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V/0513/2017

Ehrenamt würdigen - Ehrenamtskarte NRW in Münster einführen

Vorlagen 07.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 28

Anlage 2 Antrag A-R-0037-2016

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Antrag A-R-0028-2015

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Ansehen

Anlage 2 Antrag A-R-0037-2016

3231 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2016  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp -ms.de  
 
 
 
 
  
 Münster, 21.06.2016 
 
Antrag 
 
Das Ehrenamt stärker würdigen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wi e in Münster das bürgerschaftliche 
Ehrenamt über die bestehenden Auszeichnungen hinaus  noch stärker gewürdigt werden 
kann. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die F rage einer möglichen Einführung der 
„Ehrenamtskarte“ gelegt werden. 
 
 
Begründung: 
Münsters Stadtgesellschaft zeichnet sich durch ein breites ehrenamtliches  Engagement 
aus, das die Stadt besonders lebens- und liebenswer t macht. Gerade im Sport, aktuell in 
der Unterstützung von Geflüchteten, aber auch in Ku ltur, Kinder- und Jugendarbeit oder in 
Stadtteil-Initiativen basieren viele Angebote auf d em Einsatz von Münsteranerinnen und 
Münsteranern, die Freizeit, Wissen und Liebe zu Men schen und zur Sache einbringen, 
ohne eine Gegenleistung zu erwarten. 
Die Stadt würdigt bekanntlich durch Auszeichnungen wie die Münster-Nadel oder den 
Nord-Süd-Preis ehrenamtliches Engagement, ähnlich w ie andere Institutionen, so zum 
Beispiel der Stadtsportbund oder die Stiftung Bürge r für Münster. Die Geehrten stehen 
dann stellvertretend für die große Zahl der im Hintergrund Aktiven. Auch der Bund gewährt 
mit der Ehrenamtspauschale über das Steuerrecht bestimmte Vorteile. 
Zu prüfen soll deshalb sein, ob und wie die Stadt –  die zu einem erheblichen Teil vom 
Ehrenamt lebt und profitiert – ein Stückchen Dank u nd Anerkennung zurückgeben kann. 
Die Ehrenamtskarte, in mehr als 200 Städten und Gem einden in NRW bereits im Umlauf 
und nach durchaus strengen Kriterien vergeben, wird  immer wieder von Bürgerinnen und 
Bürgern auch für Münster ins Spiel gebracht. Als Be ispiel kann aktuell Duisburg dienen, 
wo innerhalb des Einführungsjahres bereits 50 Koope rationen mit der privaten Wirtschaft 
generiert werden konnten, die den Kartenbesitzern g ewisse Nachlässe oder 
Vergünstigungen auf Eintritts- oder Kaufpreise gewä hrt. Solche „Bonus-Geber“ aus 
lokalen Unternehmen könnte man durchaus mit der Wer bewirkung überzeugen, die eine 
Win-Win-Situation für Bonusgeber und  -nehmer bring t. Bei einer überzeugenden Vielfalt 
wäre das dann sicherlich kein „Sammelsurium“ an Ver günstigungen mehr, sondern 
durchaus ein attraktives und spürbares Dankeschön für die Kartenbesitzer.

- 2 - 
Dass das Interesse der lokalen Wirtschaft vorhanden  ist, kann man an der „Stadtwerke-
Card“ sehen, die immer neue Unternehmen beteiligt u nd jedem Besitzer der Kundenkarte 
– ganz ohne Ehrenamtsleistungen – solche Boni anbietet 
Ob Vorbilder aus anderen Städten wie ein Aktionstag  in Aachen („Ehrenwert“), ein 
Ehrenamtswettbewerb („KölnEngagiert“), prominente E hrenamtspaten (Köln) oder eine 
Ehrenamtsmesse (Düsseldorf) auch in Münster Ideen f ür eine verstärkte öffentliche 
Würdigung und Förderung des Ehrenamtes sein könnten , sollte auch Teil dieses 
Prüfauftrags sein. 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Beschlussvorlage

