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V/0887/2005

21. Änderung FNP - Abschließender Beschluss

Vorlage 09.11.2005

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634 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 2 zur Vor-

lage Nr. 887/2005

Ber 2) 202

Neue Darstellung

Sondergebiet Fachmarkt =

Gewerbegebiet . . .
DC
Grünflächen

Maßnahme zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft

Wasserflächen ——

Flächen für potenzielle Gewässer-
entwicklung und Retention

Flächen für Ver- und
Entsorgung / Regen-
rückhaltebecken
Wald

Altlast- / Verdachts-
fläche < 1ha

Altlast- / Verdachts-
fläche > 1ha

Hauptverkehrsstraße

Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Plan zur 21. Änderung
des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes

N
—m Stand: 22.09.2005

M.: 1: 15.000

Beschlussvorlage

4117 Zeichen

V/0887/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den östlichen 
Teilbereich des Gewerbegebietes Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1 
Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Aus dem Verfahren zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt 
Münster für das „Gewerbegebiet südlich Steinfurter Straße (L 510) / östlich BAB A1“ wird ein 
Teilbereich - zwischen der Steinfurter Straße (L 510) im Norden und der parallel verlaufenden 
Straße Haus Uhlenkotten im Süden, unmittelbar westlich des Kreisverkehrs auf einer Länge 
von ca. 150 Metern – herausgenommen und als 21. Änderung des fortgeschriebenen Flä-
chennutzungsplanes fortgeführt 
 
2. Im Erläuterungsbericht zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der 
Stadt Münster wird die geplante Verkaufsfläche des Sondergebietes „Fachmarkt“ (Garten-
center) mit 4500 m² angegeben. 
 
3. Der Entwurf zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns-
ter für den östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A1 
wird abschließend beschlossen. 
 
Der Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0887/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause- Kämereit / Herr Husmann 
Ruf: 
492 6111 /  6194 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0887/2005 
Begründung: 
1. Der vom Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 aufgestellte Entwurf zur 3. Änderung des fort-
geschriebenen Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet südlich Steinfurter Straße 
(L510) / östlich BAB A1“ hat vom 06.09.2004 bis zum 06.10.2004 öffentlich ausgelegen. 
  
Um die konkreten Bauabsichten in einem Teilbereich - zwischen der Steinfurter Straße (L 510) 
im Norden und der parallel verlaufenden Straße Haus Uhlenkotten im Süden, unmittelbar 
westlich des Kreisverkehrs auf einer Länge von ca. 150 Metern - kurzfristig realisieren zu kön-
nen, soll dieser Teilbereich aus dem Verfahren zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flä-
chennutzungsplanes herausgenommen und als 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplanes fortgeführt werden. 
  
2. Im Erläuterungsbericht zum Entwurf zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungs-
planes wurde während der Offenlegung für die Verkaufsfläche des geplanten Gartencenters 
mit 3400 m² ein nicht mehr aktueller Wert angegeben. Bürger und Behörden / TöB waren je-
doch durch den zeitgleich offen liegenden bzw. versendeten Entwurf zum parallel erfolgten 
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: „Gewerbegebiet Steinfurter Straße 
/ B54 / Autobahn A1“ über die aktuellen und korrekten Zahlen (4500 m² VKF) informiert. 
  
Mit Schreiben vom 11.07.2005 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt: „Gegen eine  vor-
gezogene Änderung der Bauleitpläne für das geplante Gartencenter entsprechend der textli-
chen Festsetzungen 1.6 des Bebauungsplanänderungsentwurfs vom 27.08.2004 (Ge-
samtverkaufsfläche max. 4.500 m², davon max. 450 m² VK Randsortiment) werden keine lan-
desplanerischen Bedenken erhoben.“ 
 
3. Für den Bereich der 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wurden 
während der Offenlegung keine Anregungen vorgetragen, so dass der abschließende Be-
schluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden kann. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können dem anliegenden Erläuterungsbericht sowie dem bei-
gefügten Plan entnommen werden. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Erläuterungsbericht 
2. Plan

