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V/0519/2010

Beirat für Klimaschutz Münster - Vorschläge für die Besetzung, Aufgaben und Organisation

Vorlagen 07.07.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 21

Anlage zur Vorlage V_0519_2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V_0519_2010

55 Zeichen

Anlage - Ratsvorlage V/0519/2010  
Anregung Nr. 18/2010

Beschlussvorlage

13344 Zeichen

V/0519/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beirat für Klimaschutz Münster - Vorschläge für die Besetzung, Aufgaben und Organisation 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
29.09.2010 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Begründung erläuterten Variante 1 die  
Einrichtung des Beirates für Klimaschutz vorzubereiten.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Umsetzung der Variante 1 zusätzliche Kosten in 
Höhe von ca. 5.000 Euro jährlich entstehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bislang in der 
Haushaltsplanung für 2011 nicht enthalten und müssten zusätzlich bereitgestellt werden  
 
Begründung: 
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 28.04.2010 zur Beschlussvorlage an den Rat V/0791/2009 ist die Ver-
waltung beauftragt worden, dem Rat Vorschläge für die Einrichtung eines Beirates für Klimaschutz in 
Münster vorzulegen und einen unabhängigen Beirat einzurichten.  
 
Wörtlich heißt es im Beschlusspunkt 6.  
„Die Stadt richtet einen unabhängigen Klimabeirat ein, der aus Persönlichkeiten des Um-
welt und des Klimaschutzes besteht. Der Beirat berät die Stadt ehrenamtlich bei der Um-
setzung des Klimaschutzkonzeptes. Für die Besetzung des Beirates, für seine Aufgaben 
und seine Organisation legt die Verwaltung dem Rat im Juli 2010 Vorschläge vor, bei de-
nen die Anregung Nr. 18/2010 der Lokalen Agenda 21 vom 16.02.2010 berücksichtigt wird. 
Der Beirat wird durch den Rat gewählt.“ 
 
Grundzüge der im Beschluss genannten Anregung nach §24 GO NW Nr. 18/2010 der Lokalen 
Agenda 21 (vgl. Anlage) sind, dass der Beirat die klimaschutzrelevanten Aktivitäten der Stadt, der 
städtischen Gesellschaften und der gesellschaftlichen Akteure begutachtet und bewertet sowie 
neue Anregungen und Entwicklungen zur Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes 2020 auf-
greift und dazu eine wissenschaftlich fundierte Öff entlichkeitsarbeit betreibt. Dabei sollen die Mit-
Vorlagen-Nr.: 
V/0519/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.07.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0519/2010 
glieder des Beirates unabhängige Fachleute und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen sein, die 
sachlich und fachlich dem Klimaschutz ver bunden sind und auf das Wissen ihrer Organisation 
zugreifen können. Beratende Mitglieder können aus den Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung und 
städtischen Gesellschaften kommen. Dabei sollte der Beirat nach dem Vorbild der Beiräte z.B. für 
Stadtgestaltung, für kommunale Entwicklungszusa mmenarbeit oder nach dem Landschaftsgesetz 
organisiert werden.  
 
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage hat die Verwaltung zwei Varianten für die Einrichtung eines 
Beirates für Klimaschutz in Münster erarbeitet. Variante 1 stellt eine vereinfachte kostengünstigere 
Lösung dar, die eine hohe Einsatzbereitschaft der Mitglieder voraussetzt und mit möglichst gerin-
gen zusätzlichen städtischen Haushaltsmitteln auskommt. Die Variante 2 basiert auf den ge-
wünschten Vorbildern der Beiräte für Stadtgestaltung oder kommunale Entwicklungszusammenar-
beit und erfordert dementsprechend deutlich höhere zusätzliche Haushaltsmittel und Aufwand. 
 
Variante 1 für den Beirat für Klimaschutz 
 
Die Variante 1 nimmt die aktuelle Haushaltslage zum Anlass und stellt eine Möglichkeit der Um-
setzung unter Ansatz sehr geringer Kosten dar. Der Beirat arbeitet weitgehend selbstständig. Die 
organisatorische Unterstützung durch die Verwaltung ist auf ein geringes Maß geschränkt. 
 
Aufgaben des Beirates: 
 
Die Mitglieder des Beirates müssen die Klimaschutzpolitik der Stadt Münster und seiner städti-
schen Gesellschaften eigenständig aktiv verfolgen und möglichst alle Ratsbeschlüsse und Ent-
scheidungen in Bezug auf ihre Klimaschutzrel evanz und in Hinblick auf die Anforderungen des 
Klimaschutzkonzeptes 2020 begutachten und bewerten. Darauf aufbauend sollen sie Defizite auf-
zeigen, Anforderungen benennen und Anregungen für die Weiterentwicklung des Klimaschutzkon-
zeptes der Stadt formulieren. Ihre Kritik sollen sie als Beirat öffentlich machen und damit die kom-
munale Klimaschutzdiskussion anregen. 
 
