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V/0380/2018

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2017

Vorlagen 30.04.2018

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Bericht_Jahresabschluss_2017

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Bericht_Jahresabschluss_2017

70211 Zeichen

Jahresabschluss 
Lagebericht 
 
Geschäftsjahr 2017

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
citeq 
 
Redaktion 
Peter Boenigk 
Tel.: 0251/492-18 11 
Fax: 0251/492-77 10 
e-Mail: boenigk@citeq.de 
http://www.citeq.de

3 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2017 ..................................................................................................................... 4 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017  .................... 6 
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8 
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8 
Passivseite ......................................................................................................................................................... 8 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10 
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse .................................................................................................12 
3.6 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................12 
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende  ...............................12 
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................12 
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................12 
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................12 
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................13 
Betriebsleitung .................................................................................................................................................13 
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................13 
Zentralausschuss .............................................................................................................................................13 
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................14 
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................14 
3.6.7 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................14 
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................15

4 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2017 
 
A K T I V S E I T E       31.12.2017   31.12.2016 
            EUR EUR   EUR 
          A. ANLAGEVERMÖGEN 
     
          
 
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 
    
  
1. Entgeltlich erworbene Software 2.119.219,00 
  
1.779.793,00  
  
2. Geleistete Anzahlungen 
 
22.404,16 
  
0,00  
      
  2.141.623,16 
 
1.779.793,00  
 
II. SACHANLAGEN 
     
  
1. Fahrzeuge 
  
42.789,00 
  
33.882,00  
  
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 5.265.089,00 
  
5.076.615,00  
  
3. Anlagen im Bau 
 
76.906,19 
  
82.682,38  
      
  5.384.784,19 
 
5.193.179,38  
 
III
. FINANZANLAGEN 
     
  
1. Beteiligungen 
 
1.000,00 
  
0,00  
  
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 23.551.694,09 
  
21.543.734,11  
       
23.552.694,09 
 
21.543.734,11 
       
31.079.101,44 
 
28.516.706,49  
          B. UMLAUFVERMÖGEN 
     
          
 
I. VORRÄTE 
      
   
Betriebsstoffe 
  
140.373,81 
 
84.157,29  
          
 
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE 
    
  
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 
    
  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 305.180,32 
  
191.377,83  
  
2. Forderungen an die Stadt 
 
6.951.871,43 
  
8.283.268,43  
   
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
   
   
31.12.2017 6.571.259,59 € 
 
 
   
   
31.12.2016 6.615.830,59 € 
 
 
   
  
3. Sonstige Vermögensgegenstände 31.545,53 
  
28.988,46  
   
   
   
   
  
     
   
  
  
7.288.597,28 
 
8.503.634,72  
          
 
III GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 
 
2.721,36 
 
3.103,18  
       
7.431.692,45 
 
8.590.895,19  
          C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 
 
1.295.709,54 
 
1.034.006,94  
          
       
39.806.503,43 
 
38.141.608,62

5 
P A S S I V S E I T E     31.12.2017   31.12.2016 
            EUR EUR   EUR 
          A. EIGENKAPITAL 
     
          
 
I. STAMMKAPITAL 
  
200.000,00  
 
200.000,00  
          
 
II. GEWINNRÜCKLAGEN 
     
  
andere Gewinnrücklagen 
  
7.107.080,12 
 
6.776.288,59  
       
 
  
 
III. JAHRESÜBERSCHUSS 
  
1.250.604,99 
 
863.442,71  
       
8.557.685,11 
 
7.839.731,30  
          B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN 
    
 
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG 
    
 
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 
 
982,00 
 
1.160,00  
          C. RÜCKSTELLUNGEN 
     
          
 
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 25.036.656,00 
  
23.828.083,00  
 
2. Steuerrückstellungen 
 
0,00 
  
5.442,00  
 
3. Sonstige Rückstellungen 
 
1.134.513,47 
  
1.405.565,18  
       
26.171.169,47 
 
25.239.090,18  
          D. VERBINDLICHKEITEN 
     
          
 
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.127.639,62 
  
1.129.076,26  
  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2017 1.127.639,62 € 
     
  
31.12.2016 1.129.076,26 € 
     
 
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 673.940,64 
  
692.701,02  
  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2017 673.940,64 € 
     
  
31.12.2016 692.701,02 € 
     
 
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 2.789.437,25 
  
2.371.367,80  
  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2017 2.789.437,25 € 
     
  
31.12.2016 2.371.367,80 € 
     
 
4. Sonstige Verbindlichkeiten 
 
479.635,90 
  
854.450,70  
 
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2017 479.635,90 € 
     
  
31.12.2016 854.450,70 € 
     
 
b) davon aus Steuern 
     
  
31.12.2017 59.281,70 € 
     
  
31.12.2016 65.076,32 € 
     
       
5.070.653,41 
 
5.047.595,78  
          E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 
 
6.013,44 
 
14.031,36  
          
       
39.806.503,43 
 
38.141.608,62

6 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 
bis 31. Dezember 2017 
 
     
2017 2017 
 
2016 
     
EUR EUR 
 
EUR 
1. Umsatzerlöse 
  
25.622.120,41 
  
24.683.272,09  
 
./. Rückerstattung ÖrV 
  
-297.865,29 
  
-917.838,97  
     
25.324.255,12 
  
23.765.433,12  
     
 
   2. Sonstige betriebliche Erträge 
 
72.755,30 
  
67.700,37  
         3. Gesamtleistung 
   
25.397.010,42 
 
23.833.133,49  
         4. Materialaufwand 
      
 
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs- 
     
  
stoffe und für bezogene Waren 
 
332.547,43 
  
343.461,07  
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
8.572.766,06 
  
7.780.721,77  
     
8.905.313,49 
  
8.124.182,84  
         5. Rohergebnis 
   
16.491.696,93 
 
15.708.950,65  
         6. Personalaufwand 
      
 
a) Löhne und Gehälter 
  
7.388.273,49 
  
7.550.486,19 
 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
 
 
   
  
Altersversorgung und für Unterstützung 
 
2.540.773,79 
  
2.408.094,89 
  
davon für Altersversorgung 
 
9.929.047,28 
  
9.958.581,08 
  
2017: 1.381.974,65 € 
     
  
2016: 1.288.394,56 € 
     
         7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
     
      
  
3.509.841,65 
  
3.150.933,00  
         8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
952.569,39 
  
935.675,11  
         9. Betriebsergebnis 
   
2.100.238,61 
 
1.663.761,46  
         10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 
328.562,98 
  
335.082,79  
         11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
 
1.165.553,71 
  
1.104.690,41  
 
davon aus Aufzinsung 
      
 
2017: 1.161.846,00 € 
     
 
2016: 1.098.763,00 € 
     
         12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
  
12.031,89 
 
29.690,13  
      
 
  13. Ergebnis nach Steuern 
   
1.251.215,99 
 
864.463,71  
         14. Sonstige Steuern 
   
611,00 
 
1.021,00  
         15. Jahresüberschuss 
   
1.250.604,99 
 
863.442,71

7 
3 Anhang 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „citeq“ der Stadt Münster zum 
31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der 
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betrieblichen Beso n-
derheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Poste n „Fahrzeuge“, „Forderun-
gen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüssen zur 
Finanzierung des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung 
durch die Kürzung der Umsatzerlöse um die Rüc kerstattung des im ÖrV -Bereich erzielten Übe r-
schusses an die Kooperationspartner entsprochen. 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.  
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit au f-
gestellt. 
Die e ntgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche 
Nutzungsdauer abgeschrieben.  
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach  der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gerin g-
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00  € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr 
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. 
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durc h-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nom inalwert unter Berücksichtigung 
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die 
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten B e-
träge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für A n-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlag evermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, 
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen. 
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der G e-
nerationentafel der Heubeck AG, Köln 2005, angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet 
und ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,0 % zu 
Grunde gelegt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt. 
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von 
21,16 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal - und Organisationsamt der Stadt 
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend 
von jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken 
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der 
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen 
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreiche nde objektive Hinweise für deren

8 
Eintritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entspr e-
chenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen 
wurde. 
Der Barwert der Rückstellun gen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit einem Zinssatz in Höhe 
von 2,07 % berechnet. 
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Betr ä-
ge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz 
Aktivseite 
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der A b-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs. 
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 6.951.871,43 € (Vorjahr: 8.283.268,43 €). 
Darin enthalten sind Forderungen aus 
 der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen 
von der Stadt Münster in Höhe von 6.571.259,59 € (Vorjahr: 6.615.830,59 €), 
 Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden  in Höhe von 
192.356,47 € (Vorjahr: 1.546.217,76 €), 
 Gewerbesteuerforderungen von 11.431,00 € (Vorjahr: 0,00 €), 
 Lieferungen und Leistungen in Höhe von 176.824,37 € (Vorjahr: 121.220,08 €). 
Passivseite 
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 330.791,53 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbliebende Betrag in Höhe von 532.651,18 € wurde an die Stadt Münster ausgeschüttet. 
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzie rung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des 
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang 
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens.

