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V/0894/2015

Münster-Pass: Berechtigtenkreis erweitern

Vorlagen 30.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 46

Anregung-2015-00123_123-2015_

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anregung-2015-00123_123-2015_

1093 Zeichen

Anregung Nr. 2015-00123 
Nachname:  
Vorname:  
Straße, Haus-Nr.:  
PLZ:  
Ort:  
E-M ail:   
 
A
dressat: Rat der Stadt Münster 
Thema: Münster-Pass für Empfänger der Berufausbildungsbeihilfe 
 
Anregung / Antrag: 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
hiermit möchte ich gerne anregen, dass ein Münster-Pass für Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe 
auszustellen ist, denn dieser ist für die Personen genauso interessant und von Bedeutung wie für bereits 
eingetragene Personenkreise. 
 
(http://www.stadt-muenster.de/sozialamt/muenster-pass.html) 
 
Begründung: 
Ich persönlich befinde mich nämlich in der Ausbildung und erhalte BAB (was nichts anderes ist als Hilfe 
zum Lebensunterhalt). Neben der Ausbildung habe ich eine Familie gegründet und um meinem Sohn 
etwas bieten zu können benötigt man öfters mal eine nicht unerhebliche Summe Geld. 
Mit dem Münster-Pass hätte man viele tolle Vergünstigungen, die uns finanziell natürlich sehr 
unterstützen würden. 
 
Ich hoffe daher, dass Sie meinem Antrag entsprechen und den Personenkreis für den Erhalt des 
Münsterpasses erweitern.

Beschlussvorlage

4611 Zeichen

V/0894/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münster-Pass: Berechtigtenkreis erweitern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Anregung, den Kreis der Münster-Pass-Berechtigten um Empfängerinnen und Empfänger 
von Berufsausbildungsbeihilfe zu erweitern, wird bis auf weiteres nicht aufgegriffen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Inhalt der Anregung 
 
Mit der Anregung (§ 24 GO NRW) Nr. 2015-00123 empfiehlt der/die Eingeber/in, den Münster-
Pass um den Personenkreis der Empfängerinnen bzw. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe 
zu erweitern. Damit sollen insbesondere junge Familien mit kleinen Kindern durch den Münster-
Pass finanziell entlastet werden. 
 
2. Vergünstigungen mit dem Münster-Pass 
 
Zu den Vergünstigungen des Münster-Passes gehören ermäßigte Bus-Abonnements des lokalen 
ÖPNV, sowie Vergünstigungen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Näheres 
unter: http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/muenster-pass.html.  
 
3. Berufsausbildungsbeihilfe: Bemessung der Leistungen, Vergünstigungen 
 
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Leistung nach dem SGB III, deren Leistungsbemessung sich 
am „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsge-
setz – BAföG) anlehnt. Der Gesamtbedarf im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe umfasst ne-
ben dem Bedarf für den Lebensunterhalt (§ 61 SGB III) notwendige Fahrtkosten (§ 63 SGB III) und 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0894/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Pape 
Ruf: 
492-5038 
E-Mail: 
Pape@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0894/2015 
sonstige Aufwendungen, z.B. Pauschalen für Arbeitskleidung (§ 64 SGB III). Wie BAföG-
Leistungen setzt die Berufsausbildungsbeihilfe individuelle Bedürftigkeit voraus; berücksichtigt 
werden insbesondere das Einkommen der/des Auszubildenden, das des/der Ehe- bzw. Lebens-
partners/in und das Einkommen der Eltern.  
 
Zu den notwendigen Fahrtkosten gehören die nach Maßgabe der Entfernung erforderlichen Auf-
wendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte sowie zur Berufsschule. Für 
Fahrten in Münster können Auszubildende auf das Azubi-Abo der Stadtwerke für 31,90 € zurück-
greifen, das eine ganztägige Mobilität an sieben Tagen in der Woche anbietet. 
 
Ferner bieten die meisten weiteren Münster-Pass-Anbieter ihre Ermäßigungen auch Auszubilden-
den an. Sind Kinder von Berufsausbildungsbeihilfe-Berechtigten bedürftig und auf Leistungen zum 
Lebensunterhalt angewiesen, haben sie, je nach Alter und Konstellation der Bedarfsgemeinschaft, 
Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II; dann steht ihnen ein 
Münster-Pass zu. 
 
4. Empfehlung 
 
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung nicht empfehlen, den Kreis der Münster-Pass-
Berechtigten um Bezieherinnen und Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe zu erweitern. Im Be-
reich Ahlen-Münster erhalten ca. 500 Personen (Stand: Juni 2015) Berufsausbildungsbeihilfe; Wer-
te für Münster sind nicht verfügbar. Abseits der überschaubaren Zahl Leistungsberechtigter könnte 
ihre Aufnahme in den berechtigten Personenkreis eine Begründungsunterlage bereitstellen, in den 
Kreis der Münster-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber weitere Gruppen jenseits der Leistungsbezie-
herinnen und –bezieher grundständiger existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II, SGB XII 
und dem AsylbLG aufzunehmen. Erweiterungen des Berechtigtenkreises erzeugen insbesondere 
hohe Risiken, die kurz- bis mittelfristige Finanzierbarkeit des Programms „Münster-Pass“ aufrecht 
zu erhalten. Auch zählen die Richtlinien des Landes NRW für das Sozialticket den Personenkreis 
der Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger/innen nicht zu den begünstigten Personen. 
 
Die Verwaltung wird weiterhin regelmäßig den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die aktuellen Mittelabflüsse informieren, die seit 
mehreren Monaten stetig steigen und im Oktober 2015 bei 1.167.991,22 € kumulierten. Die Ver-
waltung macht ferner darauf aufmerksam, dass mit Entscheidung des Rates vom 27.06.2012 zur 
Vorlage V/0395/2012 „Münster-Pass: Angebotsprofil, Perspektiven, Finanzierung“ beschlossen 
wurde, den Berechtigtenkreis für den Münster-Pass bis auf weiteres nicht zu erweitern. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: Anregung Nr. 2015-00123

Beratungsverlauf (3)

25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 46 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 46 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0894/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37