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V/0293/2023

Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung

Vorlagen 08.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 31.1.1

V-0293-2023_Anlage2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0293-2023_Anlage1

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Ansehen

V-0293-2023_Anlage2

3642 Zeichen

Kriterien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke - Vergleich alt / neu        Anlage 2 
 
Kriterium  Veränderung  Punkte 
bisher 
Punkte 
neu 
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Münster 
 
 
 10 3 
Arbeitsplatz in Münster (inkl. Elternzeit, Studium,  selbständiger 
Tätigkeit und Homeoffice mit einem Umfang von mind.  50 % der 
Arbeitszeit) 
 
 
Die Anerkennung von Homeoffice ist neu. 11 2 
Arbeitsplatz oder Wohnung im selben oder angrenzend en 
Stadtbezirk wie das Baugebiet 
 
 
 6 1 
Die aktuell bewohnte Wohnung ist nicht familiengerecht 
(Anzahl der Zimmer < Anzahl der Bewohner) 
Dieses Kriterium ist nicht überprüfbar, die Anzahl der 
Bewohner wird über die Kinderpunkte abgedeckt. 
7 0 
Freiwerden einer Wohnung im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau in der Stadt Münster durch den Umzug in s 
Eigenheim (Bindungsfrist der Wohnung beträgt noch mindestens 
3 Jahre) 
 
 
 6 1 
Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation 
im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche , Politik in der 
Stadt Münster. (Die Tätigkeit besteht seit mindeste ns 3 Jahren 
und umfasst einen Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro 
Jahr) 
 
 
Neu ist, dass die Tätigkeit im ganzen Stadtgebiet 
anerkannt wird und nicht nur im selben oder 
angrenzenden Stadtteil. 
In Zunkunft wird die freiwillige Tätigkeit pro Person und 
nicht pro Bewerbung angerechnet. 
 
7 2 
Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation 
der Hilfs- und Rettungsdienste. (Die Tätigkeit best eht seit 
mindestens 3 Jahren und umfasst einen Zeitaufwand v on 
mindestens 150 Stunden pro Jahr) 
In Zunkunft wird die freiwillige Tätigkeit pro Person und 
nicht pro Bewerbung angerechnet. 
9 3

Kriterien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke - Vergleich alt / neu        Anlage 2 
 
Kriterium  Veränderung  Punkte 
bisher 
Punkte 
neu 
Es wohnen ausschließlich volljährige Kinder im zukü nftigen 
Haushalt, die weder schwerbehindert (mind. GdB 70%)  noch 
pflegebedürftig sind 
 
 
Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt pauschal und 
nicht wie bisher pro Kind. 
Es wird die Situation im zukünftigen Haushalt 
betrachtet. 
6 pro 
Kind 
2 
Ein oder zwei minderjährige, pflegebedürftige oder 
schwerbehinderte Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünft igen 
Haushalt (eine nachgewiesene Schwangerschaft oder e in 
nachgewiesenes Adoptionsverfahren werden wie ein Ki nd 
berücksichtigt). 
 
 
Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt pauschal und 
nicht wie bisher pro Kind. 
Es wird die Situation im zukünftigen Haushalt 
betrachtet. 
Neu ist ebenfalls, dass Adoptionsverfahren bewertet 
werden. 
15 pro 
Kind 
5 
Drei oder mehr minderjährige, pflegebedürftige oder  
schwerbehinderte Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünft igen 
Haushalt (eine nachgewiesene Schwangerschaft oder e in 
nachgewiesenes Adoptionsverfahren werden wie ein Ki nd 
berücksichtigt). 
 
