3066/2022
Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur
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Anlage 6, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 30.01.2023
1498 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 31.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 30.01.2023 öffentlich 9.2.3 Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen 3066/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung zum Förderprojekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel werden konkret für die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln und für die Objektplanung der vorgesehen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel eingesetzt. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaan- passung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024. Das Projekt soll in enger Abstimmung zwischen Universität und Stadt Köln durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2484 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671/2
Vorlagen-Nummer
3066/2022
Stand: 07.10.2025
Sachstandsbericht
Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur
hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im Bundes-
programm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung zum Förder-
projekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel werden konkret für
die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln und für die Objektplanung
der vorgesehenen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel eingesetzt.
Hierbei ist auch der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt zur Clever Straße zu berück-
sichtigen (AN2465/2021).
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2023
in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im Teilfinanzplan 1301 /
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaanpassung Entsiegelung (FW), Hpl.
2023/2024.
Das Projekt soll in enger Abstimmung zwischen Universität und Stadt Köln durchgeführt wer-
den.
Bei der Umsetzung sind die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und AN/1430/2022 zu berück-
sichtigen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit der Beschlussvorlage 3066/2022 „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“
soll für das Stadtgebiet Köln ein systematisches und methodisch fundiertes Entsiegelungskon-
zept und hierauf aufbauend ein digitales Entsiegelungskataster erstellt werden. Im Förderwett-
bewerb „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des Bundes war die Beschlussvor-
lage nicht erfolgreich und die Fördermittel zur Erstellung eines Entsiegelungskatasters wurden
nicht bereitgestellt. Da der Beschluss vorbehaltlich der Förderzusage war, kann das Projekt
mit seinen Teilbausteinen nicht wie geplant umgesetzt werden.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen arbeitet dennoch an einem Workflow zur
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Identifizierung, Plausibilisierung und Priorisierung von Entsiegelungspotenzialen im öffentli-
chen Raum und deren anschließender Zusammenführung in einem Entsiegelungskataster so-
wie an der Umsetzung konkreter Entsiegelungsmaßnahmen (siehe Mitteilung 2492/2024).
Anlage 4_Ergänzung zur Beschlussvorlage 3066_2022
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Anlage 4 Ergänzung zur Beschlussvorlage 3066/2022, Förderprojekt ‚Dasselbe in Grün‘ – aus grauer wird grüne Infrastruktur Vorliegende Beschlusslagen Die in der Projektskizze dargestellten Maßnahmen zur konkreten Teilentsiegelung von Verkehrsflächen im Bereich des Inneren Grüngürtels liegen folgende Beschlüsse zu Grunde: 5681/2008 Städtebaulicher Masterplan für die Kölner Innenstadt (Rat) 2347/2017 Verkehrsversuch Sperrung Zülpicher Straße (BV 1 und 3 und Verkehrsausschuss) AN/0778/2022 Ersetzungsantrag Ersatzlose Streichung und Entsiegelung von Parkplätzen zu AN/0376/2022, gem. Ersetzungsantrag Klima Freunde, Grüne und Die Partei (BV 1) 0870/2022 Neues Gartenlabor am Merheimer Platz – Ergänzungen – Gemeinsamer Antrag von GUT & Klima Freunden und Linken – AN/1430/2022 (BV 5) Beschreibung Prozess Förderantrag Basierend auf den Fördervorgaben des Programmaufrufs‚ Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, in Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR, beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beworben. Gefördert werden soll das Projekt „Dasselbe in Grün - Aus grauer wird grüne Infrastruktur. Die Bewerbung für eine Förderung löst noch keine Entscheidung aus. Der Förderantrag gliedert sich ein mehrstufiges Verfahren. Die erste Stufe ist das Bewerbungsverfahren. Dementsprechend hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen fristwahrend zum 15. Oktober 2022 eine Förderskizze beim Zuwendungsgeber eingereicht. Im Anschluss wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2023 die Förderfähigkeit der vorgelegten Projektskizze geprüft. Nach Feststellung der Förderfähigkeit des Projektes erhält der Antragsteller die Aufforderung einen konkreten Zuwendungsantrag zu erstellen. Für die Erstellung des Zuwendungsantrages ist die Vorlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses notwendig, um die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils nachzuweisen. Die vorliegende Beschlussvorlage soll dieser Vorgabe dienen. Sind diese Vorgaben erfüllt, wird es ein Koordinierungsgespräch geben. In diesem Termin wird das Projekt vom Antragsteller präsentiert und seitens des Fördermittelgebers die Anforderungen an den Förderantrag konkretisiert. Gegebenenfalls sind inhaltliche Anpassungen erforderlich. Erst im Anschluss an das Koordinierungsgespräch wird der qualifizierte Förderantrag eingereicht. Hierfür ist dann weitere Qualifizierungen der vorgesehenen Maßnahmen erforderlich, sowie auch eine weitere Beteiligung der politischen Gremien. Der Zuwendungsbescheid ist frühestens zum Ende des Jahres 2023 zu erwarten. Auswirkungen der geplanten Entsiegelungsmaßnahmen auf das vorhandene Stellplatzangebot. Zülpicher Straße Im Bereich der Zülpicher Straße werden durch die geplanten Entsiegelungsmaßnahmen keine Stellplätze entfallen, da der Straßenabschnitt im Bereich der Universität/Innerer Grüngürtel für Fahrzeuge gesperrt ist. Über diesen Straßenabschnitt hinaus ist vorgesehen, 16 weitere Stellplätze zu entsiegeln. Hier ist noch ein möglicher baurechtlicher Bedarf für den Universitätskindergarten zu prüfen. Ggf. muss der Umfang einer Entsiegelung reduziert werden. Für den Abschnitt der Zülpicher Straße haben schon erste Abstimmungen mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung stattgefunden, die im weiteren Verfahren vertieft werden. Insgesamt können in diesem Raum ca. 4.000qm begrünt werden. Aachener Straße Für die Entsiegelung von PKW-Abstellflächen im Bereich des Inneren Grüngürtels entlang der der Aachener Straße, entfallen bis zu 26 Stellplätze am nördlichen Fahrbahnrand. Der südliche Fahrbahnrand wurde bereits im Zuge der Umsetzung des Radwegekonzeptes für das Abstellen von PKW gesperrt. Die Entsiegelung dieser Flächen ist noch nicht erfolgt. Insgesamt können an der Aachener Straße ca. 900 qm entsiegelt werden. Venloer Straße Für den Abschnitt der Venloer Straße im Bereich des Inneren Grüngürtels, entfallen bis zu 39 Stellplätze auf beiden Straßenseiten zugunsten einer Vergrößerung des Grüngürtels um ca. 500 qm. Subbelrather Straße Die Entsiegelung der PKW Stellplätze entlang der Subbelrather Straße im Bereich des Inneren Grüngürtels betrifft bis zu 25 Stellplätze an beiden Straßenseiten. Das entspricht einer entsiegelten Fläche von ca. 400 qm. Merheimer Platz Für die Entsiegelung des Wendehammers im Bereich des Merheimer Platzes entfallen 10 Stellplätze. Die Entsiegelung an dieser Stelle umfasst ca. 1.100qm. Die Umsetzung aller beschriebenen Maßnahmen ergibt einen Umfang von ca. 6.900 qm zusätzlicher neuer Grünflächen für den inneren Grüngürtel. Die Beschlussvorlagen für die genannten Maßnahmen werden nach Abstimmung mit den entsprechenden Fachämtern erstellt und in die Gremien eingebracht.
