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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag zum Antrag AN/0446/2026 "Baustellenumsetzungsmanagement stärken!" sowie zum Änderungsantrag AN/0718/2026

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1079/2026 vom 18.06.2026

Stand: Am 18.06.2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung ohne Votum behandelt.

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  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Digitalisierung Herr Matthias Büschges An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.06.2026 AN/1079/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 18.06.2026 Änderungsantrag zum Antrag AN/0446/2026 "Baustellenumsetzungsmanagement stärken!" sowie zum Änderungsantrag AN/0718/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Büschges, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung des Ausschusses aufzunehmen: Beschluss: Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Die Verwaltung hat bei der Prüfung digitaler, automatisierter und KI-gestützter Verfahren im Baustellenmanagement sicherzustellen, dass Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Bürgerrechte gewahrt bleiben. 2. Insbesondere ist darzustellen, ob und in welchem Umfang Bewegungsdaten, Standortdaten, Verkehrs- oder Sensordaten verarbeitet werden müssen oder beabsichtigt sind und mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschlossen wird, dass hierdurch personenbezogene oder personenbeziehbare Bewegungsprofile entstehen. 3. Es ist sicherzustellen, dass eine Verarbeitung solcher Daten ausschließlich zweckgebunden, datensparsam, transparent und auf einer eindeutigen Rechtsgrundlage erfolgt und dass eine Nutzung für andere als die im Rahmen des Baustellenmanagements vorgesehenen Zwecke ausgeschlossen wird. 4. Zudem ist darzustellen, durch welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen unbefugte Zugriffe auf die verarbeiteten Daten ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Zugriffe durch Polizei- und Sicherheitsbehörden, soweit hierfür nicht im Einzelfall eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage und die rechtlich erforderliche Anordnung vorliegen. Begründung: Die Stellungnahme der Verwaltung zeigt, dass im Baustellenmanagement bereits digitale Grundlagen und bestehende Fachverfahren vorhanden sind. Zusätzliche Prüfaufträge sollten daher insbesondere um klare Anforderungen an Datenschutz, Zweckbindung und Bürgerrechte ergänzt werden. Die Verbesserung der Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen über Baumaßnahmen ist sinnvoll und wird unterstützt. Zugleich ist sicherzustellen, dass Bewegungs-, Standort-, Verkehrs- oder Sensordaten hierfür grundsätzlich nicht verarbeitet werden und Ausnahmen nur bei zwingender Erforderlichkeit und eindeutiger Rechtsgrundlage zulässig sind. Personenbeziehbare Bewegungsprofile und unbefugte Zugriffe auf solche Daten sind auszuschließen. Der Ergänzungsantrag schafft damit notwendige rechtsstaatliche Leitplanken für die angestrebten digitalen und KI-gestützten Verfahren im Baustellenmanagement. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Günter Bell Linke-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2026

    Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum behandelt

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