Mandari Insight

V/0226/2024

125. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 638 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 02.05.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2024, TOP 49.1.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0226-2024-Anlage-1-Geltungsbereich-FNP-125

· application/pdf

Ansehen

V-0226-2024-Anlage-2-Geltungsbereich-VBP-638

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1984 Zeichen

Anlage A zur V/0226/2024 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die 
geplante Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich der Straße Galgenheide und 
westlich der B 51 in Mecklenbeck.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ein essenzielles Ziel der Stadt Münster ist die Entwicklung und Sicherung einer hohen Umwelt - 
und Naturqualität. Teilziel ist dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030. Der Bau von So-
larthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann einen wicht igen Beitrag zur Erreichung 
dieses Ziels leisten.  
 
Mit der Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne soll der planungsrechtliche Rahmen für die 
Realisierung einer Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage in Mecklenbeck geschaffen 
werden.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang 
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits - und Behördenbeteili-
gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. 
der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der Planungskosten 
durch die Vorhabenträgerin geregelt.   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
2019 rief die Stadt Münster den Klimanotstand aus und setzte sich zum Ziel, bis 2030 Klimaneut-
ralität zu erreichen. Der Bau von Solarthermie - und Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann einen 
wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.

V-0226-2024-Anlage-1-Geltungsbereich-FNP-125

134 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:10.000125. FNP-ÄnderungMecklenbeck - Südlich Galgenheide / Westlich B 51
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0226/2024

V-0226-2024-Anlage-2-Geltungsbereich-VBP-638

156 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:10.000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 638Mecklenbeck - Südlich Galgenheide / Westlich B 51
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0226/2024

Beschlussvorlage

9296 Zeichen

V/0226/2024 
V/0226/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im 
Stadtteil Mecklenbeck im Bereich Südlich Galgenheide / Westlich B 51 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 638: Mecklenbeck - Südlich Galgenheide / 
Westlich B 51 
Beschluss zur Aufstellung 
[Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich südlich der Straße Galgen-
heide und westlich der Bundesstraße 51 zu ändern (125. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich südlich der Straße Galgenheide und westlich der Bundesstraße 51 im Stadtteil 
Mecklenbeck ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan zur Realisierung einer Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzu-
stellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 638).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Münster,  
 
Flur 216,  
Flurstücke 74, 187, 299,  
Stadtplanungsamt 
 
14.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Köster /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6155 /  
492-6194 
Koester@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0226/2024 
 
Flur 221,  
Flurstücke 8, 9, 10, 11, 38, 42, 49, 52, 53, 70, 73, 74, 82, 89 und ein Teil des Flurstücks 51. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Vertragliche Vereinbarungen legen fest, dass sämtliche Planungskosten von der Vor-
habenträgerin übernommen werden.  
 
 
Begründung:  
 
Die Stadtwerke Münster GmbH plant die Errichtung einer Solarthermie - und Photovoltaik -
Freiflächenanlage auf einer rund 20 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche im Südosten von 
Mecklenbeck im Dreieck zwischen Bahntrasse und Autobahnzubringer. Mit der 125.  Änderung des 
Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638 „Meck-
lenbeck – Südlich Galgenheide / Westlich B  51“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Realisierung des Kombi-Projektes (solare Wärme- und Stromerzeugung und Wärmespeicherung) 
geschaffen werden.  
 
Das Vorhaben stellt eines der Starterprojekte dar, die anhand eines Kriterienkatalogs (vgl. 
V/0908/2021) als prioritär identifiziert wurden. Der Hauptausschuss hat dem Antrag auf Bauleitpla-
nung für das o.g. Vorhaben am 26.10.2022 im nichtöffentlichen Sitzungsteil zugestimmt.  
 
Ein essenzielles Ziel der Stadt Münster is t die Entwicklung und Sicherung einer hohen Umwelt- und 
Naturqualität. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum städtischen Ziel der Klimaneutralität bis zum 
Jahr 2030, welches in der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ verankert ist. Dies betrifft  
die dort benannten strategischen Leitziele 4 (Stromverbrauch) und 6 (Fernwärme). Durch das Projekt 
werden ebenfalls die Dezentralisierung und Versorgungssicherheit in den Bereichen Wärme und 
Strom gestärkt.  
 
Die o.g. Fläche ist für die Errichtung einer S olarthermie-Freiflächenanlage, a ufgrund der geringen 
Entfernung zum nächstmöglichen Einspeisepunkt in das Fernwärmenetz der Stadt Münster und der 
damit verbundenen Minimierung von Wärmeverlusten , besonders geeignet. Der Schwerpunkt der 
Anlagenkonzeption liegt auf der Solarthermie (Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Ener-
gie), obgleich der produzierte Strom der Photovoltaikanlage für die Wärmeerzeugung benötigt wird. 
Die von der Solarthermie-Freiflächenanlage erzeugte Wärme wird in das Fernwärmenetz eingespeist. 
Die prognostizierten Erträge der Anlage betragen ca. 30  GWh/a Wärme und 2  GWh/a Strom. Dies 
entspricht in etwa dem Bedarf von 3.000 (Wärme) bzw. 350 (Strom) Haushalten. 
 
