V/0370/2008
Bebauungsplan Nr. 484 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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Beschlussvorlage
4195 Zeichen
V/0370/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 484: Mecklenbeck - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 484 „Mecklen- beck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD“ wird wie folgt Beschluss gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 484 nicht gefolgt: 1.1 Der Anregung, im Zuge der Realisierung der Entlastungsstraße die Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen für eine benachbarte Kleingartenanlage zu errichten (Anlage 1, Punkt 4). 1.2 Der Anregung, eine im Bebauungsplan Nr. 412 als Kleingartenanlage festgesetzte Flä- che in Wohnbaufläche zu ändern, um im Gegenzug über die im Bebauungsplan Nr. 484 an der Schlautstiege vorgesehenen Wendeflächen für Müllfahrzeuge verfügen zu kön- nen (Anlage 1, Punkt 5). 1.3 Den Bedenken hinsichtlich möglicher Erschütterungen im Bereich des GAD- Rechen- zentrums (Anlage 1, Punkt 6). 1.4 Den Bedenken hinsichtlich möglicher Verkehrsstaus im Bereich der GAD- Zufahrten (Anlage 1, Punkt 6). 1.5 Der Kritik hinsichtlich einer mangelnden Berücksichtigung des GAD- Geländes bei der schalltechnischen Beurteilung (Anlage 1, Punkt 6). Vorlagen-Nr.: V/0370/2008 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Husmann Ruf: 492 61 57 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0370/2008 1.6 Der Kritik an einer Einschränkung der zu künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der GAD (Anlage 1, Punkt 6). 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 484 „Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD“ wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 484 tritt der Bebauungsplan Nr. 412 „Mecklen- beck – Ossenkampstiege / Schürbusch“ teilweise außer Kraft. II. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Begründung: 1. Der Rat der Stadt Münster hat am 14.07.2004 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 484 beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung wurde vom Rat am 13.10.2006 räumlich erweitert. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 08.01. bis zum 08.02.2007 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.6 Beschluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf des Bebauungsplans aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.6 nicht ge- ändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungs- plan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Der Bebauungsplan Nr. 484 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 412 „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Mit der Rechtskraft des neuen Plans tritt dieser Plan, soweit er vom neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festset- zungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungs- aufwandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplans erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 1,53 Mio. € geschätzt. Siehe hierzu auch Vorlage V/0896/2006 (Kenntnisnahme des Ent- wurfs). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0370-2008-Anlage-2-Begründung.pdf
61751 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0370/2008
BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 20
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan Nr. 484:
Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD
Inhalt Seite
1.
Geltungsbereich............................................................................................................................... 2
2. Planungsanlass ............................................................................................................................... 2
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ................................................................................... 2
4. Aufhebung von Bebauungsplänen .................................................................................................. 2
5. Räumliche und strukturelle Situation ............................................................................................... 3
6. Planungsziele .................................................................................................................................. 3
7. Inhalt des Bebauungsplanes ........................................................................................................... 3
7.1 Straßenverkehrsflächen...................................................................................................... 3
7.2 Öffentliche Grünflächen ...................................................................................................... 4
7.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft .......................................................................................................................... 4
7.4 Flächen für Versorgungsanlagen........................................................................................ 4
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ............................................. 4
8.1 Rahmen der Umweltprüfung............................................................................................... 4
8.2 Kurzdarstellung der Planung .............................................................................................. 5
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes............................................... 5
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .................................... 6
8.4.1 Menschen ............................................................................................................... 6
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt..............................................................10
8.4.3 Boden ................................................................................................................... 12
8.4.4 Wasser ................................................................................................................. 13
8.4.5 Klima / Luft............................................................................................................ 14
8.4.6 Landschaft ............................................................................................................ 14
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................... 15
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter..................................................................... 15
8.4.9 Zusammenfassung der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ................. 16
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)............................................... 16
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten............................................................................... 17
8.7 Überwachung (Monitoring) ............................................................................................... 18
8.8 Zusammenfassung ........................................................................................................... 18
9. Flächenbilanz................................................................................................................................. 19
10. Durchführungsmaßnahmen........................................................................................................... 19
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Bebauungsplan Nr. 484
Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen
Mecklenbecker Straße und GAD
BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 20
1. Geltungsbereich
Das Plangebiet erstreckt sich auf einen Bereich von ca. 50 bis 100 m Breite zwischen der Ein-
mündung der Ossenkampstiege in die Mecklenbecker St raße und der Zufahrt zur GAD im
Stadtteil Mecklenbeck. Südwestlich des Trassenverla ufs der Entlastungsstraße erstreckt sich
der Geltungsbereich bis zur Hofstelle Schlautstiege 32 auch auf die Straßenfläche der
Schlautstiege.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 484 liegen die folgenden
Grundstücke:
Gemarkung Münster,
Flur 217: Teile der Flurstücke 640, 701, 702
Flur 218: Flurstücke 179, 342, 344, 357, 385 – 390, 393, 494, 495, 498
Teile der Flurstücke 150, 356, 438, 487, 496, 499, 500
Flur 219: Teile der Flurstücke 30, 481, 503, 916, 9 17, 922
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Be bauungsplanes sind im Plan durch ei-
nen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.
2. Planungsanlass
Durch den Bebauungsplan Nr. 484: Mecklenbeck – Entl astungsstraße zwischen Mecklenbecker
Straße und GAD sollen die planungsrechtlichen Vorau ssetzungen zur Verlängerung der Ent-
lastungsstraße über das jetzige Ausbauende hinaus n ach Nordwesten mit einem Anschluss an
die Mecklenbecker Straße geschaffen werden. Durch d en Lückenschluss soll eine durchge-
hende Straßenverbindung zwischen Weseler Straße und Mecklenbecker Straße zur Entlastung
von Boeselagerstraße und Dingbängerweg (K 5) gescha ffen werden. Die Entlastungsstraße soll
die Funktion der K 5 übernehmen und der Dingbängerw eg zur Gemeindestraße abgestuft wer-
den.
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Entlastungsstraße Mecklenbeck ist im wirksamen Flächennutzungsplan als durchgehende
Straßenverbindung zwischen Weseler Straße und Meckl enbecker Straße in der Funktion als
sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläch ennutzungsplanes entsprechende Fest-
setzungen vor und ist somit aus ihm entwickelt.
4. Aufhebung von Bebauungsplänen
Der Bebauungsplan Nr. 484 erstreckt sich zwischen G AD- Zufahrt und Schlautstiege auf den
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungspl anes Nr. 412: Mecklenbeck – Ossen-
kampstiege / Schürbusch. Für den überplanten Teilbe reich tritt an die Stelle des alten Pla-
nungsrechtes der neue Bebauungsplan Nr. 484 und wir d zur neuen planungsrechtlichen Beur-
teilungsgrundlage. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 412
bleiben unverändert bestehen.
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5. Räumliche und strukturelle Situation
Im Bereich der geplanten Straßentrasse befinden sic h im Wesentlichen Grünland, Weiden und
Äcker. Innerhalb des Plangebietes verläuft die hist orische Wegeverbindung Schlautstiege, die
heute die Funktion einer wichtigen Geh- und Radwegv erbindung erfüllt. Im Verknüpfungsbe-
reich von Schlautstiege, Ossenkampstiege und Meckle nbecker Straße befindet sich im Bereich
der Weidefläche eine Altlast. Hierbei handelt es si ch um eine Verfüllung mit Boden, Bauschutt
und Hausmüll.
Das Landschaftsbild wird geprägt durch zwei nordöst lich parallel zur Straßentrasse verlaufende
110 kV – Freileitungen. Eine weitere 110 kV – Freil eitung verläuft in einem Abstand von ca. 80
m südwestlich der geplanten Straßentrasse. Nordwest lich der Mecklenbecker Straße befindet
sich das Landschaftsschutzgebiet Aatal. Südwestlich des Plangebietes befindet sich eine
Baumschule. Im Nordwesten grenzt an das Plangebiet die Wohnbebauung Ossenkampstiege.
6. Planungsziele
In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarisc hen Beschlüssen sollen mit dem Bebau-
ungsplan Nr. 484 die planungsrechtlichen Voraussetz ungen zur Verlängerung der vorhandenen
Stichstraße nach Nordwesten mit einem Anschluss an die Mecklenbecker Straße (K 2) ge-
schaffen werden. Die Straße soll in dieser Funktion als "Entlastungsstraße Mecklenbeck" die-
nen und sowohl die Boeselagerstraße als auch den Di ngbängerweg (K 5) entlasten. Die Ent-
lastungsstraße soll die Funktion der Kreisstraße K 5 übernehmen und der Dingbängerweg zur
Gemeindestraße abgestuft werden.
Verkehrliche Entwicklungen
Die Boeselagerstraße ist derzeit ca. mit 11.500 Kfz /24h und der Dingbängerweg mit ca. 11.600
Kfz/24h belastet. Für die Entlastungsstraße ist ein e Verkehrsbelastung von ca. 11.800 Kfz/24h
prognostiziert. Mit der Entlastungsstraße wird die Verkehrsbelastung im Prognosejahr 2015 auf
der Boeselagerstraße auf ca. 5000 Kfz/24h und auf d em Dingbängerweg auf ca. 7.000 Kfz/24h
reduziert. Die Verkehrsbelastung auf der Mecklenbec ker Straße wird von derzeit ca. 9.000
Kfz/24h nordöstlich der Entlastungsstraße auf ca. 1 1.200 Kfz/24h und südwestlich auf 13.000
Kfz/24h anwachsen. Für die Weseler Straße ist nordö stlich der Entlastungsstraße eine Ver-
kehrszunahme von derzeit 23.300 Kfz/24h auf ca. 26. 800 Kfz/24h und südwestlich der Entlas-
tungsstraße auf ca. 24.000 Kfz/24h prognostiziert.
Ohne den Bau der Entlastungsstraße würde die Verkeh rsbelastung auf der Boeselagerstraße
bis zum Jahr 2015 auf 12.800 Kfz/24h und auf dem Di ngbängerweg auf 13.000 Kfz/24h anstei-
gen.
7. Inhalt des Bebauungsplanes
7.1 Straßenverkehrsflächen
Der Bebauungsplan Nr. 484 beinhaltet die Festsetzun g der Verkehrsflächen zur Verlängerung
der vorhandenen Stichstraße zur GAD nach Nordwesten mit einem Anschluss an die Mecklen-
becker Straße (K 2).
