V/0877/2007
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010
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Anlage 5
1756 Zeichen
Stand: 02.11.2007 Soziale Stadt MS-Kinderhaus/Brüningheide: Vorläufiger Projektfahrplan Anlage 5 Projekt Bezeichnung Jun 07 Jul 07 Aug 07 Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 1.Hlbj.2008 2.Hlbj.2008 2009 2010 1 01 (S) Energet. Gebäudesan. 1 02 (S) Marktanp.Wohnungsbest. 1 03 ( ) Wohnzukunft f. ältere … 1 04 ( ) Weiterentw. Kooperation 1 05 ( ) Nachbarschaftsstärkung… 1 06 ( ) Das Quartier spart Strom 1 07 ( ) Solares Kinderhaus 1 08 ( ) Alternat. Flächennutzung 2 02 (S) Spiel- und Freizeitzone 2 01 ( ) Städtebaul. Maßnahmek. 3 02 (S) Wirtschafts-/Arbeitsmarktf. 3 01 ( ) Wertstoffe 4 02 (S) Integrationsarbeit vor Ort 4 01 ( ) Mädchenprojekt 4 03 ( ) Gewaltprävention 5 01 (S) Wir verstehen uns 5 02 (S) Elternkompetenz stärken 5 03 (S) Stadtteileltern in KiTa 5 04 (S) Gesund aufwachsen in … 5 06 (S) Praxistage Schule - Beruf 5 05 ( ) Ratgeber Gesundheitsf. 5 07 ( ) Kinderhauser Jugendkultur 5 08 ( ) Schulkulturtage 5 09 ( ) Internat. Kinderbibliothek Einzelmodule werden im Rahmen des Projekts 5 04 aufgegriffen. Zurückgestellt Zurückgestellt Stand: 02.11.2007 Soziale Stadt MS-Kinderhaus/Brüningheide: Vorläufiger Projektfahrplan Anlage 5 Projekt Bezeichnung Jun 07 Jul 07 Aug 07 Sep 07 Okt 07 Nov 07 Dez 07 1.Hlbj.2008 2.Hlbj.2008 2009 2010 6 01 (S) Schuldnerberatung vor Ort 6 02 ( ) Kulturprojekte 6 03 ( ) Bürgerbeteiligung/Moderat. 6 04 ( ) Jungenprojekt / Sport … 6 05 ( ) Integr. Jugendsozialarbeit 6 06 ( ) Mobile Jugendarbeit 6 07 ( ) Sport und Bewegung 6 08 ( ) Drogenprävention 7 01 (S) Quartiersmanagement 7 02 ( ) Quartiersfonds 8 01 (S) Selbstevaluation (S) () Durchführungsphase mögliche oder anvisierte Durchführungsphase Erläuterungen: Schlüsselprojekt Impulsprojekt
Anlage 3
8504 Zeichen
Anlage 3 1 Vereinbarung 5.04-1 im Rahmen des Programms ‚Soziale Stadt Münster, Kinderhaus-Brüningheide’ zwischen der Stadt Münster, Programmkoordination (Sozialamt), den Handlungsfeldverantwortlichen Dr. Dagmar Schwarte (Gesundheitsamt) Andrea Kalk (Amt für Schule und Weiterbildung), sowie Frank Philipp (Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien), und der Stadt Münster (Gesundheitsamt) als Projektträger § 1 – Programmrahmen ‚Soziale Stadt Münster, Kinderhaus-Brüningheide’ Im Programmzusammenhang ‚Soziale Stadt Münster, Kin derhaus-Brüningheide’ werden im Rahmen der, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses v om 13.12.2006 zur Vorlage V/0927/2006 sowie des Zuwendungsbescheids Nr. 06/28 /06 der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2006 im Haushaltsplan der Stadt Münster v eranschlagten, Mittel zur Umsetzung der sowohl in Anlage 2 zum Zuwendungsbescheid als a uch in der Vorlage V/0927/2006 auf- geführten Projekte gefördert. Der Beirat ‚Soziale Stadt Münster, Kinderhaus-Brüni ngheide’ hat am 5. Juni 2007 für das Projekt 5.01 im Jahr 2007 einen Betrag von bis zu 5 .000 € mit der Maßgabe bereitgestellt, den benötigten Finanzbedarf für die gesamte Laufzei t des Projekts nach Jahren im Rahmen dieser Vereinbarung zu präzisieren; zugleich hat de r Beirat in Aussicht gestellt, die zur Durchführung des Projekts bis 2009 erforderlichen M ittel im gegebenen Budgetrahmen im Zusammenhang künftiger Entscheidungen freizugeben. § 2 – Projekt 5.04 „Gesund Aufwachsen in Kinderhaus“: Aufgaben Der Projektträger bietet ab 1. August 2007 in Koope ration mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, freien Trägern und freiberuflichen Hebamme n Maßnahmen und Projekte für Kinder im Bereich ‚Gesundheitsförderung’ sowie für Eltern im Bereich ‚gesundheitliche Aufklärung’ an. § 3 – Wohngebietsbezug Die Aktivitäten, Angebote und Leistungen im Rahmen dieses Projekts richten sich ganz ü- berwiegend an Kinder und Eltern, die im Gebiet Brün ingheide (Stadtzelle 631) oder in unmit- telbarer Nachbarschaft zum Gebiet Brüningheide wohn en (Stadtzellen 632 [Idenbrockplatz] und 633 [Heidegrund]). Anderen Personen soll der Zu gang zu den betreffenden Angeboten jedoch nicht generell verwehrt werden. § 4 – Zusätzlichkeit Anlage 3 2 Sämtliche Aktivitäten, Angebote und Leistungen der Projektträger sind zusätzlich; der Pro- jektträger setzt die Fördermittel, die ihm aufgrund dieser Vereinbarung ausgezahlt werden, ausschließlich zur Finanzierung des Projekts 5.04 ein. § 5 – Inhalte, Ziele und Leistungen Auf der Grundlage der in den Projektstammblättern 5 .04 und 5.05 (Stand: 01.06.2007, Anla- ge 1) beschriebenen Inhalte, Ziele und Leistungen wird vereinbart: Die Inhalte des Projekts umfassen: • Bereitstellung ausgewählter Angebote der Gesundhei tsförderung für Kinder im Wohnge- biet (in Anbindung an Kindertageseinrichtungen und Schulen unter aktiver Einbeziehung der Eltern) durch externe Anbieter; Betreuung Schwa ngerer und neugeborener Kinder durch die Familienhebamme des Gesundheitsamts in Ko operation mit anderen freiberuf- lichen Hebammen im Stadtteil sowie mit anderen Institutionen. • Ratgeberveranstaltungen für Eltern über Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Vorsorge, Arztbesuche, Hygiene u. a.. Das Projekt richtet sich insbesondere auf folgende Ziele: Die regelmäßige Inanspruchnahme der Schwangerschaf tsvorsorge nimmt zu. Der Vorsorgestatus der Kinder im ersten Lebensjahr verbessert sich. Der Anteil schulfähiger gegenüber nicht sowie eing eschränkt schulfähigen Kinder nimmt zu. Die Fertigkeiten der Eltern mit geringem Einkommen , eine gesunde Lebensweise ih- rer Kinder zu fördern, werden gestärkt. Der Projektträger wirkt gemeinsam mit den Kooperati onspartnern im Rahmen der pro- zessbegleitenden Evaluation an der Konkretisierung der Programm- und insbesondere der dieses Projekt betreffenden Projektziele, auf d ie er die Aufgabenwahrnehmung aus- richtet, sowie der relevanten Zielindikatoren aktiv mit; der Projektträger bzw. die Hand- lungsfeldverantwortlichen werden das Projektstammblatt insoweit fortschreiben. § 6 – Personal Es werden drei bis vier Hebammen vor Ort als Honora rkräfte in den Kindertageseinrichtun- gen Sprechstunden anbieten und Frauen bis zum erste n Geburtstag ihrer Kinder als An- sprechpartner zur Verfügung stehen. Soweit im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zusätzlich e Personalkosten anfallen, werden fachlich qualifizierte Honorarkräfte jeweils maßnahmebezogen eingesetzt. Die eingesetzten Personen werden im Hinblick auf Ei ngruppierung und Vergütung gegen- über Beschäftigten auf der Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst / Länderbe- reich (TV-L) nicht besser gestellt. Der Projektträg er schließt Dienstverträge mit den einge- setzten Personen ab, die dieser Maßgabe nicht entsprechen. § 7 – Kooperation Der Projektträger sowie die im Projektzusammenhang kooperierenden Institutionen und Trä- gern werden mit den Institutionen und Personen im P rogrammzusammenhang Soziale Stadt Münster-Kinderhaus, Brüningheide, aktiv zusammenarb eiten; die Zusammenarbeit ist insbe- Anlage 3 3 sondere darauf ausgerichtet, die Lern- und Verhalte nseffekte der Aktivitäten und Maßnah- men im Rahmen des Projekts über den Ort der Kindert ageseinrichtungen und Schulen hin- aus in den familiären und informellen Lebensbereichen der Kinder zu aktualisieren. § 8 – Finanzierung Mit der Umsetzung des Projekts sind in den