V/0293/2023
Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung
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V-0293-2023_Anlage2
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Kriterien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke - Vergleich alt / neu Anlage 2 Kriterium Veränderung Punkte bisher Punkte neu Alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Münster 10 3 Arbeitsplatz in Münster (inkl. Elternzeit, Studium, selbständiger Tätigkeit und Homeoffice mit einem Umfang von mind. 50 % der Arbeitszeit) Die Anerkennung von Homeoffice ist neu. 11 2 Arbeitsplatz oder Wohnung im selben oder angrenzend en Stadtbezirk wie das Baugebiet 6 1 Die aktuell bewohnte Wohnung ist nicht familiengerecht (Anzahl der Zimmer < Anzahl der Bewohner) Dieses Kriterium ist nicht überprüfbar, die Anzahl der Bewohner wird über die Kinderpunkte abgedeckt. 7 0 Freiwerden einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Münster durch den Umzug in s Eigenheim (Bindungsfrist der Wohnung beträgt noch mindestens 3 Jahre) 6 1 Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation im Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche , Politik in der Stadt Münster. (Die Tätigkeit besteht seit mindeste ns 3 Jahren und umfasst einen Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro Jahr) Neu ist, dass die Tätigkeit im ganzen Stadtgebiet anerkannt wird und nicht nur im selben oder angrenzenden Stadtteil. In Zunkunft wird die freiwillige Tätigkeit pro Person und nicht pro Bewerbung angerechnet. 7 2 Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation der Hilfs- und Rettungsdienste. (Die Tätigkeit best eht seit mindestens 3 Jahren und umfasst einen Zeitaufwand v on mindestens 150 Stunden pro Jahr) In Zunkunft wird die freiwillige Tätigkeit pro Person und nicht pro Bewerbung angerechnet. 9 3 Kriterien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke - Vergleich alt / neu Anlage 2 Kriterium Veränderung Punkte bisher Punkte neu Es wohnen ausschließlich volljährige Kinder im zukü nftigen Haushalt, die weder schwerbehindert (mind. GdB 70%) noch pflegebedürftig sind Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt pauschal und nicht wie bisher pro Kind. Es wird die Situation im zukünftigen Haushalt betrachtet. 6 pro Kind 2 Ein oder zwei minderjährige, pflegebedürftige oder schwerbehinderte Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünft igen Haushalt (eine nachgewiesene Schwangerschaft oder e in nachgewiesenes Adoptionsverfahren werden wie ein Ki nd berücksichtigt). Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt pauschal und nicht wie bisher pro Kind. Es wird die Situation im zukünftigen Haushalt betrachtet. Neu ist ebenfalls, dass Adoptionsverfahren bewertet werden. 15 pro Kind 5 Drei oder mehr minderjährige, pflegebedürftige oder schwerbehinderte Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünft igen Haushalt (eine nachgewiesene Schwangerschaft oder e in nachgewiesenes Adoptionsverfahren werden wie ein Ki nd berücksichtigt). Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt pauschal und nicht wie bisher pro Kind. Es wird die Situation im zukünftigen Haushalt betrachtet. Neu ist ebenfalls, dass Adoptionsverfahren bewertet werden. 15 pro Kind 7 Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit e iner Schwerbehinderung ab einem GdB 70 % oder Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit e inem festgestellten Pflegegrad Es wird eine pauschale Punktzahl für Schwerbehinderung ab GdB 70 vergeben oder alternativ ein Pflegegrad akzeptiert. Diese beiden Kriterien treffen sehr häufig beide auf eine Person zu. Bisher gab es eine nicht nachvollziehbare Abstufung nach GdB, bestimmten Vermerken und Pflegegraden. Dieses Kriterium wird in Zukunft pro Person berücksichtigt. 3 - 15 3
Anlage A
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Anlage A zur V/0293/2023 Kurzüberblick Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förde- rung der Eigentumsbildung zu ändern. Mit der Änderung werden die Kriterien an die unterschied- lichen Lebenswirklichkeiten der Bewerbenden angepasst. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Im Jahr 2014 hat der Rat der Stadt Münster die Grundsätze der „Sozialgerechten Bodennut- zung in Münster“ beschlossen. Bestandteil dieser Grundsätze ist die Vergabe von städtischem Bauland unter Beachtung sozialer Kriterien. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0293/2023 V/0293/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung Beratungsfolge 24.