Ab dem jetzigen Ausbauende der Entlastungsstraße wi rd der neu zu bauende Straßenabschnitt
mit einer Längsneigung von ca. 3,5 % in Einschnitts lage geführt, so dass im Querungsbereich
mit der Schlautstiege die Gradiente der Entlastungs straße ca. 3,70 m unter der vorhandenen
Geländeoberkante verläuft. Diese Einschnittslage bi ldet die Voraussetzung dafür, dass die
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BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 20
wichtige Schulwegverbindung Ossenkampstiege – Schla utstiege als Überführung über die Ent-
lastungsstraße ausgebildet werden kann. Der Fuß- un d Radweg erhält im Bereich der Überfüh-
rung über die Entlastungsstraße eine Längsneigung v on 4 %. Mit der Ausbildung als Überfüh-
rung wird dem Anspruch nach einer sicheren Querungs möglichkeit insbesondere für den Schü-
lerverkehr Rechnung getragen.
Die Verknüpfung von Entlastungsstraße und Mecklenbe cker Straße erfolgt mittels eines Kreis-
verkehrsplatzes.
Die Schlautstiege ist derzeit in Höhe der Hofstelle Haus Nr. 32 mit einer Pfahlsperre gegen un-
berechtigtes Durchfahren unterbrochen. Mit dem Bau der Fußgänger- und Radfahrerüberfüh-
rung wird die Sperre in den Bereich des Beginns der Radfahrerüberführung verlegt. Die Hof-
stelle Schlautstiege 32 wird zukünftig verkehrlich vom Dingbängerweg aus erschlossen. Damit
entfällt auch die derzeit mögliche Durchfahrt von Müllfahrzeugen zur Ossenkampstiege. Für das
Wenden von Müllfahrzeugen auf der Schlautstiege wei st der Bebauungsplan in Höhe der Hof-
stelle Schlautstiege 32 eine Wendefläche für Müllfahrzeuge aus.
Die Ossenkampstiege ist derzeit ebenfalls mit einer Pfahlsperre gegen unberechtigtes Durch-
fahren unterbrochen. Diese Sperre wird künftig am E nde der Radwegüberführung in Höhe des
Hauses Ossenkampstiege Nr. 112 vorgesehen, um die F uß- und Radwegebrücke gegen unbe-
rechtigtes Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu unter binden. Die Wohnbebauung Ossen-
kampstiege 96 bis 116 ist somit künftig mit dem Kra ftfahrzeug über die Echelmeyerstraße er-
reichbar.
7.2 Öffentliche Grünflächen
Der Bebauungsplan weist beiderseits der Entlastungsstraße öffentliche Grünflächen aus.
7.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Natur
und Landschaft
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch weist
im Bereich der neuen Straßentrasse eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus. Mit R echtskraft des neuen Bebauungsplanes
Nr. 484 endet diese Fläche künftig an der südwestli chen Abgrenzung der Verkehrsfläche für die
Entlastungsstraße.
7.4 Flächen für Versorgungsanlagen
An der nordöstlichen Plangebietsgrenze ist entsprec hend den Festsetzungen des Bebauungs-
planes Nr. 412 eine Fläche für ein Leitungsrecht zu gunsten der Erschließungsträger ausgewie-
sen.
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Bau GB ermittelten und bewerteten Belange
des Umweltschutzes sind im nachfolgenden Umweltberi cht zur Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 484 dargelegt. Der Umweltbericht beinhalt et jeweils eine Beschreibung und Bewer-
tung der gegenwärtigen Umweltsituation. Anschließen d werden die voraussichtlichen Auswir-
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kungen des Vorhabens sowie die in Frage kommenden M aßnahmen zur Vermeidung, Vermin-
derung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger U mweltauswirkungen dargestellt. Der Um-
weltbericht erstreckt sich zugleich auf die vom Beb auungsplan Nr. 484 überlagerten Teilflächen
des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkam pstiege / Schürbusch, da für die Auf-
hebung eines Bebauungsplanes die gleichen Vorschriften gelten wie für eine Neuaufstellung.
Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen si nd die im Baugesetzbuch sowie in den
einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgeleg ten Ziele des Umweltschutzes, die für
die Bauleitplanung von Bedeutung sind. Berücksichti gt werden auch mögliche Planungsalterna-
tiven einschließlich der so genannten „Nullvariante“.
Die Umweltprüfung beruht insbesondere auf den Ergeb nissen der Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS 1992), des Landschaftspflegerischen Begleitpla nes (2006), des schallschutztechnischen
Gutachtens (Ingenieurbüro für Lärmschutz A. Geise, 2005) sowie der Bodenuntersuchungen
(Hinz Geotechnik Ingenieurgesellschaft mbH, 2005). Sofern sich im Hinblick auf die Umweltsi-
tuation gegenüber der UVS neuere Erkenntnisse ergeb en haben, sind diese in den vorliegen-
den Umweltbericht eingeflossen.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Die derzeitige Zufahrtsstraße zur GAD soll bis zur Mecklenbecker Straße verlängert werden. Als
durchgehende Verbindung zwischen Mecklenbecker und Weseler Straße kann sie sowohl den
Dingbängerweg (K5) als auch die Boeselagerstraße en tlasten. Die Entlastungsstraße soll die
Funktion der Kreisstraße K5 übernehmen und der Ding bängerweg soll zur Gemeindestraße ab-
gestuft werden. Die geplante Entlastungsstraße ende t zurzeit etwa 250 Meter südlich der
Mecklenbecker Straße.
Die Entlastungsstraße wird über einen Kreisverkehr an die Mecklenbecker Straße angebunden.
Der Fahrbahnquerschnitt beträgt 6,50 m, die Länge d er Neubaumaßnahme rund 270 m. Er-
gänzt wird diese durch einen einseitigen Geh- und R adweg. Zur Querung der Straße ist in Ver-
längerung der Schlautstiege eine Brücke für Fußgäng er und Radfahrer vorgesehen. Zudem
wird die Schlautstiege westlich der Straßentrasse i n den Bebauungsplan integriert, um eine
Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge zu gewährleisten . Beiderseits der Entlastungsstraße sind
öffentliche Grünflächen ausgewiesen, die westlich z ugleich die Funktion als Fläche für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aufweisen.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes
zu berücksichtigen:
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Tabelle 1: Übersicht der fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen / Gesund-
heit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV )
- Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97)
- DIN 18005, Teil 1, (technisches Regelwerk)
- 22. BImSchV
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW (Eingriffs-
regelung §§ 4 ff LG-NRW)
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz
- 22. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW (Eingriffs-
regelung §§ 4 ff LG-NRW)
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren be-
findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Re chtswirksame Darstellungen und Festset-
zungen liegen daraus noch nicht vor. Der Gebietsent wicklungsplan „Teilabschnitt Münsterland“
stellt das Aatal nördlich der Mecklenbecker Straße als Bereich für den Schutz der Natur dar.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
8.4.1 Menschen
Umweltbeschreibung /-bewertung
Die Planung tangiert das nördlich der Ossenkampstie ge gelegene Wohngebiet mit rund 20
Wohneinheiten sowie ein im Außenbereich gelegenes E inzelhaus nördlich der Mecklenbecker
Straße. Gemäß dem geltenden Bebauungsplan Nr. 355 i st das Wohngebiet als Allgemeines
Wohngebiet einzustufen. Durch die Nähe zum Aatal / Aasee und den angrenzenden Freiflächen
ergibt sich ein attraktives Wohnumfeld.
Die Grünverbindung zwischen Weseler Straße und Meck lenbecker Straße zählt aufgrund ihrer
grünfunktionalen Bedeutung gemäß Grünordnung zum 2. Grünring. Die das Plangebiet que-
rende Schlautstiege stellt eine funktional und hist orisch bedeutende Wegeverbindung zwischen
Mecklenbeck und dem Aasee dar und ist als solche auch in der Grünordnung ausgewiesen.
Die gegenwärtige Nutzung des Plangebietes wird durc h die öffentliche Grünfläche und nördlich
der Schlaustiege durch Weidenutzung geprägt.
Vorbelastungen durch Immissionen:
Nennenswerte Lärmbelastungen beschränken sich gegenwärtig auf die Gebäude im unmittelba-
ren Umfeld der Mecklenbecker Straße. Durch die heutige Verkehrsbelastung der Straße werden
die Orientierungswerte der DIN 18005 gegenwärtig überschritten.
Das Plangebiet wird im Trassenverlauf durch eine Hochspannungsfreileitung gequert.
Auswirkungen der Planung
Mit dem Ausbau der Entlastungsstraße Mecklenbeck si nd Verkehrsverlagerungen verbunden,
die sich sowohl belastend wie auch entlastend auswirken (vgl. Tabelle 2 / Übersichtskarte).
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Tabelle 2: Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) auf den maßgeblichen Straßenabschnitten
Straßenabschnitt Analyse
2000
Prognose 2015 ohne
Entlastungsstraße
Prognose 2015 mit Ent-
lastungsstraße
Entlastungsstraße 500 500 11.800
Mecklenbecker Str.
westl. Entlastungsstraße
9.000 10.100 13.000
Mecklenbecker Str.
östl. Entlastungsstraße
9.000 10.100 11.200
Weseler Straße
westl. Entlastungsstraße
23.300 25.800 24.000
Weseler Straße
östl. Entlastungsstraße
23.300 25.800 26.800
Boeselagerstraße
zwischen Weseler Str. und
Mecklenbecker Str.
11.500 12.800 5.000
Dingbänger Weg
zwischen Weseler Str. und
Mecklenbecker Str.
11.600 13.000 7.000
Abb. 1: Übersichtsplan der Hauptstraßenzüge
Die geplante Verlängerung der Entlastungsstraße rüc kt bis auf ca. 50 m an die nächstgelege-
nen Wohngebäude an der Ossenkampstiege heran. Zur E rmittlung der Lärmeinwirkungen wur-
de daher ein Schallgutachten (Ingenieurbüro für Lär mschutz A. Geise, 2005) erstellt. Nach den
Ergebnissen der Berechnungen kommt es mit dem Neuba u der Straße zu einem Anstieg der
Lärmimmissionen und damit verbunden auch zu Übersch reitungen von Grenz- bzw. Orien-
tierungswerten nach der 16. BImSchV bzw. der DIN 18005.
