Mandari Insight

V/0937/2015

Bürgerhaushalt 2016

Vorlagen 12.11.2015

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Anlage 1 Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 final (Stand 20151105)

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Ansehen

Anlage 2 A-R_0041_2015_a-r-0041-2015-Erweiterung_Buergerhaushalt

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 final (Stand 20151105)

6793 Zeichen

Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 
 
- Position des Beirats Bürgerhaushalt - 
 
(Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2015) 
 
 
 
Bereits dreimal wurde das bürgerschaftlich erarbeitete und vom Rat der Stadt Münster 
am 06.04.2011 beschlossene Bürgerhaushaltsverfahren für die Stadt Münster durchge-
führt. Die bisherigen Durchläufe haben gezeigt, dass das Münsteraner Modell grund-
sätzlich praxistauglich ist und sich bewährt hat. 
Der bürgerschaftlich besetzte Beirat zum Bürgerhaushalt hat das gesamte Konzept so-
wie jede Phase der bisherigen Bürgerhaushalte zeitnah und konstruktiv-kritisch reflek-
tiert, um dem Rat Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Verfahrens für den 4. 
Durchlauf geben zu können. 
 
Der Beirat gibt folgende Hinweise und Ratschläge für den 4. Durchlauf des Bürgerhaus-
halts zur Weiterentwicklung der praktischen Gestaltung des Verfahrens, zur konzeptio-
nellen Weiterentwicklung des Instruments bzw. zu den Vorgaben des Jahres 2016: 
 
Der Beirat empfiehlt, den Bürgerhaushalt zur Förderung der demokratischen Kultur und 
der Bürgerbeteiligung wieder im jährlichen Rhythmus durchzuführen. Um die Qualität 
des Bürgerhaushalts beizubehalten, sollte das Budget von 35.000 € pro Bürgerhaushalt 
nicht unterschritten werden. 
 
1. Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahrens 2016 
 
Im 4. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen die bisherigen Zielsetzungen wei-
terhin Gültigkeit haben: 
– Transparenz, Interesse an weiterer Bürgerbeteiligung wecken / stärken / verstetigen,  
– Trialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern / erhöhen, Politik 
erhält Entscheidungshilfen 
– Berücksichtigung eines durchgehend ausgeglichenen Haushaltes spätestens ab 
2020 
– Stärkerer Blick auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen im Haushalt 
 
Insgesamt ist beim Bürgerhaushaltsverfahren darauf zu achten, dass der Schwerpunkt 
der Aktivitäten auf der nicht organisierten Bürgerschaft liegt und dass das Verfahren 
insgesamt sehr niederschwellig bleibt und nicht verkompliziert wird. 
 
2. Begriff Bürgerhaushalt 
 
Der Begriff „Bürgerhaushalt“ hat sich bewährt und soll weiterhin Verwendung finden.

3. Einbindung der Politik und Verwaltung  
 
Der Beirat wünscht sich zukünftig eine stärkere Einbindung der Politik in das Konzept 
des Bürgerhaushalts. Dies soll im Sinne eines „Trialogs“, also eines Austausches zwi-
schen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Stadtverwaltung erfolgen. Eine geeignete 
Online-Dialogplattform (bzw. „Trialogplattform“) ist hierfür zu schaffen.  
 
Der Beirat schlägt hierzu vor, dass während der Etatberatungen zum Haushalt 2017 
insbesondere Sparvorschläge und Einnahmeerhöhungen von Politik und Verwaltung mit 
den Bürgern diskutiert werden.  
 
4. Phasenmodell 
 
Das Bürgerhaushaltsverfahren besteht wie in den Jahren 2012 und 2014 aus folgenden 
Phasen:  
– Vorschlagsphase 
– Bewertungsphase 
– Dokumentationsphase 
– Politische Beratungsphase 
– Rechenschaftsphase. 
Auf die Ausweisung einer „Informationsphase“ wird verzichtet, da phasenübergreifend 
über den Bürgerhaushalt informiert wird.  
Vorschlagsphase: Anders als in den bisherigen Verfahren können zukünftig auch Vor-
schläge der Verwaltung in den Bürgerhaushalt aufgenommen werden. Es ist dann da-
rauf zu achten, dass für die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger erkennbar bleibt, 
welche Vorschläge von anderen Bürgerinnen und Bürgern und welche Vorschläge von 
der Verwaltung abgegeben wurden (Verwaltungs- und Bürgervorschläge sind getrennt 
zu behandeln). 
Bewertungsphase: An der Bewertungsphase soll in jedem Fall festgehalten werden. Hier 
kann auch auf die Umfragen im Jahr 2013 verwiesen werden, die der Bewertungsmög-
lichkeit einen hohen Stellenwert zugewiesen haben. 
 
5. Zeitplan 2016 
 
Vorschlagsphase März bis Mai 2016 
Bewertungsphase Mai bis Juni 2016 
Dokumentationsphase Juni bis August 2016 
(politische) Beratungsphase September bis Dezember 2016 
Rechenschaftsphase ab Dezember 2016 
 
Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit dem 
Verfahren 2014. 
 
6. Niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushaltsverfahren in den Stadtbezirken 
und Umsetzung des Bürgerhaushalts auf Bezirksebene 
 
In der Vorschlagsphase soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass in den Bezirksver-
waltungsstellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben werden

können. Außerdem soll ein niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushalt in den Stadt-
bezirken auch dadurch gewährleistet werden, dass in den Bezirksverwaltungsstellen die 
Möglichkeit besteht, die eingegangenen Vorschläge zu bewerten. Diese Zugangsmög-
lichkeit ist ausdrücklich für Personen gedacht, die keinen Internetzugang besitzen oder 
nicht über das Internet bewerten möchten. 
 
7. Evaluation 
 
Um den Erfolg des Bürgerhaushalts zu messen, werden neben der absoluten Zahl der 
Beteiligten die Aktivierungsquote (Anteil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevöl-
kerung), die Umsetzungsquote der Vorschläge und die Auswirkungen auf den städti-
schen Haushalt auch im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt. 
 
