V/0760/2024
ÖRV Machbarkeitsstudie F35+
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Anlage 1 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Machbarkeitsstudie F35+
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Seite 1 von 14 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft zur gemeinsamen Vergabe einer Machbarkeitsstudie zum F35+ Zwischen dem Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, nachfolgend Kreis genannt, und dem Kreis Coesfeld, vertreten durch den Landrat, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, Klemensstr. 10, 48143 Münster, der Stadt Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeister, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, der Stadt Drensteinfurt, vertreten durch den Bürgermeister, Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt, der Gemeinde Ascheberg, vertreten durch den Bürgermeister, Dieningstr. 7, 59387 Ascheberg, alle fünf nachfolgend die Gebietskörperschaften genannt, wird gemäß den §§ 1, 23 und 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) in der zurzeit geltenden Fassung folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: Präambel Da die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einem stetigen Wandel unterw orfen ist, plant der Kreis, eine Machbarkeitsstudie für einen Fernrad- und -schnellweg, den F35+, durchführen zu lassen. Ziel der Machbarkeitsstudie ist, die Bedingungen und Voraussetzungen sowie mögliche Linienführungen für den F35+ zwischen Münste r und Hamm zu erkunden. Der F35+ soll den F35 ab Münster verlängern und m it dem RS 1 sowie potentiell auch dem verlängerten OWL 2.0 in Hamm verbinden. Der Kreis ist auf alle potentiell betroffenen Gebietskörperschaften zugegangen u nd hat ihnen zur Nutzung von Synergieeffekten angeboten, die Machba rkeitsstudie gemeinsam zu finanzieren. Daraufhin haben sich die oben genannten Gebietskörperschaften gemeldet und ihre Bereitschaft zur Finanzierung erklärt. Der Umfang der Studie wurde mit allen Beteiligten im Vorfeld abgeklärt. Anlage 1 zu Vorlage V/0760/2024 Seite 2 von 14 § 1 Zusammenarbeit Die Gesamtprojektverantwortung liegt beim Kreis, sodass dieser gegenüber den potenziellen Auftragnehmern als zentraler Ansprechpartner fungiert. Ein Leistungsverzeichnis ist bereits vom Kreis erarbeitet und mit den Gebietskörperschaften abgestimmt worden. Die Vertragsparteien vereinbaren, weiterhin konstruktiv zusammenzuarbeiten. Für sich ergebende Fragen benennen die Gebietskörperschaften dem Kreis jeweils eine Ansprechperson. § 2 Ausschreibung, Rechnungsprüfung und Vergabe der Leistungen (1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens durch den Kreis im Rahmen einer mandatierenden Aufgabenübertragung gemäß § 23 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 Satz 2 GkG NRW übernommen wird und dass neben den einschlägigen höherrangigen vergaberechtlichen Vorschriften ausschließlich die Vergabedienstanweisung de s Kreises in der aktuell gültigen Fassung Anwendung findet. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Gebietskörperschaften, die dem Vertrag anliegende Vollma cht und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und spätestens eine Woch e vor Einleitung des Vergabeverfahrens der Zentralen Vergabestelle des Kreises (im Folgenden kurz: ZVS) zuzuleiten. Die Ausschreibung erfolgt sodann über die ZV S auf Basis des vom Kreis erarbeiteten und mit den Gebietskörperschaften abgestimmten Leistungsverzeichnisses. (2) Die vergaberechtliche Prüfung erfolgt durch das Amt für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises (im Folgenden kurz: RPA). (3) Der Kreis verpflichtet sich, zur Durchführung der Aufgaben nach den Absätze n 1 und 2 das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. (4) Das Personal der ZVS und des RPA sind verpflichtet, über die Angelegenheite n der Gebietskörperschaften, über die sie in den Ausschreibungsverfahren Kenntnis erlangen, gegenüber den sonstigen Organisationseinheiten und Dienstste llen des Kreises Verschwiegenheit zu bewahren. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. § 3 Kosten (1) Für die Durchführung der Vergabeverfahren bei der ZVS und die vergaberechtliche Prüfung durch das RPA entstehen den Gebietskörperschaft en keine Kosten. Auch die Kosten sich aufgrund des Vergabeverfahrens etw aig anschließender Rechtsstreitigkeiten trägt ausschließlich der Kreis. (2) Sollte der Kreis für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Aufgabendurchführung zur Körperschafts-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer herangezogen werden, sind auch diese Steuern nicht von den Gebietskörperschaften zu tragen. Seite 3 von 14 § 4 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen. Sofern die unwirksame Bestimmung nicht ersatzlos entfallen kann , verpflichten sich die Parteien dieser Vereinbarung, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten kommt. Dieses gilt entsprechend, soweit sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. § 5 Schlussbestimmungen (1) Die Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. (2) Diese Vereinbarung wird am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt d er Bezirksregierung Münster wirksam. (3) Diese Vereinbarung wird für die Dauer der Durchführung des Vergabeverfahrens inklusive eventueller nachfolgender Rechtsstreitigkeiten geschlossen. Coesfeld, den _____________ Münster, den _____________ _____________________________ ____________________ __________ Kreis Coesfeld Stadt Münster Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr Oberbürgermeister Markus Lewe Hamm, den _____________ Drensteinfurt, den _____________ _____________________________ ____________________ __________ Stadt Hamm Stadt Drensteinfurt Oberbürgermeister Marc Herter Bürgermeister Carsten Grawunder Ascheberg, den _____________ Warendorf, den __________ ___ _____________________________ ____________________ __________ Gemeinde Ascheberg Kreis Warendorf Seite 4 von 14 Bürgermeister Thomas Stohldreier Landrat Dr. Olaf Gericke Anlagen: 1. Vollmacht und Verpflichtungserklärung des Kreises Coesfeld 2. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Münster 3. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Hamm 4. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Drensteinfurt 5. Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Gemeinde Ascheberg Seite 5 von 14 Anlage 1 Vollmacht und Verpflichtungserklärung Des Kreises Coesfeld, vertreten durch den Landrat, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, - nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - für den Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf - nachfolgend „Kreis“ genannt - Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen, an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken. Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Insbesondere darf der Kreis - die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, - die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform bereitstellen, - die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und Rügen der Bieter versenden, - die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, - die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, - die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, - ggfs. die Ausschreibung aufheben. Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschri tte dieser Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen. 2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels. Seite 6 von 14 3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Ange bote nicht wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben. 4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen Vergabeverfahrens. ______________________________ ____________________ _________ Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin Kreis Coesfeld Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr - Dienstsiegel - Seite 7 von 14 Anlage 2 Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, Klemensstr. 10, 48143 Münster, - nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - für den Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf - nachfolgend „Kreis“ genannt - Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen, an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken. Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Insbesondere darf der Kreis - die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, - die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform bereitstellen, - die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und Rügen der Bieter versenden, - die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, - die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, - die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, - ggfs. die Ausschreibung aufheben. Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen. 2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels. Seite 8 von 14 3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben. 4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen Vergabeverfahrens. ______________________________ ____________________ _________ Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin Stadt Münster Oberbürgermeister Markus Lewe - Dienstsiegel - Seite 9 von 14 Anlage 3 Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeister, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, - nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - für den Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf - nachfolgend „Kreis“ genannt - Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen, an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken. Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Insbesondere darf der Kreis - die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, - die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform bereitstellen, - die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und Rügen der Bieter versenden, - die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, - die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, - die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, - ggfs. die Ausschreibung aufheben. Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen. 2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels. Seite 10 von 14 3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben. 4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen Vergabeverfahrens. ______________________________ ____________________ _________ Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin Stadt Hamm Oberbürgermeister Marc Herter - Dienstsiegel - Seite 11 von 14 Anlage 4 Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Stadt Drensteinfurt, vertreten durch den Bürgermeister, Landsbergplatz 7, 48317 Drensteinfurt, - nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - für den Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf - nachfolgend „Kreis“ genannt - Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen, an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken. Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Insbesondere darf der Kreis - die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, - die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform bereitstellen, - die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und Rügen der Bieter versenden, - die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, - die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, - die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, - ggfs. die Ausschreibung aufheben. Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen. 2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels. Seite 12 von 14 3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben. 4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen Vergabeverfahrens. ______________________________ ____________________ _________ Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin Stadt Drensteinfurt Bürgermeister Carsten Grawunder - Dienstsiegel - Seite 13 von 14 Anlage 5 Vollmacht und Verpflichtungserklärung der Gemeinde Ascheberg, vertreten durch den Bürgermeister, Dieningstr. 7, 59387 Ascheberg, - nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt - für den Kreis Warendorf, vertreten durch den Landrat, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf - nachfolgend „Kreis“ genannt - Die Vollmachtgeberin bevollmächtigt den Kreis unwiderruflich, für ihn da s Ausschreibungsverfahren zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den F35+ nach näherer Maßgabe der vorstehenden öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung durchzuführen. Die Vollmachtgeberin verpflichtet sich, gemäß den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere innerhalb der vorgegebenen Fristen, an den Ausschreibungsverfahren mitzuwirken. Die Vollmacht umfasst im Einzelnen: 1. Die Vollmacht ermächtigt den Kreis, alle mit der Ausschreibung erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben. Insbesondere darf der Kreis - die erforderlichen Bekanntmachungen zur Veröffentlichung versenden, - die Vergabeunterlagen für die Bieter über eine eVergabe-Plattform bereitstellen, - die erforderlichen Bieterrundschreiben zu eventuellen Hinweisen und Rügen der Bieter versenden, - die Angebote entgegennehmen, prüfen und werten, - die Informationsschreiben an nicht berücksichtigte Bieter versenden, - die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung vornehmen lassen, - ggfs. die Ausschreibung aufheben. Der Kreis verpflichtet sich gegenüber der Vollmachtgeberin auf Nachfrage zur umfassenden Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Die Vollmachtgeberin ist auf Anfrage umgehend über alle Verfahrensschritt e dieser Vollmacht zu unterrichten, insbesondere über die eingegangenen Angebote. Auf ihren Wunsch kann sie an Submissionsterminen teilnehmen. 2. Die Vollmachtgeberin erkennt das Ergebnis der Ausschreibung und der Vergabeprüfung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Mitwirkung an der Realisierung des in der Präambel d er öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Projektziels. Seite 14 von 14 3. Sollten keine Angebote eingehen oder die vorliegenden Angebo te nicht wirtschaftlich sein, ist der Kreis bevollmächtigt, das jeweilige Vergabeverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise aufzuheben. 4. Der Kreis schließt gegenüber der Vollmachtgeberin jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreises oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreises beruhen. 5. Diese Vollmacht wird in zwei Ausfertigungen erteilt. Sie erlischt mit dem Abschluss des letzten für die Realisierung des Projektziels erforderlichen Vergabeverfahrens. ______________________________ ____________________ _________ Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeberin Gemeinde Ascheberg Bürgermeister Thomas Stohldreier - Dienstsiegel -
Beschlussvorlage
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V/0760/2024 V/0760/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft zur gemeinsamen Vergabe einer Machbarkeitsstudie für die Radverbindung F35+ Beratungsfolge 12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft zur gemeinsamen Vergabe einer Machbarkeitsstudie F35+ wird zugestimmt. Die Stadt Müns- ter beteiligt sich an den Kosten der Studie mit einem Anteil in Höhe von 25 Prozent der Ge- samtkosten bzw. einem maximalen Anteil von 7.125 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von 7.125 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2025 7.125 Amt für Mobilität und Tiefbau 07.