Die Erhöhungen der Lärmimmissionen betragen an den untersuchten Gebäuden in Abhängig-
keit von der Nähe zur vorbelastenden Mecklenbecker Straße zwischen etwa 1 dB(A) (Mecklen-
becker Straße 277/290) und 7,8 dB(A) (Ossenkampstie ge 116). Im Bereich der Außenwohnbe-
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Mecklenbecker Straße und GAD
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reiche wurden maximale Lärmpegelsteigerungen von 13 ,5 dB(A) ermittelt (Terrasse Ossen-
kampstiege 112; vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Prognose der Lärmimmissionen
Vergleich der Immissionsbelastung mit und ohne Bau der Entlastungsstraße
an ausgewählten Immissionspunkten in dB(A) – Prognosehorizont 2015
Bezeichnung Nut-
zung
Prognose
ohne Ent-
lastungs-
strasse
Prognose
mit Entlas-
tungsstrasse
(ohne Lärm-
schutz)
O-Wert
DIN 18.005
tags/nachts
Grenzwert
16. BImSchV
Tags/nachts
tags nachts tags nachts
Mecklenbecker Str. 290
(Südfront, 2. OG)
MI 63 54 64 55 60 / 50 64 / 54
Mecklenbecker Str. 277
(Südwestfront, 1. OG)
WA 60 51 61 53 55 / 45 59 / 49
Mecklenbecker Str. 277
(Außenbereich)
WA 57 / 60 / 55 / 45 59 / 49
Ossenkampstiege 110
(Südwestfront, 1. OG)
WA 53 44 57 49 55 / 45 59 / 49
Ossenkampstiege 110
(Terrasse IP 4.4)
WA 49 / 55 / 55 / 45 59 / 49
Ossenkampstiege 112
(Südwestfront, 2. OG)
WA 49 40 55 46 55 / 45 59 / 49
Ossenkampstiege 112
(Terrasse IP 7.3)
WA 37 / 50 / 55 / 45 59 / 49
Ossenkampstiege 114
(Südwestfront, 2. OG)
WA 45 36 51 42 55 / 45 59 / 49
Ossenkampstiege 116
(Südwestfront, 1. OG)
WA 42 34 50 41 55 / 45 59 / 49
Quelle: nach Ingenieurbüro für Lärmschutz A. Geise
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz nach der 1 6. BImSchV
besteht lediglich für den un-
bebauten Außenbereich des Gebäudes Mecklenbecker St raße 277. Für die Gebäude Mecklen-
becker Straße 277 und 290 sind trotz Überschreitung der Grenzwerte die Anspruchsvorausset-
zungen nicht erfüllt, da die Anbindung der Entlastu ngsstraße im Bereich des Kreisverkehres
nicht als Neubau sondern als erheblicher baulicher Eingriff zu werten ist. In diesem Fall müsste
die Lärmpegelsteigerung mindestens 3 dB(A) betragen , um die Anspruchsvoraussetzungen zu
erfüllen, was jedoch nicht erreicht wird.
Im Bereich des Neubauabschnittes (Wohngebiet Ossenkampstiege) kommt es ebenso wenig zu
Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV wie im Bereich der bisherigen Erschließung
der GAD- Gebäude (Wohngebiet Wiedehagen / Schürbusc h) oder am Knotenpunkt mit der We-
seler Straße.
Im Hinblick auf die in der Bauleitplanung als Vorso rgestandard verwendeten Orientierungswerte
der DIN 18005 kommt es zu deutlichen Überschreitungen im Bereich des Gebäudes Mecklen-
becker Straße 277. Überschreitungen in geringerem A usmaß ergeben sich an der Ossen-
kampstiege Nr. 110 und 112 sowie der Mecklenbecker Straße 290. Im Bereich des allgemeinen
Wohngebietes an den Straßen Wiedehagen und Schürbus ch werden die Orientierungswerte
eingehalten. Am lärmtechnisch ungünstigsten Gebäude (Wiedehagen 93) wurden in diesem Be-
reich maximale Lärmpegel von 53/44 dB(A) tags / nachts ermittelt.
Im Hinblick auf die wichtige Erholungsfunktion des Grünzuges ist zum einen die zusätzliche
Lärmentwicklung als belästigender Faktor zu berücks ichtigen. Zum anderen erfolgt durch die
Trasse eine Zerschneidung des Freiraums, so dass di e Erholungsnutzung auf eine schmale
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Grünverbindung begrenzt bleibt. Durch die Einrichtu ng einer Brücke bleibt die für Fußgänger
und Radfahrer wichtige historische Wegeverbindung d er Schlautstiege durchgängig erhalten.
(vgl. Kap. 8.4.6)
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausg leich nachteiliger Auswirkun-
gen
Zur Vermeidung von Lärmimmissionen ist zunächst ein e möglichst weite Entfernung der Trasse
zu den empfindlichen Nutzungen anzustreben. Durch d ie verkehrlichen Zwangspunkte und den
begrenzten Raum zwischen Ossenkampstiege und Meckel bach sind die diesbezüglichen Mög-
lichkeiten stark eingeschränkt. Eine deutliche Redu zierung der Lärmimmissionen durch klein-
räumige Verschiebung der Trasse innerhalb des begre nzten Korridors ist an den o. g. Immissi-
onsorten nicht zu erwarten.
Durch die Einschnittlage der Trasse wird gegenüber einer höhengleichen Planung eine Minde-
rung der Lärmpegel im Bereich der Ossenkampstiege von 1 – 2 dB(A) erzielt.
Im Rahmen des Schallschutzgutachtens erfolgte zudem eine Betrachtung der Lärmimmissionen
unter Berücksichtigung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (Wand / Wall). Unter Zugrundelegung
einer Höhe von 2,50 m über der Gradiente ließe sich der anspruchsberechtigte Außenbereich
(Mecklenbecker Straße 277) ausreichend schützen.
Für die benachbarten Anwohner der Ossenkampstiege, für die kein verpflichtender Anspruch
auf Lärmschutz besteht, liegt die erzielbare Reduzi erung der Lärmpegel mittels o. g. Lärm-
schutzwand/-wall bei maximal 2 dB(A) und bewirkt da mit laut Gutachten keine objektiv wahr-
nehmbare Minderung der Immissionen. (vgl. Tabelle 4)
Tab. 4: Lärmimmissionen unter Berücksichtigung aktiver Lärmschutzmaßnahmen
Auswirkungen des Vorhabens mit und ohne Lärmschutzmaßnahmen
an ausgewählten Immissionspunkten
(Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 sind grau hinterlegt)
Grenzwert
16. BImSchV
[dB(A)]
O-Wert
DIN 18005
[dB(A)]
Lärmpegel
ohne Lärm-
schutz
[dB(A)]
Lärmpegel
mit Lärmschutz
(Wall/Wand
h=2,5 m)
[dB(A)]
Immissionsort
tags nachts tags nachts tags nachts Tags nachts
Mecklenbecker Str. 290
(Südfront, 2. OG)
64 54 60 50
64 55 64 55
Mecklenbecker Str. 277
(Südwestfront, 1. OG)
59 49 55 45
61 53 61 52
Mecklenbecker Str. 277
(Außenbereich)
59 49 55 45
60 / 55 /
Ossenkampstiege 110
(Südwestfront, 1. OG)
59 49 55 45
57 49 56 47
Ossenkampstiege 110
(Terrasse IP 4.4)
59 49 55 45 55 / 54 /
Ossenkampstiege 112
(Südwestfront, 2. OG)
59 49 55 45 55
46 54 45
Ossenkampstiege 112
(Terrasse IP 7.3)
59 49 55 45 50 / 49 /
Ossenkampstiege 114
(Südwestfront, 2. OG)
59 49 55 45 51 42 50 41
Ossenkampstiege 116
(Südwestfront, 1. OG)
59 49 55 45 50 41 49 40
Quelle: nach Ingenieurbüro für Lärmschutz A. Geise
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Im Rahmen der Abwägung mit weiteren Belangen (vgl. Kap. 8.8: Abwägung) ist von aktiven
Lärmschutzmaßnahmen abgesehen worden. Für den nach der 16. BImSchV anspruchsberech-
tigten Außenbereich sind stattdessen Entschädigungs zahlungen in Höhe von 5.800,-- € vorge-
sehen. Für zwei Gebäude an der Ossenkampstiege verb leiben Überschreitungen der Orientie-
rungswerte der DIN 18005 um 1 bis 4 dB(A). Dabei is t zu berücksichtigen, dass die Realisie-
rung einer bis zu 2,5 m hohen Lärmschutzwand dort k aum zur Entlastung beitragen würde. (vgl.
Tabelle 4)
Im Hinblick auf mögliche Luftbelastungen
ergeben sich bedingt durch die Lage im gut durchlü f-
teten Freiraum und die prognostizierte Verkehrsbelastung auf der Entlastungsstraße von 11.800
Kfz/24h (Prognose 2015) keine Hinweise, dass es zu einer Überschreitung maßgeblicher
Grenzwerte in den benachbarten Wohngebieten kommen könnte. Nach den Erkenntnissen aus
dem „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhei n-Westfalen (APUG 2004)“ sind erst
bei deutlich höherem Verkehrsaufkommen bzw. ungünst iger Belüftungssituation Schadstoffbe-
lastungen im Bereich der Grenzwerte der 22. BImSchV zu erwarten.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Umweltbeschreibung /-bewertung
Die Biotopstrukturen im Bebauungsplangebiet setzen sich fast ausschließlich aus Wiesen und
Weiden zusammen. Die Wiesenflächen sind in im Vorgr iff auf die Straßenplanung durch Um-
wandlung von Ackerflächen entstanden, so dass die A ckernutzung als Bestandssituation
zugrunde gelegt werden muss. Im Zuge der Entwicklun g einer Grünverbindung sind frei wach-
sende Schlehenhecken angelegt worden, die u.a. für Heckenbrüter bedeutsam sind. Sonstige
bedeutsame Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwe lt sind nicht vorhanden. Die Biotopwer-
tigkeit ist überwiegend als gering zu bezeichnen.
Nördlich der Mecklenbecker Straße befindet sich das Landschaftsschutzgebiet Aaniederung.
