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V/0814/2014

Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlagen 21.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 42.1

Vertrag SSB Teilbertragung-Endfassung_24.10.14

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SSB_Jahresbericht_Anlage 2 zur Beschlussvorlage_24.10.14

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Beschlussvorlage

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Vertrag SSB Teilbertragung-Endfassung_24.10.14

4645 Zeichen

V E R T R A G 
 
Teilübertragung von Sportfördermitteln 
an den Stadtsportbund Münster e. V. 
 
 
Zwischen der Stadt Münster,  
vertreten durch den Oberbürgermeister,  - Stadt - 
 
u n d  
 
dem Stadtsportbund Münster e. V.,  
vertreten durch den satzungemäßen Vorstand,  - SSB - 
 
wird folgende Vereinbarung geschlossen: 
 
 
 
§ 1  
Gegenstand des Vertrages 
 
Die Stadt Münster stellt dem Stadtsportbund Müns ter e. V. (SSB) ab dem 01.01.2015  zur 
Förderung des Sports in Münster nach der Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 10.12.2014 in 
den Jahren 2015 , 2016 , 2017  und 201 8 - unter dem Vorbehalt , dass der Rat der Stadt 
Münster für den Haushalt 2015 ff  entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt - folgende Mittel 
zur Verfügung: 
 
2015 = 275.800 € 
2016 = 275.800 € 
2017 = 275.800 € 
2018 = 275.800 € 
 
Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städtischen Sportförderung für 
 
 - Leistungssport 
 - Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cup-Spielen 
 - außersportliche Jugendarbeit 
 - Übungsleiterentschädigung 
 - Grundsportgeräte 
 - Feriensportmaßnahmen 
 - Sachkostenzuschuss an den SSB 
 - Projekt Jugend-Kultur und Sport 
 
zusammengefasst.

§ 2  
Richtlinienkompetenz 
 
Der SSB Münster hat im Rahmen eines satzungsgemäßen Verfahrens die Bef ugnis, die 
Förderungsmodalitäten für die Verwendung des pauschalen Zuschusses festzulegen.  
 
 
 
§ 3 
 Binnenkontrolle 
 
Der SSB legt entsprechend seiner Vereinssatzung jährlich einen gesonderten 
Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Pauschalmittel für seine 
Mitgliederversammlung vor. 
       
Der Bericht wird ebenfalls jährlich dem Sportausschuss in schriftlicher Form zugeleitet und 
mündlich erläutert. Der Bericht dokumentiert die Mittelverwendung und die Auswirkungen für 
die Entwicklung des Sports in der Stadt Münster in differenzierter Form. 
 
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung den Vorstand nicht entlastet, hat das Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster die Prüfung auf zweckgerichtete 
Mittelverwendung vorzunehmen. 
 
 
§ 4  
Vertragszeitraum 
 
Als Vertragszeitraum wird eine Dauer von vier Jahren vereinbart , beginnend mit dem 
01.01.2015, endend mit dem 31.12.2018. 
 
Über die Verlängerung wird im Laufe des Jahres 2018 entschieden. 
 
 
§ 5  
Kündigung 
 
Den beiden Vertragsparteien s teht ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 8 
Monaten zum Jahresende zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht auch innerhalb 
des Vertragszeitraumes. 
 
Den Vertragsparteien steht jederzeit - auch innerhalb des Vertragszeitraumes - das Recht zur 
außerordentlichen Kündigung zu. Zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt jeder 
wichtige Grund, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar 
macht. Ein solcher wichtiger Grund ist z. B. die nicht zweckgerec hte Verwendung der städt. 
Finanzmittel. 
 
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Frist wird vereinbart, wenn eine 
ordnungsgemäße Verteilung der Sportfördermittel im Sinne dieses Vertrages nicht mehr 
gewährleistet ist.

§ 6  
Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses 
 
Der SSB hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Nachweis zu erbringen, dass die 
von der Stadt ausgezahlten Finanzmittel zweckgerecht an seine Mitgliedsvereine ausgezahlt 
worden sind. 
 
Kann der SSB diesen Nachweis nicht führen, hat er den nicht ausgezahlten Betrag zu 
erstatten. Der Erstattungsanspruch wird fällig mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. 
 
§ 3 bleibt von dieser Regelung unberührt. 
 
