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V/0487/2014

Programm für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan 2010 - 2012 (inkl. 2013) und Frauenförderplan 2014 - 2016

Vorlagen 17.07.2014

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Anlage Programm für Chancengleichheit Frauenförderplan 2014 - 2016 inkl. Bericht zum Frauenförderplan 2010 - 2

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Anlage Programm für Chancengleichheit Frauenförderplan 2014 - 2016 inkl. Bericht zum Frauenförderplan 2010 - 2

104780 Zeichen

1
 
 
 
 
 
P rogramm  
 
 
                für 
 
 
                        
C hancengleichheit 
 
 
 
 
 
 
 
                                                                            Frauenförderplan 2014 - 2016 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                 
Personal- und 
                                                                                                                 Organisationsamt

2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
 
 
Herausgeberin                     Stadt Münster 
                                             Personal- und Organisationsamt 
                                             in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro 
 
Verfasserinnnen                   Carina Köckemann, Personal- und Organisationsamt 
                                             Martina Arndts-Haupt, Frauenbüro 
 
Redaktion                             Carina Köckemann, Personal- und Organisationsamt 
                                             Martina Arndts-Haupt, Frauenbüro 
 
Druck                                    Stadt Münster

3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„Programm für Chancengleichheit“ 
 
 
 
 
 
Bericht zum Frauenförderplan 2010 – 2012 (inkl. 2013) 
 
 
 Frauenförderplan 2014 -2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ansprechpartnerinnen: 
 
Personal- und Organisationsamt 
Carina Köckemann, Tel. 0251-492-1188 
E-Mail: 
Koeckemann@stadt-muenster.de  
Frauenbüro 
Martina Arndts-Haupt, Tel.: 0251-492-1700 
E-Mail: 
arndtshm@stadt-muenster.de

4
 
 
Vorwort                                                                                                                                                                                                                                                                                     
 
Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft, aber vor allem Veränderungen des Familien-
bildes, des Rollenverständnisses von Mann und Frau sow ie neue Lebenskonzepte erfordern und be-
fördern die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Dies hat Konsequenzen auch für unsere Ver-
waltung und ihre zukünftige Entwicklung.   
Dabei zählt die Gleichstellung von Frauen und Männern schon seit langer Zeit zu den selbstverständli-
chen Leitorientierungen der Stadt Münster. Die Selbst verpflichtung der Stadtverwaltung zur Ge-
schlechtergerechtigkeit wird durch vielfältiges Engag ement, konkrete Maßnahmen der Frauenförde-
rung und der Personalentwicklung sowie durch das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 
ihren Arbeitsplätzen wirksam. Langfristig angelegte Programme und Prozesse wie der Frauenförder-
plan, die Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, das Audit 
„berufundfamilie“ und die kontinuierliche Arbeit von Personal- und Organisationsamt sowie Frauen-
büro sorgen für die dauerhafte Überprüfung und vor allem Weiterentwicklung der Frauenförderung.  
Bei allen bereits erreichten Erfolgen gibt es auch für die kommenden Jahre wichtige Handlungsfelder, 
die im Frauenförderplan 2014 – 2016 konkretisiert wer den. So sind trotz der insgesamt ausgewoge-
nen Geschlechterverteilung in der Verwaltung (in 2013 lag die Frauenquote bei 52,9 %) im gehobenen 
Dienst ab Entgeltgruppe 12 bzw. Besoldungsgruppe A 12 und im höheren Dienst Frauen immer noch 
unterrepräsentiert. Damit in engem Zusammenhang zu sehen ist die unzureichende Vertretung von 
Frauen in Führungspositionen. Hier gilt es in den kommenden Jahren, Frauen für die Übernahme von 
Führungsaufgaben zu qualifizieren, zu stärken und le tztendlich zu gewinnen. Gleichzeitig sind die 
Rahmenbedingungen für Führung zu überdenken und famili enfreundlicher zu gestalten. Auch Väter 
sollen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt und ermutigt werden, neue 
Wege zu gehen. 
Eine feste Verankerung der Gleichstellungsthematik im Verwaltungshandeln wird auch in den kom-
menden drei Jahren die Geschlechtergerechtigkeit erhöhen. Zudem wird in den nächsten drei Jahren 
ein Schwerpunkt auf die adressatengerechte Kommunika tion und Information zu den vielen schon 
bestehenden Regelungen und Maßnahmen in diesem Handlungsfeld gelegt werden. 
Gleichberechtigung muss gelebt werden. In diesem Sinne hat auch der Rat der Stadt Münster in seiner 
Sitzung am 2. April 2014 eine Selbstverpflichtung z ur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien 
ausgesprochen.  
 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat, Dezernent für Bürgerservice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT

5
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorbemerkung          Seite        8 
 
A  Bericht           
Seite        8 
 
1.  Ausgangslage         Seite        8                                                                                                       
 
2.  Bericht zu den quantitativen Aussagen des Fraue nförderplans  Seite       10                
2010 – 2012 (inkl. 2013) 
 
2.1 Bericht zu den prognostizierten Daten und Orien tierungsmarken für   
den Zeitraum 2010 – 2012, Frauenquote 2013    Seite       10 
        
2.2 Beschäftigte in besonderen Funktionen     Seite       12 
               
2.3 Bericht zu Stellenbesetzungen      Seite      1 3 
          
2.4 Beförderungen/Höhergruppierungen (2010 – 2013)   Seite      14 
           
2.5 Entgeltungleichheit        Seite      15 
            
2.6 Ausbildung         Seite      16 
                                  
3. Bericht zu den qualitativen Maßnahmen      Seite      17  
 
3.1 Beurlaubte und Rückkehrkonzept      Seite      17 
 
3.2 Unterstützung für pflegende und ältere Angehöri ge betreuende  
Beschäftigte         Seite      18 
                        
3.3 Telearbeit         Seite      18 
               
3.4 Mentoring         Seite      19 
              
3.5 Beurteilungen         Seite      20 
               
3.6 Leistungsentgelte nach TVöD      Seite      21 
                
3.7 Auswirkungen des KiBiz auf Erzieher/innen, Kind erpfleger/innen  
und auf die städtischen Kindertageseinrichtungen    Seite      21 
                     
3.8 Frauen in der Feuerwehr       Seite      22 
            
3.9 Angebote für Führungsnachwuchskräfte     Seite      23 
                                                       
 
3.10 Weiterentwicklung der Führungskräftefortbildun g    Seite      23 
                      
3.11 Fortbildung         Seite      24 
              
3.12 Fortbildungsreihe Bäder: Schutz vor sexueller Belästigung  Seite      24                           
 
3.13 Geschlechterparitätische Entsendung in Gremien  durch  
                       die Verwaltung        Seite      25       
 
3.14 Betriebskindergarten        Seite      26

6
 
3.15 Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in  den  
                       städtischen Gesellschaften       Seite      26 
 
3.16 Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter    Seite      27 
 
3.17 Arbeit in Teilzeit        Seite      28 
 
B Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan  
   2014 – 2016          
Seite      30  
 
1. Präambel          Seite      30  
 
2. Struktur und Fokus des Frauenförderplans 2014 – 2016   Seite      30 
 
3. Quantitative Veränderungsmöglichkeiten     Seite      33  
 
3.1 Prognosedaten und Orientierungsmarken für den Zeitraum 2014 – 2016 Seite      33 
 
3.2 Besetzung von Gremien        Seite      35 
 
4. Personelle und organisatorische Maßnahmen zur Ve rbesserung  
der Gleichstellung und zur Frauenförderung     Seite      35 
 
4.1 Systematische Information und Kommunikation zu Themen rund um  
Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privat-  
leben als dauerhafte Grundlage       Seite      35 
 
4.2 Maßnahmenschwerpunkte für den Zeitraum 2014 – 2016   Seite      36 
 
4.2.1 Organisationsentwicklung im Hinblick auf Sich erung und  
Beförderung der Chancengleichheit und Frauenförderung  Seite      36 
 
4.2.2 Fachkräftebedarf sichern      Seite      38 
 
4.2.2.1  Führungsnachwuchsförderung    Seite      3 8 
 
4.2.2.2  Rückkehrkonzept      Seite      38 
 
4.2.2.3  Abbau geringfügiger Beschäftigungen   Seit e      39 
      
4.2.2.4  Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter  Seite      39 
 
4.2.2.5  Telearbeit       Seite      40 
 
4.2.2.6  Frauen in der Feuerwehr     Seite      40 
  
4.2.2.7  Reduzierung der Befristung von Arbeitsverträgen  Seite      41 
  
C Umsetzung des Programms für Chancengleichheit 
 – Begleitende Maßnahmen       
Seite      42  
 
1. Informations- und Fortbildungsaufgaben     Seite      42  
2. Veröffentlichung         Seite      42  
3. In Kraft treten         Seite      42

7
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1:      Frauenquote, Prognose, Beschäftigte nach Entgelt- u. Besoldungs-  
                       gruppen (inkl. Sozial- und Erziehungsdienst); Stichtag 31.12.2013 Seite 10 
     
Tabelle 2:      Beschäftigte in besonderen Funktionen; Stichtag 31.12.2013  Seite      12  
 
Tabelle 3:      Anzahl der Bewerbungen und Vorstellungsgespräche; 
                       Zeitraum 2010 – 2013       S eite 13 
              
Tabelle 4:      Beförderungen/Höhergruppierungen; Zeitraum 2010 – 2013  Seite      14  
 
Tabelle 5:      Beförderungen im feuerwehrtechnischen Dienst;  
                       Zeitraum 2010 – 2013       S eite    15 
 
Tabelle 6:      Frauenquote im Ausbildungs-/Aufstiegsbereich; Stichtag 31.12.2013 Seite      16 
 
Tabelle 7:      Mitarbeiter/innen in Elternzeit/Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung/in 
                       Sonderurlaub: Stichtag 31.12.2013      Seite      17 
   
Tabelle 8:      Zahl der bisher eingerichteten Telearbeitsplätze    Seite    18 
      
Tabelle 9:      Verteilung der Telearbeitsplätze auf Organisationseinheiten  Seite 
    18 
       
Tabelle 10 A: Auswertung der Regelbeurteilungen gehobener und höherer  
                       Dienst: 2013         Seite      20 
 
Tabelle 10 
B: Auswertung der Regelbeurteilungen mittlerer Dienst: 2011   Seite      20 
 
Tabelle 11:    Anzahl der Teilnahmen an Fortbildungen zum Thema  
                       „Führungsleistung“        Se ite      23  
 
Tabelle 12:    Anzahl der Teilnahmen an internen Fortbildungsveranstaltungen  
                       (ohne Führungskräftefortbildungen und ohne Schulungen zur  
                       Informationstechnologie – IT)      Seite 24 
        
Tabelle 13:    Anzahl der Teilnahmen an internen IT-Schulungen    Seite      24 
 
Tabelle 14:    Entwicklung der Belegungszahlen für die Stadt Münster  
           (Betriebskindergarten)       Seite      26 
 
Tabelle 15:    Teilzeit/Altersteilzeit getrennt nach Besoldungs- und  
                       Vergütungsgruppen; Stichtag 31.12.2013     Seite      28 
 
Tabelle 16:    Übersicht über Teilzeitformen; Stichtag 31.12.2013    Seite      29  
 
Tabelle 17:    Mitarbeiter/innen in Altersteilzeit; Stichtag 31.12.2013   Seite 29 
     
Tabelle 18:    Prognosedaten und Orientierungsmarken für den  
                       Zeitraum 2014 – 2016       S eite      33 
 
Tabelle 19:    Geringfügig Beschäftigte; Stichtag 31.12.2013    Se ite 39 
      
Sonstiges 
Grafik: Anzahl weiblicher und männlicher Mitglieder ausgewählter Gremien  Seite      25 
 
Schaubild: Chancengleichheit/Frauenförderung im Aufgabenfeld Personal  
und Organisation          Seite      31

8
 
 
Vorbemerkung 
 
Gemäß § 5 a) Landesgleichstellungsgesetz vom 20.11. 1999 ist die Stadt Münster verpflichtet, 
nach Ablauf des Frauenförderplans einen Bericht übe r die Personalentwicklung und die durchge- 
führten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung vorzulegen. 
 
Der Bericht zum Frauenförderplan 2010 – 2012 (inkl.  2013) und dessen Fortschreibung erfolgt 
verspätet. Dies ist durch eine längere Vakanz der dafür federführenden Stelle begründet. Das Jahr 
2013 wurde in die Berichterstattung mit aufgenommen , so dass der Berichtszeitraum die Jahre 
2010 – 2013 umfasst. Die Fortschreibung des Frauenf ördeplan bezieht sich auf die Jahre 2014 - 
2016.  
 
Der Bericht und die Fortschreibung des Frauenförder plans sind thematisch gegliedert. Die unter 
Punkt 7 „Ergänzungen gem. politischer Beschlüsse“ d es Frauenförderplans 2010 – 2012 verein- 
barten Grundsätze und Maßnahmen, wurden hier an ent sprechender Stelle aufgegriffen. Auf eine 
separate Berichterstattung zu den einzelnen Punkten wurde im Sinne der Übersichtlichkeit und der 
Vermeidung von Redundanzen verzichtet.  
 
A  Bericht 
 
1 Ausgangslage 
 
Neben der kontinuierlichen Haushaltskonsolidierung ist eine der größten Herausforderungen für 
die Personalentwicklung der kommenden Jahre – und d amit auch der Frauenförderung – die Ent- 
wicklung der Altersstruktur der Belegschaft in der Stadtverwaltung Münster in Verbindung mit der 
allgemeinen demografischen Entwicklung der Gesellschaft 
.  
 
Um den - unter anderem – daraus resultierenden stei genden Anforderungen gerecht zu werden, 
hat sich das Personal- und Organisationsamt in den vergangenen Monaten neu aufgestellt. Hierbei 
wurden neben anderen Maßnahmen die Aufgaben und The men der Personalentwicklung in der 
neuen „Fachstelle Personalentwicklung“ gebündelt. Dadurch werden eine breitere und tiefere Wei- 
terentwicklung von Personalentwicklungsmaßnahmen un d eine wirksame und effiziente Umset- 
zung befördert. In seiner Sitzung am 01.10.2013 hat  der Verwaltungsvorstand dem Eckpunktepa- 
pier für das neue Personalentwicklungskonzept der V erwaltung zugestimmt. In diesem Konzept 
werden ausdrücklich die durchgängige Geschlechterdifferenzierung, mit der die Wirkung von Maß- 
nahmen hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit s achgerecht beurteilt  und zielgerichtet gesteu- 
ert werden kann, und eine gezielte Frauenförderung als Ziele benannt.  
 
Das Durchschnittsalter der Belegschaft der Stadtver waltung ist heute mit 44,8 Jahren schon recht 
hoch. Dem gegenüber führt ein sinkender Anteil jüngerer Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu einer 
verstärkten Konkurrenz um Nachwuchskräfte. Diese de mografische Entwicklung birgt für die För- 
derung von Frauen und hinsichtlich der Weiterentwic klung der Familienfreundlichkeit der Verwal- 
tung auch Chancen.  
 
Die Stadtverwaltung Münster verfolgt schon seit vielen Jahren in großer Breite und Tiefe gleichstel- 
lungsorientierte Maßnahmen und Angebote. Dazu gehören: 
 
• die Leistungen des Frauenbüros bezogen auf die Que rschnittsaufgabe „Gleichstellung in 
der Stadtverwaltung“ und die individuellen Hilfestellungen für Beschäftigte 
 
• die Erstellung und Umsetzung der Frauenförderpläne  
 
• die Selbstverpflichtung der Stadt Münster, die Cha ncengleichheit und die Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie durch entsprechende Maßnahmen weiter zu verbessern

9
In 2010 erfolgte die Zertifizierung der Stadtverwaltung mit dem Label „berufundfamilie“. Dabei geht 
es um die Weiterentwicklung der Familienfreundlichk eit der Verwaltung in einem kontinuierlichen 
Prozess. Im Abstand von drei Jahren erfolgen jeweil s eine Evaluierung der Umsetzung und eine 
Weiterentwicklung der vereinbarten Maßnahmen (Re-Au ditierung). Eine Re-Auditierung wurde in 
2014 erfolgreich abgeschlossen.  
 
