V/0694/2010
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel-Bremen / Heroldstraße
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V-0694-2010-Anlage-Plangebiet
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342 136 312 268 2. Änd. 3. Änd. 486 4. Änd. Anlage zur Vorlage Nr. V/0694/2010 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 ohne Maßstab ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0694/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel-Bremen / Heroldstraße für den Bereich östlich Heroldstraße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bun- desbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB im Bereich südlich der Weseler Straße zwischen dem geplanten Stadtbezirkszentrums und der He- roldstraße zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Städtebauliches Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 ist der Ausschluss von Ver- gnügungsstätten entlang der Weseler Straße für den Bereich westlich des zentralen Versorgungs- bereiches bis zur Heroldstraße im Bebauungsplan Nr. 342 und für den gesamten Bereich des Be- bauungsplans Nr. 136. Dies entspricht einer Anregung der Bezirksvertretung West an den Rat vom 22.04.2010. Für das Gebiet des zentralen Versorgungsbereichs und den unmittelbar westlich angrenzenden Bereich ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten bereits vorgesehen. Die entsprechenden Bau- leitplanverfahren sind bereits eingeleitet (2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342). An- lass ist die dort beabsichtigte Nutzungsänderung für eine Gewerbehalle mit dem Ziel dort künftig vier Spielhallen mit jeweils kerngebietstypischer Größe zu betreiben. Die Gewerbehalle liegt in einem heute gewerblich geprägten Umfeld. Der Standort grenzt unmittelbar an den geplanten Um- gestaltungsbereich zum Stadtbezirkszentrum an und würde über die gleiche Zufahrt erschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0694/2010 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 61 40 / 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 06.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0694/2010 Mit dem Ausbau zum Stadtbezirkszentrum ist eine Aufwertung des gesamten Versorgungsberei- ches verbunden, der einen Aufenthalt der Nutzer bis in die späten Abendstunden unterstützen soll. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten in deren Umfeld erzeugt werden können, sind geeignet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu beeinträchtigen. Deshalb sollen Vergnügungsstätten für den unmittelbaren Bereich des Versorgungsbereiches ausgeschlos- sen werden. Darüber hinaus sollen mit den Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 und zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 auch in den genannten weiteren Bereichen Vergnü- gungsstätten ausgeschlossen werden, damit angestammte und das Geschäftsniveau prägende Gewerbe-, Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe aus diesen Gewerbe- und Mischgebieten nicht verdrängt und Niveauabsenkungen - Trading–Down-Effekt – vermieden werden. Ferner sol- len negative städtebauliche Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete nördlich der Wese- ler Straße und im Bereich der Waldsiedlung vermieden werden. Im Bereich der beabsichtigten 4. Änderung des B ebauungsplans Nr. 342 befindet sich bereits ein genehmigtes Spielkasino mit 3 Hallen und ca. 500 qm Nutzfläche. Diese Vergnügungsstätte hat Bestandsschutz. Eine weitere Ansiedlung solcher Einrichtungen in diesen Bereich soll aus den genannten Gründen vermieden werden. Außerhalb dieser Bereiche sind Alternativstandorte entlang der Weseler Straße in den weitläufigen Gewerbegebieten des Bebauungsplans Nr. 342 und der Bebauungspläne Nr. 268 und Nr. 312 grundsätzlich möglich und weiterhin zulässig. Dami t wird die Baufreiheit für diese Nutzungsart nicht unangemessen eingeschränkt. Mit dem Beschluss zur Änderung sollen die Voraussetzungen für die Anwendung von Plansiche- rungsinstrumenten geschaffen werden, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 342, 4. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Weseler Straße
- Heroldstraße 342
Bebauungsplan Nr. 342, 4. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0694/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37