Mandari Insight

V/0672/2020

Innenstadt stärken - Neue Städtebauförderprogramme nutzen

Vorlagen 28.07.2020

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Anlage_3_V_0672_2020_ Erlauterung_Begruendung_Beschlusspunkt_2

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Beschlussvorlage

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Anlage_5_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_4

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Anlage_09_V_0672_2020_Karte_Martiniviertel

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Anlage_7_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_ Beschlusspunkt 6

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Anlage_4_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt 3

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Anlage_6_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_5

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Anlage_1_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_1

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Anlage_2_V_0672_2020_Programmgebiet_Aktive_Stadtzentren_MS-Innenstadt_2008_2016

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Anlage_8_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_7

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Anlage_10_V_0672_2020_Prozessdesign_Martiniviertel_Hoerster_Parkplatz

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Anlage A

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Anlage_3_V_0672_2020_ Erlauterung_Begruendung_Beschlusspunkt_2

9058 Zeichen

Anlage 3 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 2:  
Laufende Aktivitäten zur Milderung des COVID-19-Lockdowns für die Innenstadt 
Die Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Innen stadt von Münster, der ab dem 
18.03.2020 zu umfangreichen temporären Ladenschließ ungen und einer starken Einschrän- 
kung bzw. Schließung gastronomischer Angebote sowie Schließung kultureller Einrichtungen 
führte, lassen sich sehr gut am dramatischen Rückga ng der Passantenfrequenzen in der 
Innenstadt ablesen. Diese sind durch den Lockdown u m 90 % zurückgegangen. Während 
die Werte in der Ludgeristraße (Höhe Arkaden) am Samstag, 14.03.2020, noch deutlich über 
33.000 Passanten lagen, passierten nach Beginn des Lockdowns eine Woche später, am 
21.03.2020, nur noch 3.300 Passanten die Meßstelle.  Nach Ende des Lockdowns 
(20.04.2020) sind die Passantenfrequenzen wieder ko ntinuierlich angestiegen und lagen am 
Samstag, den 11.07.2020, bereits bei 38.571 (ca. 80 % des Vorjahreswertes).  
 
Die Folgen des Lockdowns haben die Gastronomie, den  Einzelhandel, kulturelle Einrichtun- 
gen, das Schaustellergewerbe, die Hotellerie, Diens tleister und nahezu alle Einrichtungen 
und wirtschaftlich Tätigen massiv betroffen. Trotz einiger Lockerungen sind die Einschrän- 
kungen immer noch gravierend. So sind die für Münst er so prägenden, vielfältigen gastro- 
nomischen Angebote nach wie vor nur eingeschränkt m öglich. Auch der Einzelhandel unter- 
liegt noch deutlichen Einschränkungen. Nach dem Frü hjahrssend mussten auch der Som- 
mersend und der Herbstsend abgesagt werden, da nach  Landeserlass aktuell Großveran- 
staltungen noch bis zum 31.10.2020 untersagt sind. Aktuell bestehen bei den Schaustellern 
sich konkretisierende Planungen, mit Unterstützung der Stadt Münster einen temporären 
„Freizeitpark“ als „Send-Ersatz“ im weiteren Sinne zu entwickeln. 
 
Es ist der Stadt Münster jedoch gelungen, während des Lockdowns den Wochenmarkt in der 
Innenstadt zu erhalten. Dieser wurde in „aufgelocke rter“ Form unter Ausdehnung auf den 
Prinzipalmarkt und bis zum LWL-Museum für Kunst und  Kultur fortgeführt. Zwar musste 
zeitweise auf gastronomische Angebote verzichtet we rden, gleichwohl hat der Wochenmarkt 
einen wichtigen Beitrag zur Belebung der Innenstadt  und zur Grundversorgung der Bevölke- 
rung geleistet. Grundsätzlich soll nun in Abstimmung mit Verwaltung, Marktbeschickern, Poli- 
tik und unter Einbezug weiterer relevanter Akteure diskutiert werden, wie die zukünftige Ge- 
staltung des Wochenmarktes aussehen kann. Hierzu li egt auch ein entsprechender Ratsan- 
trag der SPD-Fraktion vor („Aufenthaltsqualität in der Innenstadt stärken!“ – A-R/0021/2020 
v. 16.06.2020).  
 
Die Stadt Münster hat auf den Lockdown bereits Ende  März durch die Einrichtung eines Kri- 
senstabes „Wirtschaft“ (gemeinsam mit den regionale n wirtschaftsbezogenen Akteuren) rea- 
giert und die Stundung fälliger Steuerzahlungen (Ge werbe-, Vergnügungssteuer, Grundbe- 
sitzabgaben) vorbereitet. Zusätzlich verzichtet die  Stadt auf die Vergnügungssteuer von 
Tanzveranstaltungen (V/0449/2020).  
 
Die besonderen Probleme der Gastronomie, die eine h erausgehobene Bedeutung für die 
Strahlkraft der City von Münster besitzt, wurden au f einem sog. Gastrogipfel erörtert. We- 
sentliche Ergebnisse sind nicht nur der Verzicht de r Stadt Münster auf Gebühren oder Ent- 
gelte für die Außengastronomie, vielmehr werden bis  Ende des Jahres zusätzliche Flächen 
für Außengastronomie kostenfrei zur Verfügung geste llt (vgl. V/0551/2020). Dies betrifft ei- 
nerseits die Ausdehnung am vorhandenen Standort, an dererseits werden aber auch neue 
öffentliche und private Flächen geprüft. Bis Mitte Juli wurden an 44 Standorten rund 900 m² 
als zusätzliche Außengastronomieflächen entwickelt. Hierbei liegt ein großer Teil der Stand- 
orte innerhalb des Promenadenrings oder grenzt an d iesen an, was eine lebendige und at- 
traktive Innenstadt unterstützt. 
 
Im Hinblick auf die Unterstützung des lokalen Hande ls wie auch der lokalen Gastronomen 
und von lokalen Dienstleistern ist ausdrücklich auf  das Engagement der Initiative Starke In- 
nenstadt (ISI) zu verweisen, die sehr schnell nach dem Lockdown den Lieferdienst „Münster 
bringt’s“ entwickelt hat (www.muensterbringts.de). Die bestellten Waren und Speisen werden

Anlage 3 zu V/0672/2020 
 
 
über Fahrradkurierdienste geliefert. Bereits am 20. 03.2020 waren 320 Unternehmen auf der 
Homepage registriert, die mittlerweile nach Stadtte ilen untergliedert ist. Unter der Rubrik 
„Zentrum“ waren am 23.07.2020 hier 494 Einträge zu finden. Insbesondere für kleinere 
Händler ohne eigenen Online-Handel bietet diese Ini tiative Chancen. Die Bewerbung des 
Lieferdiensts „Münster bringt’s“ durch Plakate etc. wurde von Münster Marketing unterstützt. 
 
Auf gemeinsame Initiative des Handelsverbandes NRW Westfalen-Münsterland und der Ini- 
tiative Starke Innenstadt wurden die „Münsterschein e“ als Gutscheinaktion entwickelt. Ziel 
war es, die während des Lockdowns geschlossenen lokalen Geschäfte und gastronomischen 
Einrichtungen zu unterstützen. Die Initiative begann am 01.04.2020 und wurde mit Ende des 
Lockdowns (08.05.2020) wieder beendet. 
 
Vor dem Hintergrund des Ziels einer lebendigen und multifunktionalen Innenstadt ist auch 
ausdrücklich zu thematisieren, dass die kulturellen Einrichtungen und insbesondere auch die 
freie Kulturszene massiv von den Maßnahmen zur Eind ämmung der Corona-Pandemie be- 
troffen sind. Dies betrifft temporäre Schließungen von Einrichtungen, Veranstaltungsverbote 
wie auch die deutlich eingeschränkten Produktions- und Präsentationsbedingungen. Daher 
hat der Rat der Stadt Münster zusätzlich zu den Hil fsprogrammen von Bund und Land einen 
kommunalen Unterstützungsfonds in Höhe von 400.000 € beschlossen (V/0498/2020). Hier- 
mit soll einem Wegbrechen der Strukturen und einem umfassenden „kulturellen Flurschaden“ 
entgegengewirkt werden.  
 
Um das aktive Handeln der Kommunen für die Innensta dt zu unterstützen und die plane- 
risch-strategische Rolle der Kommunen zu forcieren,  hat das Land Nordrhein-Westfalen im 
Rahmen der Programme der Städtebauförderung am 09.0 7.2020 das „Sofortprogramm In- 
nenstadt 2020“ veröffentlicht. Das Landesprogramm v erweist auf die wichtige Rolle der 
Kommunen im Umgang mit Leerständen und die Chance d er temporären Nutzung von (leer- 
stehenden) Handelsimmobilien mit durchaus anderen Inhalten und Nutzungen. Das Land will 
das engagierte Handeln vor Ort wirksam unterstützen. Die Stadt Münster hat bereits für Mitte 
August eine Fachveranstaltung mit Immobilieneigentümern aus der Innenstadt zu Fragen der 
zukunftsrelevanten Nutzungen initiiert und plant, s ich beim „Sofortprogramm Innenstadt 
2020“ in Abstimmung mit den Innenstadtakteuren zu bewerben (vgl. Beschlusspunkt 4). 
 
Auch wenn sich die Passantenfrequenzen in der Innen stadt erfreulicherweise wieder konti- 
nuierlich erhöht haben und durchaus schon wieder in  die Nähe der Werte des Jahres 2019 
kommen, bleibt festzuhalten, dass insbesondere der lokale Einzelhandel, die Gastronomie 
und die Kulturwirtschaft noch massiv unter den Folg en des Corona-Lockdowns leiden. 
Gleichzeitig hat die Konkurrenz für den stationären  Einzelhandel durch den Online-Handel 
nochmals deutlich zugenommen. Die Coronakrise wirkt  als Problembeschleuniger für die 
ohnehin laufenden Veränderungsprozesse („Wandel im Handel“). Die Auswirkungen des 
Corona-Lockdowns stellen damit eine große Herausforderung für die Attraktivität und Leben- 
digkeit der Münsteraner Innenstadt dar. 
 
Durch das engagierte Handeln aller Akteure und ausd rücklich auch durch unternehmerische 
Eigeninitiative (v.a. Initiative Starke Innenstadt), das Engagement von Gastronomen (z.B. bei 
neuen Formaten der Außengastronomie) und den Einsat z von Marktbeschickern ist es ge- 
lungen, die Folgen des Corona-Lockdowns abzumildern . Neben der konkreten Bewältigung 
der Corona-Folgen muss es jetzt auch darum gehen, d ie zukunftsorientierte Weiterentwick- 
lung der Innenstadt wieder in den Blick zu nehmen, da sich die Veränderungsprozesse im 
Einzelhandel bereits vor Corona vollzogen haben.  
 
Das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes NRW  ermöglicht hier erste Schritte (vgl. 
Beschlusspunkt 4) und würde es bei einer erfolgreic hen Antragstellung der Stadt Münster 
erlauben, ein neues, unterstützendes Innenstadtmana gement gemeinsam mit den Innen- 
stadtakteuren aufzubauen. Mit dem neuen Städtebaufö rderprogramm „Lebendige Zentren - 
Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ wi rd ein weitergehender Rahmen zur Zen-

Anlage 3 zu V/0672/2020 
 
 
trenstärkung geboten (vgl. Beschlusspunkt 5). Dass es sich in jedem Fall lohnen kann, die 
Möglichkeiten zu nutzen, welche die Städtebauförder programme bieten, verdeutlichen die 
Zuwendungen von 7,6 Millionen Euro, die aus dem Vor läuferprogramm „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ generiert und bereits für die Stär kung der Innenstadt verwendet werden 
konnten (vgl. Beschlusspunkt 3).

Beschlussvorlage

38569 Zeichen

V/0672/2020 
V/0672/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Innenstadt stärken - Neue Städtebauförderprogramme nutzen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat unterstreicht die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von 
Münster.  
2. Der Rat würdigt die laufenden Aktivitäten in Münster zur Milderung der Auswirkungen des C O-
VID-19-Lockdowns auf die Innenstadt. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Stadt Münster aufgrund des Städtebauförderpr o-
gramms „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ seit 2010 ca. 7,6 Millionen Euro Fördermittel  vom 
Land Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden. 
4. Der Rat begrüßt das Engagement des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleic h-
stellung des Landes Nordrhein -Westfalen zur zusätzlichen Unterstützung der Innenstädte und 
Zentren in Nordrhein-Westfalen mit dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“. Der Rat beauftragt 
die Verwaltung, einen Förderantrag für das aktuelle Sonder -Förderprogramm „Sofortprogramm 
Innenstadt 2020“ für den Fördergegenstand „Zentrenmanagement und Innenstadt -
Verfügungsfonds“ zu stellen.  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Fördervoraussetzung für das neue Bund -Länder-
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts - und Stadt-
kerne“ (Nachfolger des Programms „Aktive Zentren“) ein Integriertes Handlungskonzept  Müns-
ter-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ im Dialog mit den relevanten Akteuren und der Bürge r-
schaft zu erarbeiten. 
Stadtplanungsamt 
 
06.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Prof. Dr. Hauff 
Telefon: 492-6135 
HauffTho@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0672/2020 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die bisherigen Ergebnisse aus dem Prozess zur Erarbeitung 
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Müns ter 2030 (ISEK 2030), insbesondere auch 
zum ISEK-Leitthema „Innenstadt ist mehr …“, für die Erstellung des Integrierten Handlungsko n-
zeptes Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ sowie für den systematischen Quartiersen t-
wicklungsprozess zur Zukunft des Martiniviertels und des Hörster Parkplatzes zu nutzen.  
7. Der Rat bekräftigt die Bedeutung des Martiniviertels und der Fläche des Hörster Parkplatzes als 
Potenzial für eine attraktive und lebenswerte Innenstadt (V/0781/2019) und beauftragt die Ve r-
waltung, einen  systematischen Quartiersentwicklungsprozess zur Zukunft des Martiniviertels 
und des Hörster Parkplatzes durchzuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass als kommunaler Eigenanteil für das „Sofortprogramm Inne n-
stadt 2020“ ( Beschlusspunkt 4), für die Vergabe von Aufträgen zur Erarbeitung des Integrierten 
Handlungskonzeptes Münster-Innenstadt „Lebendige Zentren“ (Beschlusspunkt 5) und zur Erarbe i-
tung eines systematischen Quartiersentwicklungsprozesses Martiniviertel/Hörster Pa rkplatz (B e-
schlusspunkt 7) Kosten in Höhe von zusammen ca. 300.000 € anfallen: 
 „Sofortprogramm Innenstadt 2020“: 100.000 €  
Bei einer Förderung von 90 % ist eine Landeszuwendung in Höhe von 90.000 € zu erwarten. 
Der kommunale Eigenanteil beträgt 10.000 €. 
 Integriertes Handlungskonzept Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“: 120.000 € 
 Quartiersentwicklungsprozess Martiniviertel/Hörster Parkplatz: 80.000 € 
 
Abweichend von den geltenden Regelungen und Fristen für die Beantragung von Städtebauförde r-
mitteln (vgl. V/0737/2020) nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) muss der Antrag 
für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ bis zum 16.10.2020 bei der Bezirksregierung Münster 
gestellt werden. Die Bekanntgabe der Zuwendungen im Rahmen des „Sofortpro gramms Innenstadt 
2020“ ist für Dezember 2020 angekündigt. Die tatsächlichen Aufwendungen und die damit verbu n-
denen Landeszuweisungen würden sich dann voraussichtlich in einem Verhältnis 2/3 zu 1/3 auf die 
Jahre 2021 und 2022 aufteilen. 
 