9 
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten: 
 
Sonstige Rückstellungen 31.12.2016 
€ 
31.12.2017 
€ 
Urlaub und Überstunden 628.316,48  656.880,47 
Altersteilzeit 526.909,00  219.674,00 
Ausstehende Rechnungen 186.334,70  193.478,00 
Archivierungskosten 40.000,00  40.000,00 
Jahresabschluss 24.005,00  24.481,00 
Summe Sonstige Rückstellungen 1.405.565,18 1.134.513,47 
 
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten: 
  davon mit einer 
Laufzeit 
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre 
Erhaltene Anzahlungen 
Vorjahr 
1.128 
1.129 
1.128 
1.129 
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Vorjahr 
674 
693 
674 
693 
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 
Vorjahr 
2.789 
2.371 
2.789 
2.371 
0 
0 
0 
0 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Vorjahr 
480 
855 
480 
855 
0 
0 
0 
0 
Gesamt 
Vorjahr 
5.071 
5.048 
5.071 
5.048 
0 
   0 
0 
0 
 
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster  belaufen sich auf 2.789.437,25 € (Vor-
jahr: 2.371.367,80 €). 
Davon betreffen 
 121.078,10 € (Vorjahr: 382.830,61 €) Leistungsentgeltrückerstattung des ÖrV-Bereichs, 
 2.471.017,95 € (Vorjahr: 1.988.250,65 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen g e-
genüber der Stadt  Münster. Darin der größte Posten: MEP Finanzierungsausgleich 2007-2017 
i. H. v. 2.251.246,21 €, 
 197.218,47 (Vorjahr: 0,00 €) Verbindlichkeiten aus Weiterleitung von Pensionsansprüchen b e-
dingt durch den Mitarbeiterwechsel von der citeq zur Stadt Münster, 
 122,73 € (Vorjahr: 286,54 €) Zinsverbindlichkeiten.

10 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch Erträge mit Einrichtungen der Stadt Münster, mit Koop e-
rationspartnern und Dritten erzielt. 
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für die Stadt Münster quartalsweise erbracht: 
Leistung 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2017 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2016 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2015 
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks, 
Thin Client) 4.132 3.977 3.716 
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 3.715 3.654 3.447 
Bereitstellung von Druckern / Plottern 1.703 1.583 1.492 
Bereitstellung von Scannern 326 299 279 
Bereitstellung von Sicherungssystemen 18 17 13 
Bereitstellung von Telefaxgeräten, Headsets 300 286 298 
Bereitstellung von PDA/Smartphone/Tablet 549 465 344 
Bereitstellung von Telefongeräten / -einrichtungen 
und mobile Telefonie 7.490 7.393 7.162 
 Abrechnung in € 
Bereitstellung von Anwendungen (Software) 2.065.170,71 2.130.828,69 2.023.816,10  
Bereitstellung von Hard- und Software gesamt 9.298.323,94 8.935.058,80 8.700.350,81  
 
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für den Medienentwicklungsplan der Stadt Münster 
quartalsweise erbracht: 
Leistung 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2017 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2016 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2015 
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks, 
Thin Client) 3.049 3.009 3.043 
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 2.492 2.464 2.553 
Bereitstellung von Druckern / Plottern 574 564 573 
Bereitstellung von Scannern 111 117 129 
Bereitstellung von Sicherungssystemen 1 0 0 
Bereitstellung von /Smartphone/Tablet 15 0 0 
 Abrechnung in € 
Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen  395.844,72 385.952,07 383.781,15  
Bereitstellung von Hardware und Netzen gesamt 2.192.796,04 2.097.376,75 2.178.231,04

11 
Folgende Dienstleistungen wurden im Rahmen der ÖrV für die Kooperationspartner und Dritte e r-
bracht: 
Aufgabenbereich Umsatzanteil vor Ausschüttung 
 2017 2016 2015 
Zentrale Verwaltung 0,07% 0,08% 0,03% 
Personalwesen 12,49% 12,76% 13,02% 
Statistik und Wahlen 2,95% 0,36% 0,42% 
Kämmerei (SAP und Infoma NKF) 18,86% 20,17% 19,39% 
Kasse (Verwaltungsvollstreckung) 1,29% 1,51% 1,56% 
Steuern (Steuern und Abgaben) 4,02% 4,30% 4,61% 
Sicherheit und Ordnung (Ausländerwesen, Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten, Veterinärangelegenhei-
ten, Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinwesen) 
8,31% 7,58% 7,27% 
Einwohner- und Meldewesen 4,63% 4,94% 5,92% 
Personenstand (Standesamt) 1,47% 1,52% 1,55% 
Feuerschutz (Krankentransport) 0,61% 0,59% 0,74% 
Schule und Kultur 0,10% 0,06% 0,05% 
Büchereiwesen 0,12% 0,15% 0,13% 
Musikschule 0,06% 0,06% 0,06% 
Soziales (Sozialwesen) 7,93% 9,34% 8,70% 
Jugend (Mündelgeld, Kostenermittlung Kindergärten, 
Kindergartenverfahren, Jugendamtsverfahren) 3,46% 3,34% 3,40% 
Gesundheitswesen 0,11% 0,06% 0,06% 
Bauverwaltung 0,36% 0,52% 0,48% 
Vermessung und Kataster 0,12% 0,13% 0,14% 
Bauordnung 0,22% 0,23% 0,24% 
Wohnungsförderung (Wohnungswesen) 0,15% 0,15% 0,34% 
Hochbau 0,51% 0,40% 0,35% 
Tiefbau (Tiefbauinformation / Fäkalschlammentsor-
gung) 0,01% 0,01% 0,01% 
Grünflächen (Friedhofswesen) 0,13% 0,15% 0,18% 
Wirtschaftliche Betätigung 
(Virenschutz, Datenbanken, IMSWare) 2,60% 2,64% 2,61% 
Bereitstellung Server 0,82% 0,84% 0,81% 
Betrieb, Unterhaltung von Netzen 
(Allgemeine Leistungen, Abruf von Leistungen, An-
bindung von Nebenstandorten) 
8,12% 7,88% 7,83% 
Dienstleistungen 
(DataClearing NRW, Krebsregister, Governikus) 6,59% 5,77% 5,69% 
Dienste (Internet-Server/Nutzer, Internet-Leistungen 
nach Angebot, Redaktionssystem, Virtuelle Poststel-
le, E-Government) 
6,42% 7,18% 7,24% 
Dienstleistung / Betreuung (Betreuung fremder 
Systeme, Arbeitsstunden, Datensicherung, digitale 
Archivierung, Dokumenten-Management-System) 
3,00% 2,86% 2,61% 
Pauschalen (Einwohnerpauschale u. a.) 4,47% 4,42% 4,56% 
Summe über alle Aufgaben 100,00% 100,00% 100,00%

12 
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse 
Die Leistungen wurden nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet. 
Leistung Erträge 
2017 in € 2016 in € 2015 in € 
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 9.298.323,94  8.935.058,80 8.700.350,81  
Dienstleistungen für den Bereich Medienentwick-
lungsplan der Stadt Münster 2.192.796,04  2.097.376,75 2.178.231,04  
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Anteil 
Stadt Münster) 4.905.825,52  4.897.013,78 4.874.500,90  
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Dritte) 8.943.079,15  8.473.414,36 8.065.667,05  
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, 
Beraterleistungen, kurzfristige Ausleihungen von 
Hardware) 
282.095,76  280.408,40 305.006,44  
Leistungsentgeltrückerstattung an die Kooperations-
partner -297.865,29  -917.838,97 -1.169.032,01  
Umsatzerlöse gesamt 25.324.255,12 23.765.433,12 22.954.724,23 
3.6 Sonstige Angaben 
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende 
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Arbeitsnehmer beträgt im Ge-
schäftsjahr:  
 
Zeitpunkt Beamte Angestellte 
gesamt 
(ohne Azu-
bis) 
nachrichtl.: 
Azubis 
31.03.2017 43 103 146 9 
30.06.2017 42 103 145 9 
30.09.2017 41 98 139 9 
31.12.2017 40 108 148 9 
 42 103 145 9 
Durchschnitt 
Vorjahr 48 97 143 10 
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für das Jahr 2017 
601 T€ und für die Folgejahre jährlich 671 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfristige Mietverträge 
mit der Stadt Münster. 
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs - 
und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung  und der weiteren e r-
brachten Leistungen entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen und beträgt 
23.341,85 € (Vorjahr: 22.865,85 €). Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet das 
Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses und  des Lageberichtes sowie der Prüfung nach 
§ 53 HGrG. 
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2017 einbezogen.

