mandari

6. Änderungssatzung der Schwalmtalwerke Anstalt des öffentlichen Rechts über die Höhe der Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung; hier: Weisungsrecht des Rates

Verwaltungsvorlage 107/14 vom 09.12.2014

Stand: Am 09.12.2014 im Rat der Gemeinde beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2014

    Rat der Gemeinde

    TOP 9.

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