Jahren 2 007 bis 2009 folgende Personal- und Sachkosten verbunden (die Kostenkalkulation [Stand: 10.08.2007] ist Teil dieser Vereinba- rung, Anlage 2), bei folgenden Anteilen des Bundes/ des Landes, der Stadt Münster sowie des Projektträgers: Kosten 2007 2008 2009 insgesamt Land / Bund 3.000 € 7.956 € 7.594 € 18.550 € Stadt 2.000 € 5.304 € 5.063 € 12.367 € Maßnahmeträger 0 € 0 € 0 € 0 € Summen 5.000 € 13.260 € 12.657 € 30.917 € Vorbehaltlich der Entscheidungen des Beirats ‚Sozia le Stadt Münster, Kinderhaus- Brüningheide’ über die Vergabe der in den Jahren 20 08 und 2009 benötigten Projektmittel betragen die Zuschüsse an den Projektträger damit in den Jahren: 2007 5.000 € 2008 13.260 € 2009 12.657 € insgesamt 30.917 € Der Zuschuss wird wie folgt an den Projektträger je weils nach Mittelanforderung der HHSt. 5000.171.1000.7 gutgeschrieben. 15.08.2007 5.000 € 01.01.2008 13.260 € 01.01.2009 12.657 € Sollten während der Laufzeit dieser Vereinbarung ge genüber der Kostenkalkulation geringe- re Ausgaben anfallen oder abzeichnen, verringern si ch die Zuschüsse entsprechend, ohne dass es einer Zusatzvereinbarung bedarf; das Gleich e gilt im Fall von Einnahmen. An den Projektträger ausgezahlte Fördermittel, die für zuw endungsfähige Ausgaben im Rahmen dieses Projekts nicht benötigt wurden, muss der Projektträger zugunsten erstatten. § 9 – Verwendungsnachweis/Rechnungsprüfung/Berichtspflicht Der Projektträger sammelt und verwahrt sämtliche Ve rträge, Rechnungen, Quittungen und sonstige Unterlagen, die Ausgaben oder Einnahmen im Projektzusammenhang belegen. Er fertiget ferner jährlich einen Bericht über den Verlauf des Projekts an, der auch vorläufige Aussagen über das Erreichen der Projektziele enthäl t; dabei sind die für die Ziele dieses Projekts relevanten Indikatoren heranzuziehen. Den Bericht, dem eine Übersicht über die Ausgaben und Einnahmen im Berichtszeitraum sowie di e Bestätigung sachlicher und rech- Anlage 3 4 nerischer Richtigkeit beigefügt wird, leiten die Ha ndlungsfeldverantwortlichen der Projektko- ordination jährlich bis Monatsende Februar zu. § 10 – Dauer und Kündigung Die Vereinbarung erhält ab dem 10.08.2007 Gültigkei t und wird zunächst bis zum 31.12.2009 abgeschlossen. Sie kann vorzeitig aus wichtigem Grund unter Einhal tung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft dem Grunde nach, die Vereinbarung über den 31.12.2009 hinaus zu verlängern, sofern die erf orderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Münster, Münster, ____________________ ____________________ Projektträger und Handlungsfeldverantwortliche/r Handlungsfeldver antwortliche/r Münster, Münster, ____________________ ____________________ Handlungsfeldverantwortliche/r Programmkoordina tor
Beschlussvorlage
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V/0877/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010
Beratungsfolge
29.01.2008 Kommission z. Förder. d. Integration v. Menschen m. Behinderungen Vorberatung
07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
20.02.2008 Ausländerbeirat Anhörung
20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
21.02.2008 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
27.02.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.03.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
06.03.2008 Stiftungskommission Vorberatung
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung
12.03.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Dem Finanzierungsplan für die Durchführung des Programms Soziale Stadt (Integriertes Hand-
lungskonzept/Städtebaulicher Maßnahmeplan gem. § 171 e Baugesetzbuch) für das Gebiet Müns-