Teil des Konzepts Bürgerhaushalt bleibt eine Prozess begleitende Evaluation. Die Eva-
luation wird über die Erstellung und Auswertung der Rechenschaftsberichte, über die 
Durchführung von Umfragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet. Es ist 
vorgesehen, in Kooperation mit dem sogenannten „Fortschrittskolleg NRW“ der Univer-
sität Düsseldorf und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW das Verfahren 
2016 zu begleiten und zu evaluieren. 
 
8. Bürgerhaushalt im Kontext zu anderen Zugangswegen zu Politik und Verwal-
tung 
 
Die anderen den Bürgerinnen und Bürgern zur Politik und Verwaltung offen stehenden 
Zugangswege sollen auch im Rahmen des Bürgerhaushalts kommuniziert werden (Be-
schwerdemanagement, Bürgersprechstunde, Anregungen gemäß § 24 GO NW, Be-
schwerden gemäß § 24 GO NW, Einwohnerfragestunde). 
 
In den Bürgerhaushalt sollen nur Vorschläge eingehen, die sich mit dem Haushalt aus-
einandersetzen. Alle anderen Vorschläge werden auf direkte Umsetzung geprüft oder 
werden als Eingaben gem. § 24 GO NRW behandelt. 
 
9. Einsatz von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 
Für den Jahreswechsel 2015 / 2016 ist in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule 
Münster die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren vorgesehen. Über den 
(ehrenamtlichen) Einsatz der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren soll das Bürgerhaus-
haltsverfahren in der Stadtgesellschaft weiter bekannt gemacht werden, und es sollen 
weitere Teilnehmende für das Verfahren gewonnen werden. 
 
10. Konzeptionelle Weiterentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit 
 
An der konzeptionellen Weiterentwicklung und der Öffentlichkeitsarbeit wird der Beirat 
gemeinsam mit der Stadtverwaltung arbeiten.

Anlage 2 A-R_0041_2015_a-r-0041-2015-Erweiterung_Buergerhaushalt

18418 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2015  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp -ms.de  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 Münster, 08.06.2015 
Antrag 
 
Erweiterung des Bürgerhaushalts  
 
Der Rat möge beschließen:  
Die bisherige Praxis des Bürgerhaushaltes wird modifiziert. 
A. Erweiterung um einen Modellversuch in einzelnen Stadtteilen 
1. Als weitere Komponente der Beteiligung von Bürge rinnen und Bürgern am Haushalt 
findet für einen befristeten Erprobungszeitraum von  zunächst drei Jahren ab 2016 ein 
Bürgerhaushalts-Diskussionsprozess statt. Modellhaf t geschieht dieses in jeweils 
einem Stadtteil in maximal zwei Bezirksvertretungen , die an diesem neuen Projekt 
teilnehmen wollen. Zur Umsetzung der Ergebnisse ste hen in den betroffenen 
Haushalten der maximal zwei Bezirksvertretungen zus ätzlich frei verfügbare Mittel 
i.H.v. jeweils 35.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel sind ganz oder 
teilweise in die verbleibenden Folgejahre übertragb ar, wenn Projekte anfinanziert 
werden sollen. 
2. Die an der Teilnahme interessierten Bezirksvertr etungen der Außenstadtteile wählen 
zunächst einen dafür geeigneten Stadtteil in ihrem Gebiet aus. Alternativ können die 
Mittel auch auf zwei Stadtteile in einer Bezirksver tretung aufgeteilt werden. Parallel 
dazu erarbeitet die Bezirksvertretung eine Verfahre nskonzeption für die Durchführung 
dieses Modellversuchs im jeweiligen Stadtteil. Eine  abschließende Entscheidung über 
die Durchführung dieses Modellversuchs in den beide n Bezirksvertretungen trifft der 
Hauptausschuss. 
3. Zentrales Element der Einbringung, Diskussion un d Bewertung von Vorschlägen im 
Rahmen dieses Modellversuchs wird / werden die je n ach Konzeption einmalige oder 
mehrmalige Bürgerversammlung/en im Stadtteil. Hier sollen die Vorschläge der 
Bürgerinnen und Bürger vorgestellt und diskutiert w erden. Über die Art der 
Abstimmung macht die Bezirksvertretung einen Verfahrensvorschlag. 
4. Um das Interesse am neuen Modellversuch des Bürg erhaushaltes in den Stadtteilen 
zu wecken und zu stärken, sollen auch Schulen in de n betreffenden Stadtteilen 
eingeladen werden, sich mit Schülerinnen und Schüle rn zu beteiligen, das Verfahren 
und den jeweiligen Haushalt kennen zu lernen und Vorschläge einzureichen. 
5. Koordination und Durchführung verbleiben wie bis her bei im Thema stehenden 
Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt zu den Vorschlägen Stellung, 
um juristisch unzulässige oder schon bearbeitete / schon in Bearbeitung befindliche 
Vorschläge auszusondern sowie nicht den Stadtteil betreffende Vorschläge richtig 
zuzuordnen und einer Weiterbearbeitung zuzuführen.
 Ablauf:

- 2 - 
 
 
 
 
 
