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V/0111/2024

Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Hermannschule

Vorlagen 09.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 35

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog

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Anlage 2_Bewerbung_Beratungsstelle Süd_ OGS Hermannschule 2024

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Ansehen

Anlage A

3990 Zeichen

Anlage A zur V/0111/2024 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, 
die Angebote der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in der städtischen, katholischen Her-
mannschule der Trägerin Beratungsstelle Südviertel e.V.  zum 2. Schulhalbjahr 2024/2025 
(01.02.2025) zu übertragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. 
 
Die Verwaltung und die Hermannschule schlagen vor, der Beratungsstelle Südviertel e.V. die 
Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule zum 01.02.2025 zu übertragen.  
 
Weitere Detailplanungen werden in Kooperation mit dem Träger, der Schulleitung und der Ver-
waltung vor der Übernahme getroffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III). 
 
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, 
soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII 
gestaltet werden ( §5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 
23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche  des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien -freundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qu alitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

6384 Zeichen

V/0111/2024 
V/0111/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Hermannschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städti-
schen, katholischen Hermannschule zum 01.02.2025 der Beratungsstelle Südviertel e.V. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 11 
15 
Personalaufwendungen 
Transferaufwendungen 
2025 ff. 359.230   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
06.03.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0111/2024 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträger 
haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme 
der Trägerschaft einer oder mehrerer Offener Ganztagss chulen in Münster zu bekunden. Über die 
jeweils konkrete Überleitung einer Schule werden diese Träger informiert und können sich schul-
scharf bewerben. 
 
Um die Schul - und Elternbeteiligung sicherzustellen, wird das Ergebnis der Trägerauswahl in der 
Schulkonferenz vor den politischen Gremien vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbeschluss 
ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 
 
 
2. Hermannschule  
Die Hermannschule wird als katholische Grundschule geführt und befindet sich im Stadtbezirk Mitte, 
Teilbereich Süd, Stadtteil Schützenhof. Die Aufnahmekapazität hat der Rat der Stadt Münster auf vier 
Eingangsklassen festgelegt. Die Klassen des 2. Jahrgangs  werden aufgrund des jahrgangs -
übergreifenden Unterrichts in den Jahrgängen 1 und 2 (und 3 / 4) ebenfalls als Eingangsklassen ge-
führt. Die Hermannschule hat im Schuljahr 2023/2024 mit 144 Schülerinnen und Schülern sieben 
Klassen gebildet. 128 Kinder besuchen die OGS (88,9 %) und neun Kinder die BMB (6,3 %).  
 
Das multiprofessionelle Team besteht aktuell aus sechs Fachkräften, drei Unterstützungskräften, ei-
ner Erzieherin im Berufsanerkennungsjahr und 12 Niedrigteilzeitkräften. 
 
 
3. Bewerbungen 
Im Dezember 20 23 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Hermannschule zum 
01.02.2025 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat-
ten bis zum 15.01.2024 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand eines Kriterienkataloges (Anlage 1) ein-
zureichen. 
 
Die Beratungsstelle Südviertel e.V. hat sich konkurrenzlos beworben. Seit 1975 befindet sich die 
Familienberatungsstelle im Südviertel des Stadtbezirks Mitte. Seit 1981 bietet die heilpädagogische 
Tagesgruppe im Südviertel intensive erzieherische Hilfen für Kinder im Grundschulalter an. 2001 
wurde das Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel entwickelt. Die Beratungsstelle Süd-
viertel e.V. ist Trägerin von Förderinseln und der Schulsozialarbeit an insgesamt 11 Grundschulen im 
näheren Sozialraum. Seit 2013 existiert das Südviertelprojekt „GanS“, das Kooperationspartnern aus 
Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Trägern der Jugendhilfe im Südviertel Projekte für Schü-
ler*innen  anbietet. Die Beratungsstelle ist zum Schuljahr 2024/2025 an fünf Offenen Ganztagsschu-
len als Trägerin der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in Münster tätig. 
 
Von der Bewerberin werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards 
akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Die Trägerin hat ein Konzept passgenau für die 
Hermannschule vorgelegt, das die wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: 
 
- Pädagogisches Grundverständnis /Leitbild 
- Gesundheitsförderung 
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen

- 3 - 
V/0111/2024 
Im Februar 2024 wurde mit der Trägerin ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. Verwaltung 
und Schulleitung haben im Konsens die Beratungsstelle Südviertel als neue OGS-Trägerin der Schul-
konferenz vorgeschlagen, die am 15.02.2024 dem Vorschlag einstimmig folgte. 
 
 
4. Gesamtbewertung 
Die Beratungsstelle Südviertel e.V. hat ein umfassendes pädagogisches und passgenaues Konzept 
vorgelegt. Schule und Trägerin führen bereits seit Jahren eine intensive Kooperation und sind mit 
allen Grundschulen im Südviertel eng vernetzt. Die Trägerübernahme durch die Beratungsstelle Süd-
viertel e.V. eröffnet der Schule die  Möglichkeit, von den vielfältigen Kooperationen im Südviertel so-
wie ihres Beratungsangebotes für Kinder und Familien und der heilpädagogischen Tageseinrichtung 
im Sozialraum zu profitieren. Die Trägerin sichert eine verlässliche Ferienbetreuung zu und ver fügt 
über eine erfahrene Fachberatung.  
 