Im Hinblick auf di e Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes Münster -Innenstadt als Fö r-
dervoraussetzung für das Programm „Lebendige Zentren“ wird die Verwaltung versuchen, bei pos i-
tiver Beschlussfassung des Rates noch zum Antragsstichtag 30.09.2020 einen Städtebauför de-
rungsantrag für die Konzepterarbeitung zu stellen, da bereits die Konzepterstellung als vorbereite n-
de Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.  
 
Verbunden mit einem Antrag auf einen vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn kön n-
ten die Vorarbeiten zur Vergabe des Integrierten Handlungskonzeptes dann unabhängig vom Zei t-
punkt der Entscheidung über den Förderantrag weiterlaufen. Allerdings müsste die Finanzierung 
dann zunächst vollständig über kommunale Eigenmittel erfolgen. Bei einem erfolgreichen För deran-
trag ließe sich hieraus dann auch der kommunale Eigenanteil finanzieren. 
 
Die Ausschreibung der Aufträge zur Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes Münster I n-
nenstadt „Lebendiges Zentrum“ und des Quartiersentwicklungsprozesses Martiniviertel/ Hörster 
Parkplatz soll möglichst zeitnah nach Beschlussfassung in 2020 erfolgen, um die Fördervorausse t-
zungen für die neuen Städtebauförderprogramme zu schaffen und eine Antragsstellung im Herbst 
2021 grundsätzlich zu ermöglichen. 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan

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V/0672/2020 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2021 
2022 
60.000 
30.000 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 
2021 
2022 
200.000  
  66.000 
  34.000 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 im Budget des 
Stadtplanungsamtes zur Verfügung. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1:  
Besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster 
Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innenstadt z u-
rück. Hierzu gehören das unverwechselbare Stadtbild der Altstadt (mit dem Prinzipalmarkt als „gu te 
Stube“ und Dom/Lambertikirche) einschließlich der Promenade, des Schlossareals und des Aasees 
ebenso wie die multifunktionale City mit einem starken Einzelhandel, abwechslungsreicher Gastr o-
nomie, einem breiten privaten und öffentlichen Dienstleistungsse ktor sowie kirchlichen, kulturellen 
und Bildungseinrichtungen. Hinzukommen zahlreiche Einrichtungen der Universität, die sich aus der 
Altstadt heraus über das Schlossareal weit in Richtung Westen erstrecken. Alle Umfragen zum 
Selbstbild und Fremdbild von M ünster belegen, dass Münster durch Altstadt, Aasee und Promenade 
sein unverwechselbares Profil erhält (vgl. Anlage 1).  
 
Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster ist bereits im Leitplan 
Stadterneuerung (1989), im Altstadt rahmenplan (1995), in dem Integrierten Stadtentwicklungs - und 
Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004), in den Integrierten Handlungskonzepten Münster -Innenstadt 
„Aktives Zentrum“ (2008/2016) und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 
2030) mit dem Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ umfänglich herausgearbeitet worden. Die besond e-
ren Qualitäten der Innenstadt von Münster bringt die diesbezügliche Leitorientierung aus dem Int e-
grierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM) prägnant auf den Punkt: „Wir werden 
das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als 
Motor der Stadtentwicklung stärken“ (Vorlage 118/04 E1).  
 
Aus räumlicher Sicht hat bereits das Integrierte Handlungskonzept Münst er-Innenstadt „Aktives Zent-
rum“ (2008/2016) deutlich gemacht, dass zur Innenstadt neben dem „Altstadtquartier“, auch das 
„Schlossquartier“ und das „Bahnhofsquartier“ sowie die Cityergänzungsstraßen (Hammerstraße, 
Wolbecker Straße, Warendorfer Straße) gehör en (vgl. Anlage 2) . Letztlich zählen zur Innenstadt s i-
cherlich auch die an die Altstadt angrenzenden Viertel bis zum Innenstadtring, in denen die Woh n-
funktion überwiegt. 
 
Die Innenstadt von Münster gehört aktuell (noch) zu den Top -Einkaufsdestinationen in Deutschland 
und weist mit einem Wert von 135,9 eine weit überdurchschnittliche Einzelhandelszentralität auf 
(Handelsimmobilienreport 2019/2020) und erhält (sehr) positive Bewertungen bei Befragungen. Dies 
geht zu wesentlichen Teilen darauf zurück, dass die Innenstadtentwicklung in Münster seit vielen Jah-
ren kooperativ und auf der Grundlage gemeinsamer Werte erfolgt: Stadt Münster, Initiative Starke 
Innenstadt (ISI), Immobilien - und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel (ISG) und viele weitere I n-
nenstadtakteure begreifen die Innenstadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe.

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V/0672/2020 
Allerdings hat sich die Zahl der Besuche in der Innenstadt aufgrund des Onlinehandels bereits red u-
ziert (Bürgerumfrage 2016, Regionalumfrage 2017). Zudem ist die Innenstadt auch von dem tief grei-
fenden Strukturwandel im Einzelhandel betroffen. Daher verweist schon das Einzelhandels - und Zen-
trenkonzept (2018) auf die Notwendigkeit einer „zukunftsgewandten Bedeutungs - und Inhaltsbestim-
mung der Zentren“, die neben dem unverzichtbaren Einzelhandel  auf weitere Faktoren setzt, die die 
Multifunktionalität und Nutzungsvielfalt der Zentren mitbestimmen wie Gastronomie, Dienstleistungen, 
Arbeitsplätze, kulturelle und öffentliche Angebote, Wohnen und eine hohe Aufenthaltsqualität im ö f-
fentlichen Raum. 
 
Zu dem „Wandel im Handel“ und dem Online -Handel kommen nun die Auswirkungen des Covid -19-
Lockdowns hinzu, die wie ein Trendbeschleuniger wirken. Auch wenn die Innenstadt von Münster 
besser dastehen dürfte als viele andere Innenstädte in Deutschland, ist dami t auch in Münster ve r-
stärktes Handeln auf verschiedenen Ebenen geboten. Die vorliegende Vorlage bündelt verschiedene 
Handlungsstränge aus Perspektive der Stadtplanung und des Stadtmarketings zur Stärkung der I n-
nenstadt: 
 Punkt 2 behandelt die aktuellen Maßn ahmen zur Milderung des Covid -19-Lockdowns und die 
massive Betroffenheit von Einzelhandel, Gastronomie, Schaustellergewerbe und kulturellen Akteu-
ren. 
 Punkt 4 erläutert das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Ministeriums für Heimat, Kommun a-
les, Bau und Gl eichstellung des Landes NRW und schlägt die Nutzung des Fördergegenstandes 
„Zentrenmanagement und Innenstadtverfügungsfonds“ vor. 
 Punkt 5 stellt das neue Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ vor und schlägt die Era r-
beitung eines neuen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Fördergrundlage vor, 
um auch wie bisher an der Städtebauförderung partizipieren zu können (vgl. Beschlusspunkt 3).  
 Punkt 7 arbeitet auf der Grundlage der vorliegenden Planungsgrundlagen die Bedeutung eines 
Quartiersentwicklungsprozesses „Martiniviertel/Hörster Parkplatz“ zur Stärkung der Innenstadt 
heraus und schlägt eine zeitnahe Durchführung vor. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2:  
Laufende Aktivitäten zur Milderung des COVID-19-Lockdowns für die Innenstadt 
Die Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Innenstadt von Münster, der ab dem 18.03.2020 zu 
umfangreichen temporären Ladenschließungen und einer starken Einschränkung bzw. Schließung 
gastronomischer Angebote sowie Schließung kultureller Einrichtungen führte, lassen sich sehr gut am 
dramatischen Rückgang der Passantenfrequenzen in der Innenstadt ablesen. Diese sind durch den 
Lockdown um 90 % zurückgegangen (vgl. Anlage 3).  
 
Die Folgen des Lockdowns haben die Gastronomie, den Einzelhandel, kulturelle Einrichtungen,  das 
Schaustellergewerbe, die Hotellerie, Dienstleister und nahezu alle Einrichtungen und wirtschaftlich 
Tätigen (z.B. auch Stadtführungen) massiv betroffen.  
 
Es ist der Stadt Münster jedoch gelungen, während des Lockdowns den Wochenmarkt in der Inne n-
stadt zu erhalten. Dieser wurde in „aufgelockerter“ Form unter Ausdehnung auf den Prinzipalmarkt 
und bis zum LWL -Museum für Kunst und Kultur fortgeführt. Zwar musste zeitweise auf gastronom i-
sche Angebote verzichtet werden, gleichwohl hat der Wochenmarkt einen wichtigen Beitrag zur Bele-
bung der Innenstadt und zur Grundversorgung der Bevölkerung geleistet. Grundsätzlich soll nun in 
Abstimmung mit Verwaltung, Marktbeschickern, Politik und unter Einbezug weiterer relevanter Akte u-
re diskutiert werden, wie die zukünf tige Gestaltung des Wochenmarktes aussehen kann. Hierzu liegt 
auch ein entsprechender Ratsantrag der SPD -Fraktion vor („Aufenthaltsqualität in der Innenstadt 
stärken!“ – A-R/0021/2020 v. 16.06.2020).  
 
Die besonderen Probleme der Gastronomie, die eine hera usgehobene Bedeutung für die Strahlkraft 
der City von Münster besitzt, wurden auf einem sog. Gastrogipfel erörtert. Wesentliche Ergebnisse 
sind nicht nur der Verzicht der Stadt Münster auf Gebühren oder Entgelte für die Außengastronomie,

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vielmehr werden bis Ende des Jahres zusätzliche Flächen für Außengastronomie kostenfrei zur Ve r-
fügung gestellt (vgl. V/0551/2020). Dies betrifft einerseits die Ausdehnung am vorhandenen Standort, 
andererseits werden aber auch neue öffentliche und private Flächen geprüft. Bi s Mitte Juli wurden an 
44 Standorten rund 900 m² als zusätzliche Außengastronomieflächen entwickelt. Hierbei liegt ein 
großer Teil der Standorte innerhalb des Promenadenrings oder grenzt an diesen an, was eine lebe n-
dige und attraktive Innenstadt unterstützt. 
 
Im Hinblick auf die Unterstützung des lokalen Handels wie auch der lokalen Gastronomen und von 
lokalen Dienstleistern ist ausdrücklich auf das Engagement der Initiative Starke Innenstadt (ISI) zu 
verweisen, die sehr schnell nach dem Lockdown den Liefer dienst „Münster bringt’s“ entwickelt hat 
(www.muensterbringts.de). Auch wurden auf gemeinsame Initiative des Handelsverbandes NRW 
Westfalen-Münsterland und der Initiative Starke Innenstadt die „Münsterscheine“ als Gutscheinaktion 
entwickelt. 
 
Vor dem Hintergrund des Ziels einer lebendigen und multifunktionalen Innenstadt ist auch ausdrüc k-
lich zu thematisieren, dass die kulturellen Einrichtungen und insbesondere auch die freie Kulturszene 
massiv von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -Pandemie betroffen sind. Daher hat der 
Rat der Stadt Münster zusätzlich zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land einen kommunalen 
Unterstützungsfonds in Höhe von 400.000 € beschlossen (V/0498/2020). Hiermit soll einem Wegbr e-
chen der Strukturen und einem umfassenden „kulturellen Flurschaden“ entgegengewirkt werden.  
 
Auch wenn sich die Passantenfrequenzen in der Innenstadt seit Ende des Lockdowns (20.04.2020) 
erfreulicherweise wieder kontinuierlich erhöht haben und durchaus schon wieder in die Nähe der Wer-
te des Jahres 2019 ko mmen, bleibt festzuhalten, dass insbesondere der lokale Einzelhandel, die 
Gastronomie und die Kulturwirtschaft noch massiv unter den Folgen des Corona -Lockdowns leiden. 
Gleichzeitig hat die Konkurrenz für den stationären Einzelhandel durch den Online -Handel nochmals 
deutlich zugenommen. Die Coronakrise wirkt als Problembeschleuniger für die ohnehin laufenden 
Veränderungsprozesse („Wandel im Handel“). Die Auswirkungen des Corona -Lockdowns stellen da-
mit eine große Herausforderung für die Attraktivität und Lebendigkeit der Münsteraner Innenstadt dar. 
 
Durch das engagierte Handeln aller Akteure und ausdrücklich auch durch unternehmerische Eigenini-
tiative (v.a. Initiative Starke Innenstadt), das Engagement von Gastronomen (z.B. bei neuen Form a-
ten der Außengastron omie) und den Einsatz von Marktbeschickern ist es gelungen, die Folgen des 
Corona-Lockdowns abzumildern. Neben der konkreten Bewältigung der Corona -Folgen muss es jetzt 
auch darum gehen, die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Innenstadt wieder in de n Blick zu 
nehmen, da sich die Veränderungsprozesse im Einzelhandel bereits vor Corona vollzogen haben.  
 
Das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes NRW ermöglicht hier erste Schritte (vgl. B e-
schlusspunkt 4) und würde es bei einer erfolgreichen Antrag stellung der Stadt Münster erlauben, ein 
neues, unterstützendes Innenstadtmanagement gemeinsam mit den Innenstadtakteuren aufzubauen. 
Mit dem neuen Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt - 
und Ortskerne“ wird ein weite rgehender Rahmen zur Zentrenstärkung geboten (vgl. Beschlusspunkt 
5). Dass es sich in jedem Fall lohnen kann, die Möglichkeiten zu nutzen, welche die Städtebauförde r-
programme bieten, verdeutlichen die Erläuterungen zu Beschlusspunkt 3. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
Bewilligte Städtebaufördermittel auf Grundlage des Bund -Länderprogramms „Aktive Stadt- und Orts-
teilzentren“ für die Münsteraner Innenstadt 
Seit 2010 erhält die Stadt Münster Bewilligungen aus dem Bund -Länderprogramm „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ (vgl. Anlage 4) . Zwingende Fördergrundlage war die Erstellung eines Integrierten 
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (V/0902/2008), das regelmäßig aktualisiert werden muss. 
Eine erste Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Münster -Innenstadt fand 2016 statt 
(V/0300/2016, V/0122/2017). 
 
