V/0067/2008
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
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Anlage 2: Vergleich der Lehrgangsgebühren mit anderen PTA-Lehranstalten
2032 Zeichen
Dokument5
Anlage 2
Vergleich der Lehrgangsgebühren mit anderen PTA-Lehranstalten
Vergleich Lehrgang 2007/2009
PTA-
Lehranstalt Träger
Gebühr
2007
Gebühr
2008
Lehrgang
gesamt Bemerkungen
Castrop-Rauxel Apothekerverband 175,00 € 175,00 € 4.025,00 € 23 Monatsraten
Gelsenkirchen Apothekerverband 175,00 € 175,00 € 4.025,00 € 23 Monatsraten
Hamm Stadt Hamm 138,05 € 1 3.374,56 €
61,36 € Anmeldege-
bühr
Minden Apothekerverband 175,00 € 175,00 € 4.025,00 € 23 Monatsraten
Olsberg Hochsauerlandkreis 95,00 € 95,00 € 2.280,00 € 24 Monatsraten
Paderborn Apothekerverband 175,00 € 175,00 € 4.025,00 € 23 Monatsraten
Siegen Apothekerverband 175,00 € 175,00 € 4.025,00 € 23 Monatsraten
Münster Stadt Münster 173,00 € 178,00 € 4.302,00 €
30,00 € Anmeldege-
bühr, 24 Monatsraten
Dortmund Westfalen-Akademie 295,00 € 295,00 € 7.080,00 € Privatschule
Osnabrück 2 Völker-Schule 145,00 € 145,00 € 3.480,00 € Privatschule
Vergleich Gebührenentwicklung 2003 bis 2006
PTA-Lehranstalt Träger Gebühr 2003 Gebühr 2004 Gebühr 2005 Gebühr 2006
Castrop-Rauxel Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 160,00 €
Gelsenkirchen Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 160,00 €
Hamm Stadt Hamm 138,05 € 138,05 € 138,05 € 138,05 €
Minden Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 160,00 €
Olsberg Hochsauerlandkreis
Paderborn Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 160,00 €
Siegen Apothekerverband 160,00 € 160,00 € 160,00 € 160,00 €
Münster Stadt Münster 143,00 € 148,00 € 153,00 € 168,00 €
Dortmund Westfalen-Akademie Vergleichszahlen 2003 b is 2005 liegen nicht 295,00 €
Osnabrück Völker-Schule Vergleichszahlen 2003 bis 2 005 liegen nicht 142,00 €
1
Erhöhung für 2008 ist geplant; der genaue Betrag ist derzeit noch nicht bekannt.
2
In Osnabrück erfolgt durch das Land Niedersachsen eine andere Landesförderung als in NRW
Beschlussvorlage
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V/0067/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Beratungsfolge 19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu- tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Für das Haushaltsjahr 2008 wurden im Etatentwurf Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 2.500,00 € (5,00 € Erhöhung der Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 125 Lehr- gangsteilnehmer/innen) berücksichtigt. Insgesamt werden an Lehrgangsgebühren 262.000,00 € für 2008 einkalkuliert (siehe Zeile 04 „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ des Teilergebnisplanes der Produktgruppe 0301 - Seite 252 des Etatentwurfs). Begründung: 1. Vorbemerkungen Um den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern eine bessere Finanzplanung zu ermöglichen, Zahlungsschwierigkeiten mitten im Lehrgangsjahr zu vermeiden und auch das Abrechnungsverfahren für die Verwaltung zu vereinfachen, erfolgt seit 1997 die Erhö- hung der Lehrgangsbeiträge jeweils zum Lehrgangsbeginn 01.09. und nicht, wie in vielen anderen Bereichen, zum Kalenderjahresbeginn. Vorlagen-Nr.: V/0067/2008 Auskunft erteilt: Frau Beuckmann Ruf: 492 40 32 E-Mail: BeuckmannE@stadt-muenster.de Datum: 21.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0067/2008 Erhöhungen treffen Lehrgangsteilnehmer/innen nicht unvorbereitet, da sie bereits bei der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass sich die Stadt Münster als Trägerin der Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungszeit zu erhöhen (siehe auch § 13 der Gebührensatzung). 2. Zum Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 173,00 € ab dem 01.09.2008 auf insgesamt monatlich 178,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2008 um ca. 2.500,00 € und in den Folgejahren um ca. 7.500,00 € jährlich (bei durchschnittlich 125 Lehrgangsteilnehmer/innen). Eine Anhebung um 5,00 € ist auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen notwendig; in dieser Höhe wurde der Sachkostenbeitrag auch in den letzten Jahren jeweils erhöht. Sie ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2008 berücksichtigt. Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 5,00 € (2,89 %) ist vertret- bar und gerade noch sozialverträglich (siehe Anlage 2 - Vergleich mit anderen PTA- Lehranstalten). Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Stadt Münster erneut den - auch auf den gesamten Lehrgang bezogen- höchsten Lehrgangsbeitrag aller öffentlich ge- tragenen PTA-Lehranstalten in Nordrhein-Westfalen erhebt. War dieser bei allen anderen Schulträgern von 2003 bis 2006 (zum Teil auch bis 2008) - zum Teil auf niedrigerem, zum Teil auf höherem Niveau als im Vergleichszeitraum in Münster - konstant, hat die Stadt Münster kontinuierlich jährliche Erhöhungen um 5,00 € vorgenommen; einmalig wurde im Jahr 2006 der Sachkostenbeitrag als Konsolidierungsbeitrag um 15,00 € erhöht. 3. Mittelbereitstellung / Finanzierung Die im Etatentwurf ausgewiesenen Einnahmen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Zuschussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Einnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, müssen die entfallenden Teileinnahmen i.H.v. 2.500,00 € in 2008 und 7.500,00 € ab 2009 aus einem anderen Bereich erzielt oder bei Ausgabepositionen eingespart werden, um das Zuschussbudget einhalten zu können. 