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V/0289/2018

Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Münster aufgrund der Einführung der Ehrenamtskarte NRW

Vorlagen 16.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 31

Beschlussvorlage

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Anlage2_V0289_2018

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Anlage1_V0289_2018

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4878 Zeichen

V/0289/2018 
V/0289/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Münster aufgrund der Einführung der 
Ehrenamtskarte NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der Entgeltor d-
nung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 16.12.2016. Die Änderungssatzung 
(Anlage 1) tritt zum 01.09.2018 mit Beginn des Studienjahres 2018/ 2019 in Kraft. 
2. Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten ab dem Studienjahr 2018/ 2019 eine Er-
mäßigung von 50 % für zwei Kurse oder Veranstaltungen je Studienjahr. 
3. Der Ermäßigungstatbestand für schwerbehinderte Personen wird vereinfacht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster zu erwarten.  
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Am 18.10.2017 hat der Rat der Stadt Münster die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Münster 
beschlossen und der Vorlage V/0513/2017 zugestimmt. 
 
In das Portfolio der Vergünstigungen sind aufgrund dieser Entscheidung auch Preisnachlässe bei 
kommunalen Angeboten aufzunehmen. Dabei sollen die örtlichen Vergünstigungen qualitativ hoch-
wertig sein, um die besondere Wertschätzung zu verdeutlichen, die mit der Ehrenamtskarte verbun-
den ist. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
16.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schild 
Telefon: 492-4314 
SchildC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0289/2018 
Die FreiwilligenAgentur Münster (FA), zuständig für die fachlich-konzeptionelle Steuerung des Einfüh-
rungsprozesses, hat angeregt, einen Preisnachlass für die Angebote der Volkshochschule aufzuneh-
men. 
Die Volkshochschule unterstützt diese Idee und schlägt vor, dass Inhaber/-innen der Ehrenamtskar-
te NRW zukünftig eine Ermäßigung von 50 % für zwei Kurse oder Veranstaltungen je Studienjahr 
erhalten. Dies gilt unabhängig von der Höhe der anfallenden Entgelte. Davon ausgeschlossen sind 
lediglich abschlussbezogene Lehrgänge, preisgebundene Prüfungen und bereits zu einem reduzier-
ten Preis angebotene Kurse (wie z. B. Deutsch als Fremdsprache). Ebenfalls nicht möglich ist die 
Gewährung des Preisnachlasses bei Veranstaltungen ohne Voranmeldung (z. B. Vorträgen). 
 
Die besondere Wertschätzung für die Ehrenamtlichen soll dadurch vermittelt werden, dass jährlich ein 
hoher Preisnachlass von 50 % für 2 Veranstaltungen nach Wahl gewährt wird.  
Dieser Preisnachlass wird als gesonderter Ermäßigungstatbestand in die Entgeltordnung aufgenom-
men und nicht in den Katalog der regelmäßigen Ermäßigungen aus wirtschaftlichen Gründen inte-
griert.  
 
2. Anpassung der Entgeltordnung 
 
Der Ermäßigungstatbestand für die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW wird mit dem neuen § 7 
in die Entgeltordnung aufgenommen. 
 
In § 6 der Entgeltordnung wird der Ermäßigungstatbestand für schwerbehinderte Personen dahinge-
hend vereinfacht, dass mit einem Grad von mindestens 50 % zukünftig - unabhängig von dem Bezug 
einer Erwerbsunfähigkeitsrente - eine Ermäßigung von 30 % gewährt wird. Begleitpersonen sind bei 
Kennzeichen B zukünftig frei. 
In der Vergangenheit gab es einzelne Beschwerden bezüglich des erforderlichen Bezugs einer Er-
werbsunfähigkeitsrente. Schwerbehinderte ohne Rentenanspruch seien finanziell im Einzelfall 
schlechter gestellt und könnten trotzdem keine Ermäßigung in Anspruch nehmen. Außerdem fehlte 
eine Regelung für Begleitpersonen, so dass jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden muss-
ten. 
Die Neuregelung entspricht der Praxis vieler Volkshochschulen und ist eine Vereinfachung für die 
Betroffenen beim Anmeldeverfahren. 
 
3. Finanzierung 
 
Das Nutzerverhalten bei der Ehrenamtskarte NRW zeigt, dass eventuelle Mindereinnahmen durch 
die Inanspruchnahme von Vergünstigungen häufig dadurch kompensiert werden, dass gleichzeitig 
eine in vollem Umfang zahlungspflichtige Begleitperson angemeldet wird.  
Das belegt auch die landesweite Nutzerbefragung zur Ehrenamtskarte NRW aus dem Jahr 2016. 
 
Die Inanspruchnahme des Ermäßigungstatbestands ist auf 2 Kurse pro Studienjahr je Karteninha-
ber/-in begrenzt und kann nicht bei mehrmonatigen Lehrgängen und preisgebundenen Prüfungen 
geltend gemacht werden.   
 
Mit der Aufnahme des Ermäßigungstatbestands in das Portfolio der Ehrenamtskarte NRW ist 
gleichzeitig auch ein Werbeeffekt für die Angebote der Volkshochschule verbunden, so dass ggf. 
Neukunden akquiriert werden können. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 3 - 
V/0289/2018 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster 
Anlage 2: Gegenüberstellung der Änderungen 
Anlage A

Anlage2_V0289_2018

2570 Zeichen

Anlage 2 
 
    §§ 6 und 7 neu         § 6 alt 
 
§ 6 
Ermäßigungen 
 
(1) 50 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen e rhalten Berechtigte, die 
 
o Leistungen nach dem SGB II, 
o Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 
o Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung n ach SGB XII 
o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz be ziehen oder  
o einen gültigen Münster-Pass vorlegen. 
 
