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V/0200/2019

Modellbausteine für schulische Inklusion - Standortverlagerung der schulischen Lernorte an den Bröderichweg

Vorlagen 01.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.05.2019, TOP 23.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

22641 Zeichen

V/0200/2019 
V/0200/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Modellbausteine für schulische Inklusion - Standortverlagerung der drei schulischen Lernorte an 
den Bröderichweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.03.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Vorberatung 
   27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Zusammenführung der Schule an der Beckstraße an 
einem Standort und der Konzeption mit Villa Interim, Schule 1-6 sowie Schule 7-10 zusammen mit 
dem Förderschulangebot im Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ sowie den mobilen Teams für  das ge-
meinsame Lernen eine Neuaufstellung der inklusiven Bildungslandschaft in der Stadt Münster e r-
folgt. 
 
2. Der Rat nimmt die Eckpunkte des überarbeiteten intensivpädagogischen Konzeptes für Schül e-
rinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 analog zu den Jahrgangsstufen 1 – 6 zur Kenntnis und 
stimmt der beschriebenen Umsetzung zu. 
 
3. Die Errichtung eines gebundenen Ganztages für die Klassen 7-10 wird angestrebt, um ein einheit-
liches System mit Ganztagsbetrieb für alle Jahrgangsstufen zu etablieren. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
01.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zurfähr 
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

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V/0200/2019 
 
4. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW den Umzug  
a. des intensivpädagogischen Angebots mit den Jahrgangsstufen 1 – 6, der Primarstufe der 
„Schule an der Beckstraße“, die aktuell an der Beckstraße untergebracht sind, 
b. des intensivpädagogischen Angebots der Jahrgangsstufen 7 – 10, der Sekundarstufe der 
„Schule an der Beckstraße“, die aktuell am Laerer Landweg ihren Schulstandort hat und  
c. der „Villa Interim“, die organisatorisch an die „Schule an der Beckstraße“ angebunde n ist 
und aktuell ebenfalls an der Beckstraße untergebracht ist, 
zum Bröderichweg 36. Die Verlagerung der Standorte soll zum kommenden Schuljahr 2019/2020 
(Stichtag 01.08.2019) umgesetzt werden. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Grundriss des Gebä udes und die Räumlichkeiten am 
Bröderichweg für die besonderen Arbeits - und Lernbedingungen dieser schulischen Lernorte b e-
sonders eignen.   
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
a. dass der schulische Lernort „Schule an der Beckstraße“ unter Beteiligung der Schulgrem i-
en schnellstmöglich einen neuen Namen erhalten soll, 
b. dass das Ergebnis der Schulkonferenz zur beschriebenen Standortverlagerung erst in die 
Beratungskette eingebracht werden kann, da ein beschlussfähiges Gremium erst am 
12.03.2019 tagt,    
c. dass für die St andorte an der Beckstraße und dem Laerer Landweg nach Freizug weite r-
hin eine schulische Nutzung vorgesehen wird. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Genehm i-
gung vorzulegen.

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V/0200/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4650 Förderschulen –Umbau für 
Nutzungsänderungen 
Auszahlung für Baumaßna h-
men 
2019 100.000  
Auszahlungen  für den Erwerb von bewegl i-
chem Anlagevermögen 
2019 50.000  
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo    
 
Es stehen kleine  Umbaumaßnahmen an, die aus den laufenden Haushaltmitteln finanziert werden 
können. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Schule an der Beckstraße als Baustein der inklusiven Schullandschaft 
 
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2013 zur Umsetzung der UN -
Behindertenrechtskonvention erfolgte ein Paradigmenwechsel, indem das gemeinsame Lernen zum 
Regelfall erklärt wurde. In der Folge dara us hat sich die Schullandschaft und insbesondere die Fö r-
derschullandschaft grundlegend verändert. So sind auch die Schülerzahlen in Münster sowohl der 
Förderschulen Lernen als auch der Förderschule für Emotionale und soziale Entwicklung erheblich 
zurückgegangen. 
Wenngleich viele Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen ihren Platz gefunden haben und 
dort auch gute Lernerfolge erzielen, ist dies nicht der richtige Platz für Alle. Aus dieser Überzeugung 
heraus wurde in der Stadt Münster von Anfang an da s Ziel verfolgt, auf jeden Fall ein Förderschula n-
gebot aufrecht zu erhalten. Für den Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ ist dies aktuell und absehbar auch 
mit Auflösung der Uppenbergschule mit der Albert-Schweitzer-Schule gewährleistet. 
 