Findungsphase: 
Zunächst identifizieren die interessierten Bezirksv ertretungen der Außenstadtteile jeweils 
einen, im Fall des Splittens der Mittel maximal zwe i, Stadtteile in ihrem Gebiet, in dem / in 
denen für drei Jahre dieser Modellversuch erprobt w erden soll. Parallel dazu schlägt sie 
auch Orte und Zeiten für Bürgerversammlungen vor un d macht weitere 
Verfahrensvorschläge. Über die teilnehmenden Bezirk svertretungen und deren 
Verfahrensvorschläge entscheidet der Hauptausschuss. 
Vorschlagsphase 
In den Bürgerversammlungen stellen die Bürger ihre Vorschläge für die Verwendung der 
zusätzlich im betroffenen BV-Haushalt verankerten, frei verfügbaren Mittel im Stadtteil vor. 
Diese werden dann ggf. in Arbeitsgruppen diskutiert . Beispiel gebend hierfür sind die 
Versammlungen zu den aktuellen Konversionsprojekten  wie den Kasernengeländen in 
Gievenbeck und Gremmendorf, die sehr erfolgreich un d mit großer Bürgerbeteiligung 
durchgeführt wurden.  
Auch die Abgabe von Ideenvorschlägen im Internet, b ei Marktständen und bei der 
Bezirksverwaltung kann auf Vorschlag der jeweiligen  Bezirksvertretung weiterhin möglich 
bleiben.  
Ausgabenvorschläge ohne entsprechenden Stadtteilbez ug oder mit einem Finanzvolumen 
außerhalb der 35.000 Euro werden im Rahmen des Mode llversuches nicht zugelassen, 
sondern einer anderweitigen Bearbeitung im gesamtst ädtischen Bürgerhaushalt oder als 
Vorschlag gem. § 24 GO NW zugeführt. So wird verhin dert, dass sich die bekannten 
Problematiken vergangener Bürgerhaushalte wiederholen.  
Bewertungsphase 
Die Verwaltung nimmt zeitnah zu den Vorschlägen Ste llung (siehe oben unter A 6. und 
unter Vorschlagsphase). Eine Bewertung der Sinnhaft igkeit erfolgt durch die Verwaltung 
nicht. 
Anschließend stimmen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertungsphase in 
der von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die einzelnen Vorschläge ab.  
Dokumentationsphase 
In der Dokumentationsphase werden die Vorschläge wi e vorher auch durch die 
Verwaltung für die betroffenen Bezirksvertretungen zur abschließenden Entscheidung 
aufbereitet. 
Beratungsphase 
Da die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bewertu ngsphase in der von der 
Bezirksvertretung vorgeschlagenen Form über die ein zelnen Vorschläge abstimmen, ist 
dieses Votum mit einem hohen Grad von Verbindlichke it versehen. Vor diesem 
Hintergrund befasst sich die jeweilige Bezirksvertr etung mit den Vorschlägen der 
Bürgerinnen und Bürger. 
Rechenschaftsphase 
Die Rechenschaftsphase wird auch im Rahmen des Mode llversuches weiter in der 
bekannten Form durchgeführt.

- 3 - 
 
 
 
 
 
B. Gesamtstädtischer Bürgerhaushalt 
1. Parallel zum Modellversuch wird das bisherige Bü rgerhaushaltsmodell, nunmehr aber 
beschränkt auf Einsparvorschläge zum gesamtstädtisc hen Haushalt, modifiziert 
weitergeführt.  
2. Das erfolgreich aufgebaute Internet-Infrastruktu rsystem des bisherigen 
Bürgerhaushaltes soll weiter dafür genutzt werden, dass Bürgervorschläge zu 
Einsparungen im gesamtstädtischen Haushalt möglich bleiben.  
Ablauf: 
Vorschlagsphase 
Neben dem Modellversuch soll die Möglichkeit besteh en bleiben, weitestgehend 
internetbasiert solche reinen Einsparvorschläge ein zureichen, die den gesamtstädtischen 
Haushalt betreffen.  
Auch Verwaltung und Politik sollen – wie die Bürger  – aufgefordert werden, 
Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt in das Internetportal einzustellen. Alle 
zugelassenen Vorschläge können auf der Internetplat tform wie gewohnt kommentiert, die 
vorhandene Infrastruktur weiter genutzt werden. 
Damit Vorschläge nicht verloren gehen, die zwar die  Erfordernisse des Bürgerhaushalts 
nicht erfüllen, aber geeignet sind, als Anregung ge m. § 24 GO NW eingereicht zu werden, 
müssten die Vorschlagenden vorab ihr Einverständnis  erklären, dass ihr abgelehnter 
Bürgerhaushalts-Vorschlag möglicherweise als solche Anregung behandelt werden kann. 
Wünschenswert und sinnvoll ist es, diese Vorschläge  weitestgehend online zu erfassen. 
Die Erfassung in Papierform sollte nur in Ausnahmef ällen erfolgen. Bürger, die nicht über 
die entsprechende Infrastruktur verfügen, werden da rüber informiert, wo sie städtische 
Computer kostenfrei für die Beteiligung am Bürgerhaushalt in ihrem Bezirk nutzen können, 
etwa in Bibliotheken.  
Bewertungsphase 
Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das 
bisherige Verfahren in der Bewertungsphase nicht. 
Dokumentationsphase 
Auch die Dokumentationsphase bleibt unverändert.  
Beratungsphase 
Bezüglich der Einsparvorschläge zum gesamtstädtisch en Haushalt ändert sich das 
Verfahren auch in der Beratungsphase nicht. 
Rechenschaftsphase 
Die Rechenschaftsphase bleibt ebenfalls angepasst bestehen. 
C. Gemeinsame Bestimmungen 
Informationsphase: 
Der jeweiligen Vorschlagsphase vorgeschaltet ist ei ne für den Modellversuch und den 
fortgeführten Bürgerhaushalt gleiche Informationsph ase: Auf der Internetseite zum

- 4 - 
 
 
 
 
 