ter-Kinderhaus, Brüningheide, im Jahr 2010 sowie der in der Begründung dargestellten Mittelauf-
teilung wird zugestimmt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verlängerung der Programmdurchführung um ein weite-
res Jahr aus anderen Mitteln nicht gedeckte Kosten von 113.220 € in 2010 verursachen wird.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Vorlagen-Nr.:
V/0877/2007
Auskunft erteilt:
Herr Treutler
Ruf:
492 50 26
E-Mail:
Treutler@stadt-muenster.de
Datum:
23.10.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0877/2007
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4000.655.2000.2 Programmmittel „Soziale Stadt“ 2010 348.000
Insgesamt: 348.000
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4000.171.2000.4 Zuwendung Land: Programmmi-
tel Soziale Stadt
2010 209.000
4000.178.2000.0 Beteiligung Dritter an „Soziale
Stadt“
2010 12.780
4000.178.2100.3 Beteiligung d. Stiftungen an
„Soziale Stadt“
2010 13.000
Insgesamt: 234.780
Begründung:
1. Beschlusslage
1.1 Ratsbeschluss vom 13.12.2006
Mit Beschluss vom 13.12.2006 zur Vorlage V/0927/2006 hat der Rat dem konkretisierten
Maßnahmekonzept (Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmeplan für
das Gebiet Münster-Kinderhaus, Brüningheide) mit der empfohlenen Mittelverteilung auf
Einzelprojekte zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Programm auf der Grundla-
ge des folgenden Finanzierungsplans in den Jahren 2007 bis 2010 durchzuführen:
Zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen 1.377.750 €
Landeszuwendung 826.650 €
Beteiligung Dritter/Träger 51.100 €
Städtischer Anteil (inkl. Stiftungsmittel) 500.000 €
Nach dem Beschluss war der städtische Finanzierungsanteil von insgesamt 500.000 € im
Umfang von 52.000 € aus Mitteln der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, im Übrigen aus
Haushaltsmitteln bereitzustellen.
Dem Beschluss vorausgegangen war die Ankündigung der Bezirksregierung Münster vom
10.10.2006, wie zuvor im Stadterneuerungsprogramm 2006 ausgewiesen, der Stadt Müns-
ter Zuwendungen im Umfang von 700.000 € zu bewilligen, und darüber hinaus für das
Stadterneuerungsprogramm 2007 einen rechnerisch verbleibenden Betrag von 468.000 €
anzumelden. Die Summe der beiden Teilbeträge entsprach einem Umfang von 60 % der im
Antrag auf Aufnahme in das Programm Soziale Stadt bezifferten Gesamtkosten (1,95 Mio.
€); erwartet war im Zeitpunkt der Antragstellung (Ratsbeschluss vom 29.06.2005 zur Vorla-
ge V/197/2005) jedoch eine um 10 Prozentpunkte höhere Förderquote. Da der Beschluss
vom 29.06.2005 einen Ausgleich ausbleibender staatlicher Fördermittel durch zusätzlichen
kommunalen Mitteleinsatz ausschließt, war die Anpassung des ursprünglichen Finanzie-
rungsplans mit den oben ausgewiesenen Ergebnissen erforderlich, die ihrerseits eine
Überarbeitung des Maßnahmekonzepts bedingte.
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V/0877/2007
Die auf der Grundlage des angepassten Finanzierungsplans im Rahmen des Stadterneue-
rungsprogramms 2006 erwarteten Zuwendungen, deren Bewilligung Ende 2006 in Aussicht
stand, eröffneten einen Programmzeitraum von ca. drei Jahren (Ziffer 4 der Begründung
zur Vorlage V/0927/2006), die darüber hinaus mögliche Zuwendung im Rahmen des Stadt-
erneuerungsprogramms 2007 einen Zeitraum von einem weiteren Jahr.
Angesichts der im Zeitpunkt des Beschlusses über 2009 hinaus zunächst nicht gesicherten
Landes- und Bundesförderung, hat sich der Rat am 13.12.2006, bei grundsätzlicher Zu-
stimmung zu einer Programmfortsetzung im Jahr 2010 für den Fall der Bewilligung einer
weiteren Zuwendung, vorbehalten, über die Aufteilung der zusätzlichen Mittel auf der
Grundlage einer gesonderten Vorlage zu entscheiden.