Mitglieder des Beirates: 
 
Da die Mitglieder des Beirates die Klimaschutzpolitik der Stadt Münster und seiner städtischen 
Gesellschaften aktiv verfolgen sollen, ist es zwingend erforderlich, dass ein lokaler Bezug vorhan-
den ist und die Mitglieder entweder in Münster arbeiten oder in der Stadt wohnen. Sie sollen aus 
ganz verschiedenen Institutionen, gesellschaftlichen Gruppen oder Bereichen kommen, um ein 
breitgefächertes Bild der Stadtgesellschaft widerzuspiegeln und möglichst die unterschiedlichen 
Themenbereiche des Klimaschutzes inhaltlich abde cken zu können. Für die stimmberechtigten 
Mitglieder werden Personen aus folgende Institutionen oder Gruppen vorgeschlagen: 
 
Umweltverbände – Erneuerbare Energien und Energieversorgung 
Wissenschaft – Verkehr 
Wissenschaft – Klimaforschung 
Wissenschaft – Erneuerbare Energien 
Wissenschaft / Münsterländer Architekten- + Ingenieurverein – Bauen, Wohnen und Planen 
Landwirtschaft – Erneuerbare Energien 
Verbraucherzentrale Münster – Energieberatung der Bürger 
IHK, Unternehmensberatung oder Unternehmensvertreter – betrieblicher Klimaschutz 
Handwerkskammer oder innovatives Handwerk – Klimaschutz und Technik, Bauen und Wohnen 
 
Beratende Mitglieder können je ein Vertreter der Fraktionen und Gruppen des Rates sein. Ergän-
zend können je nach Fragestellung weitere Ämter der Stadtverwaltung und der städtischern Ge-
sellschaften geladen werden. Die stimmberechtigten Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und ohne 
Aufwandsentschädigung im Beirat.  
 
Organisation des Beirates:
 
Die Organisation des Beirates soll möglichst einfach gehalten werden. Der Beirat wählt einen Vor-
sitzenden, der zusammen mit der Klenko ein bis zwei Sitzungen im Jahr vorbereitet. Der Beirat

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agiert dabei eigenständig und kann je nach Fragestellung zusätzliches Fachpersonal aus der Ver-
waltung einladen, um einen fachlichen Input zu unterschiedlichen Fragestellungen zu erhalten. Als 
Ergebnis der Sitzungen verfasst der Beirat selbstständig einen Bericht zur aktuellen Klimaschutz-
politik und formuliert Anforderungen an die Stadtverwaltung, die städtischen Gesellschaften oder 
den Rat der Stadt Münster.  
Die Klenko lädt zu den Sitzungen ein, organisiert die Räumlichkeiten, die Bewirtung, etc. und ver-
öffentlicht den Bericht des Beirates. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 5.000 Euro ver-
anschlagt, die zusätzlich im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2011 sowie der mittelfris-
tigen Finanzplanung eingestellt werden müssten. 
 
Variante 2 für den Beirat für Klimaschutz 
 
Die Variante 2 nimmt die Vorbilder bestehender Beiräte für Stadtgestaltung oder kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit als Basis und ist somit mit deutlich höherem Aufwand und höheren 
Kosten verbunden.  
 
Aufgaben des Beirates: 
 
Auch bei der Variante 2 sollen die Mitglieder des Beirates die Klimaschutzpolitik der Stadt Münster 
und seiner städtischen Gesellschaften aktiv verfolgen und möglichst alle Ratsbeschlüsse und Ent-
scheidungen in Bezug auf ihre Klimaschutzrel evanz und in Hinblick auf die Anforderungen des 
Klimaschutzkonzeptes 2020 begutachten und bewerten. Darauf aufbauend sollen sie Defizite auf-
zeigen, Anforderungen benennen und Anregungen für die Weiterentwicklung des Klimaschutzkon-
zeptes der Stadt formulieren. Ihre Kritik sollen sie als Beirat öffentlich machen und damit die kom-
munale Klimaschutzdiskussion anregen sowie die politische Diskussion fachlich unterstützen. 
 
Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben erhalten sie von der neu einzurichtenden Ge-
schäftsstelle des Beirates für Klimaschutz (1/2 Personalstellen bei der Stadtverwaltung). Sie kann 
behilflich sein, Ratsvorlagen, Informationen zu Projekten oder Hintergrundwissen zur Verfügung zu 
stellen und Fragestellungen und Anregungen der Beiräte für die Sitzungen zu verwalten.  
 
Mitglieder des Beirates: 
 
Ebenso wie bei der Variante 1 ist es wichtig, dass die Mitglieder des Beirates einen lokalen Bezug 
haben und die Klimaschutzpolitik der Stadt Münster und seiner städtischen Gesellschaften aktiv 
verfolgen können und die Teilnehmer aus verschiedenen Institutionen, gesellschaftlichen Gruppen 
oder Bereichen kommen, um ein breitgefächertes Bild der Stadtgesellschaft widerzuspiegeln. Da-
her ist die Zusammensetzung grundsätzlich an die Variante 1 angelehnt und als stimmberechtigte 
Mitglieder werden Personen aus folgende Institutionen oder Gruppen vorgeschlagen:  
 