 
§ 7  
Schlussbestimmungen 
 
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben keine 
Gültigkeit. Die Vertragsparteien erhalten eine Ausfertigung des Vertrages. Ist ein Teil dieses 
Vertrages ungültig, so berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. 
 
Wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages aus  rechtlichen oder sonstigen Gründen 
ungültig werden, verpflichten sich Stadt und SSB dazu, diese Bestimmungen durch 
gleichwertige, gültige zu ersetzen. 
 
 
Münster,  
 
 
Für die Stadt Münster     Für den Stadtsportbund Münster e. V. 
I. V.        
 
  
______________________________  ______________________________ 
            Dr. Andrea Hanke     Hans-Joachim Temme 
             Stadträtin                         Vorsitzender 
                                                                                          
I. A. 
 
 
______________________________ ______________________________ 
             Michael Willnath          Bernd Finke  
         Verwaltungsleiter des Sportamtes      stellvertretender Vorsitzender

SSB_Jahresbericht_Anlage 2 zur Beschlussvorlage_24.10.14

18935 Zeichen

Anlage zum Tagesordnungspunkt 1.1 der Sportausschusssitzung am 02.07.2013
(öffentlicher Sitzungsteil)

Stadtsportbund Münster e.V.- Mauritz-Lindenweg 95 — 48145 Münster

9..B ER I CH. T
( vorgelegt im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses am 2.7.2013
für den Sportausschuss desi Rates der Stadt Münster
zur

Teilübertragung von Sportfördermitteln der Stadt Münster zur eigenverant-
wortlichen Bewirtschaftung durch den Stadtsportbund Münster e.V. gemäß:

1. Vertrag vom 27.6.1994 ( gültig vom 1.7.1994 bis 31.12.1997 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 16.3.1994
- wirksam zum 1.7.1994

2. Vertrag vom 2.1.1998 ( gültig vom 1.1.1998 bis 31.12.2002 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.1997
- wirksam zum 1.1.1998 ’
3. Vertrag ( gültig vom 1.1.2003 bis 31.12.2007 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2002
- wirksam zum 1.1.2003

4. Vertrag ( gültig vom 1.1.2007 bis. 31.12.2010 )
- gemäß Ratsbeschluss
- wirksam zum 1.1.2007

5. Vertrag ( gültig vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2014 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 8.12.2010
- wirksam zum 1.1.2011

\

Gliederung:

AH, Vorbemerkungen

11% Die Verträge bis 2013

EI: Auswirkungen für die Entwicklung des Sports in Münster
IV: Ausblick

Bisher wurden vorgelegt:

Bericht 1995
Bericht 1997
Bericht 1998/1999
Bericht 2001
Bericht 2002
Bericht 2004/2005
Bericht 2006/2007
Bericht 2008/2010

osauPprum-

I. vorbemerkungen
Gemäß 53 der Verträge zwischen der Stadt Münster und dem Stadtsportbund Münster
hat der Vorstand des SSB entsprechend seiner Satzung der Mitgliederversammlung
einen gesonderten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Stadt
Münster an ihn übertragenen Sportfördermittel vorzulegen. Das ist in den Jahren
ab 1995 geschehen, zuletZt bei der SSB-Mitgliederversammlung am 6.5.2013.

Auch dem Sportausschuss des Rates ist ein Bericht in schriftlicher Form zu
zuleiten und ggfs. mündlich zu erläutern. Der Bericht dokumentiert dabei die
Mittelverwendung und die Auswirkungen auf die Entwicklung des Sports in der
Stadt Münster. .

Den ersten Bericht legte der SSB Münster dem Sportausschuss im Haushaltsjahr
1995 vor. Er wurde nach Beratung zur Kenntnis genommen mit der Maßgabe, einen
weiteren Bericht erst nach Ablauf der Erprobungsphase ( 31.12.1997 ) vorzulegen.
In Übereinstimmung mit der Sportverwaltung hielt es der SSB jedoch für sachdien-
lich, bereits im ersten Quartal 1997 einen weiteren Erfahrungsbericht zu er-
stellen. -Dieser wurde dem Sportausschuss am 21.4.1997 vorgelegt, um die
Verhandlungen zur Vertragsverlängerung vorzubereiten sowie den Sportausschuss in
seiner neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl zu informieren.

Der dritte Bericht, vorgelegt am 18.11.1998, erläutert im Sportausschuss 1999,
gab einen Überblick über die Erfahrungen aus dem Erprobungszeitraum und über die
Entwicklungen im Jahr eins nach der Vertragsverlängerung.