 
Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt pauschal und 
nicht wie bisher pro Kind. 
Es wird die Situation im zukünftigen Haushalt 
betrachtet. 
Neu ist ebenfalls, dass Adoptionsverfahren bewertet 
werden. 
15 pro 
Kind 
7 
Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit e iner 
Schwerbehinderung ab einem GdB 70 % oder 
Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit e inem 
festgestellten Pflegegrad 
 
 
Es wird eine pauschale Punktzahl für 
Schwerbehinderung ab GdB 70 vergeben oder 
alternativ ein Pflegegrad akzeptiert. 
Diese beiden Kriterien treffen sehr häufig beide auf eine 
Person zu. 
Bisher gab es eine nicht nachvollziehbare Abstufung 
nach GdB, bestimmten Vermerken und Pflegegraden. 
Dieses Kriterium wird in Zukunft pro Person 
berücksichtigt. 
3 - 15 3

Anlage A

1509 Zeichen

Anlage A zur V/0293/2023 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förde-
rung der Eigentumsbildung zu ändern. Mit der Änderung werden die Kriterien an die unterschied-
lichen Lebenswirklichkeiten der Bewerbenden angepasst. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Im Jahr 2014 hat der Rat der Stadt Münster die Grundsätze der „Sozialgerechten Bodennut-
zung in Münster“ beschlossen. Bestandteil dieser Grundsätze ist die Vergabe von städtischem 
Bauland unter Beachtung sozialer Kriterien.   
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

4300 Zeichen

V/0293/2023 
V/0293/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Einbringung 
   13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der  Eigentumsbildung werden 
wie in Anlage 1 gekennzeichnet geändert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Vermarktung städtischer Baugrundstücke erfolgt gemäß Beschluss des Rates zur Sozialgerech-
ten Bodennutzung Münster (s. V/0039/2014, Beschlusspunkt 1d) nach den „Richtlinien für die Verga-
be städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung“ (Vergaberichtlinien). Da-
mit wird eine transparente, einheitliche und gerechte Vergabe von Baugrundstücken gewährleistet.  
Die Vergaberichtlinien in der aktuellen Fassung wurden zuletzt in drei Baugebieten mit insgesamt 550 
Bewerbungen angewendet. 
 
Bei der Evaluation haben sich folgende Erkenntnisse ergeben: 
- Bürgerinnen und Bürger sehen ihre Lebensmodelle nicht gänzlich abgebildet, da die Richtli-
nien auf ein klassisches Familienbild aufbauen. 
- Haushaltskonstellationen, die für die Zukunft angestrebt werden, finden keine Berücksichti-
gung 
- Ungleichbehandlung bestimmter Sachverhalte (freiberufliche Tätigkeit vs. Homeoffice; 
Schwangerschaft vs. Adoptionsverfahren) 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gudorf 
Telefon: 492-2521 
GudorfM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0293/2023 
- Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Baukosten und Finanzierung haben sich geändert. 
- Der Vergabeprozess dauert zu lange.  
- Das Verfahren sollte weiter digitalisiert werden. 
 
Nicht immer können die konkreten Lebenssachverhalte anhand der Vergaberichtlinien eindeutig beur-
teilt werden.  
 
Hinsichtlich der Erkenntnisse ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die folgende Anpassungen 
empfiehlt: 
 
 Ausgewogenere Gewichtung der Kriterien  
 Berücksichtigung von Kriterien für Mitglieder des zukünftigen Haushalts 
 Berücksichtigung von Home-Office bei „Arbeitsplatz in Münster“ 
 Anerkennung von freiwilligen Tätigkeiten (Ehrenamt) im gesamten Stadtgebiet 
 Berücksichtigung von Adoptionsverfahren 
 Berücksichtigung von Kindern und Kriterium familiengerechte Wohnung 
 Berücksichtigung von Einkommen aus Grundeigentum beim Kaufpreis/Erbbauzins 
 Integration eines anteiligen Losverfahrens 
 Weiterentwicklung zu einem rein digitalen Bewerbungsverfahren 
 Steuerbescheid statt eigener Einkommensberechnung durch die Stadt 
 Vorlage einer Finanzierungsbestätigung 
 
Die vorgenannten Änderungen gehen über eine redaktionelle Überarbeitung hinaus. Daher hat die 
Verwaltung die Richtlinien neu gefasst (s. Anlage 1). Die Änderungen der Kriterien sind in einer Ta-
belle dargestellt (s. Anlage 2).  
 