Insgesamt wurden von 2010 bis 2020 aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteil-

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zentren“ für die Stadt Münster 7.597.278,00 € als Fördermittel bewilligt.  Die bewilligten Maßnahmen 
umfassten u.a.: 
 Aufwertung des öffentlichen Raums: u.a. Lichtkonzept Innenstadt, Beleuchtung Prinzipalmarkt, 
Lichtquartier Bahnhofsstraße, Beleuchtung Dominikanerkirche, Umgestaltung Harsewinkelplatz 
 Co-Finanzierung des Verfügungsfonds  
 Einrichtung eines Quartiersmanagements „Altstadtquartier“ bei der Initiative Starke Innenstadt (ISI) 
 Öffentliche Nutzbarkeit und Herstellung der Dominikanerkirche als Veranstaltungsort 
 Umgestaltung des Stadthauses 1 zu einem Bürgerzentrum mit energetischer Sanierung, Barrier e-
freiheit, Funktionsoptimierung 
 
Im Jahr 2020 hat die Landesregierung NRW mit dem „Nordrhein -Westfalen Programm I“ für alle im 
Stadterneuerungsprogramm 2020 veröffentlichten Förderprojekte entschieden, die Eigenteile der 
Städte und Gemeinden zu übernehmen. Dies würde für M ünster bedeuten, dass Münster alleine mit 
der Bewilligung der Förderung der Umgestaltung des Stadthauses 1 noch weitere ca. 1,9 Mio. € e r-
halten würde.  
 
Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde 2020 im Rahmen der Neustrukturierung der 
bestehenden Förderprogramme von Bund und Ländern durch das Programm „Lebendige Zentren – 
Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ abgelöst  
 
Zwingende Fördergrundlage ist wiederum ein aktuelles Integriertes städtebauliches Entwicklungskon-
zept, welches nun auch Maßnahmen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Verbesserung 
der Grünen Infrastruktur umfasst. Mit Beschlusspunkt 5 wird vorgeschlagen, die Erstellung zeitnah 
aufzunehmen, um gegebenenfalls schon im Herbst 2021 erste Anträge stellen zu können  (siehe Be-
schlusspunkt 5).  
 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ des MHKBG NRW: Förderbereich „Ansto ß 
Zentrenmanagement und Innenstadt-Verfügungsfonds“ 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung de s Landes Nordrhein -Westfalen 
(MHKBG NRW) hat am 09.07.2020 das neue Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zen-
tren in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht („Sofortprogramm Innenstadt 2020“) 1. Das mit 70 Millionen 
Euro dotierte „Sofortprogramm Innens tadt 2020“ soll es den Kommunen ermöglichen, rasch zu ha n-
deln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtakteuren Perspektiven für die Zukunft 
zu entwickeln (vgl. Anlage 5).  
 
Trotz der vergleichsweise guten Ausgangslage leiden auch die Innenstadt akteure in Münster nac h-
vollziehbar unter den Folgen des Corona -Lockdowns. Hinzu kommen zudem auch die Auswirkungen 
des Online-Handels. Dies hat dazu geführt, dass auch in Münster ein Konsens hergestellt werden 
muss, wie die Innenstadt in Zukunft attraktiv und lebendig bleiben kann, welche Nutzungen hierfür in 
Frage kommen, wie eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung aussehen könnte und wie insbeso n-
dere die Eigentümer von Immobilien noch stärker in den Entwicklungsprozess eingebunden werden 
können. Einen ersten Schritt in diese Richtung stellt(e) bereits die Veranstaltung am 12.08.2020 „Für 
eine lebendige und vielfältige Innenstadt – Perspektiven für die Immobilien in der Altstadt“ dar (Stadt 
Münster mit Initiative Starke Innenstadt/ISI).  
 
Somit liegen gr undsätzlich die Grundlagen für einen Förderantrag „Anstoß eines Zentrenmanag e-
ments und Innenstadt -Verfügungsfonds“ im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt NRW“ vor. 
Folgende Fördertatbestände sind im Hinblick auf die Münsteraner Innenstadt besonders relevant: 
                                                
1 Vgl. https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-
07/sofortprogramm_zur_staerkung_unserer_innenstaedte.pdf

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 Analyse der Chancen zur Nutzungsänderung von Immobilien  
 Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen zur Information 
von Eigentümern und Vermeidung von Leerstand 
 Moderation zwischen den Immobilieneigentümern oder zwischen Immobilieneigentümern und 
Kommune 
 Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der 
Dachmarke der Landesinitiative Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen  
 
Vor diesem Hintergrund sollen durch die Nutzung d es „Sofortprogramms Innenstadt NRW 2020“ das 
bereits existierende Quartiersmanagement „Altstadt“ (Ende der Förderung 2021) und der Ende 2019 
ausgelaufene Verfügungsfonds „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren/Münster-Innenstadt“ entsprechend 
den v. g. Themen weiterentwickelt werden. 
 
Der Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ muss bis zum 16.10.2020 bei der B e-
zirksregierung Münster gestellt werden. Die Bekanntgabe der Bewilligungen aus dem „Sofortpr o-
gramm Innenstadt 2020“ soll voraussichtlich im Dezember 2020 erfolgen. Der Umsetzungszeitraum 
soll zwei Jahre ab Erhalt des Zuwendungsbescheides betragen und würde damit Jahre 2021 und 
2022 umfassen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5:  
Erarbeitung Integriertes Handlungskonzept Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ als Vorausset-
zung für die Bund-Länder-Städtebauförderung 
Wie unter der Begründung für Beschlusspunkt 3 bereits erläutert worden ist, sind für die Innenstadt 
von Münster im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ seit 2010 
rd. 7,6 Millionen Euro bewilligt worden. Im Rahmen der Neustrukturierung der bestehenden Förde r-
programme von Bund und Land zum Förderjahr 2020 wurde das Programm „Aktive Stadt - und Orts-
teilzentren“ durch das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwic klung der Stadt - und Orts-
kerne“ abgelöst. Die bisherigen Förderinhalte zur Zentrenstärkung werden beibehalten, Inhalte aus 
anderen Städtebauförderprogrammen integriert (v.a. Städtebaulicher Denkmalschutz, Zukunft Stad t-
grün) und aktuelle stadtentwicklungspo litische Herausforderungen berücksichtigt (v.a. Maßnahmen 
zum Klimaschutz und zum Klimawandel). 
 
Während das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ (Beschlusspunkt 4) die Kommunen zeitlich befristet 
bei sofortigem Handeln („Interventionen“) und der Suche nach ge meinsam getragenen Lösungen vor 
Ort unterstützen will, zielt das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ auf die Förderung städ-
tebaulicher Gesamtmaßnahmen (in der Regel über einen längeren Zeitraum) ab. Diese umfassen die 
Förderung städtebaulicher Inve stitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender 
Maßnahmen, die im verpflichtenden integrierten Handlungskonzept gemeinsam mit einem Zeitplan 
und dem Finanzierungskonzept darzustellen sind (vgl. Anlage 6).   
 
Die Finanzhilfen des Bund -Länder-Programms „Lebendige Zentren“ sind für städtebauliche Gesam t-
maßnahmen zur Stärkung der Zentren, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und 
zur Förderung der Nutzungsvielfalt bestimmt. Ziel ist die Entwicklung der Zentren zu attrakt iven und 
identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Städtebau, Wirtschaft und Kultur. Darüber hi n-
aus gilt das übergeordnete Ziel der Städtebauförderung: Teilhabe und Austausch am gesellschaftl i-
chen Leben für alle zu ermöglichen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. 
 
Damit bleibt zusammenfassend festzustellen : Das neue Städtebauförderprogramm „Lebendige Ze n-
tren“ bietet große Chancen für die Stärkung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Innenstadt 
von Münster. Die Förde rtatbestände sind für Münster einschlägig.  Das Programm verknüpft bauliche 
Maßnahmen zur Stärkung der Nutzungsvielfalt mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen. Zudem 
sind Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes, des Klimaschutzes (z.B. energetische M o-
dernisierung), zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. klimafreundliche Mobilität) und zur Verbesse-

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rung der grünen Infrastruktur (z.B. Schaffung/Erhalt von Grünflächen) einbezogen. Ebenso wird dem 
Ziel der Teilhabe für alle durch die Herstellung von Barrierearmut bzw. -freiheit Rechnung getragen. 
 
Als Fördervoraussetzung muss möglichst zeitnah ein integriertes städtebauliches Entwicklungsko n-
zept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Dieses soll nach Möglichkeit 
aus einem gesamtstädtischen Konzept abgeleitet werden. Hier  bietet es sich an, die Vorarbeiten des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2030) und der laufenden Arbeiten zur Vertiefung des 
ISEK-Leitthemas „Innenstadt ist mehr …“ zu nutzen (Beschlusspunkt 6).  
 
Aufgrund der Erfahrungen mit entsprechenden Pr ozessen ist davon auszugehen, dass für die erfo r-
derlichen fachlichen, prozessualen und kommunikativen Leistungsbestandteile einschließlich der 
Verdichtung zu einem Gesamtkonzept mit räumlichen Vertiefungen und entsprechenden Partizip a-
tionsformaten bei der Größe des Plangebietes und der Akteursvielfalt mit Kosten von voraussichtlich 
rd. 120.000 € zu rechnen ist (einschließlich eines Abschlussberichtes, der dann als Fördergrundlage 
genutzt werden kann) (vgl. Anlage 6). 
 
Als räumliche Grundlage für die Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 
Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentren“ soll zunächst die Fördergebietsabgrenzung für das Förde r-
programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zugrunde gelegt werden (vgl. Anlage 2). Darüber hinaus 
einzubeziehen sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches City/Innenstadt aus dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2018) sowie die im laufenden Prozess der Erarbeitung des Int e-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030/Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ abgeleiteten räumlichen 
Perspektiverweiterungen der Innenstadt in Richtung Bahnhof/Stadthäfen und Schlossareal (bis Wi s-
sensquartiere Coesfelder Kreuz). Weitergehende Anpassungen bzw. Erweiterungen können sich aus 
dem Bearbeitungsstand ergeben und sollten mit unmittelbarem Bezug zu den Inhalten erfolgen. 
 
Es ist geboten, den Erarbeitungsprozess unter Nutzung der Vorarbeiten des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Münster 2030 möglichst zeitnah durchzuführen, um gegebenenfalls schon en t-
sprechende Förderanträge Ende September 2021 stellen zu können.  
 
Zu Beschlusspunkt 6:  
Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse aus dem Prozess zum Integrierten Stadtentwicklung s-
konzept Münster 2030 (ISEK 2030), insbesondere Leitthema „Innenstadt ist mehr …“  
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030) 
hat sich die Weiterentwicklung der Innenstadt unter räumlichen und funktionalen Gesichtspunkten als 
ein zentrales Leitthema herausgestellt. Aus den Schlüsselpersonengesprächen, aus der Zukunftsare-
na „Münster Zukünfte 20|30|50“ im Oktober 2018 und dem ISEK -Stadtforum „Innenstadt weiterde n-
ken“ (13.06.2019) lassen sich folgende zentrale Ergebnisse festhalten (vgl. Anlage 7): 
 Eine vielfältige Innenstadt braucht eine übergeordnete Strategie, um attraktiv zu bleiben 
o Die Innenstadt muss funktional vielfältiger werden, um ihre Attraktivität zu erhalten 
o Räumliche Vernetzungen und funktionale Anreicherungen können hilfreich sein 
o Eine in diesem Sinne vielfältige Innenstadt  muss ihre inneren Bezüge wahren (Wegebeziehu n-
gen, Gestaltungselemente etc.) 
 Die Innenstadt soll Alltagsort bleiben und werden 
o In der Innenstadt finden sich noch viele Alltagsnutzungen (Kitas, Schulen u.v.w.m.) 
o Alltagsnutzungen sollen als Grundlage für Weiterentwicklungen genutzt werden, da sie wesent-
licher Garant für eine lebendige Innenstadt sind  
o Testräume und Experimentierfelder (z.B. überdimensionierte Parkplätze) können zur frühzeit i-
gen (temporären) Erprobung neuer Entwicklungen genutzt werden 
 Innenstadtentwicklung ist Gemeinschaftsaufgabe 
o Kooperation zwischen den Innenstadtakteure (über Vernetzung der Einzelhändler hinaus), um 
gemeinsame Ziele zu verfolgen und gemeinsame Entwicklungen (z.B. Aufwertung öffentlicher 
Räume) voranzubringen.

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o Immobilien- und Standortgemeinschaften als Entwicklungschance nutzen. 
o Gemeinsames Zentrenmanagement zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aufbauen. 
o Chancen zur Ansiedlung kleinerer inhabergeführter Geschäfte und Start -Ups schaffen (z.B. 
durch Modelle des Mietausgleich s), um eine vielfältige Mischung von Akteuren und Nutzungen 
zu erreichen. 
 
Die Ergebnisse des Stadtforums wurden für eine programmatische und räumliche Vertiefung des Leit-
themas „Innenstadt ist mehr“ genutzt. Aus programmatischer Sicht unterstützen sie den  Ansatz, die 
Innenstadt inhaltlich „breiter aufzustellen“, d.h. zur Stärkung der Nutzungsvielfalt die Alltagsqualität 
der Innenstadt noch viel stärker in den Blick zu nehmen. Aus räumlicher Perspektive geht es darum, 
die Potenziale angrenzender Lagen durch  eine bessere Vernetzung zur Erhöhung der Vielfalt der 
Innenstadt einzubeziehen. Die unmittelbare Nähe der Altstadt zum Bahnhofsbereich und zu den 
Stadthäfen auf der einen Seite und zum Schlossareal und dem Aasee auf der anderen Seite bietet 
große Chancen, die Funktionsvielfalt der Innenstadt weiter zu stärken, wenn attraktive Wegebezi e-
hungen und verbesserte Vernetzungen geschaffen werden. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die 
Entwicklung neuer „Nebenzentren“, vielmehr sollen vorhandenen Einrichtungen (wi e z.B. die Ku l-
turnutzungen) im Hafen besser mit der Altstadt verbunden werden. 
 
