V/0937/2015
Bürgerhaushalt 2016
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Anlage 1 Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 final (Stand 20151105)
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Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 - Position des Beirats Bürgerhaushalt - (Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2015) Bereits dreimal wurde das bürgerschaftlich erarbeitete und vom Rat der Stadt Münster am 06.04.2011 beschlossene Bürgerhaushaltsverfahren für die Stadt Münster durchge- führt. Die bisherigen Durchläufe haben gezeigt, dass das Münsteraner Modell grund- sätzlich praxistauglich ist und sich bewährt hat. Der bürgerschaftlich besetzte Beirat zum Bürgerhaushalt hat das gesamte Konzept so- wie jede Phase der bisherigen Bürgerhaushalte zeitnah und konstruktiv-kritisch reflek- tiert, um dem Rat Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Verfahrens für den 4. Durchlauf geben zu können. Der Beirat gibt folgende Hinweise und Ratschläge für den 4. Durchlauf des Bürgerhaus- halts zur Weiterentwicklung der praktischen Gestaltung des Verfahrens, zur konzeptio- nellen Weiterentwicklung des Instruments bzw. zu den Vorgaben des Jahres 2016: Der Beirat empfiehlt, den Bürgerhaushalt zur Förderung der demokratischen Kultur und der Bürgerbeteiligung wieder im jährlichen Rhythmus durchzuführen. Um die Qualität des Bürgerhaushalts beizubehalten, sollte das Budget von 35.000 € pro Bürgerhaushalt nicht unterschritten werden. 1. Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahrens 2016 Im 4. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen die bisherigen Zielsetzungen wei- terhin Gültigkeit haben: – Transparenz, Interesse an weiterer Bürgerbeteiligung wecken / stärken / verstetigen, – Trialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern / erhöhen, Politik erhält Entscheidungshilfen – Berücksichtigung eines durchgehend ausgeglichenen Haushaltes spätestens ab 2020 – Stärkerer Blick auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen im Haushalt Insgesamt ist beim Bürgerhaushaltsverfahren darauf zu achten, dass der Schwerpunkt der Aktivitäten auf der nicht organisierten Bürgerschaft liegt und dass das Verfahren insgesamt sehr niederschwellig bleibt und nicht verkompliziert wird. 2. Begriff Bürgerhaushalt Der Begriff „Bürgerhaushalt“ hat sich bewährt und soll weiterhin Verwendung finden. 3. Einbindung der Politik und Verwaltung Der Beirat wünscht sich zukünftig eine stärkere Einbindung der Politik in das Konzept des Bürgerhaushalts. Dies soll im Sinne eines „Trialogs“, also eines Austausches zwi- schen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Stadtverwaltung erfolgen. Eine geeignete Online-Dialogplattform (bzw. „Trialogplattform“) ist hierfür zu schaffen. Der Beirat schlägt hierzu vor, dass während der Etatberatungen zum Haushalt 2017 insbesondere Sparvorschläge und Einnahmeerhöhungen von Politik und Verwaltung mit den Bürgern diskutiert werden. 4. Phasenmodell Das Bürgerhaushaltsverfahren besteht wie in den Jahren 2012 und 2014 aus folgenden Phasen: – Vorschlagsphase – Bewertungsphase – Dokumentationsphase – Politische Beratungsphase – Rechenschaftsphase. Auf die Ausweisung einer „Informationsphase“ wird verzichtet, da phasenübergreifend über den Bürgerhaushalt informiert wird. Vorschlagsphase: Anders als in den bisherigen Verfahren können zukünftig auch Vor- schläge der Verwaltung in den Bürgerhaushalt aufgenommen werden. Es ist dann da- rauf zu achten, dass für die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger erkennbar bleibt, welche Vorschläge von anderen Bürgerinnen und Bürgern und welche Vorschläge von der Verwaltung abgegeben wurden (Verwaltungs- und Bürgervorschläge sind getrennt zu behandeln). Bewertungsphase: An der Bewertungsphase soll in jedem Fall festgehalten werden. Hier kann auch auf die Umfragen im Jahr 2013 verwiesen werden, die der Bewertungsmög- lichkeit einen hohen Stellenwert zugewiesen haben. 5. Zeitplan 2016 Vorschlagsphase März bis Mai 2016 Bewertungsphase Mai bis Juni 2016 Dokumentationsphase Juni bis August 2016 (politische) Beratungsphase September bis Dezember 2016 Rechenschaftsphase ab Dezember 2016 Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit dem Verfahren 2014. 6. Niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushaltsverfahren in den Stadtbezirken und Umsetzung des Bürgerhaushalts auf Bezirksebene In der Vorschlagsphase soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass in den Bezirksver- waltungsstellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben werden können. Außerdem soll ein niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushalt in den Stadt- bezirken auch dadurch gewährleistet werden, dass in den Bezirksverwaltungsstellen die Möglichkeit besteht, die eingegangenen Vorschläge zu bewerten. Diese Zugangsmög- lichkeit ist ausdrücklich für Personen gedacht, die keinen Internetzugang besitzen oder nicht über das Internet bewerten möchten. 7. Evaluation Um den Erfolg des Bürgerhaushalts zu messen, werden neben der absoluten Zahl der Beteiligten die Aktivierungsquote (Anteil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevöl- kerung), die Umsetzungsquote der Vorschläge und die Auswirkungen auf den städti- schen Haushalt auch im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt. Teil des Konzepts Bürgerhaushalt bleibt eine Prozess begleitende Evaluation. Die Eva- luation wird über die Erstellung und Auswertung der Rechenschaftsberichte, über die Durchführung von Umfragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet. Es ist vorgesehen, in Kooperation mit dem sogenannten „Fortschrittskolleg NRW“ der Univer- sität Düsseldorf und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW das Verfahren 2016 zu begleiten und zu evaluieren. 8. Bürgerhaushalt im Kontext zu anderen Zugangswegen zu Politik und Verwal- tung Die anderen den Bürgerinnen und Bürgern zur Politik und Verwaltung offen stehenden Zugangswege sollen auch im Rahmen des Bürgerhaushalts kommuniziert werden (Be- schwerdemanagement, Bürgersprechstunde, Anregungen gemäß § 24 GO NW, Be- schwerden gemäß § 24 GO NW, Einwohnerfragestunde). In den Bürgerhaushalt sollen nur Vorschläge eingehen, die sich mit dem Haushalt aus- einandersetzen. Alle anderen Vorschläge werden auf direkte Umsetzung geprüft oder werden als Eingaben gem. § 24 GO NRW behandelt. 9. Einsatz von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Für den Jahreswechsel 2015 / 2016 ist in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Münster die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vorgesehen. Über den (ehrenamtlichen) Einsatz der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren soll das Bürgerhaus- haltsverfahren in der Stadtgesellschaft weiter bekannt gemacht werden, und es sollen weitere Teilnehmende für das Verfahren gewonnen werden. 10. Konzeptionelle Weiterentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit An der konzeptionellen Weiterentwicklung und der Öffentlichkeitsarbeit wird der Beirat gemeinsam mit der Stadtverwaltung arbeiten.
