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V/0288/2012

Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW "Einführung einer Flächenverbrauchsbremse"

Vorlagen 22.05.2012

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Anlage_3_Bericht_SuV_Flaechen

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Anlage_4_anregung_36_2012

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage V/0288/2012/1 mit Anlage

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Anlage_2_Massnahmen

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Anlage_1_Vorschlag_SuV_Wert

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Anlage_3_Bericht_SuV_Flaechen

19289 Zeichen

(Vorlage 0232/2011 
An
lage 1) 
Be
richt zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum 
Stand Ende 2010 
 
 
1. Siedlungs- und Verkehrsfläche: Schlüsselindikator mit methodischen Restriktionen 
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist ein weitverbreiteter Schlüsselindikator, der genutzt 
wird, um die Inanspruchnahme von bisher anderweitig genutzten Flächen für Siedlungs- und 
Verkehrszwecke nachzuvollziehen. So thematisiert die Fortschreibung des Regionalplans 
Münster die Flächeninanspruchnahme in den Kommunen des Münsterlands anhand der 
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Datenanhang, IX.1/Punkt 2). Auch die Stadt 
Münster nutzt diesen Indikator. In den Umweltdaten Münster 2009 wird er als Maßstab für 
„den Flächenverbrauch und die Versiegelung“ (vgl. Vorl. V/0697/2010) verwendet, in der 
Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts dient die Entwicklung der Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche als Indikator für nachhaltige Entwicklung (vgl. Jahres-Statistik 2009, Kap. 17). 
 
Der Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ist insofern auch von besonderer Bedeutung, 
da er auf Bundes- und Landesebene zur politischen Zielfindung und Prüfung der Zielerrei-
chung eingesetzt wird. Ziel der Bundesregierung ist es, die Flächeninanspruchnahme für 
Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren. Hierauf aufbauend 
hat das Land Nordrhein-Westfalen als politische Zielbestimmung die Reduktion des Zuwach-
ses an Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha/Tag bis 2020 formuliert und hierzu u. a. die 
„Allianz für die Fläche“ gegründet. Hierin wirkt auch die Stadt Münster aufgrund der Erfah-
rungen im Flächenmanagement mit.  
 
Mit Beschluss der Vorlage „Umweltdaten Münster 2009“ am 16.02.2011 (vgl. V/0697/2010/1. 
Erg.) wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, bei der Fortschreibung der Umweltdaten 
quantitative Zielwerte zu erarbeiten. Im Bereich der Flächeninanspruchnahme wird auch hier 
ein Rückgriff auf die Siedlungs- und Verkehrsfläche erfolgen müssen.  
 
Obwohl der Indikator somit weite Anwendung findet, besteht in Fachkreisen Einvernehmen, 
dass die Nutzung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Zwecke der Erfolgskontrolle auf-
grund methodischer Restriktionen nicht unreflektiert erfolgen darf. Zunächst ist zu beachten, 
dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche durch die Zusammenfassung verschiedener Nut-
zungen gebildet wird.  
Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören folgende „Flächennutzungsarten“: 
• Gebäude- und Freifläche : Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebauten 
Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (z.B. Gärten) 
• Betriebsfläche ohne Abbauland: Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für 
Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden 
• Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsbegleitflächen) 
• Erholungsflächen: Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung (z.B. Grünanla-
gen) dienen 
• Friedhofsfläche 
 
Diese Auflistung macht deutlich, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche keineswegs mit 
„versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden kann, da sie nicht bebaute und damit auch nicht 
versiegelte Frei- und Grünflächen umfasst. Demzufolge wird in den Umweltdaten 2009 deut-
lich darauf hingewiesen, dass der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster

2
2008/2009 wesentlich auf die Zunahme an Erholungsflä chen zurückgeht. Nach aktuellen 
Untersuchungen beträgt der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrs-
fläche für Nordrhein-Westfalen 58 % (vgl. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz Nordrhein-Westfalen 20101). Für Münster liegen zurzeit keine aktuellen Werte vor. 
 
Darüber hinaus ist die Aussagekraft des Indikators dadurch eingeschränkt, dass als Daten-
grundlage die Nutzungsarten des amtlichen Liegenschaftskatasters genutzt werden, die ori-
ginär für andere Zwecke geführt werden. Neben den tatsächlichen Nutzungsveränderungen 
bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen und Neuzuordnungen ab, die die Be-
wertung von Zeitreihen erschweren. Diese Problematik spricht auch die Fortschreibung des 
Regionalplans Münsterland an, in dem auf Auswertungsprobleme infolge von Zuordnungs-
fehlern bei Flächenerfassungen bzw. Flächenumwidmungen verwiesen wird (vgl. Bezirksre-
gierung Münster 2010, Datenanhang, IX.1/Punkt 2).  
 
Aufgrund der Diskussionen um die Aussagekraft des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsflä-
che“ hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 das Gutachten „Datengrundlagen zur 
Siedlungsentwicklung“ vergeben
2. In dieses Gutachten war auch Münster als Fallbeispiel 
einbezogen. Die Gutachter kommen für den Zeitraum 2000 – 2008 grundsätzlich zu dem 
Ergebnis, dass die Inanspruchnahme von vormals unbebauten Flächen für Siedlungs- und 
Verkehrszwecke aufgrund der verfügbaren Daten der amtlichen Flächenstatistik zweifelsfrei 
überschätzt wird, ohne dass das Maß der Überschätzung quantitativ beziffert werden kann 
(vgl. Siedentop/Fina 2010, Abschlussbericht, S. 4). 
 
Für Münster ziehen die Gutachter folgendes Fazit: „Die Flächenstatistik in Münster basiert 
auf Daten, die im Beobachtungszeitraum bis 2007 von der Umstellung des Katasters in das 
ALK-Format beeinflusst waren. Dadurch kommt es zu Umwidmungen und Neubewertungen 
in der Vergabe der Nutzungsarten, […]. Die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung wird 
dadurch vor allem durch den erhöhten Zuwachs von Erholungsflächen verzerrt“ (vgl. Sieden-
top/Fina 2010, Materialband, S. 52). 
 
Damit bleibt festzuhalten: 
• Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wird weitverbreitet – wie auch bei der Fortschreibung 
des Regionalplans Münsterland - als Schlüsselindikator verwendet. 
• Die Siedlungs- und Verkehrsfläche besteht aus unterschiedlichen Flächenarten und ent-
hält bebaute und nicht bebaute Flächen (z.B. Erholungsflächen). 
• Die amtliche Flächenstatistik bildet nicht nur reale Nutzungsveränderungen ab, sondern 
ist durch Umwidmungen und Neuzuordnungen beeinflusst, die einen Zeitreihenvergleich 
beeinträchtigen. 
• Die Umwidmungen und Neuzuordnungen im Münsteraner Liegenschaftskataster haben 
dazugeführt, dass in Münster die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in ein-
zelnen Jahren durch einen methodisch bedingten Zuwachs an Erholungsflächen verzerrt 
wird.  
                                                
 
1 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz N ordrhein-Westfalen/LANUV NRW (2010): 
Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen – Berichtsjahr 2009 (Kurzbericht). Recklinghausen 
(Masch.).  
2 Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung de r Universität Stuttgart (IREUS) – Stefan Sie-
dentop/Stefan Fina (2010): Datengrundlagen zur Siedlungsentwicklung. Abschlussbericht und Mate-
rialband. Stuttgart. 2010. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und 
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

3 
2. Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster 1994 - 2010 
Die verfügbaren Daten aus der Landesdatenbank (it.nrw) vermitteln folgendes Bild über die 
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster im Geltungszeitraum des gülti-
gen Regionalplans Münsterland (genehmigt 1998).  
 
Wie die nachstehende Abbildung verdeutlicht, weist die Flächenstatistik für die Jahre 1994 – 
1998 Zunahmen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) für einzelne Jahre von 
über 100 ha aus, die dann in den Jahren 1999 – 2001 auf unter 40 ha pro Jahr zurückgin-
gen. In der Periode 2002 – 2007 lag die jährliche Zunahme der SuV-Fläche zwischen 60 und 
95 ha. Für die Jahre 2008 und 2009 zeigt sich eine „sprunghafte“ Erhöhung auf 178 ha bzw. 
117 ha. Für 2010 wird ein ebenso deutlicher Rückgang der Zunahme der SuV-Fläche auf 63 
ha ausgewiesen.  
 
Ein Blick auf die Entwicklung der einzelnen Flächennutzungsarten macht zunächst deutlich, 
dass der Anstieg der SuV-Flächen stark von der Zunahme der Erholungsflächen getragen 
wird. Beispielsweise machte die Zunahme der Erholungsflächen in den Jahren 2000, 2004, 
2008 und 2009 mehr als 50 % des Gesamtanstiegs der SuV-Flächen aus. Insbesondere 
auch der „sprunghafte Anstieg“ der SuV-Flächen 2008 und 2009 geht auf das Anwachsen 
der Kategorie „Erholungsflächen“ zurück.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neben realen Flächenumnutzungen, wie z.B. durch den Bau eines großflächigen Golfplatzes 
in Hiltrup, spiegeln sich hierin auch Neuzuordnungen und Umwidmungen im Liegenschafts-
kataster wider. Beispielsweise führten Neuzuordnungen auf der Grundlage von Luftbildern in 
den Jahren 2008 und 2009 zu einem rechnerischen Anstieg der Erholungsfläche. Dieser 
rechnerische Anstieg betrifft auch den Zeitraum vor 2007, in dem es zu Neuzuordnungen 
von Flächen im Rahmen der Digitalisierung der Liegenschaftskarte kam (vgl. Siedentop/Fina 
2010). 
 
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche
 der Jahre 1994 - 2010  - nach Flächennutzungsarten
-   75 
-   50 
-   25 
0 
+   25 
+   50 
+   75 
+   100 
+   125 
+   150 
+   175 
+   200 
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+ 117
+ 63

4 
Damit ist festzuhalten, dass das Bild über die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in 
Münster durch den erhöhten Zuwachs von Erholungsflächen verzerrt wird. Nach Aussage 
von Siedentop/Fina (2010) lässt sich der Anteil des Zuwachses der SuV-Flächen, der nicht 
auf reale Flächenveränderungen zurückgeht, jedoch nicht quantifizieren.  
 
Auch die Betrachtung der weiteren Flächennutzungsarten der SuV-Flächen, wie „Verkehrs-
flächen“ und „Gebäude- und Freiflächen“ macht deutlich, welchen Einfluss Umwidmungen 
und Neuzuordnungen auf die Entwicklung der SuV-Fläche haben. Dies soll exemplarisch für 
das Jahr 2010 verdeutlicht werden (vgl. vorstehende Abbildung).  
 