Die Mittel in den Jahren 1994 bis 2003 wurden zweckentsprechend verwendet. Dies
wurde in den jeweiligen Mitgliederversammlungen durch die Kassenprüfer und die
Entlastung des SSB-Vorstandes attestiert.

Im Jahr 2002 lief der zweite Vertrag aus. Nach Sondierungsgesprächen mit der
Sportpolitik und der Sportverwaltung war es einhelliger Tenor, die erfolgreiche
Zusammenarbeit fortzusetzen. Dies geschah mit dem Abschluss des 3.Vertrages, der
eine Laufzeit von 5 Jahren bis zum Jahr 2007 hatte.

Aus der Sicht der Sportpolitik, der Sportverwaltung, der SSB-Mitgliedsvereine
und des SSB hat sich die Teilübertragung von Sportfördermitteln an den SSB als
richtig und zukunftsweisend erwiesen. Dies haben alle Gespräche bestätigt.
Angesichts dieser uneingeschränkt positiven Einschätzung war die Fortsetzung des
Vertrages zwischen Stadt und, SSB logisch und konsequent und hat in der für
weitere fünf Jahre gültigen Vertragsverlängerung ihren Niederschlag gefunden.
Dadurch wurde und wird die Kontinuität der Vereinsförderung in Münster in den
übertragenen Bereichen bis 2007 gewährleistet.

Leider konnte die Stadt Münster auf Grund der Haushaltssituation trotz der
Steigerungsquoten bei der Zahl der Vereine und ihrer Mitglieder keine Erhöhung
der übertragenen Mittel für den neuen Vertragszeitraum vornehmen. Im Gegenteil,
der Förderbetrag wurde ab dem Jahr 2004 jährlich um 5 Prozent bis zum Jahr 2007
gekürzt. Der Sport hat sich hier solidarisch verhalten. Durch den Abschluss des
neuen Fünf-Jahres-Vertrages bestand Planungssicherheit bis zum Jahr 2007 für die
Selbstorganisation des Sports und ihre Vereine. Die Arbeit der Sportvereine für
die nächsten Jahre erhielt damit eine verlässliche Grundlage.

Der SSB hatte schon für den 2.Vertrag dahingehend Einvernehmen erzielt, den
Personalkostenzuschuss für die hauptamtliche Stelle aus dem Anschlussvertrag
herauszunehmen und in einer separaten Haushaltsstelle zu führen. Weil sich damit
das übergeordnete Ziel "Stärkung der Selbstorganisation im Sport" sichern lässt,
wurde diese Regelung mit dem 3. und 4. Vertrag fortgesetzt. Der SSB sieht
dadurch gewährleistet, dass dem SSB bei ‘Veränderungen der Personalkostenzuschuss
in jedem Fall erhalten bleibt. Die- Sicherung der hauptamtlichen Struktur im SSB
bleibt damit auch der Garant für den Erfolg des Ehrenamtes im Münsteraner Sport.
Der fünfte, Vertrag für die Zeit vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2014 läuft derzeit.
- Die Höhe der Mittel beläuft sich auf jährlich 306.440 Euro. Der
Personalkostenzuschuss an den SSB wird auch weiterhin in einer separaten
Haushaltsstelle geführt und beläuft sich auf 49.150 Euro per anno. }

II. Die Verträge bis 2013

Zu den Entwicklungen in den einzelnen Bereichen der Förderung:

4

4

Sportjugend

"Die sportjügend hat den Vereinen in den vergangenen Jahren Grund- und Aktivi-
tätsförderungen gewährt und Sondermaßnahmen von Ferienfreizeiten über
Umwelterziehung bis hin zur Verkehrserziehung im Sportverein gefördert. Darüber
hinaus gab es eine Vielzahl von Wettbewerben, die u.a.

- die ‚Gewinnung neuer Jugendmitarbeiter’,

- ‚Gegen Gewalt, für Fairness und Toleranz’ und
- ‚Präsenz in Internet und Presse’

- ‚Voll ist out!‘ etc. zum Inhalt hatten.

