V/0709/2019
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0709/2019 Kurzüberblick Neufassung des Gebührentarifes zur „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Müns- ter“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung PG 0210 Mit der Gebührenanpassung wird das Ziel verfolgt, die betriebswirtschaftlichen Unterdeckungen aus den Vorjahren auszugleichen. Der verursachungsgerechte Kosten-/Erlösausgleich der kos- tenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst (Gebührenhaushalt) soll wiederhergestellt werden. Finanzierung Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Beschlussvorlage
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V/0709/2019
V/0709/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsfolge
10.09.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.09.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Gebührenanpassung ergeben sich folgende Mehrerträge im Teilergebnisplan:
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0210 Rettungsdienst
Zeile 04 öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2019/2020 3.609.280 € Haushaltsansatz
2020 wurde bereits
angepasst
Feuerwehr
19.08.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Drewes
Telefon: 492-8110
DrewesG@stadt-
muenster.de
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V/0709/2019
Begründung:
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17
vom 29. September 2017, Seite 178).
Mit der Änderung des Gebührentarifes zum 01.10.2019 soll en die negativen betriebswirtschaftlichen
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst der Jahre 2016 und 2017 überwiegend
ausgeglichen werden.
Übersicht der Änderungen der wesentlichen Gebührentarife (Auszug):
Lfd.
Nr. Gebührenart
Gebühr
neu 2019
Gebühr
bisher
Veränderung
in Prozent
letzte
Änderung
1 Notfallrettung (RTW) 497,00 € 407,00 € + 22,1 % 01.10.2017
2 Notarztdienst (NEF) 674,00 € 631,00 € + 6,8% 01.10.2017
3 Krankentransport (KTW) 240,00 € 205,00 € + 17,1 % 01.10.2017
4 km-Pauschale KTW/RTW/NEF
(außerhalb des Stadtgebietes)
3,60 € 3,30 € + 9,1 % 01.10.2017
Die negativen betriebswirtschaftlichen Ergebnisse 2016 und 2017 sind neben geringeren Gebühre n-
erlösen aufgrund verspäteter Gebührenanpassung im Zuge der Fortschreibung des Rettungsdienst-
bedarfsplanes 2016 insbesondere auf deutlich höhere Personalkosten (Pensionsrückstellungen) z u-
rückzuführen. Zum vollen Kosten-/Erlösausgleich wäre eine Gebührenanpassung rechnerisch bereits
zum 01.01.2016 erforderlich gewesen, sie konnte aber erst nach der Fortschreibung des Bedarfspl a-
nes für den Rettungsdienst als Grundlage für die Gebührenanpassung zum 01.10.2017 umgesetzt
werden. Dadurch ist der Negativbestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zum
01.01.2018 auf 5.610.256 € angewachsen. Die Bestandsentwicklung des Sonderpostens für den G e-
bührenausgleich im Rettungsdienst ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Datum Erläuterungen Bestand in €
01.01.2016 Positiver Bestand („Guthaben“) 938.190
Entnahme lt. BAB 2016 - 692.967
Ergebnis 2016 (Unterdeckung/Zuschuss lt. BAB) - 2.730.665
01.01.2017 Negativer Bestand ("Minus") - 2.485.442
Entnahme lt. BAB 2017 - 122.923
Ergebnis 2017 (Unterdeckung lt. BAB) - 3.001.891
01.01.2018 Negativer Bestand („Minus“) - 5.610.256
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen (Rettungsdienst insgesamt):
Jahr Kosten (€) Erlöse (€) Über-
schuss/
Zuschuss
Kostende-
ckungsgrad
lt. Abrech-
nung (BAB)
Kalkulierter
Kostende-
ckungsgrad
(GBB)
Abweichung
BAB ./. GBB
(in %-P.)
2017 16.238.839 13.236.948 -3.001.891 81,5 % 99,7 % - 18,2
2016 15.360.773 12.630.108 -2.730.665 82,2 % 100,0 % - 17,8
2015 11.762.599 12.221.061 458.462 103,9 % 100,0 % 3,9
2014 10.729.381 11.114.883 385.502 103,6 % 100,0 % 3,6
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V/0709/2019
Durch die Gebührenanpassung zum 01.10.2019 werden voraussichtlich zusätzliche Erlöse im Re t-
tungsdienst in Höhe von rd. 3,6 Mio. € unter Einbeziehung des Jahres 2020 erzielt. Damit wird das
negative betriebswirtschaftliche Ergebnis des Jahres 2016 vollständig innerhalb der gesetzlichen Frist
nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW ausgeglichen und darüber hinaus ein Teil der Unterdeckung aus
dem Jahr 2017. Der dann noch offene Betrag von rd. 2,0 Mio. € fließt unter Berücksichtigung des B e-
triebsergebnisses 2018 (liegt noch nicht abschließend vor) in die Gebührenkalkulation 2020/2021 ein.
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren:
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils
geltenden Bedarfsplanes. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde
durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016).
Der Entwurf der Gebührensatzung ist gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Krankenka s-
sen und dem Landesverband der ge werblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Un-
terlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.
Die Vertreter der Krankenkassen haben die ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenkalkulation
und die daraus resultierenden neuen Gebührentarife geprüft. Im Anschluss an das Erörterungsg e-
spräch vom 10.07.2019 haben die Krankenkassen in Aussicht gestellt, dass sie die von der Feue r-
wehr kalkulierten Gebührentarife gegen sich gelten lassen würden; ergänzt um den Hinweis, dass
einige Kosten in der Höhe nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 2a RettG NRW entsprechen
würden (z. B. die Berechnung der Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert sowie die
Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagev ermögens). Die schriftliche Stellungnahme der
Krankenkassen hierzu liegt noch nicht vor.
Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Einschränkungen zum grundsätzlich angekündigten Ei n-
vernehmen der Krankenkassen hat die Feuerwehr zugesagt, die offenen Punkt e im weiteren Verlauf
zu klären und die Krankenkassen über das Ergebnis entsprechend zu informieren.
Aufgrund der Ankündigung der Krankenkassen, dass sie die neuen Gebührentarife der Gebührensa t-
zung für den Rettungsdienst der Stadt Münster gegen sich gelt en lassen, können die Abrechnungen
von Rettungsdiensteinsätzen weiterhin direkt mit den Krankenkassen für ihre Versicherten durchg e-
führt werden.
In Vertretung
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1
Anlage 1
3095 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0709/2019
1. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178)
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO
NRW), in der Fassung der Bekan ntmachung vom 14.07.1994 (GV. N W. S. 666), zuletzt
geändert durch Art . 1 2. NKF-WeiterentwicklungsG v. 18. 12.2018 (GV. NRW. S. 759, ber.
2019 S. 23) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -
Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geänd . Durch Art. 19
ZuständigkeitsbereinigungsG v. 23.1.2018 (GV. NRW. S. 90 ) und der §§ 2, 6, 12, 14 des
Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458),
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung
und des Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt
Münster am …….2019 nachstehende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt
Münster
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:
Gebühr je
Benutzer/-in
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 240,00 €
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 497,00 €
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer
Notärztin/eines Notarztes
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
674,00 €
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben.
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 €
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 497,00 €
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,60 €
5. Mehrpersonentransport
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 %
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln
6.1 Missbräuchliche Alarmierung:
Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.10.2019 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Aktenzeichen
- V/0709/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37