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V/0094/2019

Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2019 für das Stadtgebiet Münster innerhalb des Westfalentarifs

Vorlagen 24.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 19

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 und 2 V_0094_2019

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Ansehen

Anlage A

2159 Zeichen

Anlage A zur V/0094/2019 
 
Kurzüberblick 
Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Gesell-
schafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen 
Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befinden. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die 
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un-
ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 
sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie 
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die-
nen. 
 
Die Ziele - sowie die Unterziele zum hier relevanten Verkehrsbereich - sind in dem mit der 
„Stadtwerke Münster GmbH“ geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k. A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

Beschlussvorlage

2173 Zeichen

V/0094/2019 
V/0094/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2019 für das Stadtgebiet Münster innerhalb des 
Westfalentarifs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des West-
falentarifs zum 1. August 2019 wird entsprechend der beigefügten Anlage 2 zugestimmt. 
Im Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 
2,9 %. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Müns-
ter GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Tarifmaßnahme hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Die ergebni s-
relevanten Effekte der Maßnahme entstehen bei der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (e) 
des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über 
die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb 
befinden. 
 
Die Einzelheiten zur Tarifmaßnahme können der Vorlage  an den Aufsichtsrat der Stadtwerke 
Münster GmbH (Anlage 1) sowie der detaillierten Aufstellung in Anlage 2 entnommen werden.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
30.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0094/2019 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird über die Beschlussvorlage 03/2019 in se i-
ner Sitzung am 05.02.2019 entscheiden. Die Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft 
Münsterland/Ruhr-Lippe wird in ihrer Sitzung a m 12.02.2019 die notwendigen Beschlüsse zur 
Tarifmaßnahme fassen. Über die Ergebnisse wird mündlich berichtet. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Aufsichtsratsvorlage Nr. 03/2019 
Anlage 2: Tarifmaßnahme 01.08.2019 (Preisstufe 0), Anlage zur AR-Vorlage Nr. 03/2019

Anlage 1 und 2 V_0094_2019

18989 Zeichen

1 
Münster, 25. Januar 2019 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 03/2019 
Betreff 
Aufsichtsratsvorlage zur geplanten Tarifmaßnahme Verkehr 08/2019 
Geplante Gremienfolge für die Beschlussfassung 
05.02.2019 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster  
12.02.2019 Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe 
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss 
13.02.2019 Rat der Stadt Münster  
Berichterstatter 
Herr Grützmacher / Herr Schulte 
Anlage 
Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 1. August 2019 im 
Einzelnen. 
Antrag  
Der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird folgender Be-
schluss zur Annahme empfohlen: 
Der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des West-
falentarifs zum 1. August 2019 wird entsprechend der beigefügten Anlage zugestimmt. Im 
Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 2,9 Pro-
zent. 
Begründung 
Die für den 1. August 2019 geplante Tarifmaßnahme der Tarifgemeinschaft Münster-
land/Ruhr-Lippe ist für das Stadtgebiet Münster hinsichtlich der preislichen und struktu-
rellen Änderungen  zwischen den vor Ort in Münster verantwortlichen Partnern 
abgestimmt. Dies galt auch für die regionale Vorgehensweise. Eine Umsetzung auch in 
Münster wird allerdings aktuell durch einen Konflikt um die regionale Tarifierung im Müns-
terland blockiert. Im Abschnitt 4 wird dargelegt, welche Schritte gegenwärtig zur Beile-
gung dieses Konfliktes unternommen werden. 
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0094/2019