Die Sportjugend fördert ausschließlich außersportliche Aktivitäten der Jugenden
der Sportvereine! :

Die Sportjugend als Verband engagiert sich besonders auch für das Kinderferien-
programm. Im Jahr 2004 und 2006 hieß es: 'Spiel und Spaß in Hiltrup', nachdem
diese Aktivitäten viele Jahre im Freibad: Stapelskotten durchgeführt worden
waren. Im Jahr 2005 gab es eine Zusammenarbeit mit der .Geist-Schule. Seit dem
Jahr 2007 bis heute gibt es in der Innenstadt eine Kooperation mit der
Turngemeinde Münster zur beiderseitigen Zufriedenheit und mit guter bis sehr
guter Resonanz aus der Bevölkerung. Seit zwei Jahren werden während der letzten
beiden Sommerferienwochen auch Kinder im ‚Offenen Ganztag‘ betreut und die
Anmeldelisten für 2013 sind bereits wieder voll. Die Sportvereine bieten auch in
anderen Stadtteilen z.T. sehr umfängliche Angebote für Kinder und Jugendliche an

Jede Investition in die Jugend ist auch im Sport eine Investition in die
Zukunft! Zur Sportjugend gehören rund 25.000 Jugendliche aus Münster bis 18
Jahre. Im Rahmen der ‚Übertragung’ erhält die Sportjugend derzeit rund 34.000
Euro pro Jahr. . ö

Förderung des Leistungssports

Nachdem für die Jahre 1994/95 die Fördermittel grundsätzlich noch nach der
alten 'Sportförderrichtlinie der Stadt Münster' verteilt worden sind, gab es in
den letzten Jahren Modifizierungen der SSB-Richtlinien zur Förderung des
Leistungssports, die durch Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung des
SSB wirksam wurden.

1999 wurden 34 Vereinen in 31 Sportarten 253.703 DM an Fördermitteln gewährt.
Fahrtkosten wurden zu 50%, übrige Kosten zu 35% erstattet. Die Vereine haben
Gesamtkosten in Höhe von ca. DM 635.000 nächgewiesen.

Für das Jahr 2000 wurden bei rund 675.000 DM nachgewiesenen Kosten 253.484 DM an
Leistungssportförderung an 38 Vereine in 31 Sportarten ausgeschüttet. Die Quoten
lagen bei 50% für Fahrtkosten und 31,7% für die übrigen Kosten.

Im Jahr 2001 wurden 253.571 DM an 36 Vereine gezahlt. Hierbei wurden Kosten von
über 706.000 DM belegt, 240.000 DM davon allein für Fahrtkosten, von denen 50%
erstattet wurden. Die Förderquote für die übrigen Bereiche lag bei 28,8% und
somit erheblich niedriger als in den Vorjahren.

Im Jahr 2002 und im Jahr 2003 wurden jeweils rund 130.000 Euro an die
berechtigten Sportvereine ausgezahlt.

Im Jahr 2004 waren dies „nur mehr“ rund 123.000 Euro, genauso wie in den Jahren
2005 und 2006. Die Anzahl der geförderten Sportvereine und die Zahl der
Sportarten ist im großen und ganzen unverändert geblieben. _ i
Ab dem Jahr 2004 griffen Richtlinienveränderungen, z.B. die Festschreibung der
Erstattung für ‚übrige Kosten’ außerhalb der Fahrtkosten auf maximal 30 Prozent.
Nach abermaligen Kürzungen werden derzeit rd. 117.000 Euro für den
Leistungssport pro Jahr ausgezahlt. Dabei sollte man, wissen, dass die Sport-
vereine nur rd. 20 Prozent ihres Aufwandes erstattet bekommen und damit rd. 80
Prozent selbst erwirtschaften müssen!

Festzuhalten ist nach wie vor, dass nur das Miteinander von städtischer
Förderung, der Aufwand der Vereine und das Engagement von Sponsoren es
ermöglichen, Leistungssport in Münster auf dem jetzigen Niveau, insbesondere

ge

SAN

auch in nicht so medienwirksamen Sportarten, zu erhalten. Aktuelle Entwicklungen
und wirtschaftliche Rezession sind aber durchaus Anlass, mit Sorge in die
Zukunft zu blicken. Der ‚Verein zur Förderung des Leistungssports’ versucht
mitzuhelfen, die Rahmenbedingungen für den Leistungssport in Münster sukzessive
zu verbessern, z.B. durch den Betrieb des Sportinternates, aber es zeigt sich
zunehmend, dass er das allein nicht mehr lange schultern kann, wenngleich alle
Seiten in der Stadt das „Projekt“ befürworten.