4. Finanzierung Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden in 2008 Einnahmen in Höhe von insgesamt 261,23 € (bis einschließlich August 2007 = 256,23 €) je Monat erzielt, die sich zusammen- setzen aus: - Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von derzeit 73,00 €, - Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €, - Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/innen in Höhe von derzeit 178,00 € (bis ein- schließlich August 2008 = 173,00 €). Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten in Höhe von ca. 143.600,- € (Etatentwurf 2008 - ohne kalkulatorische Zinsen -) werden von der Stadt Münster finanziert. Dies bedeu- tet, dass jeder bereitgestellte Platz mit etwa ca. 997,00 € und jeder belegte Platz mit ca. 1.149,00 € bezuschusst wird. Insoweit liegt der Zuschuss unter dem als Ziel 2 definierten Zuschussbetrag für die Produktgruppe 0301 (siehe Seite 241 des Haushaltsplanes / Band 2). 5. Weitere Entwicklung Im Lehrgang 2006/2008 der PTA-Lehranstalt Münster stehen 72 Plätze zur Verfügung; diese waren zu Beginn mit 73 Schülern/innen belegt. Die Informationsbriefe wurden 332 Interes- senten/innen zugesandt. Daraus ergaben sich 106 Bewerbungen und Testeinladungen. - 3 - V/0067/2008 Im Lehrgang 2007/2009 der PTA-Lehranstalt Münster stehen 72 Plätze zur Verfügung; diese waren zu Beginn mit 74 Schülern/innen belegt. Die Informationsbriefe wurden 203 Interes- senten/innen zugesandt. Seit 2007 besteht die Möglichkeit, Informationen über die Homepa- ge der PTA-Lehranstalt abzurufen. Es ist davon auszugehen, dass die geringere Anzahl an Interessenten, denen Unterlagen zugesandt worden sind, durch diese zusätzliche Informati- onsmöglichkeit bedingt ist. Insgesamt ergaben sich - minimal mehr als im Vorjahr - 110 Be- werbungen und Testeinladungen. Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule unter den besetzbaren 144 Plätzen, da im Laufe des zweijährigen Lehrgangs immer wieder Teilnehmer/innen aus- scheiden. So war im 2007 nur eine durchschnittliche Belegung von ca. 127 Plätzen (gegen- über ca. 125 im Vorjahr) gegeben. Gegenüber einer Vollbelegung entfallen insgesamt 52.270,00 € (2007) an Einnahmen (ent- fallende Landeszuwendungen = 14.892,00 €; entfallender Zuschuss Apothekerkammer = 2.086,00 €; entfallende Lehrgangsbeiträge = 35.292,00 €). Nennenswerte Minderausgaben entstehen trotz der geringeren Belegung nicht, da Gebäude, Ausstattung und Personal je- weils vollständig vorgehalten werden müssen. Lediglich im Bereich der Verbrauchsmateria- lien ergeben sich geringfügig geringere Ausgaben als bei einer Vollbelegung. 6. Dauerhafte Reduzierung des Zuschussbedarfs für den Betrieb der PTA-Lehranstalt Die Verwaltung war vom Rat am 05.04.2006 beauftragt worden, Verhandlungen aufzuneh- men, mit dem Ziel die PTA-Lehranstalt aus städtischer Trägerschaft zu entlassen . Diesem Auftrag ist die Verwaltung gefolgt. Über die grundsätzliche Entwicklungssituation ist der Aus- schuss für Schule und Weiterbildung am 21.11.2006 und am 14.02.2007 informiert worden. Hierbei wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt. Eine Weiterentwicklung mit Blick auf die Privatisierung muss insbesondere räumliche und personelle Konsequenzen berücksichtigen, die bisher nicht abschließend geklärt sind. Dar- über hinaus hat ein Interessent zwischenzeitlich definitiv mitgeteilt, die PTA-Lehranstalt nicht zu übernehmen. Das Amt für Schule und Weiterbildung wird umgehend die Gespräche mit den potenziellen Interessenten wieder aufnehmen mit dem Ziel, noch im laufenden Jahr 2008 eine Lösung zu entwickeln. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der gültigen Fassung. Anlage 2: Vergleich der Lehrgangsgebühren mit anderen PTA-Lehranstalten
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
1545 Zeichen
Anlage 1
S a t z u n g
zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung fü r die städt. Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Sta dt Münster vom 19.06.1998 in der Fas-
sung vom 28.03.2007.
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land NRW in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 20 23) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.04.2003 (GV NRW S. 054), zuletzt geändert d urch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S.
664) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengeset zes für das Land NRW vom 21.10.1969
(GV NW S. 712/SGV NW 610) zuletzt geändert durch G esetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NR W S. 228) hat der Rat der Stadt Münster
die nachstehende Satzung am 12.03.2008 beschlossen:
Art. 1
§ 13 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch-techni-
sche Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:
Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in
Höhe von 178,00 € gezahlt und kann während des Lehrgangs durch Ratsbeschluss an-
gepasst werden.“
Absatz 2: „Die Gebühr wird in monatlichen Raten ab dem 01.09.2008 in Höhe von 178,00 € ge-
zahlt.“
Art. 3
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebüh rensatzung der Lehranstalt für pharma-
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2008 in Kraft.“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0067/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37