Anlage 2 A-R_0041_2015_a-r-0041-2015-Erweiterung_Buergerhaushalt
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2015 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp -ms.de Münster, 08.06.2015 Antrag Erweiterung des Bürgerhaushalts Der Rat möge beschließen: Die bisherige Praxis des Bürgerhaushaltes wird modifiziert. A. Erweiterung um einen Modellversuch in einzelnen Stadtteilen 1. Als weitere Komponente der Beteiligung von Bürge rinnen und Bürgern am Haushalt findet für einen befristeten Erprobungszeitraum von zunächst drei Jahren ab 2016 ein Bürgerhaushalts-Diskussionsprozess statt. Modellhaf t geschieht dieses in jeweils einem Stadtteil in maximal zwei Bezirksvertretungen , die an diesem neuen Projekt teilnehmen wollen. Zur Umsetzung der Ergebnisse ste hen in den betroffenen Haushalten der maximal zwei Bezirksvertretungen zus ätzlich frei verfügbare Mittel i.H.v. jeweils 35.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel sind ganz oder teilweise in die verbleibenden Folgejahre übertragb ar, wenn Projekte anfinanziert werden sollen. 2. Die an der Teilnahme interessierten Bezirksvertr etungen der Außenstadtteile wählen zunächst einen dafür geeigneten Stadtteil in ihrem Gebiet aus. Alternativ können die Mittel auch auf zwei Stadtteile in einer Bezirksver tretung aufgeteilt werden. Parallel dazu erarbeitet die Bezirksvertretung eine Verfahre nskonzeption für die Durchführung dieses Modellversuchs im jeweiligen Stadtteil. Eine abschließende Entscheidung über die Durchführung dieses Modellversuchs in den beide n Bezirksvertretungen trifft der Hauptausschuss. 3. Zentrales Element der Einbringung, Diskussion un d Bewertung von Vorschlägen im Rahmen dieses Modellversuchs wird / werden die je n ach Konzeption einmalige oder mehrmalige Bürgerversammlung/en im Stadtteil. Hier sollen die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger vorgestellt und diskutiert w erden. Über die Art der Abstimmung macht die Bezirksvertretung einen Verfahrensvorschlag. 4. Um das Interesse am neuen Modellversuch des Bürg erhaushaltes in den Stadtteilen zu wecken und zu stärken, sollen auch Schulen in de n betreffenden Stadtteilen eingeladen werden, sich mit Schülerinnen und Schüle rn zu beteiligen, das Verfahren und den jeweiligen Haushalt kennen zu lernen und Vorschläge einzureichen. 5. Koordination und Durchführung verbleiben wie bis her bei im Thema stehenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt zu den Vorschlägen Stellung, um juristisch unzulässige oder schon bearbeitete / schon in Bearbeitung befindliche Vorschläge auszusondern sowie nicht den Stadtteil betreffende Vorschläge richtig zuzuordnen und einer Weiterbearbeitung zuzuführen. Ablauf: - 2 - Findungsphase: Zunächst identifizieren die interessierten Bezirksv ertretungen der Außenstadtteile jeweils einen, im Fall des Splittens der Mittel maximal zwe i, Stadtteile in ihrem Gebiet, in dem / in denen für drei Jahre dieser Modellversuch erprobt w erden soll. Parallel dazu schlägt sie auch Orte und Zeiten für Bürgerversammlungen vor un d macht weitere Verfahrensvorschläge. Über die teilnehmenden Bezirk svertretungen und deren Verfahrensvorschläge entscheidet der Hauptausschuss. Vorschlagsphase In den Bürgerversammlungen stellen die Bürger ihre Vorschläge für die Verwendung der zusätzlich im betroffenen BV-Haushalt verankerten, frei verfügbaren Mittel im Stadtteil vor. Diese werden dann ggf. in Arbeitsgruppen diskutiert . Beispiel gebend hierfür sind die Versammlungen zu den aktuellen Konversionsprojekten wie den Kasernengeländen in Gievenbeck und Gremmendorf, die sehr erfolgreich un d mit großer Bürgerbeteiligung durchgeführt wurden. Auch die Abgabe von Ideenvorschlägen im Internet, b ei Marktständen und bei der Bezirksverwaltung kann auf Vorschlag der jeweiligen Bezirksvertretung weiterhin möglich bleiben. Ausgabenvorschläge ohne entsprechenden Stadtteilbez ug oder mit einem Finanzvolumen außerhalb der 35.000 Euro werden im Rahmen des Mode llversuches nicht zugelassen, sondern einer anderweitigen Bearbeitung im gesamtst ädtischen Bürgerhaushalt oder als Vorschlag gem. § 24 GO NW zugeführt. So wird verhin dert, dass sich die bekannten Problematiken vergangener Bürgerhaushalte wiederholen. Bewertungsphase Die Verwaltung nimmt zeitnah zu den Vorschlägen Ste llung (siehe oben unter A 6. und unter Vorschlagsphase). Eine Bewertung der Sinnhaft igkeit erfolgt durch die Verwaltung nicht. Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertungsphase in der von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die einzelnen Vorschläge ab. Dokumentationsphase In der Dokumentationsphase werden die Vorschläge wi e vorher auch durch die Verwaltung für die betroffenen Bezirksvertretungen zur abschließenden Entscheidung aufbereitet. Beratungsphase Da die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertu ngsphase in der von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die ein zelnen Vorschläge abstimmen, ist dieses Votum mit einem hohen Grad von Verbindlichke it versehen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die jeweilige Bezirksvertr etung mit den Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger. Rechenschaftsphase Die Rechenschaftsphase wird auch im Rahmen des Mode llversuches weiter in der bekannten Form durchgeführt. - 3 - B. Gesamtstädtischer Bürgerhaushalt 1. Parallel zum Modellversuch wird das bisherige Bü rgerhaushaltsmodell, nunmehr aber beschränkt auf Einsparvorschläge zum gesamtstädtisc hen Haushalt, modifiziert weitergeführt. 