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V/0734/2015

Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Vorlagen 16.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0734/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicher heit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Städtisches Handeln ist auf gute Erziehungs-, Bildungs- und Lebensperspektiven für unsere Kinder 
und Jugendlichen ausgerichtet. Es schafft Grundlagen und Rahmenbedingungen, dass Kinder und 
Jugendliche ihr verfassungsmäßiges Recht auf Bildung und Erziehung (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 La n-
desverfassung) bestmöglich ausüben können. Gelingende Bildungsbiographien für jedes einzelne 
Kind im Dreiklang von Bil dung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen, ist dabei die übergre i-
fende Zielsetzung kommunalen Handelns. 
 
Die hierzu gehörenden Wirkungsprozesse finden an unterschiedlichen Orten statt. Sie sind form a-
ler und non-formaler Art. Sie sind Gegenstand von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. 
 
1. Der Rat beschließt, die Bildungsplanungen im Bereich der Jugendhilfe und der Schulentwic k-
lung intensiver als bisher systematisch zueinander in Beziehung zu setzen. Ausgehend von e i-
nem erweiterten Bildungsbegriff soll  dadurch sukzessive eine Bildungslandschaft entstehen, 
die geeignet ist, das gesamte Bildungsgeschehen im individuellen Lebensverlauf in den Blick 
zu nehmen, um die  Anpassung und Entwicklung der Bildungsstrukturen im Sinne der genan n-
ten Zielsetzung zu ermöglichen. 
 
2. Um dies zu erreichen, beschließt der Rat 
 
a. die Einführung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in Verbindung 
mit einem Bildungsmonitoring sowie einer sozialraumbezogenen Bildungsberichterstattung 
und –planung;  
b. als erstes T eilprojekt dieser gemeinsamen Planung die Neukonzeptionierung der Schuls o-
zialarbeit in Verbindung mit 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0734/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bertling 
Ruf: 
492 70 43 
E-Mail: 
Bertling@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0734/2015 
c. - der Entwicklung eines stadtweiten Indikatorenmodells zur Ermittlung der allgemeinen B e-
darfe 
- zwei sozialraumbezogenen Modellprojekten mit besonderem Schwerpunkt auf die Einbe-
ziehung der Fachkräfte aus Schule und Kinder - und Jugendhilfe, Politik sowie ggfl. weit ere 
Akteure aus Gesundheit, Sport und Kultur 
d. die Bereitstellung der dafür notwendigen zusätzlichen Personalressourcen für den Zeitraum 
01.04.2016 – 31.03.2019, sofern der u.g. Förderantrag bewilligt wird: 
- 1,00 Vollzeitäquivalent (VZÄ) für das Bildungsmanagement 
- 1,00 VZÄ für des Aufbau des Bildungsmonitorings 
 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
 
a. dass den Planungen und der Berichterstattung jährlich Sch werpunktthemen zugeordnet 
werden (Bildungsbericht),  
b. dass die Transferagentur für Großstädte das Vorhaben konzeptionell begleitet und zur U n-
terstützung dieses Vorhaben ein Förderantrag beim Programm „Bildung integriert“ des 
Bundesministeriums für Bildung u nd Forschung mit dem Ziel einer Personalstellenförd e-
rung für das Bildungsmanagement gestellt wurde.  
c. dass bei Bedarf eine Bildungskonferenz durchgeführt wird, die der Reflexion und Zukunft s-
orientierung der städtischen Bildungslandschaft dient. 
d. Der Antrag 
aa. von Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ‚aus e i-
ner Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ vom 26.08.2014 wird mit dieser 
Vorlage aufgegriffen und erledigt. 
 
ba. von Bündnis 90/Die Grünen/GAL  und SPD ‚ Die Grundschul en und die weiterführe n-
den Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln‘ vom 26.11.2014 wird 
mit dieser Vorlage in Teilen aufgegriffen. Eine Erledigung muss im Rahmen der künft i-
gen Entscheidungen zur integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung erfol-
gen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
 
Zusätzlich entstehen Personalaufwendungen in vss. folgender Höhe (die Eingruppierung ist 
noch festzulegen): 
 
2016 2017 2018 2019 
€ € € € 
122.700 163.600 163.600 40.900 
 
Sie werden zu 50% durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 
(Stelle Bildungsmanagement) bzw. durch Umschichtungen innerhalb der bestehenden A n-
sätze (zu 50%) ergebnisneutral finanziert. Da das Projekt maßgeblich von der Förderung 
durch den Bund abhängt und die Entscheidung darüber nicht mehr in diesem Jahr zu e r-
warten ist, kann der Etatentwurf 2016 nicht mehr über Veränderungsblätter angepasst we r-
den. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt , geschieht dies dann im Rahmen der I n-
strumente zur flexiblen Haushaltsführung oder über einen evtl. Nachtragshaushalt 2016.

