2116/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung und Entsiegelung des Terrassenbereichs im Rheinpark Köln, Aktenzeichen 113/26
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2026 13:14 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Fwd: Anregung nach § 24 GO NRW – Umgestaltung und Entsiegelung des Terrassenbereichs im Rheinpark Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Organisations- und Ratsangelegenheiten Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Postfach 10 35 64 50475 Köln Betreff: Anregung nach § 24 GO NRW – Umgestaltung und Entsiegelung des Terrassenbereichs im Rheinpark Köln Sehr geehrte Damen und Herren des Beschwerdeausschusses, sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung, hiermit reiche ich eine offizielle Anregung zur Umgestaltung des Rheinpark-Geländes ein. Betroffener Bereich: Es handelt sich um die terrassenförmig angelegten Platten - und Beetflächen im Bereich des Rheinparks (nahe des Tanzbrunnens / der Rheinhallen), die aktuell durch großflächige Steinplatten -Versiegelung und geometrische, oft brachliegend e Erdbeete geprägt sind. Das Problem: Die aktuelle Gestaltung dieser Flächen und weiterer Flächen entspricht nicht mehr den Anforderungen an einen modernen, klimaresistenten und ästhetischen Stadtpark. Die massiven Steinplatten heizen sich im Sommer stark auf (Urban-Heat-Island-Effekt), bieten keinerlei ökologischen Mehrwert und wirken optisch trist, marode und aus der Zeit gefallen. Der aktuelle Denkmalschutz für die BUGA -Architektur der Nachkriegszeit blockiert hier eine zeitgemäße Entwicklung, die sich die Bürgerinnen und Bürger wünschen. Der Vorschlag / Die Forderung: Ich bitte die Stadt Köln, eine Teil-Entsiegelung dieser Flächen zu prüfen und in die Wege zu leiten. • Beton und Platten reduzieren: Die starren, grauen Gehwegplatten sollten großflächig zurückgebaut und durch zusammenhängende Rasenflächen oder wassergebundene, natürliche Wege ersetzt werden. • Ökologische Aufwertung: Die streng geometrischen Beete sollten in wilde, bienenfreundliche Stauden - und Blühwiesen umgewandelt werden, die sich harmonisch in das Grün der bestehenden Bäume einfügen. • Kompromiss mit dem Denkmalschutz: Der Denkmalschutz sollte im Sinne des Klimaschutzes und der Lebensqualität flexibel ausgelegt werden. Die historische Grundstruktur (z.B. die Positionierung der Kübelpalmen) kann beibehalten werden, während der Untergrund ökologisch modernisiert wird. Köln braucht mehr lebendiges Grün statt leblosem Beton. Ich bitte Sie daher, diesen Vorschlag im Ausschuss zu beraten und zu prüfen, wie eine zeitnahe Umgestaltung realisiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 113/26 15.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umgestaltung und Entsiegelung des Terrassen- bereichs im Rheinpark Köln“, Aktenzeichen 113/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.06.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen Äm- tern einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung vom Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen und vom Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird Fol- gendes mitgeteilt: „Der Kölner Rheinpark gehört zu den wenigen Gartendenkmälern in Deutschland, die europäische Strahlkraft entfalten. Aus seiner zentralen Lage am rechten Rheinufer be- gründen sich einige herausragende Merkmale: einerseits die topographischen Kontu- ren mit Aussichtspunkten, die den auenbetonten, niederrheinischen Landschaftscha- rakter aufnehmen und andererseits die freigehaltenen Sichtachsen zu markanten Bau- werken der linksrheinischen Stadtsilhouette, wie Dom oder St. Kunibert. Kaum eine andere Parkanlage zeichnet ein so vollständiges Bild von den Ideen einer Gartenge- staltung in der Zeit des Wiederaufbaus nach den Zerstörungen des Zweiten Welt- kriegs und der beginnenden Wirtschaftswunderzeit wie der Kölner Rheinpark. Daher ist es vor allem die Zeitschicht der 1950er Jahre, die den Denkmalwert der Anlage be- gründet. Folgerichtig wurde der Kölner Rheinpark am 19. Mai 1989 unter Denkmal- schutz gestellt. Einer der wohl prägnantesten Bereiche, an dem man noch immer, in all seinem Um- fang, die Details dieser Zeit ablesen kann, wird vom Parkcafé, dem sog. Großen Blu- menhof und dem angrenzenden Wasserbecken gebildet. Sowohl in Form- und Materi- alsprache der Architektur als auch in der Gestaltung der Beete, die nur teilweise ei- nem strengen Raster unterliegen, bietet dieser Bereich ein heiteres Wechselspiel Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 zwischen Architektur und Gartenkunst. Die Beetflächen erhalten jahreszeitlich ein pas- sendes Erscheinungsbild und werden dadurch zweimal im Jahresverlauf neu be- pflanzt. Dadurch ergeben sich kurze Zeitfenster, auch witterungsabhängig, in denen diese Bettflächen nicht bepflanzt sind bzw. für die neue Pflanzung vorbereitet werden. Gerade das Umfeld des Parkcafés wurde von den beiden Gartenarchitekten Günther Schulze (1927-1994) und Joachim Winkler (1928-2017) aufwendig gestaltet. Das Thema der bewussten Kontrastierung in der Materialität der Bodenbeläge und der Be- pflanzungen zieht sich nicht nur durch diesen Bereich, sondern ist sein eigentliches Hauptthema.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innen- stadt sowie Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der An- gelegenheit in den Bezirksvertretungen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2116/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung und Entsiegelung des Terrassenbereichs im Rheinpark Köln, Aktenzeichen 113/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2116/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.07.2026
- Erstellt
- 21.07.2026 06:54