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Antrag auf Errichtung eines Taubenschlags

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3602/2022 vom 27.10.2022

Stand: Am 27.10.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 3602/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Antrag auf Errichtung eines Taubenschlags Stellungnahme zum Antrag AN/1306/2022: Das Kölner Stadttauben-Modell sieht vor, nach der Errichtung eines Taubenschlages am Hansaring weitere Taubenschläge zu errichten. Hier setzt die Verwaltung auf Kooperationen mit in Köln ansäs- sigen Vereinen zur tier- und artgerechten Betreuung, um die Taubenschwärme zu reduzieren. Auch in Chorweiler hat die Verwaltung versucht, mit dem City Center Management (ECE) in Kontakt zu treten, um das Stadttaubenproblem zu besprechen. Nach einer längeren Zurückhaltung ist das City Center Management und wie auch die dort ansässige GAG nun im Austausch. Geplant ist die Errichtung eines Taubenhauses. Leider erfüllen in Chorweiler wenige Standorte die erforderlichen Kriterien. Das Taubenhaus sollte für die Öffentlichkeit wenig einseh- und begehbar sein sowie vor Vandalismus geschützt sein. Im Oktober 2022 hat ein zweites Gespräch mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, dem City Center-Management und der GAG stattgefunden. Da in Chorweiler kurzfristig keine geeigneten städtischen und privaten Flächen zur Installierung eines Taubenhauses zur Verfügung stehen, ist eine Fläche auf dem Parkhaus des City Centers eine um- setzbare Option. In nächster Zeit beginnen jedoch aufwendige Sanierungsarbeiten des Daches des Parkhauses, die erst in ca. zwei Jahren beendet sein werden. Vorstellbar ist für das ECE, bereits jetzt bei weiterer Konkretisierung dieses Standorts die baulichen Planungen in die Sanierungsarbeiten mitaufzuneh- men. Insofern ist eine kurzfristige Lösung nicht möglich und die Errichtung eines Taubenschlags in Chor- weiler kann nur mittelfristig umgesetzt werden.

Beratungsverlauf

  1. 27.10.2022

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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