- 3 - 
V/0734/2015 
Begründung 
 
Zu Beschlusspunkt 1 
Abgestimmte Bildungsplanung 
Eine gemeinsame und aufeinander abgestimmte Bildungsplanung von Jugendhilfe und Schulent-
wicklung rückt die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und den systematischen Aufbau der 
Bildungskette stärker in den Vordergrund. Dadurch entsteht eine neue Akzentuierung der erweiter-
ten Schulträgerschaft in kommunaler Verantwortung, die ihre Aufgabe auch darin sieht, alles zu 
tun, dass kein Kind „zurückgelassen“ wird.  
 
Gelingende Bildungsbiographien für jedes einzelne Kind im Dreiklang von Bildung, Betreuung und 
Erziehung zu ermöglichen, ist dabei die übergreifende Zielsetzung kommunalen Handelns. 
Auch das Migrationsleitbild, die 2011 beschlossenen schulpolitischen Leitlinien  
sowie das Positionspapier zum Bildungsverständnis der freien und öffentlichen Kinder- und Ju-
gendhilfe und der kommunale Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2019 gehen alle konsequen-
terweise von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis entlang der Bildungsbiografie des Kindes 
aus, das Grundlage des Verwaltungsvorschlags ist.  
 
Die Kommune, die Stadt ist der Ort, an dem durch Gestaltung, Schaffung oder koopera tives Wir-
ken fördernde und unterstützende Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und J u-
gendlichen entstehen können. Denn nur die kommunale Ebene ermöglicht es, ein Gesamtsystem 
von „Bildung, Betreuung und Erzi ehung“ für alle Altersgruppen entlang  der Präventionskette zu 
entwickeln und dies als nachhaltig wirksame Struktur auf örtlicher Ebene zu verankern, ohne reg i-
onale Bezüge außer Acht zu lassen.  
Ein solches Gesamtsystem von „Bildung, Betreuung und Erziehung“ strebt die Verwaltung mit der 
integrierten Jungendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sukzessive an. Bildung, Betreuung und 
Erziehung sind kommunale Kernthemen, die wirksam nur in kooperativer Verantwortung mit Akteu-
ren aus Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport, Wirtschaft und Arbeitsmarkt u.v.m. 
wahrgenommen werden können. 
Dabei wird es auf die enge Verzahnung von  non-formalen und informellen Bildungsprozessen an-
kommen. Beide Bildungsformen und Bildungswege beeinflussen sich wechselseitig auf dem Weg 
zu gelingenden Bildungsbiog rafien. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen soziale und schul i-
sche und gesamtgesellschaftlich no twendige Schlüsselkompetenzen zu vermitteln und dabei die 
Persönlichkeitsentwicklung und Kompetenzentwicklung junger Menschen zu unterstützen. Beso n-
ders gut gelingen kann dies vor allem dann, wenn alle Beteili gten ihre Ressourcen, besonderen 
Fachlichkeiten und Fertigkeiten in enger Kooperation miteinander verschränken. 
 
Neben dem Lernort Schule  werden weitere und unterschiedliche Bildungso rte erschlossen un d 
einbezogen werden und die Übergänge zwischen den Bildungsorten gestaltet werden. Damit ve r-
bunden ist ein zusätzlicher Koordinationsaufwand. Alle Bildung sakteure, von der Familie über die 
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schule, der offene Ganztag im Primarbereich, Jugend-
freizeiteinrichtungen, Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Fa-
milienbildungsstätten, Beratungseinrichtungen u.v.m. bis zu den Betrieben sind im Sinne eines 
erweiterten und ganzheitlichen Bildungsverständnisses Kooperationspartner oder Kooperationsan-
gebote und können im Sinne der bestmöglichen Förderung von Kindern und Jugendlichen z u-
sammenwirken.  
Die Entwicklung einer Organisation und Steuerung dieser Prozesse ist Gegenstand des kommuna-
len Bildungsmanagements, dessen Aufbau zentral auch mit dem Förderprogramm des Bundesm i-
nisteriums für Bildung und Forschung ‚Bildung integriert‘ verfolgt wird.  
Grundsätzliches 
Mit der Entwicklung von Bildungslandschaften steht Münster nicht allein, sondern befindet si ch in 
der Gesellschaft von Deutschem Verein, Städtetag, Landkreistag und zahlreichen Bildungsberic h-
ten, sei es der Kinder - und Jugendbericht  der Bundesregierung oder Stellungnahmen von Fac h-
verbänden.