Für die Kategorie „Verkehrsflächen“ wird ein Rückgang von 12 ha ausgewiesen. Hierbei 
handelt es sich jedoch nicht um eine reale Flächennutzungsveränderung, sondern vielmehr 
um eine Neuzuordnung von Teilen der Verkehrsbegleitfläche entsprechend den realen Nut-
zungen in „Gehölz“. Die Zunahme der „Gebäude- und Freifläche“ 2010 um ca. 50 h lässt sich 
zur Hälfte darauf zurückführen, dass eine Fläche mit ca. 28 ha aufgrund ihrer Prägung nun 
der Kategorie „Gebäude- und Freifläche“ – öffentliche Zwecke“ zugeordnet wurde, nachdem 
sie bisher in der Kategorie „Waldfläche“ geführt wurde. Auch hier ist es nicht zu einer realen 
Nutzungsveränderung gekommen. 
 
Damit lässt sich festhalten: 
• In Münster haben zweifelsohne die SuV-Flächen im Betrachtungszeitraum zugenommen. 
Rein rechnerisch lag die Zunahme zwischen dem „Tiefstwert“ 31 ha (1999) und dem 
„Höchstwert“ 183 ha (1998). Bezogen auf den Gesamtzeitraum 1994 – 2010 ist die SuV-
Fläche in Münster um 17 % angestiegen. Wie eine Auswertung des Landesamtes für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen/LANUV zeigt, lag Münster mit 
dieser prozentualen Zunahme eher im „Mittelfeld“ der nordrhein-westfälischen Kommu-
nen
3. So hat in 27 Kommunen in NRW die Siedlungs- und Verkehrsfläche 1996 – 2009 
um mehr als 30 % zugenommen4.  
• Wesentliche Anteile der Zunahme der SuV-Fläche entfallen auf den Anstieg der Erho-
lungsflächen, der wiederum – gutachterlich bestätigt – durch Neuzuordnungen und Um-
widmungen überzeichnet ist.  
• Auch die Entwicklung der weiteren Flächenkategorien, wie „Gebäude- und Freifläche“ und 
„Verkehrsfläche“, ist methodisch beeinflusst. Aktuell lässt sich dies auch für das Jahr 2010 
eindeutig nachweisen. 
• Das Bild, das die amtliche Flächenstatistik zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrs-
flächen in Münster zeichnet, ist somit mit deutlichen Einschränkungen behaftet.  
• Wie sich eindeutig nachweisen lässt, gehen Änderungen im Liegenschaftskataster nicht 
zwingend mit realen Nutzungsveränderungen einher, sondern bilden zunächst Aktivitäten 
im Rahmen der fachlichen Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes ab. Achtsam-
keit ist immer dann bei der Interpretation der Daten geboten, wenn „Sprünge“ auftreten. 
Beispielsweise wird für das Jahr 2010 eine Zunahme an „Landwirtschaftlicher Fläche“ 
ausgewiesen, die genauso wie die „überhöhten“ Abnahmen 2008/2009 auf Neuzuordnun-
gen ohne reale Flächennutzungsveränderungen zurückgeht. Hintergrund ist die geplante 
Einführung von ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem). In ALKIS 
dürfen verschiedene Nutzungsartenschlüssel (z. B. für Schutzflächen und militärisches 
                                                
 
3 Vgl. Fußnote 1/LANUV NRW (2010, S. 3): Abbildung „Ent wicklung der Siedlungs- und Verkehrsflä-
che in den Gemeinden (1996 – 2009)“.  
4 Ebenda, S. 3.

5 
Übungsgelände) nicht mehr verwendet werden, so dass eine Umschlüsselung in andere 
Nutzungen, z. B. Landwirtschaft, erfolgen musste.  
• Vor diesem Hintergrund wären für tragfähigere Aussagen über die Veränderung der Flä-
chennutzung vermutlich Befliegungen und Luftbildauswertungen zu verschiedenen Zeit-
schnitten notwendig. Entsprechende Ergebnisse liegen für Münster zurzeit nicht vor.  
 
3. Ergänzende qualitative Betrachtungen zur Flächenentwicklung in Münster  
Aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsflä-
chenentwicklung“ empfiehlt das Gutachten „Datengrundlagen zur Siedlungsentwicklung“ von 
Siedentop/Fina (2010), ergänzend zu den quantitativen Betrachtungen anhand der SuV-
Fläche qualitative Informationen zur Flächenentwicklung zu nutzen. Diese, von den Gutach-
tern für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Indikatoren sollen für Münster im 
Folgenden herangezogen werden, um die Flächenentwicklung differenzierter zu beschrei-
ben: 
• Entwicklung der Einwohner und der Beschäftigen  
Aussagen zur Flächenentwicklung können nicht isoliert getroffen werden, sondern sind im-
mer in Beziehung zur Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung zu setzen. Daher ist für 
Münster zu berücksichtigen, dass Münster in Nordrhein-Westfalen vom 31.12.1995 bis zum 
30.06.2010 einen der höchsten Zuwächse an sozialversicherungspflichtig Beschäftigen zu 
verzeichnen hatte (+ 21.189 Beschäftigte = + 17,8 %). Ebenso ist die Zahl der Wohnberech-
tigen Bevölkerung zwischen dem 31.12.1995 und dem 31.12.2010 um 5.548 Personen (+ 2 
%) gestiegen. Münster gehört somit zu den dynamischen Standorten in Nordrhein-Westfalen, 
was bei Aussagen zur Flächenentwicklung zu berücksichtigen ist. 
 
• Recycling von Brachflächen 
In Münster hatte die Wiedernutzung von Militär- und Gewerbebrachen immer einen hohen 
Stellenwert. Die Konversionsstrategie der Stadt Münster wurde mehrfach belobigt. Insge-
samt hat Münster ab 1997 nahezu 150 ha an Konversionsflächen im Rahmen der Sied-
lungsentwicklung für Wohn-, Gewerbe- und Hochschulzwecke reaktiviert (Gewerbepark Lod-
denheide, Leonardo-Campus, Lincoln-Quartier, Quartier Meerwiese, Prins-Claus-Quartier, 
Speicherstadt, Gartensiedlung Weißenburg).  
 
Aufgrund der Wirtschaftsstruktur von Münster existieren gewerbliche Brachen nur in ver-
gleichsweise geringem Umfang. Hinzuweisen ist auf die Wiedernutzung des ehemaligen 
Schlachthofgeländes und des Geländes der ehemaligen Germania-Brauerei. Hinzu kommt 
die eingeleitete Umstrukturierung des ehemaligen Hafengebietes, die zurzeit auf Grundlage 
des Hafenforums perspektivisch weiter fortgeschrieben werden soll. Mit einem entsprechend 
fortgeschriebenen „Masterplan Stadthäfen“ sollen Zielvorgaben für die Umwandlung dieses 
insgesamt ca. 100 ha großen Bereiches formuliert werden. 
 
Bezogen auf die Fortschreibung des Regionalplans ist zudem darauf hinzuweisen, dass die 
noch vom britischen Militär genutzten Kasernenflächen in Gremmendorf und Gievenbeck 
(insg. ca. 76 ha) bereits den Siedlungsflächenreserven der Stadt Münster zugerechnet wur-
den.

6 
 
• Flächeninanspruchnahme in schutzwürdigen Bereichen 
Bereits in der Vergangenheit wurden im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen, 
die in einem Wasserschutzgebiet - Zone III - liegen, nur in Einzelfällen aufgrund von beson-
deren stadtstrukturellen oder stadtentwicklungspolitischen Gründen als Neubaugebiete ent-
wickelt. Bei der Fortschreibung des Regionalplans hat die Verwaltung nun grundsätzlich da-
von abgesehen, zukünftige Siedlungsflächen zu benennen, die in einer Wasserschutzzone 
liegen. Damit wird der Bedeutung der Grundwasserneubildung durch Niederschläge auf un-
versiegelten Flächen in besonderem Maße Rechnung betragen. 
 
• Bautätigkeit in der Innenentwicklung 
Für die Vorlage V/0006/2011 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung 
im Bereich Wohnen“ wurde der sog. „Innenentwicklungsraum Wohnen“ abgegrenzt. Dieser 
basiert auf den im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, soweit in integrierter 
Lage und mit baulicher Vornutzung, sowie den gemischten Bauflächen im Flächennutzungs-
plan, soweit in integrierter Lage und mit einem deutlichen Anteil Wohnen (vgl. Vorlage 
V/0006/2011, Anlage 2).  
 
Eine Auswertung der Baustatistik für diesen Bereich für den Zeitraum 2001 – 2010 macht 
deutlich, dass in diesem, so definierten „Innenentwicklungsraum Wohnen“ 89,2 % aller Woh-
nungsbaufertigstellungen in Münster erfolgten. Bezogen auf den fußläufigen Einzugsbereich 
um die Zentren (500 m-Radius) liegt der Anteil der Wohnungsbaufertigstellungen bei 66,2 %. 
Diese Werte belegen, welche große Bedeutung die Innenentwicklung zwischen 2001 und 
2010 in Münster bereits einnahm.  
 
Zusammenfassend lässt sich anhand der ergänzenden qualitativen Indikatoren festhalten: 
• Münster gehört zu den wachstumsstärksten Städten in Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der 
sozialversicherungspflichtigen Einpendler ist von 1995 bis 2009 auf 68.581 Einpendler, 
d.h. um 17.901 Einpendler (+ 35,3 %) gestiegen. Auch aus ökologischen Gründen muss 
es daher Ziel von Münster sein, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass für die 
in Münster nachfragenden Haushalte ein entsprechendes Wohnungsangebot zur Verfü-
gung steht. 
• Die Stadt Münster hat den Grundsatz des Flächenrecyclings bei der Wiedernutzung ehe-
maliger Militärflächen erfolgreich umgesetzt und strebt dies auch zukünftig an. Beleg dafür 
ist die Aufnahme der noch bestehenden britischen Militärflächen als Siedlungsreserven 
der Stadt bei der Fortschreibung des Regionalplans. 
• Auch der hohe Anteil der Wohnungsbaufertigstellungen im Innentwicklungsraum „Woh-
nen“ macht ebenfalls deutlich, wie stark die Innenentwicklung in Münster in der Laufzeit 
des gültigen Regionalplans bereits umgesetzt worden ist. Mit der Vorlage V/0006/2011 
werden zudem weitere Bausteine für die Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich 
„Wohnen“ aufgezeigt.  
• Der quantitative Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“, der zudem mit nachweisbaren 
methodischen Schwächen behaftet ist, reicht somit zur Beurteilung der Siedlungsflächen-
entwicklung nicht aus und muss durch die vorstehenden qualitativen Indikatoren ergänzt 
werden.  
• Die Verwaltung strebt daher an, auch zukünftig das städtische Siedlungsflächenmonito-
ring um aussagekräftige qualitative Indikatoren zu ergänzen, um zu einem sachgerechten 
Bild der Flächenentwicklung zu kommen.

