Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Abs. 5 GO NRW
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 3125/2024 vom 11.10.2024
Stand: Am 12.11.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 3125/2024 I | | ER Dezernat, Dienststelle Freigabedatum /02-3/0 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß & 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Dringlichkeitsentscheidung nach $& 36 Abs. 5 GO NRW ) 12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus dem bevorstehenden Fristablauf am 13.10.2024. In der der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal soll die Angelegenheit beraten werden. Beschluss: Hiermit wird entschieden, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. August 2024 AZ. 4K 198/24 ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmitz wird beauftragt, einen derartigen Antrag fristge- recht zu stellen. Pr DI] geändert OD abgelehnt zugestimmt zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1° oder „Anlage 1 und 2)) Ann / KA u -
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 3125/2024 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Abs. 5 GO NRW Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus dem bevorstehenden Fristablauf am 13.10.2024. In der der nächsten BV soll die Angelegenheit beraten werden. Beschluss: Hiermit wird entschieden, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. August 2024 AZ. 4 K 198/24 ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmitz wird beauftragt, einen derartigen Antrag fristge- recht zu stellen. ☐ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt Datum Unterschrift Unterschrift 2
Beratungsverlauf
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