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Einbringung 13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung werden wie in Anlage 1 gekennzeichnet geändert. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die Vermarktung städtischer Baugrundstücke erfolgt gemäß Beschluss des Rates zur Sozialgerech- ten Bodennutzung Münster (s. V/0039/2014, Beschlusspunkt 1d) nach den „Richtlinien für die Verga- be städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung“ (Vergaberichtlinien). Da- mit wird eine transparente, einheitliche und gerechte Vergabe von Baugrundstücken gewährleistet. Die Vergaberichtlinien in der aktuellen Fassung wurden zuletzt in drei Baugebieten mit insgesamt 550 Bewerbungen angewendet. Bei der Evaluation haben sich folgende Erkenntnisse ergeben: - Bürgerinnen und Bürger sehen ihre Lebensmodelle nicht gänzlich abgebildet, da die Richtli- nien auf ein klassisches Familienbild aufbauen. - Haushaltskonstellationen, die für die Zukunft angestrebt werden, finden keine Berücksichti- gung - Ungleichbehandlung bestimmter Sachverhalte (freiberufliche Tätigkeit vs. Homeoffice; Schwangerschaft vs. Adoptionsverfahren) Amt für Immobilienmanagement Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gudorf Telefon: 492-2521 GudorfM@stadt- muenster.de - 2 - V/0293/2023 - Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Baukosten und Finanzierung haben sich geändert. - Der Vergabeprozess dauert zu lange. - Das Verfahren sollte weiter digitalisiert werden. Nicht immer können die konkreten Lebenssachverhalte anhand der Vergaberichtlinien eindeutig beur- teilt werden. Hinsichtlich der Erkenntnisse ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die folgende Anpassungen empfiehlt: Ausgewogenere Gewichtung der Kriterien Berücksichtigung von Kriterien für Mitglieder des zukünftigen Haushalts Berücksichtigung von Home-Office bei „Arbeitsplatz in Münster“ Anerkennung von freiwilligen Tätigkeiten (Ehrenamt) im gesamten Stadtgebiet Berücksichtigung von Adoptionsverfahren Berücksichtigung von Kindern und Kriterium familiengerechte Wohnung Berücksichtigung von Einkommen aus Grundeigentum beim Kaufpreis/Erbbauzins Integration eines anteiligen Losverfahrens Weiterentwicklung zu einem rein digitalen Bewerbungsverfahren Steuerbescheid statt eigener Einkommensberechnung durch die Stadt Vorlage einer Finanzierungsbestätigung Die vorgenannten Änderungen gehen über eine redaktionelle Überarbeitung hinaus. Daher hat die Verwaltung die Richtlinien neu gefasst (s. Anlage 1). Die Änderungen der Kriterien sind in einer Ta- belle dargestellt (s. Anlage 2). Mit der Änderung wird aus Sicht der Verwaltung die t ransparente, einheitliche und gerechte Vergabe sichergestellt und durch eine Berücksichtigung der diversen Lebenssachverhalte sinnvoll ergänzt. Mit der Anpassung von Kriterien und der Einführung eines Losverfahrens für 20 Prozent der Grundstücke wird der Zugang zu städtischen Baugrundstücken auch weiteren Bewerberinnen und Bewerbern er- möglicht, entsprechend dem Ziel, Wohnbauland für alle Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Der Ersatz der städtischen Einkommensberechnung durch das Prüfen des Steuerbescheids und die frühzeitige Prüfung der Finanzierbarkeit durch eine Bank wird zu einer erheblichen Beschleunigung des Vergabe- und Bewerbungsverfahrens führen. Die überarbeiteten Kriterien und das schne llere Verfahren sollen bei entsprechender Beschlussfas- sung bereits bei der im 4. Quartal geplanten Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Amelsbüren – Am Dornbusch Anwendung finden. Die dafür notwendige Anpassung der Software wird entsprechend vorangetrieben. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: - Anlage A - Anlage 1 - Anlage 2
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Anlage 1
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Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstü cke zur Förderung der
Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 14.06.2023)
1. Vorbemerkungen
Die Stadt Münster betreibt aktive Wohnungsbaupoliti k, um langfristige, strategische
Stadtentwicklungsziele zu verfolgen:
Münster als attraktiven Lebensstandort mit zufried ener und wirtschaftlich gut gestellter
Bürgerschaft im demographischem Gleichgewicht erhalten
Reduzierung der Verkehrsprobleme durch eine gering ere Pendlerzahl
Zersiedlung der Landschaft vermeiden
Für die Bereitstellung von Wohnraum entwickelt die Stadt Münster daher neue
Wohnbaugebiete auf städtischen Flächen. Damit solle n allen Kreisen der Bevölkerung die
Möglichkeit gegeben werden, Wohneigentum zu bilden und in Münster zu wohnen.
