V/0894/2015
Münster-Pass: Berechtigtenkreis erweitern
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Anregung-2015-00123_123-2015_
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Anregung Nr. 2015-00123 Nachname: Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Ort: E-M ail: A dressat: Rat der Stadt Münster Thema: Münster-Pass für Empfänger der Berufausbildungsbeihilfe Anregung / Antrag: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit möchte ich gerne anregen, dass ein Münster-Pass für Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe auszustellen ist, denn dieser ist für die Personen genauso interessant und von Bedeutung wie für bereits eingetragene Personenkreise. (http://www.stadt-muenster.de/sozialamt/muenster-pass.html) Begründung: Ich persönlich befinde mich nämlich in der Ausbildung und erhalte BAB (was nichts anderes ist als Hilfe zum Lebensunterhalt). Neben der Ausbildung habe ich eine Familie gegründet und um meinem Sohn etwas bieten zu können benötigt man öfters mal eine nicht unerhebliche Summe Geld. Mit dem Münster-Pass hätte man viele tolle Vergünstigungen, die uns finanziell natürlich sehr unterstützen würden. Ich hoffe daher, dass Sie meinem Antrag entsprechen und den Personenkreis für den Erhalt des Münsterpasses erweitern.
Beschlussvorlage
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V/0894/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Münster-Pass: Berechtigtenkreis erweitern Beratungsfolge 25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Anregung, den Kreis der Münster-Pass-Berechtigten um Empfängerinnen und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe zu erweitern, wird bis auf weiteres nicht aufgegriffen. Begründung: 1. Inhalt der Anregung Mit der Anregung (§ 24 GO NRW) Nr. 2015-00123 empfiehlt der/die Eingeber/in, den Münster- Pass um den Personenkreis der Empfängerinnen bzw. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe zu erweitern. Damit sollen insbesondere junge Familien mit kleinen Kindern durch den Münster- Pass finanziell entlastet werden. 2. Vergünstigungen mit dem Münster-Pass Zu den Vergünstigungen des Münster-Passes gehören ermäßigte Bus-Abonnements des lokalen ÖPNV, sowie Vergünstigungen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Näheres unter: http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/muenster-pass.html. 3. Berufsausbildungsbeihilfe: Bemessung der Leistungen, Vergünstigungen Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Leistung nach dem SGB III, deren Leistungsbemessung sich am „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsge- setz – BAföG) anlehnt. Der Gesamtbedarf im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe umfasst ne- ben dem Bedarf für den Lebensunterhalt (§ 61 SGB III) notwendige Fahrtkosten (§ 63 SGB III) und Vorlagen-Nr.: V/0894/2015 Auskunft erteilt: Frau Pape Ruf: 492-5038 E-Mail: Pape@stadt-muenster.de Datum: 27.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0894/2015 sonstige Aufwendungen, z.B. Pauschalen für Arbeitskleidung (§ 64 SGB III). Wie BAföG- Leistungen setzt die Berufsausbildungsbeihilfe individuelle Bedürftigkeit voraus; berücksichtigt werden insbesondere das Einkommen der/des Auszubildenden, das des/der Ehe- bzw. Lebens- partners/in und das Einkommen der Eltern. Zu den notwendigen Fahrtkosten gehören die nach Maßgabe der Entfernung erforderlichen Auf- wendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte sowie zur Berufsschule. Für Fahrten in Münster können Auszubildende auf das Azubi-Abo der Stadtwerke für 31,90 € zurück- greifen, das eine ganztägige Mobilität an sieben Tagen in der Woche anbietet. Ferner bieten die meisten weiteren Münster-Pass-Anbieter ihre Ermäßigungen auch Auszubilden- den an. Sind Kinder von Berufsausbildungsbeihilfe-Berechtigten bedürftig und auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen, haben sie, je nach Alter und Konstellation der Bedarfsgemeinschaft, Zugang zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II; dann steht ihnen ein Münster-Pass zu. 4. Empfehlung Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung nicht empfehlen, den Kreis der Münster-Pass- Berechtigten um Bezieherinnen und Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe zu erweitern. Im Be- reich Ahlen-Münster erhalten ca. 500 Personen (Stand: Juni 2015) Berufsausbildungsbeihilfe; Wer- te für Münster sind nicht verfügbar. Abseits der überschaubaren Zahl Leistungsberechtigter könnte ihre Aufnahme in den berechtigten Personenkreis eine Begründungsunterlage bereitstellen, in den Kreis der Münster-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber weitere Gruppen jenseits der Leistungsbezie- herinnen und –bezieher grundständiger existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem AsylbLG aufzunehmen. Erweiterungen des Berechtigtenkreises erzeugen insbesondere hohe Risiken, die kurz- bis mittelfristige Finanzierbarkeit des Programms „Münster-Pass“ aufrecht zu erhalten. Auch zählen die Richtlinien des Landes NRW für das Sozialticket den Personenkreis der Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger/innen nicht zu den begünstigten Personen. Die Verwaltung wird weiterhin regelmäßig den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die aktuellen Mittelabflüsse informieren, die seit mehreren Monaten stetig steigen und im Oktober 2015 bei 1.167.991,22 € kumulierten. Die Ver- waltung macht ferner darauf aufmerksam, dass mit Entscheidung des Rates vom 27.06.2012 zur Vorlage V/0395/2012 „Münster-Pass: Angebotsprofil, Perspektiven, Finanzierung“ beschlossen wurde, den Berechtigtenkreis für den Münster-Pass bis auf weiteres nicht zu erweitern. In Vertretung Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Anregung Nr. 2015-00123
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0894/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37