V/0111/2024
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Hermannschule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
3990 Zeichen
Anlage A zur V/0111/2024 Kurzüberblick Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, die Angebote der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in der städtischen, katholischen Her- mannschule der Trägerin Beratungsstelle Südviertel e.V. zum 2. Schulhalbjahr 2024/2025 (01.02.2025) zu übertragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz- tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu überführen. Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. Die Verwaltung und die Hermannschule schlagen vor, der Beratungsstelle Südviertel e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule zum 01.02.2025 zu übertragen. Weitere Detailplanungen werden in Kooperation mit dem Träger, der Schulleitung und der Ver- waltung vor der Übernahme getroffen. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden ( §5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien -freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qu alitative Ausbau von Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
6384 Zeichen
V/0111/2024 V/0111/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Hermannschule Beratungsfolge 19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 23.04.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städti- schen, katholischen Hermannschule zum 01.02.2025 der Beratungsstelle Südviertel e.V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 11 15 Personalaufwendungen Transferaufwendungen 2025 ff. 359.230 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 in der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 06.03.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schild Telefon: 492-5143 schildK@stadt-muenster.de - 2 - V/0111/2024 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträger haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft einer oder mehrerer Offener Ganztagss chulen in Münster zu bekunden. Über die jeweils konkrete Überleitung einer Schule werden diese Träger informiert und können sich schul- scharf bewerben. Um die Schul - und Elternbeteiligung sicherzustellen, wird das Ergebnis der Trägerauswahl in der Schulkonferenz vor den politischen Gremien vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbeschluss ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 2. Hermannschule Die Hermannschule wird als katholische Grundschule geführt und befindet sich im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd, Stadtteil Schützenhof. Die Aufnahmekapazität hat der Rat der Stadt Münster auf vier Eingangsklassen festgelegt. Die Klassen des 2. Jahrgangs werden aufgrund des jahrgangs - übergreifenden Unterrichts in den Jahrgängen 1 und 2 (und 3 / 4) ebenfalls als Eingangsklassen ge- führt. Die Hermannschule hat im Schuljahr 2023/2024 mit 144 Schülerinnen und Schülern sieben Klassen gebildet. 128 Kinder besuchen die OGS (88,9 %) und neun Kinder die BMB (6,3 %). Das multiprofessionelle Team besteht aktuell aus sechs Fachkräften, drei Unterstützungskräften, ei- ner Erzieherin im Berufsanerkennungsjahr und 12 Niedrigteilzeitkräften. 3. Bewerbungen Im Dezember 20 23 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Hermannschule zum 01.02.2025 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat- ten bis zum 15.01.2024 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand eines Kriterienkataloges (Anlage 1) ein- zureichen. Die Beratungsstelle Südviertel e.V. hat sich konkurrenzlos beworben. Seit 1975 befindet sich die Familienberatungsstelle im Südviertel des Stadtbezirks Mitte. Seit 1981 bietet die heilpädagogische Tagesgruppe im Südviertel intensive erzieherische Hilfen für Kinder im Grundschulalter an. 2001 wurde das Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel entwickelt. Die Beratungsstelle Süd- viertel e.V. ist Trägerin von Förderinseln und der Schulsozialarbeit an insgesamt 11 Grundschulen im näheren Sozialraum. Seit 2013 existiert das Südviertelprojekt „GanS“, das Kooperationspartnern aus Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Trägern der Jugendhilfe im Südviertel Projekte für Schü- ler*innen anbietet. Die Beratungsstelle ist zum Schuljahr 2024/2025 an fünf Offenen Ganztagsschu- len als Trägerin der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) in Münster tätig. Von der Bewerberin werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Die Trägerin hat ein Konzept passgenau für die Hermannschule vorgelegt, das die wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: - Pädagogisches Grundverständnis /Leitbild - Gesundheitsförderung - Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern - Kinderschutz - Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe - Sozialraumorientierung - Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen - 3 - V/0111/2024 Im Februar 2024 wurde mit der Trägerin ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. Verwaltung und Schulleitung haben im Konsens die Beratungsstelle Südviertel als neue OGS-Trägerin der Schul- konferenz vorgeschlagen, die am 15.02.2024 dem Vorschlag einstimmig folgte. 4. Gesamtbewertung Die Beratungsstelle Südviertel e.V. hat ein umfassendes pädagogisches und passgenaues Konzept vorgelegt. Schule und Trägerin führen bereits seit Jahren eine intensive Kooperation und sind mit allen Grundschulen im Südviertel eng vernetzt. Die Trägerübernahme durch die Beratungsstelle Süd- viertel e.V. eröffnet der Schule die Möglichkeit, von den vielfältigen Kooperationen im Südviertel so- wie ihres Beratungsangebotes für Kinder und Familien und der heilpädagogischen Tageseinrichtung im Sozialraum zu profitieren. Die Trägerin sichert eine verlässliche Ferienbetreuung zu und ver fügt über eine erfahrene Fachberatung. Die Übernahme der Trägerschaft an der Hermannschule vorausgesetzt, ist die Beratungsstelle Süd- viertel e.V. mit der Gottfried -von-Cappenberg-Schule, der Johannisschule, der Aegidii -Ludgeri- Schule, der Dietrich -Bonhoeffer-Schule und der Matthias -Claudius-Schule (Gut Insel) ab dem 01.02.2025 an insgesamt sechs Offenen Ganztagsschulen in Münster Trägerin der außerunterrichtli- chen Angebote. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 Kriterienkatalog Anlage 2 Rahmenkonzept Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen des Trägers (Anlage 2) stehen ausschließlich als pdf-Datei im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennummer V/0111/2024 zur Verfügung.