Im Juni 2009 ist die Stadt Münster der „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und 
Frauen auf lokaler Ebene“ beigetreten. Am 19.10.2011 wurde hierzu ein erster Aktionsplan für die 
Jahre 2011-2013 beschlossen. Der Beschluss zum zwei ten Aktionsplan zur Europäischen Charta 
für die Jahre 2013 – 2015 wurde vom Rat am 02.04.20 14 gefasst. Er konzentriert sich auf die zu- 
kunftsorientierte Ausrichtung von ausgewählten Zielen, Projekten und Aufträgen, die neue Impulse 
für die Gleichstellung in Münster setzen können. Mi t dem Aktionsplan 2013 -2015 wurde dem Rat 
ein Bericht zur Umsetzung des ersten Aktionsplans, Beschlussvorlage V/0636/2013 vom 
20.08.2013, vorgelegt.

10 
 
2 Bericht zu den quantitativen Aussagen des Frauenf örderplans 2010 – 2012 (inkl. 
2013) 
 
2.1 Bericht zu den prognostizierten Daten und Orien tierungsmarken für den Zeitraum 
2010-2012, Frauenquote 2013  
 
Tabelle 1: Frauenquote, Prognose, Beschäftigte nach Entgelt- u. Besoldungsgruppen 
(inkl. Sozial- und Erziehungsdienst), Stichtag 31.12.2013 
BesGr/ 
Entgeltgr. G/ 
Entgeltgr. S 1 
Gesamtzahl Angestellte/ 
Beamte Stichtag 2013 
 
männlich 
weiblich 
gesamt 
Frauenquote 2013 
Frauenquote 2009 
Maximal 
erreich- 
bare 
Frauen- 
quote 
(= Orien- 
tierungs- 
marke) 
Prognose 
aus 2010 für 
die Jahre 
2010-2012  
B 10 1 0 1 0,00%  0,00%   
B 7 1 0 1 0,00% 0,00%   
B 6 0 1 1 100,00% 33,33%   
B 5 3 0 3 0,00% 50,00%   
Sonderverträge 7 2 9 22,22% 25,00%   
Summe: 12 3 15 20,00% 28,57%   
B2 / A16  12 3 15 20,00% 18,75%  25% 
A15  28 9 37 24,32% 21,05%  24% 
A14  31 9 40 22,50% 24,39%  34% 
A13hD  16 12 28 42,86% 35,00%  45% 
G15  18 17 35 48,57% 35,71%  39% 
G14 24 24 48 50,00% 58,49%  58% 
G13 33 35 68 51,47% 49,12%  53% 
Summe: 162 109 271 40,22% 38,34%   
A13gD 45 14 59 23,73% 17,54%  18% 
A12  111 34 145 23,45% 21,88%  23% 
A11  86 102 188 54,26% 48,70%  50% 
A10  35 127 162 78,40% 72,41%  72% 
A09gD 7 10 17 58,82% 71,43%  71% 
G12/S18 70 28 98 28,57% 23,46%  35% 
G11/S17 117 90 207 43,48% 40,88%  41% 
G10/S15-S16 108 87 195 44,62% 38,55%  44% 
G09/S10-S14 162 429 591 72,59% 67,88%  69% 
NVBÜHNE, B, 2B 2 105 94 199 47,24% 40,32%  42% 
Summe: 846 1015  1861  54,54% 49,62%   
                                            
1 Der TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) wurde Ende 2009 eingeführt und ist somit in der damaligen Ermittlung 
der Frauenquote zum 31.12.2009 noch nicht enthalten. Die Beschäftigung im Sozial- und Erziehungsdienst wurde zuvor, 
wie die anderen tariflich Beschäftigten der Stadtverwaltung auch, nach dem TVöD-V vergütet. Um eine Vergleichbarkeit 
der Werte für 2013 mit denen aus 2009 herzustellen, wurden in der obigen Tabelle die Tarifgruppen des TVöD-SuE den 
entsprechenden Gruppen des  TVöD-V zugeordnet. In den folgenden Tabellen werden die Tarifgruppen separat aufge- 
führt.  
2 Im Frauenförderplan 2010 – 2012 wurden nur die Tarife B und 2B ausgewertet und als TVKB zusammengefasst. In die 
Auswertung zum 31.12.2013 wurden auch die Beschäftigten aufgenommen, die nach NVBÜHNE bezahlt werden.

11 
BesGr/ 
Entgeltgr. G/ 
Entgeltgr. S 
Gesamtzahl Angestellte/ 
Beamte Stichtag 2013  
 
männlich 
weiblich 
gesamt 
Frauenquote 2013 
Frauenquote 2009 
Max imal  
erreich- 
bare 
Frauen- 
quote 
(= Orien- 
tierungs- 
marke) 
Prognose 
aus 2010 für 
die Jahre 
2010-2012  
A09mD Fn3 40 2 42 4,76% 2,50%  5% 
A09mD 100 30 130 23,08% 17,60%  18% 
A8 100 106 206 51,46% 45,36%  45% 
A7 93 19 112 16,96% 33,33%  33% 
A6 2 1 3 33,33% 33,33%  33% 
G09V 114 61 175 34,86% 32,84%  37% 
G08/S6–S8 119 594 713 83,31% 66,67%  70% 
G07 87 9 96 9,38% 6,82%  8% 
G06 306 313 619 50,57% 62,69%  64% 
G05/S4 217 179 396 45,20% 50,95%  53% 
G04/S3 169 107 276 38,77% 20,49%  20% 
G03 43 44 87 50,57% 53,85%  54% 
G02 6 122 128 95,31% 94,08%  94% 
G01 7 12 19 63,16% 90,91%  91% 
Summe: 1403  1599  3002  53,26% 50,22%  52% 
gesamt: 2423  2726  5149  52,94% 49,28%  51% 
 
 
Die Frauenquote (FQ) bei den Beschäftigten 3 der Stadtverwaltung Münster liegt zum 31.12.2013 
bei 52,94%. Dies entspricht einer Steigerung von 3, 66% im Verhältnis zu dem Wert aus 2009. Die 
Quote liegt damit auch über dem damals prognostizierten Wert von 51%.  
 
Erfreulich ist, dass in allen Laufbahnen und insbes ondere auch in einigen höheren Besoldungs- 
bzw. Tarifgruppen der Anteil von Frauen erhöht werd en konnte. Dies ist z. B. insbesondere bei  
G15 (2009: 10 Frauen, 2013: 17 Frauen; + 12,86%) und A13hD (2009: 7 Frauen, 2013: 12 Frauen; 
+ 7,86%) der Fall. Eine Ausnahme bildet die Summe d er B-Besoldungen und der Sonderverträge, 
hier ist die Frauenquote gesunken.  
 
Deutlich wird aus der obigen Auswertung nach wie vo r Folgendes: In den Besoldungs-
/Entgeltgruppen A10 (FQ: 78,40%) und G10/S15-16 (FQ : 44,62%) ist der Frauenanteil noch hoch. 
Auch bei den Gruppen A11 (FQ: 54,26%) und G11/S17 ( FQ 43,48%) liegt insgesamt ein ungefähr 
hälftiger Anteil an Frauen vor. In den Besoldungsgr uppen, die dann folgen, sinkt der Frauenanteil  
deutlich ab; bei A12 liegt der Frauenanteil bei 23,45% und bei G12/S18 bei 28,57%. Dieses Absin- 
ken wurde schon im Frauenförderplan 2010 – 2012 fes tgestellt. Daraufhin wurde im Rahmen des 
jährlichen Stellenplanverfahrens zunächst der Informationsaustausch zwischen dem Personal- und 
Organisationsamt und dem Frauenbüro bezüglich des b eschriebenen Absinkens der Frauenquote  
intensiviert.  
 
Erste Auswertungen ergaben, dass die Ursache für die Diskrepanz zum einen in der vorwiegenden 
Übernahme von familiären Pflichten durch die Frauen  besteht. Lebenslaufabhängig gehen beson- 
ders viele Frauen dann in Erziehungszeit und Beurla ubung, wenn sie in der Laufbahn- bzw. Ent- 
                                            
3 Die geringfügig Beschäftigten (gfB) sind in dieser Tabelle nicht enthalten. Informationen zu den gfB finden sich unter 
Punkt 4.2.2.3 dieses Berichts. Würden sie in der oben angegebenen Frauenquote berücksichtigt, läge die Quote bei 
55,67%.

12 
geltgruppe A10/G10/S15-16 sind. Die Rückkehr erfolg t zumeist auf entsprechende Positionen in 
Teilzeit, die von der Aufgabenstellung her selten i ndividuelle Entwicklungsmöglichkeiten bieten. 
Kolleginnen, die erst nach dem Erreichen einer A11/ G11/S17-Position in Elternzeit gehen, haben 
auch bei Rückkehr in Teilzeit erheblich mehr Möglic hkeiten, sich für höherwertige Aufgaben zu 
profilieren.  Zum anderen ist festzustellen, dass A12/G12-Positionen vorrangig in der Finanzverwal- 
tung, den technischen Bereichen und der Personalver waltung angesiedelt sind. Während in der 
Personalverwaltung ein ausgewogenes Geschlechterver hältnis bei den Stelleninhaber/innen fest- 
zustellen ist, ist in der Finanzverwaltung  sowie im technischen Bereich ein geringerer Frauena nteil 
erkennbar. S18- Positionen gibt es fast ausschließl ich im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien. Dort liegt die Frauenquote der Beschäftigten mit S18 bei 33,33%. Abgesehen von der eher als 
gesellschaftliches Problem zu sehenden häufig ander en Gewichtung in der Lebensplanung von 
Frauen bezüglich der beruflichen und familiären Akt ivitäten, müssen die durch den Arbeitgeber 
Stadt Münster beeinflussbaren Stellschrauben in den  kommenden Jahren identifiziert und die Er- 
höhung des Frauenanteils in den höheren Tarif-/Beso ldungsgruppen befördert werden. In Teil B - 
Frauenförderplan 2014 – 2016 werden Handlungsperspektiven zu dieser Thematik aufgegriffen.  
 
 
2.2 Beschäftigte in besonderen Funktionen 
 
Tabelle 2: Beschäftigte in besonderen Funktionen; Stichtag 31.12.2013 
 
Die Frauenquote bei den Beschäftigten in besonderen  Funktionen konnte von 25,76% in 2009 auf 
32,72% zum 31.12.2013 erhöht werden. Abgesehen von den Bereichen Beigeordnete/r und De- 
zernent/in finden sich Steigerungen in allen Funktionsbereichen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
4 Die Anzahl der Fachstellenleitungen etc. ist deutlich höher als in der entsprechenden Tabelle des vorherigen Frauen- 
förderplans. Diesmal wurden hier auch u. a. Kitaleitungen, Meister mit Führungsaufgaben etc. mitgezählt. 
Funktion gesamt w m Frauenquote 
Beigeordnete/-r 5 1 4 20,00% 
Dezernent/-in  3 0 3 0,00% 
Amts-
/Betriebsleiter/-in 
 34 11 23 32,00% 
Abteilungs-
/Bereichsleiter/-in 71 17 54 23,94% 
Fachstellen-
/Teamleiter/-in, 
übrige Führungs- 
kräfte 
4 
257 91 166 35,00% 
Referent/-in 9 4 5 44,00% 
gesamt  379 124 255 32,72%

13 
 
2.3 Bericht zu Stellenbesetzungen  
 
Tabelle 3: Anzahl der Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, Zeitraum 2010 - 2013 
* Nahezu alle externen Ausschreibungen werden auch intern veröffentlicht. 
 
 
 
In den Jahren 2010 – 2013 hat sich die Zahl der dur chgeführten Stellenbesetzungsverfahren kon- 
tinuierlich erhöht. Sie ist in 2013 mehr als doppel t so hoch wie in 2010. Ab dem Jahr 2011 ist der 
prozentuale Anteile der bei Stellenbesetzungen berücksichtigten Frauen höher als der prozentuale 
Anteil der Frauen an den Bewerbungen. Am deutlichst en ist der Unterschied in 2013. Von 4.237 
eingereichten Bewerbungen kamen 40,81% von Frauen. Eingestellt wurden Frauen mit einem An- 
teil von 66,33%. Eine Ursache für den hohen Frauena nteil bei den Einstellungen liegt darin, dass 
der Anteil der Stellenausschreibungen für Erzieher/ innen und Sozialpädagog/inn/en gegenüber  
anderen Berufen verhältnismäßig hoch ist und sich ü berwiegend Frauen auf diese Stellen bewer- 
ben.  
 
Grundsätzlich werden alle Stellen unter Berücksicht ung des § 8 LGG ausgeschrieben. Die Gleich- 
stellungsbeauftragte wird an allen Stellenbesetzung sverfahren beteiligt. Sie erhält die Stellenaus- 
schreibungen im Vorfeld der Veröffentlichung. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Einfluss auf die 
Auswahl des Bewerber/innentableaus nehmen. Wegen de r großen Zahl der Verfahren nimmt sie  
oder eine Vertreterin nach eigenem Ermessen an den Vorstellungsgesprächen teil oder beschränkt 
sich auf Nachfragen im Verfahren. Für eine Teilnahm e werden vorrangig Vorstellungsgespräche 
für Bereiche ausgesucht, in denen Frauen unterrepräsentiert sind (ab E12/A12 aufwärts, in techni- 
schen Bereichen und bei besonderen Führungspositionen). Die Teilnahme kann auch auf Wunsch 
von internen Bewerberinnen oder Bewerbern erfolgen.  Wenn die Gleichstellungsbeauftragte einer 
Entscheidung der Auswahlkommission nicht zustimmt, kann sie Widerspruch einlegen. Das Ver- 
fahren muss dann in der Verwaltung vom Leiter des P ersonal- und Organisationsamts, ggf. dem 
Beigeordneten für Personal oder dem Oberbürgermeister, erneut geprüft werden.     
 
