V/0881/2015
Grevener Straße /Am Burloh – Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und D“ im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße
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AUKB_V_0881_2015_GrevenerStr_Burloh_Broederichweg
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Vorlagen-Nr.: V/0881/2015
Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0881/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Grevener Straße / Am Burloh – Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und D„ im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung “Grevener Straße Kreuzung Am burloh / Bröderichweg (Lageplan Nr. 10558 Blatt 1(1) - Anlage 1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca.560.000,00 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 355.050,00 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitions- maßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Vorlagen-Nr.: V/0881/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 23.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0881/2015 Die v.g. Sac h- entscheidun- gen sind wie folgt zu fina n- zie- ren:Auszahlun gen 2016 560.000 Sanierung Fahrbahn ca. 80.000 € Umbau Kreuzung / Ord- nungspartnerschaft / Besei- tigung UHS ca. 353.000 € Umbau Haltestellen ca. 127.000 € Einzahlungen 2016 355.050 Umbau Kreuzung (FöRi- kom-Stra) ca. 259.800 € Umbau Haltestelle (ÖPNVG ) ca. 95.250 € Saldo 204.950 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rah men der Haushaltssatzung 2016 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung 1. Voraussetzungen Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage der verkehrstechnischen Entwurfes, der Vorl a- ge V/0170/2015 „ Grevener Straße /Am Burloh – Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und D“ im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße “ in de r Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 28.04.2015 (nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster -Nord in der Sitzung am 30.04.2015) beraten und beschlossen wurde, erstellt. Mit der Vorlage V/0441/2014 „ Grevener Straße - Steinfurter Straße bis Kanalstraße“ (Baubeschluss Straßen- und Kanalbau 1+2 BA : York -Ring bis Kanalstraße – AUKB 27.01.2015) wurde bereits auf die noch ausstehenden Beschlüsse u.a. zu den Planungen der Bushaltestellen und der Kreuzung hingewiesen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Damit die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer der Nebenanlagen schneller und besser von den Kraftfahrzeugführern wahrgenommen werden, sollen die Rad- und Gehwegfurten näher und somit geradliniger an die Fahrbahn herangeführt werden. Aufgrund der ortsansässigen Förderschule für körperlich und motorisch eingeschränkte Kinder und Jugendlic he auf dem Bröderichweg , werden die kompletten Nebenanlagen aller 4 Quadranten des Knotenpunktes mit den entspre chenden Leiteinrichtungen ausgestattet, um geeignete Aufstellflächen an den Querungsstellen zu schaffen. Überquerungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer ohne besondere Erschwernisse und für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig und sicher nutzbar sein. Z u- dem werden die 3 Mittelinseln auf 2,50 m verbreitert, damit ein Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson oder eine Frau mit dem Kinderwagen verkehrssicherer auf der Mittelinsel warten können. Um diese Mittelinseln verbreitern zu können, werden die einzelnen Fahrspuren auf 3,00 m bis 3,25 m eingeengt. Die im Knotenpunktbereich befindlichen Lampen müssen versetzt werden, ebenso wie alle bestehenden LSA -Maste. Zusätzlich werden neue LS A- Maste für die Signalisierung des Radverkehrs aufgestellt. Die direkt an den Knotenpunkt angrenzenden Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Da sich - 3 - V/0881/2015 diese Haltestellen unmittelbar hinter einem signalgeregelten Knotenpunkt befinden, kommt hier keine Haltestelle mit Halt am Fahrbahnrand in Betracht, da haltende Busse den nachfolgenden Kraftfahrzeugverkehr nicht behindern dürfen. Es werden Aufstellflächen für die Fahrgäste geschaf- fen, indem die Fahrbahn an dieser Stelle auf 3,00 m je Fahrspur verengt wird. Diese Fahrspurbre i- ten sind vollkommen ausreichend für die zulässige Höchstgeschwi ndigkeit von 50 km/h. Die en t- stehenden Aufstellflächen werden über eine Länge von 18,00 m mit einem Niederflurbusbord und einem Leitsystem ausgestattet. In dem gesamten Kreuzungsbereich befinden sich 4 Baumsche i- ben, die allesamt vergrößert werden können. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB abgestimmt , die Standards in Bezug auf „barrierefreies Bauen“ wurden berüc k- sichtigt. Alle Furten der Lichtsignalanlage werden mit Blindensignalgebern ausgestattet. Zeitgleich wird die Fahrbahn im Bereich der Haltestellen saniert. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung der Fördermittel. Mit der Umsetzung wird ab dem 3. Quartal 2016 gerechnet. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Umbau der Kreuzung ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi- kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Diese wird im Zuge des Änderungsantrages für die gesamte Umbaumaßnahme „Grundhafte Erneuerung der Grevener Straße von Am-Max-Klemens-Kanal bis Nienkamp“ enthalten sein. Ein vorzeitiger Baubeginn wurde für die Kreuzung Burloh bereits genehmigt. Es werden Zuwe n- dungen in Höhe von 60 % der Baukosten für die Kreuzung erwartet. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle hat das Tiefbauamt im Januar 2015 eine Fördera n- meldung nach § 12 ÖPNVG des Zweckverbandes NWL für das Jahr 2016 gestellt. Der Antrag wird zeitnah gestellt, es werden Zuwendungen in Höhe von 75 % der Baukosten f ür die Haltestelle e r- wartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Grevener Straße
- Steinfurter Straße
- Kanalstraße
- Nienkamp
- Bröderichweg
- Am Burloh
- Am Max-Klemens-Kanal
- York-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0881/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37