2. Das erfolgreich aufgebaute Internet-Infrastruktu rsystem des bisherigen Bürgerhaushaltes soll weiter dafür genutzt werden, dass Bürgervorschläge zu Einsparungen im gesamtstädtischen Haushalt möglich bleiben. Ablauf: Vorschlagsphase Neben dem Modellversuch soll die Möglichkeit besteh en bleiben, weitestgehend internetbasiert solche reinen Einsparvorschläge ein zureichen, die den gesamtstädtischen Haushalt betreffen. Auch Verwaltung und Politik sollen – wie die Bürger – aufgefordert werden, Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt in das Internetportal einzustellen. Alle zugelassenen Vorschläge können auf der Internetplat tform wie gewohnt kommentiert, die vorhandene Infrastruktur weiter genutzt werden. Damit Vorschläge nicht verloren gehen, die zwar die Erfordernisse des Bürgerhaushalts nicht erfüllen, aber geeignet sind, als Anregung ge m. § 24 GO NW eingereicht zu werden, müssten die Vorschlagenden vorab ihr Einverständnis erklären, dass ihr abgelehnter Bürgerhaushalts-Vorschlag möglicherweise als solche Anregung behandelt werden kann. Wünschenswert und sinnvoll ist es, diese Vorschläge weitestgehend online zu erfassen. Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmef ällen erfolgen. Bürger, die nicht über die entsprechende Infrastruktur verfügen, werden da rüber informiert, wo sie städtische Computer kostenfrei für die Beteiligung am Bürgerhaushalt in ihrem Bezirk nutzen können, etwa in Bibliotheken. Bewertungsphase Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das bisherige Verfahren in der Bewertungsphase nicht. Dokumentationsphase Auch die Dokumentationsphase bleibt unverändert. Beratungsphase Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das Verfahren auch in der Beratungsphase nicht. Rechenschaftsphase Die Rechenschaftsphase bleibt ebenfalls angepasst bestehen. C. Gemeinsame Bestimmungen Informationsphase: Der jeweiligen Vorschlagsphase vorgeschaltet ist ei ne für den Modellversuch und den fortgeführten Bürgerhaushalt gleiche Informationsph ase: Auf der Internetseite zum - 4 - Bürgerhaushalt werden die vergangenen Etats der tei lnehmenden Bezirksvertretungen zusätzlich zum gesamtstädtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Zum Bürgerhaushalt 2016 liegt auch die vom Rat gefo rderte Aufschlüsselung der Verwaltung vor, welche Zuschüsse an Vereine und Institutionen Pflichtaufgaben, freiwillige Leistungen oder über die Pflichtaufgaben hinausgehe nde, so genannte „Münster- Standards“ sind. Diese Auflistung soll auf der Home page des Bürgerhaushalts einsehbar sein, um eine fundierte Grundlage für Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt zu bilden. Wie bisher betreuen die Mitglieder des Beirates die Informationsstände, bei denen auch das neue Verfahren erläutert wird. Welche Standorte (Stadtteil-Märkte etc.) sich anbieten, soll anhand der bisherigen Erfahrungen entschieden werden. Dies gilt auch noch in der Vorschlags- sowie der Bewertungsphase. Die Einführungsveranstaltungen entfallen. Dafür wer den die betreffenden Bezirksvertretungen gebeten, das Verfahren in der l etzten öffentlichen Sitzung vor Beginn der Vorschlagsphase kurz vorzustellen. Ansonsten werden Informationsbroschüren auf dem ent sprechenden Stadtteil-Markt verteilt. Diese sollen zusätzlich zu Plakaten auch in allen städtischen Einrichtungen im Bereich der teilnehmenden Bezirksvertretung auslieg en. Die Werbeanzeige in der „na dann“ - jetzt zu Modellversuch und zu Einsparvorschlägen - bleibt erhalten. Zusätzlich wird vom Beirat eine Facebook-Gruppe gegründet, für die zwei Mitglieder als Administratoren bestimmt werden, um so auch bei internetaffinen Gru ppen für die Beteiligung am Bürgerhaushalt zu werben. Neue Zusammensetzung des Beirats Bürger Aus dem Gebiet jeder teilnehmenden Bezirksvertretun g sollen zwei Bürgerinnen oder Bürger als Beiratsmitglied und zwei Bürgerinnen ode r Bürger als jeweilige Stellvertreter/innen berufen werden. In Hinblick au f die gesamtstädtischen Einsparvorschläge sollen aus den übrigen Bezirksver tretungen jeweils eine Bürgerin oder ein Bürger als Mitglied und eine Bürgerin oder ein Bürger als Stellvertreter/in berufen werden. In den Bezirken und in den zunächst ausgewählten St adtteilen soll die Bewerbungsmöglichkeit über Aushänge und zusätzlich stadtweit über die Presse bekannt gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zu einem festgesetzten Termin bei der jeweiligen Bezirksverwaltung für den Beirat bewerben. Die jeweilige Bezirksvertretung bestimmt aus den Bewerbern ihres Bezirks in ihrer nächsten Sitzung nach Ende der Bewerbungsfrist per Losverfahren das/ die Beiratsmitglied/er und den/die Stellvertreter/in/. Die Wahl gilt bis zum Ende der jeweils laufenden Periode des Bürgerhaushaltes. Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder gibt es nicht genügend Bewerber/innen, wird diese Position mit der Informationsphase des folgenden Bü rgerhaushalts in diesem Bezirk erneut beworben und bleibt bis dahin vakant. Politik Die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen bestimmen je ein Mitglied und eine/n Stellvertreter/in aus ihrer Fraktion für den Beirat. - 5 - Kosten: Der so geänderte Bürgerhaushalt kann voraussichtlic h mit Verwaltungskosten von 17.500 Euro durchgeführt werden. Durchführung: Der Bürgerhaushalt in seiner so geänderten Form sol l zukünftig, bezogen auf den Verwaltungsaufwand (35.000 Euro alle zwei Jahre) kostenneutral, jährlich stattfinden. Begründung: zu A) Modellversuch in einzelnen Stadtteilen Aufgrund der bisherigen Erfahrungen scheint es notw endig, die Strukturen des Bürgerhaushaltes zu erweitern. Er muss sich von ein em allgemeinen Werkzeug des Vorschlagswesens – welches den Bürgerinnen und Bürg ern in Form des § 24 GO NW ohnehin bereits jederzeit zur Verfügung stand – zu einem „Bürgerhaushalt“ wandeln, der diesem Namen auch gerecht wird. Besonders geeignet ist dazu eine Struktur, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Mitsprache dort einräumt, wo sie nah an den Problem en sind, nämlich in ihrem eigenen Stadtteil. Hier können sie aus ihrer täglichen Ansc hauung heraus parallel zur Verwaltungssicht Lösungsvorschläge entwickeln und V erbesserungs-Möglichkeiten mit einem sehr hohen Grad an Praxistauglichkeit umsetzen. Für den dreijährigen Modellversuch sollen pro teiln ehmender Bezirksvertretung 35.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, also maximal 70.000 Euro pro Jahr. Mit diesen Mitteln werden die Bürgervorschläge umgesetzt, über die zun ächst die Bürgerinnen und Bürger abstimmen und mit denen sich dann die Bezirksvertre tung unter Berücksichtigung des hohen Grades an Verbindlichkeit eines solchen Votum s befasst. Sollten Mittel nicht voll ausgeschöpft werden oder sollen Maßnahmen aus diese n Mitteln anfinanziert werden, so können die Restmittel in die verbleibenden Folgejah re des Modellversuchs übertragen werden. Zunächst müssen sich die Bezirksvertretungen der Au ßenstadtteile entscheiden, ob sie Interesse an einer solchen Bürgerbeteiligung haben und ob in ihrem Gebiet ein Stadtteil für den Modellversuch geeignet erscheint. Entscheid et sich eine Bezirksvertretung, nicht nur einen, sondern maximal zwei Stadtteile zu benen nen, so werden die pro BV und Jahr zur Verfügung stehenden Mittel ggf. entsprechend aufgeteilt. Kernelement dieses Modellversuchs ist die Bürgerver sammlung im Stadtteil, bei der die Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge einbringen. Da rauf basierend entwickelt die Bezirksvertretung parallel ein Verfahren, wie die A nträge weiter diskutiert und von den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden. Dies kan n beispielsweise in weiteren Bürgerversammlungen geschehen, denen eventuell auch Arbeitsgruppen vorgeschaltet werden können, es kann aber auch wie im bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren internetbasiert erfolgen. Auf Basis der vorliegenden Vorschläge zu Stadtteile n und Verfahren aus den Bezirksvertretungen entscheidet dann der Hauptaussc huss darüber, welche maximal zwei Stadtteile in welchen beiden Bezirksvertretungen teilnehmen. Erfahrungsgemäß werden dann auch solche Vorschläge eingebracht, die entweder nicht den Stadtteil betreffen oder den Rahmen der zur Ver fügung stehenden Mittel sprengen. - 6 - Solches Bürgerwissen soll nicht verloren gehen, son dern in das Verfahren gem. § 24 GO NW überführt werden. Der weitere Ablauf in der Dokumentations-, Beratung s- und Rechenschaftsphase ist an das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. zu B) gesamtstädtischer Bürgerhaushalt Parallel zu dem Modellversuch soll das bisherige Bü rgerhaushaltsverfahren weitergeführt werden. Dieses jedoch mit der Einschränkung, dass n ur solche Vorschläge diskutiert und entschieden werden sollen, die zu tatsächlichen Ein sparungen im gesamtstädtischen Haushalt führen. Darüber hinausgehende Vorschläge s ollen - wie auch schon beim Modellverfahren vorgesehen - in das Verfahren gem. § 24 GO NW überführt werden. Die jüngste Finanzeckwerte-Vorlage der Stadt (V/028 5/2015) weist klar darauf hin, dass das extrem wichtige Ziel des ausgeglichenen Haushal tes im Jahr 2020 aufgrund des gleichbleibend hohen jährlichen Haushaltsdefizits d er Stadt kaum noch zu erreichen sein wird. Die Jahresergebnisse der städtischen Haushalt e summieren sich von 2016 bis 2019 voraussichtlich auf einen Fehlbetrag von -115,1 Mio . Euro. In dieser Situation ist für die Stadt Münster jeder umsetzbare Einsparvorschlag wertvoll und wichtig. Um noch mehr Bürgernähe bei Sparvorschlägen möglich zu machen, soll nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Politik d ie Möglichkeit eröffnet werden, einzelne Sparvorschläge außerhalb der eigentlichen Haushaltsberatungen