 
  
 
Bewerbungen 
 
 
Vorstellungsgespräche  
 
 Berücksich- 
tigt  
 
Stellenpräsen-
tationen 
 
  
durch-
geführte 
Stellenbeset-
zungs-
verfahren* gesamt  m w gesamt  m w m w 
An-
zahl  
Teil-
nehmer/ 
innen 
2010  gesamt  160  3384  1707  1677  783  400 383 137 134 1 0 
extern 105           
intern 113         1 0 
2011  gesamt  203  3606  1628 1978  1100  550 550 149 185 7 71 
extern 101           
intern 151         7 71 
2012 gesamt 216  3223  1490  1733  1016  448 568 128 189 2 13 
extern 115           
intern 184         2 13 
2013  330  4237  2508  1729  1293  590 703 135 266 4 68 
extern 135           
intern 260         4 68 
gesamt 909 14.450  7.333  7.117  4.192 1.988  2.204  549 774 14 152

14 
2.4    Beförderungen/Höhergruppierungen (2010-2013)5  6 
 
Tabelle 4: Beförderungen /Höhergruppierungen; Zeitraum 2010 - 2013 
 
Beförderungen Höhergruppierungen gesamt 
BesGr. gesamt w m Fraue n- 
quote EGr. gesamt w m Fraue n- 
quote w m Fraue n- 
quote 
Höherer Dienst Höherer Dienst  Höherer Dienst  
B2 0 0 0 0,00% TVöD 
FEST  1 0 1 0,00% 1 4 20,00% A16 4 1 3 25,00% 
A15 5 2 3 40,00% G15 5 4 1 80,00% 6 4 60,00% 
A14 13 1 12 7,69% G14 2 1 1 50,00% 2 13 13,33% 
A13/H 10 1 9 10,00% G13 6 5 1 83,33% 6 10 37,50% 
Zwischen - 
summe 32 5 27 15,63% Zwischen - 
summe 14 10 4 71,43% 15 31 32,61% 
Gehobener Dienst Gehobener Dienst  Gehobener Dienst  
A13/G 23 8 15 34,78% G12 17 8 9 47,06% 17 28 37,78% S18 5 1 4 20,00% 
A12 35 12 23 34,29% 
G11 28 9 19 32,14% 
27 46 36,99% S17 9 5 4 55,56% 
S16 1 1 0 100,00% 
A11 49 32 17 65,31% G10 30 12 18 40,00% 54 36 60,00% S15 11 10 1 90,91% 
A10 26 20 6 76,92% 
G09 15 11 4 73,33% 
64 14 82,05% 
S14 2 2 0 100,00% 
S13 5 5 0 100,00% 
S12 15 13 2 86,67% 
S11 1 1 0 100,00% 
S10 14 12 2 85,71% 
Zwischen - 
summe  133 72 61 54,14% Zwischen - 
summe  153 90 63 58,82% 162 124 56,64% 
Mittlerer Dienst Mittlerer Dienst Mittlerer Dienst 
A9/M  17 12 5 70,59% G09 V 6 4 2 66,67% 16 7 69,57%  
A8 41 30 11 73,17% 
G08 44 25 19 56,82% 
190 45 80,85% 
S08 48 48 0 100,00% 
S07 4 4 0 100,00% 
S06 81 80 1 98,77% 
G07 17 3 14 17,65% 
A7 2 1 1 50,00% G06 40 23 17 57,50% 24 18 57,14% 
     
G05 44 10 34 22,73% 94 35 72,87% S04 85 84 1 98,82% 
G04 2 0 2 0,00% 0 2 0,00% 
G03 8 6 2 75,00% 6 2 75,00% 
Zwischen - 
summe  60 43 17 71,67% Zwischen - 
summe  379 287 92 75,73% 330 109 75,17% 
gesamt 225 120 105 53,33% gesamt 546 387 159 70,88% 507 264 65,76% 
 
 
Insgesamt ist der Frauenanteil an den Beförderungen  und Höhergruppierungen mit 65,76% im 
Vergleich zum letzten Berichtszeitraum (2004 – 2009 ) deutlich gestiegen. Damals lag er bei 
48,18%. Die deutlichste Steigerung gab es im mittle ren Dienst von 48,84% auf 75,17%. Auch im 
                                            
5 Die Auswertung umfasst den Zeitraum 01.01.2010 – 04.02.2014. 
6 Die Besoldungs-/Tarifgruppen A09gD, A6 und G02 wurden diesmal nicht mit aufgeführt, da es sich bei diesen Eingrup- 
pierungen um Ernennungen ins Eingangsamt handelt und nicht um Beförderungen oder Höhergruppierungen . Mit der 
obigen Tabelle wurde versucht, die Besoldungsgruppen den in etwa entsprechenden Tarifgruppen zuzuordnen und 
diese nebeneinander darzustellen. Es gibt dabei aber Verschiebungen; eine ganz genaue Zuordnung ist nicht möglich. 
Leichte Verschiebungen ergeben sich auch durch die Zuordnung der Entgeltgruppen G13 und G09V zur den Laufbah- 
nen des höheren bzw. mittleren Dienstes. G13 wird im Technikertarifvertrag dem gehobenen Dienst, ansonsten aber 
dem höheren Dienst zugeordnet. G09V ist im Verwaltungsbereich die Einstiegseingruppierung für den gehobenen 
Dienst, in allen anderen Tätigkeitsbereichen aber die Höchsteingruppierung im mittleren Dienst.

15 
gehobenen Dienst stieg der Frauenanteil von 47,92% auf 56,64% an. Dagegen sank die Frauen- 
quote bei den Beförderungen und Höhergruppierungen im höheren Dienst von 40,24% auf 
32,61%. Die absoluten Zahlen der Beförderungen und Höhergruppierungen diese und des letzten 
Frauenförderplans lassen sich aufgrund der untersch iedlich langen Auswertungszeiträume nicht 
vergleichen.  
 
In der obigen Auswertung der Beförderungen 2010 – 2 013 ist der feuerwehrtechnische Dienst 
nicht enthalten. Im feuerwehrtechnischen Dienst sind bisher keine Frauen beschäftigt, so dass sich 
die Beförderungen ausschließlich auf männliche Besc häftigte beziehen. Die Anzahl der Beförde- 
rungen wird hier dennoch kurz aufgeführt, um Anhalt spunkte zum Potential in diesem Bereich zu 
erhalten. Im Auswertungszeitraum gab es im feuerweh rtechnischen Dienst 119 Beförderungen in 
den folgenden Besoldungsgruppen: 
 
Tabelle 5: Beförderungen im feuerwehrtechnischen Dienst; Zeitraum 2010 - 2013 
Besoldungsgruppe Anzahl 
A15 1 
A14 1 
A13/H 1 
A13/gD 2 
A12 8 
A11 13 
A10 7 
A9/M Z 17 
A9/M 33 
A8 36 
geamt  119  
 
Das Thema Frauen und Feuerwehr wird im Folgenden noch unter Punkt 3.8 und im Teil B Frauen- 
förderplan 2014 - 2016 aufgegriffen. 
 
2.5 Entgeltungleichheit  
 
Unter Punkt „7. Ergänzungen gemäß politischer Besch lüsse“ des Frauenförderplans 2010-2012 
wurde die Verwaltung beauftragt, eine Analyse der E ntgelte in der Stadtverwaltung mit den beiden 
Methoden LogibD und EG-Check durchzuführen.  
 
Im Dezember 2010 fand eine Informationsveranstaltun g zu den beiden vorgenannten Analyseme- 
thoden statt. An dieser Veranstaltung nahmen Vertre terinnen und Vertreter des Ausschuss für 
Gleichstellung, des Ausschuss für Personal, Recht u nd Ordnung sowie der Fachverwaltung und 
des Personalrats teil. Auf der Grundlage der Inform ationen erfolgte eine kritische Würdigung der 
Methoden. Dabei wurde konstatiert, dass sowohl im H inblick auf den Ressourcenverbrauch für die 
Durchführung als auch auf den Nutzen für die Frages tellung einer potentiellen Entgeltungleichheit 
und möglicher Hintergründe eine Durchführung nicht zielführend sei.  
 
Aufgrund der Tarifbindung der Stadtverwaltung Münster bzw. der gesetzlichen Regelungen im Be- 
amtenrecht, liegt eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Besoldung/dem Entgelt 
durchgängig vor. Ausschlaggebend für die Eingruppie rung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
ist ausschließlich die übertragene Tätigkeit. Die B ewertung der Tätigkeit erfolgt entsprechend der 
Eingruppierungsvorschriften zum BAT mit den jeweili gen Überleitungsvorschriften zum TVöD. Im 
Bereich der Beamten werden Stellen nach den Bewertu ngsrichtlinien der KGST bewertet.  Die Hö- 
he des tatsächlich gezahlten Entgelts/Besoldung ist  auch bei gleicher Eingruppierung individuell 
unterschiedlich. Einflussfaktoren sind dabei z. B. der Familienstand, die Anzahl der Kinder (im Be- 
amtenbereich), Besitzstände (im Beschäftigtenbereich) usw. 
 
Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Situation von Frauen hinsichtlich ihrer Besoldung/ihres 
Entgelt sind eher in anderen Handlungsfeldern zu suchen. In Teil B - Frauenförderplan 2014 – 
2016 wird auf diese Thematik noch näher eingegangen.

16 
 
 
2.6 Ausbildung  
 
Tabelle 6: Frauenquote im Ausbildungs-/ Aufstiegsbereichen; Stichtag 31.12.2013  
 
Berufsbezeichnung gesamt w m Frauenquote 
Umweltoberinspektoranwärter/-in 1 - 1 0,00 % 
Bauzeichner/-in 1 - 1 0,00 % 
Vermessungstechniker/-in 4 - 4 0,00 % 
Fachinformatiker/-in Anwendungs- 
entwicklung bzw. Systemintegration  5 - 5 0,00 % 
Informationselektroniker/-in 1 - 1 0,00 % 
Informatikkaufmann/-frau 2 2 - 100,00 % 
Schwerpunkt Technik und IT 14 2 12 14,28% 
Bühnenmaler/-in 1 1 - 100,00 % 
Maskenbildner/-in 1 1 - 100,00 % 
Kreativer Bereich 2 2 - 100,00% 
Berufskraftfahrer/-in 4 -  4 0,00 % 
Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe 3 2  1 66,67 %  
Fachkraft für Kreislauf- u. Abfallwirt- 
schaft 2 -  2 0,00 % 
Fachkraft für Abwassertechnik 2 -  2 0,00 % 
Forstwirt/-in 1 -  1 0,00 % 
Gärtner/-in 2 1 1 50,00 % 
Herrenschneider/-in 1 1 - 100,00 % 
Kfz-Mechatroniker/-in 7 - 7 0,00 % 
Straßenbauer/-in  2 - 2 0,00 % 
Handwerklich-technischer Bereich  24 4 20 16,67 % 
Fachangestellte für Medien- u. 
Informationsdienste  - Bibliothek - 2 2 - 100,00 % 
Volontariat 3 3 - 100,00 % 
Schwerpunkt Medien, Kultur 5 5 - 100,00 % 
Erzieher/in im Anerkennungsjahr 28 27 1 96,42% 
Schwerpunkt Soziales 28 27 1 96,42% 
Coesfelder Modell + Bürokaufleute 7 7 - 100,00% 
Stadtsekretäranwärter/-in 1 1 - 100,00 % 
Stadtinspektoranwärter/-in + Studie- 
rende für den gehobenen Dienst 28 22 6 78,57 % 
Prüfungserleichterter Aufstieg 2 1 1 50,00 % 
Regelaufstieg in den gehobenen 
Dienst 1 - 1 0,00 % 
Angestelltenlehrgang I 5 5 - 100,00 % 
Angestelltenlehrgang II 5 2 3 40,00 % 
Schwerpunkt Verwaltung 49 38 11 77,55% 
Brandmeisteranwärter/-in 16 - 16 0,00 % 
Aufstieg in den gehobenen feuer- 
wehrtechnischen Dienst 2 - 2 0,00 % 
Aufstieg in den höheren feuerwehr- 
technischen Dienst  1 - 1 0,00 % 
Feuerwehr 19 - 19 0,00 % 
gesamt  141 78 63 55,32 %

17 
 
 
Die Stadt Münster bildet in den verschiedensten Ber eichen aus. Die Anzahl der Ausbildungsplätze 
hat sich seit dem letzten Berichtszeitpunkt (31.12. 2009) von 91 auf 141 erhöht und wird voraus- 
sichtlich weiter steigen. Die Vorgabe, im Ausbildun gsbereich wieder eine Frauenquote von 50 % 
zu erreichen, ist klar erfüllt worden (55,32%). In einigen Ausbildungsberufen gibt es nur einen Aus- 
bildungsplatz. Hier werden jeweils über die Jahre abwechselnd weibliche und männliche Bewerbe- 
rinnen und Bewerber ausgewählt.  
 
Die Zahlen spiegeln jedoch eine eindeutige geschlec htertypische Berufswahl wider. So sind wei- 
terhin Frauen in den technischen und handwerklichen  Berufen unterrepräsentiert. Betrachtet man 
ausschließlich die Bewerbungszahlen für die Bereiche IT und Technik, Handwerk sowie Feuerwehr  
für den Einstellungsjahrgang 2013, sind von 617 Bew erbungen insgesamt nur 60 von Frauen ein- 
gereicht worden. Dies entspricht einem Anteil von 9,72 %, d.h. das Interesse von Frauen an diesen 
Berufsbildern ist weiterhin gering. Im Gegenzug wer den die Stellen für Erzieher/-innen im Aner- 
kennungsjahr zu weit über 90 % von Frauen belegt. Auch im Bereich „Schwerpunkt Verwaltung“ ist 
der Frauenanteil mit 77,55% für 2013 sehr hoch. Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der 
Personalentwicklung werden auch die Außendarstellung der Arbeitgeberin Stadt Münster sowie die 
Nachwuchswerbung betrachtet. Das Aufbrechen von Ges chlechterstereotypen wird dabei Teil der 
Zielstellung sein.   
 
Die große Berufspalette der Stadt Münster bietet vi elfältige Einstiegsmöglichkeiten für Frauen. In 
einigen Ausbildungsberufen ist auch eine Teilzeitau sbildung möglich, die jedoch nur selten nach- 
gefragt wird.   
 
 
3 Bericht zu den qualitativen Maßnahmen 
 
3.1 Beurlaubte und Rückkehrkonzept  
 
 
Tabelle 7: Mitarbeiter/innen in Elternzeit/Elternze it mit Teilzeitbeschäftigung/ in Sonderurlaub; 
Stichtag 31.12.2013 
  
       Laufbahn 
Elternzeit Sonderurlaub 
m w gesamt m w gesamt 
Höherer Dienst 0 2 2 0 0 0 
Gehobener Dienst 4 40 44 2 18 20 
Mittlerer Dienst 2 29 31 1 33 34 
gesamt: 6 71 77 3 51 54 
 *. Aus dv-technischen Gründen ist es nicht möglich, Kräfte, die während einer Beurlaubung eingesetzt sind ,  
gesondert zu filtern. Einzelfälle sind in den Zahlen dennoch enthalten. 
 
Die Gesamtzahl der Beurlaubten (Elternzeit und Sond erurlaub) zum 31.12.2013 liegt mit 131 Per- 
sonen unter der Anzahl von 161 Beurlaubten zum 31.1 2.2009. Dies ist in erster Linie durch den 
insbesondere aus Sicht der Frauenförderung erfreuli chen Trend begründet, dass Beurlaubte nach 
der Geburt eines Kindes immer früher aus der Beurla ubung an ihren Arbeitsplatz zurück kehren. 
Der Anteil von Männern an den Beurlaubten hat sich leicht erhöht (von insgesamt 5 auf 9 Männer).  
 
Die Angebote für Beurlaubte und Rückkehrende wie z.  B. das Beurlaubtentreffen und der Versand 
von Stellenausschreibungen an Beurlaubte werden wei ter verfolgt. Das Rückkehrkonzept muss in 
seiner Anwendung durch die Führungskräfte und bezog en auf die erhofften Wirkungen noch mal 
geprüft werden. Das Thema Rückkehrkonzept wird desh alb im Teil B Frauenförderplan 2014 – 
2016 erneut aufgegriffen.

18 
 
3.2 Unterstützung für pflegende und ältere Angehörige betreuende Beschäftigte  
 
Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder ältere Angehörige betreuen, werden auch weiterhin von 
der Verwaltung unterstützt. Es werden im Bedarfsfal l Informationsmaterialien zur Verfügung ge- 
stellt. Zudem wird ein „Weggehgespräch“ geführt und gemeinsam nach praxisnahen Lösungen für 
die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gesucht. Das  Personal- und Organisationsamt klärt mit 
dem Fachamt des/der Beschäftigten zeitnah einen personellen Ersatz. 
 
Zum Vorteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter de r Stadt Münster muss für eine Arbeitszeitredu- 
zierung bzw. Beurlaubung aufgrund der Pflege von An gehörigen keine Anerkennung einer Pflege- 
stufe mehr vorliegen. Es ist ausreichend, dass durc h ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit 
des Angehörigen bescheinigt wird, und die Beschäftigten schriftlich erklären, dass sie die Angehö- 
rigen tatsächlich pflegen oder betreuen. Diese Rege lung gilt seit Ende 2010. Beamte und Beam- 
tinnen haben ohne Vorliegen eines Grundes (Kinderbe treuung, Pflege) einen gesetzlichen An- 
spruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, soweit dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen.  
 
3.3 Telearbeit 
 
Tabelle 8: Zahl der bisher eingerichteten Telearbeitsplätze 
 
 2012  2013  2014  
Anzahl zum Jahresbeginn 43 50 67 
Zugang/Abgang + 7 + 17 + 16 
Anzahl zum Jahresende 50 67 83 7 
    
 
 
Derzeit (Stand Mai 2014) nehmen 83 Beschäftigte aus  15 unterschiedlichen Fachämtern und 
V/MIA an der Telearbeit teil. Darunter sind 41 Voll zeit- und 42 Teilzeitkräfte. Der Frauenanteil be- 
trägt 80,72%.  
 