An sonnigen Tagen übers teigt die Wärmeproduktion der Anlage die Speicherkapazität des Netzes, 
sodass die Errichtung eines (zylinderförmigen) Wärmespeichers im Plangebiet erforderlich ist. Es wird 
ein maximales Speichervolumen von ca. 22.000 m³ benötigt, welches im Zuge der technischen Anla-
genplanung präzisiert wird. In diesem Kontext erfolgt auch eine kritische Prüfung zur Minimierung der 
baulichen Dimensionierung und der visuellen Prägung des Speicherbehälters, um den Eingriff in das 
Landschaftsbild zu minimieren. Derzeit werden drei verschiedene Standortoptionen für die Errichtung 
des Wärmespeichers geprüft. V oraussichtlich wird dieser im Norden des Plangebiets nahe der 
Bahntrasse oder mittig im Plangebiet am Waldrand positioniert. Neben dem Wärmespeicher sind im 
Plangebiet zusätzlich ein Technikgebäude und ein Regenrückhaltebecken (nordöstlicher Bereich des 
Plangebiets) vorgesehen.  
 
Wenngleich mit der Errichtung einer Solarthermie- und Photovoltaik-Freiflächenanlage – insbesonde-
re durch die Notwendigkeit eines Wärmespeichers  – ein erkennbarer Eingriff in das Landschaftsbild 
verbunden ist, leistet das Planvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 
Münsters. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in Verbindung mit dem abzuschließenden

- 3 - 
V/0226/2024 
Durchführungsvertrag verschiedene Basisvorgaben enthalten, um den notwendigen Eingriff so gering 
wie möglich zu halten und planerisch zu steuern.  Hierzu gehören u.a. der weitgehende Erhalt der 
bestehenden Hecken- und Biotopstrukturen, sowie die Sicherung eines angemessenen Freiflächen-
anteils auf der Fläche.  
 
Zur Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforder-
lich. Der hierzu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 638 „Mecklenbeck – Südlich Galgenheide / West-
lich B  51“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Die jeweiligen 
Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden sich nach den o.g. funktionalen Zie-
len richten. Durch das Vorhaben werden sowohl städtische als auch private Flächen überplant. Die 
Stadt Münster befindet sich derzeit in der Endabstimmung mit den Stadtwerken zum Abschluss eines 
Letter of Intent zum perspektivischen Verkauf der städtischen Flächen nach Rechtskraft des Bebau-
ungsplans. Darüber hinaus befinden sich die Stadtwerke Münster in der Endphase konstruktiver Ge-
spräche mit den privaten Grundstückseigentümern. Eine grundsätzliche Einigung über den Erwerb 
der überplanten Flächen konnte laut Aussage der Stadtwerke Münster bereits erzielt werden. Inner-
halb des Plangebiets (siehe Anlage  2) liegen derzeit z udem zwei Interessentenwege (Gemarkung 
Münster, Flur 221, Flurstücke 8 und 10 sowie Flur 216, Flurstück 299), welche von der Stadt Münster 
lediglich verwaltet werden, jedoch der privaten Erschließung der Anlieger dienen. Es ist geplant, diese 
Wege im Zuge eines Rezesses  – nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 638 – aufzuheben, so dass sie Bestandteil der o.g. Anlage werden können. Hierzu wird die Stadt 
Münster alternative städtische Wegeparzellen zur Erschließung der angrenzenden priva ten Grund-
stücke zur Verfügung stellen.  
 
Eine seit Anfang des Jahres 2023 mögliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB für die 
Nutzung solarer Strahlungsenergie auf Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen, also 
die Möglichkeit, Teile der geplanten Solaranlagen ohne Planverfahren und nur über das Baugeneh-
migungsverfahren zu realisieren, soll auf Wunsch der Vorhabenträgerin nicht zur Anwendung kom-
men, um die einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage aufeinander abgestimmt planen und realisie-
ren zu können. Durch diese integrative Gesamtplanung wird neben der besseren Abstimmung auch 
eine höhere Transparenz im Verfahren gewährleistet (u.a. sind die formellen Beteiligungsschritte 
nach BauGB durchzuführen).  
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bisher als Fläche für die Landwirtschaft darge-
stellt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren dahinge-
hend zu ändern, dass das Plangebiet zukünftig als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt wir d 
(125. Änderung des Flächennutzungsplans). Ergänzend soll ein kleiner Teilbereich im Osten zukünf-
tig als Fläche für Wald dargestellt werden. Für diesen Bereich besteht auf der Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung kein Planungserfordernis, sodass der Gel tungsbereich der 125. Änderung des 
Flächennutzungsplans geringfügig von dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans Nr. 638 abweichen wird.  
 
Die Geltungsbereiche der 125.  FNP-Änderung sowie des neu aufzustellenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 638 sind in den beigefügten Anlagen dargestellt.  
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich der 125. Änderung des Flächennutzungsplans 
Anlage 2: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 638

Beratungsverlauf (5)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 39.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 49.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Galgenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0226/2024
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2024
Erstellt
28.03.2024 14:54