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V/0792/2013/1

Verwertung der städtischen Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße

Vorlagen 02.04.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 22

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

9797 Zeichen

V/0792/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verwertung der städtischen Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Rat beschließt: 
 
1. Die städtische Immobilie Herwarthstraße/von-Steuben-Straße wird für städtische Zwecke, in s-
besondere für Zwecke der VHS, der schulpsychologischen Beratungsstelle und der Westfäl i-
schen Schule für Musik, nicht benötigt.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung der Liegenschaft entsprechend dem B e-
schluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.07.2010 
(vgl. Vorlagen-Nr.: V/0483/2010), welcher auf Grund mehrerer Prüfaufträge, ob der Standort 
für stadtinterne Bedarfe benötigt wird, ausgesetzt wurde, fortzusetzen. Für die Im mobilie ist 
ein erneutes öffentliches Ausschreibungsverfahren einzuleiten . Das überarbeitete Expose 
auf Grundlage der bereits stattgefundenen Ausschreibung 2009 ist dem  Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sowie dem Ausschu ss für F i-
nanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 Die Ausschreibung soll möglichst kurzfristig auf der Basis des zu überarbeitenden E x-
posés der vorangegangenen Ausschreibung erfolgen ohne vorherige Zustimmung zum 
Exposé durch den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
(ASSVW) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL).  
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung durchzuführen nachdem sie den  
Fraktionen Gelegenheit gegeben hat, das überarbeitete Exposé zu prüfen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Hörsterplatz als gemeinsamen Standort für die 
VHS, die Westfälische Schule für Musik und Schulpsychologische Beratungsstelle zu 
prüfen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0792/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Tillmann 
Ruf: 
492 23 62 
E-Mail: 
Tillmann-Jutta@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.04.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0792/2013/1 
 
Begründung 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 
01.04.2014 beschlossen, dem Rat zu empfehlen,  Beschlusspunkt 3. zu ergänzen.  
Um eine zügige Vermarktung des Objektes zu ermöglichen, soll B eschlusspunkt 2. letzter 
Satz geändert werden. Die Änderungen sind „fett  „ dargestellt. 
 
1) Ausgangs- und Beschlusslage: 
In der Vorlage V/0483/2010 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
wurde durch die Verwaltung dargelegt, dass die im Herbst 2009 gestartete europaweite Aus-
schreibung des Objektes förmlich für beendet erklärt wurde, da die potentiellen Bieter ihr Interesse 
zurückgezogen hatten. Marktsondierungsgespräche mit Interessenten aus dem abgeschlossenen 
Ausschreibungsverfahren als auch mit neu  gemeldeten Interesse nten führten zu der Empfehlung 
der Verwaltung, eine erneute, nutzungsfocussiertere Ausschreibung unter Angabe einer Kau f-
preiserwartung durchzuführen.  
 
Die Vermarktungsaktivitäten wurden jedoch nicht unmittelbar fortgesetzt, da vorab noch einmal  
geprüft w erden sollte, ob das Objekt für städt. Zwecke, insbesondere als Ersatz - oder Ergä n-
zungsgebäude für städtische Büroflächen, benötigt wird (vgl. hierzu u. a. Ratsvorlage 
V/0787/2011.  
 
Im weiteren Verlauf hat d er Rat der Stadt Münster ergänzend in seiner Sit zung vom 12.12.2012 
beschlossen (Vorlagen-Nr.: V/0829/2012), 
 
 „…verschiedene Neubauvarianten unter Berücksichtigung einer gemeinsamen  
 Unterbringung der VHS mit der Westfälischen Schule für Musik, der schulpsychologischen 
 Beratungsstelle und ggf. weiterer, mit der Nutzung fachlich und sachlich verträglicher  
 Verwaltungseinheiten oder pädagogischer Einrichtungen zu prüfen…“ 
 
und 
 „ …dabei ausdrücklich die Flächen Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße sowie den 
 Hörster Parkplatz in die Prüfung einzubeziehen…“ 
 
Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Rates am 10.07.2013 konkretisiert, indem die Verwa l-
tung beauftragt wurde, folgende unterschiedliche Unterbringungsszenarien zu prüfen (Vorlage Nr. 
V/0457/2013): 
 
a)  Für eine gemeinsame Unterbringung der VHS, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und 
der Westfälischen Schule für Musik wird der Hörster Parkplatz als möglicher Standort geprüft. 
 
b)  Für eine (alleinige) Unterbringung der VHS wird das Angebot der PSD -Bank am Hafen g e-
prüft. 
 
c)  Für eine (alleinig e) Unterbringung der VHS wird eine Unterbringung am Standort Herwart h-
straße/Von-Steuben-Straße geprüft. 
 
d)  Die Einrichtungen verbleiben an den bisherigen Standorten 
  
Nachfolgend wird zur Variante c seitens der Verwaltung Stellung genommen. Bezüglich der  Vari-
anten a, b und d wird die Verwaltung eine eigene Vorlage für die nächste Beratungskette vorlegen.

- 3 - 
V/0792/2013/1 
 
2)  Zu Beschlusspunkt 1. Nutzung der Immobile für städtische Zwecke: 
 
Entsprechend den Ausführungen in der Ratsvorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgero rientierter 
Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster“ wird der städtische Pe rso-
nalbestand mittelfristig keine nennenswerten Ausschläge nach oben oder unten aufweisen, so n-
dern tendenziell gleich bleiben. Die adäquate Vorhaltung von Büroarbeitsplätzen kann demnach im 
bisherigen Immobilienbestand erfolgen; ggf. vorzunehmende Anpassungen w ären allein aufgrund 
einer notwendigen räumlichen Bündelung weiterer Bürgerdienstleistungen notwendig – hierfür er-
scheint das in Rede stehende Grundstück jedoch ungeeignet. 
 