Anlage_4_anregung_36_2012

1568 Zeichen

Vorlage V/0288/2012
Anlage 4
Anregung Nr. 36/2012

Prof. Dr. Surholt

Vorsitzender des Landschaftsbeirates bei
der Unteren Landschaftsbehörde der
Stadt Münster

Otto-Hue-Straße 15

48249 Dülmen

Irmgard Hilgensloh

Vertretende Vorsitzende des
Landschaftsbeirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde der Stadt Münster
Körberheide 61

48157 Münster

An den Rat der Stadt Münster
Münster, 7.3.2012

Resolution des Landschaftsbeirates zur Thematik Flächenverbrauch

Auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses des Landschaftsbeirates in seiner
Sitzung vom 7.3.2012 stellen wir den Antrag, dass der Rat der Stadt Münster
folgende Resolution aufgreift:

„Der Landschaftsbeirat der Stadt Münster begrüßt, dass die CDU-Fraktion mit
ihrem Antrag vom 23.05.2011 Maßnahmen zur Eindämmung des
Flächenverbrauchs vorschlägt. Er hält die Beschränkung auf den Schutz
landwirtschaftlicher Produktionsflächen vor der gesetzlich vorgeschriebenen
Kompensation aber für nicht ausreichend.

Der Rat der Stadt Münster sollte eine Selbstverpflichtung dahin abgeben, dass
künftig neue Wohnbau-, Gewerbe- und Verkehrsflächen unter
Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts-, Wald- und anderer Freiflächen
nur bei einem zwingenden Bedürfnis geplant werden und dass eine solche
Inanspruchnahme mittelfristig vollständig eingestellt wird.

Im Interesse künftiger Generationen sollte analog zur Schuldenbremse eine
Flächenverbrauchsbremse eingeführt werden. Hierbei könnte Münster Vorreiter

werden.“

gez. gez.
Prof. Dr. Bernhard Surholt Irmgard Hilgensloh
Vorsitzender stellvertretende Vorsitzende

Beschlussvorlage

24940 Zeichen

V/0288/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020" für die 
Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW  zur 
Thematik "Flächenverbrauch" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt d en in Anlage 1 vorgelegten Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung 
der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Zieljahr 2020 zur Kenntnis. 
2. Der Rat nimmt den in Anlage 2 vorgelegten Maßnahmenkatalog, in dem zur Zielerreichung 
notwendige Einzelmaßnahmen benannt werden, zur Kenntnis. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in Anlage 1 vorgeschlagenen Zielwert für die En t-
wicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Jahr 2020 einschließlich der 
Hinweise zu den methodischen Restrikt ionen des Indikators (Anlage 3) für die Fortschre i-
bung der Umweltdaten Münster zu verwenden. 
4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die Anregung des Landschaftsbeirats bei 
der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster gemäß § 24 GO NRW (Anlage 4 ) zur 
Thematik „Flächenverbrauch“ erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit den vorstehenden Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ve r-
bunden. Über die Umsetzung der zur Zielerreichung erforderlichen Einzelmaßnahmen ist in  ge-
sonderten Vorlagen zu entscheiden, in denen dann die finanziellen Auswirkungen zu beziffern 
sind.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0288/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Hauff 
Ruf: 
492 6135 
E-Mail: 
HauffTho@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.07.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0288/2012 
Begründung: 
- Auftrag: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.02.2011 die „Umweltdaten Münster 2009“ beraten (vgl. 
V/0697/2010 und V/0697/2010/1). Dabei wurde beschlossen, die in den Umweltdaten verwendeten 
Ziele zu erweitern, in dem für die einzelnen Umweltmedien eigene Ziele formuliert werden, insofern 
nicht schon rechtlich verbindliche quantitative Ziele existieren. Zugleich soll von der Verwaltung – 
gemeinsam mit den Zielwerten – ein Maßnahmenkatalog vorgelegt werden, der die zur Zielerre i-
chung notwendigen konkreten Einzelmaßnahmen beschreibt sowie Adressaten der Maßnahmen 
und Kosten benennt. 
 
Für das Umweltmedium „Boden/Fläche“ wurde in den Umweltdaten 2009 die „Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche“ als Indikator verwendet, um die Entwicklung der Flächennutzung zu dokumentieren. 
Als Vergleichsmaßstab wurde das Flächenreduktionsziel des Landes Nordrhein -Westfalen heran-
gezogen, das sich wiederum aus dem Flächenre duktionsziel des Bundes ableitet. Auf die Festl e-
gung eines quantitativen Ziels für die weitere Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in 
Münster wurde in den Umweltdaten 2009 unter Verweis auf die hiermit verbundene unverhältni s-
mäßige Einschränkung der bauleitplanerischen Handlungsspielräume allerdings verzichtet (vgl. 
V/0697/2010/1, S. 3). Gemäß dem o. g. Ratsbeschluss wird mit dieser Vorlage nunmehr ein Zie l-
wert abgeleitet und zur Verwendung in den Umweltdaten vorgeschlagen. 
 
- Nutzung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV-Fläche) 
Als Grundlage zur Ermittlung der Siedlungs - und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) dienen das Liegen-
schaftskataster und das ihm zugrunde liegende Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten. 
Die SuV -Fläche setzt sich aus folgenden Nutzungsarten zusammen: Gebäude - und Freifläche, 
Betriebsfläche ohne Abbauland, Verkehrsflächen, Erholungsflä chen, Friedhofsfläche (vgl. Anlage  
3, S. 1). Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wird somit durch die Zusammenfassung unterschiedl i-
cher Nutzungsarten gebildet und enthält damit sowohl bebaute Fläche als auch unbebaute Frei - 
und Grünflächen.  
 
Der Anteil der SuV-Fläche am Stadtgebiet von Münster beträgt 33,0 % (31.12.2011). In den letzten 
10 Jahren (31.12.2001 – 31.12.2011) hat die SuV-Fläche rechnerisch in Münster um 940 ha (+ 3,1 
Prozentpunkte) zugenommen. Aufgrund von Umwidmungen und Neubewertungen in der Vergabe 
der Nutzungsarten ist der Anstieg der SuV -Fläche im letzten Jahrzehnt als methodisch überhöht 
einzustufen. Das Maß der Üb erschätzung konnte gutachterlich nicht quantifiziert werden (vgl. A n-
lage 3, S. 2 -4). Auch in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten umfangreiche Umschlüsselungen (z. 
B. im Zusammenhang mit der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster -
Informationssystems / ALKIS) ohne reale Nutzungsveränderungen, was bei der Interpretation der 
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche anhand der Werte des Liegenschaftskatasters zu 
berücksichtigen ist.  
 
- Anregung des Landschaftsbeirats gemäß § 24 GO NRW zum „Flächenverbrauch“ 
In seiner Sitzung am 07.03.2012 hat der Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde 
der Stadt Münster eine Resolution zur Thematik des „Flächenverbrauchs“ beschlossen (vgl. Anl a-
ge 4), die die Verwaltung als Anregung gemäß § 24 der Gemeind eordnung für das Land Nor d-
rhein-Westfalen betrachtet (Nr. 36/2012) und in der Sitzung des Rates am 09.05.2012 bekannt 
gegeben hat (V/0358/2012/1. Erg.).  
 
Mit seinem Beschluss beantragt der Landschaftsbeirat, dass der Rat der Stadt Münster eine 
Selbstverpflichtung dahingehend abgibt, dass künftig neue Wohnbau -, Gewerbe- und Verkehrsflä-
chen unter Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts -, Wald- und anderer Freiflächen nur bei 
zwingendem Bedürfnis geplant werden und dass eine solche Inanspruchnahme mittelfr istig voll-
ständig eingestellt wird. Zudem soll im Interesse künftiger Generationen analog zur Schulde n-
bremse eine Flächenverbrauchsbremse eingeführt werden (vgl. Anlage 4). 
 
Da diese Anregung in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Festlegung eine s Zie l-

- 3 - 
V/0288/2012 
werts für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 steht, wird vorg e-
schlagen, im Rahmen der vorliegenden Vorlage auch einen Beschluss über diese Anregung Nr. 
36/2012 zum „Flächenverbrauch“ zu fassen.  
 
- Bearbeitung der Aufgabenstellung 
Vor diesem Hintergrund wird gemäß dem Auftrag des Rates orientiert an den Flächenreduktion s-
zielen des Bundes und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Zielsetzungen des La n-
des Nordrhein-Westfalen, die u. a. auch Gegenstand des neue n Landesentwicklungsplans NRW 
2025 sein werden, ein Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster 
für das Zieljahr 2020 abgeleitet und zur Verwendung für die Umweltdaten Münster vorgeschlagen 
(vgl. Beschlusspunkt 1 und Anlage 1).  
 
Der vorgeschlagene Zielwert wird mit Hilfe der im Entwurf des Regionalplans Münsterland für die 
Stadt Münster ermittelten Bedarfe an Allgemeinen Siedlungsbereichen und an Gewerbe - und In-
dustrieansiedlungsbereichen (V/0232/2011) sowie anhand der Entwick lung der Siedlungs - und 
Verkehrsfläche in Münster im Zeitraum von 1994 – 2011 einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.  
 
Beschlusspunkt 2 beschäftigt sich mit dem ebenfalls vom Rat beauftragten Maßnahmenkatalog, 
der zur Zielerreichung notwendige Einzelmaßnahmen aufzeigt (vgl. Anlage 2).  
 
Angesichts der methodischen Restriktionen des Indikators „Siedlungs - und Verkehrsfläche“ ist es 
bei der Verwendung des Zielwerts geboten, die methodischen Grenzen der Aussagekraft des Ind i-
kators zu berücksichtigen und zu kommunizieren. Hierzu werden in Anlage 3 weitergehende Erläu-
terungen gegeben. Hierzu wird auf den „Bericht zur Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsflä-
chen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010“ zurückgegriffen, der als Teil der Vorlage „Ste l-
lungnahme d er Stadt Münster zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“ (vgl. 
V/0232/2011, Anl. 1) dem Rat bereits vorgelegen hat. 
 
Abschließend erfolgen die inhaltliche Kommentierung der Anregung des Landschaftsbeirats zum 
„Flächenverbrauch“ und die Begründung  des Beschlussvorschlages zu dieser Anregung (vgl. B e-
schlusspunkt 4). 
 
Zu Beschlusspunkt 1: Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der Siedlungs - und 
Verkehrsfläche für das Jahr 2020 
- Ableitung eines Zielwerts anhand der Reduzierungsziele des Bunde s und des Landes 
NRW 
In Anlehnung an die politischen Reduktionsziele des Bundes (30 ha/Tag bei 81,7 Mio. Ew.) und 
des Landes NRW (5 ha/Tag bei 17,8 Mio. Ew.) für die weitere Entwic klung der Siedlungs- und 
Verkehrsfläche für das Zieljahr 2020 würde sich für  Münster anhand einer Einwohne rzahl von 
296.440 Ew. (31.12.2011) anteilsmäßig zunächst ein Wert von 0,083 ha/Tag, d. h. von ca. 30,3 ha 
pro Jahr e rgeben. Dieser Wert lässt aber die Funktionen von Münster als Oberzentrum und die 
positiven Prognosen im Bereich der Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung unberücksichtigt. 
 