Anlage_5_Auszug Beschlussprotokoll BV1 vom 26.01.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 27.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.01.2023 öffentlich 3.7 Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen 3066/2022 Ergänzter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im Bunde- sprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung zum Förder- projekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel werden konkret für die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln und für die Objektplanung der vorgesehen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel eingesetzt. Hierbei ist auch der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt zur Clever Straße zu berücksich- tigen (AN2465/2021). Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaan- passung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage_2_Formular_Projektskizze
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1 Köln, den 01.10.2022 Projektskizze Programm: Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Projekt: Dasselbe in Grün – Aus grauer wird grüne Infrastruktur Projektort: Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Bundesland: Nordrhein-Westfalen Antragsteller/Kommune: vertreten durch Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner in der Kommune: Sachgebiet Grünplanung & Projektsteuerung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: Telefax: Email: Höhe der beantragten Bundeszuwendung (bis zu 85% der Projektkosten): 1.561.769 Euro Evtl. weitere Fördermittelgeber: <Name> <Untergliederung> <Straße, Hausnummer> <PLZ Ort> 2 1. Kurzbeschreibung des Vorhabens (max. 10 Zeilen) Was soll durch wen und zu welchem Zweck durchgeführt werden? Erstellung eines systematisch und methodisch aufgebauten Entsiegelungskonzeptes für das Kölner Stadtgebiet. Mit dieser Zielsetzung soll ein innovativer und für andere Kommunen beispielhafter Ansatz für die systematische Erarbeitung eines Entsiegelungskatasters aufgezeigt werden. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt von auf Basis des LANUV-Arbeitsblattes 34 und unter Einbeziehung weiterer Experten*innen. Neben dem Konzept sollen zum Auftakt bereits konkrete Maßnahmen zur Entsiegelung von verschiedenen Verkehrsflächen im Bereich des Inneren Grüngürtels in der Kölner Innenstadt umgesetzt werden. Für sämtliche dieser Flächen liegen politi- sche Beschlüsse vor. Maßnahmen: Teilentsiegelung der vom gesamten Individualverkehr freigestellten Zülpicher Straße im Bereich der Universität, Entsiegelung der PKW-Abstellflächen im Bereich der Aachener Straße, der Venloer Straße und der Subbelrather Straße; Entsiegelung des Wendehammers im Bereich des Merheimer Platzes. 2. Begründung für das Projekt 1. Kurze Darstellung der Einbindung des Projekts in a) den stadträumlichen Kontext Der Innere Grüngürtel, als zusammenhängender Grünring vom Rhein im Norden bis zur Luxemburger Straße im Süden ausgebildet, ist die größte Grünfläche in der Kölner Innenstadt. Aufgrund seiner Lage zwischen dem Stadtzentrum und den angrenzenden Stadtteilen erlangt der Innere Grüngürtel eine bedeutende Funktion zur Gliederung und Durchlüf- tung des verdichteten Stadtkörpers. Gleichzeitig ist der Grüngürtel aber auch Ausgangspunkt und zentrales Element des gesamtstädtischen Grünsystems, also der Grünen Infrastruktur. b) eine (falls vorhanden) integrierte Entwicklungsstrategie, in ein integriertes städtisches Klimakonzept o.a. und die Bedeutung des Projekts für das Quartier Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“, Klimaangepasste Metropole, Grün hoch3, Hitzeak- tionsplan, Masterplan Stadtgrün (siehe Projektskizze) 2. Bezugnahme des Projekts auf die Förderziele: a) Klimaschutz und -anpassung Die durch die Entsiegelung von derzeit befestigten Verkehrsflächen wird der innerstädtische Grünanteil erhöht. Die Vermehrung des Grüns hat positive Auswirkungen auf die Versickerung von Niederschlagswasser und die Kaltluft- produktion. b) Innovationsgehalt Die Erstellung eines systematischen und methodisch aufgebauten digitalen Entsiegelungskatasters als Grundlage für konkrete Umsetzungsmaßnahmen hat einen hohen Innovationsgehalt. c) Beispielhaftigkeit Die Aufstellung des Entsiegelungskonzeptes soll ein für andere Kommunen beispielhafter Ansatz für die systemati- sche Erarbeitung eines digitalen Entsiegelungskatasters sein. d) Partnerschaftlichkeit Maßnahme wird in inhaltlicher Abstimmung und Begleitung mit den Stadt- Entwässerungsbetrieben AöR (StEB) und dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt. e) Umgang mit dem Bestand Die Entsiegelung nimmt Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig zur Ver- besserung der Erholungsnutzung. 3. Besondere Qualitäten der Maßnahme, z.B. durch: a) Erhöhung der Qualität und Quantität von Grün- und Freiflächen Durch die Entsiegelung versiegelter Flächen werden die Grünflächen des Inneren Grüngürtels vergrößert. Hierdurch werden Flächen zur Versickerung und Verdunstung geschaffen. Gleichzeitig wird die Barrierewirkung der radialen Straßen im Grüngürtel verringert. 3 b) Beitrag zum Klimaschutz (z.B. durch Reduzierung von CO2 Emissionen, Förderung der Artenvielfalt und Bio- diversität, sonstige positive Effekte auf die Umgebung) Die entsiegelten Flächen leisten durch die Umwandlung in Grünflächen mit Gehölzpflanzungen einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität und Stärkung der heimischen Flora & Fauna und zum natürlichen Klimaschutz. c) Beitrag zur Klimaanpassung - Maßnahmen gegen z.B. Hitze und Überflutungen bei Starkregen (Verdunstung, Entsiegelung, Temperaturregulierung und Wasserregulierung, Pflanzungen von klimaresistenten Arten) Die Entsiegelungsmaßnahmen leisten einen Beitrag zur Niederschlagswasserversickerung und mindern die Auswir- kungen von Starkregenereignissen. Die geschaffenen Grünflächen verbessern die Standortbedingungen für vor- handene Vegetationsstrukturen. Die ergänzenden Pflanzungen werden artenreich und mit sogenannten „Zukunfts- bäumen“ durchgeführt. Zusätzliche Bäume und Grünflächen fördern die Verdunstung und somit die Kühlung der Luft im näheren Umfeld. d) Funktionsvielfalt, multifunktionale Einrichtungen und Anlagen schaffen Mit den Entsiegelungsmaßnahmen wird die Funktionsvielfalt des Inneren Grüngürtels erhalten, weiterentwickelt und an die klimatischen Veränderungen angepasst. Die Wechselwirkungen einer vitalen, resilienten Grünanlage zur Nah- erholung und zur Verbesserung des Stadtklimas fördern das Wohlbefinden der Menschen und erhöhen insgesamt die Lebensqualität in der Stadt. e) Barrierearmut und -freiheit herstellen Die Maßnahmen werden auf der Grundlage der Handlungsanweisung zur Herstellung barrierefreier bzw. armer Wege und Aufenthaltsflächen in den Grünanlagen durchgeführt. f) Baukultur und Qualität sicherstellen Die Stadt Köln stellt grundsätzlich hohe Standards an die Bauausführung und die zu verwendenden Materialien. Das Grünhandbuch des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen bildet die fachliche Grundlage zur Herstellung von nachhaltigen und funktional guten Grünflächen. Die Planung/Ausführung wird von spezialisierten Landschaftsarchi- tekten erstellt und überwacht. g) Nachhaltige Mobilität im Quartier Der Rück- bzw. Umbau von Verkehrsanlagen zugunsten des städtischen Grüns ist ein sichtbares Zeichen der „Ver- kehrswende“ und zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs. h) Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten Die Verringerung der Abflussbeiwerte im öffentlichen Raum durch Entsiegelungsmaßnahmen verringert das Schad- potential durch Starkregenereignisse und erhöht insgesamt die Versickerung von Niederschlagswasser. Die ver- mehrte Versickerung von Niederschlagswasser entlastet langfristig das Kanalnetz, gleichzeitig verbleibt mehr Wasser im Stadtgrün was die Gefahr von Ausfällen im Gehölzbestand mindert und somit die sonst notwendigen kosteninten- siven Nachpflanzungen reduziert. i) Einbeziehung der Zivilgesellschaft Die Stadt Köln hat sich selbst sehr hohe Standards zur Beteiligung der Zivilgesellschaft auferlegt. Diese werden im weiteren Prozess angewendet. 3. Projektbeschreibung des Vorhabens einschl. Projektziele Bitte folgende Gliederung beachten: 1. Beschreibung der Ausgangslage, die mit dem Projekt positiv verändert werden soll Der Innere Grüngürtel wird durch radiale Straßenachsen durchschnitten. Diese Straßenachsen stellen städtebauli- che Barrieren dar und vermindern somit die Funktionalität einer durchgehenden Parkanlage. 