Mit der Änderung wird aus Sicht der Verwaltung die t ransparente, einheitliche und gerechte Vergabe 
sichergestellt und durch eine Berücksichtigung der diversen Lebenssachverhalte sinnvoll ergänzt. Mit 
der Anpassung von Kriterien und der Einführung eines Losverfahrens für 20 Prozent der Grundstücke 
wird der Zugang zu städtischen Baugrundstücken auch weiteren Bewerberinnen und Bewerbern er-
möglicht, entsprechend dem Ziel, Wohnbauland für alle Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Der Ersatz der städtischen Einkommensberechnung durch das Prüfen des Steuerbescheids und die 
frühzeitige Prüfung der Finanzierbarkeit durch eine Bank wird zu einer erheblichen Beschleunigung 
des Vergabe- und Bewerbungsverfahrens führen.  
 
Die überarbeiteten Kriterien und das schne llere Verfahren sollen bei entsprechender Beschlussfas-
sung bereits bei der im 4. Quartal geplanten Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Amelsbüren – 
Am Dornbusch Anwendung finden. Die dafür notwendige Anpassung der Software wird entsprechend 
vorangetrieben. 
 
i.V. 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage 1 
- Anlage 2

V-0293-2023_Anlage1

16029 Zeichen

Anlage 1 
 
 
1 
 
Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstü cke zur Förderung der 
Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 14.06.2023) 
 
1. Vorbemerkungen 
Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupoliti k, um langfristige, strategische 
Stadtentwicklungsziele zu verfolgen: 
 Münster als attraktiven Lebensstandort mit zufried ener und wirtschaftlich gut gestellter 
Bürgerschaft im demographischem Gleichgewicht erhalten 
 Reduzierung der Verkehrsprobleme durch eine gering ere Pendlerzahl 
 Zersiedlung der Landschaft vermeiden 
Für die Bereitstellung von Wohnraum entwickelt die Stadt Münster daher neue 
Wohnbaugebiete auf städtischen Flächen. Damit solle n allen Kreisen der Bevölkerung die 
Möglichkeit gegeben werden, Wohneigentum zu bilden und in Münster zu wohnen.  
Das zuständige Gremium des Rates legt per Beschluss  die Kaufpreise und die Aufteilung in 
Verkaufsgrundstücke und Erbbaugrundstücke fest.  
Die folgenden Vergaberichtlinien sind die transpare nten und einheitlichen Maßgaben für das 
Vergabeverfahren von städtischen Baugrundstücken. E rgänzend wird ein Teil der 
Grundstücke verlost. Damit wird auch Teilen der Bevölkerung ein Zuschlag ermöglichst, deren 
Lebenswirklichkeit nicht allein zu einer ausreichenden Bepunktung führen würde.  
 
2. Ablauf der Bewerbung 
2.1. Bewerbende 
Bewerbende müssen volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen sein und 
eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Bundes republik Deutschland besitzen. Es 
können sich bis zu zwei Personen bewerben, die gemeinsam in den zukünftigen Haushalt 
einziehen werden. Die Bewerbenden werden Vertragspartner*innen der Stadt Münster und 
schließen gemeinschaftlich den notariellen Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag ab. 
Personen, die bereits ein Grundstück der Stadt Müns ter erhalten haben, können nicht 
nochmals ein Grundstück erwerben oder einen Erbbaurechtsvertrag schließen. 
Alle Personen, die in dem zukünftigen Haushalt wohn en werden, müssen angegeben 
werden. Nach Abschluss des Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für alle 
Mitglieder des neu gebildeten Haushalts einzureichen. 
2.2. Bewerbung und Bewerbungsfrist 
Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich. Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel 
ca. 8 Wochen und wird in dem jeweiligen Exposé beka nnt gegeben. Der Eingang der 
Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. 
2.3. Einzureichende Unterlagen 
Alle geforderten Nachweise müssen von den Bewerbenden innerhalb der Bewerbungsfrist 
eingereicht werden.  
Mit der Bewerbung muss auch eine Finanzierungsbestä tigung eines in der EU 
zugelassenen Kreditinstituts eingereicht werden. Da für kann der Vordruck der Stadt

