V/0673/2009
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2010
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0673/2009 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2010 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 09.12.2009 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahre r Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 34,49 € 30,82 € 27,25 € 1/6 Stundensatz 5,75 € 5,14 € 4,54 € Handwerker Fahre r Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 € Sonntags 25% 3,41 € 3,30 € 3,05 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,77 € 4,62 € 4,27 € Feiertagsarbeit 135% 18,39 € 17,80 € 16,45 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 € Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 € Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 € Kehrmaschine 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine 3,33 € 20,00 € Pressmüllwagen 4,00 € 24,00 € Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0673/2009 III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Wertstoffgemische e) Styropor f) Flachglas g) Reifen h) Grünabfälle i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM j) Mineralwolle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 30,00 €/t 60,00 €/t 45,00 €/t 150,00 €/t 45,00 €/t 170,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück
Anlage 2
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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0673/2009 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2009 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 10.12.2008 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 34,33 € 30,97 € 27,18 € 1/6 Stundensatz 5,72 € 5,16 € 4,53 € Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 € Sonntags 25% 3,41 € 3,30 € 3,05 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,77 € 4,62 € 4,27 € Feiertagsarbeit 135% 18,39 € 17,80 € 16,45 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 € Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 € Lkw über 7,5 t 3,90 € 23,40 € Kehrmaschine 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine 3,10 € 18,60 € Pressmüllwagen 4,00 € 24,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0673/2009 Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III 30,00 €/t b) Altholz A IV 60,00 €/t c) Wurzelstöcke 70,00 €/t d) Wertstoffgemische 130,00 €/t e) Styropor 60,00 €/t f) Flachglas 60,00 €/t g) Reifen 2,50 €/Stück h) Grünabfälle 45,00 €/t i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t j) Mineralfaserabfälle 150,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Beschlussvorlage
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V/0673/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2010
Beratungsfolge
01.12.2009 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2010“ wird beschlossen
(Anlage 1).
II. Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2009 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten
des Vorjahres steigen die Sätze durchschnittlich nur um 0,1 Prozent.
Vorlagen-Nr.:
V/0673/2009
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
20.11.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0673/2009
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt-
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Be-
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr sind nur gering-
fügige Abweichungen in den Fahrzeugstundensätzen zu verzeichnen (siehe dazu jeweils Pt. II der
Anlage 1 und 2).
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen
1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Diese Entgelte verändern sich gegenüber
den Vorjahrespreisen nicht.
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung
2 in der MBRA Münster wird für AWM-Kunden eben-
falls ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes privatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 Eu-
ro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (siehe dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.
).
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß kei-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die biologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablage-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige Gebühr 230,00 Euro/to beträgt
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um die-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllge-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen: Tarife 2010 und 2009
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j)
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0673/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37