Die Übernahme der Trägerschaft an der Hermannschule vorausgesetzt, ist die Beratungsstelle Süd-
viertel e.V. mit der Gottfried -von-Cappenberg-Schule, der Johannisschule, der Aegidii -Ludgeri-
Schule, der Dietrich -Bonhoeffer-Schule und der Matthias -Claudius-Schule (Gut Insel) ab dem 
01.02.2025 an insgesamt sechs Offenen Ganztagsschulen in Münster Trägerin der außerunterrichtli-
chen Angebote. 
 
 
In Vertretung 
Gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Rahmenkonzept  
 
Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen des Trägers (Anlage 2) stehen ausschließlich als pdf-Datei im 
Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennummer V/0111/2024 zur 
Verfügung.

Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog

3208 Zeichen

Stand, 01.08.2023 
 
    Interessensbekundungsverfahren 
    für die außerunterrichtlichen Angebote der  
    Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS 
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle 
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die 
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.  
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales 
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein  selbstbestimmtes und eigenverantwortli- 
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell- 
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem 
angemessenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen.

Anlage 2_Bewerbung_Beratungsstelle Süd_ OGS Hermannschule 2024

33104 Zeichen

0 
 
 
  
 
Konzept 
zur Beantragung der Trägerschaft der  
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule 
für die 
Hermannschule

1 
 
Inhalt 
 
 
1. Einleitung 
 
2. Historie und Leitbild des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V. 
2.1. Geschichte des Vereins 
2.2. Leitbild des Vereins 
 
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien des Trägers in der Offenen Ganztagsschule 
3.1. Partizipation  
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit 
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung  
3.4. Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung  
3.5. Multiperspektivität  
3.6. Inklusion  
3.7. Vielfaltssensibilität 
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum 
3.9. Kooperation in der OGS 
3.10. Bildung in der OGS 
3.11. Multiprofessionalität in der OGS 
 
4. Ganztagsstruktur 
4.1. Öffnungszeiten 
4.2. Leitung und Team  
4.3. Lernzeiten 
4.4. Arbeitsgemeinschaften 
4.5. Ferienbetreuung 
 
5. Bis-Mittag-Betreuung / Verlässliche Grundschule 
 
6. Qualitätsstandards  
6.1. Teamsitzungen  
6.2. Kinderschutz 
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS 
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung 
6.5. Projekte und Förderungen 
  
7. Fachkräfte der OGS 
7.1. Leitung der OGS 
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge 
7.3. Fort- und Weiterbildung 
 
8. Ausblick

2 
 
1. Einleitung 
 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. bietet Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien 
im Südviertel und nahegelegenen Sozialräumen. Die Bewerbung auf die Trägerschaft der 
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagschule an der Hermannschule ist ein Schritt 
dahin, Kinder und ihre Familien dort zu begleiten, wo die Kinder einen großen Teil ihres Alltags 
verbringen. Die Offene Ganztagsschule ist für viele Grundschulkinder in Münster ein Lebensort, an 
dem sie sich täglich mehrere Stunden aufhalten, den sie mitgestalten und entdecken wollen. Dem 
Träger ist es ein Anliegen, dass junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben gelingend zu 
gestalten und Zusammenleben mitzugestalten. Wir wollen es den Kindern ermöglichen, ihre 
Interessen und Ideen in den Alltag der OGS 1 einzubringen und sich dadurch auch als selbstwirksam 
zu erleben. 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel will die Lebenswelten der Kinder mit der Übernahme der 
Trägerschaft erweitern und bereichern. Die Hermannschule liegt im Stadtteil Schützenhof mitten im 
Sozialraum Südviertel im Bezirk Mitte der Stadt Münster. Die Schule ist durch die Teilnahme am 
„Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“ und am „Arbeitskreis Süd“ 
gut vernetzt mit den Akteuren im Südviertel. 
Zudem ist der Verein Beratungsstelle Südviertel schon seit vielen Jahren an der Hermannschule mit 
der Durchführung der Schulsozialarbeit betraut. Gestartet mit der Entwicklung und Umsetzung des 
Projektes JuGS (Jugendhilfe an Grundschulen) im Jahr 2009, ist die Schulsozialarbeit vor Ort 
inzwischen voll etabliert. Ebenso ist die Förderinsel an der Hermannschule in Trägerschaft des 
Vereins. 
Dieses Konzept wendet sich an Grundschulen, die sich im Sozialraum Südviertel befinden oder an 
diesen angrenzen. Dies begründet sich aus der Haltung und der Tradition des Trägers. In den 
folgenden Qualitätsmerkmalen des Vereins finden 
sich diese wieder: 
 Die Fachexpertise der Mitarbeiter:innen des 
Beratungsstelle Südviertel e.V. wird 
kontinuierlich reflektiert, ausgebaut und 
angepasst. Wir schulen immer wieder den 
besonderen Blick auf die aktuellen und 
zukünftigen Bedarfe von Kindern und 
Familien. 
 Der Verein Beratungsstelle Südviertel folgt 
den Prinzipien der Partizipation in allen 
Lebensbereichen. Partizipation ist der Kern 
einer demokratieorientierten, 
pädagogischen Arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe. Die Ermöglichung vielfältiger 
Bildungszugänge, Demokratiebildung, 
Resilienzförderung, Inklusion und 
Kinderschutz sind nur einige Begründungen 
für eine intensive Auseinandersetzung mit 
dem Thema. Für die Kinder und Jugendlichen 
ist die Erfahrung wichtig, informiert zu sein, mitzuentscheiden, als Mensch mit Rechten 
ernst genommen und wertgeschätzt zu werden. Dann erleben die Kinder ihre Teilnahme an 
                                                           
