0741/2026
Baubeschluss für die Generalsanierung der Dransdorfer Straße zwischen Sinziger Straße und Hausnummer 60 sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung, hier: Finanzstelle: 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 0741/2026 Freigabedatum 20.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Dransdorfer Straße zwischen Sinziger Straße und Hausnummer 60 sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung, hier: Finanzstelle: 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Dransdorfer Straße zwischen Sinziger Straße und Hausnummer 60 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 530.000 € (davon 13.000 € konsumtive Beleuchtungskosten). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2026 in Höhe von 517.000 € für die Generalsanierung der Dransdorfer Straße zwischen Sinziger Straße und Hausnummer 60 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstand- setzung von Straßen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 517.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berech- net werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 13.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berech- net werden % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.340 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme be- rechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Dransdorfer Straße im Stadtbezirk Rodenkirchen weist von der Sinziger Straße bis zur Hausnummer 60 ein umfangreiches Schadensbild auf, darunter Schlaglöcher, Risse und Ab- sackungen, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Aufgrund vorlaufender Bau- grunduntersuchungen ist eine Sanierung der Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau erfor- derlich. Die Fahrbahn entspricht teilweise nicht dem heutigen Stand der Technik und soll ge- mäß Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12/24) sa- niert werden. Dies betrifft die Frostschutzschicht, die Schottertragschicht, die bituminöse Trag- schicht sowie den Asphaltbeton. Im Zuge der Maßnahme werden die Entwässerungsanlagen, insbesondere Sinkkästen und Sinkkastenleitungen, saniert. Außerdem ist die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung vor- gesehen, um die Infrastruktur auf den aktuellen Standard zu bringen. 3 Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen, die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa 3 Monate. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er- hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbin- dung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge. Die vorgesehene Erneuerung der Dransdorfer Staße löst voraussichtlich einen Erstattungsan- spruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Kosten und Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 530.000 €, bestehend aus Investitions- auszahlungen in Höhe von 517.000 € sowie konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 13.000 €. Letztere werden der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages von der Rheinenergie AG jährlich über den Nutzungszeitraum in Rechnung gestellt. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigte investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 517.000 € steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus- zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 10.340 € wird das De- zernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2027/2028 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibun- gen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. Des Weiteren wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027/2028 ff. im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages betrau- ten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für die Haushaltsjahre 2027 ff. eine entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten innerhalb des dann jeweils zugewie- senen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verpflichtet ist, werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 vollinhaltlich eingehalten. Zudem ist eine rechtzeitige Generalsanierung wirtschaft- lich sinnvoll, da sie deutlich höhere Folgekosten durch spätere Schadensbehebungen verhin- dert und kostenintensive Notmaßnahmen vermeidet. Sie stellt somit die Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen sicher Erläuterungen zum Klimaschutz Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu einer erheblichen Verringerung der Lärmemissi- onen kommen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist für diese Maßnahme nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sinziger Straße
- Dransdorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0741/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 13:55