Daher werden folgende Zuschläge zur Bedarfsdeckung und Flächenvorsorge bei der Ermittlung 
des Zielwerts vorgeschlagen:  
 Zuschlag für die Funktion Münsters als Oberzentrum (z.  B. Flächen für Bildungseinrichtungen 
mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Flächen für die Entwicklung der Hochschulen 
und außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen , Flächen für Dienstleistungs - und G e-
sundheitseinrichtungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung etc.): + 10 % 
 Zuschlag zur Bedarfsdeckung des prognostizierten Einwohnerwachstums (inkl. der notwend i-
gen Wohnfolgeinfrastruktur): + 10 % 
 Zuschlag zur Bedarfsdeckung des erwarteten Beschäftigtenwachstums: + 10 % 
 
Unter Einbeziehung dieser Zusc hläge ergäbe sich ein rechnerischer Zielwert von 39,4 ha/Jahr für 
die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster im Jahr 2020.

- 4 - 
V/0288/2012 
 
- Plausibilitätsprüfung anhand des Entwurfs des Regionalplans Münsterland 
Zur Plausibilitätsprüfung werden der im Entw urf des Regionalplans Münsterland dargestellte Sie d-
lungsflächenbedarf für Münster und der Beschluss des Rates vom 13.07.2011 zur Stellungnahme 
der Stadt Münster zu diesem Entwurf herangezogen (vgl. V/0232/2011). Nach den in Anlage 1 
dargelegten Berechnungen ergäbe sich auf dieser Basis rein rechnerisch eine maximale jährliche 
Flächeninanspruchnahme von ca. 38,7 ha für jedes der 16 Planungsjahre des Siedlungsfläche n-
mengengerüstes (01.01.2009 – 01.01.2025).  
 
Damit würde der errechnete Zielwert für die Entwic klung der SuV -Fläche, der die oberzentrale n 
Funktionen von Münster und die positiven Entwicklungsprognosen a ngemessen berücksichtigt, 
durch den im Entwurf des Regionalplans Münsterland für Münster dargestellten Siedlungsflächen-
bedarf grundsätzlich bestätigt.   
 
- Plausibilitätsprüfung anhand der Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche im Zeit-
raum 1994 - 2011 
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster 
im Zeitraum 1994 – 2011. Hieran wird deutlich, dass  die Spanne der jährlichen Z unahmen der 
Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in diesem Zeitraum zwischen 183 ha/Jahr (1998) und 
31 ha/Jahr (1999) lag. In den letzten 5 Jahren lagen die Werte für die Entwicklung der SuV -Fläche 
jeweils zum Teil deutlich über dem errechneten Zielwert von 39,4 ha/Jahr, wobei das SuV -
Flächenwachstum in diesen Jahren zu großen Teilen auf eine Zunahme der Erholungsflächen z u-
rückging (2008: + 128 ha, 2009: + 93 ha, 2011: + 82 ha). Zu diesem Anstieg der Erholungsflächen 
haben jedoch nicht nur reale Umnutzungen geführt, sondern auch Umschlüsselungen im Rahmen 
der Fortführung des Liegenschaftskatasters.  
 
Auch unter Einbezug der methodisch bedingten Überhöhung des Wachstums der SuV-Fläche dürf-
ten jedoch auf allen Feldern der ress ourcenschonenden Stadtentwicklung erhebliche Anstrengun-
gen notwendig werden, um den errechneten Zielwert von 39,4 ha/Jahr zu erreichen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- u. Verkehrsfläche der
 Jahre 1994-2011 mit Zielwert 2020 - nach Flächennutzungsarten
-   75 
-   50 
-   25 
0 
+   25 
+   50 
+   75 
+   100 
+   125 
+   150 
+   175 
+   200 
1 994 1 995 1 996 1 997 1 998 1 999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 201 0 201 1 2020
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+ 
117
+ 63
+ 156
+ 39

- 5 - 
V/0288/2012 
- Vorschlag für den Zielwert 
Vor dem Hintergrund der beiden Plausibilitätsprüfungen wird in Umse tzung des Ratsbeschlusses 
zur Vorlage V/0697/2010/1 zur Verwendung in den Umweltdaten Münster ein Zielwert von 39 
ha/Jahr für die Zunahme der Siedlungs - und Verkehrsfläche für das Jahr 2020  vorgeschlagen. 
Dieser Wert steht im Einklang mit den Darstellungen des Entwurfs des Regionalplans Münsterland, 
wird aber angesichts der Zunahme der SuV -Fläche im letzten Jahrzehnt nur durch erhebliche A n-
strengungen zu erreichen sein.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 2: Vorschlag eines Maßnahmenkatalogs mit zur Zielerreichung notwe n-
digen Einzelmaßnahmen 
Münster verfolgt bereits seit langem eine klare Priorisierung der Innenentwicklung. Die Chancen 
der Konversion von Militär -, Post - und Gewerbebrachen wurden konsequent genutzt. Vorhaben 
der inneren Entwicklung wurden von der Verwaltung  im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt, 
teilweise auch initiiert wie z. B. bei der Bebauung Schulstraße/Kreuzviertel („Junges Quartier für 
das Wohnen im Alter“). Eine intensive Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Innenen t-
wicklung fand bereits im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Städte der Zukunft“ (1997 – 2000) 
statt. Angesichts der Kompetenzen und Erfahrungen mit einem haushälterischen Flächenm a-
nagement wurde die Stadt Münster 2006 daher auch vom Umweltministerium des Landes Nor d-
rhein-Westfalen gebeten, in der „Allianz für die Fläche“ mitzuwirken. 
 
Gleichwohl zeigt der Blick auf die bisherige, allerdings nicht unerheblich durch Umwidmungen b e-
einflusste Zunahme der Siedlungs - und Verkehrsflächen in Münster, dass der vorgeschlagene 
Wert von 39 ha pro Jahr große weitere Anstrengungen erfordern wird. Dieses Ziel wird nur durch 
die weiterhin konsequente Verfolgung von Maßnahmen einer ressourcenschonenden Flächenen t-
wicklung zu erreichen sein. Gemäß dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0697/2010/1 werden in An-
lage 2 entsprechende Maßnahmen aufgelistet. Über die Umsetzung der zur Zielerreichung erfo r-
derlichen Einzelmaßnahmen ist in gesonderten Vorlagen zu entscheiden, in denen dann auch die 
finanziellen Auswirkungen zu beziffern sind. 
 
Gegenwärtig lassen sich schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen benennen, an denen die Ve r-
waltung bereits mit Nachdruck arbeitet: 
 Wiedernutzung der von den britischen Stationierungskräften bis Ende 2013 aufgegebenen 
Kasernenflächen (York -Kaserne/50,1 ha; Oxford -Kaserne/26,2 ha) und d er frei gezogenen 
Wohnstandorte (mit ca. 800 Wohnungen auf ca. 36,5 ha Grundstücksflächen) (vgl. Vorl. 
V/0111/2012 und V/0111/2012/1. Erg.) 
 Umstrukturierung des Bereiches zwischen Meckmannweg und Schwarzer Kamp (ca. 7,7 ha) – 
aufgrund der Aufgabe des Firme nstandorts Beresa, der Verlagerung der Sportanlagen und 
des Abrisses früherer Wohnungslosenunterkünfte - zu einem attraktiven Wohnquartier für ver-
schiedene Wohnansprüche und Lebensstile (vgl. V/0554/2010 und Dokumentation des Stä d-
tebaulichen Realisierungswettbewerbs „Meckmannweg / Schwarzer Kamp“) 
 Weitgehende Umnutzung der ehemaligen OSMO-Flächen nördlich des Stadthafens 1 (ca. 4,5 
ha) in ein innerstädtisches Wohnquartier (vgl. V/0800/2011 sowie V/0430/2012) 
 Entwicklung des bisher als Parkraum genutzten Ber eichs zwischen Hörsterstraße / Sonne n-
straße / Korduanenstraße /Bült (Umfang der potenziellen Bauflächen ca. 1,5 ha) (vgl. Vorl. 
V/0035/2012 in Verbindung mit dem Beschluss des Rates v. 27.06.2012) 
 Weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen gemäß Vorlage V/0006/2011: 
Erfassung von Entwicklungspotenzialen und deren Bewertung hinsichtlich der Aktivierung s-
möglichkeiten, modellhafte Erprobung von Aktivierungs - und Prozessstrategien in zwei Qua r-
tieren (Bahnhofsviertel vgl. V/0445/2012, Hiltrup-Ost) 
 
Bei den genannten Maßnahmen, die alleine bereits ca. 127 ha an städtebaulicher Wiedernutzung 
umfassen, handelt es sich keinesfalls um eine abschließende Aufzählung. Die forcierte Nutzung

- 6 - 
V/0288/2012 
der Innenentwicklungspotenziale ist eine Daueraufgabe, die entspre chend den dann vorhandenen 
Potenzialen (z. B. Wiedernutzung freiwerdender Flächen im Zuge der Bundeswehrreform), den zur 
Verfügung stehenden Ressourcen und den parlamentarischen Zielsetzungen mit hoher Priorität 
fortzuführen ist. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: Verwendung des vorgeschlagenen Zielwerts für die Entwicklung der 
Siedlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Hinweise zu den 
methodischen Restriktionen des Indikators  
Bereits im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf  des Regionalplans Müns-
terland sind die Aussagefähigkeit des weitverbreiteten Schlüsselindikators „Siedlungs - und Ve r-
kehrsfläche“ und dessen methodischen Restriktionen aufgezeigt worden (vgl. V/0232/2011, Anl. 1). 
Da diese Einschränkungen hinsichtlich der Aussagekraft des Indikators auch bei dessen Verwe n-
dung in den Umweltdaten Münster zu berücksichtigen sind, wird der „Bericht zur Entwicklung der 
Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster“ für die vorliegende Vorlage als Anlage 3 
genutzt. 
 
In dies em Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass als Datengrundlagen für 
Aussagen über die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche die Nutzungsarten des amtl i-
chen Liegenschaftskatasters genutzt werden, das originär für andere Zwecke geführt wird. Neben 
den tatsächlichen Nutzungsveränderungen bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen 
und Neuzuordnungen ab, die die Bewertung von Zeitreihen erschweren. Dies führt dazu, dass die 
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster im  letzten Jahrzehnt durch einen m e-
thodisch bedingten Zuwachs an Erholungsflächen verzerrt wurde, der im Falle der Umschlüss e-
lungen nicht auf realen Nutzungsveränderungen basiert.  
 