in das Verfahren einzubringen und so zur Diskussion zu stellen. Da es sich herausgestellt hat, dass sich hinsichtli ch gesamtstädtischer Fragen eine Behandlung im Rahmen von Bürgerversammlungen nicht anbietet, sollen die Einsparvorschläge möglichst ausschließlich im beste henden Internet-Infrastruktursystem des bisherigen Bürgerhaushaltes eingebracht und bewertet werden. Auch hier ist der weitere Ablauf in der Dokumentati ons-, Beratungs- und Rechenschaftsphase an das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. zu C) gemeinsame Vorschriften Informationen: Die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen werden zum einen um die Daten zu den Haushalten der am Modellversuch teilne hmenden Bezirksvertretungen ergänzt. Zum anderen sollen die Bürger hinsichtlich der Einsparungen zum gesamtstädtischen Haushalt auch wesentlich detailli erter über die Zuschüsse informiert werden, die die Stadt direkt oder indirekt (z.B. üb er die nicht kostendeckende zur Verfügung Stellung von Räumlichkeiten und Anlagen) vergibt. Beirat: Der Beirat hat eine wichtige Funktion bei der Anpas sung des Verfahrens. Auch die Einbringung der „Bürgersicht“ durch die beteiligten Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu unterschätzen. Allerdings hat sich der bisher niede rschwellige Zugang in der Außensicht als nachteilig für die Wahrnehmung des Beirats und seiner Arbeit erwiesen. Die wiederkehrende Forderung zur Auflösung des Beirats im Rahmen des Bürgerhaushalts ist nur ein Indikator dafür. Daher bedarf es im Rahmen dieses Änderungskonzepts auch einer Anpassung der Zusammensetzung des Beirats. Der Beirat soll in neuer Form aus Bürgern und Vertr etern der Politik zusammengesetzt sein. Hierzu muss die Geschäftsordnung angepasst werden. - 7 - Verwaltungskosten: Mit Einsparung der Einführungsveranstaltung und gez ielterer Werbung kann die Reduzierung der Verwaltungskosten erreicht werden. Kosten 2014 in Euro Kosten 2016 in Euro Moderation 10.000 10.000 Umfrage 5.000 0 Broschüre 2.700 2.700 Quiz 6.200 0 Postkarte „Jugendliche“ 650 650 Stellwandplakate 500 0 Anzeige „na dann“ 320 320 Einkaufswagenchips 800 0 Sattelscho ner 1.200 0 Buswerbung 2.400 0 Online -Anzeigen (WN + MZ) 2.200 0 Erhöhung Anzahl Broschüren Druck Plakate evtl. Facebookwerbung evtl. Schulbroschüre diverses Kleinmaterial 0 3.830 31.970 17.500 Durch eine höhere Anzahl von Aushängen in den öffen tlichen Gebäuden und Institutionen steigen im Gegenzug zu den Streichungen diese Koste n für Broschüren und Plakate etwas. Jährliche Durchführung: Ein jährlicher Bürgerhaushalt lässt sich bezogen au f die Verwaltungskosten kostenneutral durchführen, da das neue Konzept mit dem gleichen B udget auskommt wie es die bisherige zweijährige Durchführung beanspruchte. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter FDP-Fraktion im Rat
Beschlussvorlage
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V/0937/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Bürgerhaushalt 2016 Beratungsfolge 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Empfehlungen des Beirats für die Weiterentwicklung des Bürgerhaus- haltsverfahrens (Anlage 1) zur Kenntnis. Zum Zyklus des Bürgerhaushaltsverfahrens wird auf die bestehende Beschlussfassung verwiesen, dass der Bürgerhaushalt alle zwei Jah- re durchgeführt werden soll. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinkonzeption des Verfahrens für das Jahr 2016 auf der Grundlage der Beiratsempfehlungen vorzunehmen und entsprechend der in den Jah- ren 2011, 2012 und 2014 praktizierten Verfahren zum Beirat rückzukoppeln. Die Ausge- staltung des Verfahrens für das Jahr 2016, insbesondere die Zeitplanung, greift dabei gemäß den Beiratsempfehlungen vor allem das bewährte Verfahren aus dem Jahr 2014 auf. 3. Der Rat genehmigt die das Bürgerhaushaltsverfahren ergänzende Anregung des Beirats, dass die eingehenden Bürgervorschläge auf drei verschiedenen Wegen von der Verwal- tung behandelt werden sollen (siehe Anlage 1, Punkt 8): a) Vorschläge, die direkt und unbürokratisch durch die Verwaltung umgesetzt werden können, werden nicht weiter im Bürgerhaushaltsverfahren bearbeitet, sondern fließen in das aktuelle Verwaltungshandeln ein. b) Vorschläge, die Sparmaßnahmen oder Einnahmeerhöhungen betreffen, durch- laufen im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens die vier weiteren Phasen (Bewertung, Dokumentation, politische Beratung und Rechenschaft). c) Alle anderen Vorschläge werden als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt. 4. Der Rat folgt dem Votum des Beirats, den Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A- R/0041/2015 abzulehnen. Vorlagen-Nr.: V/0937/2015 Auskunft erteilt: Frau Cappenberg / Herr Deppe Ruf: 492-7022 / 492-2020 E-Mail: CappenbergC@stadt-muenster.de Deppe@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0937/2015 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung gemäß den Empfehlungen des Beirats eine „Trialog- plattform“ (siehe Anlage 1, Punkt 3) einzurichten, auf der während der Etatberatungen zum Haushalt 2017 die von Politik und Verwaltung vorgeschlagenen Sparmaßnahmen und Einnahmeerhöhungen mit den Bürgern diskutiert werden sollen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das aus dem Beirat Bürgerhaushalt initiierte Mo- dellprojekt Schülerhaushalt in der Umsetzung befindet und derzeit ausgewertet wird. Eine separate Vorlage hierzu wird für das 1. Halbjahr 2016 von Amt 40 vorbereitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Zur Durchführung des Bürgerhaushalts 2016 stehen im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 010 9 Finanz- und Beteiligungsm a- nagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2016 35.