V-0887-2005-Anlage_1_Erläuterungsbericht.pdf

7728 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage  
Nr. 887/2005 
 
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t  
 
zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt 
Münster im Stadtbezirk West im Bereich  
„Gewerbegebiet Steinfurter Straße, B54, Autobahn A1 - Östlicher Teilbereich“  
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  
Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)  der Stadt Münster ist die 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388 „Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / 
Autobahn A1“ in der Fassung vom 04.10.1996.  
 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt für ein bereits bestehendes Möbelhaus 
ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel –Möbel  und Einrichtung–“ und für die 
weiteren bestehenden und geplanten Betriebe Gewerbe gebiet fest. Ursprünglich 
sollte die Änderung des Bebauungsplanes die Erweite rungsabsichten des Möbel-
hauses, d.h. die Errichtung eines Möbelabholmarktes  und eines Logistikzentrums, 
die Errichtung zweier weiterer Möbelmärkte sowie de n Bau eines Gartencenters 
durch die Festsetzung von zwei neuen Sondergebieten mit den Zweckbestimmungen 
„Möbel und Einrichtung“ bzw. „Gartencenter“ planungsrechtlich absichern.  
 
Während die Projektentwicklung für das geplante Gar tencenter weit vorangeschritten 
ist, ist die Entwicklung der geplanten Erweiterungen im Sektor Möbel und Einrichtung 
weiterhin völlig offen.  
 
Da die Verlagerung des Gartencenters vom jetzigen S tandort im Außenbereich in 
das Plangebiet nunmehr kurzfristig erfolgen soll, w ird dieser Teilbereich aus den 
laufenden Bauleitplanverfahren (3. Änderung des Flä chennutzungsplanes und 1. Än-
derung des Bebauungsplanes Nr. 388) herausgenommen und als 21. Änderung des 
Flächennutzungsplanes bzw. 2. Änderung des Bebauung splanes Nr. 388 fortgeführt. 
In diesem Teilbereich sollen zeitnah die planungsre chtlichen Voraussetzungen zur 
Ansiedlung des Gartencenters in einem  Sondergebiet  mit der Zweckbestimmung 
Gartencenter geschaffen werden.  
 
Die Bauleitplanverfahren für den übrigen Teil umfassen die Erweiterungsabsichten im 
Sektor Möbel und Einrichtung und werden in Abhängig keit zum Projektfortschritt zu 
einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforder lich, da der wirksame Flächen-
nutzungsplan den Änderungsbereich als Gewerbegebiet  darstellt. Zur Schaffung der 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 2. Ände rung des Bebauungsplanes Nr. 
388 mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiet s Gartencenter wird daher die 
erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mi t dem Ziel der Darstellung ei-
nes nach Nordosten ausgeweiteten Sondergebiets Fach markt als separates Ände-
rungsverfahren parallel zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.  
 
Der Standort stellt ein gesamtstädtisches Gewerbege biet mit guter verkehrlicher Er-
reichbarkeit aus dem Stadtgebiet und aus der Region  dar. Gemäß dem Einzelhan-

delskonzept der Stadt Münster gehört der Standort z um Standorttyp Fachmarktzent-
rum/Themenstandort, der sich durch eine bereits vor handene, dezentrale Agglome-
ration von nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel sow ie eine direkte Anbindung an 
eine Hauptverkehrsstraße auszeichnet, und der für e ine Weiterentwicklung auch mit 
großflächigen Einzelhandelseinrichtungen geeignet i st. An diesem Standort können 
Betriebstypen und -größen mit nicht-zentrenrelevant en Sortimenten platziert werden, 
die aus städtebaulichen, verkehrlichen und/oder  be triebswirtschaftlichen Gründen 
nicht in integrierten Versorgungszentren eingebunde n werden können. Gemäß dem 
Einzelhandelskonzept sind die Fachmarktzentren weit erzuentwickeln bzw. stärker zu 
spezialisieren, um dem jeweiligen Standort ein unve rwechselbares Profil zu geben, 
mit dem er sich von den anderen Standorten abgrenzt.  
 
2. Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen einen Geländestreifen zwischen der 
Steinfurter Straße (L 510) im Norden und der parall el verlaufenden Straße Haus Uh-
lenkotten im Süden unmittelbar westlich des Kreisve rkehrs auf einer Länge von ca. 
150 Metern; er umfasst außerdem einen Geländestreif en westlich entlang der darge-
stellten Hauptverkehrsstraße Haus Uhlenkotten.  
 
3. Änderungsinhalte  
 
3.1 Sondergebiet Fachmarkt  
 
Auf dem Eckgrundstück zwischen Steinfurter Straße und Haus Uhlenkotten ist die Er-
richtung eines Gartencenters mit ca. 4.500 m² Verka ufsfläche geplant, davon maxi-
mal 450 m² Verkaufsfläche für Randsortimente. Dafür  wird das bereits wirksam be-
stehende Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachm arkt nach Nordosten er-
weitert dargestellt, wodurch ein bisher dargestelltes Gewerbegebiet überplant wird. 
 
Die übergeordnete Erschließung der geplanten Einrichtung erfolgt im Norden von der 
Steinfurter Straße und im Süden von der B 54. Inner halb des Plangebietes wird die 
Erschließung über die Straße Haus Uhlenkotten sichergestellt.  
 
3.2 Grünfläche  mit der Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  
Westlich entlang der Straße Haus Uhlenkotten werden  geringe Flächen des erweiter-
ten Sondergebietes Fachmarkt sowie des Gewerbegebie tes neu als straßenbeglei-
tende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.  
 
4. Belange des Umweltschutzes  
 
4.1 Freiraum und Bodenschutz  
Der Änderungsbereich war im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche 
(Gewerbegebiet) dargestellt; durch die Flächenumwid mung ergibt sich kein zusätzli-
ches Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 8a Bundesnaturschutzgesetz.  
 
4.2 Altlasten  
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 BauG B für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefähr denden Stoffen belastet sind, 
gekennzeichnet. Innerhalb des Änderungsbereiches si nd nach derzeitigem Kenntnis-

stand zwei Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die  einer Kennzeichnungspflicht 
unterliegen. 
  
Zum einen handelt es sich um eine ehemalige Flakste llung, in deren Umgebung sich 
zahlreiche verfüllte Stellungsgräben und Bombentric hter auf dem Gelände befinden. 
Die Flächen wurden bisher nicht einzeln untersucht.  
 
Bei der großflächig gekennzeichneten Altlastenverda chtsfläche handelt es sich um 
die verfüllte Gräfte des Hauses Uhlenkotten. 1990 e rfolgte eine Gefährdungsab-
schätzung. Das Gelände ist demnach nicht mit kontaminiertem Material belastet.  
 
5. Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – 
Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsber eich als Gewerbe- und Industrie-
ansiedlungsbereich (GIB) dar.  
Mit Schreiben vom 11.07.2005 hat die Bezirksregieru ng Münster mitgeteilt: „Gegen 
eine  vorgezogene Änderung der Bauleitpläne für das  geplante Gartencenter ent-
sprechend der textlichen Festsetzungen 1.6 des Beba uungsplanänderungsentwurfs 
vom 27.08.2004 (Gesamtverkaufsfläche max. 4.500 m²,  davon max. 450 m² VK 
Randsortiment) werden keine landesplanerischen Bedenken erhoben.“  
Die geplante 21. Änderung des Flächennutzungsplanes  steht damit im Einklang mit 
den landesplanerischen Vorgaben. 
 
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 21. Änder ung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplanes ersichtlich. 
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grund-
züge nicht verändert. 
 
 
Dieser Erläuterungsbericht dient gemäß § 5 (5) Baug esetzbuch (BauGB) 
als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster a m __________ ab-
schließend beschlossenen 21. Änderung des fortgesch riebenen Flächen-
nutzungsplanes. 
 
Münster, __________ 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 22.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 22.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Steinfurter Straße
  • Haus Uhlenkotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0887/2005
Typ
Vorlage
Datum
09.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37