(2) 30 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen e rhalten Berechtigte, die 
o im Bezug von Arbeitslosengeld stehen 
o schwerbehindert sind mit einem Grad von mindestens  50 % 
(Begleitperson frei bei Kennzeichen B) 
 
(3) 10 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen e rhalten  
o Studierende (unter 27 Jahre bei Vorlage des gültig en Nachweises) 
und  
o Schülerinnen und Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte 
Angebote speziell für Schülerinnen und Schüler handelt.   
 
(4) Die Ermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 gelt en nicht, wenn eine 
Förderung der beruflichen Bildung im Rahmen der Arbeitsförderung möglich 
ist. 
 
(5) Aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen sind Anträge auf Stundung, 
Ratenzahlung und Erlass möglich.  
 
§ 7 
Ehrenamtskarte NRW 
 
(1) Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine Ermäßigung von 50 % 
für zwei Kurse oder Veranstaltungen je Studienjahr (ohne Vorträge). 
 
(2) Die Ermäßigungsregelungen sind ausgeschlossen f ür Lehrgänge, Prüfungen 
sowie bereits zu einem reduzierten Preis angebotene Kurse. 
 
 
§ 6  
Ermäßigungen 
 
(1) 50 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen e rhalten Berechtigte, die 
 
o Leistungen nach dem SGB II, 
o Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 
o Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung n ach SGB XII 
o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz be ziehen oder  
o einen gültigen Münster-Pass vorlegen. 
 
(2) 30 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen e rhalten Berechtigte, die 
o im Bezug von Arbeitslosengeld stehen 
o schwerbehindert sind und Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und 
keine Ansprüche nach SGB XII haben.  
 
(3) 10 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen e rhalten Studierende (unter 
27 Jahre bei Vorlage des gültigen Nachweises) und Schülerinnen und 
Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte Angebote speziell für 
Schülerinnen und Schüler handelt.   
 
 
Die Ermäßigungen gelten nicht, wenn eine Förderung der beruflichen Bildung 
im Rahmen der Arbeitsförderung möglich ist. 
 
 
(4) Darüber hinaus sind aus persönlichen oder wirts chaftlichen Gründen Anträge 
auf Stundung, Ratenzahlung und Erlass möglich.

Anlage1_V0289_2018

2316 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der 
 
Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster 
 
 
Auf der Grundlage der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV. NRW 
2023) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetze s vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 
90), in Verbindung mit §§ 3, 14 der Satzung für die  Volkshochschule der Stadt Münster vom 
17.09.2015 (ABl. 2015 S. 162), hat der Rat der Stad t Münster am 04.07.2018 die folgende 
Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Vol kshochschule der Stadt Münster be- 
schlossen: 
 
 
Artikel 1 
 
§ 6 der Entgeltordnung für Volkshochschule der Stadt Münster wird wie folgt gefasst: 
 
§ 6 
Ermäßigungen 
 
(1) 50 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Berechtigte, die 
 
o Leistungen nach dem SGB II, 
o Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, 
o Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung n ach SGB XII 
o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz be ziehen oder  
o einen gültigen Münster-Pass vorlegen. 
 
(2) 30 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Berechtigte, die 
o im Bezug von Arbeitslosengeld stehen 
o schwerbehindert sind mit einem Grad von mindestens  50 % (Begleitperson 
frei bei Kennzeichen B) 
 
(3) 10 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erhalten  
o Studierende (unter 27 Jahre bei Vorlage des gültig en Nachweises) und  
o Schülerinnen und Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte Angebo- 
te speziell für Schülerinnen und Schüler handelt.   
 
(4) Die Ermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 gelt en nicht, wenn eine Förderung der 
beruflichen Bildung im Rahmen der Arbeitsförderung möglich ist. 
 
(5) Aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen sind Anträge auf Stundung, Raten- 
zahlung und Erlass möglich.  
 
Artikel 2 
 
Neu in die Satzung aufgenommen wird der folgende § 7: 
 
§ 7 
Ehrenamtskarte NRW 
 
(1) Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine  Ermäßigung von 50 % für 
zwei Kurse oder Veranstaltungen je Studienjahr (ohne Vorträge).  
(2) Die Ermäßigungsregelungen sind ausgeschlossen für L ehrgänge, Prüfungen sowie 
bereits zu einem reduzierten Preis angebotene Kurse.

Anlage 1 
 
 
Artikel 3 
 
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2018 in Kraft.

Anlage A

1779 Zeichen

Anlage A zur V/0289/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird ein Ermäßigungstatbestand für Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW in 
die Entgeltordnung für die Volkshochschule Münster aufgenommen. Außerdem wird die Ermäßi-
gungsregelung für schwerbehinderte Personen vereinfacht und an die gängige Praxis vieler 
Volkshochschulen angepasst. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
unterstützt.  
Teilziel ist die Förderung des lebensbegleitenden Lernens unabhängig von Alter, Herkunft, Welt-
anschauung, sozialer Situation sowie Geschlecht. Die Zielerreichung wird im Haushalt (PG 0402) 
mit der Zielkennzahl „Anteil der Personen mit Ermäßigung“ dokumentiert.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0402 Volkshochschule 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Kreisfreie Städte sind verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. 
Die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten wird durch das Pflichtangebot der Volkshoch-
schulen sichergestellt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0289/2018
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37