13 
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe 
Betriebsleitung 
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder. 
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 2017 insgesamt: 118.533,59 € einschließlich der 
Arbeitgeberanteile. Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basis einer Sondervereinbarung in 
Anlehnung an die Regelungen des T arifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbez o-
gene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Vergütung nicht 
enthalten. 
 
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen  und Al-
tersteilzeit 146.276,48 € aufgewendet, worin der Zinsanteil für die Pensionsrückstellungen enthalten 
ist. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.369.337 €. 
Betriebsausschuss 
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen durch den Betrieb citeq. 
 
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 201 7 in 5 öffentlichen und 5 nicht-öffentlichen Sitzungen von 
der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet. 
Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen. 
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses sind sämtlich in Münster 
wohnhaft. 
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.201 7 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr , RF = 
Ratsfrau): 
 
Ordentliche Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bü r-
ger/innen 
Stellvertretende Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bü r-
ger/innen 
1. RH Dr. Michael Jung, Studienrat, 
      Vorsitzender 
1. RF Anne Schulze Wintzler, Verbraucher- 
 beraterin 
2. RH Otto Reiners, Referatsleiter 
Stellvertr. Vorsitzender 
2. RH Pascal Powroznik, Studienrat  
3. RH Jens Christian Heinemann, Office -
Manager, 
2. Stellvertr. Vorsitzender  
3. RH Gilbert Hartmann, Bankkaufmann 
4. Hans-Gerd van Schelve,  
Informatikkaufmann  
4. Philip Neumann, Student der Rechtswis -
 senschaften  
5. RH Manfred Wenzel, Elektrotechnik -
 Meister / Projektleiter  
5.  NN 
6.  Karsten Hannig, Angestellter   6. RH Johannes Schmanck, Selbständig 
 im Bereich Gastronomie / Datentechnik  
7. Jürgen Lemke, Dozent für Medientechnik 7. Jörg Rostek, Buchhändler  
8. RH Jörg Berens, Referent Öffentlich - 
      keitsarbeit 
8. Martin Gerhardy, Jurist  
9. Dr. Ralf Henrichs   9. Lukas Hochberger, Student  
 
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss: 
Frau Bürgermeisterin Manuela Mahnke (Nottuln) und Herr Bürgermeister Wilhelm Sendermann (O l-
fen). 
Zentralausschuss 
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, so u. a. 
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2017 zweimal getagt.

14 
Mitglieder 
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich -rechtlichen-Vereinbarung beteiligten 
Kooperationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres). 
Arbeitsausschuss 
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralau s-
schusses vor. Er hat im Jahr 2017 zweimal getagt. 
Mitglieder 
Jeweils eine Dienstkraft der für IT -Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperation s-
partner. 
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe von 328.562,98 € 
(Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Re stbetrag in Höhe von 
922.042,01 € ist an die Stadt Münster auszuschütten. 
3.6.7 Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017  sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eing e-
treten. 
 
 
Münster, den 31.03.2018 
citeq 
 
 
 
Stefan Schoenfelder

15 
4 Anlagennachweis 
 
 
 
 
Kennzahlen 
Durch-
schnittl. 
Rest-
buch-
wert 
v.H. 
14 
  
  
  
  
  
13,20  
  
  
  
  
  
  
30,23  
 
 
  
  
100,00  
 
53,96 
 
 
Durch-
schnittl. 
Abschrei-
bungs-
satz 
v.H. 
13 
  
  
  
  
  
7,60  
  
  
  
  
  
  
12,78  
 
 
  
  
0,00  
 
6,09 
 
 
  
Restbuchwerte 
am Ende des 
vorange-
gangenen WJ 
€ 
12 
  
  
1.779.793,00  
0,00  
  
1.779.793,00  
  
  
33.882,00  
5.076.615,00  
82.682,38  
  
5.193.179,38  
 
 
0,00  
21.543.734,11  
21.543.734,11  
 
28.516.706,49 
 
 
  
Restbuchwerte 
am Ende des 
WJ 
€ 
11 
  
  
2.119.219,00  
22.404,16  
  
2.141.623,16  
  
  
42.789,00  
5.265.089,00  
76.906,19  
  
5.384.784,19  
 
 
1.000,00  
23.551.694,09  
23.552.694,09  
 
31.079.101,44 
 
 
Abschreibungen 
Endstand 
31.12.2017 
€ 
10 
  
  
14.086.804,22  
0,00  
  
14.086.804,22  
  
  
101.898,66  
12.328.108,73  
0,00  
  
12.430.007,39  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
26.516.811,61 
 
 
Abgang 
(d.h. ange-
sammelte 
Abschreibun-
gen auf die in 
Spalte 4 
ausgewiesenen 
Beträge) 
€ 
9 
  
  
145.216,87  
0,00  
  
145.216,87  
  
  
18.558,00  
1.565.599,67  
0,00  
  
1.584.157,67  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
1.729.374,54 
 
 
Zugang 
(d.h. Abschrei-
bungen im WJ 
2017) 
€ 
8 
  
  
1.233.874,44  
0,00  
  
1.233.874,44  
  
  
10.511,00  
2.265.456,21  
0,00  
  
2.275.967,21  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
3.509.841,65 
 
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen 
Anfangsbe-
stand 
01.01.2017 
€ 
7 
  
  
12.998.146,65  
0,00  
  
12.998.146,65  
  
  
109.945,66  
11.628.252,19  
0,00  
  
11.738.197,85  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
24.736.344,50 
 
Anschaffungs- und Herstellungskosten 
Endstand 
31.12.2017 
€ 
6 
  
  
16.206.023,22  
22.404,16  
  
16.228.427,38  
  
  
144.687,66  
17.593.197,73  
76.906,19  
  
17.814.791,58  
 
 
1.000,00  
23.551.694,09  
23.552.694,09  
 
57.595.913,05 
Anlagennachweis 
Umbuchungen 
2017 
€ 
5 
  
  
0,00  
0,00  
  
0,00  
  
  
0,00  
63.175,02  
-63.175,02  
  
0,00  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
0,00 
Abgang 
2017 
€ 
4 
  
  
145.216,87  
0,00  
  
145.216,87  
  
  
25.078,00  
1.578.811,93  
0,00  
  
1.603.889,93  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
1.749.106,80 
Zugang 
2017 
€ 
3 
  
  
1.573.300,44  
22.404,16  
  
1.595.704,60  
  
  
25.938,00  
2.403.967,45  
57.398,83  
  
2.487.304,28  
 
 
1.000,00  
2.007.959,98  
2.008.959,98  
 
6.091.968,86 
Anfangsbestand 
01.01.2017 
€ 
2 
  
  
14.777.939,65  
0,00  
  
14.777.939,65  
  
  
143.827,66  
16.704.867,19  
82.682,38  
  
16.931.377,23  
 
 
0,00  
21.543.734,11  
21.543.734,11  
 
53.253.050,99 
Posten des Anlagevermögens 
 
 
1 
  
Immaterielle Vermögens-
gegenstände 
Entgeltlich erworbene Software 
Geleistete Anzahlungen 
  
Summe immaterielle Vermögensgegenstän-
de 
  
Sachanlagen 
PKW 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 
Anlagen im Bau 
  
Summe Sachanlagen 
  
Finanzanlagen 
Beteiligungen 
Wertpapiere des Anlagevermögens 
Summe Finanzanlagen 
  
Gesamtsumme 
 
  
  
  
I. 
1. 
2. 
  
  
II. 
1. 
2. 
3. 
  
  
III. 
1. 
2.

16 
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
zum Lagebericht der citeq 2017 
 
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen ........................................................................................................17 
5.1 Organisationsstruktur / Standorte ........................................................................................................17 
5.2 Geschäftsprozesse ..............................................................................................................................17 
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ..........................................................................................18 
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen ..............................................................................................18 
5.4.1 Infrastrukturmaßnahmen im Rechenzentrum ..................................................................................18 
5.4.2 Datenschutz und Datensicherheit ....................................................................................................18 
5.4.3 Münster ............................................................................................................................................19 
5.4.4 Medienentwicklungsplan (MEP) ......................................................................................................19 
5.4.5 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren ..........................................................................................................20 
5.4.6 E-Government – DataClearing NRW ...............................................................................................20 
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................21 
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................21 
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................21 
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ...........................................................................................21 
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ..........................................................................22 
7 Prognose-, Chancen und Risikobericht ........................................................................................................23 
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................23 
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................24 
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................26 
8 Organigramm ................................................................................................................................................27

