0856/2026
Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln“ – Implementierung des Kriteriums Vielfalt in den städtischen Kulturinstitutionen
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Anlage 3 Übersicht Maßnahmen
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In Vielfalt durch Vielfalt Maßnahmen zur Implementierung des Leitbildes für kulturelle Teilhabe in Vielfalt Zielvereinbarung Orientierungsrahmen Inspiration & Transfer • Erarbeitung einer Vorlage mit Zielen • Implementierung in Aufgabenprofile und Stellen- beschreibungen In Bezug auf: • Diskriminierungsfreie Arbeits- kultur • Abbau von Barrieren • Personalentwicklung • Zielgruppenverständnis • Beziehungsaufbau zu unter- repräsentierten Gruppen • Machtkritische Reflexion und Transparenz von Entscheidungen • Programmentwicklung an der Schnittstelle • Neue Formate • Programm - Vermittlung - Öffentlichkeitsarbeit/Marketing • Verbindung von qualitativen und quantitativen Zielen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Das Projekt steigt tief in die Organisationsstrukturen der städtischen Kulturinstitutionen ein, daher ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Projektabschnitt nicht sinnvoll. Für die Implementierung ist besondere Expertise gefordert, die man von den Bürger*innen nicht erwarten kann. Generell zielt das Projekt jedoch darauf langfristig die Beteiligungsmöglichkeiten bisher unterrepräsentierter Merkmalgruppen zu erhöhen. Insbesondere zur Entwicklung von Standards für den Abbau von Barrieren soll mit Expert*innen aus der Stadtbevölkerung zusammengearbeitet werden, um verschiedene Behinderungsperspektiven einzubeziehen. Auch für die partizipative Programmgestaltung an der Schnittstelle und zur Zielgruppenanalyse sollen Bürger*innen perspektivisch einbezogen werden. In der Projektstruktur ist jedoch nicht die partizipative Programmgestaltung an sich vorgesehen, sondern die Schaffung von Rahmenbedingungen, um diese in Zukunft nachhaltig zu ermöglichen. Eine groß angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung ist also nicht vorgesehen, da die gezielte Zusammenarbeit und der Beziehungsaufbau mit bestimmten Merkmalgruppen ohnehin eines der Ziele des Projekts ist.
Anlage 2 Projektbeschreibung
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1 Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln“ Projektteil 3: Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Organisationsstrukturen der städtischen Kulturinstitutionen 2 Projektbeschreibung Das Leitbild „In Vielfalt durch Vielfalt – kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln“ wurde 2023 als erster von insgesamt drei Projektteilen im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung erarbeitet. Übergeordnetes Projektziel ist, die Kölner Stadtbevölkerung in ihrer gesamten Vielfalt in Personal und Programm der städtischen Kulturinstitutionen besser abzubilden und in höherem Maße als Publikum zu erreichen. Zu den städtischen Kulturinstitutionen gehören: • die städtischen Bibliotheken (Kunst- und Museumsbibliothek, Stadtbibliothek) • die Bühnen Köln (Oper/Schauspiel/Tanz) • das Gürzenich Orchester • das Historische Archiv • das Kulturamt mit der Artothek • die neun städtischen Museen • der Museumsdienst • die Puppenspiele Kernziele des Leitbilds Dem Leitbild liegt ein pluralistisches Kulturverständnis zu Grunde, das die Kulturinstitutionen als Orte der Vielfalt und Multiperspektivität unter machtkritischer Betrachtung unterrepräsentierter Perspektiven beschreibt. Pluralität bezieht sich dabei sowohl auf Personal, künstlerische Perspektiven, Themen und Inhalte, als auch auf die Formen, Formate, Settings und Räume, in denen Kultur in Erscheinung tritt. Dem Leitbild liegt die Anerkennung von Kultureller Teilhabe als Menschrecht zu Grunde. Das Recht auf kulturelle Teilhabe an den städtischen Kulturinstitutionen bezieht sich damit grundsätzlich auf alle Menschen. Es ist an die Anerkennung der demokratischen Grundwerte Gleichwertigkeit, Chancengerechtigkeit und Antidiskriminierung