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V/0774/2021

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderfähigkeit der Personalverstärkung im Gesundheits- und Veterinäramt für das Jahr 2021

Vorlagen 27.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 21

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6109 Zeichen

V/0774/2021
V/0774/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderfähigkeit der Personalverstärkung im
Gesundheits- und Veterinäramt für das Jahr 2021
Beratungsfolge
30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat bestätigt die haushaltswirksame Einrichtung von 7,41 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für
das Gesundheits- und Veterinäramt im Jahr 2021, die zu 100 % über den „Pakt für den
öffentlichen Gesundheitsdienst“ refinanziert werden.
2. Der Rat bekräftigt darüber hinaus die Absicht zur dauerhaften Einrichtung von insgesamt
11,27 VZÄ für das Gesundheits- und Veterinäramt unter Verweis auf den Stellenplan 2022.
Gesundheits- und
Veterinäramt
10.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Schulze Kalthoff
T elefon:492-5300
SchulzeKalthoff@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0774/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haushaltsjahr Betrag
€
Bemerku
ngen
Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste
Zeile 06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen (Erträge)
2021
2022
2023
2024
2025
550.000
826.120
842.640
859.490
876.680
Erträge gesamt 3.954.930
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021
2022
2023
2024
2025
550.000
826.120
842.640
859.490
876.680
Aufwendungen
gesamt 3.954.930
Saldo 0
Die zur Finanzierung von 11,27 VZÄ erforderlichen Ermächtigungen sind sowohl im Haushaltsplan-
Entwurf 2022 als auch im Stellenplan-Entwurf 2022 bereits enthalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die
Ermächtigungen bereitstellt.
Die für 2021 anfallenden Aufwendungen für bis zu 7,41 VZÄ in Höhe von max. 550.000 € werden im
Wege der flexiblen Haushaltsführung durch die zu erwartenden Kostenerstattungen aufgefangen.
Begründung:
Ausgangslage:
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben Bund und Länder im September 2020 den „Pakt
für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Hiermit sollen der öffentliche Gesundheitsdienst
(ÖGD) und insbesondere die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt,
modernisiert und vernetzt werden. Insgesamt stellt der Bund im ÖGD-Pakt 4 Milliarden Euro für
Personal, Digitalisierung und die Schaffung moderner Strukturen zur Verfügung. Dabei stehen
sämtliche Aufgaben des ÖGD im Fokus. Die erste Tranche der Förderung ist für das Jahr 2021
vorgesehen. Bis Ende 2021 sollen daraus bundesweit 1.500 Vollzeitstellen geschaffen werden. Über
die gesamte Laufzeit hinweg beinhaltet der Pakt eine Zielgröße von 5.000 neu zu schaffenden Stellen
im ÖGD, davon grundsätzlich 90% in den unteren Gesundheitsbehörden / örtlichen
Gesundheitsämtern.
Umsetzung in Nordrhein-Westfalen:

- 2 -
V/0774/2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und die kommunalen
Spitzenverbände haben Mitte September 2021 eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des ÖGD-
Pakts in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Orientiert an den Vorgaben des Bundes ist danach bis
Ende 2021 die Schaffung und Finanzierung von mindestens 291 unbefristeten Stellen auf der Ebene
der unteren Gesundheitsbehörden vorgesehen. Auf Münster entfällt davon eine „Mindestquote“ von
5,14 unbefristeten Stellen (Vollzeitäquivalenten). Dieser Wert stellt die Mindestanzahl an Stellen dar,
die gem. Bundesvorgaben und Rahmenvereinbarung bis zum Jahresende 2021 für Aufgaben der
unteren Gesundheitsbehörde einzurichten und zu besetzen sind, um die volle Fördersumme zu
erlangen. Die Fördersumme für Münster aus der Tranche 2021 beträgt 666.410,90 €.
Umsetzung in Münster:
Der späte Abschluss der Rahmenvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden
zur Umsetzung des ÖGD-Pakts auf NRW-Ebene verbunden mit der Verpflichtung, noch in 2021 die
geforderte Mindestquote an Stellen für das Gesundheitsamt zu schaffen und zu besetzen, hat zu
einem hohen Handlungsdruck geführt. Bei der Besetzung der neu zu schaffenden Stellen kann
teilweise Personal, das bislang mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet war, in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis übernommen werden, teilweise mussten kurzfristige Ausschreibungsverfahren
initiiert werden. Die Auswahl der noch mit Hilfe der Tranche 2021 unbefristet zu verstärkenden
Aufgaben orientierte sich dabei an den zum Haushaltsplan 2022 angemeldeten Stellenbedarfen des
Gesundheitsamtes.
Die Verwaltung wird in 2021 bis zu 7,41 VZÄ überplanmäßig einrichten und besetzen, da in diesem
Umfang eine vollständige Deckung der Personalvermehrung über die o.g. Fördersumme möglich ist.
Die Förderfähigkeit dieser Personalaufwendungen auch für das Jahr 2021 richtet sich nach der
„Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den Personalaufwuchs im ÖGD im
Zeitraum 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2022“ des Landes NRW. Danach muss die
Haushaltswirksamkeit der eingerichteten Stellen durch das zuständige Entscheidungsgremium der
Kommune ratifiziert werden. Daher ist ein entsprechender Beschluss ausdrücklich zu fassen,
außerdem die Absicht auf eine dauerhafte Einrichtung der Stellen zu erklären.
Die in 2021 eingerichteten Stellen verteilen sich gemäß den vom Land definierten Kategorien wie
folgt:
o 1,50 Stellen ärztliches Personal
o 4,27 weiteres Fachpersonal
o 1,64 IT-Personal
Neben diesen 7,41 VZÄ ermöglicht die Fördersumme in 2022 nach heutigem Kenntnisstand die
Einrichtung weiterer 3,86 VZÄ (somit insgesamt 11,27 VZÄ). Daher sollen diese Stellen bereits
vollständig in den Stellenplan 2022 aufgenommen werden. Die Besetzung dieser 3,86 VZÄ wird erst
im Jahr 2022 erfolgen können, sobald die Finanzmittel bereitgestellt sind.
Ob und in welchem Umfang darüber hinaus noch weitere förderfähige Stellen im Jahr 2022
eingerichtet werden können, wird erst nach Bekanntwerden der Rahmenbedingungen ersichtlich.
in Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Anlage A

2120 Zeichen

Anlage A zur V/0774/2021
Kurzüberblick
Der im September 2020 von Bund und Ländern beschlossene „Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst“ soll zur personellen Verstärkung der Unteren Gesundheitsbehörde Münster
umgesetzt werden. Entsprechend der Rahmenbedingungen des Landes NRW sollen die
Fördermittel zu einem Personalaufwuchs bei Amt 53 führen. Damit verbundene Personalkosten
werden vom Land NRW bei entsprechenden Nachweisen vollumfänglich erstattet.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie
für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung
aktiv mitwirken“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch
sukzessive Verstärkung des Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst“.
Zielerreichung: Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde für das Jahr 2021
erstmals umgesetzt. Die ersten Personalverstärkungen erfolgen bereits in 2021. Mit zusätzlichen
Personalaufwüchsen ist in den Jahren 2022 und 2023 zu rechnen. Die Rahmenbedingungen
dafür sind derzeit noch offen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein kosten
neutral
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
100%-ige Kostenneutralität.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Grundlage des Personalaufwuchses der Unteren Gesundheitsbehörde ist der „Pakt für den
Öffentlichen Gesundheitsdienst“,
Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe beeinflussbar in Abhängigkeit zum
Personalaufwuchs; es werden jedoch die tatsächlich entstehenden Personalkosten voll erstattet.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
nein

Beratungsverlauf (4)

30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0774/2021
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2021
Erstellt
12.10.2021 13:00