Ohne dass die räumliche Durcharbeitung des Leitthemas „Innenstadt ist mehr …“ bereits abschli e-
ßend vorliegt, lassen sich bereits jetzt folgende Räume erkennen, die wichtige Pot enziale für eine 
Weiterentwicklung der Innenstadt bieten: 
 Schlossareal (vgl. V/0774/2019) 
 Martiniviertel/Hörster Parkplatz (vgl. V/0781/2019) 
 Verspoel 
 Bahnhofsquartier 
 Bereich Stadthäfen 
 
Die Bearbeitung des Leitthemas hat zudem aus prozessualer Sicht noch  einmal nachdrücklich bestä-
tigt, dass die Entwicklung der Innenstadt eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die den engen Schulte r-
schluss aller relevanten Akteure erfordert wie dies der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und mit der 
Immobilien- und Standortgemeins chaft Bahnhofsviertel (ISG)  schon seit vielen Jahren praktiziert 
wird. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 7:  
Durchführung eines systematischen Quartiersentwicklungsprozesses zur Zukunft des „Martiniviertels 
und des Hörster Parkplatzes“ 
Mit der Vorlage V/0781/2019 wurde  die Verwaltung beauftragt, einen systematischen Entwicklung s-
prozess zur Zukunft des Martiniviertels und des Hörster Parkplatzes einzuleiten. Hiermit soll der B e-
deutung des Martiniviertels als urbanes, funktionsgemischtes Quartier und des Hörster Parkplatz es 
als wichtiges Entwicklungspotenzial für das Viertel und die Altstadt Rechnung getragen werden (vgl. 
Anlage 8, 9). Hierzu liegen auch entsprechende Ratsanträge wie A -R/0025/2011 der CDU -Fraktion 
„Martiniviertel stärken, Anbindung an die Altstadt verbesse rn“ und A-R/0087/2017 „Ein Musikcampus 
für Münster – Perspektiven für das Martiniviertel“ (Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und 
CDU-Ratsfraktion). 
 
Die fachlichen Vorarbeiten und Erörterungen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 ( I-
SEK 2030)/Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ haben die Bedeutung des Hörster Parkplatzes zur I n-
nenstadtstärkung noch einmal unterstrichen (vgl. Erläuterungen zu Beschlusspunkt 6). Zudem erg a-
ben sich aus den bisherigen ISEK -Stadtforen wichtige Hinweise für die k ünftige Entwicklung der I n-
nenstadt, die in räumlicher Sicht auch relevant für die Weiterentwicklung des Martinviertels und des 
Hörster Parkplatzes sind (V/0781/2019, Beschlusspunkt 2): 
 Die Innenstadt als Alltagsort

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V/0672/2020 
 „Neue Orte“ in der Innenstadt 
 Kultur, Begegnung und Teilhabe 
 
Angesichts der drängenden Herausforderungen für die Münsteraner Innenstadt, der großen Potenzia-
le von Martiniviertel/Hörster Parkplatz sowie der in der Vorlage V/0781/2019 und Anlage 8 benannten 
Themen soll nun ein systematischer Quart iersentwicklungsprozess durchgeführt werden, auch wenn 
die Fragen zur Entwicklung des Musik -Campus und zur konzeptionellen Weiterentwicklung der 
Volkshochschule noch nicht abschließend geklärt sind. So hat die Standortersteinschätzung zum Pro-
jekt Musik-Campus gezeigt, dass sich hier die Projektphilosophie des Musik -Campus aufgrund der 
eingeschränkten Flächengröße nicht umsetzen lassen würde und der Standort daher aus Sicht der 
Verwaltung für die Realisierung des Konzeptes ausscheidet (V/0464/2019/1). Der Qu artiersentwick-
lungsprozess „Martiniviertel/Hörster Parkplatz“ kann demgegenüber die Fragen zur Bedeutung von 
Bildung / Weiterbildung und Kultur für die Zukunft der Innenstadt aufgreifen (V/0382/2019, B e-
schlusspunkt 4) und Hinweise auf entsprechende zukunft sorientierte, funktionale und räumliche Pr o-
grammierungen von Bildungs- und Kultureinrichtungen ableiten. Damit könnten hier auch Inhalte der 
Ratsanträge „Neubau einer Volkshochschule“ (A -R/0076/2017 Ratsgruppe Piraten/ÖDP) bzw. eines 
„Zentrums für Bildung auf dem Hörster Parkplatz“ (A-R/0017/2016 SPD-Fraktion) in den Prozess ein-
fließen. 
 
Die im Zuge der Verlagerung des WDR -Landesstudios Münster an den Servatiiplatz geplante En t-
wicklung eines vielfältigen und urbanen Ortes verdeutlicht exemplarisch, wie sich mit hybrid genutzten 
Gebäuden in der Innenstadt eine Vielfalt von Nutzungen und partizipativen Angeboten (Information, 
Kommunikation, Beteiligung) bündeln lassen (V/0160/2020). So wären bei dieser geplanten Entwic k-
lung auch Angebote der Lehrerbildung (Digitallabor) und der Volkshochschule im Sinne eines „Dritten 
Ortes“ denkbar.  
 
Ein systematischer und integrierter Quartiersentwicklungsprozess lässt sich nur im engen Dialog mit 
Bewohnerinnen und Bewohnern, Akteurinnen und Akteuren des Viertels sowie der In nenstadt bear-
beiten. Zu den Akteurinnen und Akteuren gehören sowohl Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer 
sowie Vertreterinnen und Vertreter der im Martiniviertel wie auch in der Innenstadt ansässigen Ei n-
richtungen, Institutionen und Unternehmen. Hierzu z ählen u.a. Kultur - und Bildungseinrichtungen, 
soziale Institutionen, kirchliche Einrichtungen, Straßensprecher der Hörster Straße und die Initiative 
Starke Innenstadt (ISI). 
 
Der notwendige intensive Dialog und die enge Kooperation soll über verschiedene F ormate sicherge-
stellt werden wie z.B.: 
 Verwaltungsinterne Projektgruppe 
 Werkstätten mit Verwaltungsakteuren sowie Schlüsselakteuren aus Quartier und Innenstadt 
 Bürgerforum (Auftakt, Zwischenpräsentation, Abschlussveranstaltung) 
 Niederschwellige Beteiligungsformate (u.a. Quartierspaziergänge; Diskussionsstände vor Ort etc.) 
 Themenabende/thematische Workshops 
 Online-Beteiligung 
 Temporäre Reallabore 
 Ideenwerkstatt, städtebauliche Testentwürfe etc. für den Hörster Parkplatz 
 
Grundsätzlich ist von folgenden Arbeitsphasen auszugehen (vgl. Anlage 10): 
 Vorbereitungsphase (nach politischem Beschluss bis zur erfolgreichen Ausschreibung; Aufbau 
Strukturen) 
 Analysephase der o.g. Handlungsfelder; aufgrund der hohen Relevanz von verkehrlichen Fragen 
ist eine enge Kooperation mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ vorgesehen 
 Klärung von Stärken/Schwächen – Chancen/Risiken 
 Entwicklung von Leitorientierungen, Zielen und Ideen

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 Synthesephase 
 Bearbeitung von strategischen Vertiefungsräumen (z.B. Hörster Straße, Hörster P arkplatz, Ma r-
tinikirchplatz und Umfeld, Grünzug entlang der Aa) 
 Ableitung von Handlungsfeldern, Leitprojekten, Maßnahmen 
 Handlungskonzept mit Maßnahmenkonzept 
 
Aufgrund der Erfahrungen mit Quartiersentwicklungsprozessen ist davon auszugehen, dass für die 
erforderlichen fachlichen, prozessualen und kommunikativen Leistungsbestandsteile mit Kosten von 
voraussichtlich 80.000 € zu rechnen ist. Für den Prozess sind nach Vergabe voraussichtlich ca. 15 
Monate zu kalkulieren. Dieses Quartiersentwicklungskonzept für das Martiniviertel mit Leitorientierun-
gen für die weitere Entwicklung des Hörster Parkplatzes stellt bereits eine Vertiefung des geplanten 
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster -Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ dar (Beschlus s-
punkt 5) und kann grundsätzlich auch für die Anträge auf Städtebaufördermittel genutzt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 1 
Anlage 2: Abgrenzung Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt  
                (2008/2016) 
Anlage 3: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 2 
Anlage 4: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 3 
Anlage 5: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 4 
Anlage 6: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 5 
Anlage 7: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 6 
Anlage 8: Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 7 
Anlage 9: Karte „Statistischer Bezirk Martiniviertel“ 
Anlage 10: Quartiersentwicklungsprozess „Martiniviertel/Hörster Parkplatz“:  
                  Eckpunkte Prozessdesign

Anlage_5_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_4

7509 Zeichen

Anlage 5 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 4: 
Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ des MHKBG NRW: Förderbereich 
„Anstoß Zentrenmanagement und Innenstadt-Verfügungsfonds“ 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBG NRW) hat am 09.07.2020 das neue So fortprogramm zur Stärkung der 
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen verö ffentlicht („Sofortprogramm Innenstadt 
2020“) 1. Anlass sind die sich schon seit längerem abzeichn enden strukturellen Veränderun- 
gen in den Innenstädten und Zentren („Wandel im Han del“), die durch die negativen Auswir- 
kungen des COVID-19-Lockdowns - insbesondere auf de n Einzelhandel und die Gastrono- 
mie in den Innenstädten - erheblich beschleunigt wu rden. Hinzu kommen die angekündigten 
Schließungen von Filialen einer großen Warenhausgru ppe (von denen Münster glücklicher- 
weise derzeit nicht betroffen ist) in zahlreichen K ommunen Nordrhein-Westfalens, die weite- 
re massive negative Konsequenzen für die Innenstädte mit sich bringen werden.  
 
Das mit 70 Millionen Euro dotierte „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ soll es den Kommunen 
ermöglichen, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und gemeinsam mit den Innenstadtak- 
teuren Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte als 
multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen,  Wohnen, Städtebau, Kultur, Bildung und 
Freizeit. Das Programm konzentriert sich räumlich a uf die Bereiche von Innenstädten und 
Zentren, die nach Auffassung der Kommunen auch künf tig Lebendigkeit, Attraktivität und 
„Einkaufsgenuss“ ausstrahlen und zum Verweilen einladen sollen. 
 
Das Programm umfasst 4 Fördergegenstände („Interven tionsfelder“ für kommunales Han- 
deln): 
a) Verfügungsfonds Anmietungen: Vorübergehende Anmi etungen leerstehender Laden- 
lokale durch die Kommunen zur Etablierung von neuen Nutzungen.  
b) Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien “: Stärkung der Kommunen, die 
von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffen sind, bei immobilienwirtschaftli- 
chen, städtebaulichen und rechtlichen Fragen sowie Klärungsprozessen mit den Ei- 
gentümern. 
c) Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien: Um I mmobilienspekulationen vorzu- 
beugen, soll den Kommunen ein Zwischenerwerb von Im mobilien ermöglicht werden, 
die von besonderer Bedeutung (Lage, Erscheinungsbil d) für die Innenstadt bzw. das 
Zentrum sind. 
d) Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-V erfügungsfonds: Ziel ist es, das 
Grundverständnis für eine lebendige Innenstadt ange sichts der strukturellen Verän- 
derungen neu zu justieren und in einem moderierten Prozess zu einer Verständigung 
zwischen Immobilieneigentümern und Kommune über zuk unftsorientierte Nutzungen 
zu kommen.  
 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in d er Münsteraner Innenstadt bleibt festzu- 
halten, dass die Fördergegenstände a), b) und c) ni cht einschlägig sind. Es gibt erfreulicher- 
weise gegenwärtig keine umfängliche Leerstände oder  zahlreiche konkret von Leerständen 
bedrohte Ladenlokale, so dass ein Verfügungsfonds „ Anmietungen“ zurzeit keine weiterfüh- 
rende Option darstellt. Auch bleiben nach der Entsc heidung von Mitte Juni 2020 die beiden 
Filialen des Warenhauskonzerns "Galeria Karstadt Kaufhof" bestehen, ebenso wird die Filia- 
le von „Karstadt Sports“ erhalten. Somit liegen die Voraussetzungen für die Beantragung von 
Leistungen aus dem Unterstützungspaket „Einzelhande lsgroßimmobilien“ nicht vor. Ebenso 
gibt es in Münster keine leerstehenden Immobilien m it besonderer Innenstadtbedeutung, für 
die ein Zwischenerwerb in Frage käme, um Immobilienspekulationen zu vermeiden. 
 
                                                
1 Vgl. https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-
07/sofortprogramm_zur_staerkung_unserer_innenstaedte.pdf

Anlage 5 zu V/0672/2020 
 
 
Trotz dieser vergleichsweise guten Ausgangslage lei den auch die Innenstadtakteure in 
Münster nachvollziehbar unter den Folgen des Corona-Lockdowns. Selbstverständlich haben 
auch die Auswirkungen des Online-Handels die Innens tadt bereits betroffen. Dies hat dazu 
geführt, dass auch in Münster ein Konsens hergestel lt werden muss, wie die Innenstadt in 
Zukunft attraktiv und lebendig bleiben kann, welche Nutzungen hierfür in Frage kommen, wie 
eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung aussehen  könnte und wie insbesondere die Ei- 
gentümer von Immobilien noch stärker in den Entwick lungsprozess eingebunden werden 
können. Damit liegen grundsätzlich die Grundlagen f ür einen Förderantrag „Anstoß eines 
Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds“ vor.  
 
Ansatzweise hat sich das Stadtforum „Innenstadt ist  mehr…“ (13.06.2020) im Rahmen der 
Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030) bereits 
mit diesen Fragen beschäftigt. Auch ist für den 12. 08.2020 eine Veranstaltung von Münster 
Marketing, Stadtplanungsamt und Initiative Starke I nnenstadt (ISI) mit Immobilieneigentü- 
mern aus der Innenstadt zu zukunftsorientierten Nutzungen vorbereitet (worden). Vor diesem 
Hintergrund sollen durch die Nutzung des „Sofortpro gramms Innenstadt NRW 2020“ das 
bereits existierende Quartiersmanagement „Altstadt“  (Ende der Förderung 2021) und der 
Ende 2019 ausgelaufene Verfügungsfonds „Aktive Stad t- und Ortsteilzentren/Münster-
Innenstadt“ entsprechend den v. g. Fragen weiterentwickelt werden.  
 