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V/0734/2015 
 
Im Zusammenhang mit einer integrativen Planungskultur von Jugendhilfe und Schule erweist sich 
der erweiterte Bildungsbegriff, wie er auch im 12. Und 14. Kinder - und Jugendbericht der Bundes-
regierung1 verwandt wird, als Struktur prägend:  Dort heißt es: „Bildung ist mehr als Schule und 
Schule ist mehr als Bildung“. 
Um diesem Anspruch im Ansatz gerecht werden zu können, werden die drei Begriffe „Bi ldung, 
Betreuung und Erziehung“ deutlicher, als dies bislang der Fall war, dem Bildungsverständnis z u-
grunde gelegt. Der Bericht führt dazu folgendes aus: 
„Bildung ist […] sowohl eine individuelle als auch eine gesellschaftliche Angelegenheit. Bildung 
markiert den Umschlagspunkt, an dem gesellschaftliche Erwartungen und Potenziale in individuel-
les Vermögen, in Wissen und Können transformiert werden. Bildung ist insoweit, allgemein formu-
liert, in einem nicht emphatischen Sinne die Befähigung zu einer eigenständigen und eigenver-
antwortlichen Lebensführung in sozialer, politischer und kultureller Eingebundenheit und Verant-
wortung. Eigenständigkeit zielt dabei auf die individuelle Fähigkeit, auf die Kompetenz, in einer 
gegebenen komplexen Umwelt kognitiv, physisch und psychisch eigenständig aktiv handeln zu 
können, aber auch auf die Fähigkeit, sich mit anderen auseinander zu setzen, sich auf sie zu 
beziehen und sich mit ihnen zu verständigen. Diese Fähigkeit zur Selbstregulation in einem umfas-
senden Sinne, in konkreten, vorfindbaren Lebenslagen und als lebenslanger Prozess, kann als 
Grundgedanke eines zeitgemäßen Bildungskonzepts formuliert werden. Dazu gehören, mit Blick 
auf die Seite des Subjekts, als Bildungsziel die Fähigkeit zu einer eigenständigen ökonomischen 
Existenzsicherung genauso wie die Fähigkeit zur Aufnahme einer Partnerschaft und zur Grün-
dung einer Familie sowie die allgemeine Fähigkeit zur alltäglichen Lebensführung. Mit Blick auf 
die Seite der Gesellschaft umfasst das Bildungsziel auch die Fähigkeit zu politischer Mündig-
keit, sozialer Verantwortung und demokratischer Teilhabe.“ (12. Kinder- und Jugendbericht S. 84) 
Auch die Kultusministerkonferenz geht in seiner allgemeinen Zielbeschreibung von einem ähnl i-
chen Bildungsbegriff für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung aus.  
„Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – R60) hat die 
Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenve r-
antwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Die Angebote der Kindertages-
einrichtungen und Kindert agespflege sollen außerdem die Erziehung in der Familie unterstützen 
und ergänzen sowie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser mite i-
nander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung 
des Kindes und bezieht sich auf seine soziale, emotion ale, körperliche und geistige  Entwicklung. 
Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter 
und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie 
den Interessen des einzelnen Kindes orientieren und  seine ethnische Herkunft b erücksichtigen. 
Pädagogisch und organisatorisch soll sich das Angebot an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer 
Familien orientieren.“2 
 
Und für die Grundschulen wird ergänzt: „Die Grundschule sieht ihren Auftrag darin, Kinder mit  un-
terschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten so zu fördern, dass sich 
die Grundlagen für selbständiges Denken, Lernen und Arbeiten entwickeln sowie Erfahrungen zum 
gestaltenden menschlichen Miteinander vermittelt werden. Sie erw erben so eine Basis zur Orie n-
tierung und zum Handeln in ihrer L ebenswelt sowie für das Lernen in weiterführenden Schulen im 
Sekundarbereich.“ 
                                                
1 Der Kinder- und Jugendbericht (Volltitel: „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistu ngen der 
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“) ist ein Bericht einer von der Bundesregierung beauftragten Expertenko m-
mission, der pro Legislaturperi ode ähnlich dem Familienbericht der Bundesregierung von der deutschen Bundesregi e-
rung schriftlich herausgegeben wird. 
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/kjb/data/download/kjb_060228_ak3.pdf 
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/14-Kinder-und-
Jugendbericht,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf 
 
2 Siehe: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2012/2013 
Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Euro-
pa

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V/0734/2015 
Eine komplementäre Regelung für die Jugendhilfe ergibt sich aus § 13 SGB VIII. Junge Menschen, 
die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen 
in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozia l-
pädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung und  ihre 
soziale Integration fördern. 
 