Anlage 1_OGS-Kriterienkatalog
3208 Zeichen
Stand, 01.08.2023
Interessensbekundungsverfahren
für die außerunterrichtlichen Angebote der
Offenen Ganztagsschulen (OGS)
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches Konzept werden anhand der nachfol-
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt:
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster
Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder-
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor-
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS.
Querschnittsaufgaben
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an Träger der OGS
besondere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barrieren müssen gemeistert, schnelle
und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die
Themen der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik.
Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthem a ist grundsätzlich enthalten. Zentrales
Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortli-
ches Leben zu führen und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesell-
schaftlichen Entwicklung partizipieren zu können.
Mitbestimmung
Der freie Träger der OGS soll ein beteiligungsorientiertes, pädagogisches Konzept mit einem
angemessenen Maß an Partizipation darlegen.
Kooperationsstrukturen
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein-
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö-
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei-
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen.
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell-
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb
einer OGS.
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard.
Besondere Merkmale des Trägers
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein-
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer-
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich-
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des
Stadtteils entstehen.
Anlage 2_Bewerbung_Beratungsstelle Süd_ OGS Hermannschule 2024
33104 Zeichen
0
Konzept
zur Beantragung der Trägerschaft der
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule
für die
Hermannschule
1
Inhalt
1. Einleitung
2. Historie und Leitbild des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V.
2.1. Geschichte des Vereins
2.2. Leitbild des Vereins
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien des Trägers in der Offenen Ganztagsschule
3.1. Partizipation
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung
3.4. Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung
3.5. Multiperspektivität
3.6. Inklusion
3.7. Vielfaltssensibilität
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum
3.9. Kooperation in der OGS
3.10. Bildung in der OGS
3.11. Multiprofessionalität in der OGS
4. Ganztagsstruktur
4.1. Öffnungszeiten
4.2. Leitung und Team
4.3. Lernzeiten
4.4. Arbeitsgemeinschaften
4.5. Ferienbetreuung
5. Bis-Mittag-Betreuung / Verlässliche Grundschule
6. Qualitätsstandards
6.1. Teamsitzungen
6.2. Kinderschutz
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung
6.5. Projekte und Förderungen
7. Fachkräfte der OGS
7.1. Leitung der OGS
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge
7.3. Fort- und Weiterbildung
8. Ausblick
2
1. Einleitung
Der Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. bietet Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien
im Südviertel und nahegelegenen Sozialräumen. Die Bewerbung auf die Trägerschaft der
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagschule an der Hermannschule ist ein Schritt
dahin, Kinder und ihre Familien dort zu begleiten, wo die Kinder einen großen Teil ihres Alltags
verbringen. Die Offene Ganztagsschule ist für viele Grundschulkinder in Münster ein Lebensort, an
dem sie sich täglich mehrere Stunden aufhalten, den sie mitgestalten und entdecken wollen. Dem
Träger ist es ein Anliegen, dass junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben gelingend zu
gestalten und Zusammenleben mitzugestalten. Wir wollen es den Kindern ermöglichen, ihre
Interessen und Ideen in den Alltag der OGS 1 einzubringen und sich dadurch auch als selbstwirksam
zu erleben.
Der Verein Beratungsstelle Südviertel will die Lebenswelten der Kinder mit der Übernahme der
Trägerschaft erweitern und bereichern. Die Hermannschule liegt im Stadtteil Schützenhof mitten im
Sozialraum Südviertel im Bezirk Mitte der Stadt Münster. Die Schule ist durch die Teilnahme am
„Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“ und am „Arbeitskreis Süd“
gut vernetzt mit den Akteuren im Südviertel.
Zudem ist der Verein Beratungsstelle Südviertel schon seit vielen Jahren an der Hermannschule mit
der Durchführung der Schulsozialarbeit betraut. Gestartet mit der Entwicklung und Umsetzung des
Projektes JuGS (Jugendhilfe an Grundschulen) im Jahr 2009, ist die Schulsozialarbeit vor Ort
inzwischen voll etabliert. Ebenso ist die Förderinsel an der Hermannschule in Trägerschaft des
Vereins.
Dieses Konzept wendet sich an Grundschulen, die sich im Sozialraum Südviertel befinden oder an
diesen angrenzen. Dies begründet sich aus der Haltung und der Tradition des Trägers. In den
folgenden Qualitätsmerkmalen des Vereins finden
sich diese wieder:
Die Fachexpertise der Mitarbeiter:innen des
Beratungsstelle Südviertel e.V. wird
kontinuierlich reflektiert, ausgebaut und
angepasst. Wir schulen immer wieder den
besonderen Blick auf die aktuellen und
zukünftigen Bedarfe von Kindern und
Familien.
