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V/0605/2023

Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 18.10.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.11.2023, TOP 8

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

3196 Zeichen

Anlage A zur V/0605/2023 
Kurzüberblick 
Förderentscheidung 2023 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsvereinen 
des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur müns-
terschen Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW-
Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ und Drittförderung anderer Stellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß-
nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im 
Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sport-
stätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als 
Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein, stützt die Stadt-
ziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziellen Auf-
wendungen für die Maßnahmen entlastet. 
Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am Auf-
wand, das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ und die Drittförderung ande-
rer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschluss-
fassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und 
zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Aus-
bau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei 
der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssport-
anlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. 
Für die Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ die 
Drittförderung anderer Stellen wie Ministerien, Verbände oder Sportbünde und die städt. Förder-
möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Da-
seinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt 
Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereins-
angebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier-
ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Beschlussvorlage

11721 Zeichen

V/0605/2023 
V/0605/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   22.11.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der aufgelisteten Anträge auf Gewährung eines 
Baukostenzuschusses von 395.000 EUR als maximal 50-%-Förderung gemäß der Sportförder-
richtlinie zu. 
 
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang 
Baukosten 
* 
Zuschuss-
höhe (max. 
50 %) 
Hiltrup Hünenburger  
Tennisclub Münster 
1984 e. V. 
Sanierung von 6 Ten-
nisplätzen 
24.07.2022 26.300 € 13.150 € 
Ost TC St. Mauritz e. V. Umbau zu 2 Ganz-
jahrestenniscourts 
inkl. Flutlicht 
20.12.2022 368.800 € 184.400 € 
West DJK SC Nienberge 
e. V. 
Umbau von 4 Plätzen 
zu 3 Ganzjah-
rescourts 
20.12.2022 394.900 € 197.450 € 
* gerundet auf hundert 790.000 € 395.000 € 
 
2. Da die unter Ziffer 1 aufgeführten Förderungen zusammen mit den im Kalenderjahr 2023 be-
reits beschlossenen Förderungen die für 2023 bereitstehenden Haushaltmittel übersteigen, 
stimmt der Sportausschuss der Aufteilung des Zuschusses auf die Kalenderjahre 2023 und – 
vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel – 2024 zu. 
Sportamt 
 
02.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Richter/Herr Warbinger  
Telefon: 492-5205 
RichterEvalena@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0605/2023 
 
BV Verein Maßnahme Zuschuss-
höhe 
Maximale 
Auszahlung 
2023 
Maximale 
Auszahlung 
2024 
Hiltrup Hünenburger  
Tennisclub Münster 
1984 e. V. 
Sanierung von 6 
Tennisplätzen 
13.150 € 13.150 €  
Ost TC St. Mauritz e. V. Umbau zu 2 Ganz-
jahrestenniscourts 
inkl. Flutlicht 
184.400 € 130.652 € 53.748 € 
West DJK SC Nienberge 
e. V. 
Umbau von 4 Plät-
zen zu 3 Ganzjah-
rescourts 
197.450 € 139.898 € 57.552 € 
 283.700 € 111.300 € 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Hünenburger Tennisclub Münster 1984 e. V. 
neben dem Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag zur Förde-
rung nach dem Landessportprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht und bereits be-
willigt bekommen hat. Dieser Verein erhält den beantragten Zuschuss als subsidiäre Komple-
mentärförderung zur Landesförderung, um der Intention des Förderprogramms gerecht zu wer-
den. 
 
4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass – wie erstmalig beim letzten Beschluss über die Baukos-
tenzuschüsse im Mai 2023 eine B aupreissteigerung von 8 % für etwaige Mehrkosten berück-
sichtigt wird. Bei einer Baukostenbezuschussung in Höhe von 395.000 EUR, wird zusätzlich ein 
finanzieller Puffer von insgesamt 31.600 EUR vorgesehen, von dem 22.700 EUR für das Jahr 
2023 und 8.900 EUR für das Jahr 2024 bereitgehalten werden sollen. 
 
5. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach Beschlusspunkt 1 
der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berech-
nung der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 
 
 
6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung di e Inhalte dieser Vorlage mit 
dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 
   
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2023 306.400  
   2024 120.200  
Summe aller Auszahlungen   426.800

- 3 - 
V/0605/2023 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 und im Haushalts-
plan-Entwurf 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass die Beschlussausführung hinsichtlich der Gewährung der Baukostenzuschüsse in 2024 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster e. 
V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt bearbei-
tet. Dieses s timmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten- und inhaltlicher 
Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden 
die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Spo rtanlagen liegen. Die Ent-
scheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut der Förderrichtlinie dem Sportausschuss.  
Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass die bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf 
Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt auch über das Jahr 2023 hinaus ausgezahlt wer-
den. 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Bei den unter Punkt 1 aufgeführten Anträgen werden folgende Baumaßnahmen geplant: 
 
Beim Hünenburger Tennisclub Münster 1984 e. V. sollen sechs Sand-Tennisplätze saniert werden. 
 
Beim TC St. Mauritz e. V. sollen auf sanierungsbedürftigen Tenniscourts zwei Ganzjahrestenniscourts 
mit Flutlicht entstehen, bei denen als Belag ein Sportgarn verwendet werden s oll, auf das für den 
Spielbetrieb Coloritquarzsand aufgebracht wird. 
 