Das engere Aatal ist im Gebietsentwicklungsplan als Bereich für den Schutz der Natur ausge-
wiesen. Schutzwürdige Biotope gemäß den Kartierungen der LÖBF sind mit dem Meckelbach in
ca. 50 m Entfernung zur Planung vorhanden. Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Be-
deutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzg ebiete werden nicht tangiert. Erkennt-
nisse über Vorkommen streng geschützter Arten liege n nicht vor und sind aufgrund der einge-
schränkten Lebensraumbedingungen unwahrscheinlich.
Auswirkungen der Planung / Eingriffe in Natur und Landschaft
Die Straßenplanung führt zur Inanspruchnahme von Bi otopen mit überwiegend geringer Be-
deutung für den Arten- und Biotopschutz. Gehölzbest ände müssen nur in geringem Umfang be-
seitigt werden.
Im Einzelnen werden durch den Bau der Entlastungsst raße folgende Biotope bzw. Nutzungsty-
pen in einem Gesamtumfang von knapp einem Hektar beansprucht:
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Verkehrsfläche (Straße und Fuß-/Radweg) 810 m²
Acker 4.978 m²
Baumschule (Zufahrt) 25 m²
Rasen/Wiese (öffentliche Grünfläche) 948 m²
Grünland/Fettweide 1.950 m²
Grünland/Weide 37 m²
Rasen/Wiese (Verkehrsgrün) 599 m²
Gehölze/Baumreihe (Verkehrsgrün) 182 m²
Hausgarten 150 m²
Feldhecke 50 m²
gesamt: 9.729 m²
Neben der unmittelbaren Beseitigung von Biotopen si nd auch die Zerschneidungswirkung und
die Randeffekte einer Straße zu berücksichtigen. Biotope mit besonderer Biotopverbundfunktion
werden durch die Straße nicht zerschnitten. Gleichw ohl stellt sie eine Barriere zwischen den
siedlungsgeprägten Biotopen östlich und westlich de r Entlastungsstraße dar. Auf benachbarte
Biotopstrukturen mit höherer ökologischer Bedeutung (z.B. Meckelbachaue / Aa-Aue) wirkt sich
die Straße nicht erheblich aus.
Die Neuversiegelung beläuft sich auf rd. 2.400 m².
Maßnahmen zur Minderung/Vermeidung und zum Ausgleich
Für den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan wurde ein Landschaftspflegerischer Be-
gleitplan (LBP) erstellt. Dieser beinhaltet die erf orderlichen Maßnahmen zur Minderung und
zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft . Zur Minderung des Eingriffs sind folgende
Maßnahmen vorgesehen:
• Führung der Straßentrasse über bereits vorgeschädi gte Bodenflächen (Altlastenver-
dachtsfläche) und Sanierung der belasteten Flächen
• Reduzierung der Neuversiegelung durch die Einbezie hung von bereits versiegelten Ver-
kehrsflächen für die geplanten Verkehrsflächen
• Entsiegelung und Rekultivierung von bestehenden St raßen- und Wegeflächen
• Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen und Feldhe cken im direkten Umfeld des
Straßenverlaufs, u.a. zur landschaftlichen Einbindu ng und zur Verbesserung der Struktur-
vielfalt und der Bereitstellung von Teillebensräume n im Bereich der öffentlichen Grünflä-
chen
• Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in Grünland
• Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Gehölzbeständ en und Vegetationsflächen vor
den Auswirkungen der Baumaßnahme nach DIN 18920 und den Richtlinien der RAS LP4.
An Hand der im LBP vorgenommenen vergleichenden Bew ertung der Bestandswertigkeit des
Plangebietes mit der ökologischen Wertigkeit der Pl anung nach dem „Münsterschen Modell“
1
ergibt sich ein Ausgleichsflächendefizit von ca. 0, 3 ha, das nicht innerhalb des Plangebietes
kompensiert werden kann. Die Umsetzung erfolgt auf einer ca. 0,3 ha großen Ackerfläche in der
Gemarkung Roxel, Flur 28, Flurstück 56 (Teilfläche) innerhalb des Niederungsbereiches der Aa.
Entwicklungsziel ist es, die bislang intensiv landw irtschaftlich genutzten Ackerflächen im Niede-
rungs- und Überschwemmungsbereich der Aa in extensi ve Grünlandflächen umzuwandeln.
Durch die punktuelle und lineare Anpflanzung von Ge hölzen und die Anlage von wechsel-
feuchten Blänken und Gräben wird eine strukturreich e und durch wiederkehrende Über-
schwemmungen geprägte auentypische Grünlandfläche w iederhergestellt. Eine landwirtschaftli-
che Folgenutzung des Niederungsbereiches als Wiese bzw. Grünlandweide wird angestrebt.
1 Bewertungsverfahren: Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im Stadtgebiet
von Münster (Stand 7/95).
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Nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zur Mind erung und zum Ausgleich der Ein-
griffe in Natur und Landschaft ist davon auszugehen , dass keine erhebliche oder nachhaltige
Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt.
8.4.3 Boden
Umweltbeschreibung /-bewertung
Der Landschaftsraum wird geologisch flächendeckend durch quartäre Ablagerungen bestimmt,
unter denen in großer Mächtigkeit Sedimente der Obe rkreide anstehen. Bei den quartären Ab-
lagerungen handelt es sich um Geschiebemergel und G eschiebelehme, die mit Flugsand und
Löß unterschiedlicher Mächtigkeit bedeckt sind. Die Geschiebeablagerungen werden im Unter-
suchungsgebiet geringmächtig und lückenhaft von jun gen Bachablagerungen von Aa und Me-
ckelbach überlagert.
Bei den anstehenden Böden handelt es sich gemäß der Bodenkarte von Nordrhein-Westfallen
(1:5.000) südlich der Schlautstiege um Plaggenesch- Böden, im Übergang zur Aa-Aue sind
staunässegeprägte Braunerden und Gleye anzutreffen. Bei den im Zuge der Bodensondierun-
gen untersuchten Profilen konnte allerdings kein Plaggenesch nachgewiesen werden.
Plaggenesche
2 sind wegen ihrer Archivfunktion als kulturhistorisch bedeutsame Böden im Sinne
des Bundesbodenschutzgesetzes einzustufen. Plaggene sch- Böden sind in Münster insbeson-
dere im Bereich des Kiessandzuges und im Nordosten des Stadtgebietes im Bereich von Sand-
böden verbreitet. Im Westen von Münster beschränken sich diese Böden auf einen schmalen
Streifen westlich der Aa-Aue und Restflächen im Umfeld des Gievenbaches.
Die feuchtegeprägten Böden, insbesondere die Gleybö den weisen im Hinblick auf ihre Bedeu-
tung im Naturhaushalt (z.B. als Standort für die Vegetation) eine hohe Bedeutung auf.
Zwischen Schlautstiege und Mecklenbecker Straße bef indet sich die Altlast-/Verdachtsfläche
Nr. 545. Es handelt sich um eine Verfüllung mit Bod en, Bauschutt und Hausmüll. Im Rahmen
des Bodengutachtens wurden maßgebliche Belastungen in Bezug auf Kohlenwasserstoffe und
Schwermetalle festgestellt. Dabei ergaben sich Bela stungen aus den ermittelten Konzentratio-
nen an MKW (mineralölhaltige Kohlenwasserstoffe) un d Schwermetallen (Kupfer und Zink) bis
zum Zuordnungswert Z 2.
Durch die Altlast-/Verdachtsfläche sind Teile der s chutzwürdigen Gleyböden bereits nachhaltig
überformt bzw. vernichtet.
Auswirkungen der Planung
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes geht eine Flächeninanspruchnahme von knapp 1,0
ha einher. Die insgesamt neu versiegelte Fläche bel äuft sich auf ca. 2.400 m². Die Versiege-
lungsrate innerhalb des Geltungsbereiches erhöht si ch von derzeit 22,52 % ha auf 33,89 %.
Durch die Tieflage der Trasse fallen Erdmassen im U mfang von rd. 10.000 m³ an, die ord-
nungsgemäß entsorgt bzw. wiederverwertet werden müssen.
Schutzwürdige Böden gehen im Eingriffsbereich einerseits durch die Versiegelung, andererseits
durch die erheblichen topografischen Veränderungen (Einschnittlage) verloren.
2 Plaggenesche entstanden bis ins 19. Jahrhundert hinein durch den Auftrag von gestochenen Gras- oder
Heidesoden, die zuvor als Einstreu im Stall verwendet wurden. Durch den ständigen Auftrag von organi-
schem Material konnte die Qualität des Bodens verbessert werden.
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Zur Umsetzung der Baumaßnahme ist eine Sanierung de r Altlastenverdachtsfläche erforderlich.
Die Kontaminationen sind aufzunehmen und einer gere gelten Entsorgung zuzuführen. Das Ge-
fährdungspotenzial der Fläche wird damit im Zuge der Straßenplanung vollständig beseitigt.
Maßnahmen zur Minderung
Durch die Wahl einer möglichst kurzen Trassenführun g können Bodenversiegelungen auf das
notwendige Maß beschränkt werden. Durch den Rückbau der Ossenkampstiege zum Geh-/
Radweg sowie von Teilen der Schlautstiege erfolgt e ine aktive Entsiegelung von Böden. Der
verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen d es Landschaftspflegerischen Begleitpla-
nes ermittelt und in das Ausgleichskonzept eingestellt.
Aufgrund der gegenwärtig noch vorhandenen Gefährdun gssituation durch die Altlasten-/ Ver-
dachtsfläche erfolgt eine Kennzeichnung der Fläche nach § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungs-
plan.
8.4.4 Wasser
Umweltbeschreibung /-bewertung
Grundwasserverhältnisse (Hydrogeologie)
Das für die Betrachtung maßgebliche 1. Grundwassers tockwerk wird im Wesentlichen durch
Geschiebelehmablagerungen der Grundmoräne gebildet, die sich durch eine geringe bis sehr
geringe Wasserdurchlässigkeit auszeichnen. Stellenw eise sind in den Geschiebeablagerungen
wasserdurchlässigere Sandstreifen und –linsen einge lagert. Diese wasserdurchlässigeren Be-
reiche haben in der Regel keine größere vertikale u nd horizontale Ausbreitung. Der Geschie-
bemergel wird insgesamt durch eine geringmächtige S chicht aus Schluffen, Fein- und Mittel-
sanden überlagert. Das 1. Grundwasserstockwerk kann insgesamt als nicht ergiebig angesehen
werden.
