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0856/2026

Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln“ – Implementierung des Kriteriums Vielfalt in den städtischen Kulturinstitutionen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.06.2026

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Anlage 3 Übersicht Maßnahmen

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Projektbeschreibung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Übersicht Maßnahmen

703 Zeichen

In Vielfalt durch Vielfalt 
Maßnahmen zur Implementierung des Leitbildes für kulturelle Teilhabe in Vielfalt 
Zielvereinbarung Orientierungsrahmen Inspiration & 
Transfer 
• Erarbeitung einer Vorlage mit 
Zielen 
• Implementierung in 
Aufgabenprofile und Stellen-
beschreibungen 
In Bezug auf: 
• Diskriminierungsfreie Arbeits-
kultur 
• Abbau von Barrieren 
• Personalentwicklung 
• Zielgruppenverständnis 
• Beziehungsaufbau zu unter-
repräsentierten Gruppen 
• Machtkritische Reflexion und 
Transparenz von 
Entscheidungen 
• Programmentwicklung an der 
Schnittstelle 
• Neue Formate 
• Programm - Vermittlung -
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing 
• Verbindung von qualitativen 
und quantitativen Zielen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Das Projekt steigt tief in die Organisationsstrukturen der städtischen Kulturinstitutionen ein, daher ist eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Projektabschnitt nicht sinnvoll. Für die Implementierung ist 
besondere Expertise gefordert, die man von den Bürger*innen nicht erwarten kann.  
 
Generell zielt das Projekt jedoch darauf langfristig die Beteiligungsmöglichkeiten bisher 
unterrepräsentierter Merkmalgruppen zu erhöhen. Insbesondere zur Entwicklung von Standards für den 
Abbau von Barrieren soll mit Expert*innen aus der Stadtbevölkerung zusammengearbeitet werden, um 
verschiedene Behinderungsperspektiven einzubeziehen. Auch für die partizipative Programmgestaltung 
an der Schnittstelle und zur Zielgruppenanalyse sollen Bürger*innen perspektivisch einbezogen werden. 
In der Projektstruktur ist jedoch nicht die partizipative Programmgestaltung an sich vorgesehen, sondern 
die Schaffung von Rahmenbedingungen, um diese in Zukunft nachhaltig zu ermöglichen. 
Eine groß angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung ist also nicht vorgesehen, da die gezielte Zusammenarbeit 
und der Beziehungsaufbau mit bestimmten Merkmalgruppen ohnehin eines der Ziele des Projekts ist.

Anlage 2 Projektbeschreibung

8292 Zeichen

1 
 
Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt:  
Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen 
der Stadt Köln“ 
 
 
 
Projektteil 3: 
Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Organisationsstrukturen 
der städtischen Kulturinstitutionen

2 
 
Projektbeschreibung 
Das Leitbild „In Vielfalt durch Vielfalt – kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen 
der Stadt Köln“ wurde 2023 als erster von insgesamt drei Projektteilen im Rahmen 
der Kulturentwicklungsplanung erarbeitet. Übergeordnetes Projektziel ist, die Kölner 
Stadtbevölkerung in ihrer gesamten Vielfalt in Personal und Programm der 
städtischen Kulturinstitutionen besser abzubilden und in höherem Maße als Publikum 
zu erreichen.  
Zu den städtischen Kulturinstitutionen gehören: 
• die städtischen Bibliotheken (Kunst- und Museumsbibliothek, Stadtbibliothek)  
• die Bühnen Köln (Oper/Schauspiel/Tanz) 
• das Gürzenich Orchester 
• das Historische Archiv 
• das Kulturamt mit der Artothek 
• die neun städtischen Museen 
• der Museumsdienst 
• die Puppenspiele 
 
Kernziele des Leitbilds 
Dem Leitbild liegt ein pluralistisches Kulturverständnis zu Grunde, das die 
Kulturinstitutionen als Orte der Vielfalt und Multiperspektivität unter machtkritischer 
Betrachtung unterrepräsentierter Perspektiven beschreibt. Pluralität bezieht sich 
dabei sowohl auf Personal, künstlerische Perspektiven, Themen und Inhalte, als 
auch auf die Formen, Formate, Settings und Räume, in denen Kultur in Erscheinung 
tritt.  
Dem Leitbild liegt die Anerkennung von Kultureller Teilhabe als Menschrecht zu 
Grunde. Das Recht auf kulturelle Teilhabe an den städtischen Kulturinstitutionen 
bezieht sich damit grundsätzlich auf alle Menschen. Es ist an die Anerkennung der 
demokratischen Grundwerte Gleichwertigkeit, Chancengerechtigkeit und 
Antidiskriminierung gebunden.  
Um Kulturteilhabe in Vielfalt erfolgreich als wertebasiertes, gesellschaftsorientiertes 
Kriterium in die gesamte Organisation zu implementieren, benennt das Leitbild 
einander bedingende Teilaspekte: den Abbau von Barrieren sowie eine auf den 
Werten des Leitbilds basierende Personal-, Programm-, Format-, Publikums- und 
Budgetentwicklung.  
 