gebunden. Um Kulturteilhabe in Vielfalt erfolgreich als wertebasiertes, gesellschaftsorientiertes Kriterium in die gesamte Organisation zu implementieren, benennt das Leitbild einander bedingende Teilaspekte: den Abbau von Barrieren sowie eine auf den Werten des Leitbilds basierende Personal-, Programm-, Format-, Publikums- und Budgetentwicklung. Maßnahmen In Projektteil 2 (2024/2025) erfolgte eine Analyse der genannten Teilaspekte, um abschätzen zu können, wo es bereits Strukturen bzw. Strukturansätze für eine planvolle Umsetzung des Leitbildes in den städtischen Kulturinstitutionen gibt, wo Handlungsbedarf besteht und wie im dritten Projektteil die eigenverantwortliche Umsetzung durch eine institutionenübergreifende Dezernatsstrategie befördert 3 werden kann. Die Konzeption und Durchführung wurde von der externen Beraterin und Organisationsentwicklerin Annette Ziegert übernommen. Die Ergebnisse der Strukturanalyse werden dem KuK mit der Vorlage 0855/2026 mitgeteilt. Der anschließende dritte Projektteil baut auf den Erkenntnissen der Strukturanalyse auf. Geplant sind folgende Maßnahmen: 1. Übersetzung des Leitbilds in handlungsverpflichtende Ziele 2. Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die eigenverantwortliche Umsetzung 3. Inspiration zur Erarbeitung und Etablierung neuer übertragbarer Arbeitsweisen, Strukturen und Konzepte in Bezug auf a) die handlungsorientierte Konzeption von Zielgruppen, b) die Programmentwicklung an der Schnittstelle; c) die Entwicklung neuer Formate; d) die stärkere Verzahnung von Programm, marketingorientierter Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung und e) die Verbindung von qualitativen mit quantitativen Zielen Zu 1: Übersetzung des Leitbilds in handlungsverpflichtende Ziele Zu den Erkenntnissen der Strukturanalyse (Projektteil 2) gehört, dass die Umsetzung des Leitbilds bislang keine umfassende strukturelle Verankerung im Management der einzelnen Kulturinstitutionen hat. Einzelmaßnahmen und Strukturansätze betreffen einzelne Arbeitsbereiche. Sie sind in der Regel nicht in der Gesamtheit der jeweiligen Organisation verortet und bleiben damit an die Initiative von Einzelpersonen gebunden. Grund hierfür sind unter anderem fehlende Konzepte für die Verankerung von Kultureller Teilhabe in Vielfalt als Aufgabe aller Organisationsbereiche und Mitarbeiter*innen sowie fehlende institutionenübergreifende handlungsverpflichtende Ziele und Maßgaben und ihre Implementierung in Aufgabenkataloge und Stellenprofile. Hierfür wird in Projektteil 3 eine Vorlage erarbeitet. Zu 2: Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die eigenverantwortliche Umsetzung Der Orientierungsrahmen bezieht sich auf die Rahmenbedingungen, in denen Kunst- und Kulturproduktionen an den städtischen Kulturinstitutionen stattfinden, gestaltet und präsentiert werden. Leitziel ist, diese Rahmenbedingungen vielfaltsorientiert an den Werten Chancengerechtigkeit, Gleichwertigkeit und Antidiskriminierung auszurichten. Dazu gehört z.B. eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur (Prävention und Umgang mit Diskriminierung und Machtmissbrauch); die diversitätsorientierte1 Entwicklung von (künstlerischem) Personal; der strukturierte Abbau von Barrieren; die Entwicklung eines breiten handlungsorientierten Zielgruppenverständnisses; der diversitätsorientierte Aufbau von neuen Beziehungen zu unterrepräsentierten Teilen der Stadtbevölkerung (Partner*innen und Publikum); die macht- und diskriminierungskritische Reflexion und Transparenz künstlerischer und kuratorischer 1 Vgl. Stadt Köln (2020): Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept. 4 Entscheidungen und die vielfaltsorientierte Gestaltung von Ausstellungsprogrammen und Spielplänen. Der Orientierungsrahmen strukturiert die im Leitbild genannten Handlungsansätze zum Gelingen von Kulturteilhabe in Vielfalt und stellt Instrumente zur (Selbst-)Evaluation und Steuerung zur Verfügung. Der Rahmen soll zum einen die eigenverantwortliche Umsetzung in den städtischen Kulturinstitutionen