14306 Zeichen

V/0513/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ehrenamt würdigen - Ehrenamtskarte NRW in Münster einführen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
 Ordnung und E-Government Vorberatung 
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt  Münster würdigt ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bü rger 
Münsters in besonderem Maße. Um diesem besonderen Engagement Rechnung zu tragen, 
wird ab dem Jahr 2018 die Ehrenamtskarte NRW in Münster eingeführt.  
Die Akzeptanz der Karte wird zunächst in einer dreijährigen Pilotphase erprobt. 
2. Die fachlich–konzeptionelle Steuerung liegt bei der FreiwilligenAgentur der Stiftung Sive rdes, 
die Ausgabe von Anträgen und Karten erfolgt zentral wie dezentral in den Bürgerbüros des 
Amtes für Bürger- und Ratsservice.  
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 
2018 den relevanten Personal - und Sachkostenaufwand über ein Veränderungsblatt zum 
Haushalt 2018 einbringen wird.  
4. Damit sind die Anträge A-R/0028/2015 und A-R/0037/2016 (Anlage 1 und 2) erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 GF für poli tische Gremien, 
Städtepartnerschaften 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 
2019 
2020 
40.000 
40.000 
40.000 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0513/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Woldt / Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-5900 / -3300 
E-Mail: 
Woldt@stadt-muenster.de  
Kupferschmidt@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Stand 7.6.17

- 2 - 
V/0513/2017 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0204 Bürgerangelegenheiten    
Zeile 11 
13 
Personalaufwendungen 
Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
Je 
2018-
2020 
3.000 
2.000 
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 nicht ve r-
anschlagt. Sie werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt steht, das s der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2018 die Haushaltsmittel bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Zwei Anträge an den Rat der Stadt Münster zielen auf die Anerkennung bürgerschaftlichen Engage-
ments in Münster ab: 
 Antrag der CDU-Fraktion „Ist doch Ehrensache – Besondere Leistungen anerkennen, Ehren-
amtspass einführen“ (A-R/0028/2015) und  
 Antrag der FDP-Fraktion „Das Ehrenamt stärker würdigen“ (A-R/0037/2016).  
 
Die wesentlichen Anliegen aus den Anträgen sind die Einführung einer Ehrenamtskarte als Teil der 
Anerkennungskultur, welche Vergünstigungen von kommunalen Einrichtungen und Unternehmen aus 
Münster gewährt. Anders als der FDP-Antrag favorisiert der CDU-Antrag einen eigenen kommunalen 
Ehrenamtspass.  
 
Zur Einführung einer Ehrenamtskarte/eines Ehrenamtspasses gibt es nicht nur die oben genannten 
Ratsanträge, sondern seit Jahren wiederholt Anfragen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern 
sowie gemeinnützigen Organisationen und Initiativen bei der Stadt Münster und an die Freiwilligen-
Agentur. Viele Bürgerinnen und Bürger zeigen sich verwundert, dass es in Münster keine Ehrenamts-
karte gibt und wünschen sich die Einführung einer solchen Karte.  
 
Die Stadt Münster vergibt insgesamt vier Auszeichnungen für Ehrenamtliche - mehr oder weniger 
regelmäßig. Die Paulusplakette ist die höchste Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger in Münster. 
Durchschnittlich alle zwei Jahre wird meist nur eine Person für besondere Verdienste um die Stadt 
ausgezeichnet. Mit der Münster-Nadel werden jedes Jahr 10 bis 15 Bürgerinnen und Bürger „für vor-
bildlichen bürgerschaftlichen Einsatz“ ausgezeichnet. Daneben gibt es noch den Umweltpreis sowie 
den Nord-Süd-Preis der Stadt Münster, der unregelmäßig für ehrenamtliche entwicklungspolitische 
Arbeit verliehen wird.  
 
2. Lösung 
 
Verwaltungsintern hat sich eine kleine Arbeitsgruppe aus dem Dezernat OB, dem Amt für Bürger- und 
Ratsservice, den Kommunalen Stiftungen und der FreiwilligenAgentur mit dem Anliegen einer Ehren-
amtskarte für Münster befasst und schlägt deren Einführung vor. Eine Ehrenamtskarte ist eine Form 
der Anerkennung besonderen Engagements im Gesamtportfolio der Auszeichnungen, die es für Eh-
renamtliche gibt. Sie hat für die Ehrenamtlichen in erster Linie einen symbolischen Wert. Für die Stadt 
Münster wird hiermit das „Anerkennungsportfolio“ sinnvoll und öffentlichkeitswirksam erweitert. Mehr

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V/0513/2017 
ehrenamtlich Tätige kommen damit in den Genuss der Wertschätzung durch die Stadt Münster. 
Gleichzeitig hat die Karte aber auch einen praktischen Nutzen für die ehrenamtlich Tätigen. Men-
schen, die in besonderem Umfang ehrenamtlich Zeit schenken, können mit der Karte die Angebote 
öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.  
 
