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253620

Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in Auerberg und Graurheindorf

Anregungen und Beschwerden 07.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 28.10.2025, TOP 6.26

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

7925 Zeichen

Anregungen und Beschwerden 
öffentlich 
253620 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
06.08.2025 
 
 
 
Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von 
Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in 
Auerberg und Graurheindorf 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung 
 
 
 
 
Inhalt der Anregungen und Beschwerden 
Beantragt wird Folgendes: 
Ich beantrage (mit Datum vom 06.08.2025): 
umgehend eine städtische Bürgerversammlung zu den anstehenden Großbau-
projekten (PH, Errichtung und Betrieb eines Busbetriebshofs, Klärschlamm 
(Kläranlage „Salierweg“/Hafen), Bebauung Fahnenfabrik, Bau einer Straßen-
bahnlinie 63 in die Fr.-Wöhler Str./Josephinum, Sanierung und Abriss der 
Nordbrücke, Ausbau der A565 in drei Teilabschnitten) und der damit einherge-
henden zusätzlichen Belastung der ohnehin überstrapazierten Infrastruktur des 
südlichen („An der Josefshöhe“) und westlichen Auerbergs (zwischen Nord-
friedhof und Josephinum) sowie des südlichen Graurheindorfs, einzuberufen.  
Thematisiert werden sollen dabei auch die Ergebnisse des aktuellen Lärmgut-
achtens für sämtliche Immobilien entlang der Straße „An der Josefshöhe“.  
Der Versammlungsort ist im Stadtteil Auerberg zu wählen. 
Ich beantrage zweitens: 
die Informationsveranstaltung zur Kläranlage Salierweg nicht auf die kleine 
Gruppe der unmittelbaren Anwohnerschaft der Kläranlage zu beschränken. Die 
Anwohner der Straße „An der Josefshöhe“ und weiterer betroffener Straßenzü-
ge sind ebenfalls einzuladen. 
Einzelheiten zu den Begründungen ergeben sich aus dem beigefügten Bürge-
rantrag. 
 
 
 
Seite 1 von 5

Seite 2  
 
 
—
—
 
 
Anlage/n 
 
1 Bürgerantrag (öffentlich) 
 
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 
 
Seite 2 von 5

Von: >  
Gesendet: Mittwoch, 6. August 2025 14:17 
An: vl_bezvst_bonn_bv-bonn <bezvst.bonn@bonn.de> 
Betreff: Bürgerantrag zur nächsten Sitzung der BV Bonn 
 
 
Bürgerantrag betr. Bürgerversammlungen für Auerberg und Graurheindorf zu den 
anstehenden Großbauprojekten 
 
–  zur nächsten Sitzung der BV Bonn am 02.09.2025  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich beantrage (mit Datum vom 06.08.2025): 
 
umgehend eine städtische Bürgerversammlung zu den anstehenden Großbauprojekten 
(PH, Errichtung und Betrieb eines Busbetriebshofs, Klärschlamm (Kläranlage 
„Salierweg“/Hafen), Bebauung Fahnenfabrik, Bau einer Straßenbahnlinie 63 in die Fr.-
Wöhler Str./Josephinum, Sanierung und Abriss der Nordbrücke, Ausbau der A565 in 
drei Teilabschnitten) und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der ohnehin 
überstrapazierten Infrastruktur des südlichen („An der Josefshöhe“) und westlichen 
Auerbergs (zwischen Nordfriedhof und Josephinum) sowie des südlichen 
Graurheindorfs, einzuberufen.  
 
Thematisiert werden sollen dabei auch die Ergebnisse des aktuellen Lärmgutachtens für 
sämtliche Immobilien entlang der Straße „An der Josefshöhe“.  
 
Der Versammlungsort ist im Stadtteil Auerberg zu wählen.  
 
Begründung: Es wird einem schwindlig angesichts der immer länger werdenden Liste der 
geplanten infrastrukturwirksamen Großbaustellen im Bonner Norden. Was bedeutet das in 
LKW?  
 
Den Autobahnanschluss an die A565 im Bereich Schlesienstraße hat die Kommunalpolitik 
seinerzeit nicht gewollt und auch eine Ortsumgehung Herseler Str. ist am Widerstand von 
Kommunalpolitik und einflussreichen Bürgern gescheitert. Infrastruktur: ist somit nicht 
vorhanden und fällt auch nicht vom Himmel.   
 