Folgende Fördertatbestände aus dem Förderbereich „A nstoß Zentrenmanagement“ sind im 
Hinblick auf die Münsteraner Innenstadt besonders relevant: 
 Analyse der Chancen zur Nutzungsänderung von Immob ilien  
 Durchführung von Informationsveranstaltungen, Work shops und Einzelberatungen zur 
Information von Eigentümern und Vermeidung von Leerstand 
 Moderation zwischen den Immobilieneigentümern oder  zwischen Immobilieneigentümern 
und Kommune 
 Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentl ichkeitsarbeit unter Berücksichti- 
gung der Dachmarke der Landesinitiative Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen  
 
Aus räumlicher Sicht bietet es sich an, zunächst di e Abgrenzung der „Innenstadt/City“ 2 aus 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibu ng 2018) unter Berücksichtigung des 
„Retailerplan Innenstadt Münster“ 3 aus dem Handelsimmobilienreport 2019/2020 zugrunde  
zu legen. Die Frage nach den städtebaulich-funktion alen Kernbereichen mit Innenstadtfunk- 
tionen, die mit dem „Sofortprogramm Innenstadt NRW 2020“ aufgeworfen wird, lässt sich 
aufgrund der vorliegenden Unterlagen bereits ansatz weise beantworten, könnte aber mit 
Unterstützung aus dem Förderprogramm noch einmal konkretisierender und perspektivischer 
angegangen werden.  
 
Der Förderantrag für das „Sofortprogramm Innenstadt  2020“ muss bis zum 16.10.2020 bei 
der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Die B ekanntgabe der Bewilligungen aus dem 
„Sofortprogramm Innenstadt 2020“ soll voraussichtlich im Dezember 2020 erfolgen. Der Um- 
setzungszeitraum soll zwei Jahre ab Erhalt des Zuwendungsbescheides betragen und betra- 
gen und würde damit Jahre 2021 und 2022 umfassen. 
 
                                                
2 Vgl. https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/einzelhandels-
_und_zentrenkonzept_muenster_fortschreibung_2018.pdf 
3 Vgl. https://www.wfm-muenster.de/wp-content/uploads/Einleger-Retailerplan-HIR-2019-final-1.pdf

Anlage_09_V_0672_2020_Karte_Martiniviertel

308 Zeichen

15
15
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0781/2019
Maßstab 1:5000Lage und Abgrenzung stat. Bezirk 15 - Martini
Innenstadt weiterdenken: Perspektiven für das Martiniviertel und den Hörster Parkplatz
© Stadt MünsterPfad: K:\Personal\Ruesenberg\Dateien\Sonstiges\61_1\Martiniviertel.dwg
Anlage 9 zur Vorlage V/0672/2020

Anlage_7_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_ Beschlusspunkt 6

8276 Zeichen

Anlage 7 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 6:  
Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse aus dem Prozess zum Integrierten Stadtent- 
wicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 2030), insbesondere Leitthema „Innenstadt ist mehr 
…“ 1 
Die Weiterentwicklung der Innenstadt unter räumlich en und funktionalen Gesichtspunkten 
hat sich als ein zentrales Leitthema im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Stadtent- 
wicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030) herausg estellt. Bereits der Bericht über die 
Ergebnisse der Schlüsselpersonengespräche hatte ver deutlicht, dass Münster den Schlüs- 
selpersonen zufolge derzeit über eine attraktive In nenstadt mit hohen städtebaulichen Quali- 
täten und einen starken Handel verfüge, aber der „Wandel im Handel“ und die Auswirkungen 
der Digitalisierung deutliche strukturelle Risiken bergen würden. Hierauf sollte durch Innova- 
tionen im Handel, den Ausbau der Funktionsvielfalt („Attraktivität jenseits des Einkaufens“) 
und die Stärkung der Innenstadt als Ort für alle Bürgerinnen und Bürger reagiert werden.  
 
Als wichtiges räumliches Potenzial für die Weiterentwicklung der Innenstadt, das besonderer 
Beachtung bedarf, wurde vor allem auch der Hörster Parkplatz benannt. Die Diskussionen im 
Rahmen der Zukunftsarena „MünsterZukünfte 20|30|50“  zur „Zukunft der Innenstadt“ im Ok- 
tober 2019 haben die Einschätzung bestätigt, dass d ie Innenstadt als ein Leitthema des I- 
SEK 2030 vertieft weiter bearbeitet werden muss.  
 
Hierzu hat am 13.06.2019 das ISEK-Stadtforum „Innenstadt weiterdenken“ stattgefunden, an 
dem zahlreiche Innenstadtakteure, Vertreterinnen und Vertreter von vielfältigen gesellschaft- 
lichen Gruppen, aus Verwaltung und Politik sowie Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt haben. 
Folgende Fragen wurden diskutiert: 
 Wie kann die Funktionsvielfalt der Innenstadt gest ärkt werden? Welche Funktionen leisten 
einen besonderen Beitrag für die Zukunft der Innenstadt? 
 Wie kann die Balance zwischen der Innenstadt als A lltagsort und den besonderen Funkti- 
onen der Innenstadt hergestellt werden? 
 Wie ist die Zukunft der Innenstadt räumlich weiter  zu denken? Welche Potenziale bietet 
die Vernetzung mit dem Gebiet der Stadthäfen und mi t den Wissensquartieren im Nord- 
westen (über den Schlossplatz bis zum Coesfelder Kreuz)? 
 
Folgende zentrale (Zwischen)Ergebnisse lassen sich festhalten: 
 Eine vielfältige Innenstadt braucht eine übergeord nete Strategie, um attraktiv zu bleiben 
o Die Innenstadt muss funktional vielfältiger werden , um ihre Attraktivität zu erhalten 
o Räumliche Vernetzungen und funktionale Anreicherun gen können hilfreich sein 
o Eine in diesem Sinne vielfältige Innenstadt muss i hre inneren Bezüge wahren (Wege- 
beziehungen, Gestaltungselemente etc.) 
 Die Innenstadt soll Alltagsort bleiben und werden 
o In der Innenstadt finden sich noch viele Alltagsnu tzungen (Kitas, Schulen u.v.w.m.) 
o Alltagsnutzungen sollen als Grundlage für Weiteren twicklungen genutzt werden, da sie 
wesentlicher Garant für eine lebendige Innenstadt sind  
o Testräume und Experimentierfelder (z.B. überdimens ionierte Parkplätze) können zur 
frühzeitigen (temporären) Erprobung neuer Entwicklungen genutzt werden 
 Innenstadtentwicklung ist Gemeinschaftsaufgabe 
o Kooperation zwischen den Innenstadtakteure (über V ernetzung der Einzelhändler hin- 
aus), um gemeinsame Ziele zu verfolgen und gemeinsa me Entwicklungen (z.B. Auf- 
wertung öffentlicher Räume) voranzubringen. 
o Immobilien- und Standortgemeinschaften als Entwick lungschance nutzen. 
o Gemeinsames Zentrenmanagement zur Stärkung der Wet tbewerbsfähigkeit aufbauen. 
                                                
1 Weitere Informationen unter: www.zukunft-muenster.de

Anlage 7 zu V/0672/2020 
 
 
o Chancen zur Ansiedlung kleinerer inhabergeführter Geschäfte und Start-Ups schaffen 
(z.B. durch Modelle des Mietausgleichs), um eine vi elfältige Mischung von Akteuren 
und Nutzungen zu erreichen. 
 
Folgende weitere Zukunftsthemen können aus dem Stad tforum „Innenstadt weiterdenken“ 
mitgenommen werden: 
 Allen die Teilhabe ermöglichen: u.a. barrierefreie  Innenstadt 
 Studierende als großes Potenzial nutzen 
 Gerechte/zukunftsorientierte Verteilung des öffent lichen Raums 
 Notwendigkeit eines zukunftsorientierten Mobilität skonzeptes 
 Aktive Gestaltung der digitalen Transformation 
 Mehrfachnutzung von Kultur- und Bildungsinfrastruk turen vorantreiben 
 Kultur- und Kreativwirtschaft als Treiber nutzen 
 Differenziertes Gastronomieangebot nutzen (Altstad t, Hafen, …) 
 Zukunftsorientierte Nutzung der wenigen großflächi gen Entwicklungspotenziale (v.a. Ent- 
wicklungsprozess Hörster Parkplatz) unter der Prämisse „Was ist gut für die Innenstadt?“ 
 
Die Ergebnisse des Stadtforums wurden für eine prog rammatische und räumliche Vertiefung 
des Leitthemas „Innenstadt ist mehr“ genutzt. Aus p rogrammatischer Sicht unterstützen sie 
den Ansatz, die Innenstadt inhaltlich „breiter aufz ustellen“, d.h. zur Stärkung der Nutzungs- 
vielfalt die Alltagsqualität der Innenstadt noch viel stärker in den Blick zu nehmen. Hierbei ist 
an Themen wie Bildung, Kultur, Freizeiteinrichtunge n, Gastronomie, aber auch Wohnen, 
Nahversorgung und attraktive öffentliche Räume (ohn e Konsumzwang) zu denken. Dabei 
sind die unterschiedlichen Interessen, Ansprüche un d Bedürfnisse der jeweiligen Lebensla- 
gen und Gruppen aus der Stadtbevölkerung ebenso zu berücksichtigen wie die der unter- 
schiedlichen Besuchergruppen und Gäste. 
 
Innenstadt „weiterdenken“ bezieht sich jedoch nicht nur auf die funktionale, sondern auch auf 
die räumliche Perspektive. Es geht darum, die Poten ziale angrenzender Lagen durch eine 
bessere Vernetzung zur Erhöhung der Vielfalt der In nenstadt einzubeziehen. Die unmittelba- 
re Nähe der Altstadt zum Bahnhofsbereich und zu den  Stadthäfen auf der einen Seite und 
zum Schlossareal und dem Aasee auf der anderen Seit e bietet große Chancen, die Funkti- 
onsvielfalt der Innenstadt weiter zu stärken, wenn attraktive Wegebeziehungen und verbes- 
serte Vernetzungen geschaffen werden. Es geht dabei  ausdrücklich nicht um die Entwick- 
lung neuer „Nebenzentren“, vielmehr sollen vorhande nen Einrichtungen (wie z.B. die Kul- 
turnutzungen) im Hafen besser mit der Altstadt verbunden werden. 
 
Ohne dass die räumliche Durcharbeitung des Leitthem as „Innenstadt ist mehr …“ bereits 
abschließend vorliegt, lassen sich bereits jetzt fo lgende Räume erkennen, die wichtige Po- 
tenziale für eine Weiterentwicklung der Innenstadt bieten: 
 Schlossareal (vgl. V/0774/2019) 
 Martiniviertel/Hörster Parkplatz (vgl. V/0781/2019 ) 
 Verspoel 
 Bahnhofsquartier 
 Bereich Stadthäfen 
 
Damit bleibt festzuhalten, dass mit dem ISEK-Leitth ema „Innenstadt ist mehr …“ der zentra- 
len stadtentwicklungspolitischen Rolle der Innensta dt für Stadt und Region Rechnung getra- 
gen wird. Die Vertiefung des Leitthemas setzt einer seits die Linie der bisherigen Innenstadt- 
konzepte vom Leitplan Stadterneuerung (1989) über d en Altstadtrahmenplan (1995) und die 
Integrierten Handlungskonzepte Münster-Innenstadt ( 2008, 2016) fort, andererseits werden 
mit einer räumlich und thematisch übergreifenden Ge samtentwicklung, wie sie auch die

Anlage 7 zu V/0672/2020 
 
 
Städtebauförderung ausdrücklich fordert, neue Akzen te gesetzt. Diese Akzente umfassen 
eine funktionale und räumliche Perspektiverweiterun g, die die Attraktivität der Innenstadt 
angesichts der strukturellen Herausforderungen durch den „Wandel im Handel“ und die Digi- 
talisierung stärken soll. 
 
Die Bearbeitung des Leitthemas hat zudem aus prozes sualer Sicht noch einmal nachdrück- 
lich bestätigt, dass die Entwicklung der Innenstadt  eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die den 
engen Schulterschluss aller relevanten Akteure erfo rdert. Daher ist es selbstverständlich, 
dass die langjährige enge und erfolgreiche Kooperat ion mit der Initiative Starke Innenstadt 
(ISI) und mit der Immobilien- und Standortgemeinsch aft Bahnhofsviertel (ISG) auch bei der 
Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ 
und im Rahmen des systematischen Quartiersentwicklu ngsprozesses „Martiniviertel/Hörster 
Parkplatz“ fortgesetzt werden soll.

Anlage_4_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt 3

5540 Zeichen

Anlage 4 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 3: 
Bewilligte Städtebaufördermittel auf Grundlage des Bund-Länderprogramms „Aktive Stadt- 
und Ortsteilzentren“ für die Münsteraner Innenstadt 
Bund und Länder haben 2008 das Programm „Aktive Sta dt- und Ortsteilzentren“ als Förder- 
schwerpunkt im Rahmen der Städtebauförderung entwic kelt und veröffentlicht. Grundsätzli- 
ches Ziel war es, die Zentren in ihrer Funktionsvie lfalt zu sichern und Abwertungstendenzen 
entgegen zu wirken. Das Programm diente zur Vorbere itung und Durchführung von Ge- 
samtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zen tralen Versorgungsbereiche als 
Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. För- 
dervoraussetzung war ein aktuelles Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß 
Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. 
 
Aufbauend auf den Vorarbeiten des Integrierten Stad tentwicklungs- und Stadtmarketingkon- 
zeptes (ISM), in dem die besondere Rolle der „City als Ort der Begegnung, als Marktplatz 
und als Motor der Stadtentwicklung“ herausgearbeite t wurde (Vorlage 118/04 E1), hat die 
Stadt Münster nach Veröffentlichung des Städtebaufö rderprogramms ein Integriertes Hand- 
lungskonzept zum Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ 
erstellt (V/0902/2008). Auf dieser Basis wurden reg elmäßig Förderanträge gestellt, die zu 
entsprechenden Bewilligungen geführt haben.  
 
2012 wurde ein Verfügungsfonds im Rahmen des Städte bauförderprogramms „Aktive Stadt- 
und Ortsteilzentren“ für das Programmgebiet „Münste r-Innenstadt“ eingerichtet 
(V/0012/2012/1). Eine erste Fortschreibung des Inte grierten Handlungskonzeptes Münster-
Innenstadt fand 2016 statt (V/0300/2016), um weiter hin die Förderfähigkeit im Rahmen des 
Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ siche rzustellen. Mit Beschluss der Vorlage 
V/0122/2017 wurden die Maßnahmenübersicht und die F inanzmittelbereitstellung für das 
erneut fortgeschriebene „Integrierte Handlungskonze pt Münster Innenstadt“ bestätigt. Auf 
dieser aktualisierten Grundlage wurden weitere Förderanträge gestellt. 
 