Tabelle 9: Verteilung der Telearbeitsplätze auf Organisationseinheiten 
 
Verteilung der Telearbeitsplätze auf Organisationseinheiten 
Amt für Bürger- und Ratsservice 1 
Personal- u. Organisationsamt (Beilhilfestelle, Orga.entwicklung)  8 
citeq 8 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 2 
Amt für Immobilienmanagement 2 
Ordnungsamt (Bußgeldstelle) 23 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 2 
Sozialamt 5 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Elternbeiträge) 7 
V/ MIA 1 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 3 
Vermessungs- und Katasteramt 2 
Bauordnungsamt 1 
Amt für Wohnungswesen 3 
Tiefbauamt (technische Zeichner/-innen) 14 
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) 1 
 
Die Zahl der Telearbeitsplätze hat sich seit 2012 f ast verdoppelt. Diese erfreuliche Entwicklung ist 
auf die durch das Personal- und Organisationsamt du rchgeführten Umfragen im Jahr 2012 und 
                                            
7 Stand Mai 2014; bis Ende 2014 können ggf. noch mehr Plätze hinzukommen

19 
dem sich daraus ergebenden aktiven Austausch mit de n Fachämtern und einzelnen Interessierten 
zurück zu führen.  
 
Im Zusammenhang mit der Auditierung zur familienfre undlichen Verwaltung („audit berufundfami- 
lie“), hat das Personal- und Organisationsamt in 20 12 eine Umfrage unter den Teilnehmerinnen 
und Teilnehmern der alternierenden Telearbeit sowie deren Amts- bzw. Betriebsleitungen durchge- 
führt. Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen, dass die mit der Einführung der alternierenden Te- 
learbeit verbundenen Ziele - unter anderem die Verb esserung der Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf - erreicht werden.  
 
Als besonders positiv empfinden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer: 
 
- den Wegfall von Wegezeiten 
- die Flexibilität bei der Betreuung von Kindern un d Angehörigen 
- die Verbesserung der eigenen Termin- und Freizeit planung 
- die Effizienzsteigerung durch ungestörtes Arbeite n  
- den Erhalt von Qualifikationen 
 
Das Arbeitsmodell der alternierenden Telearbeit hat  inzwischen an Akzeptanz in der Verwaltung 
gewonnen und wird zunehmend nachgefragt. Auf Seiten  der jeweiligen Führungskräfte 
 gibt es ge- 
legentlich Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung. Deshalb verfolgen wir das Thema im Frauen- 
förderplan 2014 - 2016 weiter (s. Teil B). 
 
 
 
3.4  Mentoring   
 
Seit 2007 beteiligt sich die Stadtverwaltung Münste r am interkommunalen Mentoring-Programm 
„Mentoring im Münsterland“. Das Gesamtprojekt wird unter der Federführung des Frauenbüros 
durchgeführt. Neben der Stadt Münster beteiligen si ch derzeit die Städte Greven, Gronau, Rheine 
und Ahlen sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf.  
 
Am aktuellen Angebot nehmen im Rahmen eines sogenannten Cross-Mentorings 8 17 Tandems als 
Mentees und Mentor/innen teil, darunter drei Frauen  und ein Mann aus Münster als Mentees und 
drei Frauen und zwei Männer als Mentor/innen. Sowoh l der interkommunale Ansatz des Mento- 
rings als auch eine geschlechtsheterogene Zusammens etzung der Mentoring-Teams haben sich 
bewährt. 
 
Unter den seit 2007 insgesamt 76 Teilnehmenden am M entoring-Programm waren 17 Frauen und 
6 Männer. Drei Frauen und ein Mann sind nach dem Me ntoring innerhalb der Stadtverwaltung und 
ein Mann durch den Wechsel zu einer anderen Verwalt ung beruflich aufgestiegen. Unabhängig 
davon berichten alle Teilnehmenden – Mentees wie Mentorinnen und Mentoren, dass sie durch die 
Teilnahme am Programm und durch den interkommunalen  Austausch persönlich und beruflich 
profitiert haben.     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
8 Cross-Mentoring heißt, dass Mentor/in und Mentee aus unterschiedlichen (oben genannten) Verwaltungen kommen.

20 
 
 
3.5 Beurteilungen 
 
Die Auswertung der Regelbeurteilungen des gehobenen und höheren Dienstes aus dem Jahr 2013 
hat folgende Bewertungsergebnisse ergeben: 
 
Tabelle 10 A: Auswertung der Regelbeurteilungen gehobener u. höherer Dienst; 2013 
Bewertungsstufe Frauen Männer 
 Anzahl % Anzahl % 
1 41 8,91  44 11,96  
2* 31 6,74  40 10,86  
2 310 67,39 230 62,50 
3 76 16,53 51 13,86 
4 2 0,43 3 0,82 
5     
Gesamtzahl 9 460 100 368 100 
 
Die höchsten Bewertungsstufen, 1 und 2*, sind Vorau ssetzung dafür, dass Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter an Bewerbungsverfahren für Führungsposi tionen und andere gehobene Positionen 
teilnehmen können. Zudem werden diese Bewertungen f ür einen Aufstieg vom gehobenen in den 
höheren Dienst vorausgesetzt.  
 
Für 2013 wird in der obigen Tabelle sichtbar, dass bei Frauen die Bestbewertungen 1 und 2* sel- 
tener vergeben werden als bei Männern. 22,82% der i n diesem Zeitraum beurteilten Männer, aber 
nur 15,62% der beurteilten Frauen erhalten Bewertungen im Bereich 1 und 2*.    
 
Als Ansatzpunkt für eine Verbesserung der Beurteilu ngsergebnisse für Frauen wird in erster Linie 
eine Sensibilisierung der Führungskräfte für die Po tentialerkennung bei Mitarbeiterinnen gesehen, 
auch wenn diese in der Sachbearbeitung tätig sind und noch keine Führungsverantwortung haben. 
Die Weiterentwicklung von Führungskompetenz in der Verwaltung ist auch ein Schwerpunkt im 
Eckpunktepapier zum neuen Personalentwicklungskonze pt. Hier wird auch der Aspekt der Ge- 
schlechtergerechtigkeit im Führungsverhalten Berück sichtigung finden. Im Beurteilungssystem für 
Führungskräfte sind sowohl bei der Beurteilung des Führungsverhalten als auch der sozialen 
Kompetenz der Einsatz für Chancengleichheit und die Reflektion der Werteorientierung hinsichtlich 
der Chancengleichheit ausdrücklich enthalten.  
 
Die Auswertung der Regelbeurteilungen des mittleren  Dienstes aus dem Jahr 2011 hat folgende 
Bewertungsergebnisse ergeben: 
 
Tabelle 10 B: Auswertung der Regelbeurteilungen mittlerer Dienst; 2011 
 
Bewertungsstufe Frauen Männer 
 Anzahl % Anzahl % 
1 73 11,01  21 4,88  
2 * 36 5,43  47 10,93  
2 385 58,07 212 49,30 
3 164 24,74 147 34,19 
4 5 0,75 3 0,70 
4 -     
Gesamtzahl 10  663 100 430 100 
 
 
                                            
9 Es fehlen für 2013 noch 82 Beurteilungen von Frauen und 94 Beurteilungen von Männern. 
10  Es fehlen 42 Beurteilungen von Frauen und 10 Beurteilungen von Männern (Bewertungszeitraum 2011).

21 
Auch im mittleren Dienst sind die Bestbewertungen 1  und 2* Voraussetzung für den Aufstieg in 
den gehobenen Dienst. Hier haben in 2011 insgesamt 16,44 % der beurteilten Frauen und 15,81 
% der beurteilten Männer die Bewertungen 1 oder 2* erhalten.  
 
3.6 Leistungsentgelte nach TVöD 
 
Die seit 2008 geltende Dienstvereinbarung zum Leist ungsentgelt bei der Stadtverwaltung Münster 
hat sich etabliert. Die Betriebliche Kommission, de r unter anderem die Gleichstellungsbeauftragte 
angehört, hat das betriebliche System des Leistungs entgeltes bei der Stadtverwaltung Münster 
entwickelt. Das regelmäßige Controlling hat bisher keine Hinweise auf eine Benachteiligung ein- 
zelner Gruppen ergeben. Auch sind keine Unterschied e bei der Verteilung zwischen Frauen und 
Männern festzustellen. 
 
Die Teilnahme hat sich inzwischen auf einem hohen N iveau (> 95 %) eingependelt, wozu sicher- 
lich die stufenweise Anhebung des finanziellen Gesa mtvolumens auf 2 % der ständigen Monats- 
entgelte aller Beschäftigten beigetragen hat. 
 
Eine Veränderung hat es 2012 mit der Abschaffung de s Leistungsentgeltes für Beamtinnen und 
Beamte gegeben. Im Rahmen der Beschlüsse des Rates zum Handlungsprogramms 2012 – 2017 
zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik wurde der Wegfall des Leistungsentgeltes für Be- 
amte und Beamtinnen beschlossen, da es nicht auf ta riflicher Basis, sondern freiwillig gewährt 
wurde.  
 
Den Beamtinnen und Beamten wird an Stelle der leist ungsorientierten Bewertung wieder 
eine Zielvereinbarung im Jahresgespräch angeboten. Für die tariflich Beschäftigten Mitar- 
beiterinnen und Mitarbeiter hat sich im Verfahren nichts geändert.   
 
3.7 Auswirkungen des KiBiz auf Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen und auf die städtischen 
Kindertageseinrichtungen 
 
Mit Wirkung vom 01.08.2008 ist das neue Kinderbildu ngsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. In Aus- 
führung des § 26 Abs. 2 Nr. 3 KiBiz haben die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände 
der Freien Wohlfahrtpflege, die Kirchen und die Obe rste Landesjugendbehörde NRW eine Verein- 
barung über die erforderliche Ausbildung sowie den Personalschlüssel des ab dem 01.08.2008 in 
Tageseinrichtungen tätigen Personals abgeschlossen. 
 
Die in den Einrichtungen am 15.03.2008 tätigen Kind erpflegerinnen im Sinne des § 2 der Verein- 
barung, konnten im Rahmen einer Übergangsregelung b is zum 31.07.2011 weiterhin auf ihren 
bisherigen Stellen verbleiben. Zunächst war festgelegt, dass nach dem 31.07.2011 die Kinderpfle- 
gerinnen nur noch dann weiter eingesetzt werden kön nen, wenn sie sich zu einer sozialpädagogi- 
schen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer s olchen Qualifizierung begonnen haben. Diese 
Frist wurde auf den 31.07.2012 verlängert, um auf diese Weise einen realistischen Zeitraum für die 
Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen. Ebenfalls wur de die Möglichkeit eingeräumt, langjährig 
beschäftigte Kinderpflegerinnen in besonders begrün deten Ausnahmefällen weiterhin auch in den  
Gruppenformen I und II einzusetzen. Hierbei werden die Kinderpflegerinnen jedoch nur mit der 
Hälfte ihrer Arbeitszeit als Fachkraft anerkannt un d entsprechend geringer durch das Land geför- 
dert.  
 
Zum 01.08.2008 wurden die Gruppen in den städtische n Kindertageseinrichtungen entsprechend 
den Vorgaben des KiBiz umstrukturiert.  
 
Elf Kinderpflegerinnen absolvierten bislang berufsb egleitend die Ausbildung zur Erzieherin. Davon 
sind inzwischen zwei als Gruppenleitung und fünf al s zweite pädagogische Fachkraft eingesetzt.  
Die weiteren vier Qualifizierten arbeiten weiterhin  auf einer Kinderpflegerinnen-Stelle. Da in der 
Aufgabenwahrnehmung Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Erzieherinnenausbildung einfließen, 
erfolgte bei diesen nach einer Vereinbarung mit dem  Personalrat aus dem Jahr 2011 eine Ein- 
gruppierung nach Vergütungsgruppe S04 TVöD. Zwei Kinderpflegerinnen absolvieren aktuell noch 
die Erzieherinnenausbildung.

22 
Siebzehn weitere unbefristet beschäftigte Kinderpfl egerinnen konnten sich bislang nicht für eine 
Weiterqualifizierung entscheiden. Dieser Personenkr eis kann derzeit problemlos innerhalb der 
städtischen Kitas als Ergänzungskraft eingesetzt werden,  insbesondere wenn es sich um Teilzeit- 
positionen handelt. Das KiBiz bzw. die Personalvere inbarung zum KiBiz ist zwischenzeitlich er- 
gänzt worden. Durch die zusätzlichen U-3 Pauschalen  gibt es dadurch gerade für Kinderpflegerin- 
nen Möglichkeiten als dritte Kräfte in der Gruppenf orm II eingesetzt zu werden. In der Gruppen- 
form III ist nach wie vor eine Einsatzmöglichkeit in Vollzeit gegeben.  
 
 
3.8 Frauen in der Feuerwehr 
 
In den vergangenen Jahren hat die Stadtverwaltung M ünster das Ziel, Frauen für den feuerwehr- 
technischen Dienst zu gewinnen, weiter verfolgt. In sbesondere wurden das Auswahlverfahren und 
das Informationsangebot im Sinne der Frauenförderung weiterentwickelt.  
  
Die Sporthochschule Köln hat speziell für den feuer wehrtechnischen Dienst einen Sporttest entwi- 
ckelt. Dieser wurde in einem Ausbildungsjahrgang fü r den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst 
getestet. Dabei wurden – anders als im Vorschlag der Sporthochschule Köln – die Einzelleistungen 
erfasst und Teilnehmende auch bei einer nichtbestandenen Übung zum weiteren Test zugelassen.  
Die Auswertung hat gezeigt, dass diese detaillierte  Erfassung sinnvoll ist. Die Anforderungen im 
Test der Sporthochschule Köln sind sehr hoch, sodas s bei dem vorgeschlagenen Ausschlussver- 
fahren viele grundsätzlich gute Bewerber und Bewerb erinnen zu früh aus dem weiteren Auswahl- 
verfahren ausscheiden würden.   
 
Von den vorgeschlagenen 13 Übungen der Sporthochsch ule Köln hat die Stadt Münster sechs 
Übungen in den sportlichen Einstellungstest übernommen. Weitere zusätzliche münsterspezifische 
Sportübungen werden nicht gefordert. Bei der Auswah l der Übungen wurde besonders darauf ge- 
achtet, dass die Übungen Frauen nicht benachteiligen. So wird zum Beispiel nur in der Übung Per- 
sonenrettung ein für alle Bewerber und Bewerberinne n einheitlich vorgegebenes Gewicht von 75 
kg (Dummy) verwendet. Ansonsten wurden im Kraftbereich nur Übungen ausgewählt, in denen mit 
dem eigenen Körpergewicht gearbeitet wird.  
 
Die Übungen wurden im Internet veröffentlicht und e rstmalig im Auswahlverfahren für den Einstel- 
lungsjahrgang 2013 eingesetzt. Positive Auswirkungen auf das Abschneiden von Frauen im Sport- 
test konnten allerdings noch nicht festgestellt wer den. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass 
insgesamt nur sehr wenige Bewerberinnen am Auswahlverfahren teilgenommen haben.  
 
Seit mehreren Jahren werden die weiblichen Auszubil denden der Stadt Münster, die einen grund- 
sätzlich für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Beruf erlernt haben, über die Möglichkeit 
einer Bewerbung für die Feuerwehr informiert. Wahrg enommen wurde diese Chance bisher nur 
einmal. Viele weibliche Auszubildende wählen die Au sbildung im handwerklich-technischen Be- 
reich als Einstieg für ein späteres Studium und nic ht als Einstieg in den feuerwehrtechnischen 
Dienst.   
 
Die Stadt Münster lässt bewusst bereits seit Jahren  mit Blick auf die Frauenförderung im Vorgriff 
auf die inzwischen verabschiedete neue Laufbahnvero rdnung für den mittleren feuerwehrtechni- 
schen Dienst eine sehr breite Palette von Ausbildun gsberufen zum Auswahlverfahren zu. Es spie- 
gelt sich aber in den Bewerbungszahlen weiterhin di e „noch“ geschlechtsspezifische Berufswahl 
als Einstiegshemmnis für die Berufsfeuerwehr wider.  Gerade weil die Ausbildung im feuerwehr- 
technischen Dienst nicht direkt nach einem Schulabs chluss möglich ist, können Reaktionen auf 
verstärkte Fördermaßnahmen für Frauen erst zeitverzögert erfolgen.  
 