Anlage 1 
 
 
2 
 
Münster oder ein individuelles Schreiben des Kreditinstituts genutzt werden, das inhaltlich 
dem Vordruck entspricht.  
Der Kaufpreis des Grundstücks ist abhängig vom Einkommen des zukünftigen Haushalts. 
Das Einkommen muss durch Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden (siehe 
6.2). 
2.4. Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen 
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, di e vollständig und mit allen 
notwendigen Nachweisen eingereicht worden sind. Ver antwortlich für die Richtigkeit und 
Vollständigkeit der Unterlagen sind ausschließlich die Bewerbenden. Eine 
Vollständigkeitsprüfung von Seiten der Stadt Münster erfolgt nicht.  
2.5. Stichtagsregelung 
Maßgeblich sind die persönlichen und finanziellen V erhältnisse am Tag der Bewerbung. 
Sollten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist relev ante Änderungen ergeben, ist eine 
erneute Bewerbung notwendig. 
 
3. Ablauf der Vergabe 
In der Regel werden in einem Baugebiet 80 % der Grundstücke auf Basis der Vergabekriterien 
und 20 % per Losverfahren vergeben. Das zuständige Gremium des Rates kann durch 
Beschluss von dieser Aufteilung abweichen. 
3.1. Vergabekriterien 
Die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke richtet  sich nach der durch die jeweilige 
Bewerbung erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der Vergabekriterien ermittelt wird. 
Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bewerbender erfolgt  eine weitere Differenzierung in der 
Reihenfolge: 
 Nachgewiesene Behinderung / Pflegebedürftigkeit lt . Vergaberichtlinien 
 Anzahl der Kinder 
 Durchschnittsalter der Kinder (Bewerbende mit dem geringsten Durchschnittsalter der 
Kinder werden vorrangig berücksichtigt) 
 Verheiratete oder Lebenspartner nach dem Lebenspar tnerschaftsgesetz, wenn keiner 
der Partner das 40. Lebensjahr vollendet hat und da s Datum der Eheschließung 
weniger als 5 Jahre zurückliegt 
3.2. Losverfahren 
An der Vergabe der Grundstücke per Losverfahren neh men alle Bewerbenden teil, die 
mindestens 5 Punkte über die Vergabekriterien erhal ten haben, aber bei der Zuteilung 
nach Vergabekriterien nicht berücksichtigt wurden.

Anlage 1 
 
 
3 
 
4. Kriterien zur Vergabe städtischer Einfamilienhau sgrundstücke (Vergabekriterien) 
  Punkte  
1.  Alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Münster  
 Nachweis durch eine amtliche Meldebescheinigung (n icht älter als 6 
Monate) der zuständigen Meldebehörde für alle Mitglieder des künftigen 
Haushalts 
 
3 
2.  Arbeitsplatz in Münster (inkl. Elternzeit, Studium,  selbständiger Tätigkeit 
und Homeoffice mit einem Umfang von mind. 50 % der Arbeitszeit ) 
 Nachweis des Arbeitgebers über die Tätigkeit, über  den Zeitraum der 
Elternzeit oder den Umfang des Homeoffice 
 bei Studium: Nachweis durch Immatrikulationsbesche inigung 
 bei Selbständigkeit: Nachweis der Gewerbemeldung, Nachweis der 
zuständigen Kammer o.ä. 
 
2 
3.  Arbeitsplatz oder Wohnung im selben oder angrenzenden Stadtbezirk  wie 
das Baugebiet 
 
1 
4.  Freiwerden einer  Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der 
Stadt Münster durch den Umzug ins Eigenheim (Bindun gsfrist der 
Wohnung beträgt noch mindestens 3 Jahre) 
 Nachweis durch das Amt für Wohnungswesen und Quart iersentwicklung  
 
1 
5.  Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation im 
Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, P olitik in der Stadt 
Münster. (Die Tätigkeit besteht seit mindestens 3 Jahren und umfasst einen 
Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro Jahr) 
 Nachweis durch Bescheinigung der Organisation mit Umfang und Dauer 
der freiwilligen Tätigkeit 
 
