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V/0881/2015

Grevener Straße /Am Burloh – Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und D“ im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße

Vorlagen 23.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.11.2015, TOP 5.16

AUKB_V_0881_2015_GrevenerStr_Burloh_Broederichweg

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Beschlussvorlage

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AUKB_V_0881_2015_GrevenerStr_Burloh_Broederichweg

60 Zeichen

Vorlagen-Nr.: V/0881/2015 
                         Anlage 1

Beschlussvorlage

6930 Zeichen

V/0881/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grevener Straße / Am Burloh – Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 
der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und D„ im 
Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Den vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung  “Grevener Straße Kreuzung Am 
burloh / Bröderichweg  (Lageplan Nr. 10558  Blatt 1(1) - Anlage 1) und der baulichen Ausführung 
wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca.560.000,00 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 355.050,00 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen 
   
Investitions-
maßnahme 
0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0881/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0881/2015 
Die v.g. Sac h-
entscheidun-
gen sind wie 
folgt zu fina n-
zie-
ren:Auszahlun
gen 
  
2016 560.000 
Sanierung Fahrbahn 
ca. 80.000 €  
Umbau Kreuzung / Ord-
nungspartnerschaft / Besei-
tigung UHS ca. 353.000 € 
Umbau Haltestellen ca. 
127.000 € 
Einzahlungen   
2016 355.050 
Umbau Kreuzung (FöRi-
kom-Stra) ca. 259.800 € 
Umbau Haltestelle (ÖPNVG ) 
ca. 95.250 € 
Saldo 204.950  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rah men der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage der verkehrstechnischen Entwurfes, der Vorl a-
ge V/0170/2015 „ Grevener Straße /Am Burloh – Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am 
Burloh C und D“ im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße “ 
in de r Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 
28.04.2015 (nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster -Nord in der Sitzung am 
30.04.2015) beraten und beschlossen wurde, erstellt. 
 
Mit der Vorlage V/0441/2014 „ Grevener Straße - Steinfurter Straße bis Kanalstraße“ 
(Baubeschluss Straßen- und Kanalbau 1+2 BA : York -Ring bis Kanalstraße – AUKB 27.01.2015) 
wurde bereits auf die noch ausstehenden Beschlüsse u.a. zu den Planungen der Bushaltestellen 
und der Kreuzung hingewiesen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Damit die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer der Nebenanlagen schneller und besser von den 
Kraftfahrzeugführern wahrgenommen werden, sollen die Rad- und Gehwegfurten näher und somit 
geradliniger an die Fahrbahn herangeführt werden. Aufgrund der ortsansässigen Förderschule für 
körperlich und motorisch eingeschränkte Kinder und Jugendlic he auf dem Bröderichweg , werden 
die kompletten Nebenanlagen aller 4 Quadranten des Knotenpunktes mit den entspre chenden 
Leiteinrichtungen ausgestattet, um geeignete Aufstellflächen an den Querungsstellen  zu schaffen. 
Überquerungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer ohne besondere 
Erschwernisse und für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig und sicher nutzbar sein. Z u-
dem werden die 3 Mittelinseln auf 2,50 m verbreitert, damit ein Rollstuhlfahrer mit 
einer Begleitperson oder eine Frau mit dem Kinderwagen verkehrssicherer auf der 
Mittelinsel warten können. Um diese Mittelinseln verbreitern zu können, werden die einzelnen 
Fahrspuren auf 3,00 m bis 3,25 m eingeengt. Die im Knotenpunktbereich befindlichen Lampen 
müssen versetzt werden, ebenso wie alle bestehenden LSA -Maste. Zusätzlich werden neue LS A-
Maste für die Signalisierung des Radverkehrs aufgestellt. 
Die direkt an den Knotenpunkt angrenzenden Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Da sich

- 3 - 
V/0881/2015 
diese Haltestellen unmittelbar hinter einem signalgeregelten Knotenpunkt befinden, kommt hier 
keine Haltestelle mit Halt am Fahrbahnrand in Betracht, da haltende Busse den nachfolgenden 
Kraftfahrzeugverkehr nicht behindern dürfen. Es werden Aufstellflächen für die Fahrgäste geschaf-
fen, indem die Fahrbahn an dieser Stelle auf 3,00 m je Fahrspur verengt wird. Diese Fahrspurbre i-
ten sind vollkommen ausreichend für die zulässige Höchstgeschwi ndigkeit von 50 km/h. Die en t-
stehenden Aufstellflächen werden über eine Länge von 18,00 m mit einem Niederflurbusbord und 
einem Leitsystem ausgestattet. In dem gesamten Kreuzungsbereich befinden sich 4 Baumsche i-
ben, die allesamt vergrößert werden können. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und 
Verkehr“ der KIB abgestimmt , die Standards in Bezug auf „barrierefreies Bauen“ wurden berüc k-
sichtigt. Alle Furten der Lichtsignalanlage werden mit Blindensignalgebern ausgestattet. 
 
Zeitgleich wird die Fahrbahn im Bereich der Haltestellen saniert.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel. Mit der Umsetzung wird 
ab dem 3. Quartal 2016 gerechnet.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Umbau der Kreuzung ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-
kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Diese wird im Zuge des Änderungsantrages für die gesamte 
Umbaumaßnahme „Grundhafte Erneuerung der Grevener Straße von Am-Max-Klemens-Kanal bis 
Nienkamp“ enthalten sein. 
Ein vorzeitiger Baubeginn wurde für die Kreuzung Burloh bereits genehmigt. Es werden Zuwe n-
dungen in Höhe von 60 % der Baukosten für die Kreuzung erwartet. 
 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt im Januar 2015 eine Fördera n-
meldung nach § 12 ÖPNVG des Zweckverbandes NWL für das Jahr 2016 gestellt. Der Antrag wird 
zeitnah gestellt, es werden Zuwendungen in Höhe von 75 % der Baukosten f ür die Haltestelle e r-
wartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Kanalstraße
  • Nienkamp
  • Bröderichweg
  • Am Burloh
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • York-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0881/2015
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37