So wurden und werden die vom Deutschen Feuerwehrver band als bundesweite Kampagne „Frau- 
en zur Feuerwehr“ initiierten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auch von der Berufsfeuerwehr 
Münster aufgenommen und auf kommunaler Ebene weiter getragen, z.B. durch Info-
Veranstaltungen, Tage der offenen Tür, Infomobil. D as Angebot Girls´Day bei der Feuerwehr ist 
inzwischen zum „Selbstläufer“ geworden. In den letzten Jahren wurden die jeweils angebotenen 42 
Plätze komplett in Anspruch genommen.

23 
Ein erster Erfolg lässt sich in den Zahlen der Juge ndfeuerwehr ablesen. So stieg der Anteil der 
weiblichen Mitglieder von 8,59 % in 2010 auf 14,29 % in 2013. In 2010 hatte die Jugendfeuerwehr 
128 Mitglieder, davon waren 11 weiblich. Unter den 154 Mitgliedern im Jahr 2013 waren 22 Frau- 
en.  
 
Das Thema Frauen und Feuerwehr wird auch im Teil B Frauenförderplan 2014 – 2016 noch mal 
aufgegriffen.  
 
3.9 Angebote für Führungsnachwuchskräfte 
 
In den nächsten Jahren werden viele Führungskräfte der Stadtverwaltung das Ruhestandsalter 
erreichen. Auch wenn nur ein Teil der Stellen verwa ltungsintern nach besetzt werden wird, führt 
dies zukünftig zu Veränderungen in der Personalstruktur. 
 
In den Jahren 2011 bis 2013 wurden erste Vorstellun gen zur Qualifizierung eigener Führungs- 
nachwuchskräfte in einer Arbeitsgruppe entwickelt, die sich aus Mitarbeiter/innen des Amtes 10, 
des Frauenbüros und des Personalrates zusammengeset zt hat. Diese Überlegungen mündeten in 
das Personalentwicklungskonzept 2016. In diesem ist als Maßnahme festgelegt: 
 
„Nachwuchsförderung intensivieren (Fortbildungen zu r Kompetenzentwicklung, Weiterbildungen 
fördern, Mentoring, Laufbahnplanung)“ 
 
Bereits seit 2013 enthält das Fortbildungsprogramm die Veranstaltung: „Führung, eine Aufgabe für 
mich?!“ An dieser Veranstaltung haben bisher 19 Mit arbeiter/innen teilgenommen, davon waren 8 
Frauen.  
 
Auf die Entwicklung eines neuen Konzeptes zur Qualifizierung des Führungsnachwuchses wird in 
Teil B Frauenförderplan 2014 eingegangen.    
 
 
 
3.10 Weiterentwicklung der Führungskräftefortbildun g  
 
Die Führungskräfteentwicklung bleibt ein wichtiges Thema der Personalentwicklung. Das Fortbil- 
dungsangebot für Führungskräfte wurde inzwischen in sbesondere für neue Führungskräfte aus- 
geweitet, die ab 2014 eine Reihe von Seminaren abso lvieren, sobald eine Führungsposition neu 
übernommen wird. Inhalt der Schulungen ist auch die  Vermittlung einer geschlechtergerechten 
Sichtweise und damit verbundene Handlungsoptionen. 
 
Darüber hinaus wird seit 2013 ein Coaching für neue  Führungskräfte angeboten, welches gut an- 
genommen wird. Ziel ist die Unterstützung einer neu en Führungskraft in der ersten Zeit der neuen 
Tätigkeit. Zusätzlich können Führungsfortbildungen bei externen Veranstaltern aus allgemeinen 
Fortbildungsmitteln finanziert werden, da sich inte rne Veranstaltungen nicht für alle Fortbildungs- 
bedarfe eignen. Weiterhin im Angebot sind Führungsk räftezirkel, die sowohl organisationsbezo- 
gen, als auch ämterübergreifend bei entsprechender Nachfrage eingerichtet werden.  
 
Insgesamt hat sich die Teilnahme an Führungsfortbil dungen nach einem Einbruch in 2010 wieder 
stabilisiert. In 2010 musste das Fortbildungsangebo t für Führungskräfte im Rahmen der Haus- 
haltskonsolidierung etwas eingeschränkt werden, die  Mittel für die interne Fortbildung wurden da- 
nach jedoch wieder erhöht. Durch die Erweiterung des Angebotes für neue Führungskräfte werden 
die Teilnahmen voraussichtlich weiter steigen. Im R ahmen der Beschlussfassung zur Europäi- 
schen Charta zur Gleichstellung von Männern und Fra uen auf lokaler Ebene wurde zum Thema 
Aufstiegsunterstützung für Frauen ebenfalls ein Auf trag erteilt. Weitere Informationen dazu folgen 
im Frauenförderplan 2014 – 2016 (s. Teil B).

24 
 
 
Tabelle 11 : Anzahl der Teilnahmen an Fortbildungen zum Thema „Führungsleistung“  
 
Jahr  gesamt  m w Frauenquote % 
2010 85 45 40 47,06 
2011 138 60 78 56,62 
2012 123 48 75 60,98 
2013 127 76 51 40,16 
gesamt  473  229  244  51,59  
 
 
 
3.11  Fortbildung 
 
Fortbildungen werden bei der Stadtverwaltung sowohl  über die Fachämter, als auch fachübergrei- 
fend durch das Personal- und Organisationsamt in Ko operation mit der Volkshochschule organi- 
siert.  
 
Die nachfolgenden Tabellen geben die Teilnahmen der  fachübergreifenden Fortbildung wieder. 
Dabei sind die Teilnehmerzahlen der Jahre 2010 und 2011 erhöht, weil in diesen Zeiträumen ein 
Fortbildungsangebot zur Gesundheitsprävention in al len städt. Kindertageseinrichtungen durchge- 
führt wurde und die Mitarbeiter/innen des Jobcenter s Münster im Jahr 2011 zum Übergang in die 
kommunale Trägerschaft umfassend geschult wurden. D a außerdem die Grundschulungen für 
Evakuierungs- und Brandschutzhelfer in den Jahren 2012 und 2013 nicht mehr in großem Umfang 
erforderlich waren, haben sich die Teilnehmerzahlen in diesen Jahren etwas verringert. 
 
Tabelle12: Anzahl der Teilnahmen an internen Fortbi ldungsveranstaltungen (ohne Füh- 
rungskräftefortbildungen und ohne Schulungen zur Informationstechnologie- IT)  
 
Jahr  gesamt  m w Frauenquote % 
2010 1008 455 553 54,86 
2011 948 266 682 71,94 
2012 657 257 400 60,88 
2013 696 210 487 69,67 
gesamt  3.309  1.188  2.122  64,13  
 
Im Bereich der IT-Fortbildungen wurde das Angebot i n den Jahren 2012 und 2013 auf ein Grund- 
angebot zurückgeführt. Hintergrund dafür ist die verwaltungsweite Umstellung von MS Office 2003 
auf MS Office 2010 zwischen Ende 2013 und Frühjahr 2014. Für diese Umstellung wurden bereits 
Multiplikatoren in jedem Amt geschult. Darüber hina us steht  im Jahr 2014 neben interaktiven Hil- 
fen ein umfangreiches Kontingent an Umstiegsschulun gen für die verschiedenen Office 2010 Pro- 
gramme zur Verfügung. 
 
 
Tabelle 13: Anzahl der Teilnahmen an internen IT-Schulungen 
 
Jahr  gesamt  m w Frauenquote % 
2010 525 193 332 63,24 
2011 509 149 360 70,73 
2012 213 79 134 62,91 
2013 421 150 271 64,37 
gesamt  1.668  571  1.097  65,77  
 
Sowohl Tabelle 11 als auch Tabelle 12 zeigen, dass der Frauenanteil bei den berücksichtigten 
Fortbildungen deutlich über 50% liegt. Im Vergleich zum Bericht für 2004 – 2009 hat sich die Frau-

25 
enquote noch einmal erhöht (Tabelle 11 vormals 60,6 3% gesamt, Tabelle 12 vormals 52,36% ge- 
samt). Vor diesem Hintergrund wird in den künftigen  Berichterstattungen auf die obigen Tabellen 
verzichtet und nur noch über relevante Veränderungen berichtet werden.   
 
3.12 Fortbildungsreihe Bäder: Schutz vor sexueller Belästigung 
 
Die Seminare zum Schutz vor sexueller Belästigung f ür Mitarbeiter/innen in den städtischen Frei- 
und Hallenbädern werden in Absprache mit dem Sporta mt angeboten und regelmäßig durchge- 
führt. Die letzte Veranstaltung fand im Jahr 2012 s tatt, eine erneute Durchführung ist in 2014 ge- 
plant, wenn ausreichend Nachfrage für die Fortbildungen besteht. 
 
3.13 Geschlechterparitätische Entsendung in Gremien  durch die Verwaltung  
 
Laut § 12 (4) des Landesgleichstellungsgesetzes NRW  ist die Umsetzung der Bestimmungen zur 
Gremienbesetzung in den Frauenförderplan aufzunehme n. Zum vorangegangenen Frauenförder- 
plan 2010 – 2012 (Teil A Bericht) wurde der Bericht  zu den Gremien in Form der Berichtsvorlage 
V/0356/2011 nachgereicht.  
 
Die Liste der Gremien mit der entsprechenden Aufteilung nach weiblichen und männlichen Mitglie- 
dern enthält zum 31.12.2013 118 Gremien, von denen viele nur mit einer Person besetzt werden. 
An dieser Stelle beschränken wir uns auf die beispi elhafte Darstellung von elf Gremien. Weiterge- 
hende Informationen können aber gerne bei den Verfasserinnen des Frauenförderplan angefordert 
werden.  
 
0
2
4
6
8
10 
12 
14 
Personenzahl 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
Gremium 
Anzahl weiblicher u. männlicher Mitglieder ausgewählter Gremien 
Frauen 
Männer 
 
Legende:  
Gremien  (die Nummerierung entspricht den Ziffern der Tabelle):  
 
1) Aufsichtsrat Halle Münsterland GmbH 
2) Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 
3) Aufsichtsrat Westfälische Bauindustrie GmbH 
4) Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
5) Aufsichtsrat Wohn + Stadtbau GmbH 
6) Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft Große Lodden m bH 
7) Beirat für Klimaschutz 
8) Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
9) Beirat für Stadtgestaltung 
10) Beirat nach dem Landschaftsgesetz 
11) Zweckverbandsversammlung Sparkasse Münsterland-Ost 
 
In Teil B, Frauenförderplan 2014 – 2016, wird das T hema Gremienbesetzung noch einmal aufge- 
griffen.

26 
 
3.14 Betriebskindergarten 
 
Seit Sommer 1997 bietet die Stadt Münster ihren Mit arbeiterinnen und Mitarbeitern „Betriebskin- 
dergartenplätze“ für ihre Kinder in der AWO-Kindert ragesstätte an der Fürstenbergstrasse an. In 
der Einrichtung stehen insgesamt 35 Plätze (davon 2 0 Plätze für Kinder über 3 Jahren und 15 
Plätze für Kinder ab dem 4. Lebensmonat) zur Verfüg ung.  Hiervon können durch die Stadt Müns- 
ter max. 15 Plätze belegt werden. Zielsetzung der B ereitstellung von Betriebskindergartenplätzen 
ist es, den „Rückkehrern/innen“ den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern.  
 
Tabelle 14: Entwicklung der Belegungszahlen für die Stadt Münster 
(Stand jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres) 
 
Kindergartenjahr Kinder 
unter 3 Jahren 
Kinder 
über 3 Jahren 
belegte Plätze 
insgesamt 
2010/11 13 2 15 
2011/12 11 4 15 
2012/13 3 12 15 
 
Nachdem für das Kindergartenjahr 2010/2011 die Anme ldezahlen zum Betriebskindergarten ge- 
genüber den Vorjahren rückläufig war, haben sich di e Anmeldezahlen ab dem Kindergartenjahr 
2011/2012 deutlich gesteigert. Der Großteil der Anm eldungen betrifft die Aufnahme der Kinder 
unter 3 Jahren. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergab e der Kita-Plätze werden jedes Jahr kurz- 
fristig einige Anträge von den Erziehungsberechtigt en zurückgenommen, da sie zwischenzeitlich 
eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit für ihre Kinder finden konnten. 
 
Für das Kindergartenjahr 2010/2011 konnten sieben n eue Betriebskindergartenplätze vergeben 
und somit alle vorhandenen Anmeldungen berücksichti gt werden. Dagegen stand für die Kinder- 
gartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 jeweils nur ein  Platz zur neuen Vergabe zur Verfügung. 
Dies führte dazu, dass einige Anträge von den Erzie hungsberechtigten abgelehnt werden muss- 
ten.  
 
In der AWO-Kindertagesstätte werden die „Betriebski ndergartenkinder“ nach Vollendung des 3. 
Lebensjahres im Gegensatz zu früheren Jahren kaum n och abgemeldet, um bis zum Beginn der 
Schulpflicht eine wohnortnahe Einrichtung zu besuch en. Vielmehr verbleiben die „Betriebskinder- 
gartenkinder“ zumeist von der Aufnahme in der Kita bis zum Schulbeginn in der Einrichtung. Hier- 
durch ergibt sich, dass die meisten zu vergebenden Betriebskindergartenplätze für U3 Kinder an- 
geboten werden können.  
 
Für das Kita-Jahr 2014/2015 können nach dem jetzige n Stand fünf neue Plätze vergeben werden. 
Hierfür liegen bereits jetzt 13 Anmeldungen vor. Di es verdeutlicht, dass auch nach dem erfolgten 
Ausbau der Kita-Plätze aufgrund des Rechtsanspruche s der Kinder ab dem 1. Lebensjahr weiter- 
hin der Bedarf für die Betriebskindergartenplätze besteht.  
 
 
3.15  Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den städtischen  
Gesellschaften 
 
Am 27.6.2012, Vorlage Nr. V/0408/2012, hat der Hauptausschuss den Beschluss gefasst, dass die 
entsandten Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Gesellschaften darauf hinwirken sollen, dass in 
den Gesellschaften Frauenförderpläne entsprechend d en Vorgaben des § 6 Landesgleichstel- 
lungsgesetz (LGG) aufgestellt werden. Weitere Grund lage dieses Anliegens war die europäische 
Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, die am 19.10.2011 vom Rat 
der Stadt Münster verabschiedet wurde.

27 
Des Weiteren hat der Hauptausschuss den Beschluss g efasst, dass bei einer anstehenden Ände- 
rung der jeweiligen Gesellschaftsverträge der städt ischen Gesellschaften, die Anwendung des 
LGG in diese verankert werden soll. 
 
Die Beteiligungsverwaltung hat bei den strategisch wichtigen städtischen  Gesellschaften im Jahr 
2012 eine Abfrage über ihre Maßnahmen zur Frauenför derung sowie über Maßnahmen zur Ver- 
einbarkeit von Familie und Beruf durchgeführt. Ebenfalls wurde den Gesellschaften mitgeteilt, dass 
sie zukünftig regelmäßig der Beteiligungsverwaltung  zu dem Sachverhalt Bericht erstatten müs- 
sen. Eine systematische Auswertung der Berichte der  Gesellschaften aus dem Jahr 2012 und ins- 
besondere eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen zur Frauenförderung in den städtischen 
Gesellschaften in den Folgejahren, ist von der Bete iligungsverwaltung aufgrund mangelnder Per- 
sonalkapazitäten leider nicht erfolgt. 
 
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des LGG in den Satzungen der Gesellschaften stellten sich 
rechtliche Fragen, die in einem ersten Ansatz mit der für Fragen der Verwaltungsführung zuständi- 
gen Juristin erörtert worden sind. Auch diese Frage n konnten aufgrund von personellen Engpäs- 
sen in der Beteiligungsverwaltung noch nicht abschl ießend geklärt werden, so dass eine Veranke- 
rung in den Gesellschaftsverträgen der Gesellschaft en bisher noch nicht stattgefunden hat. Das 
Thema „Frauenförderung bei städtischen Beteiligungen“ ist als Daueraufgabe auch Bestandteil des 
zweiten Aktionsplans zur Europäischen Charta. Eine Berichterstattung zu dieser Themenstellung 
wird künftig im Rahmen der Chartaberichte erfolgen.  
 