1 Im Folgenden wird die Abkürzung OGS für die Offene Ganztagsschule verwendet

3 
 
der Offenen Ganztagsschule als einen Ort, an dem sie sich sicher fühlen und der sie 
unterstützt. Ein partizipativer Zugang ist also gleichzeitig Schlüssel zu Bildung und 
Demokratiebildung. 
 Der Verein hält vielfältige trägerinterne Angebote für Kinder, Eltern und Familien vor. Im 
Sinne einer integrativen Arbeit wird angestrebt, alle in der Schule arbeitenden            
Jugendhilfe-Dienste wie Förderinsel, Schulsozialarbeit und Inklusionskräfte beim Verein zu 
verorten. 
 Sozialraumorientierung ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Trägerarbeit. Diese wird 
aktiv umgesetzt und sorgt für ständige Vernetzung zum Wohle der Familien im Sozialraum 
Südviertel und südliche Stadtgebiete. Hierzu gehören Teilnahme, Organisation und auch 
Sprecherfunktionen in verschieden lokalen Arbeitskreisen. 
 Mitarbeiter:innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. sind aufgefordert, sich einzubringen 
und mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der Verein für eine möglichst familienfreundliche 
Stellengestaltung, eine Kultur der Wertschätzung und der offenen Kommunikation sowie 
für Supervision und Fortbildungen. 
Grundlage sind die geltenden Rahmenbedingungen „Qualitätsstandards der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster“ (Stand 2018, Hrsg.: Stadt Münster, Amt f. Kinder Jugendliche und 
Familien in Koop. mit dem Schulamt). Diese Rahmenvorgaben sind in einem intensiven 
Gesprächsprozess zwischen Kommune, Schulamt, Schulen und Elternvertretung entstanden. 
Der Anspruch des Vereins Beratungsstelle Südviertel ist es, bei der Übernahme der Trägerschaft die 
vorhandene Qualität und gute Strukturen der OGS zu festigen, aber auch neue Ideen aufzugreifen 
und kontinuierlich an der Verbesserung der OGS-Arbeit in enger Abstimmung mit der Schule zu 
arbeiten.

4 
 
2. Historie und Leitbild  
des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V.   
 
 
2.1. Geschichte des Vereins  
Die Anfänge des Vereins liegen 1970 in der Gründung des 
„Vereins zur Förderung der psychologischen 
Beratungstätigkeit“ mit Sitz im Bahnhofsviertel in Münster, 
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die damals 
formulierte Grundhaltung der Beratungsarbeit findet sich 
auch heute noch im Leitbild (s. Punkt 1.2), nämlich 
erreichbare und nützliche psychologische Beratung für sozial 
benachteiligte und arme Menschen anzubieten.  
Mit der (Weiter-) Entwicklung präventiver und stadtteilbezogener Angebote verlegte man den 
Verein - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des kommunalen Jugendamtes - in das 
Südviertel. Das sozialräumliche Arbeitskonzept führte zu einer stärkeren Vernetzung der 
Beratungsstelle mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen als institutionelle Alltagsorte der 
Kinder sowie anderen Einrichtungen und sozialen Diensten im Südviertel. Dies führte 1981 zur 
Umbenennung des Vereins in „Beratungsstelle Südviertel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“.  
Als zentrales Steuerungsinstrument für die stadtteilbezogene Arbeit gibt es seit 1976 den 
Arbeitskreis Südviertel. Alle Einrichtungen und Dienste im Südviertel, die mit Kindern, Jugendlichen 
und Familien arbeiten, vernetzen sich dort und pflegen Kooperationen. 
Daraus entstanden in Trägerschaft des Vereins u.a. 
 die Heilpädagogische Tagesgruppe (intensive erzieherische Hilfen für Kinder im 
Grundschulalter),  
 das „Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel“ mit den Bausteinen  
o „Pro B Klasse“ zur Re-Integration von Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe 
der Hauptschulen sowie dem 
o „JuGS Projekt“ (Jugendhilfe an Grundschulen im Südviertel). 
Diese und folgende Einrichtungen befinden sich aktuell in der Trägerschaft des Vereins:  
 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Friedrich-Ebert-Str. 125)  
o Familienberatung und Erziehungsberatung 
o Thematische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern  
o Insbesondere Angebote für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen  
o Patenprojekt Rückenwind 
 Familientreff Viertelchen (Hammer Str.78)  
o JuMP (Junge Mamas und Papas)  
o Stadtteilkoordination Frühe Hilfen  
o Offene Angebote für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren im Familientreff  
 Förderinseln an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus        
 Schulsozialarbeit an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus

5 
 
Nach wie vor ist es der Anspruch des Vereins, Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien aus 
allen Bevölkerungsschichten leicht erreichbar und flexibel zur Verfügung zu stellen und sie immer 
wieder den veränderten Bedarfslagen und Anfragen der Menschen anzupassen.  
Die aktive Teilnahme an Arbeitskreisen, die zu familienbezogenen Themen arbeiten (z.B. AK 
Beratung, Runder Tisch FamFG, AK Medien- und Onlinesucht, AK Alleinerziehende, Kommunale 
Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII) ist für uns selbstverständlich und sorgt auch für einen 
guten Informationsfluss und schnelle Reaktionen bei veränderten Bedarfslagen der Familien. 
Die Bewerbung auf die Trägerschaft der Offenen Ganztage an den Grundschulen im Südviertel ist 
die Konsequenz aus den Zielen und dem bisherigen Handeln des Vereins Beratungsstelle Südviertel. 
 
