V/0420/2006
Gestellung von vier Ausfallbürgschaften für die Stiftung Siverdes
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Beschlussvorlage
2618 Zeichen
V/0420/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Gestellung von vier Ausfallbürgschaften für die Stiftung Siverdes Beratungsfolge 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft für vier Darlehen der rechtlich selbständigen Stiftung Si- verdes über 1.163.950 € bis zur vollständigen Tilgung wird zugestimmt. Begründung: Mit dem genehmigten Wirtschaftsplan 2006 (Vorlage V/0932/2005) hat der Rat der Stadt Münster die Sanierung der Objekte „Wiener Str. 41/Ostmarkstr. 57“ und „Körner Str. 29 – 31, 33“ geneh- migt. Für die Finanzierung der Investitionen waren Fremdmittel in Höhe von 403.530 € vorgese- hen. Aufgrund der neu aufgelegten Programme der KfW können nun sehr günstige Fremdfinanzie- rungsmittel für die o. g. Maßnahmen eingesetzt werden, so dass die o.g. Maßnahmen zu 100 % über die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden können. Mit Vorlage V/0350/2006 legt die Stiftung Siverdes mit gleicher Beratungskette dem Rat einen geänderten Wirtschaftsplan zur Beschlussfassung vor. Die Stiftung kann die Mittel nur über eine Bank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Diese Bank übernimmt das Kreditausfallrisiko und möchte sich entsprechend absichern. Die Bank hat sich bereit erklärt, auf eine dingliche Sicherung zu verzichten, wenn die Stadt Müns- ter für die Kredite eine Ausfallbürgschaft übernimmt. Der gemeinnützigen Stiftung blieben dadurch Gerichts-, Notarkosten und höhere Zinsen erspart. Da es sich darüber hinaus bei der Stiftung Si- verdes um städt. Treuhandvermögen handelt, ist ein Bürgschaftsrisiko praktisch nicht gegeben. Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe p GO NW hat der Rat der Stadt Münster über die Übernahme der Bürgschaft zu entscheiden. Die Stadt Münster ist zur Übernahme im Rahmen der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben nach § 87 Abs. 2 GO NW berechtigt. Diese Voraussetzungen sind für die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der Stiftung Si- verdes gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0420/2006 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 18.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0420/2006 Eine Bürgschaftsprovision wird nicht erhoben. Die Entscheidung der Gemeinde zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft ist gemäß § 87 Abs. 2 GO NW der Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wiener Straße 41
- Ostmarkstraße 57
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0420/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37