2. Zweck und Ziele des Projektes (Beschreibung des Zuwendungszwecks, der zum Projektabschluss erfüllt sein muss, und Beschreibung von Ziel/en und Ergebnis/sen, die mit dem Projekt erreicht werden sollen, möglichst auch anhand von (klimarelevanten) Indikatoren oder Kennziffern) Erstellung eines Entsiegelungskatasters und Umsetzung von konkreten Entsiegelungsmaßnahmen. Durch die Reduzierung von Verkehrsanlagen, hier vor allem durch die Wegnahme von PKW-Stellplätzen, werden die Funktionalität des Grünringes erheblich gestärkt und erlebbar gemacht. Im Bereich der Zülpicher Straße soll überdies hinaus auch die gesamte Gestaltung der Straße zugunsten einer grünen Wegeverbindung optimiert werden. Ziele des 4 Projektes sind die Reduzierung von Hitzestress und Lufttrockenheit, die Erhöhung der Versickerung von rRgenwasser, sowie die Schaffung von Grün- und Freizeitflächen. Ergebnisse werden positive Effekte auf den Wasserhaushalt des Bodens durch die Reduzierung von Bodentrocken- heit und Niedrigwasser, von Grundwasserspiegelschwankungen und von Überschwemmungen. Stärkung der Boden- funktionen und der Förderung der Artenvielfalt. 3. Beschreibung der Notwendigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Maßnahmen (hier auch Eckdaten des Pro- jekts, wie z.B. Fläche des Projekts) Flächengröße Projekt: Die Summe der fünf Teilräume im Inneren Grüngürtel hier: Merheimer Platz: ca. 1.100 qm, Zülpicher Str. ca. 4.000 qm, Aachener Straße ca. 900 qm, Subbelrather Straße ca. 400 qm und der Venloer Straße ca. 500 qm ergeben einen Umfang von ca. 6.900 qm im Gesamtprojekt. 4. Beschreibung der Maßnahmen differenziert nach: a) Konzepterstellung/Planung Objektplanung der Entsiegelungsmaßnahmen gemäß den Leistungsphasen 1-9 der HOAI b) Investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen Vorbereitend soll erstmals ein innovatives, systematisch aufgebautes und investitionsvorbereitendes digitales Ent- siegelungskataster für die Stadt Köln erstellt werden. c) Investive Maßnahmen (Baumaßnahmen, Pflanzungen, …) Die Baumaßnahme teilt sich auf in Abbruch bzw. Entsiegelungsmaßnahmen und in Neubau von Grünanlagen. Der Neubauteil sieht die Begrünung der ehemals befestigten Flächen vor. Zudem werden vorhandene Wegeverbindun- gen optimiert und teilentsiegelt. d) Evaluierung der Maßnahme- CO2 Monitoring Eine Evaluierung hinsichtlich der funktionalen Verbesserung wird angestrebt. Als messbare Indikatoren könnten der Wasserhaushalt des Bodens sowie die Überprüfung der natürlichen Bodenfunktionen (z.B. pH-Wert, Humusgehalt, lagerungsdichte, Horizonte o.ä.) dienen. Die genauen Maßstäbe sollen im weiteren Konzept erarbeitet werden. ggf. Erläuterung der Abgrenzung gegenüber anderen Förderungen des Bundes/des Landes 4. Projektbeteiligte und Organisationsstruktur Welche Stellen/Einrichtungen sind mit welchen Aufgaben beteiligt? Projektträger, Bauherr, Steuerungsgruppe, … Projektträger/Bauherr: Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Projektbeteiligte: Stadt Köln hier Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, Amt für Straßen- & Radwegebau, Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), Ingenieurbüro/Landschaftsarchitekt Steuerungsgruppe: die o.g. Projektbeteiligten und Projektträger 5. Ablauf- und Zeitplan (Angaben zu Start- und Endtermin, die Maßnahmen soweit möglich detaillieren und auf die Projektlaufzeit aufschlüsseln) Projektbeginn: 2023 Meilensteine: In 2023 soll mit Vertreter*innen externer Kommunen und des LANUV NRW vorbereitend ein Workshop durchgeführt werden, um Erfahrungen und Anregungen zu sammeln und konkrete Anforderungen an ein Entsiegelungskataster zu formulieren. Daran anschließend Beauftragung Entsiegelungskonzept an externes Planungsbüro, 2023 Auftakt Objektplanung der fünf Teilräume, 2024 Beginn der Bautätigkeiten Projektabschluss voraussichtlich Ende 2025 6. Ausgaben- und Finanzierungsplan (in dem Ausgaben- und Finanzierungsplan sind die Ausgaben aller Maßnahmen gemäß dem Ablauf- und Zeitplan anzu- geben; Ablauf- und Zeitplan sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan müssen in den Maßnahmen übereinstimmen) Aufteilung der Ausgaben Kalkulierte Ausgaben in EUR Nicht-bauliche Maßnahmen 50.000€ Bauliche Maßnahmen (DIN 276 – auch Planung KG 700) 1.429.900€ + (KG700 357.475€)= 1.787.376€ Gesamt 1.837.376€ 5 Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 10% der Gesamtsumme. Bei der Ermittlung der auf Bund und Kommune (inklusive etwaiger Drittmittel von bis zu 5 Prozent) entfallenden Kosten finden eventuelle finanzielle Beteiligungen Dritter keine Berücksichtigung, soweit diese über die 5-Prozent-Beteiligung hinausgehen. Die beantragten Mittel (Bundesmittel: bis zu 85%) werden wie folgt benötigt: Haushalts- jahr Kosten in EUR gesamt Betrag in EUR Bundesmittel Betrag in EUR Kommunaler Eigenanteil (+ evtl. Mittel Dritter 5%) 2022 - - - 2023 30.000€ 25.500 4.500 2024 150.000€ 127.500€ 22.500€ 2025 1.657.375 1.408.769€ 248.606€ Gesamt: 1.837.375€ 1.561.769€ 275.606€ Hiermit wird bestätigt, dass der Antragsteller die aufgeführten Arbeitsschritte nur mit zusätzlichen Finanzmitteln erfül- len kann und diese mit eigenen Mitteln nicht finanziert werden können. 6 7. Weitere Auskünfte Projekt ist Teil eines Großprojektes X Nein ☐ Ja, das Projekt ist Teil eines Großprojektes, das aus (Bezeichnung des Bundes- / Landesprogramms) gefördert wird. Wird das geplante Projekt noch aus anderen Finanzierungsquellen unterstützt? X Nein ☐ Ja, wenn ja, welche und in welcher Höhe? Gibt es eine finanzielle Beteiligung Dritter (die über einen evtl. Anteil von 5% (s.o.) hinausgeht? x Nein ☐ Ja, wenn ja, in welcher Höhe (Angaben bitte in EURO): Liegt die Maßnahme in einem Programmgebiet der Bund-Länder-Städtebauförderung? ☐ Ja, wenn ja, bitte Programm angeben welche: Eigentumsverhältnisse Das betreffende Objekt befindet sich (bitte ankreuzen) X im Eigentum der Kommune ☐ im Eigentum eines kommunalen Unternehmens ☐ im Eigentum des Landkreises ☐ im Eigentum des Landes ☐ im Eigentum eines privaten Dritten (auch Vereine u.Ä.) 8. Erklärung zum Vorhabenbeginn nach Nr. 1.3 der VV zu § 44 BHO* Ist mit der Maßnahme bereits begonnen worden? ☐ Ja X Nein Hinweis: Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planungen nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Übertragen auf die Leistungsphasen der HOAI bedeutet dies, dass neben der Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI) auch die Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Leistungspha- sen 4 und 5 der HOAI) als Planungsleistungen zu verstehen sind. Darüber hinaus kann die Ausschreibung der erforderli- chen Gewerke vorbereitet werden. Ist mit der Planung bereits begonnen worden? ☐ Ja – Wenn ja, bis zur Leistungsphase _____der HOAI X Nein Liegt bereits eine Baugenehmigung für das Vorhaben vor? ☐ Ja – Wenn ja, von wann: X Nein Mir/Uns ist bekannt, dass eine Förderung von Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, nicht möglich ist. Ich/Wir erklären hiermit, dass mit der beantragten Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekannt- gabe des Zuwendungsbescheides bzw. der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht begonnen wird. 7 9. Weitere Erklärung Es wird erklärt, dass - dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt bzw. nicht berechtigt ist*) Ja, berechtigt Nein, nicht berechtigt, - bekannt ist, dass bei mit öffentlichen Mittel geförderten Maßnahmen die Vergaberegularien der öffentlichen Hand zu beachten sind (GWB, VgV etc.) Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die Geltung der „Richtlinien für die Durchführung von Zuwen- dungsbaumaßnahmen“ (RZBau) - im Zuwendungsfall bei der Durchführung von Baumaßnahmen - die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vergabebestimmungen - die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) - das Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen –Subventionsgesetz – beachtet und befolgt werden - im Zuwendungsfall bei der Umsetzung der Zuwendung die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Gebietskörper- schaften (ANBest-GK) beachtet und befolgt werden - das Vorhaben nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt (s. Orientierungshilfe und Begriffserläuterungen des EU- Beihilferechts in der Anlage) *) zutreffendes bitte ankreuzen Hinweis: Die baupolitischen Ziele des Bundes sind immer zu beachten. Neben Funktionsgerechtigkeit, Sicherheit und Wirt- schaftlichkeit sind Qualität und Gestaltkraft der Architektur, nachhaltiges und energieeffizientes Bauen sowie Einsatz inno- vativer Baustoffe, Techniken und Verfahren, Denkmalschutz, die städtebauliche Integration am Standort und Kunst am Bau wichtige baupolitische Ziele, die sich auch bei Zuwendungsbauprojekten des Bundes widerspiegeln sollen. __Köln 04.10.2022______ _____________________________ Ort, Datum Unterschrift(en) Wir bitten Sie, uns ein bis zwei aussagekräftige Pläne des Projekts bzw. vom Projektgebiet und seiner Lage in der Stadt zuzusenden. Weitere Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) werden zunächst nicht benötigt. Bitte mailen Sie die ausgefüllte Projektskizze bis spätestens 15.10.2022 als Word-Dokument und pdf an: Klima-raeume@bbr.bund.de Und senden Sie die unterschriebene Projektskizze bis spätestens 18.10.2022 (Datum des Poststempels) an: BBSR Referat RS 7 Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 3066/2022 Freigabedatum 04.