Bürgerhaushalt werden die vergangenen Etats der tei lnehmenden Bezirksvertretungen 
zusätzlich zum gesamtstädtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. 
Zum Bürgerhaushalt 2016 liegt auch die vom Rat gefo rderte Aufschlüsselung der 
Verwaltung vor, welche Zuschüsse an Vereine und Institutionen Pflichtaufgaben, freiwillige 
Leistungen oder über die Pflichtaufgaben hinausgehe nde, so genannte „Münster-
Standards“ sind. Diese Auflistung soll auf der Home page des Bürgerhaushalts einsehbar 
sein, um eine fundierte Grundlage für Einsparvorschläge zum gesamtstädtischen Haushalt 
zu bilden. 
Wie bisher betreuen die Mitglieder des Beirates die  Informationsstände, bei denen auch 
das neue Verfahren erläutert wird. Welche Standorte  (Stadtteil-Märkte etc.) sich anbieten, 
soll anhand der bisherigen Erfahrungen entschieden werden. Dies gilt auch noch in der 
Vorschlags- sowie der Bewertungsphase. 
Die Einführungsveranstaltungen entfallen. Dafür wer den die betreffenden 
Bezirksvertretungen gebeten, das Verfahren in der l etzten öffentlichen Sitzung vor Beginn 
der Vorschlagsphase kurz vorzustellen. 
Ansonsten werden Informationsbroschüren auf dem ent sprechenden Stadtteil-Markt 
verteilt. Diese sollen zusätzlich zu Plakaten auch in allen städtischen Einrichtungen im 
Bereich der teilnehmenden Bezirksvertretung auslieg en. Die Werbeanzeige in der „na 
dann“ - jetzt zu Modellversuch und zu Einsparvorschlägen - bleibt erhalten. Zusätzlich wird 
vom Beirat eine Facebook-Gruppe gegründet, für die zwei Mitglieder als Administratoren 
bestimmt werden, um so auch bei internetaffinen Gru ppen für die Beteiligung am 
Bürgerhaushalt zu werben. 
Neue Zusammensetzung des Beirats 
Bürger  
Aus dem Gebiet jeder teilnehmenden Bezirksvertretun g sollen zwei Bürgerinnen oder 
Bürger als Beiratsmitglied und zwei Bürgerinnen ode r Bürger als jeweilige 
Stellvertreter/innen berufen werden. In Hinblick au f die gesamtstädtischen 
Einsparvorschläge sollen aus den übrigen Bezirksver tretungen jeweils eine Bürgerin oder 
ein Bürger als Mitglied und eine Bürgerin oder ein Bürger als Stellvertreter/in berufen 
werden. 
In den Bezirken und in den zunächst ausgewählten St adtteilen soll die 
Bewerbungsmöglichkeit über Aushänge und zusätzlich stadtweit über die Presse bekannt 
gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zu einem festgesetzten Termin 
bei der jeweiligen Bezirksverwaltung für den Beirat  bewerben. Die jeweilige 
Bezirksvertretung bestimmt aus den Bewerbern ihres Bezirks in ihrer nächsten Sitzung 
nach Ende der Bewerbungsfrist per Losverfahren das/ die Beiratsmitglied/er und den/die 
Stellvertreter/in/. Die Wahl gilt bis zum Ende der jeweils laufenden Periode des 
Bürgerhaushaltes. 
Scheidet ein Beiratsmitglied aus oder gibt es nicht  genügend Bewerber/innen, wird diese 
Position mit der Informationsphase des folgenden Bü rgerhaushalts in diesem Bezirk 
erneut beworben und bleibt bis dahin vakant.  
Politik  
Die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen  bestimmen je ein Mitglied und eine/n 
Stellvertreter/in aus ihrer Fraktion für den Beirat.

- 5 - 
 
 
 
 
 
Kosten: 
Der so geänderte Bürgerhaushalt kann voraussichtlic h mit Verwaltungskosten von 17.500 
Euro durchgeführt werden.  
Durchführung: 
Der Bürgerhaushalt in seiner so geänderten Form sol l zukünftig, bezogen auf den 
Verwaltungsaufwand (35.000 Euro alle zwei Jahre) kostenneutral, jährlich stattfinden. 
Begründung: 
zu A) Modellversuch in einzelnen Stadtteilen 
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen scheint es notw endig, die Strukturen des 
Bürgerhaushaltes zu erweitern. Er muss sich von ein em allgemeinen Werkzeug des 
Vorschlagswesens – welches den Bürgerinnen und Bürg ern in Form des § 24 GO NW 
ohnehin bereits jederzeit zur Verfügung stand – zu einem „Bürgerhaushalt“ wandeln, der 
diesem Namen auch gerecht wird. 
Besonders geeignet ist dazu eine Struktur, die den Bürgerinnen und Bürgern eine 
Mitsprache dort einräumt, wo sie nah an den Problem en sind, nämlich in ihrem eigenen 
Stadtteil. Hier können sie aus ihrer täglichen Ansc hauung heraus parallel zur 
Verwaltungssicht Lösungsvorschläge entwickeln und V erbesserungs-Möglichkeiten mit 
einem sehr hohen Grad an Praxistauglichkeit umsetzen. 
Für den dreijährigen Modellversuch sollen pro teiln ehmender Bezirksvertretung 35.000 
Euro zur Verfügung gestellt werden, also maximal 70.000 Euro pro Jahr. Mit diesen Mitteln 
werden die Bürgervorschläge umgesetzt, über die zun ächst die Bürgerinnen und Bürger 
abstimmen und mit denen sich dann die Bezirksvertre tung unter Berücksichtigung des 
hohen Grades an Verbindlichkeit eines solchen Votum s befasst. Sollten Mittel nicht voll 
ausgeschöpft werden oder sollen Maßnahmen aus diese n Mitteln anfinanziert werden, so 
können die Restmittel in die verbleibenden Folgejah re des Modellversuchs übertragen 
werden. 
Zunächst müssen sich die Bezirksvertretungen der Au ßenstadtteile entscheiden, ob sie 
Interesse an einer solchen Bürgerbeteiligung haben und ob in ihrem Gebiet ein Stadtteil 
für den Modellversuch geeignet erscheint. Entscheid et sich eine Bezirksvertretung, nicht 
nur einen, sondern maximal zwei Stadtteile zu benen nen, so werden die pro BV und Jahr 
zur Verfügung stehenden Mittel ggf. entsprechend aufgeteilt. 
Kernelement dieses Modellversuchs ist die Bürgerver sammlung im Stadtteil, bei der die 
Bürgerinnen und Bürgern ihre Anträge einbringen. Da rauf basierend entwickelt die 
Bezirksvertretung parallel ein Verfahren, wie die A nträge weiter diskutiert und von den 
Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden. Dies kan n beispielsweise in weiteren 
Bürgerversammlungen geschehen, denen eventuell auch  Arbeitsgruppen vorgeschaltet 
werden können, es kann aber auch wie im bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren 
internetbasiert erfolgen. 
Auf Basis der vorliegenden Vorschläge zu Stadtteile n und Verfahren aus den 
Bezirksvertretungen entscheidet dann der Hauptaussc huss darüber, welche maximal zwei 
Stadtteile in welchen beiden Bezirksvertretungen teilnehmen.  
Erfahrungsgemäß werden dann auch solche Vorschläge eingebracht, die entweder nicht 
den Stadtteil betreffen oder den Rahmen der zur Ver fügung stehenden Mittel sprengen.