Maßnahmen 
In Projektteil 2 (2024/2025) erfolgte eine Analyse der genannten Teilaspekte, um 
abschätzen zu können, wo es bereits Strukturen bzw. Strukturansätze für eine 
planvolle Umsetzung des Leitbildes in den städtischen Kulturinstitutionen gibt, wo 
Handlungsbedarf besteht und wie im dritten Projektteil die eigenverantwortliche 
Umsetzung durch eine institutionenübergreifende Dezernatsstrategie befördert

3 
 
werden kann. Die Konzeption und Durchführung wurde von der externen Beraterin 
und Organisationsentwicklerin Annette Ziegert übernommen. Die Ergebnisse der 
Strukturanalyse werden dem KuK mit der Vorlage 0855/2026 mitgeteilt.  
Der anschließende dritte Projektteil baut auf den Erkenntnissen der Strukturanalyse 
auf. 
Geplant sind folgende Maßnahmen:  
1. Übersetzung des Leitbilds in handlungsverpflichtende Ziele  
2. Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die eigenverantwortliche 
Umsetzung 
3. Inspiration zur Erarbeitung und Etablierung neuer übertragbarer 
Arbeitsweisen, Strukturen und Konzepte in Bezug auf a) die 
handlungsorientierte Konzeption von Zielgruppen, b) die 
Programmentwicklung an der Schnittstelle; c) die Entwicklung neuer Formate; 
d) die stärkere Verzahnung von Programm, marketingorientierter 
Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung und e) die Verbindung von qualitativen 
mit quantitativen Zielen  
 
Zu 1: Übersetzung des Leitbilds in handlungsverpflichtende Ziele 
Zu den Erkenntnissen der Strukturanalyse (Projektteil 2) gehört, dass die Umsetzung 
des Leitbilds bislang keine umfassende strukturelle Verankerung im Management der 
einzelnen Kulturinstitutionen hat. Einzelmaßnahmen und Strukturansätze betreffen 
einzelne Arbeitsbereiche. Sie sind in der Regel nicht in der Gesamtheit der jeweiligen 
Organisation verortet und bleiben damit an die Initiative von Einzelpersonen 
gebunden. Grund hierfür sind unter anderem fehlende Konzepte für die Verankerung 
von Kultureller Teilhabe in Vielfalt als Aufgabe aller Organisationsbereiche und 
Mitarbeiter*innen sowie fehlende institutionenübergreifende handlungsverpflichtende 
Ziele und Maßgaben und ihre Implementierung in Aufgabenkataloge und 
Stellenprofile. Hierfür wird in Projektteil 3 eine Vorlage erarbeitet.  
 
Zu 2: Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die eigenverantwortliche 
Umsetzung 
Der Orientierungsrahmen bezieht sich auf die Rahmenbedingungen, in denen Kunst- 
und Kulturproduktionen an den städtischen Kulturinstitutionen stattfinden, gestaltet 
und präsentiert werden. Leitziel ist, diese Rahmenbedingungen vielfaltsorientiert an 
den Werten Chancengerechtigkeit, Gleichwertigkeit und Antidiskriminierung 
auszurichten. Dazu gehört z.B. eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur (Prävention 
und Umgang mit Diskriminierung und Machtmissbrauch); die diversitätsorientierte1 
Entwicklung von (künstlerischem) Personal; der strukturierte Abbau von Barrieren; 
die Entwicklung eines breiten handlungsorientierten Zielgruppenverständnisses; der 
diversitätsorientierte Aufbau von neuen Beziehungen zu unterrepräsentierten Teilen 
der Stadtbevölkerung (Partner*innen und Publikum); die macht- und 
diskriminierungskritische Reflexion und Transparenz künstlerischer und kuratorischer 
 