Im Zusammenhang mit der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung weisen heute vor allem ko m-
petenzorientierte Bildungsansätze eine hohe Plausibilität auf. In einer offenen, komplexen Gesel l-
schaft mit individuell kaum noch ü berschaubaren Veränderungen und Entwicklungen in vielen B e-
reichen (Arbeitswelt, Kommunikationstechnik, Geschlechterbilder, Generationenverhältnisse, Iden-
titätskonzepte usw.) kann Bildung nicht in einem abschließbaren Kanon von Bildungszielen def i-
niert werden, können individuelle Bildungsprozesse nicht mehr an diesem Kanon gemessen we r-
den.  
Schulische Bildung ist aber in sehr wesentlichen Teilen auf Vergleichbarkeit von Leistungen au s-
gelegt, nicht nur innerhalb der Lerngruppe, sondern auch über die Grenzen d er Bundesländer und 
Länder hinweg. Das diese Vergleich nicht nur Schülerinnen und Schüler benoten sondern Bi l-
dungssysteme auch, hat der Pisavergleich deutlich gemacht. 
Ein strukturiertes Miteinander der Bildungsziele und Bildungsvermittlungen scheint der r ichtige 
Weg zu sein. 
 
Eine solche Struktur soll sich nicht bloß auf einen losen Zusammenhang von Akteuren beschrä n-
ken, sondern soll in ihren gemeinsamen Ziele und Planungen durch verbindliche Absprachen b e-
ziehungsweise Kooperationsvereinbarungen abgesichert sein. 
 
Zentrale Themen zur Gestaltung von stadtteilorientierten Bildungslandschaften sind u.a. so lche, 
die sich durch starke wechselseitige Bezüge von Jugendhilfe und Schule auszeichnen. Zu denken 
ist hier insbesondere, wie seitens des Deutschen Jugendin stituts nahegelegt, an die Themen 
Ganztag und Übergänge (zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule, Grundschule und 
weiterführende Schule, zwischen Schule und Beruf). Die Aufgabe der Bildungsakteure vor Ort b e-
steht dann darin, praxisorientierte Kon zepte zur verbesserten G estaltung des Ganztags und von 
Übergängen zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulformen zu entwickeln und umz u-
setzen.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 2 
 
Sukzessive Einführung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
Eine integrierte Planung, deren Ziel es ist, jedem einzelnen Kind gelingende Bildungsbiogr afien zu 
ermöglichen, kann nur in einem partizipativen Prozess mit vielen Beteiligten schrittweise umg e-
setzt werden. Sie ist daher eine mittelfristige Zielsetzung. Als unverzichtbare Werkzeuge benötigt 
sie ein Bildungsmonitoring und eine gemeinsame Bildungsberichterstattung.  
Aufbau einer gemeinsamen Bildungsberichterstattung 
Die Bildungsberichterstattung unterstützt den Aufbau und die Umsetzung der integrierten Jugend-
hilfe-und Schulentwicklungsplanung durch Analysen und ist Grundlage weiterer Kooperati onen 
zwischen Jugendhilfe und Schule, Beratungseinrichtungen bzw. von weiteren beteiligten Ä mtern 
und Einrichtungen.  
Der Bericht wird jeweils jährlich wiederkehrende K ennzahlen und Daten umfassen, die auch Pl a-
nung und Auswertung auf längere Zeiträume in Verbindung mit der Sozialraumentwicklung ermö g-
lichen. Zusätzlich soll jährlich eine inhaltliche Bildungsthematik vertieft analysiert werden. 
Dazu kann gehören: 
 Pädagogische Unterstützung in Schulen (Schulsozialarbeit, Integrationshilfen) 
 Die Konzeption außerschulischer Lernorte mit schulischer Anbindung 
 Interkulturelle Konzepte  
 Querschnittsthema Inklusion 
 Übergänge gestalten,

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 Pädagogisches Förderkonzept für den offenen Ganztag 
o Kulturelle Bildung,  
o Die Zusammenarbeit mit dem außerschulischen Bildungspartnern im Stadtteil 
 Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, 
 Berufliche Bildung 
 Bildungsberatung 
 
Selbstverständlich sind diese Themen auch im Jahresverlauf Gegenstand von einzelnen Entschei-
dungs- oder Berichtsvorlagen. Die Gesamtberichterstattung soll zusätzlich eine gesamtstädtische 
Synopse bieten als Grundlage einer Erfolgsbewertung.  Wegen der Komplex ität des Themas wird 
der Aufbau längere Zeit in Anspruch nehmen. 
 
Die Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung berücksichtigt auch die Ergebni sse 
weiterer Fachplanungen von Jugendhilfe und innerer wie äußere Schulentwicklung. Entspreche n-
de Bezüge und Verweise werden in die Planungsberichte aufgenommen. Aktuell zu nennen wären 
hier insbesondere die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette, der Bericht zur T a-
gesbetreuung für Kinder , der kommunale Kinder - und Jugendförderplan, der HZE -Bericht, die 
Flüchtlingsentwicklung sowie evtl. Bezüge und Verbindun gen zu Themenbereichen und Projekten 
der Stadtentwicklung. 
 