2 
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen für den ÖPNV im Stadtgebiet Münster mit langanhalten-
dem extrem trockenem Wetter in 2018 (bei einem Regentag fahren durchschnittlich 30 % mehr 
Fahrgäste mit dem Bus) sowie zunehmenden mehrstündigen Verkehrsstaus in den Spitzenzeiten 
bei weiterhin fehlender ÖPNV-Beschleunigung sind auch im Jahr 2018 die Fahrgastzahlen weiter 
auf einen neuen Rekordwert von 46,3 Mio. angestiegen. Auch die Erträge entwickeln sich mit plus 
3,3 % im Vergleich zum Vorjahr positiv, allerdings aufgrund der Wetter- und Staueffekte (= gerin-
gere Attraktivität) nicht so stark wie im Wirtschaftsplan für 2018 mit einem Wachstum von  7,4 % 
geplant.  
Neben dieser dennoch positiven Entwicklung auf der Einnahmenseite sind im laufenden Jahr al-
lerdings auch außerplanmäßige Kostenentwicklungen eingetreten. Diese beeinflussen die wirt-
schaftliche Situation des Verkehrsbetriebes in 2018 und den Folgejahren negativ und übertreffen 
die Erlössteigerungen deutlich. Hier sind vor allem die politisch beschlossene Integration des 
Fahrpersonals der VSM in die Stadtwerke, der überproportionale mehrstufige ver.di-Tarifa b-
schluss für 2018-2020 und spürbare Aufwandserhöhungen im Zuge von Baustellen und Umlei-
tungen zu nennen. 
Aus diesen Gründen ist für den 01.08.2019 in Summe eine Anpassung der Ticketpreise für die 
Preisstufe 0 in Münster in einer durchschnittlichen Höhe von 2,9 % erforderlich. Die Preisanpas-
sung der Tarifprodukte soll wie auch in der Vergangenheit sehr differenziert erfolgen, um die po-
sitive Marktentwicklung nicht zu gefährden. Zusätzlich soll es in 2019 erfreulich viele 
Tarifinnovationen für die Fahrgäste geben. Neue interessante Produkte sollen am Markt einge-
führt werden (u.a. „AzubiTicket Westfalen“ und „8 UhrAbo“), viele bestehende Produkte werden 
mit attraktiven Zusatznutzen aufgewertet. Die Kunden erhalten somit einen echten Mehrwert. 
Das bereits heute im Kundenbarometer gut bewertete Preis-Leistungs-Verhältnis soll so weiter 
verbessert werden. 
2. Die Kostentreiber im Einzelnen
Integration der VSM: Höhere Personalkosten in Höhe von 210.000 E UR in 2018 sowie 
660.000 EUR in 2019 
Die Integration der VSM-Fahrerinnen und Fahrer in die Stadtwerke Münster ist auf der Grundlage 
des Ratsbeschlusses im Verlauf des Jahres 2018 erfolgt. Bereits im Vorfeld des Beschlusses war 
auf die Kostenauswirkungen und die notwendige anteilige Weitergabe über die Ticketpreise durch 
die Stadtwerke hingewiesen worden. Anderenfalls müsste der Verkehrsverlust merklich ansteigen 
und der dementsprechende Managementvertrag Stadt/Stadtwerke geändert werden. 
Innerhalb der Tarifmaßnahme zum 01.08.2018 konnten die Kosten für die VSM-Integration nur zu 
einem sehr kleinen Teil berücksichtigt werden. Die mittlerweile konkretisierten Personalkosten-
steigerungen belaufen sich im Jahr 2018 (sechs Monate) auf rd. 210.000 EUR, ab dem Jahr 2019 
auf insgesamt 420.000 EUR (12 Monate). Hier sind die sich ergebenden Synergieeffekte, z.B. 
durch die gemeinsame Dienstplanung, berücksichtigt. In der vorletzten AR-Sitzung wurde ferner 
berichtet, wie der Rechtsstreit mit einigen Fahrern weitgehend außergerichtlich gütlich beigelegt

3 
werden soll. Die hiermit einhergehenden Anpassungen in der Eingruppierung des überführten 
Personals werden ab dem Jahr 2019 zusätzliche jährliche Kosten von rd. 240.000 Euro erzeugen.  
 
In der Summe wird das Jahr 2018 durch die Integration des VSM-Personals in die Stadtwerke mit 
zusätzlichen Kosten von 210.000 EUR belastet, das Jahr 2019 mit weiteren 660.000 EUR. Für 
2018/2019 beträgt die Mehrbelastung somit insgesamt 870.000 EUR (siehe folgende Tabelle). 
 
Ver.di-Tarifabschluss: 547.000 Euro in 2018 sowie 1,150 Mio. Euro in 2019  
Der aktuelle Tarifabschluss des TV-N für die Jahre 2018 - 2020 und die damit verbundenen schritt-
weisen Lohnsteigerungen wurden zwischen den Tarifvertragsparteien erst Anfang April 2018 end-
verhandelt und gelten rückwirkend ab dem 1. März 2018. Für die Verkehrssparte bedeutet dies 
zusätzlichen Aufwand von 547.000 Euro in 2018 sowie 1,150 Mio. Euro in 2019 und nachricht-
lich: 1,470 Mio. Euro in 2020. Im Folgenden werden nur die Jahre 2018 und 2019 betrachtet. 
 
