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Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in Auerberg und Graurheindorf
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253620 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 06.08.2025 Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in Auerberg und Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Beantragt wird Folgendes: Ich beantrage (mit Datum vom 06.08.2025): umgehend eine städtische Bürgerversammlung zu den anstehenden Großbau- projekten (PH, Errichtung und Betrieb eines Busbetriebshofs, Klärschlamm (Kläranlage „Salierweg“/Hafen), Bebauung Fahnenfabrik, Bau einer Straßen- bahnlinie 63 in die Fr.-Wöhler Str./Josephinum, Sanierung und Abriss der Nordbrücke, Ausbau der A565 in drei Teilabschnitten) und der damit einherge- henden zusätzlichen Belastung der ohnehin überstrapazierten Infrastruktur des südlichen („An der Josefshöhe“) und westlichen Auerbergs (zwischen Nord- friedhof und Josephinum) sowie des südlichen Graurheindorfs, einzuberufen. Thematisiert werden sollen dabei auch die Ergebnisse des aktuellen Lärmgut- achtens für sämtliche Immobilien entlang der Straße „An der Josefshöhe“. Der Versammlungsort ist im Stadtteil Auerberg zu wählen. Ich beantrage zweitens: die Informationsveranstaltung zur Kläranlage Salierweg nicht auf die kleine Gruppe der unmittelbaren Anwohnerschaft der Kläranlage zu beschränken. Die Anwohner der Straße „An der Josefshöhe“ und weiterer betroffener Straßenzü- ge sind ebenfalls einzuladen. Einzelheiten zu den Begründungen ergeben sich aus dem beigefügten Bürge- rantrag. Seite 1 von 5 Seite 2 — — Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) Seite 2 von 5 Von: > Gesendet: Mittwoch, 6. August 2025 14:17 An: vl_bezvst_bonn_bv-bonn <bezvst.bonn@bonn.de> Betreff: Bürgerantrag zur nächsten Sitzung der BV Bonn Bürgerantrag betr. Bürgerversammlungen für Auerberg und Graurheindorf zu den anstehenden Großbauprojekten – zur nächsten Sitzung der BV Bonn am 02.09.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage (mit Datum vom 06.08.2025): umgehend eine städtische Bürgerversammlung zu den anstehenden Großbauprojekten (PH, Errichtung und Betrieb eines Busbetriebshofs, Klärschlamm (Kläranlage „Salierweg“/Hafen), Bebauung Fahnenfabrik, Bau einer Straßenbahnlinie 63 in die Fr.- Wöhler Str./Josephinum, Sanierung und Abriss der Nordbrücke, Ausbau der A565 in drei Teilabschnitten) und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der ohnehin überstrapazierten Infrastruktur des südlichen („An der Josefshöhe“) und westlichen Auerbergs (zwischen Nordfriedhof und Josephinum) sowie des südlichen Graurheindorfs, einzuberufen. Thematisiert werden sollen dabei auch die Ergebnisse des aktuellen Lärmgutachtens für sämtliche Immobilien entlang der Straße „An der Josefshöhe“. Der Versammlungsort ist im Stadtteil Auerberg zu wählen. Begründung: Es wird einem schwindlig angesichts der immer länger werdenden Liste der geplanten infrastrukturwirksamen Großbaustellen im Bonner Norden. Was bedeutet das in LKW? Den Autobahnanschluss an die A565 im Bereich Schlesienstraße hat die Kommunalpolitik seinerzeit nicht gewollt und auch eine Ortsumgehung Herseler Str. ist am Widerstand von Kommunalpolitik und einflussreichen Bürgern gescheitert. Infrastruktur: ist somit nicht vorhanden und fällt auch nicht vom Himmel. Einzelne Projekte lediglich unter „Bonn mach mit“ einzustellen, ist nicht zielführend. Die hohe Anzahl (vermutlich nicht aufeinander abgestimmter) Großbaustellen bedingt für etliche Straßen eine Mehrfachbelastung, die nur in der Gesamtschau aller Baumaßnahmen betrachtet werden kann. Unbekannt ist