1.2 Haushaltsbeschlüsse 2007
Mit ihrem am 19.12.2006 eingegangenen Zuwendungsbescheid vom 14.12.2006 hat die
Bezirksregierung Münster für die Jahre 2007 bis 2009 Zuwendungen aus Landes- und
Bundesmitteln für die Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide im Umfang von zusammen
614.000 € als Verpflichtungsermächtigungen bewilligt, die sich nach Jahren wie folgt vertei-
len:
Jahr Zuwendungen (€)
2007 190.000
2008 173.000
2009 251.000
insgesamt 614.000
Auf den Grundlagen des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 auf der einen sowie der oben
dargestellten Verteilung der Zuwendungen nach Jahren auf der anderen Seite wurden im
Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2007 die für die Programmdurchführung in
den Jahren 2007 bis 2009 erforderlichen Mittel wie folgt veranschlagt (Beträge in €):
HHSt. Bezeichnung 2007 2008 2009 insgesamt
4000.655.2000.2 Programmmittel „Soziale Stadt“ 316.670 288.340 418.340 1.023.350
4000.171.2000.4 Zuwendung Land 190.000 173.000 251.000 614.000
4000.178.2000.0 Beteiligung Dritter 12.770 12.770 12.780 38.320
4000.178.2100.3 Beteiligung d. Stiftungen 13.000 13.000 13.000 39.000
nachrichtlich: ⇒ städtische Eigenleistungen 100.900 89.570 141.560 332.030
2. Skizze der Startphase
Nachdem der Hauptausschuss am 10.05.2007 mit seiner Entscheidung über die Vorlage
V/0115/2007 die Aufgaben- und Entscheidungskompetenzen im Durchführungszusam-
menhang des Programms festgelegt hatte, hat der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brü-
ningheide am 05.06.2007 im Rahmen des verfügbaren Budgets (Anlage 1) sowie der vom
Rat am 13.12.2006 beschlossenen Mittelverteilung die im Jahr 2007 benötigten Fördermit-
tel für insgesamt 19 Einzelprojekte vergeben, die in diesem Jahr beginnen bzw. (einmalig)
durchgeführt werden – Anlage 2. Daraufhin hat die Projektkoordination (Sozialamt) mit den
Trägern der betreffenden Projekte Vereinbarungen abgeschlossen, in deren Zusammen-
hang Ziele, Inhalte, Leistungsumfang, Qualitätsanforderungen, eingesetzte Ressourcen,
Finanzierung sowie Berichts- und Nachweispflichten festgelegt sind; die Vereinbarungen
halten ferner die aktive Zusammenarbeit des Projektträgers mit Institutionen und Personen
im Programmzusammenhang „Soziale Stadt“ sowie mit Dritten im fachlichen Aufgabenzu-
sammenhang fest, außerdem die Kooperationsbereitschaft des Trägers im Rahmen der
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V/0877/2007
prozessbegleitenden Evaluation (Beispie l für eine Projektvereinbarung s. Anlage 3). Im
Zusammenhang mit den Projekten 1.01 und 8.01 wurden Aufträge auf der Basis protokol-
lierter und geprüfter Vergabeverfahren vergeben.
Bereits im April 2007 hat sich ein Team aus Personen mit beruflichem Bezug zum Pro-
grammgebiet zusammengesetzt, das die Aufgaben der Gebietsmoderation (Quartiersma-
nagement vor Ort) wahrnimmt. Die Funktionen der Gebietsmoderation umfassen insbeson-
dere die bereichsübergreifende Vernetzung der in den Handlungsfeldrahmen initiierten Ak-
tivitäten, das Füllen der Zwischenräume zwischen den Einzelprojekten mit verbindenden
Aktionen und, vor allem, das Herstellen einer breitestmöglichen Beteiligungsbasis der Be-
wohnerschaft für die Programmumsetzung. Neben festen Präsenzzeiten tritt die Gebiets-
moderation vor allem im Kontext besonderer Veranstaltungen im Wohngebiet sowie an den
Schulen auf, die Kinder des Wohngebiets besuchen. Neben Maßnahmen, die die Soziale
Stadt im Wohngebiet sichtbar machen, betreffen die praktischen Aktivitäten gegenwärtig
das Initiieren einer laufenden Reihe regelmäßiger Klein- und Kleinstaktionen unterschiedli-
cher Art, die möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern ‚niedrigschwellige’ Gelegen-
heiten zum aktiven Mitmachen geben sollen.
