V/0887/2005
21. Änderung FNP - Abschließender Beschluss
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V-0887-2005-Anlage_2_Plan.pdf
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Bisherige Darstellung Anlage 2 zur Vor- lage Nr. 887/2005 Ber 2) 202 Neue Darstellung Sondergebiet Fachmarkt = Gewerbegebiet . . . DC Grünflächen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Wasserflächen —— Flächen für potenzielle Gewässer- entwicklung und Retention Flächen für Ver- und Entsorgung / Regen- rückhaltebecken Wald Altlast- / Verdachts- fläche < 1ha Altlast- / Verdachts- fläche > 1ha Hauptverkehrsstraße Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Plan zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes N —m Stand: 22.09.2005 M.: 1: 15.000
Beschlussvorlage
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V/0887/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1 Abschließender Beschluss Beratungsfolge 01.12.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Aus dem Verfahren zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für das „Gewerbegebiet südlich Steinfurter Straße (L 510) / östlich BAB A1“ wird ein Teilbereich - zwischen der Steinfurter Straße (L 510) im Norden und der parallel verlaufenden Straße Haus Uhlenkotten im Süden, unmittelbar westlich des Kreisverkehrs auf einer Länge von ca. 150 Metern – herausgenommen und als 21. Änderung des fortgeschriebenen Flä- chennutzungsplanes fortgeführt 2. Im Erläuterungsbericht zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster wird die geplante Verkaufsfläche des Sondergebietes „Fachmarkt“ (Garten- center) mit 4500 m² angegeben. 3. Der Entwurf zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Müns- ter für den östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A1 wird abschließend beschlossen. Der Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0887/2005 Auskunft erteilt: Herr Krause- Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 6111 / 6194 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 03.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0887/2005 Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 aufgestellte Entwurf zur 3. Änderung des fort- geschriebenen Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet südlich Steinfurter Straße (L510) / östlich BAB A1“ hat vom 06.09.2004 bis zum 06.10.2004 öffentlich ausgelegen. Um die konkreten Bauabsichten in einem Teilbereich - zwischen der Steinfurter Straße (L 510) im Norden und der parallel verlaufenden Straße Haus Uhlenkotten im Süden, unmittelbar westlich des Kreisverkehrs auf einer Länge von ca. 150 Metern - kurzfristig realisieren zu kön- nen, soll dieser Teilbereich aus dem Verfahren zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flä- chennutzungsplanes herausgenommen und als 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes fortgeführt werden. 2. Im Erläuterungsbericht zum Entwurf zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungs- planes wurde während der Offenlegung für die Verkaufsfläche des geplanten Gartencenters mit 3400 m² ein nicht mehr aktueller Wert angegeben. Bürger und Behörden / TöB waren je- doch durch den zeitgleich offen liegenden bzw. versendeten Entwurf zum parallel erfolgten Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388: „Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B54 / Autobahn A1“ über die aktuellen und korrekten Zahlen (4500 m² VKF) informiert. Mit Schreiben vom 11.07.2005 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt: „Gegen eine vor- gezogene Änderung der Bauleitpläne für das geplante Gartencenter entsprechend der textli- chen Festsetzungen 1.6 des Bebauungsplanänderungsentwurfs vom 27.08.2004 (Ge- samtverkaufsfläche max. 4.500 m², davon max. 450 m² VK Randsortiment) werden keine lan- desplanerischen Bedenken erhoben.“ 3. Für den Bereich der 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wurden während der Offenlegung keine Anregungen vorgetragen, so dass der abschließende Be- schluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden kann. Weitere Einzelheiten zur Planung können dem anliegenden Erläuterungsbericht sowie dem bei- gefügten Plan entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Erläuterungsbericht 2. Plan
V-0887-2005-Anlage_1_Erläuterungsbericht.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 887/2005 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Bereich „Gewerbegebiet Steinfurter Straße, B54, Autobahn A1 - Östlicher Teilbereich“ 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 388 „Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A1“ in der Fassung vom 04.10.1996. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt für ein bereits bestehendes Möbelhaus ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel –Möbel und Einrichtung–“ und für die weiteren bestehenden und geplanten Betriebe Gewerbe gebiet fest. Ursprünglich sollte die Änderung des Bebauungsplanes die Erweite rungsabsichten des Möbel- hauses, d.h. die Errichtung eines Möbelabholmarktes und eines Logistikzentrums, die Errichtung zweier weiterer Möbelmärkte sowie de n Bau eines Gartencenters durch die Festsetzung von zwei neuen Sondergebieten mit den Zweckbestimmungen „Möbel und Einrichtung“ bzw. „Gartencenter“ planungsrechtlich absichern. Während die Projektentwicklung für das geplante Gar tencenter weit vorangeschritten ist, ist die Entwicklung der geplanten Erweiterungen im Sektor Möbel und Einrichtung weiterhin völlig offen. Da die Verlagerung des Gartencenters vom jetzigen S tandort im Außenbereich in das Plangebiet nunmehr kurzfristig erfolgen soll, w ird dieser Teilbereich aus den laufenden Bauleitplanverfahren (3. Änderung des Flä chennutzungsplanes und 1. Än- derung des Bebauungsplanes Nr. 388) herausgenommen und als 21. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. 