V/0610/2014
Übernahme dreier Ausfallbürgschaften für die Stiftungen Magdalenenhospital und Siverdes
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Anlage: Entwurf einer Ausfallbürgschaft
2671 Zeichen
ENTWURF
Anlage
Kontonummer: xxx xxx xxx
Bürgschaftserklärung
Die Stadt Münster
(im folgenden Bürge genannt) übernimmt gemäß der Ratsentscheidung vom xx.xx.xx gegenüber der
xxxxx
(im folgenden Bank genannt)
für die
xxxxx
(im folgenden Hauptschuldner genannt)
eine Ausfallbürgschaft für de n mit Vertrag vom XX.XX.2014 gewährten Kredit in Höhe von insgesamt
EUR xxx.xxx.xxx (in Worten: EURO xxxxxxxxxx) bis zu einem Höchstbetrag von EUR xxx.xxx.xxx
(in Worten: EURO xxxxxxxxxxxxxx).
Für die Übernahme der Bürgschaft gelten die nachstehenden Bedingungen:
1. Die Bürgschaft ist an die Laufzeit des Kredites mit der Kontonummer xxx xxx xxx gebunden.
2. Die Bürgschaft erstreckt sich im Rahmen des Höchstbetrages auch auf vereinbarte Zinsen,
Verzugszinsen sowie alle Nebenkosten.
3. Die Bank ist befugt, den Erlös von Sicherheiten und Zahlungen des Hauptschuldners oder anderer
Verpflichteter zunächst auf den den Kreditbetrag übersteigenden Teil ihrer Forderungen zu
verrechnen.
4. Erklärungen der Bank, die sich auf die Bürgschaft beziehen, sind dem Bürgen mittels Einschreiben
zuzustellen. Mündliche Mitteilungen sind nicht rechtswirksam. Die Bank ist ferner verpflichtet, für
den Fall, dass der Hauptschuldner mit Zins -, Tilgungs- oder anderen Leistungen in Verzug gerät,
dies und die Höhe der R ückstände innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit dem Bürgen
schriftlich mitzuteilen. Kommt die Bank dieser Mitteilungspflicht nicht nach, wird der Bürge von der
Bürgschaftsverpflichtung für die nicht gemeldeten rückständigen Beträge befreit.
5. Der Ausfall in Höhe des noch nicht getilgten Kredites zuzüglich Zinsen und Kosten gilt frühestens
als festgestellt,
a) wenn und soweit die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners durch Eröffnung des
Insolvenzverfahrens oder durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf sonstige Weise
erwiesen ist und nennenswerte Eingänge aus der Verwertung von Sicherheiten, die nach Maßgabe
des mit dem Hauptschuldner abgeschlossenen Schuldscheines gestellt werden, nicht oder nicht
mehr zu erwarten sind; zu den Sicherheiten, die vor Feststellung des Ausfalls zu verwerten sind,
gehören auch etwaige weitere für den Kredit gegebene Bürgschaften;
b) wenn ein fälliger Zins - oder Tilgungsbetrag spätestens nach sechs Monaten – gerechnet vom
Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige über die rü ckständigen Beträge beim Bürgen – in Höhe der
dann nicht gezahlten oder noch nicht beigetriebenen Beträge nicht eingegangen ist.
6. Gerichtsstand für Klagen aus der Bürgschaft ist Münster.
Münster,
I.V.
Lewe Reinkemeier
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beschlussvorlage
3695 Zeichen
V/0610/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Übernahme dreier Ausfallbürgschaften für die Stiftungen Magdalenenhospital und Siverdes Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In Anwendung der Satzung zur kommunalen Bürgschaftsregelung der Stadt Münster (Vorlage V/0624/2009) werden folgende wesentliche Punkte zu Einzelbürgschaften der Stadt Münster b e- schlossen: Der Übernahme dreier Ausfallbürgschaften für die kommunal verwalteten Stiftungen Magdalene n- hospital und Si verdes mit einem Höchstbetrag von 80% der Kreditsumme zur Besicherung der Umschuldung von drei Krediten mit einem Nennwert von a) 278.000 € b) 1.367.600 € c) 761.600 € wird zugestimmt. Die Bürgschaften sind begrenzt auf die Laufzeit des Darlehens. Es wird eine Bürgschaftsprovision i.H.v. 0,5 v. H. vom jeweiligen Restkapital zum Jahresende festgesetzt. Begründung: a) Für den Umbau und der Erweiterung des Altenzentrums Klarastift hat die Stiftung Magdal e- nenhospital im Jahr 1993 ein Kredit aufgenommen. Die aktuelle Zinsbindung läuft zum 30.09.2014 aus. Nach dieser Frist wird die noch verbleibende Restschuld in Höhe von 278.000 € entweder fällig oder eine Umschuldung des Vertrags zu neuen, dann aktuellen Zinskonditionen kann vereinbart werden. b) Für den Umbau und die Erweiterung (u. a. Wachkoma -Station) des Altenzentrums Klarastift Vorlagen-Nr.: V/0610/2014 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 20.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0610/2014 hat die Stiftung Magdalenenhospital im Jahr 2004 ein Kredit aufgenommen. Die Zinsbindung läuft zum 30.12.2014 aus. Nach dieser Frist wird die noch verbleibende Restschuld in Höhe von 1.367.600€ € entweder fällig oder eine Umschuldung des Vertrags zu neuen, dann aktuel- len Zinskonditionen kann vereinbart werden. c) Für die Finanzierung der 288-Wohnungen Coerde wurde über die Stiftung Siverdes seinerzeit durch die Eigentümergemeinschaft 288 -Wohnungen Münster Coerde ein Kredit aufgeno m- men. Die Zinsbindung läuft zum 30.09.2014 aus. Nach dieser Frist wird die noch verbleib ende Restschuld in Höhe von 761.600 € entweder fällig oder eine Umschuldung des Vertrags zu neuen, dann aktuellen Zinskonditionen kann vereinbart werden. Bisher wurden die Kreditgewährungen durch Gestellung einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Münster abgesichert. Auch bei den o.g. Umschuldungen wird eine Absicherung durch eine ko m- munale Ausfallbürgschaft gem. den Vorgaben des Ratsbeschlusses V/0694/2009 angestrebt. Durch die Gestellung der Ausfallbürgschaften bleiben der gemeinnützigen Stiftung im Ra hmen einer grundbuchrechtlichen Sicherung Gerichts-, Notarkosten und höhere Zinsen erspart. Für die Übernahme der Ausfallbürgschaften wird gem. Ratsbeschluss V/0624/2009 ein marktübl i- ches Entgelt i.H.v. 0,5 v. H. erhoben Es wird davon ausgegangen, dass di e Stadt Münster aus der Bürgschaft nicht in Anspruch g e- nommen wird. Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe p GO NRW hat der Rat der Stadt Münster über die Übernahme von Bürgschaften zu entscheiden. Die Stadt Münster ist zur Übernahme von Bürgschaften im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 87 Abs. 2 Satz 1 GO NRW berechtigt. Diese Voraussetzung wird als gegeben angesehen. Hinsichtlich der Bürgschaftsübernahme besteht gemäß § 87 Abs. 2 Satz 2 GO NRW eine Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Entwurf einer Ausfallbürgschaft
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0610/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37