Des Weiteren wird in der Ratsvorlage V/0462/2013 dargelegt, dass der Standort auch im Zusa m-
menhang mit einer temporären Unterbringung städtischer Mitarbeiter/ -innen während einer Inne n-
sanierung des Stadthauses 1 nicht in Betracht gezogen werden soll, sondern alternative Lösungen 
angestrebt werden sollen.  
 
Das Gebäude Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße wird demnach weder für eine temporäre noch 
für eine dauerhafte Unterbringung städtischer Mitarbeiter/-innen benötigt. 
 
Auch aus Si cht der VHS wird der Standort nicht favorisiert, weil damit keine Verbesserung der 
Zentralität gegenüber der derzeitigen Unterbringung am Aegidiimarkt zu erreichen ist. Im Gege n-
teil: trotz unmi ttelbarer Bahnhofsnähe und damit einhergehend idealer ÖPNV -Anbindung ist die 
VHS für die überwiegende Zahl der Teilnehmer, die mit dem Rad kommen, schwieriger erreichbar. 
Die VHS hat am Aegidiimarkt eine innerstädtische Präsens, ohne 1A -Lage zu sein. Der derzeitige 
Standortvorteil mit unmittelbarer City-Anbindung an Rothenburg und Landesmuseum, ginge verl o-
ren. 
 
Diese nicht unmittelbare Zentrumsnähe trifft auch auf den Standort Albersloher Weg zu. Durch die 
umliegenden Nutzer und Nutzungen (Kulturnutzungen im Hafenbereich, Halle Münsterland, Stad t-
haus 3, Stadtwerke Müns ter) ergeben sich dort jedoch ganz andere und neue Perspektiven für 
mögliche Synergien und Kooperationen, die dem Standort eine eigene Qualität verleihen. 
 
3) Resümee: 
Die Immobilie Herwarthstraße/Von-Steuben-Straße erscheint weder für die städtischen Zwec kset-
zungen als Bürostandort noch für die Zwecke der VHS geeignet. Auch eine sonstige städtische 
Nutzung bietet sich nicht an, so dass aus Sicht der Verwaltung die Vermarktungsbemühungen 
fortgesetzt werden sollten.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 2. 
 
Die Verwaltung hat bereits die  vorbereitenden Arbeiten zur Vermarktung des Objekts  au f-
genommen. Zur Zeit laufen die amtsinternen Abstimmungen zur Überarbeitung des Exp o-
sés der vorangegangenen Ausschreibung. Es können bzw. werden sich Änderungen erg e-
ben, da 
 anstatt der ur sprünglichen europaweiten nun eine bundesweite Ausschreibung e r-
folgen soll. 
 sich der bauliche Zustand des Objektes weiter verschlechtert hat. 
 derzeit geprüft wird, ob eine höhere bauliche Ausnutzung ( im Hinblick auf die bea b-
sichtigte Bebauung des  gegenübe rliegenden ehem. „Metropolisgrundstück“) real i-
siert werden kann. 
 derzeit geprüft wird, ob konkrete Nutzungen  (z.B. (soz.) Wohnungsbau?) vorgeg e-
ben werden sollen.

- 4 - 
V/0792/2013/1 
 
 anstatt des ursprünglichen Mindestkaufpreises eine Kaufpreiserwartung angedacht 
ist. Die Höhe der Kaufpreiserwartung wird mit der städt. Bewertungsstelle unter B e-
rücksichtigung der städtebaulichen und sonstigen Vorgaben sowie des baulichen 
Zustandes abgestimmt. 
 die Bewertungskriterien im Auswahlverfahren und deren Gewichtung unter Beteil i-
gung de s städt. Amtes für Stadtentwicklung, -planung, Verkehrsplanung überprüft 
und abgestimmt werden müssen. 
 
Gem. Begründung zur  Vorlage V/0483/2010 (letzter Satz) soll  das zu überarbeitende Expo-
sé  vorab  dem ASSVW und AFBL  zur Beschlussfassung vorgelegt werd en. Durch die b e-
vorstehende Kommunalwahl werden voraussichtlich erst im Herbst 2014 die neuen Fac h-
ausschüsse gebildet. Damit die Vermarktung des Objektes  so zügig wie möglich durchg e-
führt und damit ein langjähriger Leerstand beendet  werden kann, soll entg egen der Aussa-
ge in der  Vorlage V/0483/2010 das zu überarbeitende Exposé nicht vorab  dem ASSVW und 
AFBL zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Au s-
schreibung durchzuführen nachdem sie den  Fraktionen Gelegenheit gegeben hat, das 
überarbeitete Exposé zu prüfen. 
 
Die aktuelle günstige Nachfragesituation lässt auf ein gutes Ausschre ibungsergebnis hoffen. 
Gleichzeitig würde die derzeit aktuelle positive Entwicklung des Bahnhofareals  (Sani erung der 
ehemaligen Bahnhofsdirektion, Neugestaltung des Bahnhofs) durch die Verwertung und Entwic k-
lung des Grundstückes unterstützt.  
 
 
 
I. V.          I. V. 
 
gez.          gez. 
Dr. Hanke         Reinkemeier 
Stadträtin         Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hörsterplatz
  • Von-Steuben-Straße
  • Herwarthstraße
  • Albersloher Weg
  • Aegidiimarkt
  • Rothenburg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0792/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37