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V/0760/2024

ÖRV Machbarkeitsstudie F35+

Vorlagen 22.11.2024

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Anlage 1 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Machbarkeitsstudie F35+

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Machbarkeitsstudie F35+

22328 Zeichen

Seite 1 von 14  
 
 
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung 
über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft zur gemeinsamen 
Vergabe einer Machbarkeitsstudie zum F35+ 
 
 
Zwischen 
 
dem Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, 
 Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, nachfolgend Kreis genannt, 
 
und 
 
dem Kreis Coesfeld, vertreten durch den Landrat, 
 Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, 
 
der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, 
 Klemensstr. 10, 48143 Münster, 
 
der Stadt Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeister, 
 Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, 
 
der Stadt Drensteinfurt, vertreten durch den Bürgermeister, 
 Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt, 
 
der Gemeinde Ascheberg, vertreten durch den Bürgermeister, 
 Dieningstr. 7, 59387 Ascheberg, 
 
 
alle fünf nachfolgend die Gebietskörperschaften genannt, 
 
wird gemäß den §§ 1, 23 und 24 des Gesetzes über die kommunale 
Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) in der zurzeit 
geltenden Fassung folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: 
 
 
Präambel 
 
 
Da die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einem stetigen Wandel unterw orfen ist, 
plant der Kreis, eine Machbarkeitsstudie für einen Fernrad- und -schnellweg, den 
F35+, durchführen zu lassen. Ziel der Machbarkeitsstudie ist, die Bedingungen und 
Voraussetzungen sowie mögliche Linienführungen für den F35+ zwischen Münste r 
und Hamm zu erkunden. Der F35+ soll den F35 ab Münster verlängern und m it dem 
RS 1 sowie potentiell auch dem verlängerten OWL 2.0 in Hamm verbinden. 
Der Kreis ist auf alle potentiell betroffenen Gebietskörperschaften zugegangen u nd 
hat ihnen zur Nutzung von Synergieeffekten angeboten, die Machba rkeitsstudie 
gemeinsam zu finanzieren. Daraufhin haben sich die oben genannten 
Gebietskörperschaften gemeldet und ihre Bereitschaft zur Finanzierung erklärt. Der 
Umfang der Studie wurde mit allen Beteiligten im Vorfeld abgeklärt. 
 
Anlage 1 zu Vorlage 
V/0760/2024

Seite 2 von 14  
 
§ 1  
Zusammenarbeit 
 
Die Gesamtprojektverantwortung liegt beim Kreis, sodass dieser gegenüber den 
potenziellen Auftragnehmern als zentraler Ansprechpartner fungiert. Ein 
Leistungsverzeichnis ist bereits vom Kreis erarbeitet und mit den 
Gebietskörperschaften abgestimmt worden. Die Vertragsparteien vereinbaren, 
weiterhin konstruktiv zusammenzuarbeiten. Für sich ergebende Fragen benennen 
die Gebietskörperschaften dem Kreis jeweils eine Ansprechperson. 
 
§ 2 
Ausschreibung, Rechnungsprüfung und Vergabe der Leistungen 
 
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Durchführung des 
Vergabeverfahrens durch den Kreis im Rahmen einer mandatierenden 
Aufgabenübertragung gemäß § 23 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 Satz 2 GkG NRW 
übernommen wird und dass neben den einschlägigen höherrangigen 
vergaberechtlichen Vorschriften ausschließlich die Vergabedienstanweisung de s 
Kreises in der aktuell gültigen Fassung Anwendung findet. Zu diesem Zweck 
verpflichten sich die Gebietskörperschaften, die dem Vertrag anliegende Vollma cht 
und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und spätestens eine Woch e vor 
Einleitung des Vergabeverfahrens der Zentralen Vergabestelle des Kreises (im  
Folgenden kurz: ZVS) zuzuleiten. Die Ausschreibung erfolgt sodann über die ZV S 
auf Basis des vom Kreis erarbeiteten und mit den Gebietskörperschaften 
abgestimmten Leistungsverzeichnisses.  
 