 
2.2. Leitbild des Vereins  
 
1. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen in ihren Beziehungen und 
Lebenswelten und im Spannungsfeld mit den jeweils zeitgeschichtlichen Veränderungen, 
den politischen Entwicklungen und den sozial-kulturellen Bedingungen.  
 
2. Als Einrichtung der Jugendhilfe arbeiten wir im Rahmen des demokratischen Werte- und 
Rechtssystems auf der Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII (KJHG), der Richtlinien für 
die Beratungsstellen und der jeweils gültigen Beschlüsse des Rates der Stadt Münster.  
 
3. Als Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes teilen wir die Grundwerte 
unseres Verbandes: Parität, Toleranz, Offenheit und Vielfalt.  
 
4. Unseren Angeboten liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde:  
 Der Mensch ist im Kern gemeinschafts- und lernfähig. Die Befriedigung von 
körperlichen, psychischen Grundbedürfnissen vorausgesetzt, ist jedem Menschen 
die Entfaltung seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten, Wachstum und 
Reife möglich.  
 Wir achten die Menschen in ihrer Subjekthaftigkeit und Selbstzuständigkeit. Wir 
begegnen Klienten achtsam, respektvoll und wertschätzend.  
 
5. Unsere Zusammenarbeit basiert auf Gleichwertigkeit, Akzeptanz, Transparenz, 
Wertschätzung, gegenseitigem Respekt, offener Kommunikation. Wir begrüßen 
Unterschiedlichkeiten und eine hohe Methodenvielfalt in unseren Teams. Konflikte werden 
zur Klärung von Beziehungen und Strukturen willkommen geheißen.  
 
6. Die Strukturen des Vereins sind klar definiert. In den jeweiligen 
Zuständigkeitsbereichen von Vorstand, Leitung, Fachteams, 
Gesamtteam und Verein sichern die MitarbeiterInnen die 
Umsetzung des Grundauftrags der Einrichtung.  
Die Teams des Beratungsstelle Südviertel e.V. sichern ihre fachliche Qualität 
durch Fort- und Weiterbildung, Supervision bzw. Fachberatung.

6 
 
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien 
          des Trägers in der Offenen Ganztagsschule 
 
 
3.1. Partizipation  
Kinder und Jugendliche sind Expert:innen in eigener Sache und werden von den Fachkräften als 
solche in die Arbeit mit einbezogen. Sie können und sollen in Gestaltungsprozessen mitwirken und 
ihre eigenen Bedarfe ausdrücken und einfordern. Durch eine umfassende Partizipation findet ein 
Austausch mit den Schüler:innen in der OGS auf Augenhöhe statt. Kinder haben einen 
ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Die OGS soll Kinder 
ermutigen, diesem zu folgen und sie bei der 
Einforderung ihrer Rechte unterstützen. 
Partizipation befähigt die Kinder zu mehr 
Selbstbestimmung und stärkt ihre Resilienz. 
Damit die Beteiligung der Kinder gelingt, 
muss diese allerdings nicht nur gewollt, 
sondern auch gekonnt sein – Kinder und 
Jugendliche lernen, dass sie ein Recht auf 
Beteiligung haben und wie Beteiligung 
praktisch funktioniert, indem sie sich 
beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass es 
im Alltag der OGS immer wieder 
Möglichkeiten gibt, sich zu äußern, 
Meinungen zu bilden und einzubringen und für 
sich oder mit anderen zu entscheiden. Die 
Hermannschule verfolgt dieses Konzept bereits im 
Vormittag durch die Durchführung eines 
Kinderparlamentes. Dort treffen sich in regelmäßigen 
Abständen die Klassensprecher:innen der Jahrgänge, um Themen, die die Klassen bewegen, zu 
besprechen. Auch die OGS im Nachmittagsbereich soll sich nach den Prinzipien der Demokratie und 
Partizipation richten und Kinder beteiligen, im besten Fall verzahnt mit dem Vormittagsbereich. Die 
Schüler:innen an der Hermannschule sollen insgesamt dazu befähigt werden, selbst ihre Lebens- 
und Lernwirklichkeit aktiv mitzugestalten. Dies sollte ein gemeinsames Ziel des Vormittags- und 
Nachmittagsbereichs an der Schule sein. 
 
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit 
Die Mitarbeiter:innen der OGS sind durch ihre Anwesenheit bei Abholsituationen, in Sprechzeiten 
oder bei Projekten im Nachmittagsbereich für Eltern ansprechbar. Die Elternarbeit erfolgt in 
Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer:innen, um bei Problemen ein gemeinsames Lösungskonzept 
abzusprechen. Der Kontakt zu den Eltern wird von den Mitarbeiter:innen der OGS gesucht. Die 
Partizipation der Eltern und deren Kooperationsbereitschaft sind wichtige Säulen in der

7 
 
Kommunikation und in der Durchführung der OGS. Die Einbindung der Eltern im Rahmen von 
Festen, regelmäßigen Elterncafés oder Gesprächsangeboten soll dazu beitragen. 
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung  
In der Arbeit mit den Schüler:innen steht stets die Lösung der dargelegten Probleme im Fokus. Dazu 
nehmen die Mitarbeiter:innen der OGS die vorhandenen Ressourcen wahr und nutzen diese, um 
gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dies gilt sowohl im Gruppenalltag als auch in 
Einzelsituationen.  
Die weiteren trägerinternen Angebote für Kinder, Eltern und Familien stehen den Kindern und ihren 
Angehörigen offen. Aufgrund der institutionellen und räumlichen Nähe ist die Annahme dieser 
Angebote bei Bedarf leicht möglich. 
 