Das zuständige Gremium des Rates legt per Beschluss die Kaufpreise und die Aufteilung in
Verkaufsgrundstücke und Erbbaugrundstücke fest.
Die folgenden Vergaberichtlinien sind die transpare nten und einheitlichen Maßgaben für das
Vergabeverfahren von städtischen Baugrundstücken. E rgänzend wird ein Teil der
Grundstücke verlost. Damit wird auch Teilen der Bevölkerung ein Zuschlag ermöglichst, deren
Lebenswirklichkeit nicht allein zu einer ausreichenden Bepunktung führen würde.
2. Ablauf der Bewerbung
2.1. Bewerbende
Bewerbende müssen volljährige, natürliche und voll geschäftsfähige Personen sein und
eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Bundes republik Deutschland besitzen. Es
können sich bis zu zwei Personen bewerben, die gemeinsam in den zukünftigen Haushalt
einziehen werden. Die Bewerbenden werden Vertragspartner*innen der Stadt Münster und
schließen gemeinschaftlich den notariellen Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag ab.
Personen, die bereits ein Grundstück der Stadt Müns ter erhalten haben, können nicht
nochmals ein Grundstück erwerben oder einen Erbbaurechtsvertrag schließen.
Alle Personen, die in dem zukünftigen Haushalt wohn en werden, müssen angegeben
werden. Nach Abschluss des Bauvorhabens ist eine amtliche Meldebescheinigung für alle
Mitglieder des neu gebildeten Haushalts einzureichen.
2.2. Bewerbung und Bewerbungsfrist
Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich. Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel
ca. 8 Wochen und wird in dem jeweiligen Exposé beka nnt gegeben. Der Eingang der
Bewerbung wird per E-Mail bestätigt.
2.3. Einzureichende Unterlagen
Alle geforderten Nachweise müssen von den Bewerbenden innerhalb der Bewerbungsfrist
eingereicht werden.
Mit der Bewerbung muss auch eine Finanzierungsbestä tigung eines in der EU
zugelassenen Kreditinstituts eingereicht werden. Da für kann der Vordruck der Stadt
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Münster oder ein individuelles Schreiben des Kreditinstituts genutzt werden, das inhaltlich
dem Vordruck entspricht.
Der Kaufpreis des Grundstücks ist abhängig vom Einkommen des zukünftigen Haushalts.
Das Einkommen muss durch Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden (siehe
6.2).
2.4. Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, di e vollständig und mit allen
notwendigen Nachweisen eingereicht worden sind. Ver antwortlich für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Unterlagen sind ausschließlich die Bewerbenden. Eine
Vollständigkeitsprüfung von Seiten der Stadt Münster erfolgt nicht.
2.5. Stichtagsregelung
Maßgeblich sind die persönlichen und finanziellen V erhältnisse am Tag der Bewerbung.
Sollten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist relev ante Änderungen ergeben, ist eine
erneute Bewerbung notwendig.
3. Ablauf der Vergabe
In der Regel werden in einem Baugebiet 80 % der Grundstücke auf Basis der Vergabekriterien
und 20 % per Losverfahren vergeben. Das zuständige Gremium des Rates kann durch
Beschluss von dieser Aufteilung abweichen.
3.1. Vergabekriterien
Die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke richtet sich nach der durch die jeweilige
Bewerbung erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der Vergabekriterien ermittelt wird.
Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bewerbender erfolgt eine weitere Differenzierung in der
Reihenfolge:
Nachgewiesene Behinderung / Pflegebedürftigkeit lt . Vergaberichtlinien
Anzahl der Kinder
Durchschnittsalter der Kinder (Bewerbende mit dem geringsten Durchschnittsalter der
Kinder werden vorrangig berücksichtigt)
Verheiratete oder Lebenspartner nach dem Lebenspar tnerschaftsgesetz, wenn keiner
der Partner das 40. Lebensjahr vollendet hat und da s Datum der Eheschließung
weniger als 5 Jahre zurückliegt
3.2. Losverfahren
An der Vergabe der Grundstücke per Losverfahren neh men alle Bewerbenden teil, die
mindestens 5 Punkte über die Vergabekriterien erhal ten haben, aber bei der Zuteilung
nach Vergabekriterien nicht berücksichtigt wurden.