1  Vgl. Stadt Köln (2020): Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept.

4 
 
Entscheidungen und die vielfaltsorientierte Gestaltung von Ausstellungsprogrammen 
und Spielplänen. Der Orientierungsrahmen strukturiert die im Leitbild genannten 
Handlungsansätze zum Gelingen von Kulturteilhabe in Vielfalt und stellt Instrumente 
zur (Selbst-)Evaluation und Steuerung zur Verfügung. Der Rahmen soll zum einen 
die eigenverantwortliche Umsetzung in den städtischen Kulturinstitutionen befördern. 
Zum anderen dient er der Dezernatsleitung und der Stabsstelle Kulturelle 
Infrastruktur, Strategie und Belange der Freien Szene als Instrument, um sich 
strukturiert über Entwicklungen zu informieren und Zielstellungen und 
Kulturentwicklungsstrategien gegebenenfalls anzupassen.  
 
Zu 3: Inspiration zur Erarbeitung und Etablierung neuer übertragbarer Arbeitsweisen, 
Strukturen und Konzepte 
Mit dem Handlungsansatz „Programmentwicklung an der Schnittstelle“2, der 
Entwicklung neuer Formate für alle Altersgruppen und der engen Verzahnung von 
Programmentwicklung, Vermittlung und marketingorientierter Öffentlichkeitsarbeit 
benennt das Leitbild Handlungsansätze, um Attraktivität und Relevanz der 
Kulturinstitutionen für ein vielfältiges Publikum spürbarer zu machen und damit die 
qualitative und quantitative Wirkung der städtischen Kulturinstitutionen zu 
vergrößern. Durch die Identifizierung von Anschlussmöglichkeiten des Programms an 
verschiedenste Bedeutungszusammenhänge und Interessen der Stadtbevölkerung 
eröffnen sich darüber hinaus neue Möglichkeiten von Partnerschaften und der 
Einwerbung von Drittmitteln. Durch moderierte Auseinandersetzung mit diversen 
Praxisbeispielen, ihren Konzeptionen und Strukturen wird den Kulturinstitutionen in 
Projektteil 3 die Möglichkeit gegeben, sich für die eigene Arbeit anregen zu lassen 
und ihr Profil zukunftsorientiert zu entwickeln. 
 
Einordnung in die geplante Neuausrichtung der Kulturentwicklungsplanung 
Die Maßnahmen dient nicht nur der Umsetzung des Leitbildes, sondern zahlt auch 
auf die geplante Fortschreibung und Neuausrichtung der Kulturentwicklungsplanung 
ein. Das Projekt schafft eine solide Basis für alle weiteren Aktivitäten der KEP im 
Bereich Kulturelle Teilhabe in Vielfalt und bildet die Grundlage um zukünftig 
Maßnahmen bedarfsgerecht planen und umsetzen zu können und die 
Stadtgesellschaft in ihrer Vielseitigkeit besser zu adressieren. Im Rahmen der 
Fortschreibung der KEP fließen die Erkenntnisse aller drei Projektteile in den 
partizipativen Prozess ein, sodass auch die Freie Szene davon profitiert.  
 
2 „Die Kölner Kulturinstitutionen identifizieren Schnittstellen ihrer Inhalte, Themen, Arbeitsweisen, 
Materialien und Artefakte mit anderen Bereichen der Gesellschaft mit dem Ziel, die Anschlussfähigkeit 
an verschiedenste Bedeutungszusammenhänge und Interessen zu befördern.“ (Leitbild, S. 22)

Beschlussvorlage Rat

10990 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0856/2026 
Freigabedatum 
 01.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch 
Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln„ – 
Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Organisationsstrukturen der städtischen 
Kulturinstitutionen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maß-
nahme aus der Kulturentwicklungsplanung:  
Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutio-
nen der Stadt Köln“ – Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Organisationsstrukturen 
der städtischen Kulturinstitutionen 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpoliti-
sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebe-
nen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtli-
chen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf 
eines gesonderten Ratsbeschlusses. 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 30. Januar 2024 das Leitbild für kulturelle Teilhabe in 
Vielfalt beschlossen (Session Nr. 3533/2023). In der darauffolgenden Strukturanalyse kultu-
relle Teilhabe (Session Nr. 1040/2024) wurde der Status quo in den städtischen Kulturinstituti-
onen in Bezug auf die strukturellen Rahmenbedingungen für die nachhaltige Umsetzung fest-
gestellt. Der nun geplante dritte und letzte Projektabschnitt baut auf den Erkenntnissen der 
Strukturanalyse auf und hat zum Ziel, das Kriterium „Vielfalt“ nachhaltig in den Strukturen der 
städtischen Kulturinstitutionen zu verankern. 
 