Für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale En t-
wicklung bestand ausgangs die Richard -von-Weizsäcker-Schule. Parallel dazu hat die Stadt Münster 
bereits 2011, also noch vor dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz, die ‚Villa Interim‘ errich tet, eine bis 
zum heutigen Tag landesweit beachtete Einrichtung. 
2016 hat der Rat der Stadt Münster als weiteren Modellbaustein für schulische Inklusion die Erric h-
tung eines schulischen Lernortes, die „Schule an der Beckstraße“, beschlossen (V/0085/2016). Damit

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V/0200/2019 
sollte der Bedarf an einem intensivpädagogischen Angebot für die Teilgruppe von Schülerinnen und 
Schülern gedeckt werden, die mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung au f-
grund außergewöhnlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten un d/oder erheblicher psychischer B e-
lastungen für die vorübergehende Erfüllung der Schulpflicht andere, besondere Lern - und Arbeitsfor-
men benötigen.  
Von Beginn an war die Genehmigung jedoch gekoppelt an die Auflösung aller Förderschulen mit u.a. 
dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, der Fortbestand deshalb ungewiss. 
Mit  
 der Fertigstellung des Konzeptes für die Schule an der Beckstraße für die Jahrgänge 7-10 
 sowie der Zusammenführung der Schule an der Beckstraße am Standort der Uppenbergsc hu-
le 
und damit einer Neuaufstellung der inklusiven Schullandschaft in der Stadt Münster ist ein über Jahre 
dauernder Konsolidierungsprozess zum Abschluss gekommen.  
Wohl wissend, dass der Prozess der Inklusion insgesamt, insbesondere die Rahmenbedingungen für 
das gemeinsame Lernen in den allgemeinen Schulen nach wie vor vor erheblichen Herausforderun-
gen steht und noch andauern wird, ist die städtische Konzeption zur Beschulung von Schülerinnen 
und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf damit ebenso nachfragegerecht wie 
fachlich von hoher Qualität aufgestellt. 
Der Schulische Lernort mit seinen drei Säulen Villa Interim – Primar- und Sekundarbereich stellt dabei 
ein Teil des Unterstützungssystems für das Gemeinsame Lernen dar. Um die Schulen prä ventiv und 
niederschwellig fachlich zu unterstützen, gibt es die Mobilen Teams Münster (MTM) für den Primar - 
und Sekundarbereich. Das Mobile Team Münster ist ein Kooperationsprojekt vom Schulamt für die 
Stadt Münster, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien und der Schulpsychologischen Ber a-
tungsstelle und damit multiprofessionell aufgestellt. Diese Mobilen Teams können von den Schulen 
angefordert werden, um Beratung vor Ort und Unterstützung bei Maßnahmenplanung und –
koordinierung zu erhalten.

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V/0200/2019 
2. Das Konzept der Schule 
 