Die dem Quartär unterlagernde, flächenhaft ausgebil dete Kreide stellt in ihrer Gesamtheit ein
getrennt zu betrachtendes 2. Grundwasserstockwerk dar.
Bei den Rammkernsondierungen wurden in unterschiedl ichen Tiefen in 11 von 17 Bohrlöchern
Wasserstände zwischen 0,80 m und 7,30 m unter der G eländeoberfläche eingemessen. An
zwei Grundwassermessstellen im Bereich der Trasse w urden Wasserstände von rd. 2,70 m un-
ter Flur festgestellt, die auf lokale Sandstreifen/ -linsen zurückzuführen sind. Die überlagernden
Schluffe und Sande zeigten nur eine geringe Wasserführung.
Oberflächengewässer
Westlich der Straßenplanung fließt in rd. 80 m Entfernung der Meckelbach, der im weiteren Ver-
lauf der Aa zufließt. Weitere Gewässer sind nicht vorhanden.
Auswirkungen der Planung
Durch die Versiegelung erfolgt eine verminderte Gru ndwasserneubildung, die jedoch für den
Landschaftswasserhaushalt im betreffenden Raum info lge der geringen Durchlässigkeit der
Schichten nicht von nennenswerter Bedeutung ist.
Beim Anschnitt sandiger Partien der Quartärablageru ngen im 1. Grundwasserstockwerk
, wovon
nach den vorliegenden Sondierungen auszugehen ist, kann es zu niederschlagsbedingten
Wasseraustritten im Gelände kommen, die in aller Re gel temporären Charakter haben und ge-
ringe Wassermengen zutage bringen. Eine Beeinträcht igung des 2. Grundwasserstockwerkes
ist nicht zu erwarten, da die Trasse nicht bis in die Kreideschichten einbindet.
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Zusammenfassend zeigen die Bodenuntersuchungen, das s durch die Trassenführung und -
ausbildung allenfalls geringfügige Auswirkungen auf die hydrologische Gesamtsituation des lo-
kalen Umfeldes entstehen. Eine nennenswerte Beeintr ächtigung der Siedlung an der Ossen-
kampstiege ist ebenso auszuschließen wie Auswirkung en auf die Eigenversorgungsanlagen
(Brunnen) bei Hof Eggert.
Auch der Meckelbach wird durch die Planung nicht ma ßgeblich beeinträchtigt. Das anfallende
Niederschlagswasser wird über Straßenseitengräben a bgeführt und über die Kanalisation in
den Meckelbach abgeschlagen. Die offene Führung des Niederschlagswassers in Straßensei-
tengräben verringert das stoffliche Gefährdungspotenzial im Gewässer.
8.4.5 Klima / Luft
Umweltbeschreibung /-bewertung
Lokalklimatisch betrachtet liegt der nördlichste Te il des Planungsraumes am Rande der klima-
tisch sehr bedeutsamen Aue der Aa. Diese hat für da s Stadtklima von Münster eine wichtige
Rolle als Belüftungskorridor und Kaltluftentstehung sgebiet. Der überwiegende Teil der Trasse
verläuft innerhalb eines klimaökologischen Ausgleic hsraumes. Dies sind Freiflächen, die durch
ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lo kalklimatische Ausgleichsfunktionen über-
nehmen können, z.B. die städtischen Grünzüge.
Hinsichtlich der Luftqualität liegen keine Erkenntn isse über Belastungen vor, die über der übli-
chen Grundbelastung für Münster liegen.
Auswirkungen der Planung
Erhebliche Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu besorgen, da die Straßentrasse nicht in
die Auen von Aa und Meckelbach eingreift. Durch den Eingriff in den klimaökologisch relevan-
ten Ausgleichsraum des Grünzuges zwischen Mecklenbe cker und Weseler Straße sind nen-
nenswerte Verschlechterung des Lokalklimas nicht zu erwarten, da die angrenzenden Wohnge-
biete stark durchgrünt sind und große zusammenhänge nde Freiflächen im Grünzug erhalten
bleiben. Gleichwohl stellen vom Grundsatz her alle baulichen Maßnahmen in den klimarele-
vanten Bereichen Münsters eine Beeinträchtigung der Klimafunktionen, z.B. der Kaltluftbildung
dar, da klimawirksame Freiflächen im Stadtgebiet ka um vermehrbar sind. Die unvermeidbaren
Eingriffe in das Klima werden im Zuge der Abhandlung der Eingriffsregelung kompensiert.
Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Kapi tel „Mensch“ abgehandelt, da Beeinträch-
tigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.
8.4.6 Landschaft
Umweltbeschreibung /-bewertung
Der von der Straßenplanung betroffene Raum ist Best andteil des in der Grünordnung ausge-
wiesenen 2. Grünringes. Der 2. Grünring umfasst inn enstadtbezogene ökologische Ausgleichs-
flächen, die u.a. für die Stadtgliederung und die Erholung von großer Bedeutung sind.
Der Landschaftsraum wird geprägt durch einen markan ten Geländesprung vom Aatal in Rich-
tung der Schlautstiege. In Verbindung mit der Grünlandnutzung ergibt sich daraus im nördlichen
Teil des Plangebietes eine spannende Raumsituation, die gleichzeitig ein kulturhistorisch cha-
rakteristisches Ensemble bildet. Die Umweltverträgl ichkeitsstudie bewertet das „intakte Bild der
bäuerlichen Kulturlandschaft um Hof Eggert“ einschließlich der Schlautstiege als Raum mit sehr
hohem landschaftsästhetischem Wert. Der übrige Land schaftsraum ist gegenwärtig wenig
strukturiert. Durch die Anlage einer von Hecken dur chzogenen Grünfläche erfolgte bereits eine
Aufwertung des Landschaftsraumes.
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Negativ auf das Landschaftsbild wirkt sich die den Raum überspannende Hochspannungs-
trasse aus.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Mit dem Bau der Straße wird maßgeblich in den Lands chaftsraum eingegriffen. Die Nutzbarkeit
und Qualität des Freiraums, insbesondere für die la ndschaftsbezogene Erholung wird durch die
Straße und den entstehenden Verkehr gemindert.
Mit dem Bau der Brücke im Verlauf der Schlautstiege entsteht ein neues landschaftsbestim-
mendes Element. Die Brücke bedingt zudem, dass die Strasse in Einschnittlage mit bis zu 3,90
m Tiefe geführt werden muss, um eine bequeme Querung zu ermöglichen.
Durch Anpflanzungen entlang der Straßentrasse einsc hließlich der Böschungen wird eine mög-
lichst landschaftsgerechte Einbindung der Straße an gestrebt. Die Tieflage mindert die Wahr-
nehmung der Straße im Verlauf der bestehenden Grünv erbindung. Im Übergang zum Aatal
schirmt die bereits vorhandene Baumkulisse entlang der Mecklenbecker Straße das Bauvorha-
ben weitgehend ab. Die Bedeutung der Schlautstiege wird schließlich durch die Neuanpflan-
zung einer straßenbegleitenden Baumreihe unterstrichen.
Durch die beschriebenen Minderungsmaßnahmen wird si chergestellt, dass der Landschafts-
raum landschaftsgerecht wieder hergestellt bzw. neu gestaltet ist. Der Eingriff in das Land-
schaftsbild ist damit ausgeglichen (§ 4 Abs. 4 LG-N RW). Die charakteristische landschaftliche
Ausprägung des Ortes erfährt jedoch eine starke Überformung.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Umweltbeschreibung/-bewertung
Das Plangebiet wird von Südwest nach Nordost durch die Schlautstiege gequert. Die
Schlautstiege stellt eine historische Wegeverbindun g dar, die sich bis ins hohe Mittelalter als e-
xistent nachweisen lässt.
Auch aus erdgeschichtlichen Aspekten ist der Raum u m Hof Eggert und die Schlautstiege be-
deutsam. Geestrücken, Niederterrasse und Talaue tre ffen hier auf kleinstem Raum zusammen
und prägen in Verbindung mit den z. T. erhaltenen bäuerlichen Nutzungen den Raum.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Die Straßentrasse quert die historische Wegeverbind ung. Durch die vorgesehene Brücke im
Verlauf der Schlautstiege kann die Wegebeziehung erhalten werden.
Der kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsraum erf ährt durch die Straßenbaumaßnahme ei-
nen erheblichen Eingriff.
Da bei Eingriffen in eine über Jahrhundert hinweg b esiedelte Kulturlandschaft jederzeit archäo-
logische Funde und Befunde auftreten sowie Bodenden kmale entdeckt werden können, enthält
der Bebauungsplan einen entsprechenden Hinweis zur Anzeige und Erhaltung einer Fundstelle
(§§ 15 und 16 DSchG NRW).
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Umweltbeschreibung/-bewertung
Die Einschnittslage der Trasse bewirkt positive wie auch negative Auswirkungen auf die unter-
suchten Umweltmedien. So können beispielsweise Lärm immissionen gemindert werden, wäh-
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rend sich der Eingriff in den Naturhaushalt verstär kt. Wechselseitige Auswirkungen werden un-
ter den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewertet.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblich nachteiligen Um weltauswirkungen
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Die Erheb lichkeit der Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter ist in der nachstellenden Tabelle zusammengefasst worden:
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblich-
keit
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18.00 5 an
einzelnen Immissionspunkten. Entschädigungsleistung für
einzelnen beeinträchtigten Gartenbereich nach 16. B ImSchV
erforderlich.
Menschen
Beeinträchtigung der Erholungsnutzung durch den Verlauf der
Trasse innerhalb des für die Erholung bedeutsamen 2. Grün-
ringes.
Pflanzen und
Tiere
Keine Beeinträchtigung von schutzwürdigen Arten ode r Le-
bensräumen. Naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich.
*)
Boden Einschnittslage der Straße verursacht umfangr eichen Eingriff
in den Boden; Naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich.
Erfordernis der Altlastensanierung bzw. -sicherung
*)
Wasser Mäßiger Eingriff in den Wasserhaushalt durch Versiegelung
und ggf. Anschnitt von wenig ergiebigen Schichtenwasser.
