V/0774/2021
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderfähigkeit der Personalverstärkung im Gesundheits- und Veterinäramt für das Jahr 2021
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Beschlussvorlage
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V/0774/2021 V/0774/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderfähigkeit der Personalverstärkung im Gesundheits- und Veterinäramt für das Jahr 2021 Beratungsfolge 30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 30.11.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat bestätigt die haushaltswirksame Einrichtung von 7,41 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für das Gesundheits- und Veterinäramt im Jahr 2021, die zu 100 % über den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ refinanziert werden. 2. Der Rat bekräftigt darüber hinaus die Absicht zur dauerhaften Einrichtung von insgesamt 11,27 VZÄ für das Gesundheits- und Veterinäramt unter Verweis auf den Stellenplan 2022. Gesundheits- und Veterinäramt 10.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Schulze Kalthoff T elefon:492-5300 SchulzeKalthoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0774/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerku ngen Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Erträge) 2021 2022 2023 2024 2025 550.000 826.120 842.640 859.490 876.680 Erträge gesamt 3.954.930 Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 2022 2023 2024 2025 550.000 826.120 842.640 859.490 876.680 Aufwendungen gesamt 3.954.930 Saldo 0 Die zur Finanzierung von 11,27 VZÄ erforderlichen Ermächtigungen sind sowohl im Haushaltsplan- Entwurf 2022 als auch im Stellenplan-Entwurf 2022 bereits enthalten. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Die für 2021 anfallenden Aufwendungen für bis zu 7,41 VZÄ in Höhe von max. 550.000 € werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung durch die zu erwartenden Kostenerstattungen aufgefangen. Begründung: Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben Bund und Länder im September 2020 den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Hiermit sollen der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und insbesondere die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden. Insgesamt stellt der Bund im ÖGD-Pakt 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und die Schaffung moderner Strukturen zur Verfügung. Dabei stehen sämtliche Aufgaben des ÖGD im Fokus. Die erste Tranche der Förderung ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Bis Ende 2021 sollen daraus bundesweit 1.500 Vollzeitstellen geschaffen werden. Über die gesamte Laufzeit hinweg beinhaltet der Pakt eine Zielgröße von 5.000 neu zu schaffenden Stellen im ÖGD, davon grundsätzlich 90% in den unteren Gesundheitsbehörden / örtlichen Gesundheitsämtern. Umsetzung in Nordrhein-Westfalen: - 2 - V/0774/2021 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und die kommunalen Spitzenverbände haben Mitte September 2021 eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des ÖGD- Pakts in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Orientiert an den Vorgaben des Bundes ist danach bis Ende 2021 die Schaffung und Finanzierung von mindestens 291 unbefristeten Stellen auf der Ebene der unteren Gesundheitsbehörden vorgesehen. Auf Münster entfällt davon eine „Mindestquote“ von 5,14 unbefristeten Stellen (Vollzeitäquivalenten). Dieser Wert stellt die Mindestanzahl an Stellen dar, die gem. Bundesvorgaben und Rahmenvereinbarung bis zum Jahresende 2021 für Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde einzurichten und zu besetzen sind, um die volle Fördersumme zu erlangen. Die Fördersumme für Münster aus der Tranche 2021 beträgt 666.410,90 €. Umsetzung in Münster: Der späte Abschluss der Rahmenvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des ÖGD-Pakts auf NRW-Ebene verbunden mit der Verpflichtung, noch in 2021 die geforderte Mindestquote an Stellen für das Gesundheitsamt zu schaffen und zu besetzen, hat zu einem hohen Handlungsdruck geführt. Bei der Besetzung der neu zu schaffenden Stellen kann teilweise Personal, das bislang mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet war, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, teilweise mussten kurzfristige Ausschreibungsverfahren initiiert werden. Die Auswahl der noch mit Hilfe der Tranche 2021 unbefristet zu verstärkenden Aufgaben orientierte sich dabei an den zum Haushaltsplan 2022 angemeldeten Stellenbedarfen des Gesundheitsamtes. Die Verwaltung wird in 2021 bis zu 7,41 VZÄ überplanmäßig einrichten und besetzen, da in diesem Umfang eine vollständige Deckung der Personalvermehrung über die o.g. Fördersumme möglich ist. Die Förderfähigkeit dieser Personalaufwendungen auch für das Jahr 2021 richtet sich nach der „Rahmenvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen für den Personalaufwuchs im ÖGD im Zeitraum 01. Februar 2020 bis 31. Dezember 2022“ des Landes NRW. Danach muss die Haushaltswirksamkeit der eingerichteten Stellen durch das zuständige Entscheidungsgremium der Kommune ratifiziert werden. Daher ist ein entsprechender Beschluss ausdrücklich zu fassen, außerdem die Absicht auf eine dauerhafte Einrichtung der Stellen zu erklären. Die in 2021 eingerichteten Stellen verteilen sich gemäß den vom Land definierten Kategorien wie folgt: o 1,50 Stellen ärztliches Personal o 4,27 weiteres Fachpersonal o 1,64 IT-Personal Neben diesen 7,41 VZÄ ermöglicht die Fördersumme in 2022 nach heutigem Kenntnisstand die Einrichtung weiterer 3,86 VZÄ (somit insgesamt 11,27 VZÄ). Daher sollen diese Stellen bereits vollständig in den Stellenplan 2022 aufgenommen werden. Die Besetzung dieser 3,86 VZÄ wird erst im Jahr 2022 erfolgen können, sobald die Finanzmittel bereitgestellt sind. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus noch weitere förderfähige Stellen im Jahr 2022 eingerichtet werden können, wird erst nach Bekanntwerden der Rahmenbedingungen ersichtlich. in Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0774/2021 Kurzüberblick Der im September 2020 von Bund und Ländern beschlossene „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ soll zur personellen Verstärkung der Unteren Gesundheitsbehörde Münster umgesetzt werden. Entsprechend der Rahmenbedingungen des Landes NRW sollen die Fördermittel zu einem Personalaufwuchs bei Amt 53 führen. Damit verbundene Personalkosten werden vom Land NRW bei entsprechenden Nachweisen vollumfänglich erstattet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken“ verfolgt. Das T eilziellautet „Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch sukzessive Verstärkung des Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Zielerreichung: Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde für das Jahr 2021 erstmals umgesetzt. Die ersten Personalverstärkungen erfolgen bereits in 2021. Mit zusätzlichen Personalaufwüchsen ist in den Jahren 2022 und 2023 zu rechnen. Die Rahmenbedingungen dafür sind derzeit noch offen. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein kosten neutral Bereits veranschlagt? X Ja Nein 100%-ige Kostenneutralität. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Grundlage des Personalaufwuchses der Unteren Gesundheitsbehörde ist der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe beeinflussbar in Abhängigkeit zum Personalaufwuchs; es werden jedoch die tatsächlich entstehenden Personalkosten voll erstattet. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) nein
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0774/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2021
- Erstellt
- 12.10.2021 13:00