 
3.16 Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter 
 
Zu den im Frauenförderplan 2010 - 2012 durch politi sche Beschlüsse vereinbarten Maßnahmen 
gehörten Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von f amilienorientierten Vätern. Dazu fand im 
Oktober 2012 ein Workshop für teil- oder vollzeitarbeitende Väter und Väter, die die Elternzeit aktiv 
genutzt haben, statt.  Der Workshop hatte zum Ziel einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen 
und die Akzeptanz von familienorientierten Vätern zu erhöhen. 
 
Der Workshop stieß auf ein reges Interesse. Bericht et wurden sowohl positive als auch negative 
Erfahrungen. Diese decken sich zu großen Teilen mit  den Erfahrungen von Frauen. Allerdings 
scheint die Akzeptanz familienorientierter Väter du rch Kollegen und Führungskräfte auch von der 
Berufsgruppe abhängig zu sein. Es scheint so zu sei n, dass die Akzeptanz in klassisch "männli- 
chen" Berufsgruppen deutlich geringer ist als bei B erufsgruppen mit hohem Frauenanteil - was 
nicht verwunderlich ist und die Realität der Gesell schaft widerspiegelt. Insofern müssen weitere 
Anstrengungen unternommen werden, um die Akzeptanz von familienorientierten Vätern zu erhö- 
hen. Dieses Thema wird in Teil B unter Punkt 4.2.2.4 noch einmal aufgegriffen.

28 
3.17 Arbeit in Teilzeit 
Tabelle 15: Teilzeit/Altersteilzeit 11  getrennt nach Besoldungs- u. Vergütungsgruppen;  
Stichtag 31.12.2013 
BesGr/Ent -geltgr. G/ 
Entgeltgr. S gesamt männlich weiblich Frauenquote  
B2 / A16  0 0 0 0,00% 
A15  1 1 0 0,00% 
A14  8 3 5 62,50% 
A13 h.D.  6 1 5 83,33% 
G15 8 0 8 100,00% 
G14 9 0 9 100,00% 
G13  21 3 18 85,71% 
Summe: 53 8 45 84,91% 
A13 gD 3 2 1 33,33% 
A12  24 11 13 54,17% 
A11  65 6 59 90,77% 
A10  79 4 75 94,94% 
A09 g.D.  1 0 1 100,00% 
G12 17 6 11 64,71% 
G11 53 11 42 79,25% 
G10 40 8 32 80,00% 
G09 118 38 80 67,80% 
S18 2 1 1 50,00% 
S17 7 3 4 57,14% 
S16 0 0 0 0,00% 
S15 11 1 10 90,91% 
S14 9 1 8 88,89% 
S13 5 0 5 100,00% 
S12 92 5 87 94,57% 
S11 16 6 10 62,50% 
S10 3 0 3 100,00% 
NVBÜHNE, B, 2B 11 6 5 45,45% 
Summe: 556 109 447 80,40% 
A09 mDFn3 2 1 1 50,00% 
A09 mD 17 4 13 76,47% 
A8  66 1 65 98,48% 
A7 15 0 15 100,00% 
A6 2 1 1 50,00% 
G09V 35 10 25 71,43% 
G08 78 5 73 93,59% 
G07 10 8 2 20,00% 
G06 194 11 183 94,33% 
G05 80 8 72 90,00% 
G04 39 4 35 89,74% 
G03 58 27 31 53,45% 
G02 119 5 114 95,80% 
G01 19 7 12 63,16% 
S8 55 2 53 96,36% 
S7 1 0 1 100,00% 
S6 220 16 204 92,73% 
S4 18 0 18 100,00% 
S3 24 0 24 100,00% 
Summe: 1052 110 942 89,54% 
gesamt: 1661 227 1434 86,33% 
                                            
11  Altersteilzeit ohne Beschäftigte in der Freistellungsphase; im Hinblick auf eine noch bessere Aussagekraft wird zum 
nächsten Frauenförderplan eine getrennte Erfassung und Auswertung der Bereiche Teilzeit und Altersteilzeit vorgenom- 
men werden.

29 
 
 
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, di e in Teilzeit bzw. Altersteilzeit arbeiten, hat sic h 
im Vergleich zum Stichtag 31.12.2009 erhöht (heute 1.661 Beschäftigte; damals 1.529 Beschäftig- 
te). Der Frauenanteil ist etwas angestiegen (2013: 86,91% Frauen; 2009: 83,91% Frauen) und 
liegt in allen Laufbahnen – zum Teil deutlich – übe r 80%. Die Teilbarkeit der Stellen ist bei der 
Stadt Münster hoch. In der Regel wird auf die Teilb arkeit auch in den Stellenausschreibungen hin- 
gewiesen. Hinweise, dass das berufliche Fortkommen aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit 
beeinträchtigt sein könnte, gibt es nicht. Derzeit prüft die Verwaltung zudem, inwieweit die Über- 
nahme von Führungspositionen von in Teilzeit Beschäftigten ausgebaut werden kann.  
 
Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten differenziert nach der Höhe der Wochenstunden stellt sich wir 
folgt dar (s. Tabelle 15). Hier ist im Vergleich zu r Erhebung für 2009 ein Trend zu weniger unter- 
hälftiger und mehr vollzeitnaher Beschäftigung zu e rkennen. Dieser Trend ist insbesondere aus 
Sicht der Frauenförderung hinsichtlich der erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche erfreu- 
lich.  
 
Tabelle 16 : Übersicht über Teilzeitformen 12 ; Stichtag 31.12.2013 
 
Arbeitszeit/Woche gesamt m w Frauenquote  
unter 19,25 292 54 238 81,51%  
19,25 - 20,99 563 63 500 88,81%  
21,00 - 25,99 300 30 270 90,00%  
26,00 - 30,99 281 37 244 86,83%  
31,00 - 38,99 225 43 182 80,89%  
gesamt 1661 227 1434 86,33%  
 
           Altersteilzeit 13  
Tabelle 17: Mitarbeiter/innen in Altersteilzeit zum Stichtag 31.12.2013 
 
Laufbahn gesamt m w Frauenquote 
Höherer Dienst 13 11 2 15,38% 
Gehobener Dienst 40 29 11 27,50% 
Mittlerer Dienst 59 30 29 49,15% 
gesamt 112 70 42 37,50% 
 
 
                                            
12  ohne geringfügig Beschäftigte 
13  Zahlen enthalten: Blockmodell Arbeitsphase, Blockmodell Freiphase, Phase des Teilzeitmodells 50/50

30 
B Programm für Chancengleichheit/Frauenförderplan 2014-2016 
 
1. Präambel 
 
Der Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Münste r wird auf Grundlage des Landesgleichstel- 
lungsgesetzes NW (LGG) für die Jahre 2014 bis 2016 fortgeschrieben. Die wirkungsvolle Umset- 
zung der Frauenförderung wird als gesamtstädtische Aufgabe definiert.  
 
Die Stadt Münster sieht sich in der Pflicht,  
 
• eine Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, 
 
und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
 
• eine gerechte Verteilung von beruflichen Chancen, 
 
• eine beschäftigtengerechte flexible Arbeitsplatz- und Arbeitszeitorganisation und 
 
• die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 
zu erwirken 
. 
 
Diesen Zielen dienen alle in diesem Frauenförderplan festgelegten Grundsätze und Maßnahmen.   
 
 
 
2. Struktur und Fokus des Frauenförderplans 2014 – 2016 
 
Chancengleichheit herzustellen und zu wahren und ge zielt Frauenförderung als Bestandteil zu- 
kunftsorientierter Personalentwicklung zu gestalten sind komplexe Aufträge, die aus der Organisa- 
tionsentwicklung und der Personalentwicklung des Sy stems Verwaltung erwachsen müssen, um 
langfristig wirksam zu sein. Alle dazugehörenden ko nkreten Umsetzungsmaßnahmen sind zudem 
eng mit der Personalbewirtschaftung und dem Persona leinsatz verbunden. Auch wechselseitige 
Zusammenhänge und Einflüsse müssen dabei betrachtet werden.

31 
 
 
Schaubild:  
Chancengleichheit/ Frauenförderung 
im Aufgabenfeld 
 Personal und Organisation  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Organisationsentwicklung 
Personalentwicklung 
Chancengleichheit/ Frauen- 
förderung 
Telearbeit 
Organisationsuntersuchungen 
Rückkehrkonzept 
Führungskräfteentwicklung 
Führungsnachwuchskräfte 
Stellenplan  
Geringfügig Beschäftigte 
Information und Kommunikation 
Arbeitszeit und - lage 
Mentoring 
Frauen  in Berufsfeue rwehr  
Personalauswahlverfahren 
Väter  
Personaleinsatz

32 
 
Die Stadtverwaltung Münster verfolgt schon seit vielen Jahren in großer Breite und Tiefe gleichstel- 
lungsorientierte Maßnahmen und Angebote, u. a. Leis tungen des Frauenbüros im Rahmen des 
Produkts 1.04.01 „Gleichstellung in der Stadtverwal tung“, die Umsetzung der Frauenförderpläne, 
Aktionspläne zur Europäischen Charta der Gleichstel lung von Männern und Frauen auf lokaler 
Ebene, Zertifizierung als familienfreundliche Verwa ltung, das neue Personalentwicklungskonzept 
usw. Der Standard der Stadtverwaltung bezüglich der  Ziele der Frauenförderung ist schon heute 
hoch. Ziel des Frauenförderplans 2014 – 2016 ist es , die bereits vorhandenen Maßnahmen und 
Angebote weiterzuentwickeln, an aktuelle Bedarfe anzupassen, zu evaluieren und zu kommunizie- 
ren.  
 
Konzepte, Maßnahmen, Projekte und dienstliche Verei nbarungen zur Chancengleichheit, Frauen- 
förderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf k önnen ihre Wirkung nur strukturell und nach- 
haltig entfalten, wenn sie allen Beschäftigten, Füh rungskräften und verantwortlichen Akteuren aus 
den Querschnittsbereichen bekannt sind und von allen Beteiligten auch aktiv angewandt werden.  
 
Vor diesem Hintergrund werden eine Bestandsaufnahme und eine systematische, benutzerfreund- 
liche Darstellung der zur Förderung der Chancengleichheit und Frauenförderung sowie zur Verein- 
barkeit von Beruf und Familie in der Stadtverwaltun g getroffenen Regelungen und geschaffenen 
Strukturen erfolgen.  Es soll als dauerhafte Grundlage ein Forum entstehe n, dass allen Beschäftig- 
ten der Stadtverwaltung sowohl einen Überblick über das vorhandene Angebot gibt, als auch Kon- 
zepte und Informationsmaterial leicht abrufbar mach t bzw. Ansprechpartner/innen für bestimmte 
Themen und Fragestellungen benennt (s. 4.1). 
 
Des Weiteren konzentriert sich der neue Frauenförde rplan auf zwei Aufgabenschwerpunkte. Zum 
einen wird der Fokus auf die Organisationsentwicklu ng als Fundament für zielgerichtete Personal- 
entwicklung und damit als wichtige Grundlage für di e Herstellung von Chancengleichheit und zum 
anderen auf die Sicherung des Fachkräftebedarfs mit den im Weiteren aufgeführten Handlungsbe- 
reichen gelegt. Die Fokussierung erfolgt im Interes se einer deutlichen Profilierung einzelner 
Gleichstellungsziele sowie einer Ressourcen schonen den Wahrnehmung der Aufgaben . Wichtiger 
Leitgedanke für diesen Frauenförderplan ist dabei, dass eine nachhaltige Wirkung für die Frauen- 
förderung und die Chancengleichheit am besten errei cht werden kann, wenn Ziele und Maßnah- 
men in die vorhandenen Arbeitsweisen und Strukturen  der öffentlichen Verwaltung systematisch 
eingebunden werden (s. 4.2). 
 
Vorab werden gem. § 6 (2) LGG die Prognosedaten und  Orientierungszahlen für die quantitativen 
Veränderungsmöglichkeiten in der Geschlechterverteilung der einzelnen Besoldungs- und Entgelt- 
gruppen dargestellt und über die Gremienbesetzung berichtet (s 3).

33 
3. Quantitative Veränderungsmöglichkeiten 
 
3.1 Prognosedaten und Orientierungsmarken für den Zeitraum 2014-2016  
 
Tabelle 18: Prognosedaten und Orientierungsmarken für den Zeitraum 2014 – 2016 
 
  
BesGr/Entgeltg. 
G/Entgeltgr. S 
Gesamtzahl Angestellte/  
Beamte Stichtag 2013 
Prognose 
Ausscheiden  
Gesamt 2014 
- 2016 
Prognose Angestellte/ Be- 
amte 
2014 - 2016 
männlich 
weiblich 
gesamt 
Frauen-quote 
männlich 
weiblich 
gesamt 
männlich 
weiblich 
gesamt 
Maximal  
erreich- 
bare 
Frauen- 
quote 
(= Orien- 
tierungs- 
marke) 
B 10 1 0 1 0,00%  1 0 1 0 1 1 100,00%  
B 7 1 0 1 0,00%  1 0 1 0    1 1 100,00%  
B 6 0 1 1 100,00%  0 0 0 0 1 1 100,00%  
B 5 3 0 3 0,00%  1 0 1 2 1 3 33,33% 
Sonderverträge 7 2 9 22,22%  1 0 1 6 3 9 33,33% 
Summe: 12 3 15 20,00%  1 0 1 11 4 15 26,67% 
B2 / A16  12 3 15 20,00%  0 0 0 12 3 15 20,00% 
A15  28 9 37 24,32%  4 1 5 24 13 37 35,14% 
A14  31 9 40 22,50%  4 0 4 27 13 40 32,50% 
A13hD  16 12 28 42,86%  0 1 1 16 12 28 42,86% 
G15 18 17 35 48,57%  1 1 2 17 18 35 51,43% 
G14 24 24 48 50,00%  2 0 2 21 26 47 55,32% 
G13 33 35 68 51,47%  4 0 4 29 39 68 57,35% 
Summe: 162 109 271 40,22%  15 3 18 146 124 270 45,93% 
13gD  45 14 59 23,73%  4 0 4 41 18 59 30,51% 
A12  111 34 145 23,45%  4 0 4 107 38 145 26,21% 
A11  86 102 188 54,26%  5 3 8 81 107 188 56,91% 
A10  35 127 162 78,40%  1 1 2 34 128 162 79,01% 
A09gD  7 10 17 58,82%  0 0 0 7 10 17 58,82% 
G12 62 25 87 28,74%  2 0 2 60 27 87 31,03% 
G11 106 82 188 43,62%  3 3 6 103 85 188 45,21% 
G10 90 60 150 40,00%  5 0 5 85 65 150 43,33% 
G09 109 187 296 63,18%  0 0 0 109 187 296 63,18% 
S18 8 3 11 27,27%  1 0 1 7 4 11 36,36% 
S17 11 8 19 42,11%  3 0 3 8 11 19 57,89% 
S16 0 1 1 100,00%  0 0 0 0 1 1 100,00%  
S15 18 26 44 59,09%  1 1 2 17 27 44 61,36% 
S14 8 38 46 82,61%  0 0 0 8 38 46 82,61% 
S13 1 16 17 94,12%  0 0 0 1 16 17 94,12% 
S12 24 124 148 83,78%  0 0 0 24 124 148 38,78% 
S11 18 38 56 67,86%  0 1 1 18 38 56 67,86% 
S10 2 26 28 92,86%  0 0 0 2 26 28 92,86% 
NVBÜHNE, B, 2B 105 94 199 47,24%  4 0 4 101 98 199 49,25% 
Summe: 846 1015  1861  54,54%  33 9 42 813 1048  1861  56,31%