- 6 - 
 
 
 
 
 
Solches Bürgerwissen soll nicht verloren gehen, son dern in das Verfahren gem. § 24 GO 
NW überführt werden. 
Der weitere Ablauf in der Dokumentations-, Beratung s- und Rechenschaftsphase ist an 
das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. 
zu B) gesamtstädtischer Bürgerhaushalt 
Parallel zu dem Modellversuch soll das bisherige Bü rgerhaushaltsverfahren weitergeführt 
werden. Dieses jedoch mit der Einschränkung, dass n ur solche Vorschläge diskutiert und 
entschieden werden sollen, die zu tatsächlichen Ein sparungen im gesamtstädtischen 
Haushalt führen. Darüber hinausgehende Vorschläge s ollen - wie auch schon beim 
Modellverfahren vorgesehen - in das Verfahren gem. § 24 GO NW überführt werden. 
Die jüngste Finanzeckwerte-Vorlage der Stadt (V/028 5/2015) weist klar darauf hin, dass 
das extrem wichtige Ziel des ausgeglichenen Haushal tes im Jahr 2020 aufgrund des 
gleichbleibend hohen jährlichen Haushaltsdefizits d er Stadt kaum noch zu erreichen sein 
wird. Die Jahresergebnisse der städtischen Haushalt e summieren sich von 2016 bis 2019 
voraussichtlich auf einen Fehlbetrag von -115,1 Mio . Euro. In dieser Situation ist für die 
Stadt Münster jeder umsetzbare Einsparvorschlag wertvoll und wichtig. 
Um noch mehr Bürgernähe bei Sparvorschlägen möglich  zu machen, soll nicht nur den 
Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch der Politik d ie Möglichkeit eröffnet werden, 
einzelne Sparvorschläge außerhalb der eigentlichen Haushaltsberatungen in das 
Verfahren einzubringen und so zur Diskussion zu stellen. 
Da es sich herausgestellt hat, dass sich hinsichtli ch gesamtstädtischer Fragen eine 
Behandlung im Rahmen von Bürgerversammlungen nicht anbietet, sollen die 
Einsparvorschläge möglichst ausschließlich im beste henden Internet-Infrastruktursystem 
des bisherigen Bürgerhaushaltes eingebracht und bewertet werden. 
Auch hier ist der weitere Ablauf in der Dokumentati ons-, Beratungs- und 
Rechenschaftsphase an das bisherige Bürgerhaushaltsverfahren angelehnt. 
zu C) gemeinsame Vorschriften 
Informationen: 
Die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen werden zum einen um die 
Daten zu den Haushalten der am Modellversuch teilne hmenden Bezirksvertretungen 
ergänzt. Zum anderen sollen die Bürger hinsichtlich  der Einsparungen zum 
gesamtstädtischen Haushalt auch wesentlich detailli erter über die Zuschüsse informiert 
werden, die die Stadt direkt oder indirekt (z.B. üb er die nicht kostendeckende zur 
Verfügung Stellung von Räumlichkeiten und Anlagen) vergibt.  
Beirat: 
Der Beirat hat eine wichtige Funktion bei der Anpas sung des Verfahrens. Auch die 
Einbringung der „Bürgersicht“ durch die beteiligten  Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu 
unterschätzen. Allerdings hat sich der bisher niede rschwellige Zugang in der Außensicht 
als nachteilig für die Wahrnehmung des Beirats und seiner Arbeit erwiesen. Die 
wiederkehrende Forderung zur Auflösung des Beirats im Rahmen des Bürgerhaushalts ist 
nur ein Indikator dafür. Daher bedarf es im Rahmen dieses Änderungskonzepts auch einer 
Anpassung der Zusammensetzung des Beirats. 
Der Beirat soll in neuer Form aus Bürgern und Vertr etern der Politik zusammengesetzt 
sein. Hierzu muss die Geschäftsordnung angepasst werden.

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Verwaltungskosten: 
Mit Einsparung der Einführungsveranstaltung und gez ielterer Werbung kann die 
Reduzierung der Verwaltungskosten erreicht werden. 
 
 
 Kosten 2014  in Euro  Kosten 2016  in Euro  
Moderation  10.000  10.000  
Umfrage  5.000  0 
Broschüre  2.700  2.700  
Quiz  6.200  0 
Postkarte „Jugendliche“  650  650  
Stellwandplakate  500  0 
Anzeige „na dann“  320  320  
Einkaufswagenchips  800  0 
Sattelscho ner  1.200  0 
Buswerbung  2.400  0 
Online -Anzeigen (WN + MZ)  2.200  0 
Erhöhung Anzahl Broschüren  
Druck Plakate 
evtl. Facebookwerbung 
evtl. Schulbroschüre 
diverses Kleinmaterial  
0
 3.830  
 31.970  17.500  
Durch eine höhere Anzahl von Aushängen in den öffen tlichen Gebäuden und Institutionen 
steigen im Gegenzug zu den Streichungen diese Koste n für Broschüren und Plakate 
etwas.  
Jährliche Durchführung: 
Ein jährlicher Bürgerhaushalt lässt sich bezogen au f die Verwaltungskosten kostenneutral 
durchführen, da das neue Konzept mit dem gleichen B udget auskommt wie es die 
bisherige zweijährige Durchführung beanspruchte. 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff  
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Beschlussvorlage

17891 Zeichen

V/0937/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerhaushalt 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Empfehlungen des Beirats für die Weiterentwicklung des Bürgerhaus-
haltsverfahrens (Anlage 1) zur Kenntnis. Zum Zyklus des Bürgerhaushaltsverfahrens wird 
auf die bestehende Beschlussfassung verwiesen, dass der Bürgerhaushalt alle zwei Jah-
re durchgeführt werden soll. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinkonzeption des Verfahrens für das Jahr 2016 auf 
der Grundlage der Beiratsempfehlungen vorzunehmen und entsprechend der in den Jah-
ren 2011, 2012 und 2014 praktizierten Verfahren zum Beirat rückzukoppeln. Die Ausge-
staltung des Verfahrens für das Jahr 2016, insbesondere die Zeitplanung, greift dabei 
gemäß den Beiratsempfehlungen vor allem das bewährte Verfahren aus dem Jahr 2014 
auf. 
 