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im Bunde- sprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung zum Förder- projekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel werden konkret für die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln und für die Objektplanung der vorgesehen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel eingesetzt. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaanpassung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024. Verkehrsausschuss 24.01.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 26.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 180.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 153.000€ 85 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 180.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 153.000€ 85 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den inzwischen dritten Projek- taufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ herausgegeben. Mit dem Bundes- programm sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittli- chem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet einen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisie- rung der grün-blauen Infrastruktur. Insbesondere Parks und Gärten sind vom Klimawandel besonders bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesell- schaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen. Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds" werden im Haushaltsjahr 2022 bewilligt und stehen in den Jahren 2022 bis 2025 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende, beglei- tende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Die Investitionen sollen einen 3 Beitrag zur CO2-Minderung und/oder zur Verbesserung des Klimas in urbanen Räumen leis- ten. Die öffentliche Zugänglichkeit ist daneben eine wesentliche Voraussetzung. Die einzureichenden Projekte sollten einerseits die großen Herausforderungen deutlich ma- chen vor denen Parks, Gärten und sonstige Grünanlagen in Deutschland derzeit durch die klimatischen Veränderungen stehen (insbesondere Vitalität, Resilienz und Bestandserhalt angesichts zunehmender Extremwetterlagen einhergehend z.B. mit Trockenheit, Hitze, Stark- regen und Stürmen). Andererseits sollen sie mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen zur Treibhausgasminderung, zur Temperatur- oder Wasserregulierung (Hitze- und Überflutungsvorsorge) beitragen. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Frei- räume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung der Grün- und Freiräume zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Gefördert werden große, innovative Projekte, die beispielgebend für die Anpassung von Städten und Gemeinden an den Klimawandel und geeignet sind, zur Erreichung der Kli- maschutzziele der Bundesregierung beizutragen. Die Mindesthöhe der beantragten Förder- summe beträgt: 1 Million Euro. Auf der Grundlage dieser Fördervorgaben hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen, in Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AöR, mit dem Projekt „Dasselbe in Grün - Aus grauer wird grüne Infrastruktur“ beworben. Zusammenfassung Projektskizze „Dasselbe in Grün – Aus Grauer wird grüne Infrastruk- tur“: Es soll ein systematisch und methodisch aufgebaute s Entsiegelungskonzept für das Kölner Stadtgebiet erstellt werden. Die Zielsetzung ist dabei ein innovatives und auch für andere Kommunen beispielhaftes Vorhaben zur systematischen Erarbeitung eines Entsiegelungska- tasters aufzuzeigen. Die Erarbeitung des K onzeptes erfolgt auf Basis des LANUV - Arbeitsblattes 34 und unter Einbeziehung weiterer Experten*innen. Neben dem grundsätzlichen Entsiegelungskonzept sollen bereits vorab konkrete Maßnahmen zur Entsiegelung von verschiedenen Verkehrsflächen im Bereich des Inneren Grüngürtels in der Kölner Innenstadt umgesetzt werden. Geplante Maßnahmen sind (vgl. Anlage 4): - Die Teilentsiegelung der vom gesamten Individualverkehr freigestellten Zülpicher Stra- ße im Bereich der Universität/Innerer Grüngürtel, - Die Entsiegelung der PKW-Abstellflächen im Bereich o der Aachener Straße, o der Venloer Straße o der Subbelrather Straße; - Entsiegelung des Wendehammers im Bereich des Merheimer Platzes. Die Maßnahmen zur konkreten Teilentsiegelung von Verkehrsflächen im Bereich des Inneren Grüngürtels beziehen sich auf folgende Beschlüsse: 5681/2008 Städtebaulicher Masterplan für die Kölner Innenstadt AN/0778/2022 Ersetzungsantrag Ersatzlose Streichung und Entsiegelung von Parkplätzen zu AN/0376/2022, gem. Ersetzungsantrag KlimaFreunde, Grüne und Die Partei Finanzierung Die Finanzierung der Planungskosten von insgesamt 180.000 € ist teilweise im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaanpassung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024 gesichert. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2022 im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2023/2024 (politischer VN) für das Sofor- tentsiegelungsprogramm 250.000 € p.a. in den Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald-und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, eingestellt. Für 2023 sind bei o.g. Finanzstelle 10.000 € veranschlagt. Die restlichen 20.000 € werden im Rahmen der Bewirtschaftung aus der vorgenannten kon- sumtiven Mittelbereitstellung in die investive Finanzrechnung umgeschichtet. Für das Jahr 2024 sind bei Finanzstelle 6700-1301-0-9510 150.000 € veranschlagt. 4 Die Herstellung dieser Maßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städti- schen Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kom- munalen Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Ge- genzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an. Die Festwertaufwendungen sind im gleichnamigen Teilergebnisplan in Teilpanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 2023/2024, sichergestellt. Die ab 2025 in die Mittelfristplanung des Hpl. 2023/2024 aufgenommene Auszahlungsplanung steht unter dem Vorbehalt einer Förderanerkennung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Auszahlungs- bzw. Aufwandsermächtigungen dar. Anlagen 1. Förderskizze ‚Dasselbe in Grün‘ – Aus grauer wird grüne Infrastruktur 2. Formular Förderskizze 3. Übersichtsplan Entsiegelungsmaßnahmen
Anlage_3_Übersicht Entsiegelungsmaßnahmen
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Merheimer Platz Zülpicher Straße Subbelrather StraßeVenloer StraßeAachener Straße PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumName Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer Übersichtsplan BauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabbearbeitetDatum IndexHöhenbezugFormatIndex FreigabeDatum/Unterschrift Freigabe BüroDatum/Unterschrift Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0ABCDEFGH Übersichtsplan1:8.000DIN A127.09.2022 "Dasselbe in GrünAus grauer Infrastruktur wird grüne Infrastruktur"
Anlage 7, Auszug BV 5 Nippes vom 02.02.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 03.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 öffentlich 9.2.2 Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen 3066/2022 Frau Feuser regt an, die Beschlussvorlage der Verwaltung um den Passus zu erwei- tern, dass bei der Umsetzung die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und AN/1430/2022 zu berücksichtigen sind. Dieser Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen. Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu beschlie- ßen: „Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung zum Förderprojekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel werden konkret für die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln und für die Objektplanung der vorgesehen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel eingesetzt. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaan- passung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024. Bei der Umsetzung sind die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und AN/1430/2022 zu berücksichtigen.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.