Verfügungsfonds/Förderung sportpolitischer Akzente

Ein spezieller Verfügungsfonds wurde eingerichtet, um sportpolitische Akzente zu
setzen und Sondermaßnahmen der Sportvereine zu unterstützen. Die vom AK
Sportförderung des SSB und dem SSB-Vorstand erarbeiteten Vorschläge zur
Mittelverwendung wurden jeweils durch Beschlüsse der SSB-Mitgliederversammlung
bestätigt, zuletzt am 6.5.2013. R

Mit Hilfe des vVerfügungsfonds wurden von 1999 .bis 2013 ca. 500 neue
Angebote/Kurse münsterweit initiiert und gefördert.

Mittlerweile ist allerdings seitens der Vereine eine gewisse Sättigung
festzustellen, die den SSB und seinen AK Sportförderung veranlasst hat, nur mehr
Sonderanträge auszurufen, die aber jährlich nur mehr rund 20 Vereinsanträge

bewirken. In diesem Jahr wird dann auch der Rücklagentopf des SSB für sport-
politische Akzente und Maßnahmen zur Förderung der Jugendquote erschöpft sein.

Wie es dann 2014 weitergeht, wird die Zukunft zeigen. ;

Hinweis: Auch für diesen Förderbereich greift weiterhin wie für alle anderen die
stufenweise eingeführte geforderte. 20-Prozent-Jugendquote, die ja auch im
Bereich der Städtischen Sportförderrichtlinie seit dem Jahr 2002 gilt.

Grundförderung

Auch die Grundförderung ist für die Vereine zu einer festen kalkulatorischen
Größe geworden. In ihr sind die ehemaligen städtischen Förderbereiche
'Übungsleiterzuschüsse' und 'Zuschüsse für Grundsportgeräte' zusammengefasst. In
diesem Bereich hat sich die Anzahl der Anträge weiter entwickelt, so dass
inzwischen alle Vereine, die die Richtlinienvorgaben erfüllen, Anträge. stellen
und gefördert werden.

Für das Jahr 2003 standen hier noch rd. 116.000 Euro für die Grundförderung zur
Verfügung, nunmehr sind es noch rund 105.000 Euro pro Jahr. ‚
Aktuell erfüllen von den 196 Mitgliedsvereinen rd. 120 die Förderungskriterien
und erhalten Grundförderung.

III. Auswirkungen auf die Entwicklungen des Sports in Münster

Die Statistik des Landessportbundes NW wies für Münster bis zum Jahr 2012 stetig
steigende Mitgliedszahlen für die Sportvereine aus: nach 62.737 Mitgliedern im
Jahr 1986 hat sich die Zahl bis zum Jahr 2012 kontinuierlich erhöht. 2009 waren
es erstmals über 85.000 Mitglieder, im Jahr 2012 waren es 86.934 im
organisierten Sport in Münster, in unseren Sportvereinen - die größte
Bürgerbewegung in unserer Stadt!

Durch die Zuwanderung in Münster sank der Organisationsgrad auf 30,18 Prozent.
Hinzurechnen muss man sicherlich noch 10.000 Kursteilnehmer, die die offenen
Angebote in den Vereinen wahrnehmen. Nicht umsonst gelten 85 % der Münsteraner
als sportinteressiert und sportaktiv.

2013 ging die Zahl auf 85.763 Mitglieder und bedingt durch weitere Zuwanderung
nach Münster auch der Organisationsgrad auf 29,31 Prozent zurück. Aus der Sicht
des SSB ist dies keine Besorgnis erregende Tendenz, anders als in Städten wie
Köln und Düsseldorf, wo inzwischen nur mehr rd. 25 % in den Sportvereinen, aber
mehr bei kommerziellen Anbietern verpflichtet sind. 5

Diese insgesamt immer noch positive „Münsteraner Entwicklung“ ist eindeutig
zurückzuführen auf qualitativ gute Vereinsangebote in den traditionellen
Sportarten, aber auch auf Trendsportangebote und gesundheitsorientierte
Initiativen sowie die Einbindung der Älteren.

EB

Ga

ES

Sl

Unverzichtbare Basis einer erfolgreichen Vereinsarbeit sind immer solide
Finanzen, dabei spielt die kommunale Sportförderung eine sehr wichtige Rolle
Die Vereine bauen seit Jahren darauf, mit budgetiert zur Verfügung gestellten
Haushaitsmitteln zu wirtschaften. Sie sind kompetent, Gelder flexibel
einzusetzen und mittelfristige Planungsansätze zu verwirklichen. Wichtig ist vor
allem, ‘dass die Vereine auf Kontinuität und Verlässlichkeit von Förderungen
bauen können.