(2) Die vergaberechtliche Prüfung erfolgt durch das Amt für Rechnungsprüfung und 
Beratung des Kreises (im Folgenden kurz: RPA).  
 
(3) Der Kreis verpflichtet sich, zur Durchführung der Aufgaben nach den Absätze n 1 
und 2 das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. 
 
(4) Das Personal der ZVS und des RPA sind verpflichtet, über die Angelegenheite n 
der Gebietskörperschaften, über die sie in den Ausschreibungsverfahren Kenntnis 
erlangen, gegenüber den sonstigen Organisationseinheiten und Dienstste llen des 
Kreises Verschwiegenheit zu bewahren. Im Übrigen gelten die 
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 
 
§ 3 
Kosten 
 
(1) Für die Durchführung der Vergabeverfahren bei der ZVS und die 
vergaberechtliche Prüfung durch das RPA entstehen den Gebietskörperschaft en 
keine Kosten. Auch die Kosten sich aufgrund des Vergabeverfahrens etw aig 
anschließender Rechtsstreitigkeiten trägt ausschließlich der Kreis. 
 
(2) Sollte der Kreis für die erbrachten Leistungen im Rahmen der 
Aufgabendurchführung zur Körperschafts-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer 
herangezogen werden, sind auch diese Steuern nicht von den Gebietskörperschaften 
zu tragen.

Seite 3 von 14  
 
§ 4 
Salvatorische Klausel 
 
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so 
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen  
Bestimmungen. Sofern die unwirksame Bestimmung nicht ersatzlos entfallen kann , 
verpflichten sich die Parteien dieser Vereinbarung, die unwirksame Bestimmung 
durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten 
kommt. Dieses gilt entsprechend, soweit sich die Vereinbarung als lückenhaft 
erweist. 
 
§ 5 
Schlussbestimmungen 
 
(1) Die Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. 
Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. 
 
(2) Diese Vereinbarung wird am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt d er 
Bezirksregierung Münster wirksam. 
 
(3) Diese Vereinbarung wird für die Dauer der Durchführung des Vergabeverfahrens 
inklusive eventueller nachfolgender Rechtsstreitigkeiten geschlossen. 
 
Coesfeld, den _____________   Münster, den _____________ 
 
 
 
_____________________________  ____________________ __________ 
 
Kreis Coesfeld                                                            Stadt Münster 
Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr                              Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
 
 
Hamm, den _____________   Drensteinfurt, den _____________ 
 
 
 
_____________________________  ____________________ __________ 
 
Stadt Hamm                                                       Stadt Drensteinfurt 
Oberbürgermeister Marc Herter                              Bürgermeister Carsten Grawunder  
 
 
 
Ascheberg, den _____________   Warendorf, den __________ ___ 
 
 
 
_____________________________  ____________________ __________ 
 
Gemeinde Ascheberg                                                           Kreis Warendorf

Seite 4 von 14  
 
Bürgermeister Thomas Stohldreier                                              Landrat Dr. Olaf Gericke  
Anlagen:  
1. Vollmacht und Verpflichtungserklärung des Kreises Coesfeld 
2. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Münster 
3. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Hamm 
4. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Drensteinfurt 
5. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Gemeinde Ascheberg

Seite 5 von 14  
 
Anlage 1 
 
 Vollmacht und Verpflichtungserklärung 
 
 
Des Kreises Coesfeld, vertreten durch den Landrat, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 
Coesfeld, 
 
- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - 
 
für den 
 
Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 
Warendorf 
 
- nachfolgend „Kreis“ genannt - 
 
 
Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s 
Ausschreibungsverfahren  zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ 
nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen 
Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den 
vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen,  
an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken.  
 
Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 
 
1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen 
Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen 
abzugeben. Insbesondere darf der Kreis 
 
- die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, 
- die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform 
bereitstellen, 
- die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und 
Rügen der Bieter versenden, 
- die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, 
- die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, 
- die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, 
- ggfs. die Ausschreibung aufheben. 
 
Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur  
umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die 
Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschri tte dieser 
Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf 
ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen.   
 
2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der  
Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer 
der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels.

Seite 6 von 14  
 
 
3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Ange bote nicht 
wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren 
entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben.  
 
4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für  
Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder 
vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 
 
5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem 
Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen 
Vergabeverfahrens.  
 
 
 
______________________________ ____________________ _________ 
Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin 
 Kreis Coesfeld 
Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr 
- Dienstsiegel -

Seite 7 von 14  
 
Anlage 2 
 
 Vollmacht und Verpflichtungserklärung 
 
 
der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, Klemensstr. 10, 48143 
Münster, 
- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - 
 
für den 
 
Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 
Warendorf 
 
- nachfolgend „Kreis“ genannt - 
 
 
Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s 
Ausschreibungsverfahren  zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ 
nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen 
Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den 
vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen,  
an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken.  
 
Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 
 
1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen  
Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen 
abzugeben. Insbesondere darf der Kreis 
 
- die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, 
- die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform 
bereitstellen, 
- die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und 
Rügen der Bieter versenden, 
- die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, 
- die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, 
- die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, 
- ggfs. die Ausschreibung aufheben. 
 
Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur 
umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die 
Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser 
Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf 
ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen.   
 
2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der 
Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer 
der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels.

Seite 8 von 14  
 
3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht 
wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren 
entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben.  
 
4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für 
Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder 
vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 
 
5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem 
Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen 
Vergabeverfahrens.  
 
 
 
______________________________ ____________________ _________ 
Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin 
 Stadt Münster 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
- Dienstsiegel -

Seite 9 von 14  
 
Anlage 3 
 
 Vollmacht und Verpflichtungserklärung 
 
 
der Stadt Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeister, Theodor-Heuss-Platz 16, 
59065 Hamm, 
- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - 
 
für den 
 
Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 
Warendorf 
 
- nachfolgend „Kreis“ genannt - 
 
 
Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s 
Ausschreibungsverfahren  zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ 
nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen 
Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den 
vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen,  
an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken.  
 
Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 
 
1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen  
Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen 
abzugeben. Insbesondere darf der Kreis 
 
- die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, 
- die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform 
bereitstellen, 
- die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und 
Rügen der Bieter versenden, 
- die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, 
- die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, 
- die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, 
- ggfs. die Ausschreibung aufheben. 
 
Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur 
umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die 
Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser 
Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf 
ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen.   
 
2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der 
Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer 
der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels.

Seite 10  von 14  
 
3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht 
wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren 
entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben.  
 
4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für 
Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder 
vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 
 
5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem 
Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen 
Vergabeverfahrens.  
 
 
 
______________________________ ____________________ _________ 
Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin 
 Stadt Hamm 
Oberbürgermeister Marc Herter 
- Dienstsiegel -

Seite 11  von 14  
 
Anlage 4 
 
 Vollmacht und Verpflichtungserklärung 
 
 
der Stadt Drensteinfurt, vertreten durch den Bürgermeister, Landsbergplatz 7, 48317 
Drensteinfurt, 
- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - 
 
für den 
 
Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 
Warendorf 
 
- nachfolgend „Kreis“ genannt - 
 
 
Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s 
Ausschreibungsverfahren  zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ 
nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen 
Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den 
vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen,  
an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken.  
 
Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 
 
1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen  
Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen 
abzugeben. Insbesondere darf der Kreis 
 
- die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, 
- die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform 
bereitstellen, 
- die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und 
Rügen der Bieter versenden, 
- die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, 
- die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, 
- die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, 
- ggfs. die Ausschreibung aufheben. 
 
Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur 
umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die 
Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser 
Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf 
ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen.   
 
2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der 
Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer 
der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels.

Seite 12  von 14  
 
3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht 
wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren 
entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben.  
 
4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für 
Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder 
vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 
 
5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem 
Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen 
Vergabeverfahrens.  
 