Insgesamt wurden von 2010 bis 2020 aus dem  Städteb auförderprogramm „Aktive Stadt- 
und Ortsteilzentren“ für die Stadt Münster 7.597.27 8,00 € als Fördermittel bewilligt. Die be- 
willigten Maßnahmen umfassten u.a.: 
 Aufwertung des öffentlichen Raums: u.a. Lichtkonze pt Innenstadt, Beleuchtung Prinzipal- 
markt, Lichtquartier Bahnhofsstraße, Beleuchtung Do minikanerkirche, Umgestaltung Har- 
sewinkelplatz 
 Optimierung der Wegeverbindungen: u.a. Stadtraum W indhorststraße, Wegeverbindung 
Harsewinkelplatz – Erbdrostenhof  
 Co-Finanzierung des Verfügungsfonds: u.a. Projekt „Schaltschränke im Bahnhofsviertel“, 
Skulpturenleitsystem, Umsetzung des Gestaltungskonzeptes für den öffentlichen Raum in 
der Weihnachtszeit 
 Einrichtung eines Quartiersmanagements „Altstadtqu artier“ bei der Initiative Starke Innen- 
stadt (ISI) 
 Förderung von Wettbewerben und Planungswerkstätten  : u.a. Städtebaulicher Wettbe- 
werb „Am Stadtgraben“, Werkstattverfahren „Bremer Platz“ 
 Öffentliche Nutzbarkeit und Herstellung der Domini kanerkirche als Veranstaltungsort 
 Umgestaltung des Stadthauses 1 zu einem Bürgerzent rum mit energetischer Sanierung, 
Barrierefreiheit, Funktionsoptimierung (hier ist zu m heutigen Zeitpunkt bereits die grund- 
sätzliche Förderung des noch ausstehenden 4. Bauabs chnittes in Aussicht gestellt wor- 
den) 
 
Im Hinblick auf die Bewilligungen ist zu berücksich tigen, dass der Fördersatz für die Stadt 
Münster als finanzstarke Kommune zwischen 50 % und 70 % lag (2020: 60 %). Im Jahr 2020

Anlage 4 zu V/0672/2020 
 
 
hat die Landesregierung NRW mit dem „Nordrhein-West falen Programm I“ für alle im Stadt- 
erneuerungsprogramm 2020 veröffentlichten Förderpro jekte entschieden, die Eigenteile der 
Städte und Gemeinden zu übernehmen, so dass die Kom munen in diesem Jahr erstmals 
eine hundertprozentige Förderung ihrer Maßnahmen er halten. Dies würde für Münster be- 
deuten, dass Münster alleine mit der Bewilligung de r Förderung der Umgestaltung des 
Stadthauses 1 noch weitere ca. 1,9 Mio. € erhalten würde. Ergänzend sei darauf verwiesen, 
dass die Maßnahme „Umgestaltung Stadthaus 1“ seitens des MHKBG NRW mit der Neuord- 
nung der Städtebauförderung 2020 nun dem Bundesprog ramm „Wachstum und nachhaltige 
Entwicklung“ zugeordnet wird. 
 
Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wu rde im Rahmen der Neustrukturierung 
der bestehenden Förderprogramme von Bund und Ländern durch das Programm „Lebendige 
Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ort skerne“ abgelöst. Insgesamt ist der För- 
dergeber bemüht, den Aufwand zu minimieren und hat deshalb die bisher sechs unterschied- 
lichen Programme der Städtebauförderung auf zukünft ig drei Förderprogramme reduziert. 
Die bisherigen Inhalte bleiben erhalten, wie das Zi el der Zentrenstärkung, und werden inte- 
griert (wie z.B. Maßnahmen des städtebaulichen Denk malschutzes und der Denkmalpflege). 
Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den K limawandel und zur Verbesserung 
der grünen Infrastruktur sind nun sogar verpflichte nde Fördervoraussetzung für alle Städte- 
bauförderprogramme, was das Programm „Lebendige Zentren“ ausdrücklich einschließt.  
 
Fördergrundlage ist wiederum ein aktuelles Integrie rtes städtebauliches Entwicklungskon- 
zept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet da rgestellt sind (siehe Beschlusspunkt 
5).

Anlage_6_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_5

10404 Zeichen

Anlage 6 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 5:  
Erarbeitung Integriertes Handlungskonzept Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ als 
Voraussetzung für die Bund-Länder-Städtebauförderung 
Wie unter der Begründung für Beschlusspunkt 3 berei ts erläutert worden ist, sind für die In- 
nenstadt von Münster im Rahmen des Städtebauförderp rogramms „Aktive Stadt- und Orts- 
teilzentren“ seit 2010 rd. 7,6 Millionen Euro bewil ligt worden. Im Rahmen der Neustrukturie- 
rung der bestehenden Förderprogramme von Bund und L and zum Förderjahr 2020 wurde 
das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ du rch das Programm „Lebendige Zentren 
– Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ abgelöst. Die bisherigen Förderinhalte 
zur Zentrenstärkung werden beibehalten, Inhalte aus  anderen Städtebauförderprogrammen 
integriert (v.a. Städtebaulicher Denkmalschutz, Zukunft Stadtgrün) und aktuelle stadtentwick- 
lungspolitische Herausforderungen berücksichtigt (v .a. Maßnahmen zum Klimaschutz und 
zum Klimawandel). 
 
Während das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ (Besch lusspunkt 4) die Kommunen zeitlich 
befristet bei sofortigem Handeln („Interventionen“)  und der Suche nach gemeinsam getrage- 
nen Lösungen vor Ort unterstützen will, zielt das S tädtebauförderprogramm „Lebendige Zen- 
tren“ auf die Förderung städtebaulicher Gesamtmaßna hmen (in der Regel über einen länge- 
ren Zeitraum) ab. Diese umfassen die Förderung städ tebaulicher Investitionen einschließlich 
investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen, die im verpflichtenden integrierten 
Handlungskonzept gemeinsam mit einem Zeitplan und dem Finanzierungskonzept darzustel- 
len sind.   
 
Fördervoraussetzungen sind wie bisher 
1: 
 Die räumliche Abgrenzung des Fördergebietes. 
 Ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger s owie der Innenstadtakteure erstelltes 
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, i n dem Ziele und Maßnahmen sowie 
ggf. deren Synergieeffekte im Fördergebiet dargestellt sind.  
 Die Darstellung einer Kosten- und Finanzierungsübe rsicht aller Projekte und Maßnahmen 
(auch der Projekte ohne weitergehende Fördererwartung) sowie eines Zeitplanes. 
 Das Entwicklungskonzept ist in ein eventuell berei ts vorhandenes gesamtstädtisches 
Konzept einzubetten bzw. daraus abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzeptes ist 
sicherzustellen. Zudem sind darin Aussagen zur lang fristigen Verstetigung erfolgreicher 
Maßnahmen über den Förderzeitraum zu treffen.  
Als neue Fördervoraussetzung sind Maßnahmen des Kli maschutzes bzw. zur Klimaanpas- 
sung, insbesondere durch Verbesserung der grünen In frastruktur, aufzunehmen. Im Sinne 
der Mittelbündelung können diese Maßnahmen auch in anderer Weise finanziert werden. 
 
Die Finanzhilfen des Bund-Länder-Programms „Lebendi ge Zentren“ sind für städtebauliche 
Gesamtmaßnahmen zur Stärkung der Zentren, zur Profi lierung und Standortaufwertung so- 
wie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfa lt bestimmt. Ziel ist die Entwicklung der 
Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Sta ndorten für Wohnen, Arbeiten, Städtebau, 
Wirtschaft und Kultur. Darüber hinaus gilt das über geordnete Ziel der Städtebauförderung: 
Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen und damit den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. 
 
Die Fördermittel im Programm „Lebendige Zentren“ können insbesondere eingesetzt werden 
für: 
                                                
1 Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen – Programmaufruf 2021: 
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/MHKBG_Staedtebaufoerderung2021.pd 
f;  
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020: 
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoer 
derung2020_Liste.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Anlage 6 zu V/0672/2020 
 
 
 Bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des baukulturelle n Erbes, die Anpassung an den 
innerstädtischen Strukturwandel, Sicherung der Versorgungsstruktur, 
 Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, h istorischer Ensembles oder sonsti- 
ger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstler ischer oder städtebaulicher Bedeu- 
tung,  
 Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung besonders er haltenswerter Bausubstanz; 
Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des histo- 
rischen Stadtbildes und Grundrisses, 
 Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straße, Wege, 
Plätze, Grünräume), Erneuerung des baulichen Bestandes, 
 Verbesserung der städtischen Mobilität einschließl ich der Optimierung der Fußgänger- 
freundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen, 
 Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die Betei- 
ligung von Eigentümern und Mieter (Nutzungsberechti gten) sowie von Immobilien- und 
Standortgemeinschaften. 
 
Darüber hinaus können die Finanzhilfen eingesetzt werden für: 
 Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung 
der grünen Infrastruktur, 
 Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen ein schließlich Nachnutzung bzw. Zwi- 
schennutzung, 
 Maßnahmen der Barrierearmut bzw. –freiheit, 
 Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien, 
 Maßnahmen zur Steigerung der Baukultur, insbesonde re Planungs- und Prozessqualität, 
 Maßnahmen mit hohem Innovations- und Experimentier charakter in außerordentlichen 
Stadtentwicklungsformaten, 
 Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bür gern, 
 Maßnahmen zur Beratung von Eigentümerinnen und Eig entümern. 
 
Damit bleibt zusammenfassend festzustellen: Das neu e Städtebauförderprogramm „Leben- 
dige Zentren“ bietet große Chancen für die Stärkung  und zukunftsorientierte Weiterentwick- 
lung der Innenstadt von Münster. Die Fördertatbestä nde sind für Münster einschlägig. Das 
Programm verknüpft bauliche Maßnahmen zur Stärkung der Nutzungsvielfalt mit Beteili- 
gungs- und Mitwirkungsmaßnahmen. Zudem sind Maßnahm en des städtebaulichen Denk- 
malschutzes, des Klimaschutzes (z.B. energetische M odernisierung), zur Anpassung an den 
Klimawandel (z.B. klimafreundliche Mobilität) und z ur Verbesserung der grünen Infrastruktur 
(z.B. Schaffung/Erhalt von Grünflächen) einbezogen.  Ebenso wird dem Ziel der Teilhabe für 
alle durch die Herstellung von Barrierearmut bzw. -freiheit Rechnung getragen. 
 
Als Fördervoraussetzung muss möglichst zeitnah ein integriertes städtebauliches Entwick- 
lungskonzept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Dieses soll 
nach Möglichkeit aus einem gesamtstädtischen Konzep t abgeleitet werden. Hier bietet es 
sich an, die Vorarbeiten des Integrierten Stadtentw icklungskonzeptes (ISEK 2030) und der 
laufenden Arbeiten zur Vertiefung des ISEK-Leitthem as „Innenstadt ist mehr …“ zu nutzen 
(Beschlusspunkt 6).  
 
Die Verwaltung wird unter der Voraussetzung eines p ositiven Ratsvotums versuchen, noch 
zum Antragsstichtag 30.09.2020 einen zusätzlichen A ntrag auf Städtebauförderung für die 
Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entw icklungskonzeptes Münster-Innenstadt

Anlage 6 zu V/0672/2020 
 
 
„Lebendiges Zentrum“ zu stellen. Verbunden mit eine m vorzeitigen, förderunschädlichen 
Maßnahmenbeginn könnten die Vorarbeiten zum InSEK nach dem Beschluss dieser Vorlage 
und der erforderlichen Ausschreibung unmittelbar starten. 
 
Folgende grundsätzliche Arbeitsschritte sind für di e Erarbeitung des integrierten städtebauli- 
chen Entwicklungskonzeptes vorzusehen: 
 Aufarbeitung der laufenden Planungen und vorhanden en Konzepte/Maßnahmen (inkl. der 
Vorläuferprogramme und Konzepte)   
 Positionsbestimmung der Innenstadt  
 Stärken/Schwächen – Chancen/Risiken – Analyse 
 Ableitung von inhaltlichen Eckpunkten und Leitorie ntierungen für die zukunftsorientierte 
Entwicklung 
 Verdichtung zu einem integrierten Gesamtkonzept 
 Ableitung von räumlichen Vertiefungsbereichen 
 Entwurf eines Maßnahmenplans mit thematischen Hand lungsfeldern 
 Umfangreicher Beteiligungsprozess mit verschiedene n Beteiligungsformaten: Bürgerinnen 
und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Innenst adtakteure, Initiative Starke Innen- 
stadt (ISI), Immobilien- und Standortgemeinschaft B ahnhof (ISG), Runder Tisch der In- 
nenstadtkaufleute, einschlägige Verbände und Interessenvertretungen 
 Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien 
 Online-Dokumentation des Erarbeitungsprozesses  
 Erstellung eines Abschlussberichtes 
 Überprüfung und Weiterentwicklung des bisherigen F ördergebietszuschnittes „Aktives 
Zentrum“ Münster-Innenstadt; Begründung der räumlic hen Abgrenzung des Fördergebie- 
tes Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ 
 
Aufgrund der Erfahrungen mit entsprechenden Prozess en ist davon auszugehen, dass für 
die erforderlichen fachlichen, prozessualen und kom munikativen Leistungsbestandteile ein- 
schließlich der Verdichtung zu einem Gesamtkonzept mit räumlichen Vertiefungen und ent- 
sprechenden Partizipationsformaten bei der Größe de s Plangebietes und der Akteursvielfalt 
mit Kosten von voraussichtlich rd. 120.000 € zu rec hnen ist (einschließlich eines Abschluss- 
berichtes, der dann als Fördergrundlage genutzt werden kann). 
 
Als räumliche Grundlage für die Erarbeitung des int egrierten städtebaulichen Entwicklungs- 
konzeptes Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentren“ s oll zunächst die Fördergebietsabgren- 
zung für das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Orts teilzentren“ zugrunde gelegt werden. 
Darüber hinaus einzubeziehen sind die Abgrenzung de s zentralen Versorgungsbereiches 
„City/Innenstadt“ aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2018) sowie die im laufenden 
Prozess der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwi cklungskonzeptes 2030/Leitthema „In- 
nenstadt ist mehr …“ abgeleiteten räumlichen Perspe ktiverweiterungen der Innenstadt in 
Richtung Bahnhof/Stadthäfen und Schlossareal (bis W issensquartiere Coesfelder Kreuz). 
Weitergehende Anpassungen bzw. Erweiterungen können  sich aus dem Bearbeitungsstand 
ergeben und sollten mit unmittelbarem Bezug zu den Inhalten erfolgen. 
 