Beim DJK SC Nienberge e. V. sollen vier alte Tennisplätze zu drei Ganzjahrestenniscourts umgebaut 
werden, bei denen als Belag ein Gummiuntergrund aus recyceltem Material mit einer Oberschicht aus 
Acrylharz verwendet wird. Für den Spielbetrieb muss kein Granulat aufgebracht werden. 
 
Der Einsatz von Kunstoffgranulaten ist bei den benannten Maßnahmen nicht vorgesehen. Insofern 
besteht für das Sportamt kein Anlass die Maßnahmen aus ökologischer Sicht zu beanstanden. 
 
Die unter Punkt 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Vo-
raussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maßnah-
men erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlichkeit 
und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. 
 
Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi-
cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb eine 
50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. 
 
In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich 
Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss-
rechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgrün-
den niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unab-
weisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge 
zur weiteren Förderung. 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung 
 
Der Sportausschuss vertagte die Entscheidung über die Bewilligung der Maßnahme des TC St. Mau-
ritz e. V. in der Sportaus schusssitzung am 23.05.2023 und stimmte mit der Beschlussvorlage

- 4 - 
V/0605/2023 
V/0168/2023 bereits der Bereitstellung von Baukostenzuschüssen nach der Sportförderrichtlinie in 
Höhe von 193.600 EUR zu. 
 
Da zusammen mit den nun zur Bewilligung vorgeschlagenen Baukostenzuschüssen unter Punkt 1 die 
in 2023 insgesamt bewilligten Zuschüsse die bereitstehenden Haushaltsmittel übersteigen, sollen für 
die genannten Maßnahmen der Vereine TC St. Mauritz e. V. und DJK SC Nienberge e.V. die Baukos-
tenzuschüsse in voller Höhe bewilligt  werden, die Auszahlung soll jedoch in Teilbeträgen abhängig 
von den bereitstehenden Haushaltsmitteln und dem Baufortschritt erfolgen. Die Bereitstellung des 
kompletten Förderbetrages ist für 2024 vorgesehen, aber von dem Beschluss zum Haushalt 2024 
abhängig. Die Sportvereine müssen ihr Finanzierungskonzept darauf ausrichten, dass bis zur voll-
ständigen Auszahlung städtischer Zuschüsse möglicherweise mehrere Jahre vergehen können. Die 
genannten Baumaßnahmen wurden ausgewählt, da durch ihren Umfang nicht von einer Fertigstellung 
und der Abrufbarkeit der gesamten Fördersumme in 2023 ausgegangen werden kann. 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung  
 
Mit der Förderung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ vom Land NRW und der 
Förderung durch die Stadt Münst er soll sichergestellt werden, dass der Verein die Maßnahme mit 
einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen kann.  
Für die Baumaßnahme des Hünenburger Tennisclub Münster 1984 e. V., für die die Verwaltung unter 
Punkt 1 der Sachentscheidung eine städtische Förderung vorschlägt, wurde ein Antrag auf Landes-
förderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet und bereits posi-
tiv beschieden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, für diese Maßnahme aus dem Sportetat bis zu 50% Maximalzuschuss zu 
bewilligen und ergänzend zu der Förderentscheidung des Landes NRW den Eigenanteil des Vereins 
und die NRW -Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Komplementärförderung). 
Durch die Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von Vereinsanteil und Lan-
desförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung des Vereins mit öffentli-
chen Mitteln ausgeschlossen ist. Der Sportverein muss zur Finanzierung der Maßnahme einen Ei-
genanteil von 10% erbringen. 
 
Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an den Sportverein eine Komplementärför-
derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städti-
schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet.  
Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihrer Höchstförderung von 50% der 
förderfähigen Aufwendungen. 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung  
 
Für die unter Punkt 1 aufgeführten Anträge wird gemäß der aktuellen Baupreissteigerung ein finanzi-
eller Puffer von insgesamt 8% veranschlagt. Vereine können schriftlich bei absehbaren Mehrkosten 
einen Antrag beim Sportamt auf weitere Bezuschussung stellen. Handelt es sich um eine Kostenstei-
gerung von über 8% der einzelnen Maßnahme, wird der Antrag auf Bezuschus sung der Mehrkosten 
dem Sportausschuss im Rahmen der nächsten Baukostenbezuschussung zur Entscheidung vorge-
legt.  
 
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung 
 
Baumaßnahmen, die nach Punkt 1 dieser Vorlage gefördert werden sollen, können nach fachgerech-
ter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann im Rahmen der 
Sportförderrichtlinie bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung von Betriebskostenzuschüssen 
berücksichtigt werden und dort zu einem höheren Zuschussbetrag führen. Grundlage entsprechender 
Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Vereinen zur Anlagenführung 
und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen.

- 5 - 
V/0605/2023 
Zu Punkt 6 der Sachentscheidung  
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver-
eine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser 
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. diesem zugeleitet, um die Interessenvertre-
tung der Sportvereine sicherzustellen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2023 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0605/2023
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2023
Erstellt
06.10.2023 14:26