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Vorgartenschutz in Bilderstöckchen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2104/2021 vom 01.06.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2104/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Vorgartenschutz in Bilderstöckchen Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann. Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt, umgehend für die folgenden Straßen in Bilderstöckchen Bebauungs- pläne aufzustellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten vor Versiegelung oder Umwandlung in Schotterflächen zu schützen. Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. Dies umfasst das Quartier südlich des Schiefersburger Weges, nämlich die  Ravensburger Straße  Reutlinger Straße  Uracher Straße  Hechinger Straße sowie folgende Straße nördlich des Schiefersburger Weges samt ggf. angrenzender Straßen mit ver- gleichbarer Bebauung, die unter den gleichen Bebauungsplan fallen:  Speyerer Straße  Ebernburgweg  Altleinigenweg. Die Erfahrungen der Stadt Korschenbroich mit ihrem Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärten, durch welches im Haushalt Gelder für Hauseigentümer*innen, die versiegelte Flächen in Grünflächen umwandeln – etwa Wildblumenwiesen oder Staudenbeete umgewandelt werden können, soll die Ver- waltung dabei berücksichtigen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 30.04.2021 gez. Siebert gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0768/2021 wird verwiesen.

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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