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V/0420/2006

Gestellung von vier Ausfallbürgschaften für die Stiftung Siverdes

Vorlage 18.05.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.06.2006, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2618 Zeichen

V/0420/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gestellung von vier Ausfallbürgschaften für die Stiftung Siverdes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft für vier Darlehen der rechtlich selbständigen Stiftung Si-
verdes über 1.163.950 € bis zur vollständigen Tilgung wird zugestimmt. 
 
 
 
Begründung: 
Mit dem genehmigten Wirtschaftsplan 2006 (Vorlage V/0932/2005) hat der Rat der Stadt Münster 
die Sanierung der Objekte „Wiener Str. 41/Ostmarkstr. 57“ und „Körner Str. 29 – 31, 33“ geneh-
migt. Für die Finanzierung der Investitionen waren Fremdmittel in Höhe von 403.530 € vorgese-
hen. Aufgrund der neu aufgelegten Programme der KfW können nun sehr günstige Fremdfinanzie-
rungsmittel für die o. g. Maßnahmen eingesetzt werden, so dass die o.g. Maßnahmen zu 100 % 
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden können. Mit Vorlage V/0350/2006 legt 
die Stiftung Siverdes mit gleicher Beratungskette dem Rat einen geänderten Wirtschaftsplan zur 
Beschlussfassung vor. 
 
Die Stiftung kann die Mittel nur über eine Bank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. 
Diese Bank übernimmt das Kreditausfallrisiko und möchte sich entsprechend absichern. 
Die Bank hat sich bereit erklärt, auf eine dingliche Sicherung zu verzichten, wenn die Stadt Müns-
ter für die Kredite eine Ausfallbürgschaft übernimmt. Der gemeinnützigen Stiftung blieben dadurch 
Gerichts-, Notarkosten und höhere Zinsen erspart. Da es sich darüber hinaus bei der Stiftung Si-
verdes um städt. Treuhandvermögen handelt, ist ein Bürgschaftsrisiko praktisch nicht gegeben.  
 
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe p GO NW hat der Rat der Stadt Münster über die Übernahme der 
Bürgschaft zu entscheiden. Die Stadt Münster ist zur Übernahme im Rahmen der Erfüllung ihrer 
gemeindlichen Aufgaben nach § 87 Abs. 2 GO NW berechtigt. 
 
Diese Voraussetzungen sind für die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der Stiftung Si-
verdes gegeben. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0420/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0420/2006 
 
Eine Bürgschaftsprovision wird nicht erhoben. 
 
Die Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft ist gemäß § 87 Abs. 2 
GO NW der Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen.  
 
I. V. 
 
 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wiener Straße 41
  • Ostmarkstraße 57

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0420/2006
Typ
Vorlage
Datum
18.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37