17  
  
Sei-
te: 
17 
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen 
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das 
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in 
der Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009. 
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Information s-
technologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen 
Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über 
die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einr ichtung citeq der Stadt Münster) 
und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. 
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs - und Nebenbetriebe ist die Optimierung des 
kommunalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürgerinnen und Bürger durch eine bedarfsor i-
entierte Erbringung von IT -Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung 
Münster, für die öffentlichen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) und die übri-
gen Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen 
der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaftlichen 
Leistungserbringung zu erfüllen. 
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Ober-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung 
mit der citeq. 
5.1 Organisationsstruktur / Standorte 
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplans der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerser-
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq betreibt an zwei 
Standorten zentrale Technikräume. Weitere Technikräume werden in den Stadthäusern und in ve r-
schiedenen Schulen betrieben. 
5.2 Geschäftsprozesse 
Die citeq beschäftigt als städtischer IT -Dienstleister für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und 
deren Einrichtungen durchschnittlich 145 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 9 Auszubildende in 
unterschiedlichen Ausbildungsberufen. Die Doppelro lle der citeq als Querschnittsam t der Stadt 
Münster und externer Dienstleister für weitere Behörden stellt eine Besonderheit unter den komm u-
nalen IT-Dienstleistern in Deutschland dar. 
Als dienstleistendes Querschnittsamt der Stadt Münster steuert und betre ibt die citeq die Inform a-
tions- und Kommunikationstechnologie der Stadt Münster: Dazu zählen alle städtischen Büroa r-
beitsplätze und die kommunalen Fachanwendungen, die in einem sicheren und auf mehrere Stan d-
orte verteilten Rechenzentrum betrieben werden. D ie Standorte sind untereinander sowie mit den 
städtischen Dienstgebäuden über citeq-eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber hinaus betreibt 
die citeq die IT-Infrastruktur der mehr als 80 städtischen Schulen der Stadt Münster im Rahmen des 
Medienentwicklungsplans. Da die citeq neben ihrer IT -Kompetenz auch über ein sehr umfassendes 
Wissen um die kommunalen Strukturen und Prozesse verfügt, arbeitet sie bei der Optimierung der 
Verwaltungsabläufe der Stadt Münster eng mit dem Personal- und Organisationsamt zusammen. 
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Funktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für 
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren z. B. die Breitband - und WLAN -Koordinatoren, d ie ihr Augenmerk über den Verwaltungs -
Tellerrand hinaus auch in die Internet -Infrastruktur der Stadtgesellschaft richten. Die Einrichtung 
eines Open Data Koordinators ist vorgesehen, um – auch aus Wirtschaftsförderungsgründen – die 
Datenschätze der Stadtve rwaltung und städtischen Beteiligungen für die Öffentlichkeit elektronisch 
verarbeitbar zugänglich zu machen. Weitere Digitalisierungsschwerpunkte sind der Aufbau eines 
virtuellen Rathauses, welches integriert auch das zukünftige Bürgerservicezentrum unterstützen soll. 
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq mit 20 umliegenden Kreis -, Stadt- und Gemeindeverwaltun-
gen über eine öffentlich -rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400 weitere Behörden 
IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Komm unalverwaltungen und kommunalen Einrichtu n-
gen auch Landes- und Bundeseinrichtungen. Auch das Bundesamt für Justiz, die Bundesagentur für

18 
Arbeit, das Bundesverwaltungsamt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein -Westfalen und auch 
die Verbände der Diözesen u nd der Evangelischen Kirche Deutschlands beziehen IT -Services von 
der citeq. 
Von der Doppelrolle als dienstleistendes Querschnittsamt und als externer Dienstleister profitieren 
sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden: 
 Die Stadt Münster profi tiert von der interkommunalen Zusammenarbeit über Synergien beim IT -
Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen, die 
in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden. 
 Die externen Kunden prof itieren vom Know -how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der citeq, 
das sie in ihrer Funktion als interner IT-Dienstleister der Stadt Münster erwerben und – quasi ne-
benbei - in ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten  IT-
Bedarf der Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche 
IT-Funktionen anbieten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen 
Kunden die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen. 
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft 
Der von einem starken Kostendruck geprägte kommunale IT -Markt verlangt nach einer Intensivi e-
rung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die citeq begreift diese Herausforderung als Chance 
und arbeitet eng mit anderen Kommunen und IT-Unternehmen zusammen. 
Die citeq ist Mitglied im Dachverband kommunaler IT -Dienstleister in NRW (KDN) und der VITAKO 
(Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler IT -Dienstleister). Über die Bündelung der Beschaffungen 
von Hard- und Software innerhalb dieser Verbünde verbessert die citeq die Einkaufskonditionen für 
die notwendige Hard- und Software. Die verteilten IT-Fachkompetenzzentren des KDN bieten zudem 
eine hoch wirtschaftliche Betriebsleistung , die im Bereich von Standesamts - und Sozialwesen auch 
von der citeq genutzt werden . In diesen Leistungsverbund bringt sich die citeq aber auch mit eig e-
nen Leistungen aktiv ein. 
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der VITAKO profitiert die citeq vom Erfahrungsaustausch der 
Mitglieder und beteiligt sich aktiv bei den Diskussionen um die Modernisierung der öffentlichen Ve r-
waltung.  
In die landes- und bundesweiten Netzwerke der IT-Dienstleister sind auch die kommunalen Spitzen-
verbände eingebunden. 
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen 
5.4.1 Infrastrukturmaßnahmen im Rechenzentrum 
Die citeq strebt an, für d as im Februar 2016 in Betrieb genommene Rechenzentrum York-Ring ein 
erweitertes Zertifikat „TÜV geprüftes Rechenzentrum – hochverfügbar Stufe 3“ zu erlangen. Dafür 
wird der Technische Überwachungsverein (TÜ V) eine weitere Sicherheitsprüfung/Auditierung in A n-
lehnung an BSI-Grundschutz und ISO 27001 durchführen. 
5.4.2 Datenschutz und Datensicherheit 
Die citeq verfolgt weiterhin das Ziel, eine Zertifizierung des IT -Verbundes „Rechenzentrumsbetrieb“ 
nach den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erlangen. 
Insgesamt sind mehr als 1.600 Maßnahmenempfehlungen zu prüfen, zu bewerten und unter Abw ä-
gung sicherheitstechnischer sowie wirtschaftlicher Aspekte umzusetzen. Die für einen sicheren Be-
trieb erforderlichen Maßnahmen sind identifiziert und wurden zum überwiegenden Teil bereits u m-
gesetzt. Die noch ausstehenden Maßnahmen werden nunmehr priorisiert bearbeitet. Neben den rein 
technischen Maßnahmen sind vor allem noch eine Reihe gru ndlegender organisatorischer Manage-
mentprozesse im IT-Verbund zu etablieren. Daher wurden die Aufgabenfelder „Notfallmanagement“ 
und „Changemanagement“ priorisiert und jeweils durch Einrichtung einer sachbearbeitenden Stelle 
unterstützt.

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Sei-
te: 
19 
In Anbetracht des beim BSI für 2018 terminierten Wechsels auf eine neue Grundschutzstruktur (BSI 
Standards 200-x) ist die Einreichung eines  Zertifizierungsantrages beim BSI für das 3. Quartal 2018 
geplant. 
5.4.3 Münster 
Die für die Stadt Mün ster möglichen IT -Projekte und -Maßnahmen können aufgrund der eing e-
schränkten finanziellen Vorgaben nicht vollständig umgesetzt werden. Die weitere Digitalisierung der 
Verwaltung ist aber von einer ausreichenden Finanzausstattung abhängig.  
 
Unabhängig davon konnten aber weitere Projekte zum Abschluss gebracht bzw. begonnen werden: 
 
 Mobile Lösungen: die veraltete BlackBerry-Infrastruktur wurde vollständig durch ein moder-
nes  Mobile-Device-Management und  Geräten mit dem Betriebssystem IOS (iPhone und 
IPAD) ersetzt.  
 Breitbandkoordination: Besetzung der Stelle eines Breitbandkoordinators und Vorstellung ei-
nes ersten Berichtes 
 Weiterer Ausbau der WLAN-Infrastruktur in Dienstgebäuden 
 Einführung eines Web-to-print Portals 
 Auswahl einer Kita-Verwaltungssoftware 
 Auswahl und Einführung einer Software für den vorbeugenden Brandschutz 
 Einführung Vergabemanagementsystem 
 Online-Kursbuchung 
 Auswahl Langzeitarchivlösung  
 Vorbereitung des WINDOWS10-Rollout für die gesamte Stadtverwaltung 
 Inbetriebnahme der IT-Infrastruktur der ersten sanierten Bauabschnitte im Stadthaus 1 
 Einbindung weiterer Dienstgebäude in die städt. Breitbandinfrastruktur (z. B. Friedrich-Ebert-
Str.) 
5.4.4 Medienentwicklungsplan (MEP) 
Die citeq hat das MEP-Konzept grundlegend überarbeitet. Damit wird u. a. der technischen Entwick-
lung bei den mobi len internetfähigen Geräten und ihren Einsatzmöglichkeiten im Schulunterricht 
sowie den Möglichkeiten der Informationsbereitstellung über das Internet (Cloud) Rechnung getr a-
gen. Die Bedienung der sich daraus ergebenden Anforderungen stellt einen Schwerpunk t des MEP-
Konzeptes dar. 
Das von der citeq überarbeitete Konzept sieht u. a. folgende Bausteine vor: 
 Breitbandige Netzanbindung der Schulen 
 Einrichtung von WLAN -basierten Internetzugängen als infrastrukturelle Maßnahme für alle 
Schulen einschließlich der Nutzungsmöglichkeit für Bring Your Own Device (BYOD) 
 Bereitstellung einer Management -Plattform mit dynamischen Möglichkeiten für den Betrieb 
der IT-Systeme im pädagogischen Bereich. Verbesserung der Präsenz in den Schulen und 
der telefonischen Erreichbarkeit 
 Aufnahme von iPads in den MEP-Warenkatalog 
 
In der Dokumentation dieser bedarfsorientierten Weiterentwicklung des MEP wurden auch die finan-
ziellen und personellen Auswirkungen der neuen bzw. verbesserten Funktionen beschrieben. So 
konnte sie als Entscheidungsgrundlage den politischen Gremien vorgelegt werden. Auf der Grundla-
ge dieser Anforderungen für den MEP und der notwendigen Finanzierung erfolgte eine Beschlus s-
fassung Ende 2016.