Anlage_1_Projektskizze_Dasselbe in Grün
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Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Köln 01.10.2022
Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Projektskizze Dasselbe in Grün Aus grauer Infrastruktur wird grüne Infrastruktur Mit Entsiegelungsprojekten stärken wir die Versickerung von Re-genwasser und reduzieren die Risiken von Überschwemmungen. „Mehr Fortschritt wagen“ Koalitionsvertrag Bundesregierung 2021-2025 S. 40
1. Problemstellung 2. Entsiegelungskonzept 3. Vorgaben und vorhandene Konzepte Stadt Köln 4. Entsiegelungskataster Köln 5. Entsiegelung an radialen Ausfallstraßen im Bereich Innerer Grüngürtel
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1. Problemstellung Die steigende zunehmende Flächenversiegelung in den deutschen Großstädten ist seit vielen Jahren ein städtebaulich, ökologisch und klimabezogenes viel diskutiertes Thema. Allgemeiner Konsens ist, dass der Flächenverbrauch eingedämmt werden muss, um den Herausforderun-gen des Klimawandels, der Verringerung der Biodiversität und der zunehmenden Flächenkon-kurrenz nachhaltig begegnen zu können. Im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung 2016 das Ziel vorgegeben, den Zuwachs an Flächenversiegelung bis zum Jahre 2030 auf weniger als 30 ha zu begrenzen. 1 Auch wenn es konjunkturbedingt Schwankungen zu verzeichnen gibt, bleibt dies ein ehrgeiziges Ziel, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, das abgesehen von den drei Stadtstaaten mit 10,8 % den höchsten Anteil an versiegelter Fläche aufweist. 2 Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sieht in einem bewussten Umgang mit der Ressource Siedlungsfläche, eine Schlüsselposition für die Umsetzung der Ziele einer nach-haltigen Stadtentwicklung. Diese hohe Bedeutung begründet sich auch mit der Vorgabe des Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (BauGB § 1, Abs. 6). Um dies zu erreichen formuliert das Bundesinstitut folgende Strategien für einen intelli-genten Umgang mit der Ressource Boden: Strategie: Reduzierung des Zuwachses an bebauter Siedlungsfläche Strategie: Wiedernutzung von städtebaulichen Brachen und leerstehenden Gebäuden Strategie: Optimale Nutzung städtebaulicher Dichte Strategie: Erhaltung und Vernetzung klimawirksamer Freifläche Strategie: Reduzierung der Bodenversiegelung 3 Dieser Erkenntnis folgend gilt es die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregie-rung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf allen (Planungs-) Ebenen konsequent umzusetzen. Aktuelle städtebauliche Strategiekonzepte wie das Agglomerationskonzept der Region Köln/Bonn oder die Stadtstrategie „Perspektiven 2030+“ für die Stadt Köln greifen diese Vorgabe auf und formulieren folgende Ziele: Agglomerationskonzept: „Weiteres Wachstum in der Region raumverträglich und flä-chensparend ermöglichen“ „Vorrang Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ 4 Stadtstrategie: „Köln verpflichtet sich, seine Stadtentwicklung aktiv und im Einklang mit leistungsfähigen Mobilitätsangeboten und starken Zentren zu steuern, schonend mit seiner 1 https://www.bundesregierung.de/re-source/blob/975292/730844/3d30c6c2875a9a08d364620ab7916af6/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-neu-auflage-2016-download-bpa-data.pdf 2 Siethoff, J.: Ermittlung der Flächenversiegelung im Kölner Stadtgebiet – Eine GIS-Analyse basierend auf hoch-aufgelösten Orthophotos und ALKIS-Daten. Bachelorarbeit Universität zu Köln Mathematisch-Naturwissen-schaftliche Fakultät Geographisches Institut 2021 3https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/themen/_alt/Stadtentwicklung/StadtentwicklungDeutschland/NachhaltigeStadtentwicklung/Projekte/Archiv/StrategienIndikatoren/05_Handlungsfeld_Boden.html 4 Region Köln/Bonn e.V. (Hrsg.) Agglomerationskonzept. S. 92
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Ressource Fläche umzugehen und seine Veedel als Zentren des gemeinschaftlichen Lebens zu sichern und weiterzuentwickeln.“ 5 Ist die nachhaltige Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Siedlungswachstum allgemeiner städtebaulicher Konsens, so rückt zunehmend auch das Thema der Entsiegelung von versie-gelten Flächen in den Fokus. Für das insgesamt 405 km2 große Stadtgebiet von Köln konnte im Rah-men einer Bachelorarbeit eine GIS ba-sierte Untersuchung über den Um-fang der Flächenversiegelung durch-geführt werden. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde ermittelt, dass „von der gesamten Fläche des Kölner Stadtgebiets … 13.945,85 ha versie-gelt ... (sind). Dies entspricht einem Anteil von 34,45 % an der gesamten Fläche des Stadtgebiets. Als unversie-gelt sind 60,72 % der Fläche mit 24.574,41 ha klassifiziert. ... Der Stadtbezirk Innenstadt weist mit ei-ner Flächenversiegelung von 63,84 % ... den höchsten anteiligen Wert auf, gefolgt von Ehrenfeld (52,07 %) ... und Nippes (47,40 %).“ 6 Eine Versiegelung des Bodens bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, so dass Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Dies hat grundsätzlich Auswirkungen auf den gesamten Wasserhaushalt und kann je nach Topografie das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen erhöhen. Großflächig versiegelte Flächen beeinflussen darüber hinaus negativ das Kleinklima, da die versiegelten Böden kein Wasser verdunsten können und somit nicht zur Kühlung der Luft bei-tragen. Als Standort für Pflanzen, die aufgrund ihrer Transpiration wesentlich zur Kühlung bei-tragen, sind versiegelte Flächen ungeeignet. Somit können diese Flächen auch keinen Beitrag zur Biodiversität leisten und die natürlichen Bodenfunktionen nicht erfüllen. 7 Vor dem Hintergrund der klimatischen Bedingungen, insbesondere in den dichtbebauten Sied-lungsbereichen, kann durch eine gezielte und umfangreiche Entsiegelung, ein deutlicher Bei-trag zur Verbesserung der klimatischen, ökologischen und wasserwirtschaftlichen Situation beleistet werden.