2.1 Die wesentlichen Eckpunkte  
 
Anschluss an die Ehrenamtskarte NRW 
 
In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits in 216 Städten und Gemeinden die Ehrenamtskarte NRW. Es 
handelt sich um eine Rabattkarte, deren Vergünstigungen landesweit gelten. Welche Vergün-
stigungen die Kommunen vor Ort den Ehrenamtlichen anbieten möchten, entscheiden die Kommunen 
selbst. I. d. R. handelt es sich um Preisnachlässe bei Gewerbetreibenden und Nachlässe auf kom-
munale Leistungen und Angebote. Die Vergünstigungen liegen oft bei 5 % bis 20 % Nachlass oder 
Einlass zu Schüler/Studierenden-Tarifen. Darüber hinaus gibt es lokale und überregionale Sonderak-
tionen nur für Karteninhaber oder die unter den Karteninhabern verlost werden.  
 
Zwei Voraussetzungen gibt das Land für die Vergabe der Karte vor:  
 Die ehrenamtlich Tätigen müssen durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 
250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien 
Vereinigung, freiwillig tätig sein und  
 die ehrenamtliche Arbeit darf ausschließlich für Dritte geleistet werden, ohne Aufwandsent-
schädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.  
Damit ist gewährleistet, dass die Karte etwas Besonderes ist und bleibt. 
Weitere Rahmenbedingungen, z. B. die Dauer des bisherigen Engagements, die Laufzeit der Karten 
oder ggf. Altersuntergrenzen der Karteninhaber, legen die Kommunen selbst fest. 
 
Inhaltlich und sachlich ist es sinnvoll, sich in Münster der Ehrenamtskarte NRW anzuschließen. Der 
mittlerweile hohe Bekanntheitsgrad der Karte in NRW und damit auch in Münster ist nützlich für die 
Gewinnung von Vergünstigungsgebern und Sponsoren vor Ort. Darüber hinaus gibt es eine kleine 
Anschubfinanzierung durch das Land. Das Layout und die Druckdaten der Karten liegen bereits vor, 
ebenso die Formulare für die Anträge. Zudem kann in einem Netzwerk der Kommunen von den Er-
fahrungen anderer profitiert werden. Für die Ehrenamtlichen gewinnt die Karte dadurch an Wertigkeit, 
dass sie ihre Ehrenamtskarte in ganz NRW einsetzen können und außerdem von landesweiten Son-
deraktionen profitieren. Münster selbst sorgt dafür, dass die Angebote vor Ort attraktiv sind und zeigt 
auch damit den besonderen Stellenwert, den bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement in 
Münster genießt. 
 
Im Vorfeld wurde das Anliegen einer Ehrenamtskarte für Münster in der Arbeitsgemeinschaft der 
Spitzenverbände der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege in Münster und im Beirat der Freiwilli-
genAgentur vorgestellt. Beide Gremien sehen in einer Ehrenamtskarte eine wirkungsvolle Form der 
Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements und begrüßen es ausdrücklich, die Ehrenamtskarte 
NRW auch in Münster einzuführen. 
 
Jugendehrenamtskarte 
 
Von der Einführung der im CDU-Antrag geforderten separaten Jugendehrenamtskarte wird abgese-
hen, da die Ehrenamtskarte NRW grundsätzlich auch Jugendlichen verliehen werden kann. Eine all-
gemeine Altersuntergrenze gilt zwar nicht, in Münster sollte diese aber auf 16 Jahre festgelegt wer-
den. Die Hürde für junge Menschen ist allerdings mit fünf Stunden pro Woche relativ hoch. Deshalb 
verfahren viele Kommunen so, dass die Inhaber einer Juleica direkt auch die Ehrenamtskarte NRW 
bekommen können. Dabei wird dann auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet. Im 
Prozess der Einführung der Karte in Münster werden dazu entsprechende Verabredungen getroffen. 
 