Organisatorisch sind drei verschiedene intensivpädagogische Angebote an der „Schule an der 
Beckstraße“ angebunden: 
1. Villa Interim 
Das Konzept der Villa Interim als Kooperationsmodell von Schule, Jugendhilfe und Schulps y-
chologie richt et sich an Schülerinnen und Schüler (SuS) aus weiterführenden Schulen der 
Sekundarstufe I, die trotz Förderung im Gemeinsamen Lernen auf Grund ihrer emotionalen 
und sozialen Entwicklung vorübergehend an der Regelschule schwer beschulbar sind. Eine 
schulorganisatorische Absicherung zur Verstetigung und Absicherung dieses erfolgreich etab-
lierten Modells wurde in der Vorlage „Modellbausteine für schulische Inklusion: Schule an der 
Beckstraße“ (V/0085/2016) und durch Genehmigung der Bezirksregierung mit Schreiben vom 
07.04.2017 vorgenommen.  
2. Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 6 
Das Konzept zu diesen Jahrgängen, der „Primarstufe der Schule an der Beckstraße“, wurde 
bereits in V/0085/2016 vorgestellt und der Umsetzung zuge stimmt. Es soll den SuS mit b e-
sonders ausgeprägtem Förderbedarf (§ 4 Absatz 4 Ausbildungsordnung sonderpädagog i-
scher Förderung (AO-SF) in Verbindung mit der Notwendigkeit intensivpädagogischer Förd e-
rung im Sinne der Schwerstbehinderung nach § 15 Absatz 1 A O-SF) ein Setting geschaffen 
werden, indem eine kleinschrittige Begleitung sowie ggf. eine längere Perspektive ermöglicht 
wird, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. 
3. Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 
Die Schule an der Beckstraße startete in 2016 mit den Jahrgangsstufen 1 -6. Mit der seine r-
zeitigen Einrichtung des schulischen Lernortes hat der Rat die Verwaltung beauftragt, auch 
für die Jahrgänge 7-10 ein Konzept zu entwickeln (s. Vorlage V/0085/2016), das nachfolgend 
dargestellt wird. 
 
 
Pädagogisches Konzept  der Jahrgänge 7 - 10 
Ausgehend von den aktuellen Einschätzungen wird von einer erforderlichen aber auch maximal mö g-
lichen Kapazität von 30 Schülerinnen und Schülern im Sekundarstufenbereich (Jahrgangsstufe 7 – 
10) ausgegangen. Diese Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Unterstü t-
zungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung gem. § 4 AO -SF und darüber hinaus 
einen intensivpädagogischen Unterstützungsbedarf gem. § 15 AO-SF.

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V/0200/2019 
Schwerpunkte des pädagogischen Konzeptes sind:  
- Vermittlung von Lebenspraxis  
- Rückführung in das allgemeinbildende Schulsystem  
- Berufsvorbereitende Angebote  
- Eingliederung in berufliche Maßnahmen  
 
Die emotionalen und sozialen Schwierigkeiten  der Zielgruppe haben sich aufgrund des Alters bzw. 
der Entwicklung manifestiert. Zunehmend sind Delinquenz, aggressive Verhaltensweisen, Kontrollver-
luste, Alkohol - und Drogenmissbrauch, extreme motivationale Schwierigkeiten, Schulverweigerung 
u.a. zu beobachten. 
 
Das multiprofessionelle Team bietet den Schülerinnen und Schülern verlässliche Beziehungen und 
Tagestrukturen, die von einer positiven und wertschätzenden Haltung geprägt sind. Die Förderung ist 
individualisierbar und differenziert. Zentraler Punk t aller pädagogisch -psychologischen Maßnahmen 
ist der individuelle Förderplan, der in Abstimmung mit allen Beteiligten sowie mit der Stammschule 
der Schülerinnen und Schüler erstellt wird.   
 
 
Grundlegende Zielsetzungen  
Zentrale Grundidee ist, dass für diese Schülerklientel ein multiprofessionell ausgestatteter schulischer 
Lernort in Kooperation von Schule mit der Jugendhilfe, der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
und der Bezirksregierung bzw. dem Schulamt für die Stadt Münster geschaffen wird, der eine  intensi-
ve sonderpädagogische Förderung gewährleistet. Dabei versteht sich dieser Lernort als Institution, 
dessen grundlegende Aufgabe und Ziel es ist, für Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten der indiv i-
duellen Rückführung an die jeweilige Stammschule an zustreben und diese umzusetzen. Zur Durc h-
führung eines möglichst erfolgreichen Rückführungsprozesses bedarf es der kontinuierlichen Begle i-
tung durch die Fachkräfte, die während des Aufenthaltes wesentlich an der stattgefundenen Entwic k-
lung beteiligt waren.  
  