Nach wie vor" müssen die Vereine den Großteil ihrer Budgets selbst erwırtschaf-
ten, die kommunale Förderung bleibt eine subsidiäre. Die Belastungen für die
Vereine liegen in Verbandsabgaben, Kosten für den Wettkampfbetrieb, Beschaf-
£fungen, Übungsleiterkosten und Unterhalt und Erhalt von Anlagen.

Begrenzende Faktoren für die Ausweitung der Vereinsangebote bleiben
qualifizierte Übungsleiter/innen und Räume. Hier gibt es .erfreulicherweise
aufgrund des Baus neuer Sporthallen Entlastung. Allerdings trägt der ‚Offene
Ganztag'’ in einigen Bereichen der Stadt auch zur Verschärfung der Situation für
die Sportvereine bei, wenngleich drei Viertel der Sportangebote in den
Grundschulen in Kooperation mit Sportvereinen stattfinden. Durch das
Zusammenstürzen der alten 08-Halle und den immer noch ausstehenden Neubau sieht
man allerdings, wie schnell ein Verein in Schieflage geraten kann.

Die Vereine müssen abwägen, ob und wie sie sich ihre Dienstleistungen honorieren
lassen. Der Sportverein wird trotz notwendiger Kostenorientierung dank vor allem
‘der Ehrenamtlichkeit der günstigste Sportanbieter bleiben,. der sich sozialen
Aufgabenfeldern, insbesondere der Jugendarbeit, verpflichtet fühlt.

Gradmesser für die Arbeit des SSB bleiben positive wie kritische Rückmeldungen
durch die Vereine, Diskussionen auf den Mitgliederversammlungen sowie die
Beratungen im AK Sportförderung und im SSB-Vorstand.

Der regelmäßige Austausch mit Politik, Sportpolitik und Sportverwaltung sollte
auch in Zukunft im Interesse aller Beteiligten erhalten bleiben.

Es ist zusammenfassend auch festzustellen, dass es noch ein sinnvolles
Miteinander von Breiten- und Leistungssport in Münster gibt.
E}

IV. Ausblick

Mit der Fortführung der Delegation von Finanzverantwortung an die Selbstorga-
nisation der Sportvereine bis ins Jahr 2014 und der damit verbundenen Sicherung
der hauptamtlichen Strukturen beim Stadtsportbund hat die Stadt Münster den 1994

eingeschlagenen Weg konsequent ( nunmehr 20 Jahre ) weiter verfolgt,
Gestaltungsfreiräume in der Sportförderung in die Eigenverantwortung des Sports
zu geben.

Somit ist auch die Fortführung der ‚Übertragung’ im Rahmen eines neuen Ver-
trages über das Jahr 2014 hinaus trotz schwieriger Finanzlage sinnvoll und
basiert auf den ausnahmslos positiven Erfahrungen von allen Seiten.

Die Verträge mit der Stadt Münster haben die fruchtbare und erfolgreiche

Partnerschaft zwischen Sportpolitik, Sportverwaltung, Sportselbstverwaltung und
den Sportvereinen in unserer Stadt entscheidend beeinflusst und vertieft.

Der Sport ist auch zukünftig auf die subsidiäre Förderung durch Bund, Land und
Kommune angewiesen!

Mit den Vereinbarungen zur Mittelverwendung der ‚Sportpauschale des Landes’

wurde ein weiterer Meilenstein. für die Sportentwicklung in unserer Stadt

gesetzt. Das pauschalierte System wird seitens des landen fortgeführt, Bewährtes

muss man nicht verändern!

Den Vereinen müssen Sicherheit und Vertrauensschutz erhalten bleiben, so dass in
allen Förderbereichen, auch denen, die weiterhin in städtischer Hand bleiben wie
den Bau-, Betriebs- und Mietkostenzuschüssen, Verlässlichkeit oberstes Gebot
bleibt! Wenn möglich muss sogar, bei unabweisbarem zusätzlichem Bedarf, die
Förderung erweitert werden. Nur so kann der Sport seinen vielfältigen Aufgaben
gerecht werden und eine zukunftsorientierte Sportentwicklung in Münster
betreiben. Immerhin ist die Mitgliederzahl in den Sportvereinen seit dem Beginn
der Übertragung im Jahr 1994 um rd. 15.000 auf fast 86.000 gestiegen, die
Förderung wurde. aber zwischenzeitlich um insgesamt 10 Prozent reduziert!

oe

Die Fortführung sollte rechtzeitig in diesem Jahr angegangen werden, um
Verlässlichkeit und, Planungssicherheit für alle Partner herzustellen!

