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V/0187/2018

Bebauungsplan Nr. 597 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 28.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 27.1.1

Beschlussvorlage

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V-0187-2018-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

2844 Zeichen

V/0187/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 597: Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
Für den Bereich Von -Steuben-Straße / Bahnhofstraße  / Hafenst raße ist gemäß §  2 Abs.  1 Baug e-
setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster 
Flur 145  
Flurstücke: 326, 337, 338, 342, 343, 345, 346, 349, 350, 374, 397, 398, 401, 453, 472, 538, 567, 597, 
598, 599, 619, 646, 686, 704  
 
Flur 146  
Flurstücke: 28, 29, 30, 31, 636, 727, 728  
Teil des Flurstücks: 750 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten.  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0187/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.03.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0187/2018 
Begründung: 
 
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind mehrere Neubauvorhaben im Baublock zwischen 
Von-Steuben-Straße und Bahnhofstraße, die von privaten Bauherren angestrebt werden bzw. eine 
beantragte Aufstockung eines Bestandsgebäudes.  
 
Der derzeit geltende einfache Bebauungsplan Nr.  356 „Hauptbahnhof (Wolbecker Straße  / Von -
Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Hansaring)“ aus 
dem Jahr 1990 setzt hier nur die Nutzung „Kerngebiet“ und zulässige Werbeanlagen fest. Es gibt ke i-
ne Rahmenbedingungen z.B. zu Gebäudehöhen; diese wären gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.  
 
Um eine städt ebaulich angemessene Planung zwischen der Hochhausdominante „Metropolis“ und 
der Hafenstraße so steuern zu können, dass sich Neubauten bzw. Umbauten im Baublock  – auch im 
Kontext zu den aktuellen Quartiersentwicklungen im Bahnhofsumfeld  – einfügen, soll du rch einen 
Aufstellungsbeschluss für den o.g. Geltungsbereich die Möglichkeit der Anwendung von  Plansiche-
rungsinstrumenten (u.a. Zurückstellungstellung von Baugesuchen) geschaffen werden. Im weiteren 
Bebauungsplanverfahren ist zu untersuchen, welche Nutzung en und städtebaulichen Vorgaben für 
zukünftige Projektentwicklungen angestrebt werden sollen.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Plangebiet

V-0187-2018-Anlage-Plangebiet

85 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0187/2018 
Plangebiet / Maßstab 1:2000 Bebauungsplan Nr. 597

Beratungsverlauf (4)

08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 27.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Von-Steuben-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Hafenstraße
  • Wolbecker Straße
  • Engelstraße
  • Herwarthstraße
  • Hansaring
  • Von-Vincke-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0187/2018
Typ
Vorlagen
Datum
28.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37