V/1026/2018
NaSa: 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz
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Anlage A
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Anlage A zur V/1026/2018 Kurzüberblick Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) 1. Änderungssatzung der Satzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel der nachhaltigen Haushaltssanierung unterstützt, durch eine Wei- tergabe von Kostensteigerungen an die Nutzer/-innen von Leistungen der Verwaltung, hier des Vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr, eine erhöhte Kostendeckung zu realisieren. Finanzierung Produktgruppe: 0209 Bezeichnung der PG Brandschutz und feuerwehrtechni- sche Hilfeleistungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/1026/2018 V/1026/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster Beratungsfolge 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Ge- bühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Feuerwehr Münster (Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz) wird beschlos- sen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Anpassung der Gebühren ergeben sich jährlich folgende Mehrerträge: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Mehrertrag € Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistung Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2019ff. 3080,00 Ein Veränderungsblatt zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 wird eingebracht. Begründung: Die Änderungssatzung ist insbesondere auch Folge der in der Ratssitzung am 16.12.2015 beschlos- Feuerwehr 06.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Moellenhoff Telefon: 492 8100 Moellenhoff@stadt- muenster.de - 2 - V/1026/2018 senen Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)“. In der Anlage der o.g. Vorlage ist als eine von zehn Sofortmaßnahmen die Weitergabe von Kostensteige- rungen an die Nutzer/-innen in Gebühren- und Entgeltbereichen genannt mit dem Ziel, für Leistungen der Verwaltung eine erhöhte Kostendeckung zu realisieren. Die vorliegende Änderung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz beinhaltet lediglich eine Anpassung der Gebührentarife. Ansonsten bleibt die Satzung inhaltlich unverändert. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Müns- ter
1.Änderungssatzung Gebührensatzung.vorbeugender Brandschutz
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1. S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Feuerwehr Münster vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 Nr. 25) (Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz) Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) und der §§ 25, 26, 27 und 52 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandsc hutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW S. 886) - in den jeweils bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am ……2018 folgende Änderungssatzung beschlo s- sen: Artikel 1 Änderung der Anlage zur Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster Der Gebührenliste für brandverhütungsschaupflichtige Objekte gemäß Anlage A zu § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung vorbeugender Brandschutz der Stadt Münster wird wie folgt geändert: Gebührenliste für brandverhütungsschaupflichtige Objekte Personalkosten-Stundensatz Euro I. Beamte der Laufbahngruppe 2 (ehemals hD) 87,00 II. Beamte der Laufbahngruppe 2 (ehemals gD) 72,00 III. Beamte der Laufbahngruppe 1 (ehemals mD) 63,00 Ziffer Objektart Prüf- frist Jahre Gebühren- pauschale Euro (neu) Gebühren- pauschale Euro (alt) 1 Pflege- und Betreuungsobjekte 1100 Krankenhäuser 3 720,00 640,00 1101 Altenwohnheime und Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen, nach RL über deren bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Be- trieb 3 371,00 319,00 1102 Einrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige Personen (ab 9 Personen) 3 135,00 116,00 1103 Einrichtungen für körperlich oder geistig behinderte Personen (ab 9 Per- sonen) 3 135,00 116,00 1104 Tageseinrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige oder behinderte Per- sonen (ab 20 Personen) 3 135,00 116,00 1105 Kindergärten, -tagesstätten, -horte 3 gebührenfrei gebührenfrei 1106 Kindertagespflegeverbünde mit mehr als 9 Kindern 3 gebührenfrei gebührenfrei 2 Übernachtungsbetriebe 1200 Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten nach SBauVO 3 306,00 290,00 1201 Obdachlosenunterkünfte 3 gebührenfrei gebührenfrei 1202 Notunterkünfte (für