3.4. Lebenswelt- und 
Bedürfnisorientierung  
Die verschiedenen Lebenswelten der Schüler:innen 
und Eltern, wie Schule, Peergroup, Familie oder 
Medienlandschaft, bestimmen deren wichtige und 
aktuelle Themen und haben Einfluss auf 
Interessen und Bedürfnisse, an denen sich auch 
die OGS orientiert.  
Neben der Wahrnehmung der subjektiven 
Bedürfnisse haben die Mitarbeiter:innen immer auch 
die strukturellen und soziokulturellen Gegebenheiten 
der Lebenswelten im Blick und unterstützen die Kinder 
dabei, sich selbstständig und kompetent in diesen zu 
bewegen. 
 
3.5. Multiperspektivität  
Das Arbeitsprinzip der Multiperspektivität entspricht der grundlegenden Haltung der OGS. Die 
Sichtweise einer:s jeden hat ihren Grund und ihre Berechtigung. In Konfliktsituationen wird nur 
dann Partei ergriffen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel im Kinderschutzfall. Die 
OGS steht in erster Linie für die Interessen der Kinder ihrer Schule ein.  
Die OGS arbeitet systemorientiert und unter der Berücksichtigung von Vielfalt, Toleranz und 
Akzeptanz als Gegebenheiten des Schullebens, des Lebens der Kinder und Jugendlichen und ihrer 
Familien.

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3.6. Inklusion  
Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Die Arbeit mit allen Kindern in der OGS soll inklusiv, 
möglichst vielseitig und individuell gestaltet werden. Kinder sind anderen Kindern gegenüber 
grundsätzlich aufgeschlossen. Dies soll die OGS nutzen, um Teilhabe für alle zu ermöglichen und 
eventuelle Diskriminierungen abzubauen. Diese grundsätzliche Haltung wird auch von den 
Fachkräften in der OGS erwartet und unter den Mitarbeitenden gelebt. Für eine gelingende 
Inklusion ist die stadtteilorientierte Vernetzung besonders wichtig. 
Selbstverständlich ist die OGS offen für die Förderung aller Kinder. Hier bedarf es einer guten 
Absprache mit den Lehr- und Förderkräften, die im Schulvormittag eingesetzt sind. Wenn möglich 
werden Schulbegleiter:innen für inklusive Kinder durch die Fachkräfte der OGS besetzt. Damit geht 
auch eine Erhöhung von Stellenanteilen einher.  
Zudem trägt der Austausch in multiprofessionellen Teams dazu bei, voneinander zu lernen und die 
Anliegen der Inklusion voranzubringen.  
 
3.7. Vielfaltssensibilität 
Der Umgang in der OGS mit Schüler:innen mit 
Unterschieden, wie beispielsweise mit 
Migrationserfahrungen, soll von einem hohen Maß 
an Sensibilität gekennzeichnet sein. Mögliche 
Barrieren erfordern eine kontinuierliche 
Reflexion der eigenen Haltung und die 
Auseinandersetzung mit interkulturellen 
Themen. Im Alltag der OGS kann das 
bedeuten, dass man bewusst Freundschaften 
und Kontakte unter den Kindern fördert und 
Sprachförderung alltagsnah einbaut.  
Die OGS ist gendersensibel und offen für 
Konstruktionen, die über die bestehenden 
Definitionen von Mann und Frau hinaus gehen. Die 
OGS diskutiert grundsätzlich offen und kontrovers den 
Stellenwert der Geschlechtsidentität. Tradierte 
Geschlechtsrollen können Mädchen und Jungen sowie divers 
geschlechtliche junge Menschen in ihrer Entwicklung behindern. Diese Diskussion und die 
unterschiedlichen Sichtweisen nimmt die OGS in ihre Arbeit auf. 
 
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum 
Seit der Gründung des Vereins Beratungsstelle Südviertel e.V. liegt ein Hauptaugenmerk im 
sozialräumlichen Denken. Dafür ist der Verein seit langem bekannt und als „Motor“ für Vernetzung 
tätig. Schulen sind ein (be-)ständiger Lebensort für Kinder im Sozialraum. Die Entwicklung und die 
inhaltliche Gestaltung schulnaher Angebote in der Trägerschaft des Vereins Beratungsstelle

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Südviertel für das Südviertel von Münster sind ein wichtiger Bestandteil des Vereins. Neben der 
fallbezogenen Zusammenarbeit, die schon in den 2000er Jahren aktiviert wurde, und der 
Kooperation im AK Südviertel seit den 80er Jahren ist durch die Entwicklung des Projektes JuGS 
(Jugendhilfe an Grundschulen) seit 2009 und des Kooperationsvertrages GANS (Ganztagsangebote 
der Jugendhilfe im Südviertel) seit 2016 auch ein vertraglicher Rahmen für die Zusammenarbeit von 
Angeboten der Jugendarbeit / Jugendhilfe in Kooperation mit den Lehrer:innen und Fachkräften der 
OGS der Hermannschule geschaffen worden.  
Die Vernetzung und Kooperationen des Trägers mit Partnern aus Jugendhilfe, Sozialarbeit und 
Bildung ist traditionell Bestandteil der Arbeit des Trägers und soll auch im Kontext der OGS gepflegt 
werden.  
Die OGS gestaltet sich im Sozialraum sichtbar und nach außen offen. Hierdurch soll der Sozialraum 
für die Kinder erlebbar gemacht und deren Lebenswelt erweitert werden. Dies kann z.B. durch die 
konkrete Erschließung des Sozialraums durch AGs geschehen oder durch den Besuch in ansässigen 
Einrichtungen. Bestehende oder neue Kooperationen mit Einrichtungen im näheren Sozialraum 
können auch die Ferienbetreuung bereichern. 
Die Kooperation mit der Stadtteilkoordination der Frühen Hilfen im Bezirk Mitte sorgt dafür, dass 
auch Übergänge von der Kita in die Grundschule zielführend für die Familien gestaltet werden 
können. Hierbei ist der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“ 
ebenso ein verlässliches Netzwerk wie der „Arbeitskreis Südviertel“, in dem sich regelmäßig alle 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vernetzen. 
 