In einem Workshop am 30.10.2007 (im Rahmen des Projekts prozessbegleitende Selbst-
evaluation) haben die am Programm beteiligten Personen die mit dem Ratsbeschluss vom
13.12.2006 verabschiedeten Programm- sowie die mit den Projektträgern vereinbarten Pro-
jektziele sortiert, präzisiert, mit handhabbaren Indikatoren versehen und zu einem vorläufi-
gen Zielsystem zusammengefügt ( Anlage 4), das auf der Grundlage erster Erfahrungen in
einem weiteren Workshop im Frühjahr kommenden Jahres weiterentwickelt werden soll.
3. Projektdurchführung: Zeitplan
Einen Überblick über die zeitliche Lage der Einzelprojekte vermittelt der Projektfahrplan
(Anlage 5).
4. Finanzierungsplan 2007 bis 2010
Wie zuvor im Stadterneuerungsprogramm 2007 angekündigt hat die Bezirksregierung
Münster mit ihrem am 03.08.2007 eingegangenen Zuwendungsbescheid vom 26.07.2007
eine weitere Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln im Umfang von 209.000 € als
Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2010 bewilligt. Die der Zuwendung zugrunde-
liegenden berücksichtigungsfähigen Ausgaben (348.000 €) korrespondieren, von einer
Ausnahme abgesehen, der mit Ratsbeschluss vom 13.12.2006 vorgesehenen Mittelvertei-
lung nach Einzelprojekten. Die angesprochene Ausnahme betrifft das Projekt 1.05 (Nach-
barschaftsstärkung und Mieter/innenschulung), dessen auf 5.000 € kalkulierte Kosten nicht
anerkannt wurden; der Zuwendungsbescheid regt insoweit ein Engagement der Woh-
nungsunternehmen an.
Um das Programm im Übrigen wie vorgesehen im Jahr 2010 fortzuführen, müssen die hier-
für erforderlichen Mittel wie folgt veranschlagt werden:
HHSt. Bezeichnung 2010 insg. 2007-2010
4000.655.2000.2 Programmmittel „Soziale Stadt“ 348.000 1.371.350
4000.171.2000.4 Zuwendung Land 209.000 823.000
4000.178.2000.0 Beteiligung Dritter 12.780 51.100
4000.178.2100.3 Beteiligung d. Stiftungen 13.000 52.000
nachrichtlich: ⇒ städtische Eigenleistungen 113.220 445.250
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V/0877/2007
5. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung legt zu den Haushaltsplanberatungen 2008 entsprechende Veränderungs-
blätter vor.
Einen ersten Erfahrungsbericht mit ausführlicheren Informationen auch über die einzelnen
Projekte wird die Verwaltung dem Rat, der Bezirksvertretung Münster-Nord sowie den an-
deren beteiligten Gremien im ersten Halbjahr 2008 vorlegen.
In Vertretung
gez.