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4. Kriterien zur Vergabe städtischer Einfamilienhau sgrundstücke (Vergabekriterien)
Punkte
1. Alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Münster
Nachweis durch eine amtliche Meldebescheinigung (n icht älter als 6
Monate) der zuständigen Meldebehörde für alle Mitglieder des künftigen
Haushalts
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2. Arbeitsplatz in Münster (inkl. Elternzeit, Studium, selbständiger Tätigkeit
und Homeoffice mit einem Umfang von mind. 50 % der Arbeitszeit )
Nachweis des Arbeitgebers über die Tätigkeit, über den Zeitraum der
Elternzeit oder den Umfang des Homeoffice
bei Studium: Nachweis durch Immatrikulationsbesche inigung
bei Selbständigkeit: Nachweis der Gewerbemeldung, Nachweis der
zuständigen Kammer o.ä.
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3. Arbeitsplatz oder Wohnung im selben oder angrenzenden Stadtbezirk wie
das Baugebiet
1
4. Freiwerden einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der
Stadt Münster durch den Umzug ins Eigenheim (Bindun gsfrist der
Wohnung beträgt noch mindestens 3 Jahre)
Nachweis durch das Amt für Wohnungswesen und Quart iersentwicklung
1
5. Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannte n Organisation im
Bereich Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Kirche, P olitik in der Stadt
Münster. (Die Tätigkeit besteht seit mindestens 3 Jahren und umfasst einen
Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro Jahr)
Nachweis durch Bescheinigung der Organisation mit Umfang und Dauer
der freiwilligen Tätigkeit
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6. Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannten Organisation der Hilfs -
und Rettungsdienste. (Die Tätigkeit besteht seit mindestens 3 Jahren und
umfasst einen Zeitaufwand von mindestens 150 Stunden pro Jahr)
Nachweis durch Bescheinigung der Organisation mit Umfang und Dauer
der freiwilligen Tätigkeit
3
7. Es wohnen ausschließlich volljährige Kinder im zukünftigen Haushalt, die
weder schwerbehindert (mind. GdB 70%) noch pflegebedürftig sind
2
8. Ein oder zwei minderjährige, pflegebedürftige oder schwerbehinderte
Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünftigen Haushalt (ei ne nachgewiesene
Schwangerschaft oder ein nachgewiesenes Adoptionsve rfahren werden
wie ein Kind berücksichtigt)
Nachweis durch Bescheinigung über die Schwangersch aft
Nachweis durch Bescheinigung über das laufende Ado ptionsverfahren
Nachweis durch Kindergeldbescheid o.ä., wenn das K ind erst künftig im
Haushalt wohnen wird
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9. Drei oder mehr minderjährige, pflegebedürftige oder schwerbehinderte
Kinder (GdB mind. 70 %) im zukünftigen Haushalt (ei ne nachgewiesene
Schwangerschaft oder ein nachgewiesenes Adoptionsve rfahren werden
wie ein Kind berücksichtigt)
Nachweis durch Bescheinigung über die Schwangersch aft
Nachweis durch Bescheinigung über das laufende Ado ptionsverfahren
Nachweis durch Kindergeldbescheid o.ä., wenn das K ind erst künftig im
Haushalt wohnen wird
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10. Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit einer
Schwerbehinderung ab einem GdB 70 % oder Haushaltsmitglieder des
zukünftigen Haushalts mit einem festgestellten Pflegegrad
Nachweis durch Bescheinigung oder Kopie des
Schwerbehindertenausweises oder Nachweis des Pflegegrads
durch Bescheinigung oder Kopie des Bescheids
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Jedes Kriterium wird einmal pro Bewerbung berücksic htigt. Abweichend davon werden die
Kriterien 5. und 6. „freiwillige Tätigkeit“ sowie 1 0. „Schwerbehinderung oder
Pflegebedürftigkeit“ pro Person gewertet.
5. Verteilung Grundstücke / Wunschgrundstücke
Bei der Bewerbung können Wunschgrundstücke benannt werden. Die Auswahl wird bei der
Zuteilung der Grundstücke berücksichtigt, soweit di es möglich ist. Ebenfalls ist es möglich,
verschiedene Haustypen (z.B. Doppelhaushälfte, Reihenhaus) zu wählen. Die Bewerbenden
haben keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Grundstücks.