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Konrad Telefon: 492-7211 KonradMalte@stadt- muenster.de - 2 - V/0760/2024 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit wurde im Jahr 2021 eine umfassende Machbarkeits- studie für eine grenzüberschreitende Radschnellverbindung von Zwolle über Enschede nach Münster mit dem Arbeitstitel F35 veröffentlicht. Auf Initiative des Kreises Warendorf sollen diese Planungen nun in Form einer ergänzenden Machbarkeitsstudie F35+ um die Verbindung von Münster nach Hamm erweitert werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der geplanten Studie ist vorgesehen, dass sich die beteilig- ten Gebietskörperschaften die Gesamtkosten teilen. Für die Stadt Münster nennt der Kostenschlüssel einen Finanzierungsanteil i.H.v. 25 Prozent der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie bzw. einen maximalen Eigenanteil i.H.v. 7.125 €. Auch der Kreis Warendorf und die Stadt Hamm leisten jeweils einen Anteil von 25 Prozent. Weitere Beteiligte sind der Kreis Coesfeld (10%), die Stadt Drensteinfurt (10%) und die Gemeinde Ascheberg (5%). Das Vergabeverfahren zur Durchführung der Machbarkeitsstudie F35+ wird federführend durch den Kreis Warendorf betreut. Dafür ist aus Sicht des Kreis Warendorf vorab eine öffentlich-rechtliche Ver- einbarung (ÖRV) über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft erforderlich, die durch alle Ver- tragskörperschaften beschlossen werden muss. Die entsprechende ÖRV findet sich in der Anlage 1. Weitere Information zur Machbarkeitsstudie zur Radverbindung F35 und F35+: Von niederländischer Seite wurde der Radweg F35 von Zwolle nach Enschede, der dort überwiegend parallel zur Autobahn A35 verläuft, bereits in den vergangenen Jahren umfassend ausgebaut und erfüllt auf vielen Abschnitten höchste Qualitätsstandards (siehe Abb.1). Bereits vor dem Grenzüber- gang in Glanerbrug bricht dieser hohe Ausbaustandard deutlich ab. Abbildung 1: Radweg F35 in Enschede (Quelle: Stadt Münster) - 3 - V/0760/2024 Ziel der bestehenden Machbarkeitsstudie F35 unter Federführung der Gemeente Enschede war es daher, ein Szenario für den grenzüberschreitenden Radwegeausbau zwischen Enschede und Müns- ter zu schaffen. Der priorisierte Routenverlauf verläuft überwiegend parallel zur Bahntrasse zwischen Enschede und Münster und somit in erster Linie durch die Kreise Borken und Steinfurt. Die praktische Umsetzbarkeit der zahlreichen Teilmaßnahmen hängt maßgeblich von den anliegenden Städten und Gemeinde sowie Straßen.NRW als Straßenbaulastträgern ab. Auf dem Gebiet der Stadt Münster soll diese perspektivische grenzüberschreitende Radverbindung über die Veloroute 2 Altenberge-Münster verlaufen, für den F35 sind keine darüberhinausgehenden Qualitätsstandards vorgesehen. Das Pro- jekt steht in enger Verbindung zum INTERREG-Projekt „EuregioRail“ zur Schaffung einer durchgän- gigen Bahnverbindung zwischen Zwolle, Enschede und Münster. Die komplette Studie ist über die Webseite der EUREGIO abrufbar: https://www.euregio.eu/de/projekte/memorandum-muensterland- oost-nederland/ Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Workshops zur Nahmobilität wurde eine Erweiterung des F35 bis Hamm diskutiert und positiv durch die Anrainer-Kommunen aufgenommen. Hierdurch wäre eine Anbindung von Münster an das geplante Radschnellwegenetz im Ruhrgebiet (RS1) und dem Bahnknotenpunkt der Stadt Hamm geschaffen. Der „F35+“ soll in erster Linie als Pendlerstrecke bzw. Alltagsverbindung dienen, könnte als durchgängige Verbindung zwischen Hamm und Zwolle jedoch auch touristische Relevanz erhalten. Ziel der vorgesehenen Machbarkeitsstudie ist es vor diesem Hintergrund, die Bedingungen und Voraussetzungen sowie mögliche Linienführungen für den F35+ zwischen Münster und Hamm zu erkunden. Für das Stadtgebiet Münster gilt dabei, dass die Führung über Abschnitte des Fahrradnetzes 2.0 erfolgen soll. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: - Anlage A - Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Machbarkeitsstudie F35+
Anlage A
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Anlage A zur V/0760/2024 Kurzüberblick Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit wurde im Jahr 2021 eine umfassende Machbar- keitsstudie für eine grenzüberschreitende Radschnellverbindung mit dem Arbeitstitel F35 veröf- fentlicht. Auf Initiative des Kreises Warendorf sollen diese Planungen nun in Form einer ergän- zenden Machbarkeitsstudie F35+ um die Verbindung von Münster nach Hamm erweitert werden. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Machbarkeitsstudie ist vorab eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die Gründung einer Beschaffungsgemeinschaft nötig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage und der Förderung des Radverkehrs werden verschiedene Ziele aus dem ISM- Prozess verfolgt, insbesondere: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Durch eine gezielte Radverkehrsförderung wird bedeutenden strategischen Zielsetzung der Stadt Münster, u.a. festgehalten im Masterplan Mobilität Münster 2035+ und dem Masterplan 100% Klimaschutz, Rechnung getragen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Demographie sind durch Maßnahmen der Radverkehrsförderung maßgeblich berührt, denn die Stärkung des Radverkehrs ist ein zent- rales Instrument zur Schaffung von klimafreundlichen Mobilitätsstrukturen bei gleichzeitig stei- genden Bevölkerungszahlen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Straße 7
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0760/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 22.11.2024 08:46