Klima / Luft Eingriff in klimaökologischen Ausgleic hsraum, jedoch ohne
nennenswerte klimatische Auswirkungen
Landschaft Der erhebliche Eingriff in die Landschaf t (bäuerliche Relikte
und markante Topografie) wird durch Einbindungsmaßnah -
men gemindert; naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich
Kultur- und
Sachgüter
Eingriff in die historisch gewachsene Kulturlandschaft
Wechselwir-
kungen
Keine signifikanten Wechselwirkungen -
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich
*) auf Grund von Minimierungs-/ Vermeidungs- oder A usgleichsmaßnahmen herabgestufte Er-
heblichkeit
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante)
Zur besseren Vergleichbarkeit wird auch dargestellt , wie sich ein Verzicht der Planung auf die
Umwelt auswirken würde. Dabei kann für die Belange des Naturhaushaltes grundsätzlich fest-
gehalten werden, dass sich absehbar keine signifika nten Änderungen gegenüber dem Status
Quo einstellen werden.
Mit Blick auf die absehbare Verkehrsentwicklung sin d negative Umweltauswirkungen dahinge-
hend zu erwarten, dass vor allem der Dingbängerweg und die Boeselagerstraße weiterhin mit
hohen und künftig noch gesteigerten Verkehrsmengen belastet würden. Steigende Lärmimmis-
sionen wären die Folge. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ergäbe sich daraus nicht, da
in diesem Fall keine wesentliche Änderung der Straßen im Sinne der 16. BImSchV vorläge.
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8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht enthält regelmäßig eine Übersicht über die anderweitig in Betracht kommen-
den Planungsmöglichkeiten.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS 199 2) wurden sechs Varianten untersucht.
Aufgrund der geringsten Umweltauswirkungen wurde mi t der Vorlage 2/1994 die Weiterverfol-
gung der Variante VI beschlossen. Diese Variante ve rbleibt im Verlauf der Mecklenbecker Stra-
ße und des Dingbängerweges, während die weiteren in der UVS untersuchten Varianten nörd-
lich der Mecklenbecker Straße in die Aue von Aa und Meckelbach eingreifen.
Die Unterschiede der Trassen in dem vom Bebauungspl an abgedeckten Trassenabschnitt sind
insgesamt gering. Die der Planung zu Grunde liegend e Linienführung stellt eine modifizierte
Trassenvariante der Variante VI dar, die sich aus d er geradlinigen, parallel zur Hochspan-
nungsleitung verlaufenden Weiterführung der bestehe nden GAD-Trasse und der Anlage eines
Kreisverkehres an der Mecklenbecker Straße ergibt. Die Trasse rückt etwas näher an das
Wohngebiet an der Ossenkampstiege heran. Die genere lle Rangfolge der mit der UVS unter-
suchten Varianten wird damit jedoch nicht verändert , da die erheblichsten Umweltfolgen nörd-
lich der Mecklenbecker Straße zu erwarten waren.
Neben der Trassenführung wurde im Zuge der Konkreti sierung der Entwurfsplanung auch die
Gradiente, d.h. die Höhenlage der Trasse alternativ betrachtet. Die UVS empfiehlt generell eine
Unterquerung der Schlautstiege. Die konkreten Umwel tauswirkungen werden in nachfolgender
Tabelle vergleichend gegenübergestellt: (Die unter Umweltgesichtspunkten günstigere Variante
ist jeweils grau hinterlegt.)
Variantenvergleich nach Lage der Gradiente
Schutzgut/
Umweltaspekt
Variante mit höhengleicher Que-
rung der Schlautstiege
Variante in Tieflage mit
Fußgängerüberführung
Mensch
(Lärmschutz)
Überschreitung der Orientierungs-
werte der DIN 18005 an einzelnen
Gebäuden
Durch Tieflage Minderung der Lärmbelas-
tung um ca. 1-2 dB(A) ggü. der höhenglei-
chen Lage
Mensch
(Erholungsnutzung)
Unterbrechung der Wegeverbindung
im Verlauf der Schlautstiege
Durchgehende Erhaltung der Wegeverbin-
dung Schlautstiege durch Brücke für Fuß-
gänger und Radfahrer
Tiere/Pflanzen (Bi-
otopschutz)
Keine signifikanten Unterschiede
Bodenabtrag ca. 4.000 m³ Bodenabtrag ca. 10.000 m³ Bodenschutzschutz
Keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich Altlastensanierung
Grundwasserschutz besondere Empfindlichkeiten sind
nicht zu erwarten
möglicher Anschnitt Wasser führender
Schichten
Oberflächengewäs-
ser
Keine signifikanten Unterschiede
Klimaschutz / Luft Keine signifikanten Unterschiede
Geringerer Einschnitt in das Ge-
lände; damit geringerer Eingriff
in den landschaftlich sensiblen
Raum an der Mecklenbecker
Straße
Stärkerer Einschnitt in das Gelände;
damit größerer Eingriff in den land-
schaftlich sensiblen Raum an der
Mecklenbecker Straße
Landschaftsbild
Störender Einfluss des Verkehrs
im Verlauf des Grünzuges
Durch Tieflage verminderte Wahrneh-
mung des Verkehrs im Bereich des
Grünzuges
Kultur- und Sach-
güter
Keine signifikanten Unterschiede
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Bebauungsplan Nr. 484
Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen
Mecklenbecker Straße und GAD
BEGRÜNDUNG / Seite 18 von 20
Der Variantenvergleich nach Lage der Gradiente zeig t unter Umweltgesichtspunkten keine ein-
deutige Präferierung einer Lösung.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen.
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine konti-
nuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der v orgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für
Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die auftretenden Lärmimmissionen werden im Zuge der von der Stadt vorzunehmenden Lärm-
minderungsplanung regelmäßig nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgeset-
zes überprüft.
Im Rahmen der Beweissicherung der Grundwasserverhäl tnisse werden entsprechend der Emp-
fehlungen des Baugrundgutachtens zwei Grundwasserme ssstellen in ausreichendem Abstand
vom geplanten Einschnitt errichtet und mindestens 1 Jahr vor Beginn der Baumaßnahme sowie
mindestens 3 Jahre danach beobachtet.
Darüber hinaus unterrichten die zuständigen Behörde n im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die
Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der D urchführung des Bebauungsplans Er-
kenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Sonstige überwachungsbedürftige Umweltauswirkungen des Bebauungsplans sind nicht er-
kennbar.
8.8 Zusammenfassung
Die geplante Entlastungsstraße Mecklenbeck soll als durchgehende Verbindung zwischen
Mecklenbecker und Weseler Straße im weiteren Verlau f der bestehenden GAD-Zufahrt ausge-
baut werden. Der Straßenausbau umfasst eine Baulänge von rund 250 m.
Zur Linienfindung der Entlastungsstraße Mecklenbeck wurden im Rahmen einer Umweltver-
träglichkeitsstudie (UVS 1992) verschiedene in Frag e kommende Trassenvarianten untersucht.
Der Bebauungsplan greift die favorisierte Variante auf, wobei die maßgebliche Differenzierung
der Varianten erst nördlich der Mecklenbecker Straß e einsetzte. Eine Weiterführung über die
Mecklenbecker Straße hinaus wird jedoch nicht mehr verfolgt.
Mit der Planung sind nachteilige Auswirkungen auf d ie Umwelt verbunden. Zu betrachten sind
insbesondere die Auswirkungen auf die Wohnnutzung i m Umfeld der Straßenbaumaßnahme
sowie der Eingriff in Natur und Landschaft.
Die mit der geplanten Straße verbundenen Verkehre f ühren an einem Gebäude bzw. dessen
Gartenbereich zu Anspruchsvoraussetzungen hinsichtl ich des Lärmschutzes. Diesem Anspruch
wird durch Entschädigungszahlungen begegnet. Aktive r Lärmschutz in Form einer 2,50 m ho-
hen Lärmschutzwand (-wall) wird aus städtebaulichen Gründen nicht vorgesehen.
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Bebauungsplan Nr. 484
Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen
Mecklenbecker Straße und GAD
BEGRÜNDUNG / Seite 19 von 20
Darüber hinaus kommt es an einzelnen Gebäuden im Be reich des Wohngebietes an der Os-
senkampstiege zu deutlichen Steigerungen der Lärmim missionen. Eine Verpflichtung zur
Durchführung von Schallschutzmaßnahmen auf Grundlag e der Verkehrslärmschutzverordnung
ergibt sich daraus nicht. Die für die Bauleitplanun g als Orientierungsmaßstab heranzuziehen-
den Werte der DIN 18005 werden hier um bis zu 2 dB(A) tags und 4 dB(A) nachts überschritten.
Aktiver Schallschutz bewirkte hier nach gutachterli cher Ermittlung lediglich eine objektiv nicht
wahrnehmbare Minderung der Immissionen von maximal 2 dB(A). Im Hinblick auf den Erho-
lungswert der benachbarten Grünverbindung sind eben falls Belästigungen durch Lärmimmissi-
onen zu verzeichnen.
Durch die mit der Entlastungsstraße erzielten Verla gerungen des Verkehres erfolgt im Gegen-
zug eine Reduzierung der Verkehrs- und damit auch d er Lärmbelastungen auf dem Dingbän-
gerweg (K5) und der Boeselagerstraße.
Durch den Neubau der Straße kommt es infolge der Ve rsiegelung von Böden und der Beseiti-
gung von Lebensräumen sowie der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu Eingriffen in
Natur und Landschaft, die es zu vermeiden, zu erset zen und auszugleichen gilt. Durch Einbin-
dungs-/ Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen) ka nn innerhalb des Plangebietes eine
Teilkompensation der Eingriffe sichergestellt werde n. Darüber hinaus werden außerhalb des
Geltungsbereiches auf einer ca. 0,3 ha großen Acker fläche innerhalb des Niederungsbereiches
der Aa Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Die im Plangebiet befindliche und im Plan gekennzei chnete Altlasten-/ Verdachtsfläche an der
Mecklenbecker Straße wird im Zuge des Straßenausbaus saniert.
Infolge der Tieflage der Trasse greift die Straße i n erheblichem Maße in den Untergrund ein. Zu
einer maßgeblichen Beeinträchtigung des Grundwasser s kommt es nach den Ergebnissen des
Bodengutachtens allerdings nicht.