befördern. Zum anderen dient er der Dezernatsleitung und der Stabsstelle Kulturelle Infrastruktur, Strategie und Belange der Freien Szene als Instrument, um sich strukturiert über Entwicklungen zu informieren und Zielstellungen und Kulturentwicklungsstrategien gegebenenfalls anzupassen. Zu 3: Inspiration zur Erarbeitung und Etablierung neuer übertragbarer Arbeitsweisen, Strukturen und Konzepte Mit dem Handlungsansatz „Programmentwicklung an der Schnittstelle“2, der Entwicklung neuer Formate für alle Altersgruppen und der engen Verzahnung von Programmentwicklung, Vermittlung und marketingorientierter Öffentlichkeitsarbeit benennt das Leitbild Handlungsansätze, um Attraktivität und Relevanz der Kulturinstitutionen für ein vielfältiges Publikum spürbarer zu machen und damit die qualitative und quantitative Wirkung der städtischen Kulturinstitutionen zu vergrößern. Durch die Identifizierung von Anschlussmöglichkeiten des Programms an verschiedenste Bedeutungszusammenhänge und Interessen der Stadtbevölkerung eröffnen sich darüber hinaus neue Möglichkeiten von Partnerschaften und der Einwerbung von Drittmitteln. Durch moderierte Auseinandersetzung mit diversen Praxisbeispielen, ihren Konzeptionen und Strukturen wird den Kulturinstitutionen in Projektteil 3 die Möglichkeit gegeben, sich für die eigene Arbeit anregen zu lassen und ihr Profil zukunftsorientiert zu entwickeln. Einordnung in die geplante Neuausrichtung der Kulturentwicklungsplanung Die Maßnahmen dient nicht nur der Umsetzung des Leitbildes, sondern zahlt auch auf die geplante Fortschreibung und Neuausrichtung der Kulturentwicklungsplanung ein. Das Projekt schafft eine solide Basis für alle weiteren Aktivitäten der KEP im Bereich Kulturelle Teilhabe in Vielfalt und bildet die Grundlage um zukünftig Maßnahmen bedarfsgerecht planen und umsetzen zu können und die Stadtgesellschaft in ihrer Vielseitigkeit besser zu adressieren. Im Rahmen der Fortschreibung der KEP fließen die Erkenntnisse aller drei Projektteile in den partizipativen Prozess ein, sodass auch die Freie Szene davon profitiert. 2 „Die Kölner Kulturinstitutionen identifizieren Schnittstellen ihrer Inhalte, Themen, Arbeitsweisen, Materialien und Artefakte mit anderen Bereichen der Gesellschaft mit dem Ziel, die Anschlussfähigkeit an verschiedenste Bedeutungszusammenhänge und Interessen zu befördern.“ (Leitbild, S. 22)
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 0856/2026 Freigabedatum 01.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung: Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln„ – Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Organisationsstrukturen der städtischen Kulturinstitutionen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maß- nahme aus der Kulturentwicklungsplanung: Umsetzung des Leitbilds „In Vielfalt durch Vielfalt: Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutio- nen der Stadt Köln“ – Implementierung des Kriteriums Vielfalt in die Organisationsstrukturen der städtischen Kulturinstitutionen Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpoliti- sche Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebe- nen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtli- chen Möglichkeiten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Ratsbeschlusses. Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 30. Januar 2024 das Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt beschlossen (Session Nr. 3533/2023). In der darauffolgenden Strukturanalyse kultu- relle Teilhabe (Session Nr. 1040/2024) wurde der Status quo in den städtischen Kulturinstituti- onen in Bezug auf die strukturellen Rahmenbedingungen für die nachhaltige Umsetzung fest- gestellt. Der nun geplante dritte und letzte Projektabschnitt baut auf den Erkenntnissen der Strukturanalyse auf und hat zum Ziel, das Kriterium „Vielfalt“ nachhaltig in den Strukturen der städtischen Kulturinstitutionen zu verankern. Hierzu sind folgende Maßnahmen geplant: 1. Übersetzung des Leitbilds in handlungsverpflichtende Ziele 3 