2. Änderung des Bebauung splanes Nr. 388 fortgeführt. In diesem Teilbereich sollen zeitnah die planungsre chtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Gartencenters in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartencenter geschaffen werden. Die Bauleitplanverfahren für den übrigen Teil umfassen die Erweiterungsabsichten im Sektor Möbel und Einrichtung und werden in Abhängig keit zum Projektfortschritt zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforder lich, da der wirksame Flächen- nutzungsplan den Änderungsbereich als Gewerbegebiet darstellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 2. Ände rung des Bebauungsplanes Nr. 388 mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiet s Gartencenter wird daher die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mi t dem Ziel der Darstellung ei- nes nach Nordosten ausgeweiteten Sondergebiets Fach markt als separates Ände- rungsverfahren parallel zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Der Standort stellt ein gesamtstädtisches Gewerbege biet mit guter verkehrlicher Er- reichbarkeit aus dem Stadtgebiet und aus der Region dar. Gemäß dem Einzelhan- delskonzept der Stadt Münster gehört der Standort z um Standorttyp Fachmarktzent- rum/Themenstandort, der sich durch eine bereits vor handene, dezentrale Agglome- ration von nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel sow ie eine direkte Anbindung an eine Hauptverkehrsstraße auszeichnet, und der für e ine Weiterentwicklung auch mit großflächigen Einzelhandelseinrichtungen geeignet i st. An diesem Standort können Betriebstypen und -größen mit nicht-zentrenrelevant en Sortimenten platziert werden, die aus städtebaulichen, verkehrlichen und/oder be triebswirtschaftlichen Gründen nicht in integrierten Versorgungszentren eingebunde n werden können. Gemäß dem Einzelhandelskonzept sind die Fachmarktzentren weit erzuentwickeln bzw. stärker zu spezialisieren, um dem jeweiligen Standort ein unve rwechselbares Profil zu geben, mit dem er sich von den anderen Standorten abgrenzt. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen einen Geländestreifen zwischen der Steinfurter Straße (L 510) im Norden und der parall el verlaufenden Straße Haus Uh- lenkotten im Süden unmittelbar westlich des Kreisve rkehrs auf einer Länge von ca. 150 Metern; er umfasst außerdem einen Geländestreif en westlich entlang der darge- stellten Hauptverkehrsstraße Haus Uhlenkotten. 3. Änderungsinhalte 3.1 Sondergebiet Fachmarkt Auf dem Eckgrundstück zwischen Steinfurter Straße und Haus Uhlenkotten ist die Er- richtung eines Gartencenters mit ca. 4.500 m² Verka ufsfläche geplant, davon maxi- mal 450 m² Verkaufsfläche für Randsortimente. Dafür wird das bereits wirksam be- stehende Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachm arkt nach Nordosten er- weitert dargestellt, wodurch ein bisher dargestelltes Gewerbegebiet überplant wird. Die übergeordnete Erschließung der geplanten Einrichtung erfolgt im Norden von der Steinfurter Straße und im Süden von der B 54. Inner halb des Plangebietes wird die Erschließung über die Straße Haus Uhlenkotten sichergestellt. 3.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Westlich entlang der Straße Haus Uhlenkotten werden geringe Flächen des erweiter- ten Sondergebietes Fachmarkt sowie des Gewerbegebie tes neu als straßenbeglei- tende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. 4. Belange des Umweltschutzes 4.1 Freiraum und Bodenschutz Der Änderungsbereich war im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche (Gewerbegebiet) dargestellt; durch die Flächenumwid mung ergibt sich kein zusätzli- ches Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 8a Bundesnaturschutzgesetz. 4.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 BauG B für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, die erheblich mit umweltgefähr denden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. Innerhalb des Änderungsbereiches si nd nach derzeitigem Kenntnis- stand zwei Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Zum einen handelt es sich um eine ehemalige Flakste llung, in deren Umgebung sich zahlreiche verfüllte Stellungsgräben und Bombentric hter auf dem Gelände befinden. Die Flächen wurden bisher nicht einzeln untersucht. Bei der großflächig gekennzeichneten Altlastenverda chtsfläche handelt es sich um die verfüllte Gräfte des Hauses Uhlenkotten. 1990 e rfolgte eine Gefährdungsab- schätzung. Das Gelände ist demnach nicht mit kontaminiertem Material belastet. 5. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsber eich als Gewerbe- und Industrie- ansiedlungsbereich (GIB) dar. Mit Schreiben vom 11.07.2005 hat die Bezirksregieru ng Münster mitgeteilt: „Gegen eine vorgezogene Änderung der Bauleitpläne für das geplante Gartencenter ent- sprechend der textlichen Festsetzungen 1.6 des Beba uungsplanänderungsentwurfs vom 27.08.2004 (Gesamtverkaufsfläche max. 4.500 m², davon max. 450 m² VK Randsortiment) werden keine landesplanerischen Bedenken erhoben.“ Die geplante 21. Änderung des Flächennutzungsplanes steht damit im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben. Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 21. Änder ung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes ersichtlich. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grund- züge nicht verändert. Dieser Erläuterungsbericht dient gemäß § 5 (5) Baug esetzbuch (BauGB) als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster a m __________ ab- schließend beschlossenen 21. Änderung des fortgesch riebenen Flächen- nutzungsplanes. Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Steinfurter Straße
- Haus Uhlenkotten
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0887/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37