Umweltverbände – Erneuerbare Energien und Energieversorgung 
Wissenschaft – Verkehr 
Wissenschaft – Klimaforschung 
Wissenschaft – Erneuerbare Energien 
Wissenschaft / Münsterländer Architekten- + Ingenieurverein – Bauen, Wohnen und Planen 
Landwirtschaft – Erneuerbare Energien 
Verbraucherzentrale Münster – Energieberatung der Bürger 
IHK, Unternehmensberatung oder Unternehmensvertreter – betrieblicher Klimaschutz 
Handwerkskammer oder innovatives Handwerk – Klimaschutz und Technik, Bauen und Wohnen 
 
Beratende Mitglieder können je ein Vertreter der Fraktionen und Gruppen des Rates sein. Ergän-
zend zur geschäftsführenden Dienststelle können je nach Beratungsbedarf weitere Ämter der 
Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften teilnehmen. Die Mitglieder arbeiten ehrenamt-
lich und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 16 Euro pro Sitzung. 
 
Organisation des Beirates:
 
Der Beirat trifft sich in Anlehnung an die Beratungskette des Rates, um die kommunalen Entschei-
dungen auf ihre Klimaschutzrelevanz vorab zu bewerten und eine Empfehlung für die weitere Be-

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ratung der Entscheidung geben zu können. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen und 
der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sind vorwiegend mit 
klimaschutzrelevanten Themen befasst, so dass die Si tzungen des Beirates möglichst ein bis zwei 
Tage vorher stattfinden sollten. Andere Themen werden ergänzend beraten und ein Ergebnis so 
schnell wie möglich an die entsprechenden Gremien weitergegeben. Der Beirat soll Defizite be-
nennen und formuliert Anforderungen an die Stadtverwaltung, die städtischen Gesellschaften oder 
den Rat der Stadt Münster. Dies kann einerseits als Empfehlung an die Gremien und andererseits 
jährlich in Form eines Berichtes des Beirates für Klimaschutz zur aktuellen Klimaschutzpolitik der 
Stadt erfolgen. Damit die Diskussionsergebnisse des Beirates auch in die politischen Beschlüsse 
der beiden o.g. Gremien transportiert werden, sollte in beiden Gremien ein Mitglied des Beirates 
als sachkundiger Bürger vertreten sein.   
 
Für die Organisation des Beirates wird eine Geschäftsstelle bei Klenko im Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz (1/2 Personalstelle in der Verwaltung) eingerichtet, die den Beirat in bestimmten 
Umfang inhaltlich unterstützt, die Fragestellungen für die Sitzungen sammelt, die Tagesordnung 
zusammen mit dem Vorsitzenden vorbereitet und erstellt, zu den Sitzungen einlädt, die Protokolle 
verfasst, die Empfehlungen an die Gremien weiterleitet und die Ergebnisse und Analysen einmal 
jährlich als Bericht des Beirates für Klimaschutz zusammenstellt und veröffentlicht.  
 
Durch die Organisation würden grob überschlägig geschätzt Kosten in Höhe von ca. 62.000 Euro 
jährlich entstehen: 
- 35.000 Euro = Geschäftsstelle für den Beirat für Klimaschutz (½ Personalstelle) 
-   2.000 Euro = Aufwandsentschädigung (9 Mitglieder x 16,- € x 9 = 1.296 €), Bewirtung, etc.  
- 15.000 Euro = Budget für Recherchen oder der Analyse von Fragestellungen 
- 10.000 Euro = Materialien, Veröffentlichungen (Bericht), etc.  
Diese Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und müssten zusätzlich im Rahmen der Aufstel-
lung des Haushaltsplans 2011 sowie der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt werden. Auch für 
die Entschädigungen der neuen sachkundigen Bürger im Ausschuss für Bauwesen und Umwelt-
schutz sowie im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft in Höhe 
von ca. 550 Euro pro Jahr (30,50 Euro x 9 Sitzungen jeweils AUB und ASSVW = 549,00 Euro zzgl. 
möglicher Wegstrecken- oder Verdienstausfallentschädigung und Parkgebühren) würde zusätzli-
cher Mittelbedarf anfallen, der zusätzlich im Budget des Amtes des Oberbürgermeisters und des 
Rates bereitgestellt werden müsste.  
 
Vorschlag der Verwaltung 
 
Auf Grund d
er angespannten Haushaltslage schlägt die Verwaltung die Variante 1 für die Einrich-
tung eines Beirates für Klimaschutz vor. Jedoch ist auch hierbei zu beachten, dass die erforderli-
chen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro nicht im Haushaltsplan 2011 vorhanden sind und die 
organisatorischen Aufgaben zusätzlich von der Klenko erbracht werden müssen.  
 
Die Verwaltung wird aufbauend auf die Entscheidung des Rates für eine der beiden Varianten eine 
Beschlussvorlage für die Erstellung einer Satzung und Geschäftsordnung sowie Berufung der Mit-
glieder vorbereiten. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
(Stadtrat) 
 
 
 
Anlage: Anregung nach §24 GO NW Nr. 18/2010

Beratungsverlauf (3)

21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
29.09.2010 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0519/2010
Typ
Vorlagen
Datum
07.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37