Paal
Stadtrat
Anlage 1
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Anlage 1 1 Erläuterungen zum Programmbudget 2007 bis 2009 ( →→ →→ 2010) Mit Bescheid vom 14.12.2006 hat die Bezirksregierun g Münster für das Programmgebiet Kinderhaus – Brüningheide Zuwendungen aus Landes- und Bundesmitteln von insge- samt 614.000 € als Verpflichtungsermächtigungen bew illigt, die auf die Jahre 2007 bis 2009 wie folgt aufgeteilt sind: Jahre Landesmittel Bundesmittel Förderung pro Jahr 2007 153.000 € 37.000 € 190.000 € 2008 139.000 € 34.000 € 173.000 € 2009 31.000 € 220.000 € 251.000 € Insgesamt 323.000 € 291.000 € 614.000 € Das Verhältnis der Zuwendungen gegenüber den städtischen Finanzierungsanteilen (Haushalts- und Stiftungsmittel sowie Eigenanteile Dritter) pro Jahr muss jeweils 60 : 40 auf- weisen. Damit belaufen sich die kommunalen Anteile in den Jahren 2007 bis 2009 auf fol- genden Umfang: Haushaltsjahr 2007 2008 2009 Haushaltsmittel 100.900 € 89.570 € 141.560 € Stiftungsmittel 13.000 € 13.000 € 13.000 € Anteile Dritter 12.770 € 12.770 € 12.780 € städt. Anteile / Jahr 126.670 € 115.340 € 167.340 € Das Programmbudget für die Jahre 2007 bis 2009 beträgt damit: Jahre Landesmittel / Bun- desmittel städt. Anteile insge- samt zusammen 2007 190.000 € 126.670 € 316.670 € 2008 173.000 € 115.340 € 288.340 € 2009 251.000 € 167.340 € 418.340 € Insgesamt 614.000 € 409.350 € 1.023.350 € Für das Jahr 2010 verbleiben rechnerisch: Jahr Landesmittel / Bun- desmittel städt. Mittel / Stif- tungsmittel insgesamt 2010 211.000 € 141.750 € 352.750 € tatsächlich 209.000 € 113.220 € 12.780 € 13.000 € 348.000 €
Anlage 4
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Anlage 4 Programmziele Münster- Kinderhaus/ Brüningheide Stärkung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche Leitzielbereiche Handlungsfeld 1: Verbesserung der Wohnsituation Handlungsfeld 2: Gestaltung des öffentlichen Raums für einen sicheren und lebendigen Stadtteil Handlungsfeld 4: Integration zugewandereter Menschen fördern Handlungsfeld 6: Sicherung sozialer Netze und Infrastrukturen in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte Handlungsfeld 5: Bewältigung der Herausforderungen für das Bildungswesen Ziele des Handlungsfeldes 1.1 Optimierung und Sicherung des Wohnungsbestandes für die Zukunft 4.1 Unterstützung der Selbstorganisation von Migranten/- innen 6. 1. Reduzierung der Verschuldungsproblematik 5.1 Erhöhung der Chancengerechtigkeit durch eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung für Kinder und Jugendliche mit Sprachdefiziten - Zieldimension A: Stärkung der Bildungsinfrastruktur - Zieldimension B: Verbesserung der Sprachfähigkeiten - Zieldimension C: Verbesserung der schulischen Leistungen - Zieldimension D: Verbesserung der Elternbeteiligung 1.2 Sicherung bezahlbaren Wohnungsbestandes 4.2 Gewaltfreies Miteinander fördern/ Verbesserung der Konfliktvermittlung 6.2. Förderung der interkulturellen Verständigung 5.2 Die Beschäftigungsfähigkeit von mindestens 300 arbeitslosen Erwachsenen mit erheblichen Sprachdefiziten ist erhöht worden 1.3 Verbesserung und Schaffung langfristig sozial stabiler Bewohnerstrukturen 4.3 Förderung von Sozial-, Handlungs- und Selbstkompetenz 6.3 Aktivierung von bisher nicht erreichten Personengruppen 5.3 Nachhaltige Institutionalisierung von Förderangeboten im Sprachbereich 4.4 Förderung des interkulturellen und sozialen Zusammenlebens 6.4. Verbesserung von Motorik und Bewegung 5.4 Erhöhung der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche im Bildungswesen durch eine Erhöhung der gesundheitlichen Schulfähigkeit 4.5 Erhöhung der Bildungschancen/ Bildungsniveaus 6.5 Förderung eines gewaltfreien Umgangs 5.5 Erhöhung der Ausbildungsquote im Stadtteil/unter teilnehmenden Schulen 6.6 Verbesserung der kulturellen -, Freizeit- und Bildungssituation 5.6 Aufbau eines schulformübergreifenden Jugendtheaterensembles Kinderhaus zur Stärkung der Identifizierung