Verzichten die Bewerbenden auf das angebotene Grund stück, werden sie bei der Vergabe
nicht weiter berücksichtigt und das Grundstück wird im Nachrückverfahren an andere
Bewerbende vergeben.
6. Kaufpreis
Das zuständige Gremium des Rates setzt vor der Grun dstücksvermarktung den
erschließungsbeitragsfreien Basispreis fest. Abhängig von dem zu versteuernden Einkommen
können Kaufpreiszuschläge erhoben oder Kinderermäßigungen gewährt werden.
6.1. Basispreis
Liegt das zu versteuerndes Einkommen aller volljähr igen steuerpflichtigen Mitglieder des
zukünftigen Haushalts bei bis zu 50.000 €, ist der festgesetzten Basispreis zu zahlen. Für
jedes im zukünftigen Haushalt wohnende minderjährig e, pflegebedürftige oder
schwerbehinderte (mit GdB mind. 70%) Kind erhöht si ch die Einkommensgrenze um
10.000 €.
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1 Diese Werte beziehen sich auf die KfW- Förderung „Wohneigentum für Familien“ des Bundes (Stand 06/2023).
Sollten sich die Einkommensgrenzen des Förderprogramms verändern, werden die Werte in diesen Richtlinien
von der Verwaltung automatisch angepasst .
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Liegt ein Wohnberechtigungsschein (WBS) vor, der zu m Zeitpunkt der Bewerbung gültig
ist, gilt der Basispreis, sofern der zukünftige Haushalt aus den gleichen Personen besteht,
die im WBS berücksichtigt sind.
Für jedes im zukünftigen Haushalt wohnende minderjä hrige, pflegebedürftige oder
schwerbehinderte (mit GdB mind. 70%) Kind erhalten die Erwerbenden einen
Preisnachlass von 3.000,00 € auf den Kaufpreis.
6.2. Anpassung des Basispreises
Bewerbende ohne gültigen WBS zahlen folgende Aufschläge auf den Basispreis:
Überschreitung des zu versteuernden Einkommens laut 6.1
von mehr als 30 – 80 % Basispreis + 10 %
von mehr als 80 – 120 % Basispreis + 15 %
von mehr als 120 – 160 % Basispreis + 20 %
von mehr als 160 % Basispreis + 25 %
Der Höchstpreis (Basispreis + 25 %) entspricht dem Bodenwert des Grundstückes.
6.3. Einkommen
Für die Ermittlung des Kaufpreises ist das zu verst euernde Einkommen des vorletzten,
abgeschlossenen Jahres maßgeblich. Der Nachweis erf olgt durch Vorlage von
bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheiden aller steuerpflichtigen volljährigen
Personen, die zukünftig im Haushalt wohnen. Kann dieser noch nicht vorgelegt werden, ist
dies zu begründen und eine anderweitige Erklärung über das zu versteuernde Einkommen
vom Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein beizubringen.
7. Erbbaurecht und –zins
Die aktuellen Bedingungen des Erbbaurechts werden m it Beschluss des zuständigen
Gremiums des Rates festgesetzt und können u.a. dem Exposé entnommen werden .
Zum Grundstück gehörende Flächen, an denen kein Erbbauchrecht bestellt werden kann oder
es unzweckmäßig ist (z.B. gemeinsam genutzte Wegefl ächen), werden an die
Erbbauberechtigten veräußert.
Bei der Gestaltung des Erbbaurechts können die Erbbauberechtigten zwischen zwei Modellen
auswählen:
laufender Erbbauzins (Details sind dem jeweiligen Exposé zu entnehmen).
einmaliger Ablösebetrag - die Erbbauberechtigten k önnen vor Abschluss des
Erbbaurechtsvertrags beantragen, statt des jährlich zu zahlenden Erbbauzinses einen
einmaligen Ablösebetrag für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts zu zahlen (Details
sind dem jeweiligen Exposé zu entnehmen).
Eine Wertsicherungsklausel ist zu vereinbaren.
8. Berücksichtigung von Bewerbenden mit vorhandenem Grundeigentum
Eine generelle Veräußerung vorhandenen Grundeigentums wird nicht verlangt. Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung werden beim Einkommen berücksichtigt.