Zudem sind t hemenbezogene Fachkonferenzen als zentrales und partizipatives Element  zur Ein-
bindung externer Akteure  geplant (vgl. Workshop -Prozess im Juni 2015, siehe weiter u nten). Mit 
Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, und verwaltungsexternen Akteuren sollen 
aktuelle Themen und Herausforderungen beraten werden. Aus den themenbezogenen Fachkonf e-
renzen werden Impulse erwartet, die durch das Team „Bildung integriert“  (siehe hierzu weiter un-
ten) aufgenommen, aufbereitet und zur Abstimmung der Lenkungsgruppe vorgelegt werden. U m-
gekehrt können sich aus dem Bildungsmonitoring Themen und Fragestellungen ergeben, die es im 
Rahmen einer Fachkonferenz zu bearbeiten gilt.  
 
 
Inklusion  
Die Entwicklung, dass  das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Be-
hinderungen zur Normalform wird, indem die Förderung von Schülerinnen und Schüler unabhä n-
gig von der formalen Feststellung besonderer Förderbedarfe zu leisten sein wird , schreitet voran. 
Inklusion ist somit ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschie-
denheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten 
Grundkonsens zielt.  
Mit dem 9. Schulrechtänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN- Behindertenrechtskon-
vention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen 
Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpä-
dagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an  einer allgemeinen Schule 
angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können. 
Zur Umsetzung in Münster siehe Vorlagen V/0743/2014/2 “Rahmenkonzept für Inklusion an Sch u-
len” und V/0391/2015 „Inklusion als Querschnittsthema der Kinder - und Jugendhilfe in Münster“.  
Für insgesamt 13 weiterführende Schulen hat der Rat seine grundsätzliche Zustimmung zur Ei n-
richtung des gemeinsamen Lernens (§ 20 Abs. 5 SchulGNW) erteilt. Im Bereich der Grundschulen 
ist eine prinzipielle Ausdehnung des gemeinsamen Lernens auf alle Schulen in städtischer Träge r-
schaft vorgesehen. 
 
Ein besonderer Fall ist der Einsatz von Integrationshilfen, die die Teilnahme im allgemeinen Schul-
system ermöglichen sollen. Derzeit haben 155 Personen Anspruch auf Integrationshi lfe, davon 57 
in der Zuständigkeit des Sozialamts und 98 in der des Jugendamtes. Diese Kräfte sind überwi e-
gend an Grundschulen und Förderschulen eingesetzt. Rechtlich ist das Recht auf eine Integrat i-
onshilfe ein Individualanspruch des Kindes. Teilweise sind auf Grund der Zustimmung der Eltern 
auch jetzt schon sozialpädagogische Bündelungen (Poolbildu ngen) in Schulen möglich. Inwieweit 
dies auch aufgrund von rechtlichen Grundlagen geschehen kann bleibt abzuwarten.

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V/0734/2015 
 
Das Themenfeld Inklusion wird als Querschnittsthema fester Berichtspunkt im Rahmen der Bi l-
dungsberichtserstattung. 
Die Bildungsdebatte ist somit auch als  ein gesellschaftlicher Dialog  über die notwendigen Res-
sourcen für ein Konzept, das Bildung für Alle in den Vordergrund stellt. Die neu zu organisierenden 
Vernetzungen und der verstärkte Rückgriff auf ungenutzte Bildungspotenziale  soll dazu dienen, 
möglichst alle Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklungs - und Bildung sbiografie zu fördern, 
unabhängig davon, wie viel Ressourcen sie „von Haus aus“ mitbringen. 
 
Damit ist im Kern das Konzept einer kommunalen Bildungslandschaft  angesprochen, als Infr a-
struktur für Kinder und Jugendliche, die getragen wird von Leistungen und Einrichtungen der Schu-
le, der Kinder- und Jugendhilfe, von kulturellen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen, Instituti o-
nen der Gesundheitsförderung sowie privaten und gewerblichen Akteuren vor Ort. Ein vernetztes 
und verbindliches Zusammenspiel unterschiedlicher Bildungsakteure erfordert größere Selbststän-
digkeit und mehr Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Institutionen, insbesondere auch der Ei n-
zelschule.“ (Aus 12. Kinder- und Jugendbericht S. 42) 
 
Teilprojekt Schulsozialarbeit 
Der Rat hat die Verwaltung mit Beschluss zur Vorlage V/0723/2014/2 mit der Neuausrichtung der 
Schulsozialarbeit beauftragt. Eine Neukonzeptionierung liegt insbesondere deshalb nahe, da die 
Schulsozialarbeiter/-innen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Stellenanteilen für verschi e-
dene Auftragsgeber in den Schulen tätig sind (Jugendhilfe, Amt für Schule und Weiterbildung, 
Land NRW.) Von daher eignet sie sich besonders als erster Umsetzungsschritt einer gemeins a-
men Planung mit dem Ziel, einen bedarfsgerechten, aufeinander abgestimmten und nachvollzie h-
baren Ressourceneinsatz der Schulsozialarbeiter herbeizuführen. 
 