Auch aktuell sind Umwidmungen und damit verbundene „inhaltliche Verzerrungen “ im Zuge der 
geplanten Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster -Informationssystems (ALKIS) zu b e-
obachten. Im ALKIS dürfen verschiedene Nutzungsartenschlüssel (z. B. für Schutzflächen und 
militärisches Übungsgelände) nicht mehr verwendet werden, so dass eine Umschlüsselung in a n-
dere Nutzungen erfolgen musste. Beispielsweise wurde im Jahr 2011 die Nutzungsart „Übungsg e-
lände“ (622 ha) eliminiert und ihrer realen Bodennutzung bzw. Vegetation (v. a. Heide oder Wald) 
zugeordnet. Hieraus resultiert u. a. ü ber die Zunahme der Heideflächen (+ 241 ha) ein rechner i-
scher Anstieg der landwirtschaftlichen Flächen (+ 63 ha). 
 
Da auch bei anderen Nutzungsarten durchaus umfangreiche Umschlüsselungen ohne reale Nu t-
zungsveränderungen erfolgten (z.B. im Jahr 2010 die Um schlüsselung von 28 ha aus der Kateg o-
rie „Waldfläche“ in die Kategorie „Gebäude - und Freifläche – öffentliche Zwecke“), wäre es geb o-
ten, die Aussagen des Indikators „Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche“ durch die Hi n-
zuziehung von Luftbildauswertu ngen zu qualifizieren. Ein entsprechender Prüfauftrag ist auf dem 
beigefügten Maßnahmenkatalog (Anlage 2) formuliert. Ebenso sind aufgrund der eingeschränkten 
Aussagekraft des Indikators SuV -Flächen ergänzende qualitative Indikatoren notwendig, um zu 
sachgerechten Aussagen der Flächenentwicklung zu kommen. Vorschläge hierzu enthält die Anla-
ge 3 (S. 5-6). 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4: Anregung des Landschaftsbeirats der Stadt Münster gemäß § 24 GO 
NRW zum „Flächenverbrauch“ 
Die Anregung des Landschaftsbeirats zum „ Flächenverbrauch“ umfasst drei Punkte  (vgl. Anlage 
4): 
 Selbstverpflichtung des Rates, dass künftig neue Wohnbau -, Gewerbe- und Verkehrsflächen 
unter Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts -, Wald - und anderer Freiflächen nur bei 
zwingendem Bedürfnis geplant werden 
 Mittelfristig die Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts -, Wald- und anderer Freiflächen  
für Siedlungs- und Verkehrszwecke vollständig einzustellen

- 7 - 
V/0288/2012 
 Im Interesse künftiger Generationen eine Flächenverbrauchsbremse einzuführen 
Hinsichtlich dieser Anregung ist zunächst darauf zu verweisen, dass die Stadt Münster bereits seit 
langem in ihrer vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung den Vorrang der Innenentwic k-
lung vor der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke verankert hat ( vgl. die B e-
gründung zu Beschlusspunkt 1 in V/0006/2011). Damit wird dem vom Baugesetzbuch (BauGB) in 
§ 1a (2) geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden in hohem Maße 
Rechnung getragen. Ebenso ist für die Aufstellung der Bauleitpläne g emäß BauGB § 1a (2) han d-
lungsleitend, dass landwirtschaftliche, Wald - oder sonstige Freiflächen nur in dem notwendigen 
Umfang umgenutzt werden, um angemessen auf die sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen 
zu reagieren.  
 
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anford e-
rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang zu bri n-
gen (BauGB § 1, Abs. 5). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten 
Belange gegeneinander und untereinander gerecht durch Entscheidung des Rates abzuwägen 
(BauGB § 1, Abs. 7). Damit ist die beantragte Selbstverpflichtung des Rates, dass Freiflächen nur 
bei zwingenden Bedürfnissen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, 
aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches entbehrlich. 
 
Bezüglich der beantragten mittelfristigen vollständigen Einstellung der Inanspruchnahme von Fre i-
flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu berücksichtigen, dass Münster zu den prosperie-
renden Standorten in Nordrhein -Westfalen gehört. Die positiven Prognosen im Bereich der Bevö l-
kerungs- und Beschäftigungsentwicklung sind von der Bezirksregierung Münster in der Fortschre i-
bung des Regionalplans in einem abgewogenen Mengengerüst unter Berücksichtigung ökolog i-
scher, sozialer und ökonomischer Ziele zusammengeführt worden. Demnach wird auch bis 2025 – 
trotz aller Anstrengungen im Rahmen der Innenentwicklung – die Inanspruchnahme des unbebau-
ten, vor allem landwirtschaftli ch genutzten Freiraums in Münster in den notwendigen Umfang für 
Siedlungszwecke erfolgen müssen (vgl. V/0232/2011).  
 
Dass der Rat der Stadt Münster einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung einen hohen 
Stellenwert einräumt, wird auch daran deutlich,  dass der Rat mit seinem Beschluss zum Entwurf 
der Fortschreibung des Regionalplans im Juli 2011 deutlich hinter den quantitativen Spielräumen 
für eine weitere Siedlungsentwicklung in Münster zurückgeblieben ist, die der von der Bezirksr e-
gierung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans beinhaltete (vgl. V/0232/2011).  
 
Die konkrete Umsetzung des entsprechend de m Beschluss des Rates der Stadt Münster vorau s-
sichtlich eingeräumten regionalplanerischen Handlungsrahmens zur kün ftigen Entwicklung n euer 
Siedlungsflächen in Münster, den der fortgeschriebene Regionalplan Münsterland der Stadt Mün s-
ter bieten wird, wird in den nächsten Jahren stets bedarfsbezogen auf der Grundlage noch durc h-
zuführender, erforderlicher bauleitplanerischer Verfahren e rfolgen. Damit ist sichergestellt, dass 
die Inanspruchnahme von Freiflächen nur in dem notwendigen Umfang erfolgt, eine „Fläche nver-
brauchsbremse“ ist in diesem Zusammenhang daher entbehrlich. Eine Einstellung der Inanspruch-
nahme des Freiraums wird jedoch bis 2025 aufgrund der sozialen, wirtschaftlichen und oberzentra-
len Anforderungen nicht erfolgen können, wie der Entwurf der Forschreibung des Reg ionalplans 
Münsterland und die vom Rat der Stadt Münster hierzu beschlossene Stellungnahme zeigen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:

- 8 - 
V/0288/2012 
Anlage 1: Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das 
Jahr 2020 zur Verwendung für die Umweltdaten Münster 
Anlage 2: Maßnahmenkatalog mit zur Zielerreichung erforderlichen Einzelmaßnahmen 
Anlage 3: Bericht zur Entwicklung der „Siedlungs - und Verkehrsflächen“ in Münster (und zu den 
methodischen Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“) 
Anlage 4: Resolution des Landschaftsbeirats zur Thematik „Flächenverbrauch“ (An regung gemäß 
GO § 24 NRW Nr. 36/2012)

Ergänzungsvorlage V/0288/2012/1 mit Anlage

5657 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0288/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Hauff 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020" für die 
Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW  zur 
Thematik "Flächenverbrauch" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den in Anlage 1 der Hauptvorlage vorgelegten Vorschlag eines Zielwerts für 
die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Zieljahr 2020 zur 
Kenntnis. 
2. Der Rat nimmt den in Anlage 2 der Hauptvorlage vorgelegten Maßnahmenkatalog, in dem 
zur Zielerreichung notwendige Einzelmaßnahmen benannt werden, zur Kenntnis. 
3. Der vereinbarte durchschnittliche jährliche Zielwert von rund 30 ha (Bund/Land) der 
SuV (Siedlungs- und Verkehrsfläche) soll nicht überschritten werden. Eine Überschrei-
tung ist nur begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster 
aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Einwohnerentwicklung und 
aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden zu können. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in Anlage 1
 im Beschlusspunkt 3 vorgeschlage-
nen Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Jahr 
2020 einschließlich der Hinweise zu den methodischen Restriktionen des Indikators (Anla-
ge 3 der Hauptvorlage) für die Fortschreibung der Umweltdaten Münster zu verwenden. 
5. Die Stadt Münster beteiligt sich in 2013 an der Nachfolge des Programms „Meilen-
stein 2012“ des Landes Nordrhein Westfalen (Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 
NRW e.V.), in dessen Rahmen eine Zertifizierung der Flächensparenden Kommune 
erfolgt und Anreize geschaffen werden, sich dezidiert für eine nachhaltige Flächen-
entwicklung einzusetzen. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf dem Woh-
nungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür Sorge 
zu tragen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von Menschen 
mit geringen und mittleren Einkommen geht. 
492 6135 
 
E-Mail: 
HauffTho@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.11.2012 
V/0288/2012/1

- 2 - 
7. Die Verwaltung wird gebeten, für die Ausschussberatungen ein qualifiziertes Be-
richtswesen zur Thematik „Flächensparende Kommune Münster“ aufzubauen. 
8. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die Anregung des Landschaftsbeirats bei 
der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster gemäß § 24 GO NRW (Anlage 4 der 
Hauptvorlage) zur Thematik „Flächenverbrauch“ erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit den vorstehenden Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ver-
bunden. Über die Umsetzung der zur Zielerreichung erforderlichen Einzelmaßnahmen ist in ge-
sonderten Vorlagen zu entscheiden, in denen dann die finanziellen Auswirkungen zu beziffern 
sind. Hinsichtlich des neuen Beschlusspunktes 5 wird darauf hingewiesen, dass die finan-
ziellen Modalitäten der Nachfolge des Programms „Meilenstein 2012“ noch nicht bekannt 
sind. Damit können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu den finanziellen Aus-
wirkungen getroffen werden. 
 
 
Begründung: 
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 20.11.2012 sowie in der Sitzung 
des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 22.11.2012 wur-
de jeweils der beigefügte Änderungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen (vgl. Anlage dieser Er-
gänzungsvorlage). Die Änderungen des Beschlusstextes sind in Fettschrift kenntlich gemacht. 
 
Der Änderungsantrag bekräftigt das Anliegen der Verwaltung, die Inanspruchnahme von Freiflä-
chen für Siedlungs- und Verkehrszwecke weiter zu reduzieren, erkennt zugleich aber ausdrücklich 
die Notwendigkeit an, den oberzentralen Funktionen Münsters sowie dem aus der Einwohner- und 
Beschäftigtenentwicklung resultierenden Bedarf angemessen Rechnung tragen zu können (neuer 
Beschlussvorschlag 3). Der neue Beschlussvorschlag 6 unterstreicht, dass die Belange einer sozi-
alverantwortlichen Wohnungsversorgung entsprechend zu berücksichtigen sind.  
 
Die Begründung zur Hauptvorlage zeigt auf, dass bereits das Erreichen des Zielwerts von 39 ha 
für die jährliche Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche, der die spezifischen Funktionen 
von Münster kalkulatorisch einrechnet, erhebliche Anstrengungen erfordert. Der mit dem Ände-
rungsantrag vorgeschlagene Zielwert von 30 ha/Jahr, der sich am Durchschnittswert des Bundes 
und des Landes NRW orientiert, ist als sehr ambitioniert einzuschätzen und wird nur mit entspre-
chend intensiven Anstrengungen angestrebt werden können.  
 