20 
Im Jahr 2017 wurden folgende weitere wichtige Maßnahmen im Bereich des MEP begonnen bzw. 
umgesetzt: 
 Der Abschluss des Aussc hreibungsverfahrens zur Auswahl eines Managementsystems für 
die IT-Ausstattung der Schulpädagogik, die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des au s-
gewählten Produktes Time for kids und die Installation an ersten Schulen. 
 Mit der Installation erfolgte gleichzeitig die Umstellung der Endgeräte auf Windows10  
 Weiterer Ausbau der Infrastruktur in den Schulstandorten zur WLAN-Vorbereitung 
5.4.5 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren 
Die Kooperationspartner im Rahmen der ÖrV streben eine Ausweitung der ÖrV -Gemeinschaft auf 
alle kreisangehörigen Kommunen der Kreise Coesfeld und Warendorf an. Zu diesem Zweck wurden 
mit der Bezirksregierung Gespräche zur rechtlichen Erweiterung der ÖrV und schon mit 4 von 8 
Gemeindevertretern zur ÖrV-Aufnahme geführt. Die weiteren Gespräche stehen in 2018 an.  
Im Bereich der ÖrV -Gemeinschaftsverfahren hat die citeq auch im Jahr 2017 gemeinsam mit ihren 
ÖrV-Partnern vielfältige Aktivtäten unternommen. Die nachfolgend beschriebenen Projekte zeigen 
die Bandbreite dieser Projekte, die allesamt sehr positiv e Effekte der interkommunalen Zusamme n-
arbeit mit sich bringen. 
Im Bereich des Einwohnerwesens wurden die notwendigen Vorbereitungen für eine Versionsumstel-
lung des Verfahrens MESO auf VOIS/MESO geschaffen, die in 2018 durchgeführt werden soll und 
mit erheblichem Aufwand bei der citeq und den Partnern verbunden ist. Durch diese technische Um-
stellung werden die Voraussetzungen für den Ausbau der Bürgerservices in den Kommunen g e-
schaffen. In diesem Zusammenhang wurde der Auswahlprozess für ein Anfrage - und Antragsma-
nagement gestartet. 
Mit der vorgenommenen Einführung des Verfahrens MIGEWA (Gewerbeverfahren) und den Vorb e-
reitungen für die Einführung bei der Stadt Hamm wurde ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung der 
Bürgerservices vorgenommen. Dieses Verfahren wird in den kommenden Jahren durch das Produkt 
VOIS/GESO ersetzt und greift dann auf die gemeinsame einheitliche technische Plattform VOIS z u-
rück. Dieses bringt für den Betrieb erhebliche Verbesserungen. 
Für die Umstellung des Wahlverfahrens von PC-Wahl auf die Software Votemanager des Herstellers 
vote iT wurde die Entscheidung getroffen. Dieses Migrationsprojekt wird erforderlich, weil die Sof t-
warepflege für das bisherige Verfahren im Jahr 2018 ausläuft. Das Projekt für die konkrete Umste l-
lung hat nach den Bundestagswahlen 2017 begonnen. 
Der Ausbau des DMS wurde in der Kooperation vorangetrieben. Bei verschiedenen Kommunen 
wurden weitere Lösungen implementiert, so wurde z. B. die eAkte in der Ausländerbehörde der 
Stadt Münster eingeführt.  
5.4.6 E-Government – DataClearing NRW 
Der von der citeq gemeinsam mit dem Partnerrechenzentrum KRZN Kamp -Lintfort seit 2006 betrie-
bene Dienst DataClearing NRW konnte erneut ausgebaut werden. Sowohl die Nutzer - und die 
Transaktionszahlen als auch die wirtschaftlichen Effekte  aus den Vorjahren wurden bestätigt und 
teilweise übertroffen: DataClearing NRW ist weiterhin die zentrale Schnittstelle in der kommunalen 
Behördenkommunikation NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI. 
DataClearing NRW erschließt mit seinen Systemen und den bereitgestellten Funktionen den beteilig-
ten Kommunen sowie den angeschlossenen Nachrichtenempfängern auf Landes- und Bundesebene 
weiter erhebliche wirtschaftliche Vorteile. 
Als weiteres Standbein wurde das Servicekonto.NRW entwickelt. Damit bietet DataClearing NRW 
eine zentrale Schnittstelle zur Identifizierung und Authentisierung an. Die Bürgerinnen und Bürger 
des Landes können sich an diesem Dienst registrieren und ihn bei einem Zugriff auf kommunale 
Portale und Online-Angebote in NRW nutzen. Mehr fache Registrierungsvorgänge können entfallen, 
E-Government wird für die Bürgerinnen und Bürger anwendbarer. Mit den vorbereitenden Tätigke i-
ten aus dem Jahr 2016 konnte der Aufbau in 2017 mit der Produktivsetzung am 05.09.2017 abg e-
schlossen werden.

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Sei-
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21 
6 Wirtschaftsbericht 
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Der kommunale IT -Markt in NRW war bisher von regional tätigen IT -Dienstleistern bestimmt, die  
ausschließlich für die in ihren Einzugsbereichen liegenden Verwaltungen tätig waren. Die in den letz-
ten Jahren erfolgte Ausweitung des KDN ermöglicht jetzt einen vereinfachten Leistungsaustausch, 
der über IT-Fachstellen eine effiziente Leistungserbringung ermöglicht. 
6.2 Geschäftsverlauf 
Die Entwicklung in den Geschäftsbereichen ist unterschiedlich.  Aufgrund der zunehmenden Digitali-
sierung der Geschäftsvorgänge und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. E -
Government-Gesetz NRW) steigen die qualitativen Anforderungen an die IT -Ausstattung. Eine weit-
gehende Digitalisierung der Prozesse wird in den kommenden Jahren vorzunehmen sein. Damit wird 
auch die citeq als IT -Querschnittsamt der Stadt Münster noch stärker gefordert sein. Erste Anford e-
rungen für DMS bzw. E -Akten sind bereits in der Umsetzung bzw. Planung. Dieses Geschäftsfeld 
wird sich weiter ausdehnen. Eine Basis für die weitere Digitalisierung ist aber eine breitbandige A n-
bindung der Dienstgebäude, die in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden soll.  
Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den Kooperationspartnern im Rahmen der ÖrV. Die bisherige 
Netzinfrastruktur erfüllt nur noch eingeschränkt die Anforderungen. Mit den Partnern wurden erste 
Lösungen erarbeitet, die in der Umsetzung zu einer erheblichen Veränderung der Leistungserbri n-
gung der citeq und der Kommunikation innerhalb des bisher geschlossenen ÖrV-Netzes führen wird. 
Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, den ÖrV -Partnern weitere Leistungen über das z u-
künftig BSI-zertifizierte Rechenzentrum der citeq anbieten zu können.  
Die umfangreichsten Veränderungen haben sich im MEP -Bereich ergeben. Aufgrund der geplanten 
Neuausrichtung sind in diesem Aufgabenbereich in den kommenden 2 Jahren erhebliche organis a-
torische, personelle und technische Veränderungen zu erwarten. 
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage 
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017  beläuft sich auf 39.807 T€ und ist damit um rd. 1.665 T€ höher 
als zum 31.12.2016.  
2017 wurden Investitionen in Höhe von ca. 6.092 T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkr e-
dite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen  ca. 2.009 T€, die im Wesentlichen zur Rückde-
ckung der Pensions - und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 4.083 T€ verteilen 
sich im Wesentlichen auf Softwareprodukte ( ca. 1.596 T€), Rechnersysteme (ca. 945 T€), Monitore, 
Drucker und sonstige DV-Peripherie (ca. 430 T€), Netztechnik (ca. 417 T€), neue Telekommunikati-
onstechnik (vor allem Ersatz der alten TK -Technik durch VoIP) ( ca. 285 T€), PKW (ca. 26  T€), 
Technische Ausstattung (ca. 6 T€) sowie Mobiliar und Sonstiges Inventar (ca. 17 T€) und geringwer-
tige Vermög ensgegenstände in Form von Trivialsoftware sowie Netz - und TK -Technik (insgesamt 
ca. 304 T€) sowie Anlagen im Bau (ca. 57 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe 
von 3.510 T€ gegenüber.  
Das Umlaufvermögen verminderte sich um ca. 1. 159 T€ auf 7.432 T€ insbesondere aufgrund gerin-
gerer Forderungen gegen die Stadt Münster (ca. -1.331 T€). 
Das Eigenkapital zum 31.12.2017 in Höhe von rd. 8.558 T€ (Vorjahr: rd. 7.840 T€) deckt rd. 21,5 % 
der Bilanzsumme (Vorjahr: 20,6 %). Unter Einbeziehung der Sonde rposten aus Zuschüssen zur F i-
nanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränderte Eigenkapitalquote von 21,5 % 
(Vorjahr: 20,6 %). 
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen konnten – anders als im Vorjahr – nicht aus 
dem Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.  
Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert und ist weiterhin als 
unzureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt M ünster angewie-
sen.