Es ist geboten, den Erarbeitungsprozess unter Nutzu ng der Vorarbeiten des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 möglichst z eitnah durchzuführen, um gegebe- 
nenfalls schon entsprechende Förderanträge Ende September 2021 stellen zu können.

Anlage_1_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_1

9183 Zeichen

Anlage 1 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 1:  
Besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stadtentwicklung von Münster 
Die hohe Attraktivität von Münster geht wesentlich auf die besonderen Qualitäten der Innen- 
stadt zurück. Hierzu gehören das unverwechselbare S tadtbild der Altstadt (mit dem Prinzi- 
palmarkt als „gute Stube“ und Dom/Lambertikirche) e inschließlich der Promenade, des 
Schlossareals und des Aasees ebenso wie die multifu nktionale City mit einem starken Ein- 
zelhandel, abwechslungsreicher Gastronomie, einem b reiten privaten und öffentlichen 
Dienstleistungssektor sowie kirchlichen, kulturelle n und Bildungseinrichtungen. Hinzukom- 
men zahlreiche Einrichtungen der Universität, die s ich aus der Altstadt heraus über das 
Schlossareal weit in Richtung Westen erstrecken. Al le Umfragen zum Selbstbild und 
Fremdbild von Münster belegen, dass Münster durch A ltstadt, Aasee und Promenade sein 
unverwechselbares visuelles Profil erhält.  
 
Die besondere Bedeutung der Innenstadt für die Stad tentwicklung von Münster ist bereits im 
Leitplan Stadterneuerung (1989), im Altstadtrahmenp lan (1995), in dem Integrierten Stadt- 
entwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM) (2004 ), in den Integrierten Handlungskon- 
zepten Münster-Innenstadt „Aktives Zentrum“ (2008/2 016) und dem Integrierten Stadtent- 
wicklungskonzept Münster 2030 (ISEK 2030) mit dem L eitthema „Innenstadt ist mehr …“ 
umfänglich herausgearbeitet worden. Die besonderen Qualitäten der Innenstadt von Münster 
bringt die diesbezügliche Leitorientierung aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und 
Stadtmarketingkonzept (ISM) prägnant auf den Punkt:  „Wir werden das unverwechselbare 
Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnu ng, als Marktplatz und als Motor der 
Stadtentwicklung stärken“ (Vorlage 118/04 E1).  
 
Aus räumlicher Sicht hat bereits das Integrierte Ha ndlungskonzept Münster-Innenstadt „Akti- 
ves Zentrum“ (2008/2016) deutlich gemacht, dass zur  Innenstadt neben dem „Altstadtquar- 
tier“, auch das „Schlossquartier“ und das „Bahnhofs quartier“ gehören (vgl. Anlage 2). Das 
Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 ( ISEK 2030) geht mit dem Leitthema 
„Innenstadt ist mehr …“ noch darüber hinaus und the matisiert einerseits die Chancen einer 
stärkeren Vernetzung über das Bahnhofsquartier hinaus mit den Stadthäfen, andererseits die 
stärkere Vernetzung über das Schlossquartier hinaus  mit den angrenzenden Wissensquar- 
tieren und entlang der Promenade mit dem Aasee. Let ztlich gehören zur Innenstadt aus 
funktionaler Sicht sicherlich auch die Cityergänzun gsstraßen (Hammerstraße, Wolbecker 
Straße, Warendorfer Straße) und die an die Altstadt  angrenzenden Viertel bis zum Innen- 
stadtring, in denen die Wohnfunktion überwiegt. 
 
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2018) wird no ch einmal die besondere Funktion des 
Einzelhandels zur Belebung des Stadtzentrums heraus gearbeitet. Als Oberzentrum hat 
Münster eine Versorgungsfunktion, die weit in das M ünsterland hineinreicht. Das Einzelhan- 
dels- und Zentrenkonzept grenzt als zentralen Verso rgungsbereich „City/Innenstadt“ den 
Bereich innerhalb der Promenade zuzüglich des westl ichen Bahnhofsbereichs ab. Es wird 
darauf verwiesen, dass der Einzelhandel als Frequenzbringer erheblich zur gastronomischen 
und kulturellen Vielfalt der Innenstadt beiträgt. „ Als vitaler und vielfältiger Mittelpunkt der 
Stadt soll die City/Innenstadt somit nicht nur Motor für die Versorgungsfunktion sein, sondern 
auch die gesamtökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung von Münster fördern“ (S. 
48).  
 
Auch wenn der Einzelhandel das Bild der Innenstadt in besonderer Weise prägt und für ent- 
sprechende Frequenzen sorgt, darf aber nicht überse hen werden, dass Münster seine hohe 
Attraktivität sehr wesentlich der Funktionsvielfalt  der Innenstadt zu verdanken hat. So belegt 
die Regionalumfrage 2017, dass dem Einzelhandel als Besuchsgrund eine große Bedeutung 
zukommt, aber ebenso gastronomische Angebote, attra ktive Veranstaltungen (v.a. Weih- 
nachtsmärkte), die Sehenswürdigkeiten in der Innens tadt, der Wochenmarkt, Besuch von 
Museen / Ausstellungen, Theater / Konzerten / Musik veranstaltungen zur Fahrt nach Müns- 
ter führen (V/0963/2017). Insgesamt ist die Innenst adt ein herausragender Einkaufs-, Gast- 
ronomie-, Veranstaltungs- und touristischer Standor t. Die Bedeutung des Städtetourismus

Anlage 1 zu V/0672/2020 
 
 
wird daran deutlich, dass die jährlichen Übernachtu ngszahlen seit einigen Jahren konstant 
bei über 1,3 Millionen liegen. 
 
Die Ergebnisse der Bürgerumfrage 2016 (V/0349/2016)  und der Regionalumfrage 2017 
(V/0963/2017) belegen, dass die Innenstadt sowohl v on Münsteranerinnen und Münstera- 
nern als auch von Auswärtigen gute Noten erhält. Gl eichwohl machen beide Umfragen auch 
bereits die Auswirkungen des Online-Handels auf die  Besuche in der Innenstadt deutlich. In 
der Bürgerumfrage 2016 haben 22 % der Teilnehmenden  angegeben, „Online einzukaufen 
und die Innenstadt von Münster daher seltener zum E inkaufen aufzusuchen“, wobei dieser 
Wert bei den Altersgruppen bis 49 Jahre noch deutli ch höher ausfällt (V/0349/2016, S. 7ff.). 
In der Regionalumfrage 2017 wurde ein diesbezüglich er Wert von 17 % ermittelt, der eben- 
falls bei jüngeren Altersgruppen noch höher liegt ( ca. 24 %) (V/0963/2017, S. 3). Mittlerweile 
dürfte sich diese Werte – noch verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – 
weiter erhöht haben. 
 
Gute Noten erhält auch der Einzelhandelsstandort Mü nster im Handelsimmobilienreport 
2019/2020. Hier heißt es (S. 3): „Münster ist eine wachsende, facettenreiche Stadt, die zu 
den Top-Einkaufsdestinationen in Deutschland gehört . Ein attraktives Shoppingangebot, ab- 
wechslungsreiche Gastronomie und Kultureinrichtunge n ermöglichen einen Erlebniseinkauf, 
der im Onlinezeitalter für die Zukunftsfähigkeit de s Standortes von zentraler Bedeutung ist“. 
Die Einzelhandelszentralität liegt mit einem Wert v on 135,9 auf einem überdurchschnittlich 
hohen Niveau. Insbesondere wird hier auch die Stärke der vielfältigen Innenstadt betont.  
 
Die Anforderungen der wachsenden Stadt hat auch das  Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
(2018) aufgegriffen, verweist aber deutlich auf den  tiefgreifenden Strukturwandel im Einzel- 
handel. Hier wird auf die Notwendigkeit einer „zuku nftsgewandten Bedeutungs- und Inhalts- 
bestimmung der Zentren“ hingewiesen, die neben dem unverzichtbaren Einzelhandel auf 
weitere Faktoren setzt, die die Multifunktionalität  und Nutzungsvielfalt der Zentren mitbe- 
stimmen wie Gastronomie, Dienstleistungen, Arbeitsp lätze, kulturelle und öffentliche Ange- 
bote, Wohnen und eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. 
 
Damit bleibt festzuhalten: Die Innenstadt von Münster hat eine sehr wichtige Funktion für das 
Image von Münster und schafft zugleich Identifikati onsmöglichkeiten. Sie ist Schauraum, 
Bühne und Visitenkarte. Die Funktionsvielfalt gener iert den Bedeutungsüberschuss gegen- 
über dem Münsterland und strahlt in Teilbereichen weit darüber hinaus. Dies geht zu wesent- 
lichen Teilen darauf zurück, dass die Innenstadtent wicklung in Münster seit vielen Jahren 
kooperativ und von gemeinsamen Werten getragen erfo lgt: Stadt Münster, Initiative Starke 
Innenstadt (ISI), Immobilien- und Standortgemeinsch aft Bahnhofsviertel (ISG) und viele wei- 
tere Innenstadtakteure begreifen die Innenstadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe.  
 
Dies ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, zumal auch die Innenstadt von Münster zunehmend „vom 
Wandel im Handel“ und von den Auswirkungen des Onli ne-Handels betroffen ist. Hinzu 
kommen nun die Auswirkungen des Covid-19-Lockdowns,  die wie ein Trendbeschleuniger 
wirken. Auch wenn die Innenstadt von Münster sicher lich besser dasteht als viele andere 
Innenstädte in Deutschland, ist auch in Münster Han deln auf verschiedenen Ebenen gebo- 
ten. Die vorliegende Vorlage bündelt verschiedene H andlungsstränge aus Perspektive der 
Stadtplanung und des Stadtmarketings zur Stärkung der Innenstadt: 
 Punkt 2 behandelt die aktuellen Maßnahmen zur Mild erung des Covid-19-Lockdowns und 
die massive Betroffenheit von Einzelhandel, Gastron omie, Schaustellergewerbe und kul- 
turellen Akteuren. 
 Punkt 4 erläutert das „Sofortprogramm Innenstadt 2 020“ des Ministeriums für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW u nd schlägt die Nutzung des 
Fördergegenstandes „Zentrenmanagement und Innenstadtverfügungsfonds“ vor. 
 Punkt 5 stellt das neue Städtebauförderprogramm „L ebendige Zentren“ vor und schlägt 
die Erarbeitung eines neuen Integrierten städtebaul ichen Entwicklungskonzeptes als För-

Anlage 1 zu V/0672/2020 
 
 
dergrundlage vor, um auch wie bisher an der Städtebauförderung partizipieren zu können. 
Die Chancen der Städtebauförderung für die Innensta dt und die bisherigen Bewilligungen 
werden in Punkt 3 verdeutlicht. 
 Punkt 7 arbeitet auf der Grundlage der vorliegende n Planungsgrundlagen die Bedeutung 
eines Quartiersentwicklungsprozesses „Martinivierte l/Hörster Parkplatz“ heraus und 
schlägt eine zeitnahe Durchführung vor.

Anlage_2_V_0672_2020_Programmgebiet_Aktive_Stadtzentren_MS-Innenstadt_2008_2016

124 Zeichen

11 
Anlage 2 zur Vorlage V/0672/2020
(zugleich Anlage 1 zur Vorlage V/0300/2016)
(zugleich Anlage 2 zur Vorlage V/0902/2008)

Anlage_8_V_0672_2020_Erlaueterung_Begruendung_Beschlusspunkt_7

11012 Zeichen

Anlage 8 zu V/0672/2020 
 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Beschlusspunkt 7:  
Durchführung eines systematischen Quartiersentwicklungsprozesses zur Zukunft des „Mar- 
tiniviertels und des Hörster Parkplatzes“ 
 
Mit der Vorlage V/0781/2019 wurde die Verwaltung be auftragt, einen systematischen Ent- 
wicklungsprozess zur Zukunft des Martiniviertels un d des Hörster Parkplatzes einzuleiten. 
Hiermit soll der Bedeutung des Martiniviertels als urbanes, funktionsgemischtes Quartier und 
des Hörster Parkplatzes als wichtiges Entwicklungsp otenzial für das Viertel und die Altstadt 
Rechnung getragen werden. Die Erkenntnis, dass Martiniviertel und Hörster Parkplatz vielfäl- 
tige Potenziale für die Stärkung der Altstadt und I nnenstadt bieten, ist nicht neu. Entspre- 
chende Potenziale und funktionale Mängel wurden ber eits im Leitplan Stadterneuerung 
(1989) und Altstadtrahmenplan (1995) beschrieben.  
 
Insbesondere auch der Hörster Parkplatz hat bereits  eine längere Planungsgeschichte. So 
wurde mit der Vorlage V/0035/2012 vorgeschlagen, de n Hörster Parkplatz vorrangig als in- 
nerstädtische Wohnbaufläche zu entwickeln und im Ge gensatz zum bestehenden Bebau- 
ungsplan Nr. 341 zukünftig keine Kerngebietsnutzung  mit größeren Geschäftsanteilen mehr 
vorzusehen. Diese Entwicklungsabsicht wurde jedoch angesichts von Überlegungen in Rich- 
tung einer vorrangigen Bildungs- und Kulturnutzung auf dem Hörster Parkplatz zurückgestellt 
(Kultur- und Bildungsforum Münster). 2019 wurde der  Hörster Parkplatz als potenzieller 
Standort zur grundsätzlichen Umsetzung des Musik-Ca mpus-Konzepts geprüft 
(V/0464/2019). Dabei zeigt die Standortersteinschät zung, dass sich hier die Projektphiloso- 
phie des Musikcampus aufgrund der eingeschränkten F lächengröße nicht umsetzen lassen 
würde und aus Sicht der Verwaltung für die Realisie rung dieses Konzeptes ausscheidet 
(V/0464/2019/1). 
 
Die Ratsanträge A-R/0025/2011 der CDU-Fraktion „Mar tiniviertel stärken, Anbindung an die 
Altstadt verbessern“ und A-R/0087/2017 „Ein Musikca mpus für Münster – Perspektiven für 
das Martiniviertel“ (Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU-Ratsfraktion) verdeut- 
lichen, dass die Planungen für die Neunutzung des H örster Parkplatzes in den Kontext der 
Weiterentwicklung des Martiniviertels zu stellen si nd und die Vernetzung mit dem Innen- 
stadtkern eine wichtige Rolle spielt. Ebenso wird a uch aus Sicht der Einzelhandelsentwick- 
lung ein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Hörsterstraße (Martiniviertel) und der 
Entwicklung des Hörster Parkplatzes dargestellt (Ha ndelsimmobilienreport 2017/18, S. 5). 
Strategisches Ziel ist hier die Innenstadtstärkung durch Profilierung attraktiver B-Lagen und 
die Entwicklung des Hörster Parkplatzes zur weitere n Belebung des Viertels und der Innen- 
stadt. 
 
