Mandari Insight

V/0685/2009

Anmietung eines Geschäftslokales in Münster-Kinderhaus, Sprickmannplatz 1 zur Fortführung des Interkulturellen Zentrums "ATRIUM"

Vorlagen 24.11.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 15

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8543 Zeichen

V/0685/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anmietung eines Geschäftslokales in Münster-Kinderhaus, Sprickmannplatz 1 zur Fortführung des 
Interkulturellen Zentrums "ATRIUM" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 01.01.2010 anstelle des Kulturvereins ATRIUM e.V. 
in das bestehende Mietverhältnis über die Räume des Interkulturellen Zentrums ATRIUM, 
Sprickmannplatz 1, Münster-Kinderhaus mit GP T Halverton (Voreigentümer: Babcock & 
Brown), vertreten durch die Hausverwaltung Hermes als Mieterin, ein. Der Mietvertrag hat 
eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2019. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Laufzeit des Mietvertrages mit GPT Halverton eine 
Nutzungs- und Kooperationsvereinbarung mit dem Kulturverein ATRIUM e.V. abzuschlie-
ßen. 
 
3. Die Stadt stellt im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2010 ff. die notwendigen Mittel zur Finan-
zierung der Miete und Mietnebenkosten in Höhe von zurzeit 18.973,92 € pro Jahr zusätzlich  
von 2010 bis 2019  bereit.
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanage-
ment 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche 2010  18.973,92 Konto Mietaufwand 
Vorlagen-Nr.: 
V/0685/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
SchweringMaria@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0685/2009 
Aufwendungen 541000 
   2011ff. 18.973,92 Folgeaufwand bis 2019 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der 
o. g. Produktgruppe über Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.  
Für die Jahre 2010 bis Ende 2019 werden mit Blick auf die Miete sowie die aktuellen Neben-, Heiz- 
und Stromkosten Gesamtkosten in Höhe von 189.739,20 € kalkuliert. 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des Stadterneuerungs-Programms „Initiative ergreifen“ des Landes Nordrhein-
Westfalen ist die ehemalige Gaststätte am Spri ckmannplatz 1 zu einem internationalen Kultur- und 
Gastronomiebetrieb umgebaut und vom Land seit 2003 mit insgesamt 390.726,00 € gefördert wor-
den. Die Stadt Münster hat die Umgestaltung mit 76,680,00 € bezuschusst; weitere Beträge flos-
sen von dem seinerzeitigen Eigentümer (WGM) mit 76.690,00 € und dem Begegnungszentrum 
Sprickmannstraße e.V.. mit 77.780,00 €. Mit dieser Förderung von rund 622.000,00 € sollte das 
Projekt umgesetzt und auf eine tragfähige Basis gestellt werden.  
 
Die Entwicklung des interkulturellen Projektes ATRIUM stützte sich auf das Engagement von ver-
schiedenen Bewohnergruppen im Stadtteil Münster-Kinderhaus, die unter Mitwirkung des Projekt-
managements „Initiative ergreifen“ das ATRIUM entwickelt haben. Ziel des Projektes war es, einen 
Beitrag zur besseren Verständigung der einheimischen Bevölkerung und der Bevölkerung unter-
schiedlicher Nationalitäten zu leisten. Das Konzept ATRIUM konzentrierte sich auf die Schaffung 
eines sogenannten Hauses der Kulturen. Mit Unterstützung des Fördervereins Sprickmannstraße 
e.V. sollte das Kulturprogramm im ATRIUM von verschiedenen Gruppen, Vereinen und Einzelper-
sonen getragen werden. Neben dem Kommunikations-, Kultur- und Freizeittreff sollte ein ange-
schlossener Gastronomiebetrieb für alle Anwohner/innen des Standortes entstehen. Mit der Nut-
zungsmischung wurde eine auf mittlere Sicht unabhängige Bewirtschaftung angestrebt. Das AT-
RIUM wurde im Juni 2004 eröffnet.  
 
Die Stadt war Zuwendungsempfänger der Projektmittel in Höhe von 390.726,00 €, die an den Pro-
jektträger, das Begegnungszentrum Sprickmannstraße e.V. ausgezahlt wurden. Der Verwen-
dungsnachweis ist zwischenzeitlich von der Bezi rksregierung geprüft worden. Der Prüfvermerk 
wies keine Beanstandungen auf.  
 
Nach Kostenüberschreitungen während der Umbauphase gestaltete sich auch der Betrieb des 
Atriums von vornherein schwierig. Die Kostenüberschreitungen erforderten ein weiteres Engage-
ment des Landes, der Stadt, der WGM sowie des Begegnungszentrums Sprickmannstraße e.V.. 
Mit Bekanntwerden der Kostenüberschreitungen im Dezember 2004 wurde eine Controllinggruppe, 
bestehend aus dem Begegnungszentrum Sprickmannstraße e.V., der WGM, der vom Land einge-
setzten Projektbegleitung „startklar“, dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrspla-
nung sowie dem Sozialamt eingesetzt. Darüber hinaus vereinbarten Land, Stadt, WGM und Ver-
ein, die Kostenüberschreitung zu gleichen Teilen in der Gesamtsumme in Höhe von 75.000,00 € 
zu tragen. 
 