Die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswir kungen auf die Umwelt können mit den
vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderun g und zum Ausgleich insgesamt
weitgehend kompensiert werden. Hinsichtlich der Lär mimmissionen kommt es teilweise auch zu
Entlastungswirkungen. Gleichwohl müssen von einzeln en Anwohnern im Bereich der Ossen-
kampstiege sowie im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Kulturlandschaft Verschlechterun-
gen gegenüber der heutigen Situation in Kauf genommen werden.
9. Flächenbilanz
Plangebietsgröße = 1,97 ha 100,0 %
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0.58 ha) = 1,24 ha 62,9 %
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen = 0,09 ha 4, 6 %
Öffentliche Grünflächen = 0,56 ha 28,4 %
Leitungsrechte = 0,08 ha 4,1 %
10. Durchführungsmaßnahmen
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maß nahmen zur Ordnung des Grund und
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwis chen der Stadt Münster und den beteilig-
ten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls d iese Verhandlungen nicht zum Ziele füh-
ren sollten, hilfsweise die Enteignung.
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände der
im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Bebauungsplan Nr. 484
Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen
Mecklenbecker Straße und GAD
BEGRÜNDUNG / Seite 20 von 20
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsi cht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozial-
plan ist daher nicht erforderlich.
Der Ausbau soll auf Grundlage des Bebauungsplanes e rfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnitten
bleibt vorbehalten.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu dem durch
den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen
Bebauungsplan Nr. 484: Mecklenbeck – Entlastungsstr aße zwischen
Mecklenbecker Straße und GAD
Münster, __________
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
V-0370-2008-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf
17388 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0370/2008 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 08.01. bis z um 08.02.2007 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 1. Die CDU Mecklenbeck regt an, den bestehenden Fuß- und Radweg zwischen südlicher GAD- Zufahrt und Ossenkampstiege auf der östlichen Seite der Entlastungsstraße plane- risch abzusichern und in Richtung Weseler Straße pl anerisch fortzusetzen. Begründet wird dieses Anliegen u. a. damit, dass mit einer durchge henden Wegeverbindung auf der Ost- seite der Entlastungsstraße die Anzahl der Querungs vorgänge von Fußgängern und Rad- fahrern verringert werden und damit die Verkehrssicherheit erhöht wird. Stellungnahme der Verwaltung: Der Wunsch nach einer durchgehenden Fuß- und Radweg verbindung auf der Ostseite der Entlastungsstraße entspricht auch dem Planungskonze pt der Verwaltung. Die Fläche zwi- schen der Entlastungsstraße Mecklenbeck und dem Gel ände der GAD ist durchgehend zwischen Weseler Straße und Ossenkampstiege bis auf die Zufahrten zur GAD als öffentli- che Grünfläche festgesetzt. Die angesprochene Wegev erbindung ist Bestandteil dieser öf- fentlichen Grünfläche. Sie ist im Bebauungspan Nr. 412 und teilweise im Bebauungsplan Nr. 484 nachrichtlich dargestellt. Zwischen der süd lichen Zufahrt zur GAD und der Ossen- kampstiege ist der Weg bereits fertig ausgebaut. Di e im Bebauungsplan Nr. 484 ausgewie- senen öffentlichen Verkehrsanlagen berücksichtigen die Wegeverbindung im Bestand bzw. schließen an diese an. Somit wird dem Anliegen der Eingeber nach einer durchgehenden Wegeverbindung östlich der Entlastungsstraße Rechnu ng getragen. Auf eine gesonderte planerische Absicherung des Weges kann verzichtet w erden, da sich die öffentliche Grün- fläche insgesamt im Eigentum der Stadt Münster befi ndet. Der Ausbau des Wegestücks zwischen der Weseler Straße und der südlichen Zufah rt zur GAD ist nicht Bestandteil des laufenden Bebauungsplanverfahrens. Über die Bereitstellung der Mittel zum Ausbau dieses Wegestücks ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2. Die Stadtwerke Münster weisen darauf hin, dass s ich im geplanten Ausbaubereich eine Vielzahl von Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wass er, Fernwärme) befinden. Aus Grün- den der zu erwartenden hohen Kosten und des hohen t echnischen Aufwandes bei einer Verlegung der Leitungen sollte es Ziel sein, die vo rhandenen Leitungen möglichst in ihrer derzeitigen Lage zu erhalten. Aus diesem Grunde ist eine enge Abstimmung mit dem Tief- bauamt erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung ist vor dem Hintergrund eines kosten günstigen Ausbaus der Entlastungs- straße ebenfalls daran interessiert, die vorhandene n Leitungen soweit wie möglich in der vorhandenen Lage zu belassen. Die Einzelheiten hier zu werden im Rahmen der Bauaus- führungsplanung zwischen der Stadtwerke Münster Gmb H und dem Tiefbauamt abge- stimmt. Eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist nicht erforderlich. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 2 von 5 3. Die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH weist darauf hin, dass hinsichtlich des geplanten Geländeeinschnittes im Bereich des Ma stes 4/Bl. 1559 keine Bedenken be- stehen. Der Beginn der Bauarbeiten der RWE mindeste ns 14 Tage vorher mitzuteilen. Fer- ner ist ein Termin zur Einweisung in die erforderli chen Sicherheitsmaßnahmen zu vereinba- ren ist. Ohne vorherige Einweisungen darf mit den B auarbeiten nicht begonnen werden. Bezüglich der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für Leitungsrechte zugunsten der Erschließungsträger weisen die RWE darauf hin, dass durch eventuelle Abgrabungen die Standsicherheit des Mastes 3/Bl. 1620 nicht gefährd et werden darf. Alle Maßnahmen in- nerhalb eines Radius von 15m um den Mast sind mit d en RWE abzustimmen. Weiterhin weisen die RWE darauf hin, dass die geplante Fußgän ger und Radfahrerüberführung im Zuge Schlautstiege – Ossenkampstiege eine maximale Gradientenhöhe von 63,54 m über NN erhalten darf. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird die Bauausführungsplanung im De tail mit den RWE abstimmen. Die RWE werden rechtzeitig über den beabsichtigten Baub eginn informiert. Die geforderte Gra- dientenhöhe von maximal 63,54 m über NN wird eingehalten. Eine Beschlussfassung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist nicht erforderlich. 4. Ein Architekten- und Ingenieurbüro weist darauf hin, dass im Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes Nr. 412 westlich der Entlastungsstraße M ecklenbeck eine Kleingartenanlage mit einer Zufahrt von der Entlastungsstraße aus dar gestellt ist. Im Namen der Eigentümer- gemeinschaft der Fläche für die Kleingartenanlage w ird angeregt, im Zuge der Realisierung der Entlastungsstraße die Anschlüsse der Ver- und E ntsorgungsleitungen für die Kleingar- tenanlage zu errichten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Wunsch nach Realisierung der Ver- und Entsorgun gsleitungen für die Kleingartenan- lage steht im Widerspruch zur Anregung lfd. Nr. 5 der Eigentümergemeinschaft selbst. Hier- in wird eine Änderung der Ausweisung der Fläche von Kleingartenanlage in Wohnbaufläche angeregt. Die geplante Zuwegung zur Kleingartenanla ge liegt ca. 100 m südwestlich des Beginns des Neubauabschnittes zum Weiterbau der Ent lastungsstraße Mecklenbeck. So- mit ist weder ein planerischer noch ein baulicher Z usammenhang zwischen dem Neubau der Entlastungsstraße und den Ver- und Entsorgungsl eitungen für die Kleingartenanlage gegeben. Der Anregung, im Zuge der Realisierung der Entlastu ngsstraße die Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen für eine benachbarte Klein gartenanlage zu errichten, sollte da- her nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1). 5. Mitglieder der o. g. Eigentümergemeinschaft teil en im Auftrag dieser Eigentümergemein- schaft mit, dass sie einer Veräußerung einer Grund stücksfläche an der Schlautstiege zur Anlage einer Wendefläche für Müllfahrzeuge positiv gegenüber stehen, wenn im Gegenzug eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 erfolgt. Anstelle der dort ausgewiesenen Flä- che für eine Kleingartenanlage soll eine Ausweisung als Wohnbaufläche erfolgen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen zum Bebauun gsplan Nr. 484 stellte sich her- aus, dass die Anlieger der Schlautstiege nicht bere it sind, Müllfahrzeuge in ihren Hofzu- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 3 von 5 fahrten wenden zu lassen. Aus diesem Grunde wurde s peziell für die Anlegung einer Wen- defläche für Müllfahrzeuge der ursprüngliche Geltun gsbereich des Bebauungsplanes Nr. 484 erweitert. Da die Stadt im Suchraum über keine eigenen Flächen zur Anlage einer Wendefläche verfügt, wurde eine Flächen sparende Lö sung unter weitgehender Mitbenut- zung von vorhandenen privaten Wegeflächen gesucht u nd im Bebauungsplan ausgewie- sen. Die Fläche steht im Eigentum der Eingeber. Ein Junktim zwischen der Flächenbereitstellung und einer Änderung des Bebebauungspla- nes Nr. 412 zugunsten der Ausweisung von Wohnbauflä chen wird seitens der Verwaltung abgelehnt, da eine Entwicklung neuer Wohnbauflächen im Bereich der geplanten Klein- gärten nicht gewünscht ist. Zudem würde die Ausweis ung neuer Wohnbauflächen den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widersprech en. Einerseits werden Kleingärten im Bereich Mecklenbeck- Mitte benötigt, andererseit s lassen die vorhandenen Gegeben- heiten eine Erweiterung der vorhandenen Erschließun gsanlagen der angrenzenden Wohn- bauflächen nicht zu, so dass ein völlig in sich iso liertes Baugebiet geschaffen würde, das von der Entlastungsstraße aus erschlossen werden müsste. Die Verwaltung wird weiterhin mit den Eigentümern m it dem Ziel der Umsetzung des Be- bauungsplanes verhandeln. Sofern die Verhandlungen erfolglos sein sollten, bleibt für die Anlieger der Schlautstiege die Möglichkeit, ihre Mü llgefäße bis zum südlichen Abzweig der Schlaustiege zu bringen, da in diesem Einmündungsbe reich eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge besteht. Der Anregung, eine im Bebauungsplan Nr. 412 als Kle ingartenanlage festgesetzte Fläche in Wohnbaufläche zu ändern, um im Gegenzug über die im Bebauungsplan Nr. 484 an der Schlautstiege vorgesehenen Wendeflächen für Müllfah rzeuge verfügen zu können, sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2). 