5 Leitsatz 1. Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“, Köln 2020 6 Siethoff, S. 42 7 Vgl.: https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung
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Der vom Umweltbundesamt 2021 herausgebrachte Forschungsbericht „Bessere Nutzung von Entsiegelungspotenzialen zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen und zur Klimaanpas-sung“ formuliert deshalb u.a. folgende Kernbotschaft: „Trotz räumlich heterogener Möglichkeiten und Prioritäten qualifizieren sich Entsiegelungs-maßnahmen und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen als sehr breit anwendbare, sofort und dauerhaft wirksame Maßnahme zur Anpassung an viele Folgen des Klimawandels, insbe-sondere in Städten, mit zusätzlichen Mehrwerten für weitere kommunale Entwicklungsziele und die umgebende Region. Eine integrierte Betrachtung von Flächennutzung und Klimaanpas-sung ist notwendig.“ 8 Die Bundesregierung hat im Koalitionsver-trag 2021-2025 die Versickerung von Regen-wasser durch Entsiegelungsmaßnahmen zur Senkung des Risikos von Überschwemmun-gen formuliert. Diese Zielsetzung wird im „Aktionsprogramm Natürlicher Klima-schutz“ aufgegriffen und einen „Maßnah-menkatalog Entsiegelung und Flächenrecyc-ling stärken“ formuliert. 9 hierin wird vor al-lem die Bedeutung von Entsiegelungsmaß-nahmen in verdichteten urbanen Gebieten hervorgehoben. Hieraus abgeleitet werden u.a. folgende Ansätze „Das werden wir tun:“ formuliert: § Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Entsiegelungsmaßnahmen entwickeln wir mit dem Ziel der dauerhaften Renaturierung weiter § Dazu kommen Einzelvorhaben als best-practice Beispiele verbunden mit entsprechen-den Informationskampagnen und Lehrmaterialien 2. Entsiegelungskonzept Das Umweltbundesamt hebt in seinem o.g. Bericht den Beitrag von Entsiegelungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung hervor. Bewusst wird der Fokus auf Entsiegelungspotenziale in urbanen Räumen gelegt, da hier im Gegensatz zu ländlichen Gebieten, der höchste Handlungsdruck in Bezug auf Klimaanpassung und -verbesserung be-steht. Nach Aussage des Umweltbundesamtes können mit konkreten Entsiegelungsmaßnahmen grundsätzlich folgende Klimaanpassungsziele unterstützt werden: 8 Herausgeber Umweltbundesamt: Bessere Nutzung von Entsiegelungspotenzialen zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen und zur Klimaanpassung. Dessau-Roßlau, Oktober 2021, S. 321 9 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hrsg.): Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (Entwurf), S. 34+35
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§ „gesundheitsschutzbezogene (Reduzierung von Hitzestress und Lufttrockenheit, Schaf-fung von Grün- und Freizeitflächen) § wasser(schutz)bezogene (Reduzierung von Bodentrockenheit und Niedrigwasser, von Grundwasserspiegelschwankungen und von Überschwemmungen und Hochwasser), § bodenschutzbezogene (Reduzierung von Bodenentwicklungsveränderungen, Bo-densuffosion und -erosion) und § naturschutzbezogene (Reduzierung von Biodiversitätsverlusten).“ 10 Gleichzeitig weist das Umweltbun-desamt darauf hin, dass das Angebot an Entsiegelungspotenzialen jedoch allgemein als nicht sehr hoch einge-schätzt wird. Es wird vermutet, dass nur „etwa 1 % der Gebäude- und Freifläche als Renaturierungspoten-zial betrachtet werden (können), wo-bei das nicht zu 100 % dem Entsiege-lungspotenzial entspricht, da die Flä-chen nicht zu 100 % versiegelt sind.“ 11 Die größten Hemmnisse zur Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen sieht das Umwelt-bundesamt zurzeit „... in unzureichenden finanziellen Kapazitäten (ökonomisch verhältnismä-ßiges Entsiegelungspotenzial) und/oder ungeeigneten rechtlichen Vorgaben für die Pflichten der Kommunen und der Inpflichtnahme Privater, in Nutzungskonflikten und fehlenden gesell-schaftlichen und politischen Mehrheiten (politisch umsetzbares Entsiegelungspotenzial) be-gründet.“ 12 Perspektivisch wird jedoch eingeräumt, dass sich diese Rahmenbedingungen durch politische Entscheidungen grundlegend ändern können. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass durch eine systematische Entsiegelung versiegelter Flächen, insbesondere in den urbanen Räumen, ein Beitrag zur Erreichung allgemeiner Klima-ziele und insbesondere ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Klimas durch Schaffung neuer begrünter Flächen geleistet werden kann. Dies zugrunde gelegt wird im Rahmen des Bundesprogramms zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ eine Projektskizze „Dasselbe in Grün“ zum systematischen Aufbau eines Entsiegelungskatasters und zur konkreten Umsetzung einer Entsiegelungsmaßnahme formu-liert. Hierdurch wird nicht nur erstmals ein innovatives, systematisch aufgebautes und inves-titionsvorbereitendes digitales Entsiegelungskataster erstellt, sondern auch ein konkretes und investives Projekt der grünblauen Infrastruktur zur Anpassung von öffentlichen Grünflächen an den Klimawandel umgesetzt. 10 Umweltbundesamt, S. 16 11 Umweltbundesamt S. 18 12 Umweltbundesamt S. 19
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3. Vorgaben und vorhandene Konzepte Stadt Köln Folgende Konzepte und Projekte der Stadt Köln bilden die Grundlage für die Erstellung dieser Projektskizze. Masterplan Stadtgrün Der Rat der Stadt Köln wird im Oktober 2022 den Masterplan Stadtgrün als Vorgabe zur Siche-rung und Entwicklung der grünen Infrastruktur beschlossen. Die Erarbeitung des Masterplans erfolgte vor dem Hintergrund der Bedeutung urbaner Grün- und Freiräume für die Frisch- und Kaltluftproduktion sowie die Darbietung von Trink- und Grundwasser. Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Grün- und Freiflächen zusätzlich vor neue Herausforderungen. Ohne eine Anpassung an die Klimafolgen durch Vernetzung, durch eine Erhö-hung der Biodiversität und durch eine Anpassung der Nutzungen, wird der Freiraum seine vielfältigen Leistungen und Funktionen für die Lebens- und Umweltqualität nicht nachhaltig aufrechterhalten kön-nen. In einem ersten Schritt konnte auf der Grundlage der Analyse der un-terschiedlichen Funktionen urba-ner Grün- und Freiflächen eine strategische Konzeption für eine gesamtstädtische grüne Infrastruk-tur erarbeitet werden. In weiteren Arbeitsschritten wer-den ab 2023 aufbauend auf dieser gesamtstädtischen Grundlage Ana-lysen zur Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur auf der Ebene der einzelnen Stadtbe-zirke durchgeführt. Der Rat der Stadt Köln hat hierfür folgende Vorgabe formuliert: Im Rahmen der weiteren Analyse sollen „… Flächen (insbesondere solcher mit sehr intensiver Nutzung wie im bestehenden Inneren Grüngürtel) aufgezeigt werden. Hierbei sollen die Po-tenziale für eine ökologische Aufwertung (Biotopverbund) für natürliche Retentions- und Re-genwasserneubildung (City-Polder) und die stadtklimatische Bedeutung (Stadt- und Lokal-klima) dargestellt und in das zu erstellende Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie ihre Weiterentwicklung konzipiert werden. Bei der Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind nicht mehr notwendige Ver-kehrsflächen auf ihre Entsiegelungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und im Masterplan ent-sprechend zu kennzeichnen.“
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Wasser muss zum Baum Im Rahmen einer Förderzusage des „Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird zurzeit das Modellprojekt „Wasser muss zum Baum“ umgesetzt. Mit diesem Modellprojekt sollen anhand dreier Versuchsanordnungen die bisherigen Vorga-ben zur Standortausgestaltung für Straßenbäume beispielhaft optimiert und Wege aufgezeigt werden, wie grundsätzlich Niederschlagswasser gezielt über eine tiefgründige Wassereinspei-sung in der Pflanzgrubensohle eingeleitet werden kann. Hiermit wird zum einen schon ein gewisser Beitrag zur Entsiegelung von Straßenflächen und zum anderen zur Niederschlagsver-sickerung geleistet, der letztendlich die Standortbedingungen und somit die Wohlfahrtswir-kungen von Bäumen in der Stadt verbessert.
Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ Das Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ der Stadtentwässe-rungsbetriebe Köln (StEB) fasst alle bisherigen Aktivitäten zur wasserwirtschaftlichen Klima-folgenanpassung zusammen und entwickelt diese konsequent weiter. 13 Die langfristigen Ziele aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind für Köln: § die Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts, § den Gewässerschutz § den Überflutungs- und Hochwasserschutz § die Sicherung und Optimierung der Freiraumqualität § die Anpassung an den Klimawandel im Kontext der Schwammstadt Hierzu bedarf es der Etablierung der Leitidee des Schwammstadtkonzepts. Durch die Minimie-rung von Eingriffen in den natürlichen Wasserkreislauf bei Neubaugebieten und bei baulichen Veränderungen im Stadtgebiet sowie idealerweise durch eine Verbesserung der vorhandenen 13 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=106691
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Situation im Bestand soll die Resilienz gegenüber Klimaveränderungen deutlich gesteigert werden. Dies erfordert nicht nur einen angepassten Umgang mit Niederschlagswasser, son-dern auch ein intensives Zusammenwirken von Stadtplanung, Freiraumplanung und Wasser-wirtschaft. Hierzu wurden folgende Aktivitäten fortgeführt, intensiviert oder initiiert worden: § Fortführung der laufenden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unter Fortschrei-bung der Gefahrenkarten, der Weiterentwicklung von Regenwasserrückhaltung und -nutzung im Straßenraum sowie der Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung, der Unternehmen und Institutionen in Köln. § Fortführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen bei der Entwicklung neuer Baugebiete unter Einbringung eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrags, der Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zum klimafolgenange-passten Umgang mit Niederschlagswasser aufzeigt. § Systematisierung der Klimafolgenanpassung für Neubau und Bestand durch die Auf-stellung eines spezifischen Maßnahmenkatalogs von grün-blauen Infrastrukturmaß-nahmen auf Basis des Schwammstadtkonzepts. § Weiterentwicklung der Überflutungsvorsorge mittels multifunktionaler Flächennut-zung im öffentlichen Raum unter besonderer Nutzung der Rückhaltung und Speiche-rung von Niederschlagswasser. § Identifizierung besonders stark betroffener Fokusgebiete für die Durchführung von Pi-lotprojekten, um in Workshops und Wirksamkeitsanalysen die technischen Maßnah-men der Klimafolgenanpassung untersuchen und bewerten zu können. § Auswertung der Erfahrungen und Anwendung des Schwammstadtkonzepts bei allen geeigneten Planungen, sowohl im öffentlichen Raum als auch bei größeren Grund-stücksbebauungen. § Akzeptanzschaffung in der Politik, bei den Stakeholdern und in der Bevölkerung sowie den Unternehmen durch fachliche Kommunikation und einen partizipativen Planungs-prozess. Gerade für Änderungen in bestehenden Bebauungen bedürfen Klimafolgen-anpassungen einer erhöhten Information und Motivation zur Selbstvorsorge. Seit 2021 ist das Strategiekonzept die Grundlage für die Aktivitäten der StEB Köln für die Kli-mafolgenanpassung. Klimaangepasste Metropole/Grün hoch3/Hitzeaktionsplan Mit der Studie „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ (LANUV 2013) liegen der Stadt Köln Erkenntnisse zur Entwicklung der Hitzebelastung und von Extremwetterereignissen in den Stadtteilen vor. Aus den Projektergebnissen wurden Handlungsempfehlungen für die zukünf-tige, klimaangepasste Stadtentwicklung formuliert und Strategien zur Bewältigung der unver-meidbaren Folgen entwickelt. So wurden Handlungsempfehlungen, welche die Thematik Ent-siegelung und Bodenrenaturierung, -verbesserung und -aufwertung in der Studie formuliert. Die Stadt Köln hat die Planungshinweiskarte Hitze etabliert, welche klimaaktive Freiflächen und belastete Siedlungsgebiete aufzeigt und bei der Aufstellung von Bauleitplänen berück-sichtigt wird. Bei der knappen zur Verfügung stehenden Fläche in einer Großstadt wie Köln bestehen jedoch immer Flächenkonkurrenzen.
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Mit dem städtischen Förderprogramm „GRÜN hoch 3“ wird durch die individuelle Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelung und Wiederbegrünung auf privaten Flächen ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet. Mit dem Verbundprojekt „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ wurde eine Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Das Projekt wurde vom Bun-desministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert. Projekt-partner sind die Uni Bonn, das Gesundheitsamt der Stadt Köln und der RheinEnergie AG. Ziel des Verbundprojektes war die Minimierung von gesundheitlichen Risiken durch Hitzeperioden und die Erhöhung der Gesundheitskompetenz insbesondere bei alleinlebenden Menschen über 65 Jahren. In der 3-jährigen Laufzeit wurden Erkenntnisse zur Vulnerabilität der Ziel-gruppe gewonnen, Akteure und Multiplikatoren identifiziert und aktiviert, Maßnahmen zur Abmilderung der gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze erarbeitet sowie die Umsetzung angestoßen. Der Hitzeaktionsplan wird als dauerhaftes Instrument der gesundheitlichen Hitzevorsorge in das Verwaltungshandeln der Stadt Köln integriert und ist eine bedeutende Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel und für ein gesundes Leben in der Stadt Köln. Ziel ist es die gewonnenen Erkenntnisse auf weitere hitzebetroffene Personengruppen auszuweiten und weitere Minderungsmaßnahmen umzusetzen.
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4. Entsiegelungskataster Köln Für das Stadtgebiet von Köln soll ein systematisches und methodisch fundiertes Entsiegelungs-konzept und hierauf aufbauend ein digitales Entsiegelungskataster erstellt werden. Das über-geordnete Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung und Dokumentation bestehender Entsie-gelungspotenziale, sowie die Erfassung und Dokumentation von entsiegelten Flächen. Mit dieser Zielsetzung soll ein innovativer und für andere Kommunen beispielhafter Ansatz für die systematische Erarbeitung eines Entsiegelungskatasters aufgezeigt werden. Dies ist umso mehr erforderlich, da eine im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin durchgeführte Literaturrecherche zu folgendem Ergebnis kommt: „Es konnten jedoch keine Handreichungen / Methoden-Leitfäden o.ä. identifiziert werden, in denen Standards zur Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen ausgearbeitet wurden und die unmittelbar oder mittelbar als Good-Practice-Beispiele für die Entwicklung einer Berliner Handreichung heran-gezogen werden könnten.“ 14 Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen kommt zu der Aussage, dass „ ... in den Kommunen (in der Regel) keine systematisch erhobenen In-formationen zu Flächen mit Entsiegelungspotenzialen vor (liegen). ... Bisher wurden kommu-nale Entsiegelungsmaßnahmen in erster Linie einzelfallbezogen durchgeführt, ohne dass im Vorfeld eine systematische Suche und Abgrenzung der in Frage kommenden Flächen stattge-funden hätte. Es fehlt bisher eine strategische Vorgehensweise zur Erfassung von Entsiege-lungspotenzialen. Eine verstärkte Realisierung von Entsiegelungsmaßnahmen wird erst dann möglich sein, wenn Entsiegelungsflächen bekannt, hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und un-mittelbar in einem Entsiegelungsflächenverzeichnis abrufbar sind.“ 15 Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes und den Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, sollen folgende Vorgaben bei der Erarbeitung des Katasters berücksichtigt werden: § Die zu identifizierenden Entsiegelungsmaßnahmen sollen nicht als alleinstehende Maßnahmen betrachtet werden, sondern in Verbindung mit der Sanierung von Altlas-ten und/oder mit Begrünungsmaßnahmen. § Die erfassten Entsiegelungspotenziale sollen hinsichtlich ihrer Umsetzung priorisiert werden. Hierbei werden Kriterien, wie z.B. der Versiegelungsgrad, Überflutungsschwer-punkte usw. zu Grunde gelegt. § Ebenfalls sollen die entsiegelungspotenziale in Hinblick auf größtmögliche Klimaanpas-sungserfolge anhand ihres erwarteten Nutzens und ihrer veranschlagten Kosten prio-risiert werden. § Es soll zwischen Vollentsiegelung und Teilentsiegelung unterschieden werden.