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Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die nachfolgende Tabelle zeigt 
den Geschäftsverlauf der Jahre 2016 und 2017:  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Umsatzerlöse über alle Bereiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV -Kunden 
25.324 T€ und waren damit um 1.559 T€ höher als im Vorjahr. Begründet ist dies durch die um 
620 T€ geringere Leistungsentgeltrückerstattung an die ÖrV -Kunden und durch höhere Erlöse im 
Bereich der ÖrV mit Anwendungen und der Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen.  Im 
Münster-Bereich verhält es sich ähnlich, wobei hier zusätzlich durch eine höhe re Fallzahl durch die 
Bereitstellung von Hardware Mehrerlöse erzielt wurden. Die citeq hat bereits seit einigen Jahren mit 
wachsenden Fallzahlen im Rahmen der Bereitstellung von Hardware zu tun (zuletzt ca. 336 Zentral-
einheiten, Monitore und Drucker sowie über 84 mobile Endgeräte – Tendenz steigend). Als Ergebnis 
konnte im Geschäftsjahr 2017 ein Überschuss von rd. 1.251 T€ erzielt werden.  
Das ein um rd. 713 T€ höheres Jahresergebnis erzielt wurde als prognostiziert, lag im Wesentlichen 
an geringeren Abschreibungen (830 T€) sowie  geringeren Materialaufwendungen und sonstigen 
betrieblichen Aufwendungen (1.060 T€), denen höhere Personalaufwendungen (40 T€) und geringe-
re Erträge (-1.170 T€) gegenüberstanden. 
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Erei gnisse sind in angemessener Weise im Jahresa b-
schluss berücksichtigt worden. 
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der angebotenen 
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betriebenen Weiteren t-
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen 
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.  
Die Personalfluktuation ist  in 2017  auf 6,47 % (davon altersbedingt : 2,52 %) gestiegen (Vorjahr: 
4,83 %). 
Die regelmäßige, flexible Arbeitszeit des Jahres 2017 betrug innerhalb der citeq rd. 257.074 Stunden 
(Vorjahr: 269.033); dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.773 Stunden für Vollzeitkräfte (Vorjahr: 
1.881). Die Differenzen zwischen der Sollarbeitszeit und produktiven Arbeitszeit sind Fehlzeiten auf 
Grund von Urlaub, Krankheit oder unproduktiven Fortbildungszeiten.  Sie betrugen in 2017  rd. 
46.598 Stunden (18,1 %) und im V orjahr 46.798 Stunden (17,4 %). Die Fehlzeiten des Personals in 
der citeq sind im Vergleich zu 2016 um 311 Stunden gestiegen. 
Angaben in T-Euro Ist 2016 Ist 2017 
Umsatzerlöse -23.765 -25.324 
sonstige betriebliche Erträge -68 -73 
Zinserträge -335 -329 
Summe Erträge -24.168 -25.726 
Materialaufwand 8.124 8.905 
Personalaufwand 9.959 9.929 
sonstige betriebl. Aufwendungen 936 953 
Abschreibungen 3.151 3.510 
Zinsaufwendungen 1.105 1.165 
Steuern 31 13 
Summe Aufwendungen 23.306 24.475 
Jahres-Ist -863 -1.251

23  
  
Sei-
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23 
7 Prognose-, Chancen und Risikobericht 
7.1 Prognosebericht 
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq -
Leistungen und der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Ra h-
men der bestehenden Öffentlich -rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) auch für die nähere Zukunft von 
einem stabilen Kerngeschäft aus. Gleichwohl is t im kommunalen IT -Markt ein Trend zur Konzentr a-
tion auf Fach-Rechenzentren erkennbar, die die IT -Betriebsleistung in ihren jeweiligen Aufgabenb e-
reichen effektiver als nicht spezialisierte Rechenzentren erbringen können. Die citeq nutzt diesen 
Trend und be teiligt sich sowohl passiv als Abnehmer von IT -Leistungen als auch aktiv mit eigenen 
Beiträgen an dem IT -Leistungsverbund. Im Ergebnis profitieren die Stadt Münster und die ÖrV -
Partnerverwaltungen von besseren IT -Leistungen zu wirtschaftlicheren Konditione n. Dabei darf j e-
doch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die weitere Digitalisierung mit zusätzlichen Finanzanstre n-
gungen verbunden ist. Darüber hinaus gilt Folgendes: Die Digitalisierung weitet sich mit hoher D y-
namik und zunehmend auf alle Lebensbereiche  aus. Dieser Entwicklung muss sich auch die Stadt 
Münster aktiv stellen. Die Digitalisierung ist eine neue städtische Daueraufgabe . Neue technische 
Trends sind aufzugreifen und auf Relevanz zu prüfen und zu bewerten. Nur so kann langfristig die 
Arbeit der Stadt Münster optimiert und zukunftssicher gestaltet werden. Dabei sind auch die Auswi r-
kungen der Digitalisierung auf den Stadtkonzern und die Stadtgesellschaft zu berücksichtigen.  
Die Digitalisierung ist als ganzheitlicher, nachhaltiger und strategischer  Entwicklungsprozess zu or-
ganisieren, damit die Stadtverwaltung, der Stadtkonzern und die gesamte Stadt auch morgen noch 
erfolgreich aufgestellt sind. Hierzu muss sich die Stadt Münster und die citeq neu positionieren, die 
für die digitale Entwicklung rele vanten technischen Trends aufgreifen und so gemeinsam mit and e-
ren Akteuren zum Treiber der Digitalisierung werden. 
Digitalisierungsmaßnamen wie z. B. Smart -City-Funktionen, die elektronische Be- und Verarbeitung 
von Informationen, Daten und Vorgängen sowie  die Nutzung elektronischer Akten in den Behörden 
sind nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern nur noch eine Frage des „Wie“ und „Wann“. Die 
wachsende Stadt Münster erfordert eine mit modernen IT -Mitteln effizient arbeitende Stadtverwa l-
tung. 
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2018 hat die citeq die ab dem 01.01.2018 geltenden ne u-
en Schwellenwerte für GWG berücksichtigt. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird mit einem Jahresfehl-
betrag aufgrund dieser Veränderung in Höhe von 920 T€ gerechnet.  
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan werden d ie Umsatzerlöse im Münster -Bereich im Vergleich 
zum Planansatz 2017 um 1.046 T€ auf 10,3 Mio. € steigen. Demgegenüber steigen die wesentlichen 
Aufwandspositionen um ca. 1.051 T€. Das Ergebnis wird ein ausgeglichenes sein. In den Folgeja h-
ren wird aufgrund der schwankenden Abschreibungen sowohl mit Fehlbeträgen als auch mit Über-
schüssen gerechnet.  
In Folge geänderter Leistungsstrukturen im MEP -Bereich werden die Umsatzerlöse um ca. 485  T€ 
gegenüber dem Plan 2017 sinken . Zudem werden die geplanten Aufwendungen um ca. 1.148  T€ 
steigen. Dieses Ergebnis resultiert ausschließlich aus der vollständigen Neuausstattung des päd a-
gogischen Bereiches innerhalb der Schulen Münsters im Jahr  2018 und abgeschwächt noch in 
2019. Jahresüberschüsse werden wieder ab 2020 erwartet. 
Durch Produktanpassungen und -erweiterungen werden die Umsatzerlöse im ÖrV -Bereich planmä-
ßig gegenüber 2017 um ca. 789  T€ auf ca. 14,6 Mio.  € steigen. Dieser Umsatzsteigerung stehen 
Erhöhungen in den wesentlichen Aufwandsbereichen i. H. v. 686  T€ gegenüber. Zurückzuführen 
sind diese Anstiege aufgrund steigender Material - und Personalaufwendungen. Die Diskussion um 
die Abschreibungswahlrechte trifft den ÖrV -Bereich nur geringfügig und ist daher zu vernachläss i-
gen. Der ÖrV-Bereich wird im Wirtschaftsplanzeitraum stets mit einem Überschuss abschließen. 
Nach der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2018 wurde eine Option „Abschreibungen für Anl a-
gen ab dem 01.01.2018 wie in der Vergangenheit fortzuführen“ eingeräumt. Die ci teq hat sich en t-
schieden, diese Option nach Rücksprache mit der Kämmerei der Stadt Münster anzuwenden. Im 
Ergebnis wird es hierdurch zu einer unmittelbaren Entlastung des Wirtschaftsjahr es 2018 in Höhe 
von ca. 1.772 T€ und zu einem Jahresüberschuss von ca. 852 T€ kommen.