Eine Beteiligung an der Nachfolge des Programms „Meilenstein 2012“ des Landes Nordrhein-
Westfalen, die der neue Beschlussvorschlag 5 vorsieht, kann wichtige Impulse liefern und zudem 
auch nach außen die Anstrengungen der Stadt Münster im Rahmen einer flächenschonenden 
Entwicklung dokumentieren. Die Verwaltung wird nach Veröffentlichung und Prüfung der Aus-
schreibungskonditionen die erforderlichen Beschlüsse herbeiführen. Die Bedeutung eines qualifi-
zierten Berichtswesens (neuer Beschlussvorschlag 7)  ergibt sich aus der in der Hauptvorlage auf-
gezeigten eingeschränkten Aussagekraft des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2012 
V/0288/2012/1

- 3 - 
V/0288/2012/1

Anlage_2_Massnahmen

11334 Zeichen

1 
 
Umweltmedium:  
Boden / Fläche 
Indikator:  
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche 
 
Ziel: 
Reduktion der Zunahme der Siedlungs- und 
Verkehrsfläche auf 39 ha/Jahr im Jahr 2020 
 
 
Zur Zielerreichung erforderliche 
Einzelmaßnahmen 
Adressaten, verpflichtete 
Personen und Institutionen 
Kosten / Belastungen 
für die Stadt Münster  
Kosten / Belastungen 
für Dritte  
    
Wiedernutzung der von den britischen 
Stationierungskräften ab Spätsommer/Herbst 
2012 bis Ende 2013 aufgegebenen 
Kasernenflächen (York-Kaserne/50,1 ha; Oxford-
Kaserne/26,2 ha) und der leer gezogenen 
Wohnstandorte (mit ca. 800 Wohnungen auf ca. 
36,5 ha Grundstücksfläche): 
Die vom Abzug der britischen Stationierungskräfte 
betroffenen Liegenschaften wurden bereits in der 
Vorlage V/0458/2011 dargestellt. Mit Beschluss der 
Vorlage V/0111/2012/1. Erg. wurde die Verwaltung 
beauftragt, für die Bereiche der York-Kaserne in 
Gremmendorf und der Oxford-Kaserne in Gievenbeck 
unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft bis 
Ende 2012 räumliche Strukturkonzepte für eine zivile 
Nachfolgenutzung den zuständigen 
parlamentarischen Gremien zum Beschluss 
vorzulegen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, 
für die 18 Wohnstandorte der britischen 
Stationierungskräfte im dritten Quartal 2012 ein 
gesamtstädtisches Entwicklungskonzept unter 
Berücksichtigung städtebaulicher und 
wohnungsstrategischer Aspekte zur 
Beschlussfassung vorzulegen.  
Auf der Grundlage der Vorlage V/0111/2012/1. Erg. 
Stadt Münster, Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) 
Auf Grundlage der Vorlage 
V/0111/2012/1. Erg. und 
des Beschlusses des 
Rates vom 21.03.2012 
werden die finanziellen 
Aufwendungen der Stadt 
Münster für die interne und 
externe Begleitung des 
Konversionsprozesses in 
den Jahren 2012 bis 2015 
auf 901.730 € beziffert. Die 
zur Finanzierung der 
Personal- und Sachkosten 
erforderlichen Mittel sollen 
durch Verlagerung und 
Umschichtung 
haushaltsneutral zur 
Verfügung gestellt werden, 
hilfsweise auch durch 
Refinanzierung gemäß der 
Konversionsvereinbarung. 
 
Ob ggf. auch Finanzmittel 
für den Erwerb von 
Konversionsliegenschaften 
Kosten/Belastungen für 
Dritte sind zurzeit nicht 
zu beziffern.  
Stadt Münster und BImA 
werden auf Basis der 
Konversionsvereinbarung 
im Rahmen 
weitergehender 
Vereinbarungen 
einvernehmliche 
Regelungen zu den 
Aufgaben- und 
Kostenverteilungen 
abschließen.  
Die grundsätzliche 
Wahrnehmung der 
Eigentümerfunktion der 
BImA bis zum Verkauf 
der Liegenschaften 
umfasst insbesondere 
die Aufgaben der 
Kampfmittelsondierung 
und –räumung sowie der 
Altlastenermittlung und –
sanierung im Rahmen 
V/0288/2012 
Anlage 2

2 
Zur Zielerreichung erforderliche 
Einzelmaßnahmen 
Adressaten, verpflichtete 
Personen und Institutionen 
Kosten / Belastungen 
für die Stadt Münster  
Kosten / Belastungen 
für Dritte  
wurde bereits mit der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) eine 
Konversionsvereinbarung abgeschlossen, auf deren 
Grundlage die Konversion in partnerschaftlicher 
Zusammenarbeit durchgeführt werden soll. In der 
Konversionsvereinbarung werden auch perspektivisch 
bereits die möglichen Konsequenzen der 
Bundeswehrreform für Münster angesprochen. Die 
Flächen, die die Bundeswehr freigeben wird, stehen 
noch nicht abschließend fest. Diese sollen zu 
gegebener Zeit in einem ergänzenden Nachtrag zur 
Konversionsvereinbarung benannt werden. Hiermit 
läge dann auch eine Grundlage für eine zivile 
Nachnutzung dieser Flächen vor. 
 
aufzubringen sind, ist 
derzeit noch nicht 
absehbar. 
der gesetzlichen 
Vorgaben.  
Umstrukturierung des Bereiches zwischen 
Meckmannweg und Schwarzer Kamp (ca. 7,7 ha) –
zu einem attraktiven Wohnquartier für 
verschiedene Wohnansprüche und Lebensstile: 
Der Bereich nördlich der Weseler Straße zwischen 
Meckmannweg und Schwarzer Kamp war über 
Jahrzehnte durch ein Nebeneinander von 
gewerblichen Nutzungen, dem Kraftfahrzeughandel 
und –service sowie der Wäscherei, dem Sportplatz 
des 1. FC Mecklenbeck und den 
Obdachlosenunterkünften entlang des 
Meckmannweges und am Ende der Straße 
„Schwarzer Kamp“ geprägt. Aufgrund der Verlagerung 
der Sportanlagen, der Aufgabe des Firmenstandorts 
Beresa und des Abrisses früherer 
Wohnungslosenunterkünfte besteht die Möglichkeit, in 
städtebaulich integrierter Lage auf einem 
Neuordnungsbereich von ca. 7,7 ha ein attraktives 
Stadt Münster, Firma Beresa, private 
Flächeneigentümer 
Zurzeit noch nicht zu 
beziffern. 
Kosten/Belastungen für 
Dritte sind zurzeit noch 
nicht zu beziffern.

3 
Zur Zielerreichung erforderliche 
Einzelmaßnahmen 
Adressaten, verpflichtete 
Personen und Institutionen 
Kosten / Belastungen 
für die Stadt Münster  
Kosten / Belastungen 
für Dritte  
Wohnquartier zu entwickeln. Die planungsrechtliche 
Entwicklung zum Wohngebiet hat der Rat mit dem 
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und dem 
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans 
am 29.09.2010 eingeleitet (vgl. V/0554/2010).   
Zwischen Sommer und Herbst 2011 wurde ein 
städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemeinsam 
von Stadt Münster und der Firma Beresa 
durchgeführt, um eine optimale Grundlage für 
städtebauliche Entwicklung des 
Umstrukturierungsgebiets zu schaffen (vgl. 
Dokumentation des Städtebaulichen 
Realisierungswettbewerbs „Meckmannweg / 
Schwarzer Kamp“ März 2012).  
Der Entwurf des ersten Preisträgers aus dem 
städtebaulichen Wettbewerb „Meckmannweg / 
Schwarzer Kamp“ und dessen überarbeitete Fassung, 
die als Grundlagen für die Aufstellung des 
Bebauungsplans dienen, wurden 19.06.2012 in einer 
Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit 
vorgestellt. 
Weitgehende Umnutzung der ehemaligen OSMO-
Flächen nördlich des Stadthafens 1 (ca. 4,5 ha) in 
ein innerstädtisches Wohnquartier: 
Am 14.12.2011 ist vom Hauptausschuss eine 
geänderte Fassung des von der Verwaltung 
vorgelegten aktualisierten Masterplans „Stadthäfen“ 
beschlossen worden (V/0800/2011). Hiermit wurde 
die Zielvorstellung einer weitgehenden Entwicklung 
des ehemaligen OSMO-Geländes in neues 
Wohnquartier bestätigt.  
Am 03.05.2012 hat der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft die 
Stadt Münster, 
Grundstückseigentümer 
Zurzeit noch nicht zu 
beziffern 
Zurzeit noch nicht zu 
beziffern

4 
Zur Zielerreichung erforderliche 
Einzelmaßnahmen 
Adressaten, verpflichtete 
Personen und Institutionen 
Kosten / Belastungen 
für die Stadt Münster  
Kosten / Belastungen 
für Dritte  
Freigabe des fortgeschriebenen Masterplans für die 
Bürgerbeteiligung erteilt. Die geplante 
Informationsveranstaltung, die am 05.07.2012 
stattgefunden hat, diente zugleich als frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 
im Bereich des Stadthafens 1 für die auf Basis des 
aktualisierten Masterplans vorzunehmenden 
Bauleitplanverfahren. 
Am 27.06.2012 hat der Rat zur Anpassung des 
geltenden Planungsrechts an die neuen Ziele des 
Masterplans Stadthäfen Münster die Änderung des 
Flächennutzungsplans und die Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 541 beschlossen (vgl. 
V/0430/2012).   
Entwicklung des bisher als Parkraum genutzten 
Bereichs zwischen Hörsterstraße / Sonnenstraße / 
Korduanenstraße /Bült (vgl. Vorl. V/0035/2012 in 
Verbindung mit dem Beschluss des Rates v. 
27.06.2012): 
Mit der Vorlage V/0035/2012 hat die Verwaltung 
vorgeschlagen, den zurzeit als Parkraum genutzten 
Bereich vorrangig als innerstädtische Wohnbaufläche 
zu entwickeln. Die Entwicklung des gesamten 
Quartiers soll im Rahmen eines auszulobenden 
städtebaulichen Realisierungswettbewerbs untersucht 
werden. Die Wettbewerbsinhalte sollten mit dem 
privaten Eigentümer der östlichen Grundstücksfläche 
abgestimmt werden. Die potenzielle Baufläche hat 
einen Umfang von ca. 1,5 ha. 
Am 27.06.2012 hat der Rat beschlossen, die 
Beratung der Vorlage V/0035/2012 bis zum 
Jahresende 2012 zu schieben und den bisher als 
Parkraum genutzten Bereich zwischen Hörsterstraße / 
Stadt Münster, Privater 
Grundstückseigentümer 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Politik und Verwaltung 
Die Grundsatzbeschlüsse 
der Verfahrensvorlage 
V/0035/2012 hätten die 
Kosten für einen 
Wettbewerb zur Folge. 
 
Weitere Kosten sind 
zurzeit noch nicht zu 
beziffern. 
 