Für unter 16-Jährige ist die Ehrenamtskarte NRW nicht  zu empfehlen, da das Engagement dieser 
Altersgruppe eher kurzfristiger Natur ist, häufiger wechselt und damit wenig kompatibel mit einer Kar-

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V/0513/2017 
te ist, die eine Gültigkeitsdauer von zwei bis drei Jahren haben wird. Auch ist das Einkaufsverhalten 
und der Bezug zu Rabattkarten von Kindern und Jugendlichen deutlich anders. Zudem gilt: Ermäßi-
gungen bei kommunalen Einrichtungen bekommen Kinder und Jugendliche ohnehin schon.  
Andere Formen der Anerkennung wie zum Beispiel die thx-Party, die sich in Münster bereits etabliert 
hat, sind für diese Gruppe der jüngeren Engagierten deutlich sinnvoller.   
 
Portfolio von Vergünstigungen der Ehrenamtskarte in Münster 
 
Damit die Karte auch wirklich eine besondere Wertschätzung darstellt, das zeigen die Erfahrungen 
aus anderen Kommunen, müssen die örtlichen Vergünstigungen qualitativ hochwertig sein. Demge-
mäß sind Preisnachlässe bei kommunalen Angeboten wie Theater, Schwimmbad, Museum, Halle 
Münsterland, Allwetterzoo oder Stadtwerke ein Muss. Außerdem bedarf es Sonderaktionen und Er-
lebnisse, die man nicht kaufen kann, beispielsweise das Erleben des Rosenmontagszugs vom Stadt-
weinhausbalkon oder einmal im Jahr ein besonderes Meeting mit dem Oberbürgermeister.  
Des Weiteren sind Geschäfte und Unternehmen aus der Privatwirtschaft aufgerufen, sich anzuschlie-
ßen. Wichtig ist auch hier, dass diese Aktionen und Rabatte eine gewisse Wertigkeit haben und nicht 
den Eindruck einer „Resterampe“ für Ehrenamtliche vermitteln. 
 
Die Akquise der Vergünstigungen in Münster sollte in zwei Schritten erfolgen. Zunächst werden öf-
fentliche Vergünstigungen eingeworben, danach Vergünstigungen von Unternehmen. 
 
3.  Umsetzung des Vorhabens 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die fachlich-konzeptionelle Steuerung in der FreiwilligenAgentur Münster 
(FA) zu verorten. Die FA ist seit über 15 Jahren Kompetenzzentrum und Netzwerkknoten für alle Fra-
gen rund um freiwilliges Engagement in Münster. Ihre Aufgaben sind Koordination, Vernetzung, Un-
terstützung, Beratung und Weiterbildung im Ehrenamt. Die FA tut dies in Kooperation mit einer Viel-
zahl von Partnern. Dabei bespielt die FA trägerübergreifend alle Ehrenamtsfelder. Durch ihr Netzwerk 
hat die FreiwilligenAgentur nicht nur Zugänge zu Ehrenamtlichen und zum Non-Profit-Bereich, son-
dern auch Erfahrungen in der Kooperation mit Unternehmen, der Akquise sowie dem Projekt- und 
Veranstaltungsmanagement und der Öffentlichkeitsarbeit. Da sich die FA in Trägerschaft der kommu-
nalen Stiftung Siverdes befindet, ist sie zudem eng mit der Stadt Münster verbunden. 
 
Die fachlich-konzeptionelle Steuerung umfasst: 
 das Festlegen der Rahmenbedingungen,   
 die Akquise der Vergünstigungsgeber und die Verwaltung der Angebote,  
 die Öffentlichkeitsarbeit und das Beschwerdemanagement,  
 das Veranstaltungsmanagement für die öffentliche Vergabe der Karten sowie 
 die Entwicklung von lokalen Sonderaktionen.  
 
Die administrative Umsetzung obliegt dem Amt für Bürger- und Ratsservice. Die Antragstellung, die 
Bearbeitung der Anträge (bei zu definierenden Standardfällen) und die Ausgabe der Karten wird or-
ganisatorisch in den Bürgerbüros und damit gut erreichbar verortet. 
 