34 
BesGr/Entgeltg. 
G/Entgeltgr. S 
Gesamtzahl Angestellte/ 
Beamte Stichtag 2013 
Prognose 
Ausscheiden  
Gesamt 2014  
- 2016 
Prognose Angestellte/ Be-
amte 
2014 - 2016 
männlich 
weiblich 
gesamt 
Frauen-quote 
männlich 
weiblich 
gesamt 
männlich 
weiblich 
gesamt 
Maximal  
erreich- 
bare 
Frauen- 
quote 
(= Orien- 
tierungs- 
marke) 
A09mD Fn3 40 2 42 4,76%  2 0 2 38 4 42 9,52% 
A09mD   100 30 130 23,08%  5 1 6 95 35 130 26,92% 
A8  100 106 206 51,46%  1 3 4 99 107 206 51,94% 
A7 93 19 112 16,96%  0 0 0 93 19 112 16,96% 
A6 2 1 3 33,33%  0 0 0 2 1 3 33,33% 
G09V 114 61 175 34,86%  10 5 15 104 71 175 40,57% 
G08 91 183 274 66,79%  3 2 5 88 186 274 67,88% 
G07 87 9 96 9,38%  6 0 6 81 15 96 15,63% 
G06 306 313 619 50,57%  9 5 14 297 322 619 52,02% 
G05 216 129 345 37,39%  6 5 11 210 135 345 39,13% 
G04 164 43 207 20,77%  1 1 2 163 44 207 21,26% 
G03 43 44 87 50,57%  1 0 1 42 45 87 51,72% 
G02 6 122 128 95,31%  0 14  14 6 122 128 95,31% 
G01 7 12 19 63,16%  2 0 2 5 14 19 73,68% 
S8 3 62 65 95,38%  0 1 1 3 62 65 95,38% 
S7 1 7 8 87,50%  0 0 0 1 7 8 87,50% 
S6 24 342 366 93,44%  0 1 1 24 342 366 93,44% 
S4 1 50 51 98,04%  0 0 0 1 50 51 98,04% 
S3 5 64 69 92,75%  0 0 0 5 64 69 92,75% 
Summe: 1403  1599  3002  53,26%  46 38  84 1357  1645  3002  54,80% 
Insgesamt: 2423  2726  5149  52,94%  94  50  144  2329  2819  5148  54,76% 
 
 
Der linke Teil dieser Tabelle „Gesamtzahl Angestellte/Beamte Stichtag 2013“ wurde bereits in „Teil 
A Bericht“ analysiert. Darüber hinaus enthält die obige Tabelle eine Prognose der im Berichtszeit- 
raum altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheid enden Beschäftigten der Stadtverwaltung 
(„Prognose Ausscheiden Gesamt 2014 – 2016“). Bei dem rechten Teil der Tabelle „Prognose An- 
gestellte/Beamte 2014 – 2016“ mit der maximal errei chbaren Frauenquote (=Orientierungsmarke) 
handelt es sich um ein theoretisches Rechenmodell mit folgenden Annahmen: 
 
• Alle durch altersbedingtes Ausscheiden frei werden den Stellen werden wieder besetzt. 
• Alle frei werdenden Stellen werden mit Frauen wied erbesetzt. 
 
Daraus ergibt sich als Orientierung die bis Ende 2016 theoretisch maximal erreichbare Frauenquo- 
te. 
 
Die Entgeltgruppen/Besoldungsgruppe G12, S18 und A12 stehen aufgrund der Tatsache, dass der 
Frauenanteil im Verhältnis zu den vorangehenden Gru ppen deutlich absinkt, besonders im Fokus  
bezüglich der Frauenförderung. Die Tabelle macht de utlich, dass hier in den nächsten Jahren 
leichte Steigerungen der Frauenquote aufgrund des altersbedingten Freiwerdens von Stellen theo- 
retisch möglich werden. Außer den o. g. Annahmen is t jedoch zu berücksichtigen, dass bei der 
Entscheidung über die Wiederbesetzung einer Stelle die Frauenquote nur dann eine Rolle spielen 
kann, wenn mehrere Bewerber/innen gleich geeignet sind. Zudem kann die Frauenquote sich auch 
durch Beförderungen und Höhergruppierungen veränder n. Diese können auch ohne Stellenwech-

35 
sel erfolgen. Auf mögliche Ursachen für die relativ  niedrige Frauenquote in den o. g. Besoldungs-
/Entgeltgruppen wurde bereits in Teil A eingegangen . Die Problematik wird in diesem Frauenför- 
derplan im Zusammenhang mit der Rolle der Organisat ionsentwicklung mit dem Ziel einer struktu- 
rellen Lösung erneut aufgegriffen (s. 4.2.1).  
 
3.2 Besetzung von Gremien 
 
Im Rahmen des Beschlusses des zweiten Aktionsplans 2013 – 2015 zur Europäischen Charta zur 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler E bene am 02.04.2014 hat der Rat der Stadt 
Münster sich bezüglich der paritätischen Besetzung von Gremien wie folgt verpflichtet: 
 
„Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitgliede r die Erwartung, dass sie bei der Besetzung 
von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie be i der Besetzung der Aufsichtsräte aller 
städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissen- 
haft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Ge setze geschlechterparitätisch besetzen 
werden.  
 
In allen Beschlussvorlagen des Rates, mit denen Gre mienbesetzungen vorgenommen werden, 
wird § 12 LGG benannt und werden die Ratsmitglieder  sowie die entsendenden Einrichtungen 
bzw. Gremien auf die Vorgaben aufmerksam gemacht. 
 Wenn Vorschlagslisten dennoch kein aus- 
gewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, wird di e „Entsendestelle“ nochmals erinnert. Sank- 
tionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandeln bestehen jedo ch nicht. Die Landesregierung ist derzeit 
bestrebt, das Thema Gremienbesetzungen im Rahmen de r Novellierung des LGG neu zu struktu- 
rieren.“14  
 
 
4. Personelle und organisatorische Maßnahmen zur Ve rbesserung der Gleichstellung und 
zur Frauenförderung 
 
4.1 Systematische Information und Kommunikation zu Themen rund um Chancen- 
gleichheit und Vereinbarkeit von Familie, Beruf und  Privatleben als dauerhafte Grund- 
lage  
 
In der Stadtverwaltung Münster wurde in einem Zeitr aum von fast drei Jahrzehnten ein komplexes 
System vielfältiger Regelungen und Vereinbarungen g etroffen, die in der täglichen Praxis eine 
wichtige Grundlage für konkrete Maßnahmen zur Fraue nförderung, zur Verbesserung der Verein- 
barkeit von Beruf und Familie und zur Arbeitssituat ion in Bereichen, in denen überwiegend Frauen 
beschäftigt sind, beitragen. Dazu gehören vielfälti ge Arbeitszeitregelungen, die grundständige 
„Teilbarkeit“ jeder Stelle, Betriebskindergartenplä tze, weitgehende Regelungen zur Pflegezeit, 
Stellenpräsentationen und v. a. m. Eine Vielzahl de r im Landesgleichstellungsgesetz beschriebe- 
nen Handlungsfelder wird damit schon umfasst. Ihre volle Wirkung können diese Bausteine der 
Chancengleichheit jedoch nur erzielen, wenn das Ges amtsystem für alle erkennbar ist und Mitar- 
beiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte und Per sonalverantwortliche diese Regelungen ken- 
nen und jeweils anwenden bzw. nutzen (können). In d er Laufzeit dieses Frauenförderplans soll 
deshalb ein entsprechendes Informationssystem entwickelt und etabliert werden.  
 
Folgende Ziele werden mit dem Informationssystem verfolgt: 
 
/head2right Information der Beschäftigten verbessern und Trans parenz herstellen; den Beschäftig- 
ten eindeutige und nachprüfbare Informationen über ihre Ansprüche, Rechte und Pflich- 
ten geben, 
/head2right zuverlässige Informationsgrundlagen für die Ämter schaffen, um einen einheitlichen 
Umgang mit den Anfragen/Wünschen der Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter zu gewähr- 
leisten, 
                                            
14  s. Handlungsfeld „1. Die politische Rolle der Kommune“, Aufgabe 2 des o. g. Aktionsplans

36 
/head2right das notwendige Wissensmanagement rund um die Theme n „Vereinbarkeit“ und „Chan- 
cengleichheit“ aufbauen, damit bei personellen Wech seln Informationseinbrüche ver- 
mieden werden, 
/head2right die vielfältigen in der Stadtverwaltung geltenden Regelungen und Vereinbarungen zur 
Chancengleichheit und Frauenförderung besser bewerben. 
 
Eine (tabellarische) Darstellung der Themen, Konzep te, Regelungen und gesetzlichen Grundla- 
gen, die im Informationssystem enthalten sind, wird wesentlicher und regelmäßig wiederkehrender 
Bestandteil künftiger Frauenförderpläne sein. Sie bildet die bereits für Frauenförderung und Chan- 
cengleichheit geschaffenen Standards in der Verwaltung und deren Weiterentwicklung  ab. 
 
Diese Bestandsaufnahme des Status quo soll Grundlag e einer entsprechenden Darstellung im 
Intranet sein. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  ohne PC-Arbeitsplatz wird eine adäquate Zu- 
griffsmöglichkeit auf die Informationen erarbeitet. Bezogen auf die Stadtverwaltung als Arbeitgebe- 
rin sollen auf dieser Grundlage auch geeignete Informationen über das Internet abrufbar sein.  
 
 
 
4.2 Maßnahmenschwerpunkte für den Zeitraum 2014-201 6 
 
Auf der Grundlage der Analyse der quantitativen Dat en und vor dem Hintergrund der aktuellen 
Rahmenbedingungen in der Stadtverwaltung (Neuaufstellung der Personalentwicklung, Haushalts- 
konsolidierung) und der gesellschaftspolitischen Ra hmenbedingungen (demographischer Wandel, 
Fachkräftebedarf) wird der Fokus zur Verbesserung d er Frauenförderung und Chancengleichheit 
für den Zeitraum 2014 - 2016 auf folgende Maßnahmen gerichtet.  
 
 
4.2.1 Organisationsentwicklung im Hinblick auf Sich erung und Beförderung der Chan- 
cengleichheit und Frauenförderung  
 
In der Laufzeit dieses Frauenförderplans soll eine Betrachtung - und wo nötig Weiterentwicklung - 
von Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Sicherung und Beförderung der 
Chancengleichheit und Frauenförderung im Spannungsfeld mit dem Stellenplanverfahren und dem 
Personaleinsatz erfolgen. Interessant sind hierbei insbesondere Maßnahmen, die die Entgelt- bzw. 
Besoldungsgruppen betreffen, in denen die quantitative Analyse ein deutliches Absinken der Frau- 
enquote im Vergleich zur vorangehenden Entgelt- bzw. Tarifgruppe anzeigt (A12, G12, S18).  
  
Der Stellenplan der Stadtverwaltung enthält verbind lich alle Stellenwerte. Zur Organisationsent- 
wicklung mit möglichen Stellenwertänderungen – und damit mit Bedeutung für die Ziele der Frau- 
enförderung - gibt es zwei Auslöser. Zum einen könn en strukturelle Veränderungen nötig sein. 
Diese werden vorgenommen, wenn neue Stellen oder  O rganisationseinheiten entstehen bzw. 
wenn eine Änderung der Zuschnitte von Organisations einheiten, z. B. durch Fusionen angezeigt 
ist. Zum anderen können Aufgabenänderungen durch ne u hinzukommende Aufgaben, eine verän- 
derte Bedeutung von Aufgaben oder sonstige Gründe zu Stellenwerterhöhungen führen. 
 
Folgende Verfahren dienen schon heute dazu, einen g leichberechtigten Zugang von Frauen und 
Männern bei der Besetzung höherwertiger Stellen infolge von organisatorischen Veränderungen zu 
sichern: 
 
Zum einen kann der Oberbürgermeister im Rahmen sein er Organisationskompetenz strukturelle 
Veränderungen verfügen, die in der Konsequenz Auswi rkungen auf Stellenwerte haben können.  
Diese sind in einer Organisationsverfügung festzust ellen. Die entstehenden Stellenwertänderun- 
gen fließen dann in das jährliche Stellenplanverfah ren ein.  Es muss dabei sicher gestellt werden, 
dass hierbei die Chancengleichheit gewahrt wird: 
 
• Stellenplanverfahren

37 
Schon jetzt wird im Ämteranschreiben zum Stellenpla nverfahren darauf hingewiesen, dass Aufga- 
benveränderungen, die zu einer Veränderung des Stel lenwertes führen können, geschlechtsneut- 
ral und teilzeitunabhängig vorzunehmen sind. Ämter stehen bereits in der Pflicht, bei Stellenhe- 
bungsanträgen für Stellen in Bereichen mit in Eignu ng, Befähigung und fachlicher Leistung glei- 
chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu begründen , warum sie die Stellenhebung ggf. für einen 
männlichen Mitarbeiter beantragen. Diese Gründe wer den im Stellenplanverfahren zwischen dem 
Personal- und Organisationsamt und dem Frauenbüro erörtert. Die Begründungspflicht hat das Ziel 
bei den Führungskräften das notwendige Bewusstsein für geschlechtersensibles Handeln und die 
Überprüfung der eigenen ggf. stereotypen Wahrnehmun g zu fördern. Die bisherigen Erfahrungen 
zeigen jedoch, dass hier einschlägige Fortbildungen notwendig sind, die im Rahmen der im Perso- 
nalentwicklungskonzept vorgesehenen Führungskräftes chulungen und dieses Frauenförderplans 
umgesetzt werden müssen.  
 
• Faktische Stellenwertveränderungen ohne Organisati onsverfügung 
 
Es ist in der Stadtverwaltung geregelt, dass in Fäl len, in denen sich Stellenwerte aufgrund von 
Aufgabenentwicklungen ohne vorgehende Organisations verfügung ergeben, ein Antrag an das 
Personal- und Organisationsamt zu richten ist.  In diesem Antrag sind die wesentlichen Änderun- 
gen im Arbeitsinhalt unter Beifügung einer neuen Arbeitsplatzbeschreibung darzustellen. Damit die 
personelle Besetzung dann chancengleich realisiert werden kann, wird künftig grundsätzlich, ins- 
besondere bei kurzfristig nötiger Übernahme von Auf gaben, eine Aufgabenzuordnung, die evtl. 
eine Höherwertigkeit der Stelle nach sich zieht, un ter Vorbehalt geschehen.  Die Ämter werden 
darauf hingewiesen, dass eine endgültige Aufgabenzu ordnung bei eingeschätzter Höherwertigkeit 
der Aufgabe erst dann geschehen kann, wenn dies dur ch den nächsten Stellenplan fixiert ist und 
die Chancengleichheit im anschließenden Verfahren gewahrt wird.   
 
Dieses neue Vorgehen wird allen Ämtern durch das Pe rsonal- und Organisationsamt mitgeteilt. 
Zudem werden die Vorschläge zum Stellenplan und die Ergebnisse der Bewertung beim Personal- 
und Organisationsamt nachvollziehbar und systematisch dokumentiert. 
 
Die hier beschriebenen Grundsätze und Maßnahmen im Rahmen der Organisationsentwicklung  
sollen zu einer Verbesserung der Frauenförderung  i n den „kritischen“ Besoldungs- und Entgelt- 
gruppen beitragen. Dabei sind die Konsequenzen dies er Vorgehensweise insbesondere für Ar- 
beitsergebnisse, für einzelne betroffene Beschäftig te, für Teamentwicklungsprozesse und für die 
Attraktivität und Kultur der Verwaltung genau zu beobachten und ggf. anzupassen.  
 
• Führungspositionen und Führen in Teilzeit 
 
Es erfolgen relativ wenige Bewerbungen von Frauen auf A12/G12-Stellen. Die Verwaltung prüft, ob 
es Änderungsansätze hinsichtlich der Rahmenbedingun gen für Führungsstellen gibt, um diese 
auch für 
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Familienaufgab en  attraktiver zu machen.  Auf der ei- 
nen Seite sollen die Erwartungen der Stadtverwaltun g Münster an Führungskräfte überprüft, kri- 
tisch hinterfragt und neu formuliert werden.  Auf der anderen Seite sollen die Erwartungen von po - 
tentiell für diese Stellen infrage kommende Frauen recherchiert und die Umsetzbarkeit der Vorstel- 
lungen überprüft werden. In diesem Rahmen wird auch  die Möglichkeit, Führungsfunktionen in 
Teilzeit wahrzunehmen, weiter verfolgt.  
 