3.9. Kooperation in der OGS 
Die langjährig bestehende Vernetzung mit der Hermannschule ermöglicht es dem Träger, in guter 
Abstimmung und in einem von Vertrauen geprägtem 
Verhältnis die Übernahme der OGS an dieser Schule 
angehen zu können. Die gemeinsame Entwicklung und 
Etablierung von Schulsozialarbeit an Grundschulen 
im Südviertel von der Hermannschule und dem 
Träger Beratungsstelle Südviertel hat 
maßgeblich dazu beigetragen. Bereits seit 
2009 wird die Schulsozialarbeit durch eine 
Fachkraft des Trägers dort durchgeführt.  
Mit Blick auf die Kinder, auf die Eltern und die 
Mitarbeiter:innen wird in enger Absprache mit 
der Schule geklärt, wie die bisherige 
Umsetzung der Kooperation intensiviert wird 
und auch die OGS die trägerspezifischen 
Leistungen in vollem Umfang nutzen kann.

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3.10. Bildung in der OGS 
Zum Bildungsauftrag der OGS zählen auch die Persönlichkeits- und Identitätsbildung. Diese 
komplexen und vielfältigen Bildungsprozesse wollen wir im Kontext der Angebote der OGS fördern, 
indem wir Angebote mit Kindern gemeinsam entwickeln und durchführen. Wir wollen es den 
Kindern ermöglichen, ihre Interessen und Ideen in den Alltag der OGS einzubringen und sich 
dadurch auch als selbstwirksam zu erleben. Dafür brauchen Kinder Freiraum zum Entdecken und 
Befragen ihrer Umwelt. Fragen der Kinder werden aufgegriffen, als Bildungsthemen quasi 
"ausgepackt" und in Arbeitsgemeinschaften aufgegriffen.  
 
3.11. Multiprofessionalität im OGS 
Die kollegiale Kooperation mit allen an der Schule beschäftigten Fachkräften wie z.B. Schulleitung, 
OGS-Leitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Förderinsel ist Grundlage einer erfolgreichen Arbeit 
und wird vorausgesetzt und gepflegt. Durch die Verortung der Schulsozialarbeit an der 
Hermannschule durch den Träger Beratungsstelle Südviertel e.V. ist dies zum Teil schon hergestellt.  
Die Expertise und das Fachwissen der multiprofessionellen Fachkräfte im Träger stehen den OGS-
Mitarbeiter:innen selbstverständlich auch zur Verfügung. Diese sind in einen trägerinternen 
Fachbereich für bildungsnahe Dienste mit einem eigenen multiprofessionellen Fachteam und 
eigener Bereichsleitung angebunden. Bei Bedarf kann leicht zu themenspezifischen Angeboten des 
Vereins, zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für belastete Kinder oder Eltern vermittelt 
werden. Selbstverständlich ist auch eine regelmäßige Fachberatung in den Teams und ein 
trägerinterner Wissenstransfer.

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4. Ganztagsstruktur  
 
 
An der Hermannschule bestehen aktuell fünf 
Ganztagsgruppen (OGS). Beim Wechsel der 
Trägerschaft wird an die bestehende Struktur 
angeknüpft und so eine möglichst hohe Verlässlichkeit 
gewährleistet. Die Koordinationsfachkraft entwickelt in 
enger Kooperation mit ihrem Team, dem Träger und 
den Akteuren an der Schule die Strukturen weiter. 
Hierbei werden die aktuellen Bedarfslagen der Familien 
berücksichtigt. Dies gilt auch für Randzeiten, 
bewegliche Ferientage und die Ferienbetreuung.  
4.1. Öffnungszeiten 
Die aktuell bestehenden Öffnungszeiten der OGS an 
der Hermannschule sind: 
 OGS: Montag-Freitag 11:45 - 16:00 Uhr 
 
4.2. Leitung und Team 
Der Offene Ganztag der Hermannschule wird durch 
eine pädagogische Fachkraft geleitet. Im Team mit den 
Gruppenleitungen und weiteren Kräften entwickelt und sichert diese die Angebotsstruktur 
entsprechend der gültigen Vorgaben der Stadt Münster bzw. des Landes NRW. Pro offener 
Ganztagsgruppe stehen zusätzlich Lehrkräfte stundenweise zur Verfügung. Über den Einsatz von 
Lehrkräften (z.B. in der Lernzeit oder der Leitung einer AG) oder die mögliche Kapitalisierung der 
Stunden soll gemeinsam (Schulleitung, Lehrkraft, OGS-Leitung, Träger) entschieden werden. 
 
4.3. Lernzeiten 
Die Lernzeiten finden in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrkräften in angemessenen 
zeitlichen Rahmen für jeden Jahrgang statt. Die Lernzeiten sind so angelegt, dass die Kinder ihre 
Hausaufgaben möglichst zu Hause nicht mehr bearbeiten müssen. Um dies zu gewährleisten und 
die Lernstände der Kinder im Blick zu haben, stehen die Lehrkräfte und die pädagogischen 
Fachkräfte der OGS in engem Austausch. Einzelne Stunden in den Lernzeiten können die Lehrkräfte 
im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden übernehmen (s. 4.2).