Der Verein Beratungsstelle Südviertel folgt
den Prinzipien der Partizipation in allen
Lebensbereichen. Partizipation ist der Kern
einer demokratieorientierten,
pädagogischen Arbeit in der Kinder- und
Jugendhilfe. Die Ermöglichung vielfältiger
Bildungszugänge, Demokratiebildung,
Resilienzförderung, Inklusion und
Kinderschutz sind nur einige Begründungen
für eine intensive Auseinandersetzung mit
dem Thema. Für die Kinder und Jugendlichen
ist die Erfahrung wichtig, informiert zu sein, mitzuentscheiden, als Mensch mit Rechten
ernst genommen und wertgeschätzt zu werden. Dann erleben die Kinder ihre Teilnahme an
1 Im Folgenden wird die Abkürzung OGS für die Offene Ganztagsschule verwendet
3
der Offenen Ganztagsschule als einen Ort, an dem sie sich sicher fühlen und der sie
unterstützt. Ein partizipativer Zugang ist also gleichzeitig Schlüssel zu Bildung und
Demokratiebildung.
Der Verein hält vielfältige trägerinterne Angebote für Kinder, Eltern und Familien vor. Im
Sinne einer integrativen Arbeit wird angestrebt, alle in der Schule arbeitenden
Jugendhilfe-Dienste wie Förderinsel, Schulsozialarbeit und Inklusionskräfte beim Verein zu
verorten.
Sozialraumorientierung ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Trägerarbeit. Diese wird
aktiv umgesetzt und sorgt für ständige Vernetzung zum Wohle der Familien im Sozialraum
Südviertel und südliche Stadtgebiete. Hierzu gehören Teilnahme, Organisation und auch
Sprecherfunktionen in verschieden lokalen Arbeitskreisen.
Mitarbeiter:innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. sind aufgefordert, sich einzubringen
und mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der Verein für eine möglichst familienfreundliche
Stellengestaltung, eine Kultur der Wertschätzung und der offenen Kommunikation sowie
für Supervision und Fortbildungen.
Grundlage sind die geltenden Rahmenbedingungen „Qualitätsstandards der Offenen
Ganztagsschulen in Münster“ (Stand 2018, Hrsg.: Stadt Münster, Amt f. Kinder Jugendliche und
Familien in Koop. mit dem Schulamt). Diese Rahmenvorgaben sind in einem intensiven
Gesprächsprozess zwischen Kommune, Schulamt, Schulen und Elternvertretung entstanden.
Der Anspruch des Vereins Beratungsstelle Südviertel ist es, bei der Übernahme der Trägerschaft die
vorhandene Qualität und gute Strukturen der OGS zu festigen, aber auch neue Ideen aufzugreifen
und kontinuierlich an der Verbesserung der OGS-Arbeit in enger Abstimmung mit der Schule zu
arbeiten.
4
2. Historie und Leitbild
des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V.
2.1. Geschichte des Vereins
Die Anfänge des Vereins liegen 1970 in der Gründung des
„Vereins zur Förderung der psychologischen
Beratungstätigkeit“ mit Sitz im Bahnhofsviertel in Münster,
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die damals
formulierte Grundhaltung der Beratungsarbeit findet sich
auch heute noch im Leitbild (s. Punkt 1.2), nämlich
erreichbare und nützliche psychologische Beratung für sozial
benachteiligte und arme Menschen anzubieten.
Mit der (Weiter-) Entwicklung präventiver und stadtteilbezogener Angebote verlegte man den
Verein - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des kommunalen Jugendamtes - in das
Südviertel. Das sozialräumliche Arbeitskonzept führte zu einer stärkeren Vernetzung der
Beratungsstelle mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen als institutionelle Alltagsorte der
Kinder sowie anderen Einrichtungen und sozialen Diensten im Südviertel. Dies führte 1981 zur
Umbenennung des Vereins in „Beratungsstelle Südviertel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“.
Als zentrales Steuerungsinstrument für die stadtteilbezogene Arbeit gibt es seit 1976 den
Arbeitskreis Südviertel. Alle Einrichtungen und Dienste im Südviertel, die mit Kindern, Jugendlichen
und Familien arbeiten, vernetzen sich dort und pflegen Kooperationen.
Daraus entstanden in Trägerschaft des Vereins u.a.
die Heilpädagogische Tagesgruppe (intensive erzieherische Hilfen für Kinder im
Grundschulalter),
das „Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel“ mit den Bausteinen
o „Pro B Klasse“ zur Re-Integration von Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe
der Hauptschulen sowie dem
o „JuGS Projekt“ (Jugendhilfe an Grundschulen im Südviertel).
Diese und folgende Einrichtungen befinden sich aktuell in der Trägerschaft des Vereins:
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Friedrich-Ebert-Str. 125)
o Familienberatung und Erziehungsberatung
o Thematische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
o Insbesondere Angebote für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen
o Patenprojekt Rückenwind
Familientreff Viertelchen (Hammer Str.78)
o JuMP (Junge Mamas und Papas)
o Stadtteilkoordination Frühe Hilfen
o Offene Angebote für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren im Familientreff
Förderinseln an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus
Schulsozialarbeit an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus
5
Nach wie vor ist es der Anspruch des Vereins, Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien aus
allen Bevölkerungsschichten leicht erreichbar und flexibel zur Verfügung zu stellen und sie immer
wieder den veränderten Bedarfslagen und Anfragen der Menschen anzupassen.
Die aktive Teilnahme an Arbeitskreisen, die zu familienbezogenen Themen arbeiten (z.B. AK
Beratung, Runder Tisch FamFG, AK Medien- und Onlinesucht, AK Alleinerziehende, Kommunale
Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII) ist für uns selbstverständlich und sorgt auch für einen
guten Informationsfluss und schnelle Reaktionen bei veränderten Bedarfslagen der Familien.