 
 
 
 
 
 
Keine Belastung des 
städtischen Haushalts 
Zurzeit noch nicht zu 
beziffern.

5 
Zur Zielerreichung erforderliche 
Einzelmaßnahmen 
Adressaten, verpflichtete 
Personen und Institutionen 
Kosten / Belastungen 
für die Stadt Münster  
Kosten / Belastungen 
für Dritte  
Sonnenstraße / Korduanenstraße /Bült alternativ zur 
Wohnbebauung hinsichtlich einer möglichen 
Mischnutzung von Wohnen-Kultur-Dienstleistungen 
zu prüfen. Maßgabe hierfür ist, dass eine Belastung 
des städtischen Haushalts nicht stattfinden darf. Es 
wird eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und 
Vertretern von Politik und Verwaltung gebildet, die bis 
zum Jahreswechsel konkrete 
Handlungsempfehlungen erarbeitet. 
Weitere Stärkung der inneren Entwicklung im 
Bereich Wohnen gemäß Vorlage V/0006/2011: 
In der Vorlage wird verdeutlicht, dass Potenziale der 
inneren Entwicklung aus der Konversion von Militär-, 
Post-, Gewerbeflächen bisher in Münster konsequent 
genutzt wurden. Eine forcierte Förderung des 
Wohnens in bereits bebauten Gebieten erfordert 
daher eine systematische Erfassung der 
Entwicklungspotenziale und deren Bewertung 
hinsichtlich der Aktivierungsmöglichkeiten. Der 
Aufbau des Potenzialkatasters wird anhand von 2 
Modellquartieren (Bahnhofs-Quartier, Hiltrup-Ost) 
erprobt.  
Des Weiteren werden anhand dieser beiden Quartiere 
ebenfalls Aktivierungs-und Prozessstrategien für 
„Neues Wohnen im Bestand“ modellhaft erprobt. 
Nach Abschluss der Erprobungsphase ist über die 
Übertragung der Strategien auf weitere Quartiere in 
Münster zu entscheiden. 
Mit der Vorlage V/0445/2012 wurde über die 
modellhafte Erprobung von Aktivierungs- und 
Prozessstrategien für „Neues Wohnen im Bestand“ im 
Bahnhofsviertel berichtet.  
 
Stadt Münster, Private Grundstücks- 
und Immobilieneigentümer 
Die benötigten Mittel für 
den Aufbau des 
Potenzialkatasters können 
abschließend erst nach 
Ende der Modellphase 
beziffert werden. 
 
Ob und in welcher Höhe 
Mittel für weitere 
Aktivierungs- und 
Prozessstrategien benötigt 
werden, kann erst nach 
Auswertung der 
Erprobungsphase beziffert 
werden.  
Zurzeit noch nicht zu 
beziffern.

6 
Zur Zielerreichung erforderliche 
Einzelmaßnahmen 
Adressaten, verpflichtete 
Personen und Institutionen 
Kosten / Belastungen 
für die Stadt Münster  
Kosten / Belastungen 
für Dritte  
Qualifizierung des Flächenmonitorings: 
Aufgrund der bekannten methodischen Restriktionen 
des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ sind 
dessen Aussagen hinsichtlich einer realen 
Veränderung der Flächennutzung durch die 
Hinzuziehung weiterer Quellen (z.B. Luftbilder) zu 
validieren. Es ist zu prüfen, inwieweit entsprechende 
Informationen aus laufenden Verwaltungsprozessen 
(z.B. Fortschreibung der Deutschen Grundkarte oder 
auch des Stadtplans) ohne zusätzlichen Aufwand 
gewonnen werden können.  
Fachämter der Stadt Münster 
(Vermessungs- und Katasteramt; Amt 
für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung; Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz) 
Erst nach Abschluss der 
Prüfung zu beziffern. 
Kosten/Belastungen für 
Dritte fallen aus heutiger 
Sicht nicht an.

Anlage_1_Vorschlag_SuV_Wert

14459 Zeichen

Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der S iedlungs- und 
Verkehrsfläche (SuV-Fläche) für das Jahr 2020 zur V erwendung für 
die Umweltdaten Münster 
 
 
1. Aufgabenstellung 
 
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 16.02.2011 sollen für die in den Umweltdaten 
2009 aufgeführten Umweltmedien/-ressourcen quantita tive Zielwerte formuliert und 
die zur Zielerreichung notwendigen Einzelmaßnahmen beschrieben werden.  
 
Für das Thema „Boden/Flächenverbrauch“ wurde in den Umweltdaten 2009 als Indi- 
kator die Siedlungs- und Verkehrsfläche herangezoge n. Zur Einschätzung der Ent- 
wicklung wurden anhand des 5-ha-Flächenreduktionszi els des Landes NRW, d. h. 
der angestrebten Verringerung der Zunahme der SuV-F läche von heute ca. 15 
ha/Tag in NRW auf 5 ha pro Tag im Jahr 2020 bereits  Orientierungswerte für Müns- 
ter formuliert. Diese wurden unter Rückgriff auf Fl äche und Einwohnerzahl Münsters 
abgeleitet. Auf die Festlegung eines quantitativen Ziels wurde in den Umweltdaten 
Münster 2009 allerdings unter Verweis auf die hierm it verbundene unverhältnismäßi- 
ge Einschränkung der bauleitplanerischen Handlungss pielräume verzichtet (vgl. 
V/0697/2010/1, S. 3). 
 
Angesichts der Aufgabenstellung laut Ratsbeschluss zur Vorlage V/0697/2010/1 wird 
im Folgenden ein Zielwert für das Jahr 2020 für die  Stadt Münster abgeleitet. Der 
errechnete Zielwert wird mit Hilfe des im Entwurf d es Regionalplans Münsterland für 
die Stadt Münster bis 2025 ermittelten Flächenbedar fs und anhand der Entwicklung 
der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1994 – 2011 in Mü nster einer Plausibilitätsprü- 
fung unterzogen. 
 
Angesichts der methodischen Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrs- 
fläche“ erscheint es bei Nutzung des Zielwerts drin gend geboten, die methodischen 
Grenzen der Aussagekraft des Indikators angemessen zu berücksichtigen und zu 
kommunizieren (vgl. Vorl. V/0232/2011, Anl. 1). Hie rzu werden im Folgenden eben- 
falls entsprechende Hinweise gegeben. Weitergehende  Ausführungen und Erläute- 
rungen zu dieser Thematik sind der Anlage 3 dieser Vorlage zu entnehmen. 
 
 
2. Ableitung eines Zielwerts für die Entwicklung de r SuV-Fläche in Münster für 
das Zieljahr 2020 aus dem Flächenreduktionsziel des Landes NRW  
In Anlehnung an die politischen Reduktionsziele des  Bundes (30 ha/Tag bei 81,7 
Mio. Ew.) und des Landes NRW (5 ha/Tag bei 17,8 Mio. Ew.) für die weitere Entwick- 
lung der Flächeninanspruchnahme würde sich für Müns ter anhand einer Einwohner- 
zahl von 296.440 Ew. (31.12.2011) anteilsmäßig zunä chst ein Wert von 0,083 
ha/Tag, d. h. ca. 30,3 ha pro Jahr ergeben. 
 
Allerdings wäre eine undifferenzierte Übernahme des  Flächenreduktionsziels ohne 
Berücksichtigung der oberzentralen Funktionen von M ünster, der Einwohner- und 
Vorlage V/0288/2012 
                    Anlage 1

2 
Beschäftigtendynamik und der positiven Entwicklungs prognosen für die Stadt Müns- 
ter nicht zielführend. Ansonsten würde Münster rech nerisch mit Städten und Regio- 
nen gleichgesetzt, die heute schon einen Bevölkerun gsrückgang erfahren oder für 
die ein deutlicher Bevölkerungsrückgang prognostizi ert wird. Ebenso würde Münster 
rechnerisch wie ein Grund- oder ein Mittelzentrum behandelt und die Übernahme von 
oberzentralen Funktionen bliebe im Rahmen der Fläch enentwicklung unberücksich- 
tigt.  
 
Die Bedeutung von Münster als Arbeitsplatz- und Bil dungszentrum im Münsterland 
zeigt sich gut an dem positiven Pendlersaldo (+ 107 .302 Pendler). So pendelten 
nach der letzten verfügbaren Pendlerrechnung (2008)  146.082 Berufs- und Ausbil- 
dungspendler nach Münster ein, während die Zahl der  Auspendler demgegenüber 
lediglich bei 38.780 lag. 
 
Für eine differenzierte Ableitung des Flächenredukt ionsziels sind deshalb auch die 
Funktion von Münster als solitäres Oberzentrum und die positiven Prognosen im Be- 
reich der Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung e inzubeziehen. Daher werden 
folgende Zuschläge zur Bedarfsdeckung und zur Fläch envorsorge für die Ermittlung 
des Zielwerts vorgeschlagen: 
• Zuschlag für die oberzentralen Funktionen von Müns ter (z.B. Flächen für Bil- 
dungseinrichtungen mit regionaler und überregionale r Ausstrahlung, für die Ent- 
wicklung der Hochschulen und außeruniversitären Wis senschaftseinrichtungen, 
für Flächen für Dienstleistungs- und Gesundheitsein richtungen mit regionaler und   
überregionaler Ausstrahlung etc.): + 10 % 
• Zuschlag zur Bedarfsdeckung des prognostizierten E inwohnerwachstums ein- 
schließlich der notwendigen Wohnfolgeinfrastruktur (prognostiziertes Bevölke- 
rungswachstum 31.12.2008 – 31.12.2030 nach IT.NRW + 5, 2 %) 
1: + 10 % 
• Zuschlag zur Bedarfsdeckung des erwarteten Beschäf tigtenwachstums (nach den 
Berechnungen im Entwurf des Regionalplans Münsterla nd ergibt sich für Münster 
bis 2025 ein Bedarf an Gewerbe- und Industrienansie dlungsbereichen/GIB von 
260 ha): + 10 % 
 
Unter Einbeziehung dieser Zuschläge ergäbe sich ein  Zielwert von 39,4 ha/Jahr für 
die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster im Jahr 2020 .  
 
 
3. Plausibilitätsprüfung anhand des Entwurfs des Regionalplans Münsterland 
 
Zur Plausibilitätsprüfung für den vorstehend errech neten Zielwert für die weitere Zu- 
nahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 202 0 wird das Siedlungsflächen- 
mengengerüst des Entwurfs des Regionalplans Münster land als Grundlage herange- 
zogen. Gemäß dem Entwurf des Regionalplans wurde für die Stadt Münster bis 2025 
ein Flächenbedarf von 956 ha ermittelt (vgl. Vorlage V/0232/2011). 
                                                 
1 Die aktualisierte Bevölkerungsprognose von IT.NRW aus dem Juni 2012 weist für Münster für den 
Zeitraum 2011 – 2030 sogar ein Wachstum von 16,8 % aus. Der Entwurf des Regionalplans und sein 
Mengengerüst aus dem September 2010 basieren auf der vorherigen IT.NRW-Prognose 2008 – 2030.