4.  Aufwand und Finanzierung 
 
Für die Einführung, Erprobung und Etablierung der Karte in Münster sind 3 Jahre zu veranschlagen, 
um von Beginn an die Qualität der Karte zu gewährleisten und diese öffentlichkeitswirksam einzufüh-
ren. Das stützen auch Erfahrungen aus anderen Städten. 
Die Personal- und Sachkosten basieren auf der Annahme von 600 - 800 Anträgen pro Jahr in den 
ersten drei Jahren und sind wie folgt kalkuliert: 
In der FA müsste die fachliche Steuerung durch eine Teilzeitkraft  (EG-Gruppe 10  bei  20 Stunden 
pro Woche) geleistet werden (rund 40 000 € pro Jahr; incl. Arbeitsplatz).  
Im  Amt für Bürger- und Ratsservice  ist von einem personellen Mehraufwand von ca. 2,5 Wochen-
stunden (EG 8/A 8) auszugehen. Der Personal- und Sachkostenaufwand ist hier auf ca. 5000 € p.a. 
zu beziffern. Insgesamt ergibt sich hier eine finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 45.000,00 €.

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Nach drei Jahren wird Bilanz gezogen und festgelegt, welche Personal- und Sachressourcen für den 
Dauerbetrieb notwendig sind.  
 
Mindereinnahmen durch kommunale resp. öffentliche  Vergünstigungen (z. B. falls die Museen des 
LWL sich beteiligen würden) sind kaum zu erwarten, da das Nutzerverhalten zeigt, dass ein großer 
Teil der Ehrenamtlichen, der die Karte nutzt, andere Vollzahler mitbringt. Das belegt auch die landes-
weite Nutzerbefragung zur Ehrenamtskarte NRW aus dem Jahre 2016. Eine Kompensation von Ra-
battierungen durch städtische Zuschüsse ist nicht vorgesehen.  
 
Die Ehrenamtskarte ist als ergänzendes Instrument der Wertschätzung der Stadt Münster systema-
tisch dem Bereich der Münster-Nadel zuzuordnen, da sie ebenfalls allen in besonderer Weise ehren-
amtlich Engagierten zukommen soll. Eine Zuordnung zu einem Fachdezernat – anders als bei den 
Preisen der Stadt Münster – ist nicht sinnvoll und könnte auch kontraproduktiv wirken, da ehrenamtli-
ches, freiwilliges oder bürgerschaftliches Engagement für unsere Stadtgesellschaft grundsätzlich als 
Mehrwert gesehen wird - unabhängig vom Engagementfeld. 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
A-R/0028/2015 - Antrag der CDU-Fraktion „Ist doch Ehrensache – Besondere Leistungen anerken-
nen, Ehrenamtspass einführen“ und  
A-R/0037/2016, Antrag der FDP-Fraktion „Das Ehrenamt stärker würdigen“

Anlage 1 Antrag A-R-0028-2015

8120 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2015

Cpl,

28.04.2015

Der Rat möge beschließen:

Die Stadt Münster führt einen Ehrenamtspass als eine besondere Anerkennung für
überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger ein. Mit dem
Pass bekommen diese Menschen als Dankeschön für ihren Einsatz Vergünstigungen
bei einer Reihe von Münsteraner Institutionen und Einrichtungen.

Die Vergabekriterien werden in Kooperation mit den Ratsfraktionen, der Freiwilligen-
Agentur, der Bürgerstiftung und Vertretern der Kirchen, Hilfsorganisationen und
Vereine erarbeitet. Dazu werden Erfahrungen aus anderen Städten wie Berlin,
Dresden, Aachen, Leipzig, Hilden, Olsberg, Oldenburg hinzugezogen, die bereits
Ehrenamtspässe in unterschiedlichsten Varianten für ihre überdurchschnittlich
engagierten Bürgerinnen und Bürger anbieten.

Für engagierte Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, wird ein Jugendehrenpass
eingeführt, der dann speziell auf die Jugendlichen zugeschnittene Vergünstigungen
anbietet.

