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V/0709/2019

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 08.08.2019

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

1129 Zeichen

Anlage A zur V/0709/2019 
Kurzüberblick 
Neufassung des Gebührentarifes zur „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Müns-
ter“ 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
PG 0210 
Mit der Gebührenanpassung wird das Ziel verfolgt, die betriebswirtschaftlichen Unterdeckungen 
aus den Vorjahren auszugleichen. Der verursachungsgerechte Kosten-/Erlösausgleich der kos-
tenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst (Gebührenhaushalt) soll wiederhergestellt werden.   
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0210 Rettungsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein

Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Beschlussvorlage

6316 Zeichen

V/0709/2019 
V/0709/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.09.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.09.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte  
 
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
wird beschlossen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Gebührenanpassung ergeben sich folgende Mehrerträge im Teilergebnisplan: 
  
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag  
 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
0210 Rettungsdienst    
Zeile 04 öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2019/2020 3.609.280 € Haushaltsansatz 
2020 wurde bereits 
angepasst 
 
 
 
 
 
Feuerwehr 
 
19.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Drewes 
Telefon: 492-8110 
DrewesG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0709/2019 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf der Grundlage 
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 
vom 29. September 2017, Seite 178). 
 
Mit der Änderung des Gebührentarifes zum 01.10.2019 soll en die negativen betriebswirtschaftlichen 
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst der Jahre 2016 und 2017 überwiegend 
ausgeglichen werden. 
 
Übersicht der Änderungen der wesentlichen Gebührentarife (Auszug): 
 
Lfd. 
Nr. Gebührenart 
Gebühr 
neu 2019 
Gebühr 
bisher 
Veränderung 
in Prozent 
letzte  
Änderung 
1  Notfallrettung (RTW) 497,00 € 407,00 € + 22,1 % 01.10.2017 
2 Notarztdienst (NEF) 674,00 € 631,00 € + 6,8% 01.10.2017 
3 Krankentransport (KTW) 240,00 € 205,00 € + 17,1 % 01.10.2017 
4 km-Pauschale KTW/RTW/NEF 
(außerhalb des Stadtgebietes) 
3,60 € 3,30 € +  9,1 % 01.10.2017 
 
Die negativen betriebswirtschaftlichen Ergebnisse 2016 und 2017 sind neben geringeren Gebühre n-
erlösen aufgrund verspäteter Gebührenanpassung im Zuge der Fortschreibung  des Rettungsdienst-
bedarfsplanes 2016 insbesondere auf deutlich höhere Personalkosten (Pensionsrückstellungen) z u-
rückzuführen. Zum vollen Kosten-/Erlösausgleich wäre eine Gebührenanpassung rechnerisch bereits 
zum 01.01.2016 erforderlich gewesen, sie konnte  aber erst nach der Fortschreibung des Bedarfspl a-
nes für den Rettungsdienst als Grundlage für die Gebührenanpassung zum 01.10.2017 umgesetzt 
werden. Dadurch ist der Negativbestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zum 
01.01.2018 auf 5.610.256 € angewachsen. Die Bestandsentwicklung des Sonderpostens für den G e-
bührenausgleich im Rettungsdienst ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:  
 
Datum Erläuterungen Bestand in € 
01.01.2016 Positiver Bestand („Guthaben“)  938.190 
 Entnahme lt. BAB 2016 - 692.967 
 Ergebnis 2016 (Unterdeckung/Zuschuss lt. BAB) - 2.730.665 
01.01.2017 Negativer Bestand ("Minus") - 2.485.442 
 Entnahme lt. BAB 2017 - 122.923 
 Ergebnis 2017 (Unterdeckung lt. BAB) - 3.001.891 
01.01.2018 Negativer Bestand („Minus“) - 5.610.256 
 
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen (Rettungsdienst insgesamt): 
 