• Führungsnachwuchs 
 
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Personalentwicklu ngskonzeptes wird die Führungsnach- 
wuchsförderung neu konzipiert bzw. weiterentwickelt  (s. auch 4.2.2.1). Frauenförderung und Ge- 
schlechtergerechtigkeit sind als Prämissen der Ziel e und Schwerpunkte des Personalentwick- 
lungskonzepts definiert. Zudem gibt es seit Anfang 2014 einen ämterübergreifenden Arbeitskreis 
zum Themenbereich Führung und Führungsnachwuchs.

38 
In diesem Rahmen wird auch der im zweiten Aktionsplan zur Europäischen Charta formulierte Auf- 
trag Nr. 11 „Aufstiegsunterstützung für Frauen – Ko mpetenzentwicklung Führung und Leitung“ 
aufgegriffen.  
 
• Führungsfortbildung und Verwaltungskultur 
 
Sensibilisierung für und Kompetenzerweiterung in Fr agen geschlechtersensibler Führung werden 
begleitend Bestandteil der ebenfalls derzeit zu übe rarbeitenden Führungskräftefortbildung sein.  
Auch die Weiterentwicklung der Verwaltungskultur mu ss bezüglich der Wahrung unterschiedlicher 
Bedürfnisse und Interessenlagen die Geschlechtergerechtigkeit und ihre Bedeutung für die berufli- 
che Weiterentwicklung berücksichtigen.  
 
 
 
4.2.2 Fachkräftebedarf sichern 
 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Altersstruktur der Beschäftigten in der 
Stadtverwaltung liegt ein weiterer Schwerpunkt dies es Frauenförderplans bei der Sicherung des 
Fachkräftebedarfs mit den im Folgenden beschriebene n Handlungsfeldern. Die Handlungsfelder 
werden unter dem Gesichtspunkt der Perspektiven, di e sich daraus für Chancengleichheit und 
Frauenförderung ergeben, beschrieben. Auch das Them a „Sicherung des Fachkräftebedarfs“ ist 
wichtiger Bestandteil des neuen Personalentwicklungskonzepts.   
 
4.2.2.1 Führungsnachwuchsförderung 
 
Wie auch schon in 2013 wird im Fortbildungsprogramm  2014 die Veranstaltung: „Führung, eine 
Aufgabe für mich?!“ angeboten. Die Veranstaltung bi etet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die 
Möglichkeit, sich darüber klar zu werden, ob sie ei ne Führungsrolle anstreben möchten. Für das 
Jahr 2014 sind bislang (Stand: 10.04.2014) 16 Mitar beiter/innen angemeldet, davon 12 Frauen, 
das entspricht einer Frauenquote von 75%. 
 
Das interne städtische Fortbildungsprogramm enthält  seit 2014 das Qualifizierungsprogramm „In 
Zukunft führen“. Mit diesem  Programm sollen Nachwuchskräfte, die planen eine Führungsaufgabe 
zu übernehmen, für den internen Arbeitsmarkt der St adtverwaltung mit einem mehrere Module 
umfassenden Programm qualifiziert werden. Als nächs ter Schritt werden die Voraussetzungen für 
eine Teilnahme und das Auswahlverfahren festgelegt,  wobei dieses in Zusammenarbeit mit den 
Fachämtern geschieht. Eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter wird dabei angestrebt.  
 
Eine weitere Option, um die Übernahme von Führungsp ositionen durch Frauen zu befördern, ist 
das Erproben von Modellen zu „Führen in Teilzeit“. Leider ist es in der jüngeren Vergangenheit 
mehrfach vorgekommen, dass Frauen die ihnen angebot enen Führungspositionen abgelehnt ha- 
ben und weiterhin Stellen ohne Führungsverantwortun g wahrnehmen möchten. In diesem Zusam- 
menhang ist auch zu überlegen, ob und wie die Attra ktivität von Führungsstellen erhöht werden 
kann. (s. auch Nr. 11 Europäische Charta und Punkt 4.2.1) 
 
 
4.2.2.2 Rückkehrkonzept 
 
Seit 2009 gibt es das „Rückkehrkonzept für die Stad tverwaltung Münster“. Ziel dieses Konzeptes 
ist es, den Weggang in eine und den Wiedereinstieg nach einer Elternzeit/Beurlaubung strukturiert 
zu gestalten. Auf der einen Seite soll die Bindung der Beschäftigten an die Verwaltung  z. B. durch  
Telearbeitsangebote und Informationsweitergabe  erhalten werden. Die Motivation und Zufrieden- 
heit der Rückkehrenden soll durch diesen Prozess z. B. durch Teilnahme an Fortbildungen und an 
Veranstaltungen der Fachämter gefördert werden. Auf  der anderen Seite wird auf den Erhalt oder  
eine rechtzeitige Qualifikation für eine den Anford erungen entsprechende Leistungsfähigkeit hin- 
gewirkt. Hierzu wurden in dem Konzept die Verantwor tlichkeiten der verschiedenen Akteure be- 
nannt und konkrete Aufgaben in den einzelnen Phasen von Beurlaubungsbeginn bis zum erfolgten 
Wiedereinstieg mit den entsprechenden Zuständigkeiten festgelegt. Die Anwendung und die Quali-

39 
tät der Umsetzung dieses Konzepts wurden bisher nic ht strukturiert erhoben, so dass über die Ef- 
fektivität des Konzepts bisher keine Aussagen getroffen werden können. 
 
In der Laufzeit dieses Frauenförderplans sollen des halb eine Evaluation und eine Weiterentwick- 
lung des Rückkehrkonzepts erfolgen. Die Anwendung d es Konzeptes ist Führungsaufgabe. Eine 
stärkere Präsenz des Themas und eine Implementierun g der Anwendung werden durch gezielte 
Aufnahme des Themas in Führungskräfteschulungen, z. B. im Rahmen des neuen Führungsnach- 
wuchsprogramms gefördert. Insbesondere sollen Mitar beiterinnen und Mitarbeiter künftig vor Be- 
ginn der Beurlaubung durch ihre Führungskräfte über  die verschiedenen Rückkehr- und Arbeits- 
zeitmodelle (z. B. Telearbeit, unterhälftige Beschä ftigung) und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. 
Betriebskindergarten, Beratung durch das Informationsbüro Pflege) informiert werden.   
 
Gleichzeitig wird ein System entwickelt, dass bei j edem Fall von Elternzeit/Beurlaubungen eine 
automatisierte Information für Führungskraft und Mi tarbeiter/in sowie entsprechende Kontrollver- 
fahren gewährleistet. 
 
 
4.2.2.3 Abbau geringfügiger Beschäftigungen 
 
 
Tabelle 19: Geringfügig Beschäftigte; Stichtag 31.12.2013  
 
Bereich gesamt w m Frauenquote 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 201 126 75 62,69% 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 711 514 197 72,29% 
Sonstige Bereiche 59 31 28 52,54% 
Gesamt 971 671 300 69,10% 
 
Die Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten betrug  am 31.12.2009  849 Personen. Sie hat sich 
zum 31.12.2013 um 122 Personen auf 971 geringfügig Beschäftigte erhöht. Der Frauenanteil ist 
von 68,20% in 2009 auf 69,10% in 2013 gestiegen.  
 
Die Beschäftigung auf einer Niedrigteilzeitstelle g eht häufig mit einer Befristung des Arbeitsver- 
hältnisses einher. Zudem ist die Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte freiwillig und wird 
nicht von allen Beschäftigen wahrgenommen. Die geri ngfügig Beschäftigten der Stadtverwaltung 
Münster werden ausdrücklich auf die Folgen eines Ve rzichts auf Beiträge zur Rentenversicherung 
hingewiesen. Eine Verpflichtung der Beschäftigten d urch die Verwaltung, von der Möglichkeit der 
freiwilligen Rentenversicherung Gebrauch zu machen, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.   
 
 
Ziel ist es, die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse perspektivisch zu  reduzieren. Es 
wird angestrebt - wo möglich - die Aufgaben so zu b ündeln, dass Vollzeit- bzw. Teilzeitstellen ent- 
stehen. Es sollen in diesem Zusammenhang Fragen bez üglich der Möglichkeit von Stellenbewer- 
tungen und der Überführung in den TVöD-SuE geklärt werden. Auch die Befristungssituation bei 
den Niedrigteilzeitstellen soll in diesem Zusammenhang thematisiert werden.  
 
 
4.2.2.4 Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter 
 
Aufbauend auf den Ergebnissen des ersten Workshops für Väter werden im Zusammenhang mit 
der Re-Auditierung des Labels berufundfamilie die I nformations- und Unterstützungsbedarfe von 
Vätern sowie die notwendigen Fortbildungsbedarfe vo n Führungskräften im Zusammenhang mit 
der Wirkung von Geschlechterstereotypen in den Foku s genommen. Begleitend wird dazu eine

40 
Projektgruppe interessierter Väter eingerichtet. Di e dort erarbeiteten Vorschläge werden im Rah- 
men der Personalentwicklung berücksichtigt.  
 
 
4.2.2.5 Telearbeit 
 
Die Zahl der Telearbeitsplätze soll in den kommende n Jahren weiter erhöht werden. Hierzu bedarf 
es zum einen weiterer technischer und organisatoris cher Anpassungen, die allerdings nur sukzes- 
sive angegangen werden können und somit mittelfrist ig zum Ziel führen. Zum anderen benötigen  
Führungskräfte Informationen und Unterstützung, um aktiv zu auch individuellen Telearbeitslösun- 
gen beizutragen.  
 
Das Personal- und Organisationsamt wird den Ausbau der Telearbeit weiterhin fördern und dabei 
folgende Eckpunkte einbeziehen: 
 
• Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten gemeinsam mit den Ämtern und Einrichtungen, 
die der Einführung oder Ausweitung von Telearbeitsplätzen positiv gegenüber stehen 
• aktive und nachhaltige Informationspolitik (Werbun g)  
• Beratung und Unterstützung insbesondere in den Ämt ern und Einrichtungen, die für 
sich zunächst keine Möglichkeit zur Einführung von alternierender Telearbeit erkennen.  
• Priorisierung von potentiellen Telearbeitsplätzen bei der Einführung von E-Akte und Do- 
kumentenmanagementsystem 
• Anpassung der Dienstvereinbarung zur Telearbeit mi t Blick auf die gewonnenen Er- 
kenntnisse aus der Praxis. Anpassungen sind zum Bei spiel hinsichtlich einer Flexibili- 
sierung der Verteilung der Arbeitstage zu Hause und  im Büro (bisher: alternierend, d.h. 
im täglichen Wechsel) und des Anteils der regelmäßi gen Arbeitszeit zu Hause (bisher: 
50% - Anteil) denkbar. Die bisher im Vordergrund st ehenden wirtschaftlichen Aspekte 
der Telearbeit (z. B. durch desk-sharing), sollen u m die Betrachtung der Komponente 
Familienfreundlichkeit bzw. Vereinbarkeit von Beruf und Familie erweitert werden.  
 
 
4.2.2.6  Frauen in der Feuerwehr 
 
Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster sind z urzeit trotz der bisherigen Bemühungen noch 
keine Frauen beschäftigt. Mehr Chancengleichheit fü r Frauen wird auch durch einen besseren 
Zugang von Frauen zu männerdominierten Berufsfelder n geschaffen. Deshalb hat das Dezernat 
für Bürgerservice, Personal, Organisation, Ordnung,  Brandschutz und IT im zweiten Aktionsplans 
zur Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männ ern und Frauen auf lokaler Ebene für die 
Jahre 2013 - 2015 einen Aktionsschwerpunkt auf das Thema Frauen in der Feuerwehr gelegt.  
 
Durch neue zielgruppenorientierte Angebote in der Ö ffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr soll der 
Zugang für Frauen zur Berufsfeuerwehr verbessert we rden. In den Jahren 2014 und 2015 sollen 
Veranstaltungen für junge Frauen in Handwerksberufe n und weibliche Mitglieder der Freiwilligen 
Feuerwehren (auch aus der Stadtregion) in Kooperati on mit den Berufschulen, den Kammern und 
Innungen angeboten werden. Der Charakter der Verans taltung sollte in etwa dem "Girls’Day" ent- 
sprechen, jedoch der Altersgruppe angepasst sein. B ei einem Erfolg der Veranstaltung soll das 
Angebot verstetigt und ggf. intensiviert werden. 
 
Auf der Internetseite der Feuerwehr Münster wird in  Kürze ein gesondertes Angebot zum Thema 
„Frauen in der Feuerwehr“ eingerichtet. Darin soll noch einmal detailliert das Auswahlverfahren für 
die Berufsfeuerwehr beschrieben, sowie Berichte von  und über Mädchen und Frauen in der Feu- 
erwehr platziert werden.   
 
Das Ziel, Frauen für die Feuerwehr Münster zu gewin nen, wird somit weiterhin breit gefächert ver- 
folgt.

41 
 
4.2.2.7 Reduzierung der Befristung von Arbeitsverträgen 
 
Die, insbesondere wiederholte, Befristung von Arbei tsverträgen ist für die betroffenen Beschäftig- 
ten in der Regel belastend. Die Verwaltung prüft wä hrend der Laufzeit dieses Frauenförderplans, 
ob die Befristungen von Arbeitsverträgen weiter red uziert werden können. Die Anzahl der befriste- 
ten Verträge und der erfolgten Entfristungen in den einzelnen Verwaltungsbereichen werden ermit- 
telt und daraus ggf. Handlungsbedarfe abgeleitet. Z iel ist eine längerfristige Bindung bereits ge- 
wonnener Beschäftigter.  
 
 
 
 
C Umsetzung des Programms für Chancengleichheit – Begleitende 
 
Maßnahmen 
 
1. Informations- und Fortbildungsaufgaben 
Grundsätzlich ist bezogen auf die Realisierung der Ziele des Programms eine entsprechende fach- 
liche und nachvollziehbare Information für die vera ntwortlichen Führungskräfte notwendig. Das 
Programm für Chancengleichheit muss allen Führungsk räften zur Kenntnis gegeben werden. Es 
soll Bestandteil von Dezernats-, Amts und Teambespr echungen sein.  Das Personal- und Organi- 
sationsamt  und das Frauenbüro bieten für die einzelnen Arbeits bereiche Informationsgespräche 
an. 
 
2. Veröffentlichung 
Das Programm für Chancengleichheit wird im Intranet  sowie im Internet 
(www.muenster.de/stadt/frauenbuero) und als Broschüre veröffentlicht. 
 
3. In Kraft treten 
Das Programm für Chancengleichheit, Frauenförderpla n 2014 – 2016, tritt mit Beschlussfassung 
durch den Rat in Kraft.

Beschlussvorlage

2011 Zeichen

V/0487/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Programm für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan 2010 - 2012 (inkl. 2013) und 
Frauenförderplan 2014 - 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.08.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
09.09.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
                     und E-Government Vorberatung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014   Rat                                                                                                            Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
 
1. Der Bericht zum Frauenförderplan 2010 -2012 (inkl. 2013), (s. Anlage Teil A), wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Der Frauenförderplan 2014 - 2016 (siehe Anlage Teil B) wird beschlossen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 5 a) Landesgleichstellungsgese tz vom 20.11.1999 ist die Stadt Münster verpflichtet, 
nach Ablauf des Frauenförderplans einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchg e-
führten Maßnahmen zu erstellen und gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans 
vorzulegen.   
 
Am 07.07.2010 wurde der Frauenförderplan 2010 - 2012 der Stadtverwaltung durch den Rat b e-
schlossen. Gleichzeitig mit dem folgenden Bericht zu den Ergebnissen des Frauenförderplans  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0487/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Köckemann 
Ruf: 
492-1188 
E-Mail: 
Koeckemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0487/2014 
2010 - 2012 wird dem Rat jetzt die Fortschreibung für 2014 – 2016 zur Kennt nis und zur B e-
schlussfassung vorgelegt. Der Bericht bezieht aufgrund der verspäteten Erstellung der Fortschre i-
bung des Frauenförderplans 2010 - 2012 auch das Jahr 2013 mit ein.  
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez.  
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
„Programm für Chancengleichheit“: Frauenförderplan 2014 – 2016 inkl. Bericht zum Frauen-
förderplan 2010 – 2012 (inkl. 2013)

Beratungsverlauf (4)

23.09.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Vorberatung
Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 10.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Fürstenbergstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0487/2014
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37