 
 
______________________________ ____________________ _________ 
Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin 
 Stadt Drensteinfurt 
Bürgermeister Carsten Grawunder 
- Dienstsiegel -

Seite 13  von 14  
 
Anlage 5 
 
 Vollmacht und Verpflichtungserklärung 
 
 
der Gemeinde Ascheberg, vertreten durch den Bürgermeister, Dieningstr. 7, 59387 
Ascheberg, 
- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - 
 
für den 
 
Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 
Warendorf 
 
- nachfolgend „Kreis“ genannt - 
 
 
Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s 
Ausschreibungsverfahren  zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ 
nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen 
Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den 
vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen,  
an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken.  
 
Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 
 
1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen  
Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen 
abzugeben. Insbesondere darf der Kreis 
 
- die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, 
- die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform 
bereitstellen, 
- die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und 
Rügen der Bieter versenden, 
- die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, 
- die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, 
- die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, 
- ggfs. die Ausschreibung aufheben. 
 
Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur 
umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die 
Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser 
Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf 
ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen.   
 
2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der 
Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer 
der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels.

Seite 14  von 14  
 
3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht 
wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren 
entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben.  
 
4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für 
Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen 
Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder 
vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 
 
5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem 
Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen 
Vergabeverfahrens.  
 
 
 
______________________________ ____________________ _________ 
Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin 
 Gemeinde Ascheberg 
Bürgermeister Thomas Stohldreier 
- Dienstsiegel -

Beschlussvorlage

5437 Zeichen

V/0760/2024 
V/0760/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft zur 
gemeinsamen Vergabe einer Machbarkeitsstudie für die Radverbindung F35+ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft 
zur gemeinsamen Vergabe einer Machbarkeitsstudie F35+ wird zugestimmt. Die Stadt Müns-
ter beteiligt sich an den Kosten der Studie mit einem Anteil in Höhe von 25 Prozent der Ge-
samtkosten bzw. einem maximalen Anteil von 7.125 €. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von 7.125 € entstehen. 
Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2025 7.125  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
07.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Konrad 
Telefon: 492-7211 
KonradMalte@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0760/2024 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit wurde im Jahr 2021 eine umfassende Machbarkeits-
studie für eine grenzüberschreitende Radschnellverbindung von Zwolle über Enschede nach Münster 
mit dem Arbeitstitel F35 veröffentlicht. Auf Initiative des Kreises Warendorf sollen diese Planungen 
nun in Form einer ergänzenden Machbarkeitsstudie F35+ um die Verbindung von Münster nach 
Hamm erweitert werden. 
 
Aufgrund des überregionalen Charakters der geplanten Studie ist vorgesehen, dass sich die beteilig-
ten Gebietskörperschaften die Gesamtkosten teilen. Für die Stadt Münster nennt der Kostenschlüssel 
einen Finanzierungsanteil i.H.v. 25 Prozent der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie bzw. einen 
maximalen Eigenanteil i.H.v. 7.125 €. Auch der Kreis Warendorf und die Stadt Hamm leisten jeweils 
einen Anteil von 25 Prozent. Weitere Beteiligte sind der Kreis Coesfeld (10%), die Stadt Drensteinfurt 
(10%) und die Gemeinde Ascheberg (5%).  
 
Das Vergabeverfahren zur Durchführung der Machbarkeitsstudie F35+ wird federführend durch den 
Kreis Warendorf betreut. Dafür ist aus Sicht des Kreis Warendorf vorab eine öffentlich-rechtliche Ver-
einbarung (ÖRV) über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft erforderlich, die durch alle Ver-
tragskörperschaften beschlossen werden muss. Die entsprechende ÖRV findet sich in der Anlage 1.  
 
 
Weitere Information zur Machbarkeitsstudie zur Radverbindung F35 und F35+: 
 
Von niederländischer Seite wurde der Radweg F35 von Zwolle nach Enschede, der dort überwiegend 
parallel zur Autobahn A35 verläuft, bereits in den vergangenen Jahren umfassend ausgebaut und 
erfüllt auf vielen Abschnitten höchste Qualitätsstandards (siehe Abb.1). Bereits vor dem Grenzüber-
gang in Glanerbrug bricht dieser hohe Ausbaustandard deutlich ab.  
 