Die Organisation und Verwaltung des Ehrenamtspasses liegt bei der Stadt in
Zusammenarbeit mit der Freiwilligen-Agentur.

Die Einführung des Ehrenamtspasses wird im Zuge der Entwicklung einer
kommunalen Engagementstrategie, die das gesamte Spektrum bürgerschaftlichen
Engagements berücksichtigt, geprüft.

Begründung

Das Ziel des Ehrenamtspasses ist eine ideelle und materielle Würdigung von ehrenamtlichem

Engagement, die den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen gerecht wird und damit

die Verwirklichung einer konkreten Anerkennungskultur.

In Zeiten einer verstärkten Individualisierung der Gesellschaft und eines immer geringeren

Bindungswillens der Bürger an Organisationen muss die Stadt neue Anreize setzen, um

ehrenamtliches Engagement für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu machen. Mit der

Freiwilligenagentur Münster und der Verleihung der Münsternadel hat die Stadt bereits
Förder- und Anerkennungsmaßnahmen getroffen. Dass alle diesen Maßnahmen heute nicht
mehr ausreichend sind, spüren die ehrenamtlich betriebenen Organisationen und Vereine seit
vielen Jahren. Auch die Ehrenamtskarte des Landes NRW kann mit ihren Vorteilen den
Ehrenamtspass in der Kommune selbst nicht als gleichwertig ersetzen. Um hier einen
zusätzlichen Anreiz zu verleihen, setzen wir uns für die Einführung eines Ehrenamtspasses
in Münster ein.

Die Einführung des Ehrenamtspasses ist nur konsequent und drückt eine Wertschätzung der
Stadt für die Tätigkeit der Bürgerinnen und Bürger aus.

Die Kriterien für die Vergabe von Ehrenamtspässen in Münster sollen von einer
Arbeitsgruppe unter städtischer Federführung mit Beteiligung der Ratsfraktionen, der
Freiwilligenagentur, der Bürgerstiftung und Vertretern der Kirchen, Hilfsorganisationen und
ehrenamtlichen Vereinen erarbeitet und festgelegt werden.

Wie in anderen Städten auch, sollen auch in Münster nur die Personen berücksichtigt
werden, die für die ehrenamtliche Arbeit keine Aufwandsentschädigung erhalten. Um eine
Rechtmäßigkeit der Nutzungsberechtigung sicherzustellen ist es sinnvoll, den Ehrenamtspass
jedes Jahr neu zu beantragen (das wäre aber ein großer bürokratischer Aufwand).

Bei den Vergünstigungen handelt es sich um Rabatte bei Firmen und Dienstleistern sowie
kulturellen Einrichtungen. Den angesprochenen Unternehmen wird die Möglichkeit aufgezeigt,
auf der Preisliste die Vergünstigungen für Ehrenamtliche gesondert nachzuweisen.

Junge Menschen spielen im Ehrenamt eine besonders wichtige Rolle. Zum einen bringt eine
frühe Entscheidung für das Ehrenamt in der Regel eine vertiefte Identifikation mit der
jeweiligen Organisation und viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung mit sich. Zum anderen
ist eine Stadtgesellschaft auf die Multiplikatorenrolle jüngerer Menschen in ihrer Generation
besonders angewiesen, um auch eine künftige Akzeptanz und Unterstützung des Ehrenamtes
sicherzustellen. Um diese Arbeit der jungen Ehrenamtlichen zu unterstützen, gibt es bereits
seit mehreren Jahren die bundesweite Juleica (Jugendleitercard). Diese ist aber
ausschließlich auf die Leitungstätigkeit ausgelegt, andere engagierte junge Ehrenamtliche
profitieren nicht davon. Daher ist es besonders wünschenswert, dass zusätzlich zu der
Juleica ein eigener Ehrenamtspass für Jugendliche eingeführt wird, der sich an alle jungen
Ehrenamtlichen unter 18 wendet. Dafür müssten dann speziell auf die Jugendlichen
zugeschnittene Vergünstigungen eingeworben werden.