bislang, welche (bereits hochgradig belasteten) Straßen mit welchen Belastungen durch welche Großbaustellen zu rechnen haben. Der Rat und die Bezirksvertretung Bonn waren bislang leider nicht mit dieser Problematik befasst. Ich erinnere hiermit ausdrücklich an das Debakel um die Gronaulaster. Neben dem seinerzeitigen Regierungspräsidenten Antwerpes war auch das Verwaltungsgericht Köln über Monate mit der Angelegenheit befasst. Ein solches (für die Anwohner extrem belastendes) Szenario darf sich nicht wiederholen. Seite 3 von 5 Ich verweise insoweit auf § 23 der Gemeindeordnung (GO) NRW: „(1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. (2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können.“ Eine Unterrichtung der Stadtteile Auerberg und Graurheindorf hat seit Jahrzehnten nicht mehr stattgefunden. Über die innerstädtischen Verkehrsregelungen (auch bei Projekten, die von der Autobahn GmbH umgesetzt werden) im Vorfeld zu informieren, obliegt der Kommune. Insoweit der Bonner General-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 05.08.2025 unter der Überschrift „SWB prüfen Verlagerung des Busbetriebshofs“ den SWB Sprecher mit den Worten zitiert: „Das Friesdorfer Grundstück ist wertvoller als das [sic] Auerberg“, ist eine derartige Versammlung, umso dringlicher, denn anscheinend hat die Gesundheit der Anwohner der betroffenen Straßen (mal wieder) kein Preisschild. Belastbare Infrastruktur: Fehlanzeige! Die Infrastruktur im Auerberg lässt die Errichtung eines Busbetriebshofs an der Friedrich-Wöhler-Straße nicht zu. Ich beantrage zweitens: die Informationsveranstaltung zur Kläranlage Salierweg nicht auf die kleine Gruppe der unmittelbaren Anwohnerschaft der Kläranlage zu beschränken. Die Anwohner der Straße „An der Josefshöhe“ und weiterer betroffener Straßenzüge sind ebenfalls einzuladen. Begründung: Insoweit die Stadt Bonn auf ihrer Homepage ausführt: „ Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit die Anwohner*innen der Kläranlage Salierweg zu einer Informationsveranstaltung einladen. Es sollen die geplante Transportstrecke der Lkw, die Häufigkeit und Tageszeiten der Fahrten, Maßnahmen zur Minimierung von Lärmbelästigungen, mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation sowie technische Maßnahmen zur Minderung einer Geruchsbelästigung, wie Einhausung und Abluftbehandlung an der Verladestation, dargestellt und erläutert werden.“ sehe ich darin einen Verstoß gegen § 23 GO NRW „Unterrichtung der Einwohner“. In § 23 Abs. 2 S. 2 GO NRW wird zwar ausgeführt: „ Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können.“, damit ist aber sicherlich nicht gemeint, dass die Gemeindeordnung des Landes NRW den Ausschluss bestimmter Straßenzüge eines Gemeindebezirks vorsieht oder gar die sog. Vermischung der Rechtsprechung insoweit zweckentfremdet werden darf, als eine Zugangsbeschränkung zu Seite 4 von 5 Bürgerversammlungen erfolgt. Die Teilnahme darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Dies umso mehr, als die Stadt Bonn ihren Bürgern suggeriert hat, dass LKW-Transporte nicht erforderlich wären, weil ein E-Schiff den Transport übernehmen würde. Ich bitte darum, den Bürgern ein Forum zur Aussprache zu bieten und deren zunehmende Sorgen und Nöte ernst zu nehmen. In Bonn wohne ich seit mehr als drei Monaten. Von meinem Rederecht mache ich Gebrauch. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt
Zur SitzungOrte (5)
- Friedrich-Wöhler-Straße
- Salierweg
- An der Josefshöhe
- Schlesienstraße
- Herseler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253620
- Typ
- Anregungen und Beschwerden
- Datum
- 07.08.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40