V/0187/2018
Bebauungsplan Nr. 597 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
2844 Zeichen
V/0187/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 597: Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Von -Steuben-Straße / Bahnhofstraße / Hafenst raße ist gemäß § 2 Abs. 1 Baug e- setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 145 Flurstücke: 326, 337, 338, 342, 343, 345, 346, 349, 350, 374, 397, 398, 401, 453, 472, 538, 567, 597, 598, 599, 619, 646, 686, 704 Flur 146 Flurstücke: 28, 29, 30, 31, 636, 727, 728 Teil des Flurstücks: 750 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Vorlagen-Nr.: V/0187/2018 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 02.03.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0187/2018 Begründung: Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans sind mehrere Neubauvorhaben im Baublock zwischen Von-Steuben-Straße und Bahnhofstraße, die von privaten Bauherren angestrebt werden bzw. eine beantragte Aufstockung eines Bestandsgebäudes. Der derzeit geltende einfache Bebauungsplan Nr. 356 „Hauptbahnhof (Wolbecker Straße / Von - Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße / Hafenstraße / Hansaring)“ aus dem Jahr 1990 setzt hier nur die Nutzung „Kerngebiet“ und zulässige Werbeanlagen fest. Es gibt ke i- ne Rahmenbedingungen z.B. zu Gebäudehöhen; diese wären gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Um eine städt ebaulich angemessene Planung zwischen der Hochhausdominante „Metropolis“ und der Hafenstraße so steuern zu können, dass sich Neubauten bzw. Umbauten im Baublock – auch im Kontext zu den aktuellen Quartiersentwicklungen im Bahnhofsumfeld – einfügen, soll du rch einen Aufstellungsbeschluss für den o.g. Geltungsbereich die Möglichkeit der Anwendung von Plansiche- rungsinstrumenten (u.a. Zurückstellungstellung von Baugesuchen) geschaffen werden. Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist zu untersuchen, welche Nutzung en und städtebaulichen Vorgaben für zukünftige Projektentwicklungen angestrebt werden sollen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Plangebiet
V-0187-2018-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0187/2018 Plangebiet / Maßstab 1:2000 Bebauungsplan Nr. 597
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Von-Steuben-Straße
- Bahnhofstraße
- Hafenstraße
- Wolbecker Straße
- Engelstraße
- Herwarthstraße
- Hansaring
- Von-Vincke-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0187/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37