Die Bewerbung auf die Trägerschaft der Offenen Ganztage an den Grundschulen im Südviertel ist
die Konsequenz aus den Zielen und dem bisherigen Handeln des Vereins Beratungsstelle Südviertel.
2.2. Leitbild des Vereins
1. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen in ihren Beziehungen und
Lebenswelten und im Spannungsfeld mit den jeweils zeitgeschichtlichen Veränderungen,
den politischen Entwicklungen und den sozial-kulturellen Bedingungen.
2. Als Einrichtung der Jugendhilfe arbeiten wir im Rahmen des demokratischen Werte- und
Rechtssystems auf der Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII (KJHG), der Richtlinien für
die Beratungsstellen und der jeweils gültigen Beschlüsse des Rates der Stadt Münster.
3. Als Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes teilen wir die Grundwerte
unseres Verbandes: Parität, Toleranz, Offenheit und Vielfalt.
4. Unseren Angeboten liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde:
Der Mensch ist im Kern gemeinschafts- und lernfähig. Die Befriedigung von
körperlichen, psychischen Grundbedürfnissen vorausgesetzt, ist jedem Menschen
die Entfaltung seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten, Wachstum und
Reife möglich.
Wir achten die Menschen in ihrer Subjekthaftigkeit und Selbstzuständigkeit. Wir
begegnen Klienten achtsam, respektvoll und wertschätzend.
5. Unsere Zusammenarbeit basiert auf Gleichwertigkeit, Akzeptanz, Transparenz,
Wertschätzung, gegenseitigem Respekt, offener Kommunikation. Wir begrüßen
Unterschiedlichkeiten und eine hohe Methodenvielfalt in unseren Teams. Konflikte werden
zur Klärung von Beziehungen und Strukturen willkommen geheißen.
6. Die Strukturen des Vereins sind klar definiert. In den jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen von Vorstand, Leitung, Fachteams,
Gesamtteam und Verein sichern die MitarbeiterInnen die
Umsetzung des Grundauftrags der Einrichtung.
Die Teams des Beratungsstelle Südviertel e.V. sichern ihre fachliche Qualität
durch Fort- und Weiterbildung, Supervision bzw. Fachberatung.
6
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien
des Trägers in der Offenen Ganztagsschule
3.1. Partizipation
Kinder und Jugendliche sind Expert:innen in eigener Sache und werden von den Fachkräften als
solche in die Arbeit mit einbezogen. Sie können und sollen in Gestaltungsprozessen mitwirken und
ihre eigenen Bedarfe ausdrücken und einfordern. Durch eine umfassende Partizipation findet ein
Austausch mit den Schüler:innen in der OGS auf Augenhöhe statt. Kinder haben einen
ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Die OGS soll Kinder
ermutigen, diesem zu folgen und sie bei der
Einforderung ihrer Rechte unterstützen.
Partizipation befähigt die Kinder zu mehr
Selbstbestimmung und stärkt ihre Resilienz.
Damit die Beteiligung der Kinder gelingt,
muss diese allerdings nicht nur gewollt,
sondern auch gekonnt sein – Kinder und
Jugendliche lernen, dass sie ein Recht auf
Beteiligung haben und wie Beteiligung
praktisch funktioniert, indem sie sich
beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass es
im Alltag der OGS immer wieder
Möglichkeiten gibt, sich zu äußern,
Meinungen zu bilden und einzubringen und für
sich oder mit anderen zu entscheiden. Die
Hermannschule verfolgt dieses Konzept bereits im
Vormittag durch die Durchführung eines
Kinderparlamentes. Dort treffen sich in regelmäßigen
Abständen die Klassensprecher:innen der Jahrgänge, um Themen, die die Klassen bewegen, zu
besprechen. Auch die OGS im Nachmittagsbereich soll sich nach den Prinzipien der Demokratie und
Partizipation richten und Kinder beteiligen, im besten Fall verzahnt mit dem Vormittagsbereich. Die
Schüler:innen an der Hermannschule sollen insgesamt dazu befähigt werden, selbst ihre Lebens-
und Lernwirklichkeit aktiv mitzugestalten. Dies sollte ein gemeinsames Ziel des Vormittags- und
Nachmittagsbereichs an der Schule sein.
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit
Die Mitarbeiter:innen der OGS sind durch ihre Anwesenheit bei Abholsituationen, in Sprechzeiten
oder bei Projekten im Nachmittagsbereich für Eltern ansprechbar. Die Elternarbeit erfolgt in
Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer:innen, um bei Problemen ein gemeinsames Lösungskonzept
abzusprechen. Der Kontakt zu den Eltern wird von den Mitarbeiter:innen der OGS gesucht. Die
Partizipation der Eltern und deren Kooperationsbereitschaft sind wichtige Säulen in der
7
Kommunikation und in der Durchführung der OGS. Die Einbindung der Eltern im Rahmen von
Festen, regelmäßigen Elterncafés oder Gesprächsangeboten soll dazu beitragen.
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung
In der Arbeit mit den Schüler:innen steht stets die Lösung der dargelegten Probleme im Fokus. Dazu
nehmen die Mitarbeiter:innen der OGS die vorhandenen Ressourcen wahr und nutzen diese, um
gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dies gilt sowohl im Gruppenalltag als auch in
Einzelsituationen.