Im Rahmen eines Workshops am 22.06.2015 sind erste Schritte in diesem Teilprojekt gegangen 
worden. Diese Veranstaltung „Runder Tisch zur Gemeinsamen Jugendhilfe - und Schulentwic k-
lungsplanung“ war der Auftakt zur Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und 
Schulträger. Im Vordergrund stand hier das Themenfeld der Schuls ozialarbeit. Von daher ist die 
Zusammensetzung des Kreises (Teilnehmerinnen und Teilne hmer) aus den Bereichen Sch ule, 
Jugendamt, freie Träger der Kinder -und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Schul-
verwaltung und Fachpolitik gewählt worden.  
 
Die Veranstaltung sollte die Zielrichtung einer Verstärkung der gemeinsamen Planung, wie sie 
sowohl im Jugendhil fegesetz als auch im Schulgesetz vorgegeben ist, verdeutlichen und einige 
inhaltliche Schwerpunkte aufzeigen sowie weitere Verfahrensgrundlagen festlegen. Zu den häufig 
genannten Aufgaben und Schwerpunkten gehören vor allem: 
 
1. Die bedarfs- und fachgerechte Verteilung von Schulsozialarbeitsstellen auf Schulen, 
2. Entwicklung von Qualitätsstandards in der Arbeit, 
3. Personelle Kontinuität der Ansprechpartner, 
4. Die Verbindung der Schulsozialarbeit mit Schulprofilen, 
5. Aufbau eines gemeinsamen Bildungsverständnisses / gemeinsame Planung 
6. Aufbau eines Bildungsmonitorings und 
7. Transparenz im Ressourceneinsatz. 
8. Sozialraumorientierung 
 In der weiteren Umsetzung dieses Teilprojekts werden Mitarbeiter/-innen aus Jugendhilfe und Amt 
für Schule und Weiterbildung gemeinsam daran arbeiten,  
 eine angemessene und fachlich begründete Verteilung von Schulsozialarbeitsstellen zu 
erreichen, 
 ein Indikatorenmodell mit stadtteilbezogenen Kennziffern zu entwickeln. Daraus die allge-
meinen Bedarfe nach pädagogischer Unterstützung für die Bildungseinrichtungen KITA und 
Schule abgeleitet und der bedarfsorientierte Einsatz von Schulsozialarbeit gesteuert wer-

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den. 
 
Grundlage dafür ist u.a. 
 eine Bestandsaufnahme und -analyse der vorhandenen pädagogischen Kräfte (u.a. 
Schulsozialarbeit) und der Aufgabenzuschnitt des bisherigen Angebots, 
 eine Erhebung aussagekräftiger kleinräumiger Indikatoren als Grundlage für die Verteilung 
des pädagogischen Personals  
 ein Kriteriengerüst für die Zuordnung der Arbeitskräfte und der Vergleich des so erzielbaren 
Ergebnisses mit dem aktuellen Ist-Zustand. 
 
Einbeziehung der Fachkräfte aus Schule und Kinder - und Jugendhilfe, Politik sowie ggfl. 
weitere Akteure aus Gesundheit, Sport und Kultur 
 
Die Handlungsbedarfe werden von der Schulverwaltung und der öffentlichen Jugendhilfe  gemein-
sam mit den Schulen sowie den freien und öffentlichen Jugendhilfetr ägern vor Ort kommuniziert 
und analysiert. Schließlich ist nur ein akzeptiertes System, das von den Ha ndelnden mitgetragen 
wird, zukunftsfähig umsetzbar. 
 
Angestrebt ist grundsätzlic h die Einbeziehung der kleinräumigen Netzwerke bzw. der pädagog i-
schen Stadtteilarbeitskreise bei der „Feinjustierung“ der Bedarfe nach pädagogischer Unterstü t-
zung der Bildungseinrichtungen im Stadtteil. Dabei wird die Stadtverwaltung auf zentrale Träger im 
Stadtteil zugehen, die bereits jetzt netzwerkorientierte Arbeit im Stadtteil durchführen und in rege l-
mäßigen Abständen die lokalen Akteure in Abstimmungskonfere nzen einbinden. Sie können alle 
Bildungseinrichtungen regelmäßig an einen Tisch holen, um wesen tliche Entwicklungen im Stad t-
teil und die Konsequenzen für die Bildungseinrichtungen besprechen. 
 