2 
6.  Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannten Organisation der Hilfs - 
und Rettungsdienste. (Die Tätigkeit besteht seit mindestens 3 Jahren und 
umfasst einen Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro Jahr) 
 Nachweis durch Bescheinigung der Organisation mit Umfang und Dauer 
der freiwilligen Tätigkeit 
 
3 
7.  Es wohnen ausschließlich volljährige Kinder im zukünftigen Haushalt, die 
weder schwerbehindert (mind. GdB 70%) noch pflegebedürftig sind 
 
 
2 
8.  Ein oder zwei minderjährige, pflegebedürftige oder schwerbehinderte 
Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünftigen Haushalt (ei ne nachgewiesene 
Schwangerschaft oder ein nachgewiesenes Adoptionsve rfahren werden 
wie ein Kind berücksichtigt) 
 Nachweis durch Bescheinigung über die Schwangersch aft 
 Nachweis durch Bescheinigung über das laufende Ado ptionsverfahren 
 Nachweis durch Kindergeldbescheid o.ä., wenn das K ind erst künftig im 
Haushalt wohnen wird 
 
5

Anlage 1 
 
 
4 
 
9.  Drei oder mehr minderjährige, pflegebedürftige oder  schwerbehinderte 
Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünftigen Haushalt (ei ne nachgewiesene 
Schwangerschaft oder ein nachgewiesenes Adoptionsve rfahren werden 
wie ein Kind berücksichtigt) 
 Nachweis durch Bescheinigung über die Schwangersch aft 
 Nachweis durch Bescheinigung über das laufende Ado ptionsverfahren 
 Nachweis durch Kindergeldbescheid o.ä., wenn das K ind erst künftig im 
Haushalt wohnen wird 
 
7 
10.  Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit einer 
Schwerbehinderung ab einem GdB 70 % oder Haushaltsmitglieder des 
zukünftigen Haushalts mit einem festgestellten Pflegegrad 
 Nachweis durch Bescheinigung oder Kopie des 
Schwerbehindertenausweises oder Nachweis des Pflegegrads 
durch Bescheinigung oder Kopie des Bescheids 
 
3 
 
Jedes Kriterium wird einmal pro Bewerbung berücksic htigt. Abweichend davon werden die 
Kriterien 5. und 6. „freiwillige Tätigkeit“ sowie 1 0. „Schwerbehinderung oder 
Pflegebedürftigkeit“ pro Person gewertet. 
 
5. Verteilung Grundstücke / Wunschgrundstücke 
Bei der Bewerbung können Wunschgrundstücke benannt werden. Die Auswahl wird bei der 
Zuteilung der Grundstücke berücksichtigt, soweit di es möglich ist. Ebenfalls ist es möglich, 
verschiedene Haustypen (z.B. Doppelhaushälfte, Reihenhaus) zu wählen. Die Bewerbenden 
haben keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Grundstücks.  
Verzichten die Bewerbenden auf das angebotene Grund stück, werden sie bei der Vergabe 
nicht weiter berücksichtigt und das Grundstück wird  im Nachrückverfahren an andere 
Bewerbende vergeben.  
 
6. Kaufpreis 
Das zuständige Gremium des Rates setzt vor der Grun dstücksvermarktung den 
erschließungsbeitragsfreien Basispreis fest. Abhängig von dem zu versteuernden Einkommen 
können Kaufpreiszuschläge erhoben oder Kinderermäßigungen gewährt werden. 
6.1. Basispreis 
Liegt das zu versteuerndes Einkommen aller volljähr igen steuerpflichtigen Mitglieder des 
zukünftigen Haushalts bei bis zu 50.000 €, ist der festgesetzten Basispreis zu zahlen. Für 
jedes im zukünftigen Haushalt wohnende minderjährig e, pflegebedürftige oder 
schwerbehinderte (mit GdB mind. 70%) Kind erhöht si ch die Einkommensgrenze um 
10.000 €. 
1 
                                                
1 Diese Werte beziehen sich auf die KfW- Förderung „Wohneigentum für Familien“ des Bundes (Stand 06/2023). 
Sollten sich die Einkommensgrenzen des Förderprogramms verändern, werden die Werte in diesen Richtlinien 
von der Verwaltung automatisch angepasst .