Die weiteren trägerinternen Angebote für Kinder, Eltern und Familien stehen den Kindern und ihren
Angehörigen offen. Aufgrund der institutionellen und räumlichen Nähe ist die Annahme dieser
Angebote bei Bedarf leicht möglich.
3.4. Lebenswelt- und
Bedürfnisorientierung
Die verschiedenen Lebenswelten der Schüler:innen
und Eltern, wie Schule, Peergroup, Familie oder
Medienlandschaft, bestimmen deren wichtige und
aktuelle Themen und haben Einfluss auf
Interessen und Bedürfnisse, an denen sich auch
die OGS orientiert.
Neben der Wahrnehmung der subjektiven
Bedürfnisse haben die Mitarbeiter:innen immer auch
die strukturellen und soziokulturellen Gegebenheiten
der Lebenswelten im Blick und unterstützen die Kinder
dabei, sich selbstständig und kompetent in diesen zu
bewegen.
3.5. Multiperspektivität
Das Arbeitsprinzip der Multiperspektivität entspricht der grundlegenden Haltung der OGS. Die
Sichtweise einer:s jeden hat ihren Grund und ihre Berechtigung. In Konfliktsituationen wird nur
dann Partei ergriffen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel im Kinderschutzfall. Die
OGS steht in erster Linie für die Interessen der Kinder ihrer Schule ein.
Die OGS arbeitet systemorientiert und unter der Berücksichtigung von Vielfalt, Toleranz und
Akzeptanz als Gegebenheiten des Schullebens, des Lebens der Kinder und Jugendlichen und ihrer
Familien.
8
3.6. Inklusion
Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Die Arbeit mit allen Kindern in der OGS soll inklusiv,
möglichst vielseitig und individuell gestaltet werden. Kinder sind anderen Kindern gegenüber
grundsätzlich aufgeschlossen. Dies soll die OGS nutzen, um Teilhabe für alle zu ermöglichen und
eventuelle Diskriminierungen abzubauen. Diese grundsätzliche Haltung wird auch von den
Fachkräften in der OGS erwartet und unter den Mitarbeitenden gelebt. Für eine gelingende
Inklusion ist die stadtteilorientierte Vernetzung besonders wichtig.
Selbstverständlich ist die OGS offen für die Förderung aller Kinder. Hier bedarf es einer guten
Absprache mit den Lehr- und Förderkräften, die im Schulvormittag eingesetzt sind. Wenn möglich
werden Schulbegleiter:innen für inklusive Kinder durch die Fachkräfte der OGS besetzt. Damit geht
auch eine Erhöhung von Stellenanteilen einher.
Zudem trägt der Austausch in multiprofessionellen Teams dazu bei, voneinander zu lernen und die
Anliegen der Inklusion voranzubringen.
3.7. Vielfaltssensibilität
Der Umgang in der OGS mit Schüler:innen mit
Unterschieden, wie beispielsweise mit
Migrationserfahrungen, soll von einem hohen Maß
an Sensibilität gekennzeichnet sein. Mögliche
Barrieren erfordern eine kontinuierliche
Reflexion der eigenen Haltung und die
Auseinandersetzung mit interkulturellen
Themen. Im Alltag der OGS kann das
bedeuten, dass man bewusst Freundschaften
und Kontakte unter den Kindern fördert und
Sprachförderung alltagsnah einbaut.
Die OGS ist gendersensibel und offen für
Konstruktionen, die über die bestehenden
Definitionen von Mann und Frau hinaus gehen. Die
OGS diskutiert grundsätzlich offen und kontrovers den
Stellenwert der Geschlechtsidentität. Tradierte
Geschlechtsrollen können Mädchen und Jungen sowie divers
geschlechtliche junge Menschen in ihrer Entwicklung behindern. Diese Diskussion und die
unterschiedlichen Sichtweisen nimmt die OGS in ihre Arbeit auf.
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum
Seit der Gründung des Vereins Beratungsstelle Südviertel e.V. liegt ein Hauptaugenmerk im
sozialräumlichen Denken. Dafür ist der Verein seit langem bekannt und als „Motor“ für Vernetzung
tätig. Schulen sind ein (be-)ständiger Lebensort für Kinder im Sozialraum. Die Entwicklung und die
inhaltliche Gestaltung schulnaher Angebote in der Trägerschaft des Vereins Beratungsstelle
9
Südviertel für das Südviertel von Münster sind ein wichtiger Bestandteil des Vereins. Neben der
fallbezogenen Zusammenarbeit, die schon in den 2000er Jahren aktiviert wurde, und der
Kooperation im AK Südviertel seit den 80er Jahren ist durch die Entwicklung des Projektes JuGS
(Jugendhilfe an Grundschulen) seit 2009 und des Kooperationsvertrages GANS (Ganztagsangebote
der Jugendhilfe im Südviertel) seit 2016 auch ein vertraglicher Rahmen für die Zusammenarbeit von
Angeboten der Jugendarbeit / Jugendhilfe in Kooperation mit den Lehrer:innen und Fachkräften der
OGS der Hermannschule geschaffen worden.
Die Vernetzung und Kooperationen des Trägers mit Partnern aus Jugendhilfe, Sozialarbeit und
Bildung ist traditionell Bestandteil der Arbeit des Trägers und soll auch im Kontext der OGS gepflegt
werden.