Einzelne Projekte lediglich unter „Bonn mach mit“ einzustellen, ist nicht zielführend. Die 
hohe Anzahl (vermutlich nicht aufeinander abgestimmter) Großbaustellen bedingt für etliche 
Straßen eine Mehrfachbelastung, die nur in der Gesamtschau aller Baumaßnahmen betrachtet 
werden kann. Unbekannt ist bislang, welche (bereits hochgradig belasteten) Straßen mit 
welchen Belastungen durch welche Großbaustellen zu rechnen haben. Der Rat und die 
Bezirksvertretung Bonn waren bislang leider nicht mit dieser Problematik befasst.  
 
Ich erinnere hiermit ausdrücklich an das Debakel um die Gronaulaster. Neben dem 
seinerzeitigen Regierungspräsidenten Antwerpes war auch das Verwaltungsgericht Köln über 
Monate mit der Angelegenheit befasst. Ein solches (für die Anwohner extrem belastendes) 
Szenario darf sich nicht wiederholen.  
 
 
Seite 3 von 5

Ich verweise insoweit auf § 23 der Gemeindeordnung (GO) NRW: 
 
„(1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen 
Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben 
der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das 
wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, 
sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke 
und Auswirkungen unterrichtet werden. 
(2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur 
Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat 
Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) 
beschränkt werden können.“ 
Eine Unterrichtung der Stadtteile Auerberg und Graurheindorf hat seit Jahrzehnten 
nicht mehr stattgefunden.  
Über die innerstädtischen Verkehrsregelungen (auch bei Projekten, die von der Autobahn 
GmbH umgesetzt werden) im Vorfeld zu informieren, obliegt der Kommune.  
 
Insoweit der Bonner General-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 05.08.2025 unter der 
Überschrift „SWB prüfen Verlagerung des Busbetriebshofs“ den SWB Sprecher mit den 
Worten zitiert: „Das Friesdorfer Grundstück ist wertvoller als das [sic] Auerberg“, ist eine 
derartige Versammlung, umso dringlicher, denn anscheinend hat die Gesundheit der 
Anwohner der betroffenen Straßen (mal wieder) kein Preisschild. Belastbare Infrastruktur: 
Fehlanzeige! Die Infrastruktur im Auerberg lässt die Errichtung eines Busbetriebshofs an der 
Friedrich-Wöhler-Straße nicht zu. 
 
Ich beantrage zweitens: 
 
die Informationsveranstaltung zur Kläranlage Salierweg nicht auf die kleine Gruppe 
der unmittelbaren Anwohnerschaft der Kläranlage zu beschränken. Die Anwohner der 
Straße „An der Josefshöhe“ und weiterer betroffener Straßenzüge sind ebenfalls 
einzuladen. 
 
Begründung: Insoweit die Stadt Bonn auf ihrer Homepage ausführt: „ Die Stadtverwaltung 
wird zu gegebener Zeit die Anwohner*innen der Kläranlage Salierweg zu einer 
Informationsveranstaltung einladen. Es sollen die geplante Transportstrecke der Lkw, 
die Häufigkeit und Tageszeiten der Fahrten, Maßnahmen zur Minimierung von 
Lärmbelästigungen, mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation sowie 
technische Maßnahmen zur Minderung einer Geruchsbelästigung, wie Einhausung 
und Abluftbehandlung an der Verladestation, dargestellt und erläutert werden.“  
 
sehe ich darin einen Verstoß gegen § 23 GO NRW „Unterrichtung der Einwohner“.  
 
In § 23 Abs. 2  S. 2 GO NRW wird zwar ausgeführt: „ Zu diesem Zweck kann der Rat 
Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) 
beschränkt werden können.“, damit ist aber sicherlich nicht gemeint, dass die 
Gemeindeordnung des Landes NRW den Ausschluss bestimmter Straßenzüge eines 
Gemeindebezirks vorsieht oder gar die sog. Vermischung der Rechtsprechung 
insoweit zweckentfremdet werden darf, als eine Zugangsbeschränkung zu 
Seite 4 von 5

Bürgerversammlungen erfolgt. Die Teilnahme darf nicht unverhältnismäßig 
eingeschränkt werden.  
 
Dies umso mehr, als die Stadt Bonn ihren Bürgern suggeriert hat, dass LKW-Transporte nicht 
erforderlich wären, weil ein E-Schiff den Transport übernehmen würde.  
 
Ich bitte darum, den Bürgern ein Forum zur Aussprache zu bieten und deren 
zunehmende Sorgen und Nöte ernst zu nehmen.  
 
In Bonn wohne ich seit mehr als drei Monaten. 
Von meinem Rederecht mache ich Gebrauch. 
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Seite 5 von 5

Beratungsverlauf (2)

02.09.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
28.10.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friedrich-Wöhler-Straße
  • Salierweg
  • An der Josefshöhe
  • Schlesienstraße
  • Herseler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
253620
Typ
Anregungen und Beschwerden
Datum
07.08.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40