2. Erarbeitung eines Orientierungsrahmens für die eigenverantwortliche Umsetzung 3. Inspiration und Austausch zur Erarbeitung und Etablierung neuer übertragbarer Ar- beitsweisen, Strukturen und Konzepte In den Gesprächsrunden zur Erarbeitung des Leitbildes und den zahlreichen Gesprächen im Rahmen der Strukturanalyse wurde von den Leitungen und Mitarbeitenden der Kulturinstitutio- nen mehrfach der Bedarf an struktureller Unterstützung seitens des Dezernats geäußert, indi- viduell in den einzelnen Häusern, aber auch im Verbund mit den anderen städtischen Kultur- einrichtungen. Der Lenkungskreis Kulturentwicklungsplanung hat die drei Projektteile in einem Workshop im März 2022 erarbeitet und sich in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 erneut für die Umsetzung der Maßnahme ausgesprochen. Finanzierung: Die benötigten Mittel in Höhe von 100.000 € stehen im Budget Kulturentwicklungsplanung im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Die Mittel werden konsumtiv eingeplant. Wenn Planung und Vergabeverfahren konkrete An- gaben möglich machen, wird gegebenenfalls ein investiver Anteil entsprechend umgeschich- tet. Haushaltsrechtlicher Rahmen: In der Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den von der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungskurs grundsätzlich positiv bewertet, zugleich jedoch darauf hingewiesen, dass die bislang umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, um eine nachhaltige Trendumkehr sicherzustellen. Der eingeschlagene Konsolidierungsprozess ist daher konsequent fortzuführen. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche städtischen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Leistungsbereich, einer besonders kritischen Einzelfallprüfung zu unterziehen. Diese Vorgaben wurden durch die Haushaltssperre in 2025 sowie die aktuell in 2026 geltende restriktive Bewirtschaftung verschärft. Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann erfolgen, wenn sie nach sorgfältiger fachlicher Analyse für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind und ohne erhebliche negative Folgen nicht auf spätere Haushaltsjahre verschoben wer- den können. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn andernfalls dauerhaft benötigte Strukturen beeinträchtigt oder zerstört würden oder diese von der Verwaltung nicht, nur un- wirtschaftlich oder nur mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand wieder- hergestellt werden könnten. Sachliche Unabweisbarkeit Das Vorhaben „In Vielfalt durch Vielfalt“ befindet sich in einer fortgeschrittenen Umsetzungs- phase. Zwei von drei Projektabschnitten sind bereits umgesetzt; der verbleibende Projektab- schnitt sieht die Entwicklung konkreter Ziele und Maßnahmen zur eigenverantwortlichen Um- setzung in den Kulturinstitutionen und deren Einbindung in die Dezernatsstrategie vor. Das Projekt war von Beginn an in drei Teilen konzipiert: 1. Erarbeitung des Leitbildes, 2. Strukturanalyse und 3. Implementierung. Dies wurde in einem Workshop des KEP-Lenkungs- kreises am 11. März 2022 erarbeitet. Da sich das Projekt über einen längeren Zeitraum er- streckt, wurde entschieden, dass die drei Projektteile als einzelne Maßnahmen in den Rat ein- gebracht werden, um die Projektteile jeweils innerhalb eines Haushaltsjahres abschließen zu können sowie sie inhaltlich und in der Kostenstruktur flexibler nachsteuern und an die aktuel- len Rahmenbedingungen anpassen zu können. Inhaltlich und strukturell handelt es sich je- doch um ein Gesamtprojekt, dass mit dem nun vorliegenden dritten Projektteil im Jahr 2026 abgeschlossen werden soll. Mit dem Projekt werden wichtige Grundlagen für Kulturteilhabe in Vielfalt in allen städtischen Kulturinstitutionen geschaffen und das Potenzial von Kultur in der gesamten Stadtgesellschaft, insbesondere aber in bislang unterrepräsentierten Gruppen, gestärkt. Darüber hinaus wird mit 4 dem Projekt konsequent Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht ins Zentrum gesetzt, die Ziele der „Sustainable Development