Die OGS gestaltet sich im Sozialraum sichtbar und nach außen offen. Hierdurch soll der Sozialraum
für die Kinder erlebbar gemacht und deren Lebenswelt erweitert werden. Dies kann z.B. durch die
konkrete Erschließung des Sozialraums durch AGs geschehen oder durch den Besuch in ansässigen
Einrichtungen. Bestehende oder neue Kooperationen mit Einrichtungen im näheren Sozialraum
können auch die Ferienbetreuung bereichern.
Die Kooperation mit der Stadtteilkoordination der Frühen Hilfen im Bezirk Mitte sorgt dafür, dass
auch Übergänge von der Kita in die Grundschule zielführend für die Familien gestaltet werden
können. Hierbei ist der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“
ebenso ein verlässliches Netzwerk wie der „Arbeitskreis Südviertel“, in dem sich regelmäßig alle
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vernetzen.
3.9. Kooperation in der OGS
Die langjährig bestehende Vernetzung mit der Hermannschule ermöglicht es dem Träger, in guter
Abstimmung und in einem von Vertrauen geprägtem
Verhältnis die Übernahme der OGS an dieser Schule
angehen zu können. Die gemeinsame Entwicklung und
Etablierung von Schulsozialarbeit an Grundschulen
im Südviertel von der Hermannschule und dem
Träger Beratungsstelle Südviertel hat
maßgeblich dazu beigetragen. Bereits seit
2009 wird die Schulsozialarbeit durch eine
Fachkraft des Trägers dort durchgeführt.
Mit Blick auf die Kinder, auf die Eltern und die
Mitarbeiter:innen wird in enger Absprache mit
der Schule geklärt, wie die bisherige
Umsetzung der Kooperation intensiviert wird
und auch die OGS die trägerspezifischen
Leistungen in vollem Umfang nutzen kann.
10
3.10. Bildung in der OGS
Zum Bildungsauftrag der OGS zählen auch die Persönlichkeits- und Identitätsbildung. Diese
komplexen und vielfältigen Bildungsprozesse wollen wir im Kontext der Angebote der OGS fördern,
indem wir Angebote mit Kindern gemeinsam entwickeln und durchführen. Wir wollen es den
Kindern ermöglichen, ihre Interessen und Ideen in den Alltag der OGS einzubringen und sich
dadurch auch als selbstwirksam zu erleben. Dafür brauchen Kinder Freiraum zum Entdecken und
Befragen ihrer Umwelt. Fragen der Kinder werden aufgegriffen, als Bildungsthemen quasi
"ausgepackt" und in Arbeitsgemeinschaften aufgegriffen.
3.11. Multiprofessionalität im OGS
Die kollegiale Kooperation mit allen an der Schule beschäftigten Fachkräften wie z.B. Schulleitung,
OGS-Leitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Förderinsel ist Grundlage einer erfolgreichen Arbeit
und wird vorausgesetzt und gepflegt. Durch die Verortung der Schulsozialarbeit an der
Hermannschule durch den Träger Beratungsstelle Südviertel e.V. ist dies zum Teil schon hergestellt.
Die Expertise und das Fachwissen der multiprofessionellen Fachkräfte im Träger stehen den OGS-
Mitarbeiter:innen selbstverständlich auch zur Verfügung. Diese sind in einen trägerinternen
Fachbereich für bildungsnahe Dienste mit einem eigenen multiprofessionellen Fachteam und
eigener Bereichsleitung angebunden. Bei Bedarf kann leicht zu themenspezifischen Angeboten des
Vereins, zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für belastete Kinder oder Eltern vermittelt
werden. Selbstverständlich ist auch eine regelmäßige Fachberatung in den Teams und ein
trägerinterner Wissenstransfer.
11
4. Ganztagsstruktur
An der Hermannschule bestehen aktuell fünf
Ganztagsgruppen (OGS). Beim Wechsel der
Trägerschaft wird an die bestehende Struktur
angeknüpft und so eine möglichst hohe Verlässlichkeit
gewährleistet. Die Koordinationsfachkraft entwickelt in
enger Kooperation mit ihrem Team, dem Träger und
den Akteuren an der Schule die Strukturen weiter.
Hierbei werden die aktuellen Bedarfslagen der Familien
berücksichtigt. Dies gilt auch für Randzeiten,
bewegliche Ferientage und die Ferienbetreuung.
4.1. Öffnungszeiten
Die aktuell bestehenden Öffnungszeiten der OGS an
der Hermannschule sind:
OGS: Montag-Freitag 11:45 - 16:00 Uhr
4.2. Leitung und Team
Der Offene Ganztag der Hermannschule wird durch
eine pädagogische Fachkraft geleitet. Im Team mit den
Gruppenleitungen und weiteren Kräften entwickelt und sichert diese die Angebotsstruktur
entsprechend der gültigen Vorgaben der Stadt Münster bzw. des Landes NRW. Pro offener
Ganztagsgruppe stehen zusätzlich Lehrkräfte stundenweise zur Verfügung. Über den Einsatz von
Lehrkräften (z.B. in der Lernzeit oder der Leitung einer AG) oder die mögliche Kapitalisierung der
Stunden soll gemeinsam (Schulleitung, Lehrkraft, OGS-Leitung, Träger) entschieden werden.