24 
Die Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt Münster sowie gemeinsame Projekte im ÖrV -Bereich wie 
Personalmanagement, Finanzwesen, Einwohnerverfahren und Dokumentenmanagement weisen 
den Weg in die Zukunft. Der Netzausbau in der Kooperation wird einen hohen Stellenwert einne h-
men, um die Anbindung an das zentrale Data-Center der citeq zu verbessern. Daher wird dem breit-
bandigen Netzausbau unter Beteiligung der lokalen Breitbandkoordinatoren ein hoher Stellenwert 
beigemessen. Mit dem Ausbau ihrer Fa chanwendungen unterstützt die citeq auch fortlaufend die 
Verwaltungsarbeit der ÖrV-Partnerverwaltungen. 
Im Bereich des MEP steht der Abschluss der bisher erfolgreichen Umstellung aller Schulen auf das 
Managementsystem Time for kids an. Anschließend ist gep lant den Schulen weitere Time for kids -
Funktionen anzubieten. Mit der Einführung ist auch die Umstellung der Schul-IT auf Windows10 ver-
bunden. Gleichzeitig wird der vorgesehene WLAN -Ausbau und die breitbandige Anbindung der 
Schulgebäude vorangetrieben Hier mit verbunden ist auch eine Veränderung der Abrechnung ab 
dem Jahr 2019. Es erfolgt eine Aufteilung in die Bereiche Infrastruktur, Schulverwaltung und Schu l-
pädagogik. 
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefä hrdun-
gen der IT und damit auch die Anforderungen an die IT -Sicherheit in den letzten Jahren kontinuie r-
lich zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehmen werden. Die citeq begegnet dieser 
Entwicklung durch die angestrebte Zertifizierung ihres Rechenzentrums nach den Standards des 
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 
Immer weniger Verwaltungsaufgaben können noch manuell erledigt werden, immer größere Teile 
der Verwaltung sind bei einem Ausfall der IT -Systeme nicht mehr arbeitsfähig. Dieser gewachsenen 
und weiter wachsenden Bedeutung der IT -Systeme entsprechend ist durch den Einsatz höherwert i-
ger und besser geschützter und damit auch besser verfügbarer IT -Systeme Rechnung zu tragen. 
Die hierzu – in Zusammenarbeit mit den citeq -Partnerverwaltungen – bereits begonnenen Entwick-
lungen im Bereich des Notfallmanagements werden intensiviert fortgesetzt. 
Die Informationstechnik und insbesondere auch das Internet haben das Leben, Lernen und Arbeiten 
der Bürgerinnen und Bürger sowie das Wirtschaften der Unternehmen erheblich verändert. Die Stadt 
Münster reagiert mit ihrer Initiative Digitale Stadt Münster auf diese Entwicklung, indem sie die sich 
ergebenden Chancen erschließt und mögliche Risiken reduziert oder mögliche negative Auswirku n-
gen mildert. Die citeq leistet hierbei erhebliche Beiträge. Bereits genannt sind der vorgesehene 
Breitbandausbau sowie die Beteiligung am gesamtstädtisch ausgerichteten WLAN-Konzept.  
Damit die Verwaltung selbst nicht hinter der zunehmenden Digitalisierung zur ückbleibt, hat die citeq 
eine Digitalisierungsstrategie für die Stadtverwaltung vorgelegt. Die Stadt Münster muss ihre Strat e-
gie und Planungen in diesem Handlungsfeld neu ausrichten. Die Umsetzung dieser Strategie hat 
auch Auswirkungen auf die Entwicklung der citeq.  
Die citeq optimiert sich fortlaufend selbst. Dabei fördert und nutzt sie die Kompetenz und die Kreat i-
vität ihrer motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nutzt zusätzlich auch die Möglichkeit, von 
Anderen zu lernen, indem sie sich mit a nderen IT-Dienstleistern und IT -Bereichen anderer Städte 
vergleicht. 
Nachhaltige Eigenoptimierung ist unerlässlich und der von der citeq gewählte Weg, um auch morgen 
noch zu den kommunalen Top-IT-Dienstleistern zu gehören. Dieses Ziel hat sich die citeq gesetzt. 
7.2 Risikobericht 
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen a usgewertet. 
Das Controllingsystem ermöglicht weiterhin einen differenzierten Abgleich zwischen dem Budget 
und Ist-Zahlen für die Personal -, Sach- und Investitionskosten unter Berücksichtigung der Leistu n-
gen der citeq. Ferner ermöglicht es eine genaue Aufteilung auf die Bereiche der citeq (Münster, MEP 
und ÖrV). 
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Lei s-
tungsfähigkeit (§ 10 der überarbeiteten Eigenbetriebsverordnung EigVO) und entsprechend den für 
Aktiengesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufg e-
baut. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Betriebsbereiche  zu identifizieren, zu be-

25  
  
Sei-
te: 
25 
werten und strategische Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, u m-
zusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren. 
Bereits seit einigen Jahren verringern sich die Möglichkeiten zu IT -Neuinvestitionen im Münste r-
Bereich. Die für IT -Leistungen bereitgestellten Mittel wurden bisher nicht dem steigenden Aufwand 
durch tarifliche  / gesetzliche Erhöhung des Personalaufwands, den Preissteigerungen im Bereich 
der Wartungs-/Energiekosten und der steigenden Anzahl auszustattender Arbeitsplätze angepasst.  
Inzwischen werden die zur Verfügung stehenden Mittel überwiegend zur Aufrechterhaltung / Aktuali-
sierung des bestehenden Betriebs aufgewandt. Zum Jahr 2018 konnte mit dem Amt für Finanzen 
und Beteiligungen zumindest eine Regelung zur Anpassung der IT-Mittel der Stadt Münster hinsicht-
lich der Preissteigerungen getroffen werden. Die Umsetzung zusätzlicher IT-Bedarfe ist nur in einem 
geringen Umfang möglich. Nur die dringendsten zusätzlichen IT -Bedarfe wurden daher in den Wir t-
schaftsplan übernommen. 
Neben der wirtschaftlichen Steuerung der citeq gestaltet es sich zunehmend schwierig, in ausre i-
chendem Umfang Fachpersonal zu akquirieren und an das Unternehmen zu binden. Hinzu kommt 
ein zunehmender absoluter Fachkräftemangel im branchenweit wachsenden IT-Bedarf. Als Ma ß-
nahme gegen diesen Trend hat die citeq ihre Ausbildungstätigkeit in den Berufsbildern: 
 Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 
 Fachinformatiker/-in Systemintegration 
 Informatikkaufmann/Informatikkauffrau 
 Informationselektroniker/-in 
 Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts 
 
ausgebaut. 
Die Auswirkungen aus der ab dem 01.01.2017 geltenden neuen kommunalen Entgeltordnung sind 
abzuwarten. Hiervon betroffenen sind insbesondere auch die IT -Berufe. Die entstehenden Auswir-
kungen auf die bisherige Praxis bei Einstellungen oder Eingruppierungen für die citeq sind mit dem 
Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster noch abzustimmen. Welche langfristigen Auswir-
kungen, auch auf die festzulegenden Ausbildungswege, sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten. 
Der demografische Wandel betrifft auch die citeq. Innerhalb der kommenden 5 – 8 Jahre werden ca. 
20 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die citeq aus Altersgründen verlassen. Die zur Verme i-
dung von Wissensverlust und zur Sicherstellung der langfristigen Leistungserbringung durch qualif i-
ziertes Personal bereits eingeleiteten Maßnahmen sind fortzusetzen. 
Auf Grund der engen Beziehungen zur Stadt Münster als Hauptabnehmer der Leistungen der citeq, 
der langjährigen Zusamme narbeit mit den Kooperationspartnern und der Kündigungsfrist von mi n-
destens 18 Monaten im Rahmen der ÖrV für Leistungen der citeq lässt sich das unternehmerische 
Risiko zurzeit als gering einstufen. Dennoch wurden insgesamt 91 Risiken im Unternehmen identi fi-
ziert. 
Davon wurden 16 Risiken als Top-Risiken bewertet, d. h. sie wurden als bestandsgefährdend einge-
schätzt bzw. ihr Höchstschadenswert ist mindestens hoch. Für diese Top -Risiken ist ein Frühwar n-
system mit Indikatoren, Schwellenwerten und Gegenmaßnahmen hinterlegt 
Folgende 5 Risiken sind als bestandsgefährdend bewertet worden: 
 R-002 Kommunalpolitik ändert bisherige Zielsetzung für die citeq 
 R-003 Änderung der für das Unternehmen relevanten Rechtslage 
 R-013 Vertragskündigung durch einen Großkunden 
 R-048 Datensicherheit wird nicht beachtet 
 R-089 Datenschutz wird nicht beachtet 
 