Wegen des späten Tarifabschlusses im April konnten die Kostensteigerungen des ver.di-Tarifab-
schlusses in der letzten Anpassung der Fahrpreise zum 01. August 2018 noch nicht berücksichtigt 
werden. Die Kalkulation war zu diesem Zeitpunkt bereits innerhalb der Tarifgemeinschaft endver-
handelt. 
  
Der Tarifabschluss im TV-N trifft die Verkehrssparte der Stadtwerke in der größten deutschen 
Stadt mit reinem Busbetrieb stets besonders. Aufgrund der deutlich niedrigeren durchschnittlichen 
Geschwindigkeit der Stadtbusse mit häufigen Haltestellenaufenthalten und großen Fahrgast-
wechseln im Vergleich zum Regionalbusverkehr hat der Stadtbus eine signifikant höhere 
Lohnquote.  
 
Gestiegene Anmietkosten:  rd. 100.000 EUR 
Grund sind ebenso die von den Subunternehmern weitergegebenen Lohnsteigerungen des pri-
vaten Lohntarifes NWO und der akute Mangel an Fahrpersonalen am Markt, der die Unternehmer 
häufig zu übertariflicher Bezahlung veranlasst. 
 
Gestiegene Betriebskosten durch umfangreiche Baustellen: rd. 100.000 EUR 
In Münster wird aktuell viel gebaut. Besonders hervorzuheben sind hier die mehrjährige Großbau-
stelle Wolbeck und die ab Oktober 2018 für mehrere Wochen gewichtsbeschränkte Osttor-Brücke 
in Hiltrup und die hierdurch verursachten Umleitungen und Shuttlebusse. Allein diese beiden Maß-
nahmen verursachten in Summe Mehrkosten von 100.000 EUR. 
 
Die aufgeführten massiven Kostensteigerungen können immer nur anteilig über Preiser-
höhungen an die Kunden weitergegeben werden. Bei einer durchschnittlichen Anpassung 
der Fahrpreise um 2,9 % prognostizieren wir die Einnahmeverbesserung auf ca. 
735.000 EUR für das Tarifjahr 2019/2020. Hinzu kommen Mengeneffekte durch die unter-
stellte weitere Fahrgaststeigerung von 600.000 EUR / Jahr.

4 
Per Saldo ergibt sich somit folgende erwartete Veränderung von Einnahmen und Kosten: 
(Werte in Euro) 2018 2019 2020 
Höhere Kosten Integration VSM: Überführung  210.000           420.000  
Integration VSM: Eingruppierungen          240.000  
Ver.di-Abschluss  547.000        1.150.000   ? 
Anmietkosten  100.000   ? 
Baustellen  100.000   ? 
Gesamt  957.000        1.810.000   -     
Einnahme- 
verbesserung 
durch Preisanpassungen 
(1.8.2019-31.7.2020)          306.250          428.750   
durch Mengenwachstum          600.000  
Gesamt   -              906.250          428.750   
Delta - 957.000  - 903.750          428.750   
3. Neuerungen im Tarif
Die Stadtwerke Münster haben in den letzten 15 Jahren das Fahrpreissystem vor Ort in Münster 
sehr kundennah für die verschiedenen Zielgruppen ausdifferenziert und durch regelmäßige Pro-
dukt-Innovationen im Preis-Leistungsverhältnisses verbessert. Beispiele hierfür sind das beliebte 
Schülerticket goCard, das innovative 60 Plus-Abo nebst Partnerkarte zum halben Preis oder das 
extrem erfolgreiche multimodale (((eTicket mit seinen diversen Produkten auf der Stadtwerke-
Plus-Card.  
Im jährlich durchgeführten deutschen ÖPNV-Kundenbarometer wird dies aus Kundensicht ein-
drücklich bestätigt. Diese Strategie wird auch in 2019 ff. fortgesetzt. Darüber hinaus sind die Stadt-
werke innerhalb des neuen Westfalentarifes als Impulsgeber intensiv an der innovativen 
Fortentwicklung regionaler Tarife (z.B. Azubi- Abo und JobTicket) beteiligt. Ziele hierbei sind die 
Verbesserung der Mobilität in der gewerblichen Ausbildung und die deutliche Verlagerung der 
Pendlerverkehre zu Bus und Bahn, um das Verkehrssystem Münster vom auswärtigen Autover-
kehr zu entlasten 
Lokale Produktneuerungen in Münster (Preisstufe 0 Münster des Westfalentarifes) 
 Ganztägige unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern (bis 14 Jahre) bei allen Abos
für Erwachsene. Diese Erweiterung der Mitnahme sorgt zum einen für mehr Einheitlichkeit
bei den Abo-Produkten, z um anderen wird eine aus Sicht der Abonnenten bestehende
Tarifungerechtigkeit im Vergleich zur Kindermitnahme beim 90 MinutenTicket beseitigt.
Die familienfreundliche Aufwertung der Abos stellt einen echten Mehrwert für die Vielzahl
unserer Kunden dar.
 Erweiterung des dynamischen elektronischen FlexAbos (= günstige Flat-Rate nach 08.00
Uhr, Nutzung vorher gegen automatische Berechnung eines kleinen Aufpreises) um
o unentgeltliche Mitnahme eines Erwachsenen ab 19 Uhr und an Wochenenden
sowie
o Einführung der immer wieder gewünschten Übertragbarkeit.
Beide Maßnahmen werten das Produkt weiter auf und erhöhen nochmals die Attraktivität.