Hierzu sind folgende Maßnahmen geplant:  
 
1. Übersetzung des Leitbilds in handlungsverpflichtende Ziele

3 
2. Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die eigenverantwortliche Umsetzung 
3. Inspiration und Austausch zur Erarbeitung und Etablierung neuer übertragbarer Ar-
beitsweisen, Strukturen und Konzepte 
 
In den Gesprächsrunden zur Erarbeitung des Leitbildes und den zahlreichen Gesprächen im 
Rahmen der Strukturanalyse wurde von den Leitungen und Mitarbeitenden der Kulturinstitutio-
nen mehrfach der Bedarf an struktureller Unterstützung seitens des Dezernats geäußert, indi-
viduell in den einzelnen Häusern, aber auch im Verbund mit den anderen städtischen Kultur-
einrichtungen. Der Lenkungskreis Kulturentwicklungsplanung hat die drei Projektteile in einem 
Workshop im März 2022 erarbeitet und sich in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 erneut für 
die Umsetzung der Maßnahme ausgesprochen. 
 
 
Finanzierung: 
Die benötigten Mittel in Höhe von 100.000 € stehen im Budget Kulturentwicklungsplanung im 
Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung.  
Die Mittel werden konsumtiv eingeplant. Wenn Planung und Vergabeverfahren konkrete An-
gaben möglich machen, wird gegebenenfalls ein investiver Anteil entsprechend umgeschich-
tet. 
 
 
Haushaltsrechtlicher Rahmen: 
In der Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den von 
der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungskurs grundsätzlich positiv bewertet, zugleich 
jedoch darauf hingewiesen, dass die bislang umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, um 
eine nachhaltige Trendumkehr sicherzustellen. Der eingeschlagene Konsolidierungsprozess 
ist daher konsequent fortzuführen. 
Vor diesem Hintergrund sind sämtliche städtischen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen 
Leistungsbereich, einer besonders kritischen Einzelfallprüfung zu unterziehen. 
Diese Vorgaben wurden durch die Haushaltssperre in 2025 sowie die aktuell in 2026 geltende 
restriktive Bewirtschaftung verschärft. 
Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann erfolgen, wenn sie 
nach sorgfältiger fachlicher Analyse für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich 
sind und ohne erhebliche negative Folgen nicht auf spätere Haushaltsjahre verschoben wer-
den können. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn andernfalls dauerhaft benötigte 
Strukturen beeinträchtigt oder zerstört würden oder diese von der Verwaltung nicht, nur un-
wirtschaftlich oder nur mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand wieder-
hergestellt werden könnten. 
 
Sachliche Unabweisbarkeit 
Das Vorhaben „In Vielfalt durch Vielfalt“ befindet sich in einer fortgeschrittenen Umsetzungs-
phase. Zwei von drei Projektabschnitten sind bereits umgesetzt; der verbleibende Projektab-
schnitt sieht die Entwicklung konkreter Ziele und Maßnahmen zur eigenverantwortlichen Um-
setzung in den Kulturinstitutionen und deren Einbindung in die Dezernatsstrategie vor. 
Das Projekt war von Beginn an in drei Teilen konzipiert: 1. Erarbeitung des Leitbildes, 2. 
Strukturanalyse und 3. Implementierung. Dies wurde in einem Workshop des KEP-Lenkungs-
kreises am 11. März 2022 erarbeitet. Da sich das Projekt über einen längeren Zeitraum er-
streckt, wurde entschieden, dass die drei Projektteile als einzelne Maßnahmen in den Rat ein-
gebracht werden, um die Projektteile jeweils innerhalb eines Haushaltsjahres abschließen zu 
können sowie sie inhaltlich und in der Kostenstruktur flexibler nachsteuern und an die aktuel-
len Rahmenbedingungen anpassen zu können. Inhaltlich und strukturell handelt es sich je-
doch um ein Gesamtprojekt, dass mit dem nun vorliegenden dritten Projektteil im Jahr 2026 
abgeschlossen werden soll. 
Mit dem Projekt werden wichtige Grundlagen für Kulturteilhabe in Vielfalt in allen städtischen 
Kulturinstitutionen geschaffen und das Potenzial von Kultur in der gesamten Stadtgesellschaft, 
insbesondere aber in bislang unterrepräsentierten Gruppen, gestärkt. Darüber hinaus wird mit

