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V/1026/2018

NaSa: 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz

Vorlagen 12.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 13.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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1.Änderungssatzung Gebührensatzung.vorbeugender Brandschutz

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Anlage A

1279 Zeichen

Anlage A zur V/1026/2018 
Kurzüberblick 
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) 
1. Änderungssatzung der Satzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel der nachhaltigen Haushaltssanierung  unterstützt, durch eine Wei-
tergabe von Kostensteigerungen an die Nutzer/-innen von Leistungen der Verwaltung, hier des 
Vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr, eine erhöhte Kostendeckung zu realisieren.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 Bezeichnung der PG Brandschutz und feuerwehrtechni-
sche Hilfeleistungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

2105 Zeichen

V/1026/2018 
V/1026/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) 
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Ge-
bühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und sonstigen brandschutztechnischen 
Leistungen der Feuerwehr Münster (Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz) wird beschlos-
sen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Durch die Anpassung der Gebühren ergeben sich jährlich folgende Mehrerträge:  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Mehrertrag 
€ 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistung 
  
Zeile  04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2019ff. 3080,00 
 
Ein Veränderungsblatt zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 wird eingebracht.  
 
 
Begründung: 
 
Die Änderungssatzung ist insbesondere auch Folge der in der Ratssitzung am 16.12.2015 beschlos-
Feuerwehr 
 
06.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Moellenhoff 
Telefon: 492 8100 
Moellenhoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1026/2018 
senen Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)“. In der 
Anlage der o.g. Vorlage ist als eine von zehn Sofortmaßnahmen die Weitergabe von Kostensteige-
rungen an die Nutzer/-innen in Gebühren- und Entgeltbereichen genannt mit dem Ziel, für Leistungen 
der Verwaltung eine erhöhte Kostendeckung zu realisieren.  
 
Die vorliegende Änderung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz beinhaltet lediglich eine 
Anpassung der Gebührentarife. Ansonsten bleibt die Satzung inhaltlich unverändert.  
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Müns-
ter

1.Änderungssatzung Gebührensatzung.vorbeugender Brandschutz

7174 Zeichen

1. S A T Z U N G 
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung 
von Brandverhütungsschauen und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen 
der Feuerwehr Münster vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 Nr. 25)          
(Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz) 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) und der §§ 25, 26, 27 und 52 Abs. 5 
des Gesetzes über den Brandsc hutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 
17.12.2015 (GV. NRW S. 886) - in den jeweils bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung -  hat 
der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am ……2018 folgende Änderungssatzung beschlo s-
sen:  
 
 
 
Artikel 1 
Änderung der Anlage zur Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster  
 
 
Der Gebührenliste für brandverhütungsschaupflichtige Objekte gemäß Anlage A  zu § 3 Abs. 2 der 
Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster wird wie folgt geändert:  
 
 
 
 
Gebührenliste für brandverhütungsschaupflichtige Objekte 
 
 
Personalkosten-Stundensatz 
 
Euro 
I. Beamte der Laufbahngruppe 2 (ehemals hD) 87,00 
II. Beamte der Laufbahngruppe 2 (ehemals gD) 72,00 
III. Beamte der Laufbahngruppe 1 (ehemals mD) 63,00 
 
 
 
Ziffer Objektart Prüf-
frist 
Jahre 
Gebühren-
pauschale 
Euro (neu) 
Gebühren-
pauschale 
Euro (alt) 
1 Pflege- und Betreuungsobjekte    
1100 Krankenhäuser 3 720,00 640,00 
1101 Altenwohnheime und Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen, 
nach RL über deren bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Be-
trieb 
3 371,00 319,00 
1102 Einrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige Personen (ab 9 Personen)  3 135,00 116,00 
1103 Einrichtungen für körperlich oder geistig behinderte Personen (ab 9 Per-
sonen) 
3 135,00 116,00 
1104 Tageseinrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige oder behinderte Per-
sonen (ab 20 Personen) 
3 135,00 116,00 
1105 Kindergärten, -tagesstätten, -horte 3 gebührenfrei gebührenfrei 
1106 Kindertagespflegeverbünde mit mehr als 9 Kindern 3 gebührenfrei gebührenfrei 
2 Übernachtungsbetriebe    
1200 Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten nach SBauVO 3 306,00 290,00

1201 Obdachlosenunterkünfte 3 gebührenfrei gebührenfrei 
1202 Notunterkünfte (für Asylbewerber u.a.) 6 gebührenfrei gebührenfrei 
1203 Campingplätze nach CWVO 6 126,00 104,00 
1204 Wohnheime mit mehr als 12 Betten außerhalb der SBauVO 3 306,00 290,00 
3 Versammlungsobjekte    
1300 Entfallen    
1301 Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 
Besucherinnen und Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten mit 
mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besuche-
rinnen und Besucher fassen, wenn diese gemeinsame Rettungswege 
haben 
3 396,00 352,00 
1302 Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbe-
reich mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher fasst 
3 371,00 319,00 
1303 Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher fassen 3 371,00 319,00 
1304 Gasträume und Räume mit Bühnen / Szenenflächen / Filmvorführungen, 
nicht ebenerdig, ab 50 Besucherinnen und Besucher 
3 135,00 116,00 
1305 Entfallen    
1306 Gasträume unter 50 Besucherinnen und Besucher (nach örtlicher Gefah-
reneinschätzung) 
 gebührenfrei gebührenfrei 
 