4.3. Lernzeiten
Die Lernzeiten finden in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrkräften in angemessenen
zeitlichen Rahmen für jeden Jahrgang statt. Die Lernzeiten sind so angelegt, dass die Kinder ihre
Hausaufgaben möglichst zu Hause nicht mehr bearbeiten müssen. Um dies zu gewährleisten und
die Lernstände der Kinder im Blick zu haben, stehen die Lehrkräfte und die pädagogischen
Fachkräfte der OGS in engem Austausch. Einzelne Stunden in den Lernzeiten können die Lehrkräfte
im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden übernehmen (s. 4.2).
12
4.4. Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind in der OGS ein wichtiger
Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Hier werden
Bildungsangebote durchgeführt, die den Schüler:innen die
Möglichkeit geben, im Nachmittagsbereich ihre
individuellen Kompetenzen auszubauen und sich je nach
Interessen und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu
bilden und sich weiterzuentwickeln. An der Auswahl und
Ausgestaltung der Angebote sind die Kinder beteiligt. (s. 3.1).
Im kreativen, musischen und sportlichen Bereich finden an der
Hermannschule regelmäßig AGs statt, die von externen
Honorarkräften durchgeführt werden. Die
Koordinierungsfachkraft des OGS entwickelt und überprüft
zusammen mit den pädagogischen Fachkräften der OGS und
den Kindern regelmäßig das Angebot der AGs und ist
zuständig für die Einbindung der Angebote in den OGS-
Alltag.
4.5. Ferienbetreuung
Die Kinder der OGS haben ein Recht auf insgesamt sechs Wochen
Ferienbetreuung.
Die Umsetzung der Ferienbetreuung an der Hermannschule wird mit der Übernahme der
Trägerschaft konkretisiert. Diese soll hauptsächlich in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden.
Die konkrete Konzeption und die planerische Durchführung der Ferienbetreuung organisiert die
Leitung der OGS mit ihrem Team. Die Gestaltung der Ferienbetreuung bezieht den Sozialraum der
Kinder mit ein. Die Durchführung der Ferienbetreuung in Kooperation mit einer anderen offenen
Ganztagsschule im Sozialraum ist möglich.
Wenn notwendig, organisiert der Träger in Absprache mit anderen Anbietern von
Ferienbetreuungsangeboten, vor allem aber mit den Anbietern im Sozialraum, die Ferienbetreuung
für 6 Wochen pro Schuljahr für die OGS-Kinder der Hermannschule.
5. Randzeiten-/Bis-Mittag-Betreuung
Spätbetreuung: Montag-Donnerstag von 16 bis 17 Uhr
Bis-Mittag-Betreuung: bis 13.15 Uhr
13
6. Qualitätsstandards
6.1. Teamsitzungen
Regelmäßige Teamsitzungen aller OGS -
Mitarbeiter:innen dienen dazu, sich auszutauschen,
die Verzahnung mit dem Vormittagsbereich zu
organisieren, Fallbesprechungen durchzuführen und die
aktuellen Bedarfe der Kinder in den Blick zu nehmen.
Außerdem soll hier die Überprüfung und Entwicklung von
Bildungsangeboten stattfinden. Die gegenseitige Teilnahme von
Schulleitung und OGS -Leitung an Teamsitzungen bzw.
Lehrerkonferenzen kann bei übergreifenden Themen hilfreich sein. Auch wichtige Themen der
Mitarbeiter:innen untereinander sollen hier Platz haben.
Die Teamsit zungen werden von der Koordinierungsfachkraft geleitet, ein Protokoll zur
Qualitätssicherung soll verfasst werden. Die Dauer, Regelmäßigkeit und Zusammensetzung der
Sitzungen richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen und deren Aufgabengebieten.
6.2. Kinderschutz
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind die Schulleitung und der Träger zu informieren
und weitere Schritte in enger Absprache einzuleiten. Die gültigen Vereinbarungen zum
Kinderschutzverfahren im schulischen Kontext sowie die bei m Träger etablierten Schutzkonzepte
und schriftlichen Verfahrensabläufe, die den aktuellen Vereinbarungen mit dem örtlichen Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien entsprechen, gelten auch für die OGS. Der Träger verfügt über
eigene insoweit erfahrene Fachkräfte nach §8 a (SGB VIII).
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der Neueinstellung von
Fachkräften ist selbstverständlich und verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben nach §72 a (SGB VIII)
zum Tätigkeitsausschluss werden umgesetzt.
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS
Der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschule im Südviertel“ für Fachkräfte wird seit
einigen Jahren durch eine Fachkraft des Trägers moderiert. Die Hermannschule nimmt konstant an
diesem Arbeitskreis teil. Im Arbeitskreis wird ein guter Übergang der Kinder im Sozialraum von der
Kita in die Schule vorbereitet. Der Arbeitskreis hat einen Flyer für Eltern veröffentlicht mit Kriterien
für eine gute Vorbereitung auf den Übergang Kita-Grundschule.
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung
14
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V70328/2017 ein Musterraumprogramm für die
Grundschulen beschlossen. Dies gilt auch für die OGS. Die Mitarbeiter:innen in der OGS werden dabei
unterstützt, die Räumlichkeiten der OGS zu gestalten, damit alle eine gute Spiel - und
Arbeitsatmosphäre vorfinden.
6.5. Projekte und Förderungen
Die Weiterentwicklung des Vereins
Beratungsstelle Südviertel beruht auch auf
der erfolgreichen Beantragung von
Projektgeldern und Fördermitteln zur
Unterstützung und Etablierung neuer
Angebote im Bereich Kinder - und
Jugendhilfe und im Bereich Schule (z.B. JuGS,
Familientreff Viertelchen). Dies soll auch im
OGS-Bereich aktiv verfolgt werden, um dort
die (Bildungs -) Angebote für die Kinder zu
erweitern.