Die Controllinggruppe veränderte sich insofern, dass der Kulturverein ATRIUM e.V., dessen Grün-
dung auf einer Maßgabe des Bewilligungsbescheides basiert,  für das Begegnungszentrum 
Sprickmannstraße e.V. in die Controllinggruppe aufgenommen wurde. Ebenso gehört das Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision zur Controllinggruppe. Diese begleitet das Projekt und 
insbesondere den Kulturverein ATRIUM e.V. bis jetzt weiter.

- 3 - 
V/0685/2009 
Der Kulturverein hat von Beginn seiner Tätigkeiten an ein ansprechendes und ausgewogenes Pro-
gramm im ATRIUM vorgehalten. Problematisch gestaltete sich von vornherein der Gastronomiebe-
reich. In der Zeit, in der der Verein die Gastronomie betrieben hat, ist mehrfach ein Personalwech-
sel vorgenommen worden. Nachdem deutlich wurde, dass sich der Gastronomiebereich nicht sel-
ber tragen konnte, wurde die Gastronomie verpachtet. Auch hier machten verschiedene Pächter 
die Erfahrung, dass sich ihr Engagement  nicht rentierte.  
 
Über den jeweiligen Stand zum Projekt ATRIUM, zum Kulturverein und zum Gastronomiebereich 
wurden die BV Nord und der ASGAf durch das Sozialamt informiert. 
 
Seit dem 01.09.2008 ist das Atrium nur noch für Veranstaltungen des Kulturvereins geöffnet. Trotz 
intensiver Suche konnten weder Pächter für die Einrichtung gewonnen werden, noch zeigten sich 
andere Betreibermodelle als tragfähig. Da die Gaststätte seit Juni 2008 geschlossen ist, verfügt 
der Verein über keine Pachteinnahmen mehr. Di eser Einnahmenausfall (Miete plus Nebenkosten) 
wird seitdem mit Mitteln aus dem Budget des Sozialamtes von insgesamt 27.011,60 € bis zum 
Ende diesen Jahres kompensiert. 
 
Die Zweckbindungsfrist der Landesförderung beträgt 15 Jahre und die Restlaufzeit mit 10 Jahren 
bis zum Jahr 2019. Eine Aufgabe des Projektes könnte zu Rückforderungen der Bezirksregierung 
in Höhe von 260.000,00 € bis 370.000,00 € führen.   Das Projekt wird auch von der Bezirksregie-
rung in engem Zusammenhang mit dem Bund-/Länderprogramm Soziale Stadt gesehen, das 
durch ein Scheitern des ATRIUM negativ betroffen werde.  
 
Mit der Übernahme des Mietverhältnisses –die Kaltmiete beträgt z. Zt. 200,00 €, die Heiz- und Be-
triebskosten 1.381,16 € monatlich– durch die Stadt wird sich der Kulturverein ATRIUM e.V. zukünf-
tig ausschließlich auf seine Aktivitäten und auf die Kulturarbeit konzentrieren können. Hierdurch 
soll der Verein in seinem Verantwortungsbereich entlastet und eine Stabilisierung der Institution 
ATRIUM erreicht werden. Mit Blick auf die bei einer Nichtweiterführung mögliche Erstattung der 
Fördermittel an das Land stellt die Übernahme von Miete und Mietnebenkosten durch die Stadt  
auch unterfinanziellen Aspekten die bessere Lösung dar und steht insofern auch im Einklang mit 
der Vorlage V/0743/2009 (dort wird unter Beschlusspunkt 4.7 bei einem Flächenzuwachs gleich-
zeitig eine entsprechende Kompensation gefordert). 
 
Die Nutzung der Räume durch den Kulturverein Atrium e. V., andere Kinderhauser Vereine und 
Institutionen sowie möglicherweise städtischer Ämter  wird in einer gesonderten Vereinbarung zwi-
schen Stadt und Atrium geregelt. Der Verein behält die Schlüsselgewalt über das Gebäude.  
 
Das Internationale Kultur- und Begegnungszentrum Atrium ist für die Entwicklung des Quartiers 
Kinderhaus-Brüningheide bedeutsam. Seine exponierte Lage am Sprickmannplatz ermöglicht eine 
(Weiter-)Entwicklung zu einem quartiersbezoge nem Begegnungszentrum für alle Bevölkerungs- 
und Altersgruppen. Da eine kommerzielle Nutzung sich nicht wirtschaftlich darstellen lässt, ist ein 
stärkeres kommunales Engagement erforderlich.    
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sprickmannstraße
  • Sprickmannplatz 1
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0685/2009
Typ
Vorlagen
Datum
24.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37