4 Unterrichtsobjekte    
1400 Schulen nach Schulbaurichtlinie 3 371,00 319,00 
1401 Entfallen    
1402 Ausbildungsstätten mit Unterrichtstrakten oder Unterrichtsräumen ab 100 
Personen (nicht ebenerdig: ab 50 Personen) 
3 135,00 116,00 
1403 Entfallen    
5 Hochhausobjekte    
1500 Hochhäuser nach SBauVO 6 135,00 116,00 
6 Verkaufsobjekte    
1600 Verkaufsstätten nach SBauVO 3 451,00 406,00 
1601 Entfallen    
1602 Verkaufsstätten > 700 qm Verkaufsfläche 3 371,00 319,00 
1603 Entfallen    
7 Verwaltungsobjekte    
1700 Mehrgeschossige Gebäude mittlerer Höhe mit mehr als 3.000 qm  Nutz-
fläche 
6 371,00 319,00 
1701 Entfallen    
8 Ausstellungsobjekte    
1800 Museen 6 135,00 116,00 
1801 Messegebäude 6 371,00 319,00 
9 Garagen    
1900 Großgaragen nach SBauVO 6 135,00 116,00 
1901 Unterirdische geschlossene Mittelgaragen > 500 qm in Verbindung zu 
anders genutzten Gebäuden 
6 135,00 116,00 
10 Gewerbeobjekte    
2000 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und Umgang von/mit überwiegend 
brennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm 
6 371,00 319,00

2001 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwie-
gend brennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder nicht 
ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 400 qm 
6 135,00 116,00 
2002 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwie-
gend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 1.600 qm  
6 371,00 319,00 
2003 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwie-
gend nichtbrennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder 
nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm 
6 135,00 116,00 
2004 Entfallen    
2005 Entfallen    
2006 Entfallen    
2007 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe > 3.200 qm 
Lagerfläche 
6 135,00 116,00 
2008 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe, nicht eben-
erdig, > 1600 qm Lagerfläche 
6 135,00 116,00 
2009 Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe > 1.600 qm Lager-
fläche 
6 135,00 116,00 
2010 Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe, nicht ebenerdig, > 
800 qm Lagerfläche 
6 135,00 116,00 
2011 Freilager für überwiegend brennbare Stoffe > 5.000 qm Lagerfläche 6 135,00 116,00 
2012 Hochregallager 6 371,00 319,00 
2013 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe IIA und IIIA nach FwDV 500  6 396,00 352,00 
2014 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe IIB und IIIB nach FwDV 500  6 396,00 352,00 
2015 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe IIC und IIIC nach FwDV 500 6 648,00 580,00 
11 Sonderobjekte    
2101 Besonders brandgefährdete Baudenkmäler 6 371,00 319,00 
2102 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit mehr als 2.000 cbm in Verbin-
dung zu Wohngebäuden 
6 126,00 104,00 
2103 Kirchen und Gebetsstätten (nach örtlicher Festlegung)  gebührenfrei gebührenfrei 
2104 Unterirdische Verkehrsanlagen (in Münster derzeit nicht vorhanden)  gebührenfrei gebührenfrei 
2105 Entfallen    
2106 Hotel- und Gaststättenschiffe 6 135,00 116,00 
2107 Entfallen    
2108 Bahnhöfe mit hohen Personenströmen (nach örtlicher Gefahreneinschät-
zung) 
3 720,00 640,00 
2109 Flächen für die Feuerwehr außerhalb der klassifizierten Objekte (nach 
örtlicher Festlegung) 
6 gebührenfrei gebührenfrei 
2110 Justizvollzugsanstalten und Gebäude des Maßregelvollzugs 3 371,00 319,00 
2111 Flughäfen (in Münster derzeit nicht vorhanden) 6 gebührenfrei gebührenfrei 
2112 Sonstige Kritische Infrastrukturen  (nach örtlicher Gefahreneinschätzung)  3 144,00 128,00 
2113 Kraftwerke und Umspannwerke 6 288,00 256,00 
2114 Sonstige Objekte, bei denen aufgrund der örtlichen Gefahreneinschätzung 
eine Brandverhütungsschau durchgeführt wird  
6 135,00 116,00 
2201 Entfallen

Artikel 2 
In-Kraft-Treten 
 
 
Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1026/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37