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Das zur Verfügung stehende Budget wird verwendet für: - die externe Moderation der Internetplattform, - die Durchführung der schriftlichen Umfrage, - die Erstellung und Verbreitung von Marketingmaterialien, - weitere Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. Begründung: Zu 1.: Ausgangssituation und Beschlusslage zum Rhythmus des Bürgerhaushalts Am 6. April 2011 hat der Rat der Stadt Münster die dauerhafte Einführung des Bürgerhaushaltsver- fahrens in Münster (Vorlage V/0029/2011/1. Erg) beschlossen. Unmittelbar nach dem Ratsbe- schluss begann die erstmalige Umsetzung des Bürgerhaushalts. Das zweite Bürgerhaushaltsverfahren im Jahr 2012 hat der Rat am 8. Februar 2012 beschlossen und dabei die mit Unterstützung des Beirates Bürgerhaushalt entwickelten Vorschläge zur Weiter- entwicklung des Bürgerhaushalts (Vorlage V/0960/2011) aufgegriffen. Im Jahr 2013 ist kein Bürgerhaushaltsverfahren gestartet worden. Hintergrund dafür war der Rats- beschluss im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik (Vorlage V/0702/2012/1. Erg., Anlage 1, laufende Nr. 41), den Bürgerhaushalt zukünftig im zweijährlichen Rhythmus durchzuführen. Das „bürgerhaushaltsfreie“ Jahr 2013 hat der Beirat des Bürgerhaushalts gemeinsam mit der Ver- waltung dazu genutzt, die bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren zu evaluieren, externe Sachver- - 3 - V/0937/2015 ständige zur Thematik zu befragen und mehrere Umfragen zum Bürgerhaushalt (Vorlagen V/0677/2013 und V/0712/2013) durchzuführen, um auf dieser Grundlage das Verfahren 2014 zu erarbeiten. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte sich in seiner Sitzung am 24.09.2013 mit der Anregung Nr. 2012-00168 zu befassen. Die Anregung sah vor, den Bürger- haushalt in einem jährlichen Rhythmus durchzuführen. Der Ausschuss stellte fest, dass eine ab- schließende Entscheidung über den Zyklus des Bürgerhaushalts im Rahmen der Haushaltsbera- tungen zum Haushalt 2015 unter der Berücksichtigung der dann aktuellen Haushaltslage fallen solle. Denn im Jahr 2014 wurde zunächst gemäß dem zweijährigen Rhythmus regulär ein Bürgerhaus- halt durchgeführt. Das Verfahren hierzu ist am 12. Februar 2014 vom Rat beschlossen und an- schließend in Kooperation von Verwaltung und Beirat umgesetzt worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 für den Haushalt 2015 ist die Anregung Nr. 2012- 00168 eines jährlichen Rhythmus des Bürgerhaushalts nicht aufgegriffen worden, sodass im Jahr 2015 kein Bürgerhaushaltsverfahren stattgefunden hat. Gemäß der bestehenden Beschlussfas- sung eines zweijährigen Rhythmus steht nun im Jahr 2016 eine Neuauflage des Bürgerhaushalts an. Zu 2.: Beiratsempfehlungen und Ausgestaltung des Bürgerhaushalts 2016 Der Beirat Bürgerhaushalt hat sich in den vergangenen Sitzungen intensiv mit der Weiterentwick- lung des Bürgerhaushaltsverfahrens beschäftigt und seine Empfehlungen in einem Eckpunktepa- pier zusammengefasst (Vgl. Anlage 1). Diese berücksichtigt die Verwaltung bei der Feinkonzeption und Umsetzung des Bürgerhaushalts 2016. Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahrens 2016 Im 4. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen die bisherigen Zielsetzungen weiterhin Gül- tigkeit haben. Grundlegende Ziele sind die Steigerung der Transparenz, des Interesses an weiterer Bürgerbeteiligung sowie ein „Trialog“ zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung. Ein besonde- rer Fokus soll im Bürgerhaushalt 2016 auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen liegen. Durch diese Schwerpunktsetzung soll eine stärkere Anknüpfung des Bürgerhaushalts an den städtischen Haushalt erreicht werden. Phasenmodell und Zeitplan Auch im Jahr 2016 soll der Bürgerhaushalt wie in den Jahren 2012 und 2014 gemäß dem folgen- den Phasenmodell durchgeführt werden: 1. Vorschlagsphase: März bis Mai 2016 2. Bewertungsphase: Mai bis Juni 2016 3. Dokumentationsphase: Juni bis August 2016 4. Politische Beratungsphase: September bis Dezember 2016 5. Rechenschaftsphase: ab Dezember 2016 Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit dem Verfahren 2014. Grundlegende Hinweise zu den Phasen des Bürgerhaushaltsverfahrens können auf der In- ternetseite des Bürgerhaushalts Münster abgerufen werden unter: http://buergerhaushalt.stadt- muenster.de/buergerhaushalt.html In der Vorschlagsphase soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass in den Bezirksverwaltungs- stellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben werden können. Außerdem soll ein niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushalt in den Stadtbezirken auch dadurch gewährleis- tet werden, dass in den Bezirksverwaltungsstellen die Möglichkeit besteht, die eingegangenen Vorschläge zu bewerten. Diese Zugangsmöglichkeit ist ausdrücklich für Personen gedacht, die keinen Internetzugang besitzen oder nicht über das Internet bewerten möchten. - 4 - V/0937/2015 Auf die Ausweisung einer „Informationsphase“ wird verzichtet, da phasenübergreifend über den Bürgerhaushalt informiert wird. Um das Bürgerhaushaltsverfahren in der Stadtgesellschaft weiter bekannt zu machen, findet im Januar/Februar 2016 in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Münster eine Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den (ehrenamtlichen) Einsatz statt. Evaluation und Weiterentwicklung Zu den bisherigen drei Bürgerhaushaltsverfahren sind folgende Eckdaten zur Beteiligung festzu- stellen: Jahr eingegangene Vorschläge Anzahl derer, die online Vor- schläge einreichten* Vorschläge in der Bestenliste vom Rat aufgegriffen 2011 440 147 90 63 2012 391 105 102 51 2014 400 80 95 63 * Zusätzlich zu diesen Nutzerinnen und Nutzern der Online-Plattform wurden Vorschläge vom Re- daktionsteam „Bürgerhaushalt“ eingearbeitet, die die Verwaltung per Post, per Mail oder auf Ver- anstaltungen mitgeteilt wurden. Der Beirat schlägt für die Zukunft vor, den Erfolg des Bürgerhaushalts anhand verschiedener Kennzahlen zu messen: Neben der absoluten Zahl der Beteiligten werden die Aktivierungsquote (Anteil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung), die Umsetzungsquote der Vorschlä- ge und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch im Vergleich zu den Vorjahren dar- gestellt. Die Evaluation des Bürgerhaushalts wird weiterhin über die Erstellung und Auswertung der Re- chenschaftsberichte, über die Durchführung von Umfragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet. Es ist vorgesehen, in Kooperation mit dem sogenannten „Fortschrittskolleg NRW“ der Universität Düsseldorf und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW das Verfahren 2016 zu begleiten und zu evaluieren. Zudem wird der Beirat weiterhin gemeinsam mit der Stadtverwaltung an der konzeptionellen Wei- terentwicklung arbeiten. Zu 3.: Behandlung der eingehenden Vorschläge Abweichend zu den vorherigen Bürgerhaushaltsverfahren werden die Vorschläge im Jahr 2016 inhaltlich auf Vorschläge zu Sparmaßnahmen und Einnahmeerhöhungen begrenzt. Daher schlägt der Beirat vor, dass nur Vorschläge in den Bürgerhaushalt eingehen, die sich entsprechend der Schwerpunktsetzung mit dem Haushalt auseinandersetzen. Die übrigen eingehenden Vorschläge sollen dennoch Eingang in das Handeln von Politik und Ver- waltung finden. Dazu werden die Vorschläge von der Verwaltung geprüft, ob sie kurzfristig um- setzbar sind. Wenn sie haushaltsneutral sind und keine politischen Entscheidungszuständigkeiten berührt werden, sollen diese Vorschläge direkt aufgegriffen und unbürokratisch umgesetzt werden können. Die verbleibenden Vorschläge sollen auf Wunsch des Beirats als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt werden. Zu 4.: Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0041/2015 zur Erweiterung des Bürger- haushalts Zu den Inhalten des Antrags an den Rat wird auf Anlage 2 verwiesen. Der Beirat hat sich im ver- gangenen Jahr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Bezirksebene in das Bürgerhaushalts- verfahren eingebunden werden kann. Eine Erweiterung des Bürgerhaushalts auf Bezirksebene, wie sie im Antrag der FDP-Fraktion an den Rat vorgeschlagen wird, lehnt der Beirat mehrheitlich - 5 - V/0937/2015 ab. Die Verwaltung folgt dem Votum des Beirats, insbesondere auch wegen der zusätzlich erfor- derlichen Haushaltsmittel für eine Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens. Zu 5.: Einrichtung einer „Trialogplattform“ Der Beirat wünscht sich zukünftig zusätzlich zum Bürgerhaushaltsverfahren eine stärkere Einbin- dung der Bürgerinnen und Bürger in die Beratungen des städtischen Haushalts, auch um eine stärkere Verbindung zwischen dem Bürgerhaushalt und dem städtischen Haushalt zu schaffen. Diese soll im Sinne eines „Trialogs“, also eines Austausches zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Stadtverwaltung erfolgen. Hierfür soll neben dem regulären Bürgerhaushaltsverfahren eine weitere Online-Dialogplattform (bzw. „Trialogplattform“) geschaffen werden. Der Beirat schlägt hierzu vor, dass während der Etatberatungen zum Haushalt 2017 die Vorschlä- ge der Politik und der Verwaltung zur Haushaltssanierung mit den Bürgern diskutiert werden, um die Bürgerbeteiligung in dieser entscheidenden kommunalpolitischen Phase umfassender zu ge- stalten. Dem Beirat ist bekannt, dass die Zeiträume für mögliche Diskussionen zwischen Bürgern, Verwal- tung und Politik in dieser Phase besonders eng sind. Vorschläge der Verwaltung zur Haushaltssa- nierung liegen üblicherweise zu einem