5 
 Einführung eines neuen attraktiven Basis-Produktes zum Einsteigerpreis: 8 UhrAbo als
Nachfolger des veralteten „9 UhrAbo“ als besonders günstiges Produkt für mtl. 31,00 EUR.
Damit wird dem vielfach in den Medien zitierten „Wiener Modell“ einer 365 Euro-Jahres-
karte entsprochen: Bus und Bahn in der gesamten Stadt für 1 Euro pro Tag.
 Keine Erhöhung des 60plusAbos (31,00 EUR) und seiner Partnerkarte zum halben Preis:
Damit gibt es mit dem neuen 8 UhrAbo jetzt zwei Abo-Produkte für Menschen, die weniger
Geld zur Verfügung haben.
 Keine Erhöhungen bei allen Kinder, Schüler- und Azubi-Tickets.
 Keine Erhöhung des JobTickets Münster (43,00 EUR) als positives Signal an die Berufs-
pendler innerhalb des Stadtgebietes (z.B. Fahrten aus den Stadtteilen in die Innenstadt
über die stark vom Auto belasteten Einfallstraßen). Siehe hierzu weit er unten auch das
Reformvorhaben JobTicket in ganz Westfalen.
Regionale Produktneuerungen im Westfalentarif 
 Einführung eines neuen preislich sehr attraktiven AzubiAbo Westfalen  für 62,00
EUR/Monat zur Stärkung der Mobilität von Auszubildenden. Das Verkehrsministerium
NRW wird für dieses neue günstige AzubiAbo in ganz Westfalen Ausgleichsmittel zur Ver-
fügung stellen. Das seit Jahren sehr erfolgreiche, lokale AzubiAbo in Münster (Preisstufe
0) mit einem mtl. Preis von 34,00 EUR bleibt hierbei weiterhin erhalten. Der Auszubildende
wird damit künftig zwischen drei attraktiven Abo-Preisstufen wählen können: 
o 34,00 EUR je Monat für Fahrten innerhalb von Münster, ab 14.00 Uhr und am Wo-
chenende gültig im gesamten Münsterland.
o 62,00 EUR je Monat für Fahrten in ganz Westfalen.
o 82,00 EUR je Monat (Preis noch nicht endverhandelt) für Fahrten in ganz NRW.
 Das bisherige TagesTicket wird zu einem 24 h-Ticket ausgeweitet. Dies dürfte insbeson-
dere für Touristen in Münster und dem Münsterland sehr interessant sein.
 Vereinfachtes, pauschales AnschlussTicket Westfalen für vsl. 6,00 EUR. Abo-, Monats- 
und Wochenkartenbesitzer können hiermit ihren Geltungsbereich sechs Stunden lang
günstig und unkompliziert auf ganz Westfalen ausweiten. Ein Abonnent in Münster kann
damit z.B. den Ausflug nach Enschede, Osnabrück, Dortmund, Bielefeld oder Paderborn
sehr preisgünstig für Hin- und Rückfahrt gestalten.
 Pilotversuch mit einem innovativ en und preislich äußerst attraktiv gestalteten
neuen JobTicket: Repräsentativ ausgewählte Firmen in ganz Westfalen sollen das neue
Modell in 2019/2020 vorab testen, bevor dieses voll umfänglich an den Markt geht. Die
nachstehend beschriebene Reform verfolgt einerseits eine mutige Preis-Mengen-Strate-