3. Der Rat genehmigt die das Bürgerhaushaltsverfahren ergänzende Anregung des Beirats, 
dass die eingehenden Bürgervorschläge auf drei verschiedenen Wegen von der Verwal-
tung behandelt werden sollen (siehe Anlage 1, Punkt 8):  
a) Vorschläge, die direkt und unbürokratisch durch die Verwaltung umgesetzt 
werden können, werden nicht weiter im Bürgerhaushaltsverfahren bearbeitet, 
sondern fließen in das aktuelle Verwaltungshandeln ein. 
b) Vorschläge, die Sparmaßnahmen oder Einnahmeerhöhungen betreffen, durch-
laufen im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens die vier weiteren Phasen 
(Bewertung, Dokumentation, politische Beratung und Rechenschaft). 
c) Alle anderen Vorschläge werden als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt. 
 
4. Der Rat folgt dem Votum des Beirats, den Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-
R/0041/2015 abzulehnen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0937/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Cappenberg / Herr Deppe 
Ruf: 
492-7022 / 492-2020 
E-Mail: 
CappenbergC@stadt-muenster.de 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0937/2015 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung gemäß den Empfehlungen des Beirats eine „Trialog-
plattform“ (siehe Anlage 1, Punkt 3) einzurichten, auf der während der Etatberatungen 
zum Haushalt 2017 die von Politik und Verwaltung vorgeschlagenen Sparmaßnahmen 
und Einnahmeerhöhungen mit den Bürgern diskutiert werden sollen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das aus dem Beirat Bürgerhaushalt initiierte Mo-
dellprojekt Schülerhaushalt in der Umsetzung befindet und derzeit ausgewertet wird. Eine 
separate Vorlage hierzu wird für das 1. Halbjahr 2016 von Amt 40 vorbereitet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Durchführung des Bürgerhaushalts 2016 stehen im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 
35.000 Euro zur Verfügung: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 010
9 
Finanz- und Beteiligungsm a-
nagement 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2016 35.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Das zur Verfügung stehende Budget wird verwendet für: 
- die externe Moderation der Internetplattform, 
- die Durchführung der schriftlichen Umfrage, 
- die Erstellung und Verbreitung von Marketingmaterialien, 
- weitere Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: Ausgangssituation und Beschlusslage zum Rhythmus des Bürgerhaushalts 
 
Am 6. April 2011 hat der Rat der Stadt Münster die dauerhafte Einführung des Bürgerhaushaltsver-
fahrens in Münster (Vorlage V/0029/2011/1. Erg) beschlossen. Unmittelbar nach dem Ratsbe-
schluss begann die erstmalige Umsetzung des Bürgerhaushalts. 
Das zweite Bürgerhaushaltsverfahren im Jahr 2012 hat der Rat am 8. Februar 2012 beschlossen 
und dabei die mit Unterstützung des Beirates Bürgerhaushalt entwickelten Vorschläge zur Weiter-
entwicklung des Bürgerhaushalts (Vorlage V/0960/2011) aufgegriffen. 
Im Jahr 2013 ist kein Bürgerhaushaltsverfahren gestartet worden. Hintergrund dafür war der Rats-
beschluss im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 zur nachhaltigen kommunalen 
Haushaltspolitik (Vorlage V/0702/2012/1. Erg., Anlage 1, laufende Nr. 41), den Bürgerhaushalt 
zukünftig im zweijährlichen Rhythmus durchzuführen. 
Das „bürgerhaushaltsfreie“ Jahr 2013 hat der Beirat des Bürgerhaushalts gemeinsam mit der Ver-
waltung dazu genutzt, die bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren zu evaluieren, externe Sachver-

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V/0937/2015 
ständige zur Thematik zu befragen und mehrere Umfragen zum Bürgerhaushalt (Vorlagen 
V/0677/2013 und V/0712/2013) durchzuführen, um auf dieser Grundlage das Verfahren 2014 zu 
erarbeiten. 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte sich in seiner Sitzung am 
24.09.2013 mit der Anregung Nr. 2012-00168 zu befassen. Die Anregung sah vor, den Bürger-
haushalt in einem jährlichen Rhythmus durchzuführen. Der Ausschuss stellte fest, dass eine ab-
schließende Entscheidung über den Zyklus des Bürgerhaushalts im Rahmen der Haushaltsbera-
tungen zum Haushalt 2015 unter der Berücksichtigung der dann aktuellen Haushaltslage fallen 
solle.  
Denn im Jahr 2014 wurde zunächst gemäß dem zweijährigen Rhythmus regulär ein Bürgerhaus-
halt durchgeführt. Das Verfahren hierzu ist am 12. Februar 2014 vom Rat beschlossen und an-
schließend in Kooperation von Verwaltung und Beirat umgesetzt worden.  
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 für den Haushalt 2015 ist die Anregung Nr. 2012-
00168 eines jährlichen Rhythmus des Bürgerhaushalts nicht aufgegriffen worden, sodass im Jahr 
2015 kein Bürgerhaushaltsverfahren stattgefunden hat. Gemäß der bestehenden Beschlussfas-
sung eines zweijährigen Rhythmus steht nun im Jahr 2016 eine Neuauflage des Bürgerhaushalts 
an. 
 
Zu 2.: Beiratsempfehlungen und Ausgestaltung des Bürgerhaushalts 2016  
 
Der Beirat Bürgerhaushalt hat sich in den vergangenen Sitzungen intensiv mit der Weiterentwick-
lung des Bürgerhaushaltsverfahrens beschäftigt und seine Empfehlungen in einem Eckpunktepa-
pier zusammengefasst (Vgl. Anlage 1). Diese berücksichtigt die Verwaltung bei der Feinkonzeption 
und Umsetzung des Bürgerhaushalts 2016.  
 
 Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahrens 2016 
 
Im 4. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen die bisherigen Zielsetzungen weiterhin Gül-
tigkeit haben. Grundlegende Ziele sind die Steigerung der Transparenz, des Interesses an weiterer 
Bürgerbeteiligung sowie ein „Trialog“ zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung. Ein besonde-
rer Fokus soll im Bürgerhaushalt 2016 auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen liegen. Durch 
diese Schwerpunktsetzung soll eine stärkere Anknüpfung des Bürgerhaushalts an den städtischen 
Haushalt erreicht werden.  
 