Das Verfahren soll in zwei unterschiedlichen Sozialräumen im Rahmen von Pilotpr ojekten 
entwickelt und erprobt werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Akteu ren in den Sozia l-
räumen Vorgespräche führen und anschließend der Politik einen Vorschlag unterbre iten, 
der einen Sozialraum in einem Außenstadtteil und einen Sozialraum in einem Inne nstadtteil 
pilothaft auswählt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3 
 
Aufbau einer gemeinsamen Planungsgrundlage in Verbindung mit einem Planungsbericht 
Das Beispiel Schulsozialarbeit verdeutlicht, dass Bildungsplanung die Kenntnis des notwe ndigen 
Handlungsbedarfs voraussetzt. Dafür ist eine aussagefähige Datengrundlage erforde rlich. Diese 
soll im Laufe des Verfahrens allgemein gemeinsam entwickelt werden. Das heißt, es wird nicht 
singulär, sondern konsequent der Weg zu einer gemeinsamen standardisierten und fortschreibb a-
ren Datengrundlage weiterverfolgt und entwickelt, und die Pl anungsinstrumente des Amtes für 
Schule und Weiterbildung und des Jugendamtes auf eine gemeinsame Datengrundlage gegründet, 
die aufeinander abgestimmt und gemeinsame Planungsgrundlage wird.  
 
Zwar liegen der Stadt Münster bereits zahlreiche Daten zum kommunalen Bildungswesen vor, 
z. B. im Kinder- und Jugendhilfereport, im Bericht zur Tagesbetreuung, in der jährlichen Schulsta-
tistik, im Integrationsbericht des Kommunalen Integrationszentrums, in der Flüchtlingsstatistik, der 
demographischen Entwicklung, der Konversionsentwicklung etc.). Es fehlt aber eine systematische 
Zusammenführung und Analyse. Zudem sind Daten zum Teil nicht miteinander vergleichbar (un-
terschiedliche Erhebungswege, Stichtage, Definitionen, etc.) und stehen zumeist nur den erheben-
den Fachämtern zur Verfügung. Auch der Prozess des Zusammentragens der Daten ist aufwän-
dig. Diese Tatsache unterstreicht den Handlungsbedarf für den Aufbau eines Bildungsmonitorings 
unterstützt durch das Förderprogramm „Bildung integriert“.  
 
In diesem Zusammenhang ist auch zu sondieren, welche Akteure darüber hinaus einzubinden sind 
(Sport, Gesundheit, Kultur, Begegnung, Vereine, etc.). Eine gute Ausgangslage bietet z.B. der

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Weiterentwicklungsprozess der Grundschullandschaft in Münsters Stadtteilen. Hier gibt es bereits 
mit der Schulentwicklungsplanung, der Jugendhilfeplanung, dem Sozialamt (Flüchtlingsentwick-
lung), der Stadtentwicklung (Demographische Entwicklung, Konversion) erste Ansätze zu einer 
gemeinsamen Datengrundlage. 
Nun soll die Datenlage so erweitert werden, dass auch pädagogische Schlussfolgerungen gezo-
gen werden können. 
Ein Schwerpunkt wird dabei im Interesse der Weiterentwicklung kindbezogener Präventionsstrat e-
gien darin liegen, sozialraum - und schülerbezogene Daten systematisch zusammenz uführen, um 
qualifizierte Hinweise über die Lebenslagen und Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen bzw. 
der Schülerinnen und Schüler zu erhalten. Dieser Ansatz stellt das Kind in den Mittelpunkt und 
geht über die Erfassung der Datengrundlagen für die Bedarfsermittlung von Infrastruk turmaßnah-
men hinaus. 
 
Zur Systematisierung des Verfahrens wird eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet zwischen den 
Ämtern 40, 51 und bei Bedarf 50, 53 und 59 (das sind: Sozialamt, Amt für Gesundheit, Veterinär - 
und Lebensmittelangelegenheiten und Jobcent er) unter Einbeziehung auch der Bezirksregierung 
(Schulaufsicht). Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Schule und Jugendhil-
fe auf der Basis einer gemeinsamen  standardisierten und fortschreibbaren Datengrundlage planen 
können.  
Notwendiger Raumbedarf einerseits und besondere individuelle Förderbedarfe andererseits we r-
den so – in einem ersten Schritt – auf empirische Daten zurückgeführt.  
Das Ziel ist eine angemessene, nachvollziehbare und akzeptierte Bedarfseinschätzung als Grun d-
lage für weitere Handlungsschritte. 
Da sich Förderbedarfe allerdings nicht allein statistisch legitimieren lassen, ist als Korrektiv die 
besondere Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und der individuellen Besonderheiten e rforderlich. 
Das erfordert die Einbindung de r Fachkräfte im Sozialraum und eine koordiniere nde Kompetenz 
vor Ort. Stadtweite und kleinräumige Handlungseben sind gleichermaßen erforderlich. 
So entsteht in Münster eine städtische Bildungslandschaft aus der Verbindung von stadtteil - bezw 
sozialräumlichen Kompetenzen mit stadtweiten pädagogischen Zielen sowie einer ämterübergre i-
fenden Planung und Steuerung. 
 