6 
gie, wird andererseits aber nicht ohne eine Anschubfinanzierung des hierzu bereits ange-
fragten NWL auskommen, um Kannibalisierungseffekte der ersten Jahre abzufedern. Die 
Eckpunkte der JobTicket-Reform: 
o Das Preisniveau des neuen JobTickets wird dabei im Vergleich zur aktuellen Si-
tuation vor allem bei den weiteren Entfernungen erheblich gesenkt.
o Ebenso werden neue räumliche Gültigkeitsbereiche getestet. Die Kunden kön-
nen räumliche Einheiten (Kreisfreie Städte und Kreise) flexibel miteinander kombi-
nieren und sind nicht mehr auf eine Fahrtbeziehung von A nach B festgelegt:
Preisstufe Raumeinheit ca. Zielpreis/Monat 
A Eine kreisfreie Stadt oder ein Kreis 40,00 EUR 
A plus Ein Kreis und eine kreisfreie Stadt oder zwei Kreise 60,00 EUR 
B Vier Kreise bzw. kreisfreie Städte 80,00 EUR 
C Gesamtnetz Westfalen 120,00 EUR 
o Mit der vorgenannten Preisstufe A plus wären die Verbindungen der drei Umland-
kreise nach Münster mit 60,00 EUR/Monat preislich äußerst attraktiv. Gleiches gilt
für die Verbindungen Münsters mit allen benachbarten Oberzentren wie Dortmund,
Enschede, Osnabrück, Bielefeld und Hamm. Hier würde künftig die Preisstufe B
für 80,00 EUR/Monat gelten.
o Dieses Modell ist gleichzeitig ein klar es und ambitioniertes Signal für den ÖPNV
mit Blick auf die hohen PKW-Pendlerzahlen aus der Region nach Münster und die
so verursachten Staus.
Die weiteren Preisanpassungen der einzelnen Tickets sind der Anlage zu entnehmen. 
4. Meinungsbildung innerhalb der Tarifgemeinschaft
Der Beschluss für die Preisanpassungen der Preisstufe 0 in Münster ist innerhalb der Tarifge-
meinschaft eingebettet in ein „Beschlusspaket“ für den gesamten Bereich Münsterland/Ruhr-
Lippe. Das Verkehrsgebiet der Tarifgemeinschaft Ruhr-Lippe GmbH ist der flächengrößte und 
umsatzstärkste der insgesamt vier Tarifräume des Westfalentarifes. 
In den zuständigen Beschlussgremien zeigte sich Ende des Jahres 2018, dass in einigen Müns-
terland-Kreisen und in der Zweckverbandsversammlung des ZVM sowie in der Gesellschafterver-
sammlung der RVM die vorgelegten Preisanpassungen und Produktneuerungen für den Regio-
naltarif (ohne Stadtgebiet Münst er) nicht zustimmungsfähig waren. Aus Sicht der zuständigen 
Gremien soll die Zustimmung zu Preisanpassungen an spürbare Vereinfachungen und Innovati-
onen des regionalen Tarifgefüges geknüpft werden, was nicht erfolgt ist. 
Infolgedessen konnte das „Beschlusspaket“ für die Tarifmaßnahme 08/2019 in der Gesellschaf-
terversammlung der Tarifgemeinschaft am 7. Dezember nicht beschlossen werden. Hierfür ist 
gemäß Gesellschaftsvertrag ein einstimmiger Beschluss notwendig. 
Sollte sich in der nächsten Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft am 12. Februar 
2019 kein Konsens herstellen lassen, so müsste auf Basis der bestehenden Verträge eine lineare