Asylbewerber u.a.) 6 gebührenfrei gebührenfrei 1203 Campingplätze nach CWVO 6 126,00 104,00 1204 Wohnheime mit mehr als 12 Betten außerhalb der SBauVO 3 306,00 290,00 3 Versammlungsobjekte 1300 Entfallen 1301 Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besuche- rinnen und Besucher fassen, wenn diese gemeinsame Rettungswege haben 3 396,00 352,00 1302 Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbe- reich mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher fasst 3 371,00 319,00 1303 Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher fassen 3 371,00 319,00 1304 Gasträume und Räume mit Bühnen / Szenenflächen / Filmvorführungen, nicht ebenerdig, ab 50 Besucherinnen und Besucher 3 135,00 116,00 1305 Entfallen 1306 Gasträume unter 50 Besucherinnen und Besucher (nach örtlicher Gefah- reneinschätzung) gebührenfrei gebührenfrei 4 Unterrichtsobjekte 1400 Schulen nach Schulbaurichtlinie 3 371,00 319,00 1401 Entfallen 1402 Ausbildungsstätten mit Unterrichtstrakten oder Unterrichtsräumen ab 100 Personen (nicht ebenerdig: ab 50 Personen) 3 135,00 116,00 1403 Entfallen 5 Hochhausobjekte 1500 Hochhäuser nach SBauVO 6 135,00 116,00 6 Verkaufsobjekte 1600 Verkaufsstätten nach SBauVO 3 451,00 406,00 1601 Entfallen 1602 Verkaufsstätten > 700 qm Verkaufsfläche 3 371,00 319,00 1603 Entfallen 7 Verwaltungsobjekte 1700 Mehrgeschossige Gebäude mittlerer Höhe mit mehr als 3.000 qm Nutz- fläche 6 371,00 319,00 1701 Entfallen 8 Ausstellungsobjekte 1800 Museen 6 135,00 116,00 1801 Messegebäude 6 371,00 319,00 9 Garagen 1900 Großgaragen nach SBauVO 6 135,00 116,00 1901 Unterirdische geschlossene Mittelgaragen > 500 qm in Verbindung zu anders genutzten Gebäuden 6 135,00 116,00 10 Gewerbeobjekte 2000 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und Umgang von/mit überwiegend brennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm 6 371,00 319,00 2001 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwie- gend brennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 400 qm 6 135,00 116,00 2002 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwie- gend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 1.600 qm 6 371,00 319,00 2003 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwie- gend nichtbrennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm 6 135,00 116,00 2004 Entfallen 2005 Entfallen 2006 Entfallen 2007 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe > 3.200 qm Lagerfläche 6 135,00 116,00 2008 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe, nicht eben- erdig, > 1600 qm Lagerfläche 6 135,00 116,00 2009 Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe > 1.600 qm Lager- fläche 6 135,00 116,00 2010 Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe, nicht ebenerdig, > 800 qm Lagerfläche 6 135,00 116,00 2011 Freilager für überwiegend brennbare Stoffe > 5.000 qm Lagerfläche 6 135,00 116,00 2012 Hochregallager 6 371,00 319,00 2013 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe IIA und IIIA nach FwDV 500 6 396,00 352,00 2014 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe IIB und IIIB nach FwDV 500 6 396,00 352,00 2015 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe IIC und IIIC nach FwDV 500 6 648,00 580,00 11 Sonderobjekte 2101 Besonders brandgefährdete Baudenkmäler 6 371,00 319,00 2102 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit mehr als 2.000 cbm in Verbin- dung zu Wohngebäuden 6 126,00 104,00 2103 Kirchen und Gebetsstätten (nach örtlicher Festlegung) gebührenfrei gebührenfrei 2104 Unterirdische Verkehrsanlagen (in Münster derzeit nicht vorhanden) gebührenfrei gebührenfrei 2105 Entfallen 2106 Hotel- und Gaststättenschiffe 6 135,00 116,00 2107 Entfallen 2108 Bahnhöfe mit hohen Personenströmen (nach örtlicher Gefahreneinschät- zung) 3 720,00 640,00 2109 Flächen für die Feuerwehr außerhalb der klassifizierten Objekte (nach örtlicher Festlegung) 6 gebührenfrei gebührenfrei 2110 Justizvollzugsanstalten und Gebäude des Maßregelvollzugs 3 371,00 319,00 2111 Flughäfen (in Münster derzeit nicht vorhanden) 6 gebührenfrei gebührenfrei 2112 Sonstige Kritische Infrastrukturen (nach örtlicher Gefahreneinschätzung) 3 144,00 128,00 2113 Kraftwerke und Umspannwerke 6 288,00 256,00 2114 Sonstige Objekte, bei denen aufgrund der örtlichen Gefahreneinschätzung eine Brandverhütungsschau durchgeführt wird 6 135,00 116,00 2201 Entfallen Artikel 2 In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1026/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37