14 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.): Teil 1: Literaturrecherche, Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung. Berlin 2013, S. 6 15 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) Erfassung von Entsiege-lungspotenzialen in Nordrhein-Westfalen. LANUV-Arbeitsblatt 34. Recklinghausen 2017, S. 5
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§ Die Entwicklungspotenziale und die durchgeführten Maßnahmen werden in einem di-gitalen Kataster erfasst. § Die Einbeziehung von Akteuren (Bürger*innen, Nutzer*innen etc.) sollte an entschei-denden Arbeitsschritten erfolgen. Im Rahmen der systematischen Herangehensweise zum Aufbau eines Entsiegelungskatas-ters soll einerseits eine Identifizierung und Charakterisierung von Entsiegelungspotenzial-flächen durchgeführt werden. Zum anderen sollen auf der Grundlage der anstehenden Wei-terbearbeitung des Masterplans Stadtgrün Klimaanpassungsbedarfe durch Schaffung neuer Grünflächen auf Quartiersebene ermittelt werden. Die Erarbeitung der methodischen Grundlagen, der Vorgehensweise zur Identifizierung von Entsiegelungspotenzialen und der Auswahl von Bewertungskriterien auf der Grundlage des LANUV-Arbeitsblattes 34, soll durch Vergabe an ein entsprechendes Planungsbüro erfolgen. Hierdurch werden investitionsvorbereitende Maßgaben für anschließende konkrete Umset-zungsmaßnahmen vorbereitet und projektbegleitende Maßnahmen reflektiert. Der Aufbau eines Entsiegelungskataster baut auf dem zurzeit in der Entwicklung befindlichen digitalen „Kompensationsflächenkatasters“ auf. Im Vorfeld soll ein Workshop mit Vertreter*innen externer Kommunen und des LANUV NRW durchgeführt werden, um Erfahrungen und Anregungen zu sammeln und konkrete Anforde-rungen an ein Entsiegelungskataster zu formulieren. 5. Entsiegelung an radialen Ausfallstraßen im Bereich Innerer Grüngürtel Innerer Grüngürtel Der Innere Grüngürtel, als zusammenhängender innerstädtischer Grünring vom Rhein bis zur Luxemburger Straße ausgebildet, ist die größte Grünfläche in der Kölner Innenstadt. Aufgrund seiner Lage zwischen dem Stadtzentrum und den angrenzenden Stadtteilen erlangt der Innere Grüngürtel eine bedeutende Funktion zur Gliederung und Durchlüftung des verdichteten Stadtkörpers. Gleichzeitig ist der Grüngürtel aber auch Ausgangspunkt und zentrales Element des gesamtstädtischen Grünsystems, also der Grünen Infrastruktur. 16 Mit dem städtebaulichen Projekt Parkstadt Süd soll der Innere Grüngürtel im Bereich des Großmarktes im Süden der Innenstadt bis an den Rhein geführt werden. Der Vorentwurf für die Ausgestaltung dieser 32 ha großen neuen Grünfläche liegt vor und greift insbesondere die künftige klimatische und wasserwirtschaftliche Bedeutung dieser innerstädtischen Grünfläche auf. 17
16 Vergleiche Masterplan Stadtgrün 17 https://www.parkstadt-sued.de/#:~:text=Die%20Park-stadt%20S%C3%BCd%20%E2%80%93%20Das%20ist%20geplant&text=Auf%20einem%20Planungsge-biet%20von%20rund,den%20Fl%C3%A4chen%20des%20heutigen%20Gro%C3%9Fmarkts.
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Vor dem Hintergrund der prognostizierten Klimaerwärmung formuliert die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erarbeitete Studie „Klima-wandelgerechte Metropole Köln“ folgende Aussage: 18 „Trotz aller Klimaschutzbemühungen wird auch die Stadt Köln durch die – nach derzeitigem Wissensstand – nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels betroffen sein: Im Rahmen dieses Projekts konnte gezeigt werden, dass bis Mitte des Jahrhunderts die Hitzebelastung – speziell in der Innenstadt – und Starkniederschlagsereignisse in Köln deutlich zunehmen wer-den. Dies führt zu erhöhten Belastungen und Risiken für die Bewohner, die Umweltmedien, die Infrastruktur und das Stadtgrün. … Von großer Bedeutung für das künftige Stadtklima sind dabei Maßnahmen zum Umgang mit Starkniederschlägen sowie die Flächen im Stadtgebiet mit hoher Kalt- und Frischluftproduktion.19
In der Planungshinweiskarte dieser Untersuchung wird die Grünfläche des Inneren Grüngür-tels der Klasse 3 (gelb) -Belastete Siedlungsflächen – zugeordnet. Dies ist vor allem aufgrund der Lage zu den dichten Innen- und Vorstadtquartieren begründet. Die „Flächen der Klasse 3 stellen eine stadtklimatische Übergangszone dar. Die hierzu gehöri-gen Flächen liegen am Rand der Klassen 1 und 2 und sind heterogen gestaltet. Sowohl dichte Bebauung, als auch weniger dichte Bebauung und angrenzende Freiflächen sind hier zu finden. 18 https://www.stadt-koeln.de/artikel/03279/index.html 19 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (Hrsg.): Klimawandelge-rechte Metropole Köln. Abschlussbericht Fachbericht 50, Recklinghausen 2013, S. 117
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Diese Randlagen können auch aus Grün- und Verkehrsflächen bestehen. Je nach Vegetations-bestand kann lokal eine hohe Abkühlung stattfinden (z. B. Friedhofsflächen). Die nächtliche Abkühlung ist etwas höher als in den Klassen 1 und 2, jedoch immer noch ein-geschränkt. Lokale Winde werden behindert oder abgebremst. … Durch zusätzliche Versiege-lung kann es hier schnell zu einer Verstärkung der klimatischen Belastung kommen.“ 20 Trotz dieser Einstufung hat der Innere Grüngürtel grundsätzlich eine hohe klimatische Bedeu-tung. Insbesondere dann, wenn es gelingt die auch im Bereich des Grüngürtels vorhandene Versiegelung durch gezielt Entsiegelung zu verringern. Aus diesem Grunde soll im Rahmen dieses Projektes an verschiedenen radialen Ausfallstraßen im Bereich des Inneren Grüngürtels konkrete Entsiegelungsmaßnahme durchgeführt werden. Die Entsiegelungsmaßnahmen bauen auf vorliegenden politischen Beschlüssen auf und teilen sich wie folgt auf (siehe Über-sichtsskizze): § Teilentsiegelung der vom gesamten Individualverkehr freigestellten Zülpicher Straße im Bereich der Universität § Entsiegelung der PKW-Abstellflächen im Bereich der Aachener Straße, der Venloer Straße und der Subbelrather Straße § Entsiegelung des Wendehammers im Bereich Merheimer Platz
Merheimer Platz Zülpicher Straße Mit dieser konkreten baulichen Investition wird die Funktionsvielfalt des Inneren Grüngürtels, als größte innerstädtische Grünfläche, erhalten, weiterentwickelt und an die klimatischen Ver-änderungen angepasst. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Bewältigung stadtklimatischer Defi-zite in hochverdichteten, urbanen Bereichen durch naturbasierte Lösungsansätze geleistet.
20 LANUV, S. 119
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Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergehende Referenzen Interne und externe Forschungsvorhaben der StEB Köln, die mit der Projektskizze verbunden werden: § MURIEL – planerische, bauliche und betriebliche Standards der multifunktionalen Flächennutzung § iResilience – Motivation von Privaten, sich mit den Folgen von Klimafolgenanpassung zu befassen und Maßnahmeninitiierung, Zusammenbringen von städtischen und privaten Akteuren § KlimfAB – Vernetzung von Stadtentwässerungen mit dem Ziel eines Maßnahmenkatalogs für die kom-munale Abwasserableitung und –Behandlung § SaferPLACES – Erstellung eines web-basierten Cloud-Service zur Hochwasser- und Starkregenrisikokar-tierung § VISDOM – neuartige Simulationstechnologie und –visualisierung zur Berechnung von Hochwasser und Starkregen § VertiKKA – Erforschung einer neuen Technologie und prototypische Umsetzung zur lokalen Nutzung von Abwasser zur Bewässerung von begrünten Fassaden § AMAREX - Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse § Wasser muss zum Baum – Weiterentwicklung der Kölner Pflanzgruben zur Speicherung von Nieder-schlagswasser zur Baumbewässerung zusammen mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3066/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 16.09.2022 13:19