anderen Zeitpunkt vor als Vorschläge der Politik zur Haus- haltssanierung. Eine zeitgleiche Diskussion dieser Vorschläge ist daher kaum möglich. Im kommenden Jahr ist die Haushaltseinbringung für den 28. September geplant, die Haushalts- verabschiedung für den 14. Dezember. Im Rahmen dieser Zeitplanung ist der vom Beirat geforder- te dreiseitige Austausch organisatorisch nur schwer umsetzbar, wenn gewährleistet werden soll, dass die Bürgermeinung angemessen ebenso in die Verwaltungsvorschläge wie in die politischen Beratungen während der Klausurtagungen zum Haushalt als auch in die entscheidende Ratssit- zung einfließt. Denkbar wäre eine Online-Plattform, auf der nach der Haushaltseinbringung für eine kurze Phase von etwa ein bis maximal zwei Wochen sowohl mögliche Haushaltssanierungsvorschläge der Ver- waltung vorgestellt als auch die Vorschläge der Politik debattiert werden könnten. Der Beirat for- dert hierbei eine kontinuierliche Beteiligung der Politik und der Verwaltung am Trialog, damit die Ideen der Bürgerinnen und Bürger zur Haushaltssanierung in die politische Entscheidungsfindung einbezogen werden können. Zu 6.: Modellprojekt Schülerhaushalt Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2014 mit seinem Beschluss zur Vorlage V/0880/2014/1 „Modellprojekt Schülerhaushalt“ in Münster entschieden, das von der Bertelsmann Stiftung begleitete Projekt modellhaft mit einer Schule in Münster umzusetzen. Der Beirat zum Bürgerhaushalt hat aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2014 Mittel in Höhe von 3.000 Euro zur Verfügung gestellt, um über das Projekt Schülerhaushalt Schülerinnen und Schülern Grundprinzi- pien demokratischen Handelns näher zu bringen, sie zu politischer Beteiligung zu motivieren, poli- tische Prozesse anhand eines konkreten Beispiels kennen zu lernen und zugleich durch eine Mit- verantwortung in der Ausstattung der Schule die Verbundenheit zu ihr zu stärken. Aus dem Kreis aller mit der Bitte um eine formlose Bewerbung angeschriebenen weiterführenden Schulen haben sich insgesamt 7 Schulen (2 Realschulen, 5 Gymnasien) um eine Teilnahme be- worben. Im Losverfahren wurde das Schillergymnasium ausgewählt, das Modellprojekt umzuset- zen. Weitgehend nach den Strukturvorschlägen der Bertelsmann-Stiftung ist das Verfahren zur Umset- zung von SchülervertreterInnen mit Unterstützung von SV-Lehrkräften sowie der Schul- und Fi- nanzverwaltung organisiert und durchgeführt worden. Alle Jahrgänge der Schule waren in eine mehrwöchige Vorschlags-, Diskussions- und Entscheidungsphase zur Verwendung der zur Verfü- gung stehenden Mittel eingebunden. Seitens der Fachverwaltung ist die Umsetzbarkeit eingereich- ter Vorschläge im laufenden Verfahren beurteilt worden; die gesamte Schülerschaft hat in einem eigens organisierten Urnengang aus insgesamt 11 Vorschlägen entschieden. In die zurzeit noch laufende Umsetzung der Vorschläge sind aus verschiedenen Gründen (Brand- schutz, Fluchtwege, Finanzierbarkeit, Zuständigkeit) weitere Fachämter der Verwaltung eingebun- - 6 - V/0937/2015 den. Das Verfahren ist im Rahmen einer Bachelorarbeit am Institut für Politikwissenschaft der Westfäli- schen Wilhelms-Universität wissenschaftlich begleitet worden. Die weitgehend auf qualitative In- terviews gestützten Ergebnisse der Arbeit werden zurzeit noch ausgewertet und sollen dem Rat in einem Bericht vorgestellt werden. Mit diesem Bericht ist entsprechend des Beschlusses vom De- zember 2014 eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und in welchen Strukturen das Modell Schülerhaushalt zukünftig fortgeführt werden soll. Die Entscheidung soll so rechtzeitig getroffen werden, dass eine Umsetzung im Schuljahr 2016 / 2017 möglich ist. Zu den finanziellen Auswirkungen: Für die Durchführung des Bürgerhaushaltsverfahrens stehen im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung. Die Aufwendungen werden für die Umsetzung des Verfahrens verwendet und fließen nicht in die Umsetzung möglicher Vorschläge. Den größten Einzelposten innerhalb dieses Budgets umfasst die externe Moderation der Internet- plattform, um einen geordneten Ablauf der Bewertungsphase zu gewährleisten. In den vergange- nen Verfahren und auch die aktuellen Kostenschätzungen zeigen, dass knapp die Hälfte des Bud- gets hierfür eingeplant werden muss, wenn die Moderationsleistung etwa 8 Stunden pro Tag er- bracht werden soll. Das übrige Budget wird für die schriftliche Umfrage, die Erstellung und Verbrei- tung von Marketingmaterialien sowie weitere Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Durch das Budget werden keine verwaltungsinternen Personalaufwendungen gedeckt. Diese wer- den von den beteiligten Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern neben ihren üblichen Auf- gaben erbracht. i.V. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 - Position des Beirats Bürgerhaushalt Anlage 2: Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2015: Erweiterung des Bürgerhaushalts
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- V/0937/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37