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4.4.   Arbeitsgemeinschaften 
Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind in der OGS ein wichtiger 
Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Hier werden 
Bildungsangebote durchgeführt, die den Schüler:innen die 
Möglichkeit geben, im Nachmittagsbereich ihre 
individuellen Kompetenzen auszubauen und sich je nach 
Interessen und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu 
bilden und sich weiterzuentwickeln. An der Auswahl und 
Ausgestaltung der Angebote sind die Kinder beteiligt. (s. 3.1).  
Im kreativen, musischen und sportlichen Bereich finden an der 
Hermannschule regelmäßig AGs statt, die von externen 
Honorarkräften durchgeführt werden. Die 
Koordinierungsfachkraft des OGS entwickelt und überprüft 
zusammen mit den pädagogischen Fachkräften der OGS und 
den Kindern regelmäßig das Angebot der AGs und ist 
zuständig für die Einbindung der Angebote in den OGS-
Alltag. 
 
4.5.     Ferienbetreuung 
Die Kinder der OGS haben ein Recht auf insgesamt sechs Wochen 
Ferienbetreuung.  
Die Umsetzung der Ferienbetreuung an der Hermannschule wird mit der Übernahme der 
Trägerschaft konkretisiert. Diese soll hauptsächlich in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. 
Die konkrete Konzeption und die planerische Durchführung der Ferienbetreuung organisiert die 
Leitung der OGS mit ihrem Team. Die Gestaltung der Ferienbetreuung bezieht den Sozialraum der 
Kinder mit ein. Die Durchführung der Ferienbetreuung in Kooperation mit einer anderen offenen 
Ganztagsschule im Sozialraum ist möglich. 
Wenn notwendig, organisiert der Träger in Absprache mit anderen Anbietern von 
Ferienbetreuungsangeboten, vor allem aber mit den Anbietern im Sozialraum, die Ferienbetreuung 
für 6 Wochen pro Schuljahr für die OGS-Kinder der Hermannschule. 
 
 
5. Randzeiten-/Bis-Mittag-Betreuung  
 
 
 Spätbetreuung: Montag-Donnerstag von 16 bis 17 Uhr 
 Bis-Mittag-Betreuung: bis 13.15 Uhr

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 6. Qualitätsstandards 
 
 
6.1. Teamsitzungen 
Regelmäßige Teamsitzungen aller OGS -
Mitarbeiter:innen dienen dazu, sich auszutauschen, 
die Verzahnung mit dem Vormittagsbereich zu 
organisieren, Fallbesprechungen durchzuführen und die 
aktuellen Bedarfe der Kinder in den Blick zu nehmen. 
Außerdem soll  hier die Überprüfung und Entwicklung von 
Bildungsangeboten stattfinden. Die gegenseitige Teilnahme von 
Schulleitung und OGS -Leitung an Teamsitzungen bzw. 
Lehrerkonferenzen kann bei übergreifenden Themen hilfreich sein. Auch wichtige Themen der 
Mitarbeiter:innen untereinander sollen hier Platz haben.  
Die Teamsit zungen werden von der Koordinierungsfachkraft geleitet, ein Protokoll zur 
Qualitätssicherung soll verfasst werden. Die Dauer, Regelmäßigkeit und Zusammensetzung der 
Sitzungen richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen und deren Aufgabengebieten. 
 
6.2. Kinderschutz 
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind die Schulleitung und der Träger zu informieren 
und weitere Schritte in enger Absprache einzuleiten. Die gültigen Vereinbarungen zum 
Kinderschutzverfahren im schulischen Kontext sowie die bei m Träger etablierten Schutzkonzepte 
und schriftlichen Verfahrensabläufe, die den aktuellen Vereinbarungen mit dem örtlichen Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien entsprechen, gelten auch für die OGS. Der Träger verfügt über 
eigene insoweit erfahrene Fachkräfte nach §8 a (SGB VIII). 
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der Neueinstellung von 
Fachkräften ist selbstverständlich und verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben nach §72 a (SGB VIII) 
zum Tätigkeitsausschluss werden umgesetzt. 
 
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS 
Der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschule im Südviertel“ für Fachkräfte wird seit 
einigen Jahren durch eine Fachkraft des Trägers moderiert. Die Hermannschule nimmt konstant an 
diesem Arbeitskreis teil. Im Arbeitskreis wird ein guter Übergang der Kinder im Sozialraum von der 
Kita in die Schule vorbereitet.  Der Arbeitskreis hat einen Flyer für Eltern veröffentlicht mit Kriterien 
für eine gute Vorbereitung auf den Übergang Kita-Grundschule. 
 
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung

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Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V70328/2017 ein Musterraumprogramm für die 
Grundschulen beschlossen. Dies gilt auch für die OGS. Die Mitarbeiter:innen in der OGS werden dabei 
unterstützt, die Räumlichkeiten der OGS zu gestalten, damit alle eine gute Spiel - und 
Arbeitsatmosphäre vorfinden. 
 
6.5. Projekte und Förderungen 
Die Weiterentwicklung des Vereins 
Beratungsstelle Südviertel beruht auch auf 
der erfolgreichen Beantragung von 
Projektgeldern und Fördermitteln zur 
Unterstützung und Etablierung neuer 
Angebote im Bereich Kinder - und 
Jugendhilfe und im Bereich Schule (z.B. JuGS, 
Familientreff Viertelchen). Dies soll auch im 
OGS-Bereich aktiv verfolgt werden, um dort 
die (Bildungs -) Angebote für die Kinder zu 
erweitern.