Mit der V/0992/2014 hat die Verwaltung zentrale Ergebnisse einer Bürgerumfrage zum
bürgerschaftlichen Engagement in Münster präsentiert. Um aus den Umfrageergebnissen
Schlussfolgerungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements abzuleiten, wurde die
Einrichtung einer ressortübergreifenden stadtinternen Arbeitsgruppe unter Federführung der
Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen beschlossen. Diese soll Empfehlungen für die
Entwicklung einer kommunalen Engagementstrategie geben sowie organisatorische

Rahmenbedingungen und erforderliche Ressourcen beschreiben. Es bietet sich in diesem

Zusammenhang an, die Einführung des Ehrenamtspasses zu prüfen.

Die Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen, dass die finanzielle Belastung sich auf
weniger als 40.000 Euro belaufen wird. Der positive Effekt, der für das Ehrenamt, die
ehrenamtlich tätigen Organisationen und die Bürgergesellschaft entsteht, ist unbezahlbar.

Gleichzeitig entsteht für die unterstützenden Firmen und Einrichtungen ein Werbeeffekt, der
zu neuer Kundschaft führen kann und somit die entstandenen Kosten wieder einspielen

kann.

gez.

Stefan Weber

Frank Baumann

Horst Beitelhoff

Georg Berding j
Dieter von den Berg
Olaf Bloch

Peter Börgel

Heinz-G. Buddenbäumer

Olaf Dreßen

Dr. Dietmar Erber

Sven Gotthal

Walter von Göwels
Richard Halberstadt
Gilbert Hartmann

Jens Christian Heinemann
Bruno Kleine Borgmann

Jan Leiße

Stefan Leschniok
Christel Loschelder
Hans Neumann
Andreas Nicklas
Karin Reismann
Josef Schliemann
Angela Stähler
Manfred Wenzel

‚Punkt 30.6. der Tagesstaning
A-RI/0028/2015

43

Ratgeber für die Kinder, Jugendlichen und Eltern enthalten sowie Hinweise zum
Sorgentelefon.

Mit einem entsprechenden Link werden Jugendliche auf eine neue Seite zum
Jugendportal weitergeleitet, die ihren Bedürfnissen nach organisiert ist und Tipps zur
Schule und Beruf, Kultur, Freizeit, Jugendhilfe u. ä. enthält.

Die Gestaltung des Internetauftritts ist altersgerecht, übersichtlich, ansprechend bunt und
unter Einhaltung von Sicherheitsstandards organisiert. Als Vorbild kann: hier das
Osnabrücker Kinderportal dienen.“

Ist doch
\ anerkennen, Ehre :

Folgender Antrag der CDU-Fraktion wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:

„CDU-Fraktion Antrag Nr. A-R/0028/2015
im Rat der Stadt Münster vom 28.04.2015
Antrag

Ist doch Ehrensache - Besondere Leistungen anerkennen, Ehrenamtspass einführen

Der Rat möge beschließen:

1.

Die Stadt Münster führt einen Ehrenamtspass als eine besondere Anerkennung für
überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger ein. Mit dem Pass
bekommen diese Menschen als Dankeschön für ihren Einsatz Vergünstigungen bei einer
Reihe von Münsteraner Institutionen und Einrichtungen.

Die Vergabekriterien werden in Kooperation mit den Ratsfraktionen, der Freiwilligen-
Agentur, der Bürgerstiftung und Vertretern der Kirchen, Hilfsorganisationen und Vereine
erarbeitet. Dazu werden Erfahrungen aus anderen Städten wie Berlin, Dresden, Aachen,
Leipzig, Hilden, Olsberg, Oldenburg hinzugezogen, die bereits Ehrenamtspässe in
unterschiedlichsten Varianten für ihre überdurchschnittlich engagierten Bürgerinnen und
Bürger anbieten.

Für engagierte Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, wird ein Jugendehrenpass
eingeführt, der dann speziell auf die Jugendlichen zugeschnittene Vergünstigungen
anbietet.

Die Organisation und Verwaltung des Ehrenamtspasses liegt bei der Stadt in
Zusammenarbeit mit der Freiwilligen-Agentur.

Die Einführung des Ehrenamtspasses wird im Zuge der Entwicklung einer kommunalen
Engagementstrategie, die das gesamte Spektrum bürgerschaftlichen Engagements
berücksichtigt, geprüft.“

Rat
06.05.2015
öffentlich

Beratungsverlauf (4)

10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.10.2017 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0513/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37