Goals“ verfolgt und die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Ohne die Fortführung des Vorhabens im Jahr 2026 kommen die bislang geschaffenen Rah- menbedingungen und Erkenntnisse nicht zur Anwendung. Die im Projektverlauf aufgebauten Grundlagen könnten ihre von Beginn an intendierte Wirkung nicht entfalten und die Weiterent- wicklung wäre erheblich beeinträchtigt, weiterhin nicht in den Strukturen der Kulturinstitutionen verankert. Vor diesem Hintergrund ist die Weiterführung des Vorhabens aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich, um die nachhaltige Funktionsfähigkeit der geschaffenen Struktur zu sichern und die angestrebten kulturellen Wirkungen überhaupt zu ermöglichen. Zeitliche Unabweisbarkeit Es ist davon auszugehen, dass eine zeitliche Streckung mit zusätzlichen finanziellen Belas- tungen einherginge, etwa durch Preissteigerungen, verlängerte Vorhaltekosten sowie erneute Abstimmungs- und Planungsbedarfe. Diese Effekte würden die Wirtschaftlichkeit des Vorha- bens nachhaltig verschlechtern, da identische Zielsetzungen nur mit erhöhtem Mitteleinsatz erreichbar wären. Insbesondere in Bezug auf die sich verschärfenden finanziellen Rahmenbedingungen ist eine unmittelbare Weiterführung des Projekts sinnvoll, um auch in Zeiten von Budgetkürzungen handlungsfähig zu bleiben. Ziel des Projekts ist es, die Wirksamkeit der Kulturinstitutionen zu erhöhen, zum Beispiel indem Arbeitsabläufe, die sich in Zeiten auskömmlicher Finanzierung entwickelt und etabliert haben, so umzustrukturieren, dass weniger städtische Mittel benötigt werden. Durch die Projektbereiche „Programmentwicklung an der Schnittstelle“ und „Orientie- rungsrahmen“ können durch die Anbindungsfähigkeit an andere Ressorts und die verbesserte Nachweisbarkeit der Wirksamkeit langfristig neue Finanzierungsquellen aufgeschlossen wer- den. Auch die Identifikation und Nutzbarkeit von Synergien entlastet perspektivisch den Haus- halt. Eine Verzögerung der Maßnahme würde dementsprechend auch eine Verzögerung ihrer positiven Auswirkungen auf den Haushalt nach sich ziehen. Zudem ist es gelungen, durch die Workshops in den ersten zwei Projektabschnitten einen in- stitutionenübergreifenden Austausch zu etablieren, der nur bei kontinuierlicher, ununterbro- chener Fortführung sein großes Potenzial zur gegenseitigen Inspiration sowie zur Identifika- tion und Nutzung von Synergien und Kooperationen entfalten kann. Zur Vermeidung solcher Folgewirkungen und zur Sicherstellung der Planungs- und Umset- zungssicherheit ist eine zeitnahe Fortführung der Maßnahmen fachlich geboten. Fachliche Gesamteinschätzung Nach sorgfältiger Einzelfallprüfung kommt die Kulturverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Vo- raussetzungen für Aufwendungen im freiwilligen Bereich im vorliegenden Fall erfüllt sind. Die vorgesehenen Mittel sind sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar, da andernfalls be- reits aufgebaute Strukturen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden würden und darüber hinaus die begonnene Beschäftigung mit dem Thema Kulturteilhabe in Vielfalt in den städtischen Kulturinstitutionen nicht in angemessener Weise fortgeführt werden kann. Die Weiterführung des Vorhabens ist erforderlich, um die Zielerreichung des Projekts sicher- zustellen, strukturelle Brüche zu vermeiden und die wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung der geschaffenen Grundlagen zu gewährleisten. Sollten die Mittel nicht freigegeben werden, sind vorhergehende Investitionen in die ersten beiden Projektabschnitte ohne nachhaltigen Nutzen geblieben. Da es sich bei der Implementierung um den dritten und letzten Abschnitt des Projekts handelt, sind für die Haushaltsjahre 2027 ff. keine weiteren Mittel vorgesehen. Anlagen: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Projektbeschreibung 3. Die Maßnahmen auf einen Blick
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0856/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.06.2026
- Erstellt
- 23.03.2026 15:40