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7. Fachkräfte der OGS 
 
 
7.1. Leitung der OGS 
Die Leitung des Offenen Ganztages orientiert sich 
hinsichtlich des Einsatzes und der Freistellung an den 
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen für 
Münster (s.o.). Neben den bereits im Konzept genannten 
Aufgaben der OGS -Leitung ist sie verantwortlich für die 
Beteiligung an Personaleinstellungen, d ie hauptverantwortliche 
Koordination von Einsatzplänen, Budget sowie für die Organisation und 
Leitung der Ferienbetreuungsangebote. 
 
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge 
Regelmäßige Mitarbeiter :innen-Gespräche mit Leitungspersonen sind ein Standard des Trägers. 
Diese Gespräche sollen dazu dienen, Mitarbeiter :innen zu beteiligen und die Qualität der 
pädagogischen Arbeit zu sichern sowie Arbeitszufriedenheit, Perspektiven und Ideen zu besprechen. 
Die Beteiligung von Menschen in ihren Lebens- und Arbeitsbereichen ist auch der Anspruch im Verein 
Beratungsstelle Südviertel. Im Verein sind viele Mitarbeiter :innen auch Vereinsmitglieder. 
Mitarbeiter:innen-Vertretungen sitzen im Vorstand. Die hohe Arbeitszufriedenheit u nd die relativ 
geringe Fluktuation unter den jetzigen Mitarbeiter :innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. ist 
neben der guten Kultur sicher auch dieser partizipativen und demokratischen Vereinsstruktur 
geschuldet. Dies soll trotz moderaten Wachstums des Vereins aufrechterhalten werden. 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel begegnet seinen Mitarbeiter :innen seit jeher mit 
Wertschätzung, offener Kommunikation und als familienfreundlicher Arbeitgeber. Regelmäßige 
Bereichstreffen, teamübergreifende AGs und Pr ojekte, Betriebsausflüge, interne Fortbildungstage 
etc. sorgen für gemeinsame Erlebnisse und ein gegenseitiges Kennenlernen, nicht nur in Bezug auf 
die verschiedenen Arbeitsbereiche innerhalb des Trägers. 
Die Durchführung der Ferienbetreuung an der Schule und somit in der OGS ermöglicht es dem Träger, 
einigen Mitarbeiter:innen im Offenen Ganztag eine Erhöhung des Stellenumfangs anzubieten. Auch 
die Übernahme von Schulbegleitungen durch OGS-Fachkräfte im Vormittagsbereich bieten die 
Möglichkeit, Stellenanteile ggf. zu erhöhen.  
Der Träger bietet den Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge an. 
Die Möglichkeit im Rahmen eines Gestellungsvertrages weiterhin bei der Stadt beschäftigt zu sein , 
ist für die jetzigen OGS-Mitarbeiter:innen gegeben. Es besteht für Mitarbeiter:innen die Möglichkeit 
eines Betriebsübergangs zum Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. . Langfristig ist angestrebt, alle 
Arbeitsverhältnisse der OGS-Fachkräfte in die Trägerschaft des Vereins zu überführen.

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7.3. Supervision, Fort- und Weiterbildungen 
Fachberatung, Supervision, Fort - und Weiterbildungen für Mitarbeiter :innen des Vereins 
Beratungsstelle Südviertel sind regelmäßig vorgesehen. Diese sollen u.a. die Qualität der 
pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeit in der OGS sichern.  
Zwei gemeinsame Fortbildungs-/Konzepttage wird das Team der OGS im Schuljahr durchführen. In 
der letzten Sommerferienwoche und zu Beginn des zweiten Halbjahres.  
Da der Verein auf einen großen Pool interner Fachkräfte zugreif en kann, sind auch kurzfristig Fall - 
und Fachberatungen sowie Fortbildungen für die Fachkräfte der OGS möglich.  
 
8. Ausblick 
 
Bei den Umsetzungen und Planungen des OGS -Betriebs soll von Anfang an berücksichtigt werden, 
dass ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Schulkind voraussichtlich ab dem 
Schuljahr 2026/2027 bestehen wird. Dies wird für die zukünftige Ausstatt ung der OGS mit Räumen 
und Fachkräften berücksichtigt.  
Die Umsetzung dieser Konzeption wird eine gute Offene Ganztagsschule als Bildungs- und 
Lebensort ermöglichen. In der Praxis wird dieses nur durch das Miteinander von Fachkräften, 
Kindern und deren Familien gelingen. Die Kinder sollen später sagen können, dass sie eine gute Zeit 
in der Offenen Ganztagsschule hatten. Das soll unser gemeinsames handlungsleitendes Ziel sein.   
Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Friedrich-Ebert-Str. 125 I 48153 Münster 
Tel: 0251 77466 I Fax: 0251 797960 
mail@beratungsstelle-suedviertel.de 
www.beratungsstelle-suedviertel.de 
Impressum 
Verantwortlich: Felix Braun (Gesamtleitung) 
Vorstand: Prof. Dr. phil. Kathrin Aghamiri 
Satz/Gestaltung: Björn Hinrichs    © 2023

Beratungsverlauf (7)

19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Straße 125
  • Hammer Straße
  • Gut Insel

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Details

Aktenzeichen
V/0111/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2024
Erstellt
09.02.2024 16:38