 Phasenmodell und Zeitplan 
 
Auch im Jahr 2016 soll der Bürgerhaushalt wie in den Jahren 2012 und 2014 gemäß dem folgen-
den Phasenmodell durchgeführt werden: 
 
1. Vorschlagsphase: März bis Mai 2016 
2. Bewertungsphase: Mai bis Juni 2016 
3. Dokumentationsphase: Juni bis August 2016 
4. Politische Beratungsphase: September bis Dezember 2016 
5. Rechenschaftsphase: ab Dezember 2016 
 
Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit dem Verfahren 
2014. Grundlegende Hinweise zu den Phasen des Bürgerhaushaltsverfahrens können auf der In-
ternetseite des Bürgerhaushalts Münster abgerufen werden unter: http://buergerhaushalt.stadt-
muenster.de/buergerhaushalt.html 
 
In der Vorschlagsphase soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass in den Bezirksverwaltungs-
stellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben werden können. Außerdem soll 
ein niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushalt in den Stadtbezirken auch dadurch gewährleis-
tet werden, dass in den Bezirksverwaltungsstellen die Möglichkeit besteht, die eingegangenen 
Vorschläge zu bewerten. Diese Zugangsmöglichkeit ist ausdrücklich für Personen gedacht, die 
keinen Internetzugang besitzen oder nicht über das Internet bewerten möchten.

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Auf die Ausweisung einer „Informationsphase“ wird verzichtet, da phasenübergreifend über den 
Bürgerhaushalt informiert wird. Um das Bürgerhaushaltsverfahren in der Stadtgesellschaft weiter 
bekannt zu machen, findet im Januar/Februar 2016 in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule 
Münster eine Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den (ehrenamtlichen) Einsatz 
statt. 
 
 Evaluation und Weiterentwicklung 
 
Zu den bisherigen drei Bürgerhaushaltsverfahren sind folgende Eckdaten zur Beteiligung festzu-
stellen: 
 
Jahr eingegangene 
Vorschläge 
Anzahl derer, die online Vor-
schläge einreichten* 
Vorschläge in 
der Bestenliste 
vom Rat  
aufgegriffen 
2011 440  147 90 63 
2012 391 105 102 51 
2014 400 80 95 63 
* Zusätzlich zu diesen Nutzerinnen und Nutzern der Online-Plattform wurden Vorschläge vom Re-
daktionsteam „Bürgerhaushalt“ eingearbeitet, die die Verwaltung per Post, per Mail oder auf Ver-
anstaltungen mitgeteilt wurden. 
 
Der Beirat schlägt für die Zukunft vor, den Erfolg des Bürgerhaushalts anhand verschiedener 
Kennzahlen zu messen: Neben der absoluten Zahl der Beteiligten werden die Aktivierungsquote 
(Anteil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung), die Umsetzungsquote der Vorschlä-
ge und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch im Vergleich zu den Vorjahren dar-
gestellt. 
 
Die Evaluation des Bürgerhaushalts wird weiterhin über die Erstellung und Auswertung der Re-
chenschaftsberichte, über die Durchführung von Umfragen und ggf. über externe Unterstützung 
gewährleistet. Es ist vorgesehen, in Kooperation mit dem sogenannten „Fortschrittskolleg NRW“ 
der Universität Düsseldorf und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW das Verfahren 
2016 zu begleiten und zu evaluieren. 
 
Zudem wird der Beirat weiterhin gemeinsam mit der Stadtverwaltung an der konzeptionellen Wei-
terentwicklung arbeiten. 
 
Zu 3.: Behandlung der eingehenden Vorschläge 
 
Abweichend zu den vorherigen Bürgerhaushaltsverfahren werden die Vorschläge im Jahr 2016 
inhaltlich auf Vorschläge zu Sparmaßnahmen und Einnahmeerhöhungen begrenzt. Daher schlägt 
der Beirat vor, dass nur Vorschläge in den Bürgerhaushalt eingehen, die sich entsprechend der 
Schwerpunktsetzung mit dem Haushalt auseinandersetzen.  
Die übrigen eingehenden Vorschläge sollen dennoch Eingang in das Handeln von Politik und Ver-
waltung finden. Dazu werden die Vorschläge von der Verwaltung geprüft, ob sie kurzfristig um-
setzbar sind. Wenn sie haushaltsneutral sind und keine politischen Entscheidungszuständigkeiten 
berührt werden, sollen diese Vorschläge direkt aufgegriffen und unbürokratisch umgesetzt werden 
können.  
Die verbleibenden Vorschläge sollen auf Wunsch des Beirats als Anregung nach §  24 GO NRW 
behandelt werden.  
 
Zu 4.: Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0041/2015 zur Erweiterung des Bürger-
haushalts 
 
Zu den Inhalten des Antrags an den Rat wird auf Anlage 2 verwiesen. Der Beirat hat sich im ver-
gangenen Jahr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Bezirksebene in das Bürgerhaushalts-
verfahren eingebunden werden kann. Eine Erweiterung des Bürgerhaushalts auf Bezirksebene, 
wie sie im Antrag der FDP-Fraktion an den Rat vorgeschlagen wird, lehnt der Beirat mehrheitlich

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ab. Die Verwaltung folgt dem Votum des Beirats, insbesondere auch wegen der zusätzlich erfor-
derlichen Haushaltsmittel für eine Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens. 
 
Zu 5.: Einrichtung einer „Trialogplattform“ 
 
Der Beirat wünscht sich zukünftig zusätzlich zum Bürgerhaushaltsverfahren eine stärkere Einbin-
dung der Bürgerinnen und Bürger in die Beratungen des städtischen Haushalts, auch um eine 
stärkere Verbindung zwischen dem Bürgerhaushalt und dem städtischen Haushalt zu schaffen.  
Diese soll im Sinne eines „Trialogs“, also eines Austausches zwischen Bürgerinnen und Bürgern, 
Politik und Stadtverwaltung erfolgen. Hierfür soll neben dem regulären Bürgerhaushaltsverfahren 
eine weitere Online-Dialogplattform (bzw. „Trialogplattform“) geschaffen werden.  
Der Beirat schlägt hierzu vor, dass während der Etatberatungen zum Haushalt 2017 die Vorschlä-
ge der Politik und der Verwaltung zur Haushaltssanierung mit den Bürgern diskutiert werden, um 
die Bürgerbeteiligung in dieser entscheidenden kommunalpolitischen Phase umfassender zu ge-
stalten.  
 