7 
Preisanpassung aller Produkte in Höhe des durchschnittlichen Kostenindexes für Verkehrsdienst-
leistungen des vorangegangenen Jahres vorgenommen werden. Dieser beträgt zurzeit 1,48 %.  
Ein solches Indexverfahren gemäß § 5 des Gesellschaftervereinbarung (Zusatzvertrag zum Ge-
sellschaftsvertrag) der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH ist aus Sicht der Stadt-
werke Münster aufgrund des wirtschaftlichen Ergebnisses und der wenig kundenorientieren, 
linearen Preisanpassung ohne Innovationen unbedingt zu vermeiden. Die Stadtwerke werden 
deshalb als „ultima ratio“ versuchen, die geplanten Maßnahmen für die Preisstufe 0 in Münster - 
auch bei einem Index-Verfahren für den Regionaltarif – ggf. mit einem separaten Beschluss durch-
zusetzen. 
Um vorher doch noch eine einvernehmliche Lösung im Regionalbereich und damit auch für das 
gesamte „Beschlusspaket“ zu finden, hat die Geschäftsführung der Tarifgemeinschaft unter Mit-
wirkung der Stadtwerke ein zweistufiges Schlichtungsverfahren initiiert. Am 23. Januar findet zu-
nächst ein Erörterungsgespräch mit politischen Vertretern des Münsterlandes statt, am 30. Januar 
folgt ein weiterer Schlichtungstermin, um mit angepassten Preisen und Inhalten eine Einigung zu 
erzielen. Über den aktuellen Sachstand wird in der Aufsichtsratssitzung am 5. Februar mündlich 
berichtet. 
gez. Stefan Grützmacher / Reinhard Schulte

Tarifmaßnahme 01.08.2019
Stand: 18.01.2019
VVK = Vorverkauf
Preise 
01.08.2018
Preise 
01.08.2019
90 MinutenTicket
90 MinutenTicket mit Vertrag 2,10 2,20 4,8%
Tagespreis (Nur Vertragsvariante) 4,70 4,90 4,3%
90 MinutenTicket prepaid 2,10 2,20 4,8%
Einzel- und MehrfahrtenTickets
EinzelTicket Erw. 3,30 3,30
EinzelTicket Erw. Kurzstrecke 1,80 1,90 5,6%
EinzelTicket Erw. Kurzstrecke VVK 1,80 1,90 5,6%
EinzelTicket Erw. VVK 2,80 2,90 3,6%
EinzelTicket Kind Kurzstrecke VVK 0,80 0,80
KinderTicket 1,50 1,50
KinderTicket Kurzstrecke 0,80 0,80
KinderTicket VVK 1,20 1,20
4er Ticket Erw. VVK 11,20 11,60 3,6%
4er KinderTicket VVK 4,80 4,80
TagesTickets
9 Uhr TagesTicket 6,30 6,40 1,6%
9 Uhr TagesTicket VVK 5,30 5,40 1,9%
TagesTicket 1Person VVK (24StundenTicket 1 Person) 8,00 8,00
9 Uhr TagesTicket 5 Personen 12,00 12,00
9 Uhr TagesTicket 5 Personen VVK 9,80 9,80
TagesTicket 5 Personen (24StundenTicket 5 Personen) 14,50 14,50
TagesTicket 5 Personen VVK (24StundenTicket 5 Personen VVK) 13,30 13,30
Zeittickets
7 TageTicket 27,50 28,00 1,8%
MonatsTicket 76,00 78,00 2,6%
9 Uhr MonatsTicket 58,50 59,50 1,7%
Abo Erwachsene
FlexAbo 31,00 36,00 16,1%
FlexAbo Aufpreis vor 8 Uhr 1,00 1,50 50,0%
FlexAbo Maximalpreis 46,00 49,00 6,5%
9UhrAbo 35,90
8 UhrAbo (NEU) 31,00
MünsterAbo 47,50 49,00 3,2%
60plusAbo 31,00 31,00
60plusAboPartner 15,50 15,50
JobTicket 43,00 43,00
Schüler & Azubis
Azubi-/SchülerAbo plus 34,00 34,00
Schüler MonatsTicket 49,00 49,00
AzubiAbo Westfalen (NEU) 62,00
FunAbo Westfalen 29,00 29,80 2,8%
FunTicket Westfalen 36,30 37,20 2,5%
FunAbo Netz Münsterland 14,90 15,30 2,7%
FunTicket Netz Münsterland 18,70 19,20 2,7%
goCard freifahrtberechtigtes 1.Kind 12,00 12,00
goCard freifahrtberechtigtes 2.Kind 6,00 6,00
goCard freifahrtberechtigtes 3.Kind 0,00 0,00
goCard nicht freifahrtberechtigte Schüler 22,00 22,00
Fahrrad
FahrradTagesTicket (gültig incl. PS 2M) 1,70 1,80 5,9%
Preisstufe 0
Alle Tickets
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0094/2019

Beratungsverlauf (2)

13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0094/2019
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37