mit Stadtteil und Schule 6.7 Verstärkung der Dorgenprävention Programm Soziale Stadt Münster-Kinderhaus/Brüningheide , Stand 31.10.2007 inkl. Ergebnisse des Ziele-Worksh ops vom 30.10.2007 Identifikation mit den Quartieren, Stadtteilöffentlichkeit und das Gebietsimage stärken Ziele "Soziale Stadt" Bundesprogramm Handlungsfeld 7. Quartiersmanagement Handlungsfeld 3: Stärkung der lokalen Ökonomie und der Beschäftigungssituation Die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen erhöhen Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Wohngebiet Die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen stabilisieren und verbessern Verbesserung der Wohnsituation und Wohnumfeldsituation _____________________ Univation 2007
Anlage 2
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Konstituierende Sitzung des Beirats Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide am 05.06.2007: Anlage 2
Vergabe der in 2007 benötigten Projektmittel
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Mittelvergabe in 2007: Entscheidung des Beirats
Projekt-Nr. 1 Bezeichnung Bereitgestellte Mittel in 2007
1. Wohnen
1.01 (S) Energetische Gebäudesanierung bis zu 15.000 €
1.02 (S) Marktanpassung des Wohnungsbest. (Umsetzung in 2008) 0 €
1.03 ( ) Wohnzukunft für ältere … (Umsetzung nicht vor 2008) 0 €
1.04 ( ) Weiterentw. d. Kooperationsvereinb. (kein gesonderter Finanzierungsbedarf) 0 €
1.05 ( ) Nachbarschaftsstärkung … (kein Finanzierungsbedarf in 2007) 0 €
1.06 ( ) Das Quartier spart Strom (kein gesonderter Finanzierungsbedarf) 0 €
1.07 ( ) Solares Kinderhaus (kein gesonderter Finanzierungsbedarf) 0 €
1.08 ( ) Alternative Flächennutzung … (kein Finanzierungsbedarf in 2007) 0 €
2. Öffentlicher Raum
2.02 (S) Spiel- und Freizeitzone (wird neu konzeptualisiert) 0 €
2.01 ( ) Städtebaul. u. lok. Maßnahmekonzept (aktualisierungsbedürftig) 0 €
3. Lokale Ökonomie
3.02 (S) Konzept Wirtsch.-/Arbeitsförderung (noch nicht umsetzungsreif) 0 €
3.01 ( ) Wertstoffe (Umsetzung wird in 2007 vorbereitet) 0 €
4. Integration
4.02 (S) Integrationsarbeit vor Ort bis zu 15.000 €
4.01 ( ) Mädchenprojekt „Unser Alltag …“ bis zu 2.070 €
4.03 ( ) Gewaltprävention bis zu 2.375 €
5. Bildung
5.01 (S) „Wir verstehen uns“ bis zu 30.000 €
5.02 (S) Elternkompetenz stärken bis zu 30.000 €
5.03 (S) „Stadtteileltern“ in Kindertageseinr. bis zu 5.000 €
5.04 (S) „Gesund aufwachsen in Kinderhaus“ bis zu 5.000 €
5.06 (S) Praxistage im Übergang Schule – Beruf bis zu 20.000 €
5.05 ( ) Ratgeberveranst. z. Gesundheitsförd. (Teile werden im Proj. 5.04 aufgegriffen) 0 €
5.07 ( ) Kinderhauser Jugendkultur bis zu 3.750 €
5.08 ( ) Schulkulturtage (vorerst zurückgestellt) 0 €
5.09 ( ) Internationale Kinderbibliothek (vorerst zurückgestellt) 0 €
1 (S): Schlüsselprojekt
( ): Impulsprojekt
Konstituierende Sitzung des Beirats Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide am 05.06.2007: Anlage 2
Vergabe der in 2007 benötigten Projektmittel
2
Projekt-Nr. Bezeichnung Bereitgestellte Mittel in 2007
6. Soziale Netze / Soziale Sicherung
6.01 (S) Schuldnerberatung vor Ort bis zu 23.350 €
6.02 ( ) Kulturprojekte bis zu 2.250 €
6.03 ( ) Bürgerbeteiligung / Moderation bis zu 2.760 €
6.04 ( ) Jungenprojekt / Sport gegen Gewalt bis zu 737 €
6.05 ( ) Integrative Jugendsozialarbeit bis zu 6.875 €
6.06 ( ) Mobile Jugend(sozial)arbeit (Umsetzung parallel zu Proj. 6.05) 0 €
6.07 ( ) Sport und Bewegung bis zu 3.450 €
6.08 ( ) Drogenprävention bis zu 2.253 €
7. Quartiersarbeit (Managementkosten)
7.01 (S) Quartiersmanagement bis zu 4.000 €
7.02 ( ) Quartiersfonds (sep. Entscheidung d. Beirats Ende 2007) 0 €
8. Selbstevaluation
8.01 (S) Prozessbegleitende Selbstevaluation 11.870,25 €
Summe:
bis zu 185.740,25 €
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Idenbrockplatz
- Brüningheide
- Kinderhaus 1
- Heidegrund
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0877/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37