Anlage 1 
 
 
5 
 
Liegt ein Wohnberechtigungsschein (WBS) vor, der zu m Zeitpunkt der Bewerbung gültig 
ist, gilt der Basispreis, sofern der zukünftige Haushalt aus den gleichen Personen besteht, 
die im WBS berücksichtigt sind. 
Für jedes im zukünftigen Haushalt wohnende minderjä hrige, pflegebedürftige oder 
schwerbehinderte (mit GdB mind. 70%) Kind erhalten die Erwerbenden einen 
Preisnachlass von 3.000,00 € auf den Kaufpreis. 
6.2. Anpassung des Basispreises 
Bewerbende ohne gültigen WBS zahlen folgende Aufschläge auf den Basispreis: 
Überschreitung des zu versteuernden Einkommens laut 6.1  
 von mehr als 30 – 80 %   Basispreis + 10 % 
 von mehr als 80 – 120 %  Basispreis + 15 % 
 von mehr als 120 – 160 %  Basispreis + 20 % 
 von mehr als 160 %   Basispreis + 25 % 
 
Der Höchstpreis (Basispreis + 25 %) entspricht dem Bodenwert des Grundstückes. 
6.3. Einkommen 
Für die Ermittlung des Kaufpreises ist das zu verst euernde Einkommen des vorletzten, 
abgeschlossenen Jahres maßgeblich. Der Nachweis erf olgt durch Vorlage von 
bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheiden aller steuerpflichtigen volljährigen 
Personen, die zukünftig im Haushalt wohnen. Kann dieser noch nicht vorgelegt werden, ist 
dies zu begründen und eine anderweitige Erklärung über das zu versteuernde Einkommen 
vom Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein beizubringen. 
 
7. Erbbaurecht und –zins 
Die aktuellen Bedingungen des Erbbaurechts werden m it Beschluss des zuständigen 
Gremiums des Rates festgesetzt und können u.a. dem Exposé entnommen werden . 
Zum Grundstück gehörende Flächen, an denen kein Erbbauchrecht bestellt werden kann oder 
es unzweckmäßig ist (z.B. gemeinsam genutzte Wegefl ächen), werden an die 
Erbbauberechtigten veräußert. 
Bei der Gestaltung des Erbbaurechts können die Erbbauberechtigten zwischen zwei Modellen 
auswählen: 
 laufender Erbbauzins (Details sind dem jeweiligen Exposé zu entnehmen). 
 einmaliger Ablösebetrag - die Erbbauberechtigten k önnen vor Abschluss des 
Erbbaurechtsvertrags beantragen, statt des jährlich zu zahlenden Erbbauzinses einen 
einmaligen Ablösebetrag für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts zu zahlen (Details 
sind dem jeweiligen Exposé zu entnehmen).  
Eine Wertsicherungsklausel ist zu vereinbaren. 
 
8. Berücksichtigung von Bewerbenden mit vorhandenem  Grundeigentum 
Eine generelle Veräußerung vorhandenen Grundeigentums wird nicht verlangt. Einkünfte aus 
Vermietung und Verpachtung werden beim Einkommen berücksichtigt.

Anlage 1 
 
 
6 
 
 
9. Bauverpflichtung 
Die Erwerbenden bzw. die Erbbauberechtigten haben m it der Bebauung (tatsächliche 
Bauausführung) des Grundstücks innerhalb von zwei Jahren nach Vorliegen der Baureife des 
Grundstücks (vorhandenes Planungsrecht und mindeste ns Erschließung durch eine 
Baustraße) zu beginnen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich.  
Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Bauverpflichtung hat die Stadt Münster das Recht, vom 
Vertrag zurückzutreten. 
In Fällen besonderer Härten wie z.B. einer schweren  Erkrankung oder Behinderung besteht 
kein Rücktrittsrecht der Stadt Münster. Die Erwerbe nden müssen die besondere Härte 
nachweisen. 
 