6. Die GAD bemängelt, dass sich der Bebauungsplan Nr. 484 led iglich mit dem Durchstich der Entlastungsstraße zur Mecklenbecker Straße befa sst und das bestehende Straßen- stück außer Acht lässt. Es wird befürchtet, dass du rch die erhebliche Verkehrszunahme von derzeit ca. 500 Kfz/24h auf ca. 11.800 Kfz/24h Sicherheitsrisiken entstehen. Insbeson- dere werden durch den höheren Schwerverkehr erhöhte Unfallgefahren sowie Erschütte- rungen befürchtet, die den Betrieb des Rechenzentru ms beeinträchtigen könnten. Die GAD schlägt vor, eine Verschwenkung der Straße sowie de n Bau von Wällen zu prüfen, um da- durch das Risiko für den Betrieb des Rechenzentrums zu minimieren. Die GAD befürchtet, dass mehrmals täglich auf der S traße Staus entstehen, da an den vor- handenen Zufahrten keine Abbiegespuren vorhanden si nd. Ferner wird befürchtet, dass durch Rückstaus bei den Ausfahrten die Tor- und Sch rankenanlagen blockiert werden. Es werden verkehrstechnische Maßnahmen gefordert, die dies verhindern. Ferner wird bemängelt, dass sich die Immissionsunte rsuchungen lediglich auf den neu ge- planten Teil der Straße beziehen. Es werden Übersch reitungen von Lärm- und Abgasim- missionen in den Büros befürchtet, die zur bestehenden Straße hin ausgerichtet sind. Ferner weist die GAD darauf hin, dass zur Sicherung des Standortes Münster in den nächs- ten Jahren weitere Flächen benötigt werden. Hierfür habe die GAD bislang Möglichkeiten auf den Flächen westlich der Entlastungsstraße gese hen. Der geplante Durchbau der Stra- ße erschwere eine Anbindung dieser Flächen an den G AD- Bestand und mache die ge- plante Nutzung problematisch. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 4 von 5 Stellungnahme der Verwaltung: Zum Thema Erschütterungen: Die Verwaltung hat zur Beurteilung der zu erwartend en Erschütterungen ein spezielles Gutachten erstellen lassen. Im Rahmen dieses Gutach tens wurden in enger Abstimmung mit der GAD auf der vorhandenen Straße im Nahbereic h des Rechenzentrums Erschütte- rungen simuliert. Die Simulation von Erschütterunge n erfolgte derart, dass ein Lkw über ei- ne auf der Fahrbahn der Entlastungsstraße aufgelegt e Stahlplatte fahren musste. Während des Überfahrens der Stahlplatte mit unterschiedlich en Geschwindigkeiten wurden an einer Messpunktkette bestehend aus fünf Messpunkten die u nterschiedlichen Schwingge- schwindigkeiten gemessen. Ein Messpunkt lag im Gebä ude der GAD im Flur unmittelbar vor dem Computerraum. Das Gutachten kommt zu dem Er gebnis, dass die durch den Stra- ßenverkehr verursachten Erschütterungen vor dem Com puterraum deutlich geringer sind als Erschütterungen, die durch menschliche Aktivitä ten (insbesondere Schritte) verursacht werden. Insofern kann nach dem Ergebnis des Gutacht ens davon ausgegangen werden, dass durch den Bau der Entlastungsstraße keine unzu lässig hohen Erschütterungen im Computerraum auftreten werden. Die beantragte Versc hwenkung der vorhandenen Straße ist daher nicht erforderlich. Das vollständige Gutachten wurde der GAD von der Ve rwaltung mit Schreiben vom 04.10.2007 zur Verfügung gestellt. Den Bedenken hinsichtlich möglicher Erschütterungen im Bereich des GAD- Rechenzent- rums sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.3). Zum Thema Staugefahr: Um Kenntnis über die aktuellen Verkehrsstärken des Zu- und Abfahrtsverkehrs der GAD zu erhalten, wurde am Donnerstag, den 10.01.2008 eine Verkehrserhebung durchgeführt. Da- bei wurden in der Morgenspitzenstunde von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr 27 ausfahrende Kfz und 291 zufahrende Kfz ermittelt. In der Nachmittagsspitze von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr wurden insgesamt 271 ausfahrende Kfz und 45 zufahrende Kfz ermittelt. Die Zählwerte wurden mit der Prognosebelastung der Entlastungsstraße von 10. 800 Kfz/24h (1073 Kfz/h) überlagert und Leistungsfähigkeitsberechnungen durchgeführt. D iese haben ergeben, dass das Ver- kehrsaufkommen an den Einmündungen in der Spitzenst unde in der Qualitätsstufe „D“ ab- gewickelt werden kann. Dies betrifft den links einb iegenden Verkehr in die Entlastungs- straße. Die Qualitätsstufe „D“ wird nach dem Handbu ch für die Bemessung von Straßen- verkehrsanlagen (HBS 2001) für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlagen wie folgt definiert: „Die Mehrzahl der Fahrzeugführer muss Haltevorgänge , verbunden mit deutlichen Zeitver- lusten, hinnehmen. Für einzelne Fahrzeuge können Wa rtezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bil- det sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil.“ Die Leistungsfähigkeitsberechnungen haben ergeben, dass die mittlere Rückstaulänge ein Pkw beträgt. Die maximale Rückstaulänge beträt 9 Pk w. Da der Abstand an beiden Haupt- zufahrten zwischen der Schrankenanlage des Betriebs geländes und dem Fahrbahnrand der Entlastungsstraße ca. 55 m beträgt, sind Rückst aus bis in die Tor- und Schrankenanla- gen auch im ungünstigsten Fall nicht zu erwarten. Z usätzliche verkehrstechnische Maß- nahmen sind daher nicht erforderlich. Der abbiegende Verkehr von der Entlastungsstraße zu r GAD wird in der Qualitätsstufe „A“ abgewickelt. Separate Abbiegespuren sind somit nicht erforderlich. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG / Seite 5 von 5 Den Bedenken hinsichtlich möglicher Verkehrsstaus i m Bereich der GAD- Zufahrten sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.4). Zum Thema Immissionen: Schallschutzmaßnahmen kommen im Um- und Ausbauberei ch einer Straße in Betracht, wenn die Änderung der Straße wesentlich ist. Die Än derung einer Straße ist im Sinne der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Ver- kehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) wesentlich , wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von de m zu ändernden Verkehrsweg ausge- henden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) auf mind estens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist ebenfalls wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Ver- kehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tag und minde stens 60 dB(A) in der Nacht durch den erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; die s gilt nicht in Gewerbe- und Industriege- bieten. Da im Bereich der GAD kein baulicher Eingriff an de r Straße geplant ist, liegt keine wesent- liche Änderung im Sinne der Verkehrslärmschutzveror dnung – 16. BImSchV vor. Aus der Prognosebelastung von 11.800 Kfz/24h berechnen sich Emissionspegel in 25 m Abstand von der Mitte des nächstgelegenen Fahrstreifens der Straße von 62 dB(A) am Tag und von 53,2 dB(A) in der Nacht. Da das Gebäude der GAD jed och mindestens einen Abstand von 60 m zur Straße aufweist, wäre selbst im Falle eine r baulichen Änderung keine wesentliche Änderung zu erwarten. Aus diesem Grunde konnte die GAD bei der schalltechnischen Be- urteilung unberücksichtigt bleiben. Der Kritik hinsichtlich einer mangelnden Berücksich tigung des GAD- Geländes bei der schalltechnischen Beurteilung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.5). Zum Thema Entwicklungsmöglichkeiten Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) weist südwes tlich der Entlastungsstraße öffent- liche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanl age, Dauerkleingärten und Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Boden, Natur und Landschaft aus. Die GAD kann daher nicht davon ausgehen, dass südwestlich der Entlastungsstraße Entwicklungspotentiale für sie vorhanden sind. Weit ere Entwicklungsflächen für die GAD befinden sich auf der Nordostseite der Entlastungss traße und sind im Bebauungsplan Nr. 412 ausgewiesen. Diese Entwicklungsflächen werden d urch die Straßenplanung des Be- bauungsplanes Nr. 484 nicht beeinträchtigt. Der Kritik an einer Einschränkung der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der GAD soll- te daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.6).
V-0370-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0370/2008 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN / Seite 1 von 1 Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD Textliche Festsetzung gemäß § 9 BauGB: Die mit A bezeichnete Fläche dient als Ausgleich fü r die Erschließung und Bebauung der im Bebauungsplan Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstieg e / Schürbusch festgesetzten Flächen am Schürbusch (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). Hinweis: Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denk- malbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Li ppe, Westfälisches Museum für Ar- chäologie / Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpf lege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG).
V-0370-2008-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf
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E L Rad- und Fußweg Rad- und Fußweg Rad- und Fußweg A 271 I I 273 29 62 486 I98d 348 68 407 352 17 96a I I 96 51 I98f 98 I 349 98e I 405 404 403 I 98c 108 28 406 350 98b I 136 98a I 395 I I 106 299 I 275 -I 64 63 I 110 298 10 I 114 I 116 302 112 355 354 301 300 356 I 360 359 297 357 387 640 487 Radweg 438 510 641 639 701 104 Radweg 277 I 499 388 386 344 498 390 Radweg 393 95 23 I 290 94 795 107 93 389 385 342 179 495 Schlautstiege 917 916 481 433 489 437 435 Radweg 915 494 482 I 32 490 483 1 922 I 42 Bildungszentrum Handwerkskammer 103 503 702 25 30 Ossenkampstiege 500 30 503 496 150 Flur 217 Flur 218 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0370/2008 Bebauungsplan Nr. 484 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für VERKLEINERUNG / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Bebauungsplan Nr. 484 (amtlicher Umring) amtlich
- Mecklenbecker Straße 290
- Weseler Straße
- Boeselagerstraße
- Echelmeyerstraße
- Dingbängerweg
- Ossenkampstiege 500
- Schlautstiege 917
- Schürbusch
- Wiedehagen 93
Bebauungsplan Nr. 484
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0370/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37