Mit der Einrichtung eines neuen Data -Centers hat die citeq zeitnah auf die steigenden Risiken im 
Bereich der IT -Sicherheit reagiert. Ein bisher nur unter Einschränkungen nutzbarer S ystemraum  
wurde abgelöst (s. Risiko R -004), für weiterer Räume sind bereits Verbesserungen in Planung. Mit 
der für Mitte  / Ende 2018 vorgesehenen BSI -Zertifizierung des Rechenzentrumsverbunds geht die

26 
citeq konsequent den Weg zur Steigerung der IT -Sicherheit für die Stadt Münster und die weiteren 
Kunden. 
Der Wirtschaftsplan 2018 konnte aufgrund einiger ungeklärter Finanzierungsfragen innerhalb der 
Stadt Münster erst Ende Januar 2018 verabschiedet werden. Das hatte zur Folge, dass für den ÖrV- 
und MEP-Bereich neue geplante Maßnahmen nicht begonnen werden konnten. Die sich hieraus für 
die ÖrV-Zusammenarbeit ergebenden Auswirkungen werden daher in die zukünftige Risikobewe r-
tung einbezogen. Aufgrund der entstandenen Irritationen ist die Thematik im Arb eits- und Zentral-
ausschuss zu diskutieren.  
7.3 Chancenbericht 
Die Digitalisierung der Kommunalverwaltungen schreitet dynamisch voran und stellt immer höhere 
Anforderungen an die örtlichen IT -Organisationseinheiten. In den vergangenen Jahren hat die citeq 
ihre IT-Serviceprozesse weiter optimiert und die IT-Infrastrukturen ertüchtigt und ausgebaut. Mit dem 
neuen Data-Center am York -Ring wurde das Sicherheitsniveau deutlich angehoben und es wurde 
eine Voraussetzung für die geplante BSI -Zertifizierung geschaffen, die Betriebsvoraussetzung für 
eine zunehmende Anzahl kommunaler Anwendungen ist.  
Die Maßnahmen, um mit dem digitalen Fortschritt mithalten zu können und zur Steigerung der IT -
Sicherheit gestalten sich als sehr aufwendig. Sie sind für die citeq eine wirtsc haftliche Herausforde-
rung und auch eine Chance zur Ausweitung ihres Auftragsspektrums, weil kleinere IT -
Organisationseinheiten die wachsenden Anforderungen nicht mehr erfüllen können und digitale Z u-
kunftsthemen nur noch mit starken Partnern angehen können und ihre Systeme in die leistungsstär-
keren Rechenzentren verlagern müssen.  
Mit ihren neuen Infrastrukturen und ihren fachlich und methodisch gut ausgebildeten Mitarbeitern ist 
die citeq gut darauf vorbereitet, die Stadt Münster und ihre Partnerverwaltungen auf ihren Wegen zur 
Digitalen Kommune zu unterstützen und zu begleiten. 
 
Münster, den 31.03.2018 
 
citeq 
 
 
 
Stefan Schoenfelder

27  
  
Sei-
te: 
27 
 
8 Organigramm

Anlage A

2309 Zeichen

Anlage A zur V/0380/2018 
Kurzüberblick 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2017 sowie Entlastung des Betriebsausschusses. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
• Die Stadt Münster verfolgt mit ihrer Digitalisierungsstrategie die Ziele, Bürgerinnen 
und Bürgern sowie Wirtschaftsunternehmen einen einfachen digitalen Zugang zu 
den Verwaltungsleistungen zu eröffnen, ihre eigenen Prozesse zu optimieren, K o-
operationen mit geeigneten Partnern auszuweiten, Par tizipation zu erleichtern und 
die Standortqualität zu erhöhen.  
• Die Stadtverwaltung nimmt damit ihre Verantwortung wahr, die eigenen Aufgaben, 
Angebote und Dienstleistungen und damit die Verwaltungsprozesse auf eine Digit a-
lisierung hin auszurichten. Digitalisierung ist Teil von Verwaltungsmodernisierung. 
• Die Stadtverwaltung öffnet sich dem Ansatz des OpenData und entwickelt eine en t-
sprechende stadtweite Umsetzungsstrategie. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01151 IT-Management (citeq)  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Finanzierung der citeq erfolgt u.a. aus den durch das Amt 10 zentral bewirtschafteten 
Mitteln sowie durch Mittel, welche die Ämter aus eigenen Budgets für darüber hinaus ge-
hende Leistungen der citeq bestreiten. Ein daraus entstehender Jahresgewinn und die dar-
aus resultierende Mittelverwendung wird über eine öffentliche Beschlussvorlage an den Rat 
entschieden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Vollständig pflichtig  
Ein Jahresabschluss ist gem. § 21 EigVO NRW zu erstellen 
Ein Lagebericht, als Bestandteil des Jahresabschlusses, ist gem. § 25 EigVO NRW aufzu-
stellen und gem. § 26 EigVO NRW zur Kenntnis zu nehmen 
Dem Betriebsausschuss ist gem. § 4 EigVO NRW Entlastung zu erteilen 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

4327 Zeichen

V/0380/2018 
V/0380/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2017 
 
Beratungsfolge 
 
   21.06.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.201 7 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 
39.806.503,43 € und einem Jahresüberschuss von 1.250.604,99 € festgestellt. 
 
1. Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 1.250.604,99 € wird wie folgt verwendet: 
 
1.1 Für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 328.562,98 € wird eine 
Rücklage bei der citeq gebildet. 
1.2 Der Restbetrag in Höhe von 922.042,01 € wird  in eine Rücklage der citeq für Digitalisierungs-
maßnahmen eingestellt. 
 
2. Der Lagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2017 Entlastung erteilt. 
 
Begründung: 
 
Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat im Auftrag der citeq und mit 
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lag e-
bericht des Kalenderjahres 2017 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß §  15 der Betriebssat-
zung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen.  Die BPG Beratungs - und Prü-
fungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, erteilt der citeq für das Kalenderjahr 201 7 einen uneing e-
schränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Zu 1.1.: 
 
Jahresabschluss 2017 
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Kalenderjahr 201 7 vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 weist 
einen Jahresüberschuss von 1.250.604,99 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl 
citeq 
 
13.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Boenigk 
Telefon: 492 18 11 
Boenigk@citeq.de

- 2 - 
V/0380/2018 
 
 bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 297.865,29  € an die Kooperation s-
partner gemäß der Öffentlich -rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Anteil Stadt 
Münster: 121.078,10 €), 
 der Pensionsrückstellung die Veränderung in Höhe von 790.832,00 € zugeführt wurde, um 
den Pensionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, 
 der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 417.741,00 € zugeführt 
wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre und 
aktiven Beamten auch künftig abdecken zu können. 
 
Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine 
Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster 
verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensionslaste n in Höhe von 6.571.259,59 € zu verzinsen 
(328.562,98 €). Für den Jahresabschluss 201 7 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,0  % zugrunde ge-
legt. Die citeq führt die se Zinsen in Höhe von 328.562,98 € und die Veränderungen der Pensions - 
und der Beihilferückstellungen einem vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds zu. 
 
Zu 1.2.: 
 
Der restliche Überschuss in Höhe von 922.042,01 € soll entgegen der vorgeschlagenen Ergebnis ver-
wendung aus dem Jahresabschluss 2017 einer Rücklage zugeführt werden. Diese Rücklage dient der 
Finanzierung des im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in 2018 und den Folgejahren anst e-
henden weiteren Ausbaus der IT in der Stadtverwaltung Münster. 
 
Zu 2.: 
Lagebericht 2017 
Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat festgestellt, dass der Lag e-
bericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung  
 
 aufgestellt wurde,  
 im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und  
 sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellunge n von der Lage der eigenb e-
triebsähnlichen Einrichtung wecken. 
 
Der Lagebericht 2017 der citeq wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 
 
Zu 3.: 
 
Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 201 7 gemäß §  4 Buchstabe c EigVO 
NRW eine Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW 
in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Jahresabschluss der citeq 2017

Beratungsverlauf (3)

21.06.2018 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 20.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • York-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0380/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37