10. Selbstwohnverpflichtung 10 Jahre / Rückzahlungsregelung der Förderung bei nicht 
vertragsgerechter Nutzung 
10.1. Kaufgrundstück 
Die Erwerbenden müssen das auf dem Baugrundstück er richtete Gebäude für einen 
Zeitraum von 10 Jahren selbst bewohnen. Bei Verstoß wird zugunsten der Stadt Münster 
die Rückzahlung des Förderbetrags zeitanteilig fällig.  
Der rückzuzahlende Förderbetrag wird grundbuchlich gesichert und wie folgt ermittelt: 
Differenz zwischen dem Höchstkaufpreis und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Dieser 
Differenzbetrag ermäßigt sich für jedes volle abgelaufen Jahr ab amtlicher Anmeldung im 
neuen Wohngebäude um 1/10. 
10.2. Erbbaurecht 
Die Erbbauberechtigten müssen das auf dem Baugrundstück errichtete Gebäude für einen 
Zeitraum von 10 Jahren selbst bewohnen. Bei Verstoß  wird die Rückzahlung des 
Förderbetrags zugunsten der Stadt Münster zeitantei lig fällig, sofern der Erbbauzins mit 
der Zahlung eines einmaligen Ablösebetrags für die gesamte Laufzeit abgegolten wurde. 
Der rückzuzahlende Förderbetrag wird in diesem Fall wie folgt ermittelt: 
Differenz, die sich zwischen dem Ablösebetrag auf G rundlage des Höchstpreises ergibt 
und dem tatsächlich gezahlten Ablösebetrag. Dieser Differenzbetrag ermäßigt sich für 
jedes volle abgelaufene Jahr ab amtlicher Anmeldung im neuen Wohngebäude um je 1/10. 
10.3. Härtefall 
In Fällen besonderer Härte wie z. B. einer schweren  Erkrankung oder Behinderung kann 
die Selbstnutzung auch durch die Nutzung durch Ehe- oder Lebenspartner und/oder enge 
Verwandte, insbesondere Kinder der Bewerbenden oder  (auch geschiedene oder 
getrenntlebende) Ehe- oder Lebenspartner, erfüllt werden.  
In Fällen besonderer Härte wie z. B. einer schweren  Erkrankung oder Behinderung, die 
einen Wohnungswechsel unabdingbar erscheinen lassen  oder eine räumliche 
Veränderung zwingend notwendig machen, kann von der  Rückzahlung des 
Förderbetrages abgesehen werden.

Anlage 1 
 
 
7 
 
Die Erwerbenden müssen die besondere Härte in jedem Einzelfall nachweisen. 
Eine besondere Härte besteht aber dann nicht, wenn seit dem Zeitpunkt des Erwerbs der 
Bodenrichtwert gestiegen ist und daher davon auszug ehen ist, dass die Erwerbende mit 
einer Veräußerung auch einen höheren Preis für den Grundstücksanteil bzw. das 
Erbbaurecht erzielen würde als er selbst an die Stadt Münster gezahlt hat. 
 
11. Ausschluss vom Verfahren / Vertragsstrafe bei falschen Angaben 
Machen die Bewerbenden schuldhaft falsche Angaben z u den persönlichen Verhältnissen, 
kann die Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Haben falsche Angaben zu der 
Vergabe eines Grundstücks geführt, ist an die Stadt Münster eine Vertragsstrafe in Höhe von 
25% des Basispreises zu zahlen. 
Bewerbenden können nicht zwei oder mehrere Grundstü cke gleichzeitig angeboten werden. 
Dies gilt insbesondere bei parallelen Vergabeverfahren für unterschiedliche Baugebieten. 
 
12. Ausnahmeregelungen 
Das zuständige Gremium des Rates kann im Rahmen sei ner Zuständigkeit in besonderen 
Fällen von den Richtlinien abweichen.

Beratungsverlauf (4)

24.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 1 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 5.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 20.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Dornbusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0293/2023
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2023
Erstellt
08.05.2023 16:20