Der organisierte Sport ist und bleibt auch in finanziell schwierigen Zeiten ein
wesentlicher Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung! Einseitige Spar-
und Kürzungsmaßnahmen werden dem Auftrag und. der gesellschaftspolitischen Bedeu-
tung des organisierten Sports auch in Zukunft nicht gerecht. Der organisierte
Sport ist für die Entwicklung der Kommunen von hoher Bedeutung. Die Sportvereine
haben in den vergangenen Jahren sehr viel zur Haushaltskonsolidierung, auch in
Münster, beigetragen. Für Münster muss die Devise auch für die Zukunft lauten:
miteinander reden und mit dem Sport sparen!

Leider sind durch die Hausbeschlüsse im Jahr 2012 dunkle Wolken aufgezogen, die
in wesentlichen Bereichen weitere sukzessive Kürzungen im Sport vorsehen, u.a.
auch beim Personalkostenzuschuss an den SSB, immerhin rd. 5.000 Euro. }
In der Konsequenz soll die Sportförderung der Stadt Münster um rd. 450.000 Euro
bis zum Jahr 2017 reduziert werden, so dass dann nur mehr rd. 1 Prozent des Ge-
samthaushaltes der Stadt Münster, rd. 10 Mio. Eüro, für die Sportförderung übrig
bleiben werden. Dies ist für eine Stadt wie Münster nicht nachvollziehbar und
beschämend. Wir gehen davon aus, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen
ist, denn am Ende treffen solche Beschlüsse die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Münster. Steigende Beiträge auf allen Ebenen werden die Folge sein und ‚Sport
für alle‘ kaum mehr möglich.

Zum Abschluss danke ich allen, die an dem Prozess der Übertragung mitgewirkt
haben und ihn begleiten und grundsätzlich wohl auch fortführen wollen -
Ratsfraktionen, Sportfraktionen, Sportverwaltung, Sportvereinen und AK
Sportförderung .des SSB mit seinen Vereinsrepräsentanten.

Jochen Temme
Vorsitzender

.s

m

Beschlussvorlage

6391 Zeichen

V/0814/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster 
e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2014 Sportausschuss Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 werden die städtischen Sportfördermittel, 
die dem Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) seit 1994 zur Verfügung gestellt werden, wei-
terhin mit einem jährlichen (im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 – 2017 gekürzten) 
Betrag von 275.880 € gewährt.  
 
Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städtischen Sportförderung für:  
- Leistungssport 
- Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cup-Spielen 
- Außersportliche Jugendarbeit 
- Übungsleiterentschädigung 
- Grundsportgeräte 
- Ferien-/Sportmaßnahmen 
- Sachkostenzuschuss an den Stadtsportbund 
- Projekt Jugend-Kultur und Sport 
 
zusammengefasst. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Vertrag zur Teilübertragung von Sportför-
dermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abzuschließen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten stehen 
von den unten genannten Gesamtmittel für diese Zuschussgewährung 275.880 €  zur Verfügung.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0814/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0814/2014 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 3.860.510 €  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Sportförderung in Münster gehört traditionell zu den wichtigen kommunalen Gestaltungsaufga-
ben und bildet ein wesentliches Element einer am Gemeinwohl orientierten Stadtentwicklung.  
Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Gesellschafts - und Sozialpolitik. Ihm ist 
eine herausragende pädagogische und soziale Funktion in der Praxis zugeschrieben. Durch den 
Sport werden Werte wie Fairness, Teamfähigkeit, Selbstvertrauen, Toleranz, Kreativität und Hilf s-
bereitschaft vermittelt. Kommunale Sportförderung bietet darüber hin aus auch gute Möglichkeiten 
zur Integration unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Die Arbeit der Münsteraner Sportve r-
eine und des SSB bereichert in vielfältiger Weise das gesel lschaftliche und kulturelle Leben in der 
Stadt. Hier sind beispielhaft zu nennen: 
 
- auf der Basis ehrenamtlichen Engagements werden Kindern und Jugendlichen el ementare 
Bewegungserfahrungen ermöglicht und lebendige Sozialräume erschlossen.  
 
- Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Herkunft erfahren im Vereinsleben mi t-
menschliche Begegnung. Altersunterschiede, Nationalitätengrenzen und viele andere Ba r-
rieren können durch gemeinsame sportliche Aktivitäten überwunden werden.  
 
- Eigenverantwortung für Gesundheit und körperliches Wohlbefinden wird unterstützt.  
 
Der hohe, in Müns ter immer noch steigende Organisationsgrad in Sportvereinen, aber auch die 
außergewöhnliche Breite der sportlichen Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Vereine Münsters 
sind Spiegelbilder dieser Vielfalt. Die Sportvereine tragen in besonderer Weise dazu  bei, soziale 
Werte, wie Bindungsfähigkeit, Solidarität, Freundschaft, Fürsorge und Eigenverantwortung zu stär-
ken. Die Möglichkeit, im Alltagsleben Bewegungsräume und Bew egungsmöglichkeiten zu nutzen, 
hat direkten Einfluss auf die Lebensqualität im Wohnumfeld und der Stadt insgesamt.  
 
Das Verhältnis zwischen Sportverwaltung und Sportpolitik einerseits, dem organisierten Sport 
(SSB) und den sporttreibenden Bürgerinnen und Bürgern andererseits ist in hohem Maße durch 
Subsidiarität und partnerschaftliche Zusa mmenarbeit geprägt. Die Stadt fördert die sportlichen 
Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise und kann sich hierbei auf ein hohes 
Maß an Eigenverantwortung und Ehrenamtlichkeit innerhalb der Sportvereine stützen. 
 
Dieser partnerschaftliche Weg soll auch in Zukunft weiter beschritten werden, denn nur so wird es 
auch in Zukunft möglich sein, die wachsenden Aufgaben trotz immer knapper werdender Finan z-
mittel zu bewältigen.  
 
Dass es sich lohnt, diese erfolgreiche Kooperation zu verlängern, wird sehr eindrucksvoll durch die 
aktuelle Mitgliederzahl des Jahres 2014 der Münsteraner Sportvereine belegt. So zählten insg e-
samt 88.244 Mitglieder zu den ca. 200 Sportvereinen. Davon gehen im organ isierten Sport 35.000 
weibliche und 53.244 männliche Mi tglieder einer sportlichen Betätigung nach. Das entspricht e i-
nem Organisationsgrad von 29,90 %. Bekräftigt wird dies dadurch, dass die Sportjugend des SSB 
mit ihren ca. 30.000 Mitgliedern der weitaus größte Interessenverband der Jugend in Münster ist.

- 3 - 
V/0814/2014 
 
Trotz nachweislich kontinuierlicher Steigerung der Mitgliederzahlen des SSB (im Jahr 1994 waren 
diese 71.795 Mitglieder, davon 26.912 weiblich und 44.883 männlich, mit einem Organisationsgrad 
von 26,89 %) wurden im Rahmen der Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren 2004 und 
2007 die städtische Sportfördermittel um jeweils 5 % gekürzt. 
 
Im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 – 2017 wurde nunmehr eine erneute Kürzung der 
städtischen Sportfördermittel um jährlich 30.640,00 € und des städtischen Zuschusses um jährlich 
4.920,00 € beschlossen.   
 
Die Teilübertragung der Sportfördermittel an den  Stadtsportbund begann am 01. September 1994 
für drei Jahre als Versuch, wurde ab 01.01.1998, ab 01.01.2004, 01.01.2007 und ab 01.01.2014 
verlängert und soll auch in den kommenden vier Jahren weitergeführt werden. Mit der Fortführung 
dieser Delegation von Finanzverantwortung an die Selbstorganisation der Vereine geht die Stadt 
Münster den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, die G estaltungsfreiräume im Sportbereich 
in Eigenverantwortung der Sportlerinnen und Sportler zu nutzen. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
- Vertrag über die Teilübertragung von Sportfördermitteln an den Stadtsportbund Münster e. V.  
- Bericht des SSB zur Teilübertragung von Sportfördermittel an den Stadtsportbund Münster e. V.

Beratungsverlauf (3)

20.11.2014 Sportausschuss
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 42.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritz-Lindenweg 95

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Details

Aktenzeichen
V/0814/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37