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9. Bauverpflichtung
Die Erwerbenden bzw. die Erbbauberechtigten haben m it der Bebauung (tatsächliche
Bauausführung) des Grundstücks innerhalb von zwei Jahren nach Vorliegen der Baureife des
Grundstücks (vorhandenes Planungsrecht und mindeste ns Erschließung durch eine
Baustraße) zu beginnen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich.
Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Bauverpflichtung hat die Stadt Münster das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten.
In Fällen besonderer Härten wie z.B. einer schweren Erkrankung oder Behinderung besteht
kein Rücktrittsrecht der Stadt Münster. Die Erwerbe nden müssen die besondere Härte
nachweisen.
10. Selbstwohnverpflichtung 10 Jahre / Rückzahlungsregelung der Förderung bei nicht
vertragsgerechter Nutzung
10.1. Kaufgrundstück
Die Erwerbenden müssen das auf dem Baugrundstück er richtete Gebäude für einen
Zeitraum von 10 Jahren selbst bewohnen. Bei Verstoß wird zugunsten der Stadt Münster
die Rückzahlung des Förderbetrags zeitanteilig fällig.
Der rückzuzahlende Förderbetrag wird grundbuchlich gesichert und wie folgt ermittelt:
Differenz zwischen dem Höchstkaufpreis und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Dieser
Differenzbetrag ermäßigt sich für jedes volle abgelaufen Jahr ab amtlicher Anmeldung im
neuen Wohngebäude um 1/10.
10.2. Erbbaurecht
Die Erbbauberechtigten müssen das auf dem Baugrundstück errichtete Gebäude für einen
Zeitraum von 10 Jahren selbst bewohnen. Bei Verstoß wird die Rückzahlung des
Förderbetrags zugunsten der Stadt Münster zeitantei lig fällig, sofern der Erbbauzins mit
der Zahlung eines einmaligen Ablösebetrags für die gesamte Laufzeit abgegolten wurde.
Der rückzuzahlende Förderbetrag wird in diesem Fall wie folgt ermittelt:
Differenz, die sich zwischen dem Ablösebetrag auf G rundlage des Höchstpreises ergibt
und dem tatsächlich gezahlten Ablösebetrag. Dieser Differenzbetrag ermäßigt sich für
jedes volle abgelaufene Jahr ab amtlicher Anmeldung im neuen Wohngebäude um je 1/10.
10.3. Härtefall
In Fällen besonderer Härte wie z. B. einer schweren Erkrankung oder Behinderung kann
die Selbstnutzung auch durch die Nutzung durch Ehe- oder Lebenspartner und/oder enge
Verwandte, insbesondere Kinder der Bewerbenden oder (auch geschiedene oder
getrenntlebende) Ehe- oder Lebenspartner, erfüllt werden.
In Fällen besonderer Härte wie z. B. einer schweren Erkrankung oder Behinderung, die
einen Wohnungswechsel unabdingbar erscheinen lassen oder eine räumliche
Veränderung zwingend notwendig machen, kann von der Rückzahlung des
Förderbetrages abgesehen werden.
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Die Erwerbenden müssen die besondere Härte in jedem Einzelfall nachweisen.
Eine besondere Härte besteht aber dann nicht, wenn seit dem Zeitpunkt des Erwerbs der
Bodenrichtwert gestiegen ist und daher davon auszug ehen ist, dass die Erwerbende mit
einer Veräußerung auch einen höheren Preis für den Grundstücksanteil bzw. das
Erbbaurecht erzielen würde als er selbst an die Stadt Münster gezahlt hat.
11. Ausschluss vom Verfahren / Vertragsstrafe bei falschen Angaben
Machen die Bewerbenden schuldhaft falsche Angaben z u den persönlichen Verhältnissen,
kann die Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Haben falsche Angaben zu der
Vergabe eines Grundstücks geführt, ist an die Stadt Münster eine Vertragsstrafe in Höhe von
25% des Basispreises zu zahlen.
Bewerbenden können nicht zwei oder mehrere Grundstü cke gleichzeitig angeboten werden.
Dies gilt insbesondere bei parallelen Vergabeverfahren für unterschiedliche Baugebieten.
12. Ausnahmeregelungen
Das zuständige Gremium des Rates kann im Rahmen sei ner Zuständigkeit in besonderen
Fällen von den Richtlinien abweichen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Am Dornbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0293/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 08.05.2023 16:20