Jahr Kosten (€) Erlöse (€) Über-
schuss/  
Zuschuss 
Kostende-
ckungsgrad 
lt. Abrech-
nung (BAB) 
Kalkulierter 
Kostende-
ckungsgrad 
(GBB) 
Abweichung  
BAB ./. GBB 
(in %-P.) 
2017 16.238.839 13.236.948 -3.001.891 81,5 % 99,7 % - 18,2 
2016 15.360.773 12.630.108 -2.730.665 82,2 % 100,0 % - 17,8 
2015 11.762.599 12.221.061   458.462 103,9 % 100,0 %   3,9 
2014 10.729.381 11.114.883   385.502 103,6 % 100,0 %   3,6

- 3 - 
V/0709/2019 
Durch die Gebührenanpassung zum 01.10.2019 werden voraussichtlich zusätzliche Erlöse im Re t-
tungsdienst in Höhe von rd. 3,6 Mio. € unter Einbeziehung des Jahres 2020 erzielt. Damit wird das 
negative betriebswirtschaftliche Ergebnis des Jahres 2016 vollständig innerhalb der gesetzlichen Frist 
nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW ausgeglichen und darüber hinaus ein Teil der Unterdeckung aus 
dem Jahr 2017. Der dann noch offene Betrag von rd. 2,0 Mio. € fließt unter Berücksichtigung des B e-
triebsergebnisses 2018 (liegt noch nicht abschließend vor) in die Gebührenkalkulation 2020/2021 ein.  
 
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren: 
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils 
geltenden Bedarfsplanes. Die letzte Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde 
durch den Rat der Stadt Münster  am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016). 
Der Entwurf der Gebührensatzung ist gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Krankenka s-
sen und dem Landesverband der ge werblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Un-
terlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. 
Die Vertreter der Krankenkassen haben die ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenkalkulation 
und die  daraus resultierenden neuen Gebührentarife geprüft. Im Anschluss an das Erörterungsg e-
spräch vom 10.07.2019 haben die Krankenkassen in Aussicht gestellt, dass sie die von der Feue r-
wehr kalkulierten Gebührentarife gegen sich gelten lassen würden; ergänzt um  den Hinweis, dass 
einige Kosten in der Höhe nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 2a RettG NRW entsprechen 
würden (z. B. die Berechnung der Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert sowie die 
Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagev ermögens). Die schriftliche Stellungnahme der 
Krankenkassen hierzu liegt noch nicht vor.  
Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Einschränkungen zum grundsätzlich angekündigten  Ei n-
vernehmen der Krankenkassen hat die Feuerwehr zugesagt, die offenen Punkt e im weiteren Verlauf 
zu klären und die Krankenkassen über das Ergebnis entsprechend zu informieren.  
Aufgrund der Ankündigung der Krankenkassen, dass sie die neuen Gebührentarife der Gebührensa t-
zung für den Rettungsdienst der Stadt Münster gegen sich gelt en lassen, können die Abrechnungen 
von Rettungsdiensteinsätzen weiterhin direkt mit den Krankenkassen für ihre Versicherten durchg e-
führt werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1

Anlage 1

3095 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0709/2019 
 
 
1. Satzung 
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO 
NRW), in der Fassung der Bekan ntmachung vom 14.07.1994 (GV. N W. S. 666), zuletzt 
geändert durch Art . 1  2. NKF-WeiterentwicklungsG v. 18. 12.2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 
2019 S. 23) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -
Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geänd . Durch Art. 19 
ZuständigkeitsbereinigungsG v. 23.1.2018 (GV. NRW. S. 90 ) und der §§ 2, 6, 12, 14 des 
Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch 
Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458), 
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung 
und des Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt 
Münster am …….2019 nachstehende Änderungssatzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt 
Münster 
 
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:   
 
 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)  
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 240,00 € 
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)  
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 497,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer  
    Notärztin/eines Notarztes 
 
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich 
      Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 
674,00 € 
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den                
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach  
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben. 
 
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte  
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 € 
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 497,00 € 
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 €

5. Mehrpersonentransport  
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen  
      - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
 
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln  
6.1 Missbräuchliche Alarmierung: 
      Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1 
 
 
 
Artikel 2 
In-Kraft-Treten 
 
Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.10.2019 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 19.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0709/2019
Typ
Vorlagen
Datum
08.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37