Dem Beirat ist bekannt, dass die Zeiträume für mögliche Diskussionen zwischen Bürgern, Verwal-
tung und Politik in dieser Phase besonders eng sind. Vorschläge der Verwaltung zur Haushaltssa-
nierung liegen üblicherweise zu einem anderen Zeitpunkt vor als Vorschläge der Politik zur Haus-
haltssanierung. Eine zeitgleiche Diskussion dieser Vorschläge ist daher kaum möglich.  
Im kommenden Jahr ist die Haushaltseinbringung für den 28. September geplant, die Haushalts-
verabschiedung für den 14. Dezember. Im Rahmen dieser Zeitplanung ist der vom Beirat geforder-
te dreiseitige Austausch organisatorisch nur schwer umsetzbar, wenn gewährleistet werden soll, 
dass die Bürgermeinung angemessen ebenso in die Verwaltungsvorschläge wie in die politischen 
Beratungen während der Klausurtagungen zum Haushalt als auch in die entscheidende Ratssit-
zung einfließt.  
Denkbar wäre eine Online-Plattform, auf der nach der Haushaltseinbringung für eine kurze Phase 
von etwa ein bis maximal zwei Wochen sowohl mögliche Haushaltssanierungsvorschläge der Ver-
waltung vorgestellt als auch die Vorschläge der Politik debattiert werden könnten. Der Beirat for-
dert hierbei eine kontinuierliche Beteiligung der Politik und der Verwaltung am Trialog, damit die 
Ideen der Bürgerinnen und Bürger zur Haushaltssanierung in die politische Entscheidungsfindung 
einbezogen werden können. 
 
Zu 6.: Modellprojekt Schülerhaushalt 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2014 mit seinem Beschluss zur Vorlage 
V/0880/2014/1 „Modellprojekt Schülerhaushalt“ in Münster entschieden, das von der Bertelsmann 
Stiftung begleitete Projekt modellhaft mit einer Schule in Münster umzusetzen. Der Beirat zum 
Bürgerhaushalt hat aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2014 Mittel in Höhe von 3.000 Euro zur 
Verfügung gestellt, um über das Projekt Schülerhaushalt Schülerinnen und Schülern Grundprinzi-
pien demokratischen Handelns näher zu bringen, sie zu politischer Beteiligung zu motivieren, poli-
tische Prozesse anhand eines konkreten Beispiels kennen zu lernen und zugleich durch eine Mit-
verantwortung in der Ausstattung der Schule die Verbundenheit zu ihr zu stärken. 
Aus dem Kreis aller mit der Bitte um eine formlose Bewerbung angeschriebenen weiterführenden 
Schulen haben sich insgesamt 7 Schulen (2 Realschulen, 5 Gymnasien) um eine Teilnahme be-
worben. Im Losverfahren wurde das Schillergymnasium ausgewählt, das Modellprojekt umzuset-
zen. 
Weitgehend nach den Strukturvorschlägen der Bertelsmann-Stiftung ist das Verfahren zur Umset-
zung von SchülervertreterInnen mit Unterstützung von SV-Lehrkräften sowie der Schul- und Fi-
nanzverwaltung organisiert und durchgeführt worden. Alle Jahrgänge der Schule waren in eine 
mehrwöchige Vorschlags-, Diskussions- und Entscheidungsphase zur Verwendung der zur Verfü-
gung stehenden Mittel eingebunden. Seitens der Fachverwaltung ist die Umsetzbarkeit eingereich-
ter Vorschläge im laufenden Verfahren beurteilt worden; die gesamte Schülerschaft hat in einem 
eigens organisierten Urnengang aus insgesamt 11 Vorschlägen entschieden. 
In die zurzeit noch laufende Umsetzung der Vorschläge sind aus verschiedenen Gründen (Brand-
schutz, Fluchtwege, Finanzierbarkeit, Zuständigkeit) weitere Fachämter der Verwaltung eingebun-

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den. 
Das Verfahren ist im Rahmen einer Bachelorarbeit am Institut für Politikwissenschaft der Westfäli-
schen Wilhelms-Universität wissenschaftlich begleitet worden. Die weitgehend auf qualitative In-
terviews gestützten Ergebnisse der Arbeit werden zurzeit noch ausgewertet und sollen dem Rat in 
einem Bericht vorgestellt werden. Mit diesem Bericht ist entsprechend des Beschlusses vom De-
zember 2014 eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und in welchen Strukturen das Modell 
Schülerhaushalt zukünftig fortgeführt werden soll. Die Entscheidung soll so rechtzeitig getroffen 
werden, dass eine Umsetzung im Schuljahr 2016 / 2017 möglich ist. 
 
Zu den finanziellen Auswirkungen: 
 
Für die Durchführung des Bürgerhaushaltsverfahrens stehen im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe 
von 35.000 Euro zur Verfügung. Die Aufwendungen werden für die Umsetzung des Verfahrens 
verwendet und fließen nicht in die Umsetzung möglicher Vorschläge. 
Den größten Einzelposten innerhalb dieses Budgets umfasst die externe Moderation der Internet-
plattform, um einen geordneten Ablauf der Bewertungsphase zu gewährleisten. In den vergange-
nen Verfahren und auch die aktuellen Kostenschätzungen zeigen, dass knapp die Hälfte des Bud-
gets hierfür eingeplant werden muss, wenn die Moderationsleistung etwa 8 Stunden pro Tag er-
bracht werden soll. Das übrige Budget wird für die schriftliche Umfrage, die Erstellung und Verbrei-
tung von Marketingmaterialien sowie weitere Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit verwendet. 
Durch das Budget werden keine verwaltungsinternen Personalaufwendungen gedeckt. Diese wer-
den von den beteiligten Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern neben ihren üblichen Auf-
gaben erbracht.  
 
 
i.V. 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2016 - Position des Beirats Bürgerhaushalt  
Anlage 2: Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2015: Erweiterung des Bürgerhaushalts

Beratungsverlauf (2)

09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0937/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37