15
7. Fachkräfte der OGS
7.1. Leitung der OGS
Die Leitung des Offenen Ganztages orientiert sich
hinsichtlich des Einsatzes und der Freistellung an den
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen für
Münster (s.o.). Neben den bereits im Konzept genannten
Aufgaben der OGS -Leitung ist sie verantwortlich für die
Beteiligung an Personaleinstellungen, d ie hauptverantwortliche
Koordination von Einsatzplänen, Budget sowie für die Organisation und
Leitung der Ferienbetreuungsangebote.
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge
Regelmäßige Mitarbeiter :innen-Gespräche mit Leitungspersonen sind ein Standard des Trägers.
Diese Gespräche sollen dazu dienen, Mitarbeiter :innen zu beteiligen und die Qualität der
pädagogischen Arbeit zu sichern sowie Arbeitszufriedenheit, Perspektiven und Ideen zu besprechen.
Die Beteiligung von Menschen in ihren Lebens- und Arbeitsbereichen ist auch der Anspruch im Verein
Beratungsstelle Südviertel. Im Verein sind viele Mitarbeiter :innen auch Vereinsmitglieder.
Mitarbeiter:innen-Vertretungen sitzen im Vorstand. Die hohe Arbeitszufriedenheit u nd die relativ
geringe Fluktuation unter den jetzigen Mitarbeiter :innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. ist
neben der guten Kultur sicher auch dieser partizipativen und demokratischen Vereinsstruktur
geschuldet. Dies soll trotz moderaten Wachstums des Vereins aufrechterhalten werden.
Der Verein Beratungsstelle Südviertel begegnet seinen Mitarbeiter :innen seit jeher mit
Wertschätzung, offener Kommunikation und als familienfreundlicher Arbeitgeber. Regelmäßige
Bereichstreffen, teamübergreifende AGs und Pr ojekte, Betriebsausflüge, interne Fortbildungstage
etc. sorgen für gemeinsame Erlebnisse und ein gegenseitiges Kennenlernen, nicht nur in Bezug auf
die verschiedenen Arbeitsbereiche innerhalb des Trägers.
Die Durchführung der Ferienbetreuung an der Schule und somit in der OGS ermöglicht es dem Träger,
einigen Mitarbeiter:innen im Offenen Ganztag eine Erhöhung des Stellenumfangs anzubieten. Auch
die Übernahme von Schulbegleitungen durch OGS-Fachkräfte im Vormittagsbereich bieten die
Möglichkeit, Stellenanteile ggf. zu erhöhen.
Der Träger bietet den Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge an.
Die Möglichkeit im Rahmen eines Gestellungsvertrages weiterhin bei der Stadt beschäftigt zu sein ,
ist für die jetzigen OGS-Mitarbeiter:innen gegeben. Es besteht für Mitarbeiter:innen die Möglichkeit
eines Betriebsübergangs zum Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. . Langfristig ist angestrebt, alle
Arbeitsverhältnisse der OGS-Fachkräfte in die Trägerschaft des Vereins zu überführen.
16
7.3. Supervision, Fort- und Weiterbildungen
Fachberatung, Supervision, Fort - und Weiterbildungen für Mitarbeiter :innen des Vereins
Beratungsstelle Südviertel sind regelmäßig vorgesehen. Diese sollen u.a. die Qualität der
pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeit in der OGS sichern.
Zwei gemeinsame Fortbildungs-/Konzepttage wird das Team der OGS im Schuljahr durchführen. In
der letzten Sommerferienwoche und zu Beginn des zweiten Halbjahres.
Da der Verein auf einen großen Pool interner Fachkräfte zugreif en kann, sind auch kurzfristig Fall -
und Fachberatungen sowie Fortbildungen für die Fachkräfte der OGS möglich.
8. Ausblick
Bei den Umsetzungen und Planungen des OGS -Betriebs soll von Anfang an berücksichtigt werden,
dass ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Schulkind voraussichtlich ab dem
Schuljahr 2026/2027 bestehen wird. Dies wird für die zukünftige Ausstatt ung der OGS mit Räumen
und Fachkräften berücksichtigt.
Die Umsetzung dieser Konzeption wird eine gute Offene Ganztagsschule als Bildungs- und
Lebensort ermöglichen. In der Praxis wird dieses nur durch das Miteinander von Fachkräften,
Kindern und deren Familien gelingen. Die Kinder sollen später sagen können, dass sie eine gute Zeit
in der Offenen Ganztagsschule hatten. Das soll unser gemeinsames handlungsleitendes Ziel sein.
Beratungsstelle Südviertel e.V.
Friedrich-Ebert-Str. 125 I 48153 Münster
Tel: 0251 77466 I Fax: 0251 797960
mail@beratungsstelle-suedviertel.de
www.beratungsstelle-suedviertel.de
Impressum
Verantwortlich: Felix Braun (Gesamtleitung)
Vorstand: Prof. Dr. phil. Kathrin Aghamiri
Satz/Gestaltung: Björn Hinrichs © 2023
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Ebert-Straße 125
- Hammer Straße
- Gut Insel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0111/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2024
- Erstellt
- 09.02.2024 16:38