4 
dem Projekt konsequent Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht ins Zentrum gesetzt, die Ziele 
der „Sustainable Development Goals“ verfolgt und die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes 
und der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.  
Ohne die Fortführung des Vorhabens im Jahr 2026 kommen die bislang geschaffenen Rah-
menbedingungen und Erkenntnisse nicht zur Anwendung. Die im Projektverlauf aufgebauten 
Grundlagen könnten ihre von Beginn an intendierte Wirkung nicht entfalten und die Weiterent-
wicklung wäre erheblich beeinträchtigt, weiterhin nicht in den Strukturen der Kulturinstitutionen 
verankert. 
Vor diesem Hintergrund ist die Weiterführung des Vorhabens aus fachlicher Sicht zwingend 
erforderlich, um die nachhaltige Funktionsfähigkeit der geschaffenen Struktur zu sichern und 
die angestrebten kulturellen Wirkungen überhaupt zu ermöglichen. 
 
Zeitliche Unabweisbarkeit 
Es ist davon auszugehen, dass eine zeitliche Streckung mit zusätzlichen finanziellen Belas-
tungen einherginge, etwa durch Preissteigerungen, verlängerte Vorhaltekosten sowie erneute 
Abstimmungs- und Planungsbedarfe. Diese Effekte würden die Wirtschaftlichkeit des Vorha-
bens nachhaltig verschlechtern, da identische Zielsetzungen nur mit erhöhtem Mitteleinsatz 
erreichbar wären. 
Insbesondere in Bezug auf die sich verschärfenden finanziellen Rahmenbedingungen ist eine 
unmittelbare Weiterführung des Projekts sinnvoll, um auch in Zeiten von Budgetkürzungen 
handlungsfähig zu bleiben. Ziel des Projekts ist es, die Wirksamkeit der Kulturinstitutionen zu 
erhöhen, zum Beispiel indem Arbeitsabläufe, die sich in Zeiten auskömmlicher Finanzierung 
entwickelt und etabliert haben, so umzustrukturieren, dass weniger städtische Mittel benötigt 
werden. Durch die Projektbereiche „Programmentwicklung an der Schnittstelle“ und „Orientie-
rungsrahmen“ können durch die Anbindungsfähigkeit an andere Ressorts und die verbesserte 
Nachweisbarkeit der Wirksamkeit langfristig neue Finanzierungsquellen aufgeschlossen wer-
den. Auch die Identifikation und Nutzbarkeit von Synergien entlastet perspektivisch den Haus-
halt. Eine Verzögerung der Maßnahme würde dementsprechend auch eine Verzögerung ihrer 
positiven Auswirkungen auf den Haushalt nach sich ziehen. 
Zudem ist es gelungen, durch die Workshops in den ersten zwei Projektabschnitten einen in-
stitutionenübergreifenden Austausch zu etablieren, der nur bei kontinuierlicher, ununterbro-
chener Fortführung sein großes Potenzial zur gegenseitigen Inspiration sowie zur Identifika-
tion und Nutzung von Synergien und Kooperationen entfalten kann. 
Zur Vermeidung solcher Folgewirkungen und zur Sicherstellung der Planungs- und Umset-
zungssicherheit ist eine zeitnahe Fortführung der Maßnahmen fachlich geboten. 
 
Fachliche Gesamteinschätzung 
Nach sorgfältiger Einzelfallprüfung kommt die Kulturverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Vo-
raussetzungen für Aufwendungen im freiwilligen Bereich im vorliegenden Fall erfüllt sind. Die 
vorgesehenen Mittel sind sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar, da andernfalls be-
reits aufgebaute Strukturen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden würden 
und darüber hinaus die begonnene Beschäftigung mit dem Thema Kulturteilhabe in Vielfalt in 
den städtischen Kulturinstitutionen nicht in angemessener Weise fortgeführt werden kann. 
Die Weiterführung des Vorhabens ist erforderlich, um die Zielerreichung des Projekts sicher-
zustellen, strukturelle Brüche zu vermeiden und die wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung 
der geschaffenen Grundlagen zu gewährleisten. Sollten die Mittel nicht freigegeben werden, 
sind vorhergehende Investitionen in die ersten beiden Projektabschnitte ohne nachhaltigen 
Nutzen geblieben. 
Da es sich bei der Implementierung um den dritten und letzten Abschnitt des Projekts handelt, 
sind für die Haushaltsjahre 2027 ff. keine weiteren Mittel vorgesehen.  
 
 
Anlagen: 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Projektbeschreibung 
3. Die Maßnahmen auf einen Blick

Beratungsverlauf (3)

25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.17 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0856/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.06.2026
Erstellt
23.03.2026 15:40