3 
• Abzüglich des Reserveflächenanteils der Stadt Müns ter am GIB AirportPark FMO 
(59,2 ha) ergibt sich ein Flächenbedarf von 896,8 ha. 
• Hiervon wird der im Entwurf des Regionalplans Müns terland für Münster gemäß 
dem Ratsbeschluss vom 13.07.2011 noch nicht verorte te und dargestellte Flä- 
chenanteil von 72 ha abgezogen. Es verbleiben ca. 825 ha. 
• Von dieser Größenordnung wird analog zur Flächener mittlung für Gewerbe- und 
Industrieansiedlungsbereiche (GIB) im Münsterland d er regionalplanerische Flexi- 
bilitätszuschlag von 25 % abgezogen. Dann verbleiben ca. 619 ha. 
• Pauschal auf die 16 Planungsjahre des Siedlungsflä chenmengengerüsts 
(01.01.2009 – 01.01.2025) umgelegt, ergäbe sich rec hnerisch eine maximale jähr- 
liche Flächeninanspruchnahme von ca. 38,7 ha .  
 
Damit würde der errechnete Zielwert für die Entwick lung der SuV-Fläche, der die 
oberzentralen Funktionen von Münster und die positi ven Entwicklungsprognosen an- 
gemessen berücksichtigt, durch den im Entwurf des R egionalplans für Münster dar- 
gestellten Siedlungsflächenbedarf grundsätzlich bestätigt.   
 
 
4. Plausibilitätsprüfung anhand der Entwicklung der  Siedlungs- und Verkehrs- 
fläche in Münster im Zeitraum 1994 - 2011  
Für eine weitere Plausibilitätsprüfung wird der err echnete Zielwert von 39,4 ha/Jahr 
der bisherigen Entwicklung der Siedlungs- und Verke hrsfläche in Münster gegen- 
übergestellt. Wie die nachstehende Abbildung zeigt,  lag die Spanne der jährlichen 
Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläc he) in Münster im Zeitraum 
1994 - 2011 zwischen 183 ha/Jahr (1998) und 31 ha/J ahr (1999). In den letzten 5 
Jahren lagen die Werte für die Entwicklung der SuV- Fläche zum Teil deutlich über 
dem errechneten Zielwert von 39,4 ha/Jahr. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- u. Verke hrsfläche der 
 Jahre 1994-2011 mit Zielwert 2020 - nach Flächennu tzungsarten 
-   75 
-   50 
-   25 
0 
+   25 
+   50 
+   75 
+   100 
+   125 
+   150 
+   175 
+   200 
1 994 1 995 1 996 1 997 1 998 1 999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 200 6 2007 2008 2009 201 0 201 1 2020 
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof 
in ha 
+ 77 
+ 103 
+ 49 
+ 129 
+ 183 
+ 31 
+ 38 
+ 35 
+ 68 
+ 95 
+ 60 + 79 + 81 
+ 44 
+ 178 
+ 
117 
+ 63 
+ 156 
+ 39

4 
Damit erscheint der errechnete Zielwert von ca. 39, 4 ha/Jahr angesichts der bisheri- 
gen Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche i n Münster zwar nicht unerreich- 
bar, allerdings dürften auch unter Einbezug der met hodisch bedingten Überhöhung 
des Wachstums der SuV-Flächen erhebliche Anstrengun gen auf allen Feldern der 
ressourcenschonenden Stadtentwicklung notwendig werden. 
 
 
5. Methodische Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“
 
Wie bereits im Rahmen der Stellungnahme der Stadt M ünster zum Entwurf des Re- 
gionalplans ausgeführt (V/0232/2011, Anl. 1), ist d er Indikator „Siedlungs- und Ver- 
kehrsfläche“ zwar weit verbreitet, die Aussagekraft  ist aber durch methodische Re- 
striktionen eingeschränkt, die bei Verwendung des I ndikators zu beachten sind (vgl. 
Anlage 3 der Vorlage): 
• Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Siedlung s- und Verkehrsfläche durch die 
Zusammenfassung verschiedener Nutzungsarten des Lie genschaftskatasters ge- 
bildet wird. Dies sollte bei der Verwendung der Dat en jeweils auch durch eine dif- 
ferenzierte grafische Darstellung der Flächennutzun gsarten, die auch die vorste- 
hende Abbildung zeigt, deutlich gemacht werden. Die se differenzierte Darstellung 
wäre auch für die Umweltdaten Münster anzustreben. 
• Die differenzierte Darstellung der SuV-Flächenentw icklung verdeutlicht, dass der 
Zuwachs der SuV-Flächen in Münster in den letzten J ahren zu einem großen Teil 
in der Zunahme der Erholungsflächen begründet lag ( 2008: 128 ha, 2009: 93 ha, 
2011: 82 ha). Dabei ist allerdings zu berücksichtig en, dass sich hierin nicht nur re- 
ale Ausdehnungen der Erholungsflächen widerspiegeln , sondern auch Umschlüs- 
selungen von Flächen zu einem Anstieg geführt haben. 
• Da auch Erholungsflächen und gebäudebezogenen Frei flächen (z. B. Gärten) zur 
SuV-Fläche gehören, darf diese nicht mit „versiegel ter Fläche“ gleichgesetzt wer- 
den. Im Landesdurchschnitt beträgt der Anteil der versiegelten Fläche an der SuV-
Fläche 58 % (vgl. Anlage 3, S. 2), für Münster lieg en keine entsprechenden Werte 
vor. 
• Grundsätzlich war die amtliche Flächenstatistik ni cht nur in der Vergangenheit 
durch Umwidmungen und Neuzuordnungen beeinflusst, s ondern auch aktuell 
bringt die Einführung des Amtlichen Liegenschaftska taster-Informationssystems 
die Eliminierung bestimmter Nutzungsarten (z. B. Üb ungsgelände, Schutzflächen) 
mit sich. Hierdurch wird den Nachvollzug der realen  Flächennutzungsveränderun- 
gen und damit eine Einschätzung der realen Zunahme der SuV-Fläche erschwert 
(vgl. Anlage 3, S. 2-4). 
Beispielsweise lässt sich die Zunahme der „Gebäude-  und Freifläche“ im Jahr 
2010 um ca. 50 h um mehr als die Hälfte darauf zurü ckführen, dass eine Fläche 
mit ca. 28 ha aufgrund ihrer Prägung nun der Kategorie „Gebäude- und Freifläche“ 
– öffentliche Zwecke“ zugeordnet wurde, nachdem sie  bisher in der Kategorie 
„Waldfläche“ geführt wurde. Hier ist es nicht zu einer realen Nutzungsveränderung 
gekommen. Daher sind eine kritische Reflektion der Werte der Flächenstatistik, 
die Hinzuziehung weiterer Quellen (z.B. von Luftbil dern) (vgl. Anlage 2) und die 
Hinzuziehung ergänzender qualitativer Indikatoren unerlässlich (vgl. Anlage 3).

5 
6. Vorschlag für einen Zielwert „Zunahme SuV-Fläche “ für das Zieljahr 2020  
und Benennung notwendiger Maßnahmen  
Trotz methodischer Restriktionen, die die Aussagefä higkeit des Indikators SuV-
Fläche beeinträchtigen, wird in Umsetzung des Ratsb eschlusses zur Vorlage 
V/0697/2010/1 ein Zielwert von 39 ha/Jahr für die Z unahme der Siedlungs- und Ver- 
kehrsfläche in Münster für das Jahr 2020 vorgeschlagen. Dieser Wert steht im Ein- 
klang mit den Darstellungen des Entwurfs des Regionalpans Münsterland.  
 
Gleichzeitig zeigt ein Blick auf die bisherige, all erdings nicht unerheblich durch Um- 
widmungen beeinflusste Zunahme der Siedlungs- und V erkehrsflächen in Münster, 
dass ein Wert von 39 ha/Jahr nur mit erheblichen An strengungen auf allen Hand- 
lungsfeldern einer ressourcenschonenden Stadtentwic klung zu erreichen sein wird. 
Im Rahmen einer weiterhin forcierten Innenentwicklu ng lassen sich zurzeit schwer- 
punktmäßig folgende Maßnahmen benennen, wie z. B.  
• Wiedernutzung der Konversionsflächen und der freiw erdenden britischen Wohn- 
standorte (vgl. V/0111/2012 und V/0111/2012/1. Erg.),  
• Umstrukturierung des Bereiches zwischen Meckmannwe g und Schwarzer Kamp 
zu einem attraktiven Wohnquartier (vgl. V/0554/2010), 
• weitgehende Wiedernutzung der ehemaligen OSMO-Fläc hen für innerstädtisches 
Wohnen (vgl. V/0800/2011 sowie V/0430/2012),  
• Entwicklung des bisher als Parkraum genutzten Bere iches zwischen Hörster Stra- 
ße / Sonnenstraße / Korduanenstraße / Bült (vgl. Be schluss des Rates v. 
27.06.2012 zur Vorl. V/0035/2012), 
• Weitere systematische Stärkung der inneren Entwick lung für „Neues Wohnen im 
Bestand“ (vgl. V/0006/2011, V/0445/2012). 
 
Diese zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen sind  in Anlage 2 ausführlicher 
beschrieben. Hierbei handelt es sich keinesfalls um  eine abschließende Aufzählung. 
Die Entwicklung weiterer Maßnahmen der Innenentwick lung ist nach BauGB § 1a (2) 
ist eine Daueraufgabe, die entsprechend den vorhandenen Potenzialen, den zur Ver- 
fügung stehenden Ressourcen und den parlamentarisch en Prioritätensetzungen fort- 
zuführen ist. 
 
Bei einer Veröffentlichung des vorgeschlagenen Ziel werts ist es unerlässlich, auch 
die methodischen Restriktionen des Indikators „Sied lungs- und Verkehrsfläche“ ge- 
mäß Anlage 1 der Vorlage V/0232/2011 darzustellen ( = Anlage 3 dieser Vorlage). 
Eine wesentliche Grundlage für eine differenzierte Verwendung des Indikators bildet 
eine grafische Darstellung der Entwicklung der unterschiedlichen Flächennutzungsar- 
ten.  
 
Darüber hinaus sollten die Aussagen des Indikators „Entwicklung der SuV-Fläche“ 
durch die Hinzuziehung von Luftbildauswertungen qua lifiziert werden. Anhand der 
laufenden Arbeit im Vermessungs- und Katasteramt li eßen sich hier möglicherweise 
ohne großen Aufwand entsprechende Erkenntnisse gewi nnen. Ein entsprechender 
Prüfauftrag ist auf dem beigefügten Maßnahmenblatt formuliert (vgl. Anlage 2).

Beratungsverlauf (4)

28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 32.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 34.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Hörsterstraße
  • Korduanenstraße
  • Weseler Straße
  • Sonnenstraße
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Leonardo-Campus
  • Körberheide 61
  • Schulstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0288/2012
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37