Die fachlichen Vorarbeiten und Erörterungen für das  Integrierte Stadtentwicklungskonzept 
2030 (ISEK 2030)/Leitthema „Innenstadt ist mehr …“ haben die Bedeutung des Hörster 
Parkplatzes zur Innenstadtstärkung noch einmal unte rstrichen (vgl. Erläuterungen zu Be- 
schlusspunkt 6). Zudem ergaben sich aus den bisherigen ISEK-Stadtforen wichtige Hinweise 
für die künftige Entwicklung der Innenstadt, die in räumlicher Sicht auch relevant für die Wei- 
terentwicklung des Martinviertels und des Hörster P arkplatzes sind (V/0781/2019, Be- 
schlusspunkt 2): 
 Die Innenstadt als Alltagsort: 
Ein verändertes Nutzungsverhalten hat dazu geführt, dass die Menschen „ihre“ Innenstäd- 
te nicht nur besuchen, um vor allem dort einzukaufe n; sie besuchen die Stadt- und Stadt- 
teilzentren, um dort Menschen zu treffen, ihre Frei zeit zu verbringen, an Kulturveranstal- 
tungen teilzunehmen, gerne auch um gemeinsam zu essen. Aus dieser Entwicklung resul- 
tieren neue Ansprüche und Anforderungen vor allem auch an Innenstädte. 
 „Neue Orte“ in der Innenstadt: 
Aus den strukturellen Veränderungen in den Innenstä dten ergibt sich ein neuer Bedarf an 
Aufenthaltsorten, die für viele Menschen und viele Nutzungen geeignet und attraktiv sind 
und die über verschiedene, sehr variable Innenräume  verfügen müssen. Sie sind in ge- 
wisser Weise hybride, was ihre Nutzungen betrifft. In solchen neu zu schaffenden Orten

Anlage 8 zu V/0672/2020 
 
 
mit Bindungsfunktion können sich verschiedene Nutzu ngsansprüche und Stadtthemen 
bestens ergänzen. Innovative Stadtentwicklungsproze sse des 21. Jahrhunderts generie- 
ren zunehmend solche vielfältigen hybriden Orte, di e geprägt sind von sich jeweils ergän- 
zenden kleinteiligen Nutzungen. Diese könnten beispielsweise sich zusammensetzen aus 
Gastronomie, dem Angebot von nachhaltig und regiona l erzeugten Lebensmitteln (und 
damit einem unmittelbaren Bezug zur lokalen Landwir tschaft), urbaner Produktion, Kultur 
und Bildungsangeboten (z.B. zur gesunden und saison alen Ernährung). Dabei muss die- 
se Nutzungsvielfalt mit einer besonderen Aufenthalt s- und Freiraumqualität einhergehen. 
Solche Orte bereichern eine Innenstadt maßgeblich um neue zentrenrelevante Qualitäten. 
 Kultur und Begegnung : 
Die Innenstadt der Zukunft ist ein Ort der Begegnun g und der Kultur. Dies belegen nach- 
drücklich nicht nur die „Flurstücke“, das jährliche  gemeinsame Singen von Weihnachtslie- 
dern, die Kopfhörerparty oder die Carmina Burana auf dem Prinzipalmarkt. Hier wird deut- 
lich, welche Kraft Kultur im Stadtraum entfalten ka nn. Dies schließt auch die besondere 
Bedeutung der Begegnung, Weiterbildung, des öffentl ichen Diskurses und der Teilhabe 
ein, die entsprechende stadtzentrale Orte brauchen.  
 
Die Vorlage V/0781/2019 benennt darüber hinaus bere its zahlreiche Themen, die für einen 
integrierten Quartiersentwicklungsprozess „Martiniv iertel/Hörster Parkplatz“ von Bedeutung 
sind: 
 Ausgestaltung des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts  im Martinviertel  
 Zukünftige Linienführung des ÖPNV (Prüfung der Her ausnahme des Busverkehrs aus der 
Hörster Straße) 
 Gestalterische Programmierung des Platzes/öffentli chen Verkehrsraums am Bült 
 Verbesserung der Anbindung des Martiniviertels an den Altstadtkern/Verringerung der 
trennenden Wirkung des Bülts 
 Erhöhung der Aufenthaltsqualität und verbesserte G estaltung der öffentlichen Räume 
(u.a. Hörster Straße) 
 Stärkung der urbanen Funktionsmischung (Handel, Ga stronomie, Kleingewerbe, Hand- 
werk etc.) 
 Stärkung der öffentlichen Freiräume und des öffent lichen Grüns (einschl. Grünzug entlang 
der Aa) 
 Stärkung der Wohnfunktion 
 Funktionale, gestalterische und räumliche Programm ierung des Hörster Parkplatzes 
 
Angesichts der drängenden Herausforderungen für die  Münsteraner Innenstadt, der großen 
Potenziale von Martiniviertel/Hörster Parkplatz und  der benannten Themen soll nun ein sys- 
tematischer Quartiersentwicklungsprozess durchgefüh rt werden, auch wenn die Fragen zur 
Entwicklung des Musik-Campus und zur konzeptionelle n Weiterentwicklung der Volkshoch- 
schule noch nicht abschließend geklärt sind. Der Qu artiersentwicklungsprozess „Martinivier- 
tel/Hörster Parkplatz“ kann die Fragen zur Bedeutung von Bildung / Weiterbildung und Kultur 
für die Zukunft der Innenstadt aufgreifen (V/0382/2 019, Beschlusspunkt 4) und Hinweise auf 
entsprechende zukunftsorientierte, funktionale und räumliche Programmierungen von Bil- 
dungs- und Kultureinrichtungen ableiten. Damit könn ten hier auch Inhalte der Ratsanträge 
„Neubau einer Volkshochschule“ (A-R/0076/2017 Ratsg ruppe Piraten/ÖDP) bzw. eines 
„Zentrums für Bildung auf dem Hörster Parkplatz“ (A-R/0017/2016 SPD-Fraktion) in den Pro- 
zess einfließen. 
 
Die im Zuge der Verlagerung des Landesstudios Münst er des WDR an den Servatiiplatz ge- 
plante Entwicklung eines vielfältigen und urbanen O rtes verdeutlicht exemplarisch, wie sich 
mit hybrid genutzten Gebäuden in der Innenstadt eine Vielfalt von Nutzungen und partizipati- 
ven Angeboten (Information, Kommunikation, Beteiligung) bündeln lassen (V/0160/2020). So 
wären auch Angebote der Lehrerbildung (Digitallabor ) und der Volkshochschule im Sinne

Anlage 8 zu V/0672/2020 
 
 
eines „Dritten Ortes“ denkbar. Die Veranstaltungsor te im Erdgeschoss könnten für Diskussi- 
onsrunden, Vorträge und Kulturveranstaltungen Platz  bieten. Ebenso soll das „Smart City 
Office“ hier sein Platz finden, um Mitgestaltung, T eilhabe und das Ausprobieren neuer Ideen 
zu fördern. 
 
Ein systematischer und integrierter Quartiersentwic klungsprozess lässt sich nur im engen 
Dialog mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Akteurinnen und Akteuren des Viertels sowie der 
Innenstadt bearbeiten. Zu den Akteurinnen und Akteu ren gehören sowohl Gewerbetreiben- 
de, Immobilieneigentümer sowie Vertreterinnen und V ertreter der im Martiniviertel wie auch 
in der Innenstadt ansässigen Einrichtungen, Institu tionen und Unternehmen. Hierzu zählen 
u.a. Kultur- und Bildungseinrichtungen, soziale Ins titutionen, kirchliche Einrichtungen, Stra- 
ßensprecher der Hörster Straße und die Initiative Starke Innenstadt (ISI). 
 
Der notwendige intensive Dialog und die enge Kooper ation soll über verschiedene Formate 
sichergestellt werden wie z.B.: 
 Verwaltungsinterne Projektgruppe 
 Werkstätten mit Verwaltungsakteuren sowie Schlüsse lakteuren aus Quartier und Innen- 
stadt 
 Bürgerforum (Auftakt, Zwischenpräsentation, Abschl ussveranstaltung) 
 Niederschwellige Beteiligungsformate (u.a. Quartie rspaziergänge; Diskussionsstände vor 
Ort etc.) 
 Themenabende/thematische Workshops 
 Online-Beteiligung 
 Temporäre Reallabore 
 Ideenwerkstatt, städtebauliche Testentwürfe etc. f ür den Hörster Parkplatz 
 
Grundsätzlich ist von folgenden Arbeitsphasen auszugehen (vgl. Anlage 10): 
 Vorbereitungsphase (nach politischem Beschluss bis  zur erfolgreichen Ausschreibung; 
Aufbau Strukturen) 
 Analysephase der o.g. Handlungsfelder; aufgrund de r hohen Relevanz von verkehrlichen 
Fragen ist eine enge Kooperation mit dem Masterplan  Mobilität Münster 2035+ vorgese- 
hen 
 Klärung von Stärken/Schwächen – Chancen/Risiken 
 Entwicklung von Leitorientierungen, Zielen und Ide en 
 Synthesephase 
 Bearbeitung von strategischen Vertiefungsräumen (z .B. Hörster Straße, Hörster Park- 
platz, Martinikirchplatz und Umfeld, Grünzug entlang der Aa) 
 Ableitung von Handlungsfeldern, Leitprojekten, Maß nahmen 
 Handlungskonzept mit Maßnahmenkonzept 
 
Aufgrund der Erfahrungen mit Quartiersentwicklungsp rozessen ist davon auszugehen, dass 
für die erforderlichen fachlichen, prozessualen und  kommunikativen Leistungsbestandsteile 
mit Kosten von voraussichtlich 80.000 € zu rechnen ist. Für den Prozess sind nach Vergabe 
voraussichtlich ca. 15 Monate zu kalkulieren. Diese s Quartiersentwicklungskonzept für das 
Martiniviertel mit Leitorientierungen für die weitere Entwicklung des Hörster Parkplatzes stellt 
bereits eine Vertiefung des geplanten städtebaulich en Entwicklungskonzeptes Münster-
Innenstadt „Lebendiges Zentrum“ dar (Beschlusspunkt  5) und kann grundsätzlich auch für 
die Anträge auf Städtebaufördermittel genutzt werden.

Anlage_10_V_0672_2020_Prozessdesign_Martiniviertel_Hoerster_Parkplatz

898 Zeichen

Quartiersentwicklungsprozess „Martiniviertel/Hörster Parkplatz“: Eckpunkte Prozessdesign 
Zeitplan Arbeitsschritte Beteiligungsformate 
26.08.2020 
 Beschlussvorschlag Rat 
 Abstimmung Verwaltung 
9 – 11/2020 
 Ausschreibung, Aufbau Strukturen 
 Verwaltung-Projektgruppe (PG) 
12/2020 
 Beschluss Vergabe 
 Verwaltung-Projektgruppe (PG) 
1/21 – 3/21 
 Analysephase/SWOT 
3/21 – 6/21 
 Leitorientierungen/Ziele/Ideen 
7/21 - 9/21 
 Synthesephase: Gesamtplan und 
räumliche Vertiefungen 
10 - 12/21 
 Handlungskonzept: Handlungs-
felder, Leitprojekte, Maßnahmen 
PG, Akteure, … 
Bürger/innen-Forum (Abschluss), 
Parlament. Gremien 
Gespräch Schlüsselakteure, … 
Online-Beteiligung, PG 
Bürger/innen-Forum (Auftakt) 
PG, Fachworkshops, Akteure, … 
Zukunftsspaziergänge, … 
Ideenwerkstatt Hörster Parkplatz, 
Online-Beteiligung, PG, Akteure, … 
Bürger/innen-Forum (Zwischenf.) 
Anlage 10 zu V/0672/2020

Anlage A

3261 Zeichen

Anlage A zur V/0672/2020 
Kurzüberblick 
Die Vorlage bündelt Handlungsstränge zur Stärkung der Innenstadt unter Nutzung von Städte-
baufördermitteln: Nutzung des „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes NRW (Beschluss-
punkt 4); Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Fördervor-
aussetzung für das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (Beschlusspunkt 5); Durchfüh-
rung eines Quartiersentwicklungsprozesses Martiniviertel/Hörster Parkplatz (Beschlusspunkt 7) 
zur Vorbereitung von Investitionsmaßnahmen und Fördermittelanträgen.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit den Beschlüssen zur Stärkung der Innenstadt wird vorrangig  folgende Leitorientierung aus 
dem ISM-Prozess unterstützt: 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 
Hinzu kommen: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeitangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09.01. Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Es fallen Kosten in Höhe von zusammen ca. 300.000 € (abzüglich 90.000 € erwarteter Landes-
förderung) an: 
 „Sofortprogramm Innenstadt 2020“: 100.000 €  
Bei einer Förderung von 90 % ist eine Landeszuwendung in Höhe von 90.000 € zu erwarten. 
Der kommunale Eigenanteil beträgt 10.000 €. 
 Integriertes Handlungskonzept Münster-Innenstadt „Lebendiges Zentrum“: 120.000 € 
 Quartiersentwicklungsprozess Martiniviertel/Hörster Parkplatz: 80.000 € 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt ist 
Fördervoraussetzung für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“. Die Ergebnisse des 
Quartiersentwicklungsprozesses Martiniviertel/Hörster Parkplatz bereiten die Schaffung von Pla-
nungsrecht für Investitionsmaßnahmen vor und sind Voraussetzungen zur Erlangung von Städte-
baufördermitteln. 
Die Nutzung des „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ zur Weiterentwicklung des Zentrenmanage-
ments ist eine ausgesprochen wichtige Maßnahme zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Innen-
stadt und soll auf dem bereits geförderten Quartiersmanagement in der Altstadt aufbauen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt 
und der Erarbeitung des integrierten Quartiersentwicklungsprozesses Martiniviertel/Hörster Park-
platz werden die Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung“, „Inklusion“, „Klimaschutz“ 
und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessual einbezogen. Großenteils ist die Berück-
sichtigung dieser Themen zwingende Fördervoraussetzung.

Beratungsverlauf (5)

12.08.2020 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Ludgeristraße
  • Schlossplatz
  • Servatiiplatz
  • Harsewinkelplatz
  • Bremer Platz
  • Am Stadtgraben
  • Prinzipalmarkt
  • Hörsterstraße
  • Promenade
  • Verspoel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0672/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37