 
 
Zeitrahmen und Beteiligungen 
Nach dem Auftaktworkshop am 22.06. 2015, der das konzeptionelle Grundgerüst der Sozialrau m-
orientierung betont und diff erenziert hat, ist nun ein Analyseworkshop mit der Tran sferagentur für 
Großstädte im Dezember 2015 geplant, in dem das weitere Verfahren präz isiert wird. Dazu wird 
die Verwaltung in den Gremien berichten. Dazu gehören die sozialräumliche und gesamtstädtische 
Datenlage im Bereich Bildung von der KITA über die Grundschule und die weiterführenden Sch u-
len, sowie Indikatoren zur Erfassung der allgemeinen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen in 
ihrem sozialen Umfeld 
Ferner wird ein erster Bildungsbericht vorbe reitet. Dieser wird voraussichtlich 2017 vorgelegt we r-
den. 
 
Transferagentur für Großstädte 
Der Transferagentur für Großstädte geht es vor allem darum, die Gestaltung kommunaler Bil-
dungslandschaften aus einem Netzwerk von dafür relevanten Akteuren heraus  zu unterstützen. 
Vom Verfahren her schlagen sie eine datengestützte Erfassung der Bildungssituat ion vor Ort vor. 
Dieses sog. Bildungsmonitoring liefert nicht nur eine wichtige Datenbasis, sondern weist auch auf 
bildungsrelevante Herausforderungen hin, wie sie sich zum Beispiel im demogr aphischen Wandel 
und Fachkräftebedarf widerspiegeln. Sie werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung 
und Forschung gefördert. 
Ein kommunales Bildungsmanagement stellt die gemeinsame Entwicklung einer erfolgreichen Bi l-
dungslandschaft in das Zentrum der Überlegungen, wie für jeden Bür gerin und jeden Bürger die 
bestmöglichen Bedingungen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie geschaffen werden können.

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V/0734/2015 
Für das beschriebene  Vorhaben wurde bereits im Juli 2015 eine Vereinbarung mit der Tran s-
feragentur für Großstädte. abgeschlossen  
 
 
 
Bildung integriert 
Im Rahmen des Förderprogramm s von „Bildung integriert“ ist die Zusammenarbeit mit den Tran s-
feragenturen als Beratungseinrichtungen Voraussetzung. Im Falle einer Förderung erhält die Stadt 
Münster Personalkosten und Sachkosten für eine Voll zeitstelle für 3 Jahre, die das Projekt steuert 
und entwickelt. Im Gege nzug muss die Stadt Münster befristet für den Projektzeitraum ebenfalls 
eine Stelle für die fachliche Zusa mmenarbeit schaffen. Die Stadt Münster strebt an, dafür je eine 
halbe Stelle beim Jugendamt und beim Amt für Schule und Familie einzurichten. 
Mit „Bildung integriert“ soll langfristig das gesamte Bildungsgeschehen – von der frühkindl ichen 
Bildung, über die Schulbildung und über die berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbi l-
dung bis zur non-formalen Bildung – in den Fokus genommen werden.  
Das Vorhaben zielt darauf ab, mehr Transparenz über das Bildungsgeschehen vor Ort herzuste l-
len sowie bildungspolitische Entscheidungen datenbasiert und bedarfsorientiert treffen zu können. 
Hierzu soll erstens ein kommunales Bildungsmanagement in der Stadt Münster in systematischer 
Form entwickelt und konsequent ausgebaut werden, indem die Arbeits - und Kooperationsstruktu-
ren zwischen bildungsrelevanten Ämtern innerhalb und Akteuren außerhalb de r Kommunalverwal-
tung etabliert bzw. verbessert werden. Zweitens soll durch den Aufbau eines Bildungsmonitoring 
eine fortlaufende Datengrundlage und Berichtersta ttung aufgebaut werden, auf deren Grundlage 
zukünftig datenbasierte Entscheidungen bereichs-  und akteursübergreifend möglich werden. 
 
Ausgangslage Antrag GAL/SPD 
der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ‚aus 
einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ vom 26.08.2014 
der gemeinsame Antrag von Bü ndnis 90/Die Grünen/GAL und SPD "Die Grundschulen und die 
weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!" vom 26.11.2014 
Die Anträge werden mit dieser Vorlage aufgegriffen. 
 
I.V. 
 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0734/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37