 
 
Abbildung 1: Radweg F35 in Enschede (Quelle: Stadt Münster)

- 3 - 
V/0760/2024 
Ziel der bestehenden Machbarkeitsstudie F35 unter Federführung der Gemeente Enschede war es 
daher, ein Szenario für den grenzüberschreitenden Radwegeausbau zwischen Enschede und Müns-
ter zu schaffen. Der priorisierte Routenverlauf verläuft überwiegend parallel zur Bahntrasse zwischen 
Enschede und Münster und somit in erster Linie durch die Kreise Borken und Steinfurt. Die praktische 
Umsetzbarkeit der zahlreichen Teilmaßnahmen hängt maßgeblich von den anliegenden Städten und 
Gemeinde sowie Straßen.NRW als Straßenbaulastträgern ab. Auf dem Gebiet der Stadt Münster soll 
diese perspektivische grenzüberschreitende Radverbindung über die Veloroute 2 Altenberge-Münster 
verlaufen, für den F35 sind keine darüberhinausgehenden Qualitätsstandards vorgesehen. Das Pro-
jekt steht in enger Verbindung zum INTERREG-Projekt „EuregioRail“ zur Schaffung einer durchgän-
gigen Bahnverbindung zwischen Zwolle, Enschede und Münster. Die komplette Studie ist über die 
Webseite der EUREGIO abrufbar: https://www.euregio.eu/de/projekte/memorandum-muensterland-
oost-nederland/  
 
Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Workshops zur Nahmobilität wurde eine Erweiterung des 
F35 bis Hamm diskutiert und positiv durch die Anrainer-Kommunen aufgenommen. Hierdurch wäre 
eine Anbindung von Münster an das geplante Radschnellwegenetz im Ruhrgebiet (RS1) und dem 
Bahnknotenpunkt der Stadt Hamm geschaffen. Der „F35+“ soll in erster Linie als Pendlerstrecke bzw. 
Alltagsverbindung dienen, könnte als durchgängige Verbindung zwischen Hamm und Zwolle jedoch 
auch touristische Relevanz erhalten. Ziel der vorgesehenen Machbarkeitsstudie ist es vor diesem 
Hintergrund, die Bedingungen und Voraussetzungen sowie mögliche Linienführungen für den F35+ 
zwischen Münster und Hamm zu erkunden. Für das Stadtgebiet Münster gilt dabei, dass die Führung 
über Abschnitte des Fahrradnetzes 2.0 erfolgen soll.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
- Anlage A 
- Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Machbarkeitsstudie F35+

Anlage A

2114 Zeichen

Anlage A zur V/0760/2024 
Kurzüberblick 
Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit wurde im Jahr 2021 eine umfassende Machbar-
keitsstudie für eine grenzüberschreitende Radschnellverbindung mit dem Arbeitstitel F35 veröf-
fentlicht. Auf Initiative des Kreises Warendorf sollen diese Planungen nun in Form einer ergän-
zenden Machbarkeitsstudie F35+ um die Verbindung von Münster nach Hamm erweitert werden. 
Zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Machbarkeitsstudie ist vorab eine öffentlich-
rechtliche Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft nötig. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage und der Förderung des Radverkehrs werden verschiedene Ziele aus dem ISM-
Prozess verfolgt, insbesondere: 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Durch eine gezielte Radverkehrsförderung wird bedeutenden strategischen Zielsetzung der Stadt 
Münster, u.a. festgehalten im Masterplan Mobilität Münster 2035+ und dem Masterplan 100% 
Klimaschutz, Rechnung getragen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Demographie sind durch Maßnahmen 
der Radverkehrsförderung maßgeblich berührt, denn die Stärkung des Radverkehrs ist ein zent-
rales Instrument zur Schaffung von klimafreundlichen Mobilitätsstrukturen bei gleichzeitig stei-
genden Bevölkerungszahlen.

Beratungsverlauf (3)

12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • Klemensstraße 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0760/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2024
Erstellt
22.11.2024 08:46