Inhaltliche Schwerpunkte sind Erziehung und Vermittlung schulischer Inhalte im Rahmen ganztägiger, 
ganzheitlicher Angebote und eine Heranführung an berufliche Orientierung bzw. die Entwicklung einer 
beruflichen Anschlussperspektive. Dabei soll es im We sentlichen um die Stärkung des Selbstwertg e-
fühls, der Persönlichkeitsentwicklung, der Entwicklung von Alltagkompetenzen sowie eine sozial -
emotionalen Stabilisierung gehen.   
  
Wesentlicher Bestandteil ist die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten 
der Schülerinnen und Schüler, die gekennzeichnet ist von regelmäßigen Gesprächen, von der Ei n-

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V/0200/2019 
bindung in den Förderprozess mit sämtlichen Informationen zum Förderkonzept und dessen Durc h-
führung von Handlungstransparenz und von positiv ko nnotierten Kontakten mit kooperativen Strukt u-
ren zwischen Elternhaus und Schule.  
  
Im Unterschied zu der Zielgruppe des schulischen Lernortes Villa Interim ist bei den Schülerinnen und 
Schülern dieses schulischen Angebotes aufgrund ihrer ausgeprägten und umfassenden Förderbedar-
fe unwahrscheinlich, dass diese bereits nach 6 Monaten vollständig wieder am Unterricht der Stamm-
schule teilnehmen können. Über Verlängerungen der zunächst auf höchstens sechs Monate befrist e-
ten Aufnahmen (§ 28 Abs. 4 Satz 2 AO -SF) wird die Schulaufsichtsbehörde entscheiden; auch diese 
Verlängerungen sind auf höchstens sechs Monate begrenzt (§ 28 Abs. 4 Satz 3 AO-SF).  
  
Kernaufgabe des schulischen Lernortes ist die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der 
Rückführung an ihr e Stammschulen. Dies ist eine Aufgabe, die multiprofessionell durch Schule, J u-
gendhilfe und Schulpsychologie erfüllt wird.  
 
Aus schulfachlicher Sicht bedeutet die Einrichtung des schulischen Lernortes eine umfassende Ne u-
konzeptionierung und Neuausrichtung in Bezug auf die Förderung und Beschulung von Schülerinnen 
und Schülern mit intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale 
Entwicklung. Eine solche Neukonzeptionierung bedarf einer intensiven Steuerung und eines umfan g-
reichen Prozesses auf den Ebenen Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung.  
Der Primarbereich des Schulischen Lernortes wird als „Offener Ganztag“ geführt. Bislang wird am 
Standort Laerer Landweg lediglich eine freiwillige Nachmittagsbetreuung angebot en. Für die Jugend-
lichen mit intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf ist jedoch eine geregelte Tagesstruktur und 
eine verlässliche Rhythmisierung des Tages zielführend. Die Errichtung eines gebundenen Ganzt a-
ges ermöglicht einen variablen und individuell  angepassten Wechsel zwischen mehr schulisch orie n-
tierten Lernangeboten, berufsvorbereitenden Maßnahmen und Angeboten zum sozial -emotionalen 
Kompetenzaufbau bzw. pädagogisch -psychologischen Maßnahmen. Darüber hinaus lassen sich 
durch einen gebundenen Ganzt ag Kooperationen mit außerschulischen Lernorten passgenau real i-
sieren. 
 
 
3. Räumliche Unterbringung 
 
Aktuelle Situation 
Der aus der ehemaligen Richard -von-Weizsäcker Schule entstandene schulische Lernort ist in der 
Tradition der Förderschule weiter an zwei  Standorten, einem Primarstandort an der Beckstraße 
(Klassen 1 -6) und einem Sekundarstufen I -Standort (Klassen 7 -10) am Laerer Landweg realisiert

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V/0200/2019 
worden; hinzugekommen ist das Teilsystem der „Villa Interim“, ebenfalls am Standort Beckstraße. Die 
Erfahrungen der ersten Jahre des Lernortes zeigen jedoch deutlich, dass die Ansprüche an eine ko n-
zeptionelle Entwicklung in Bezug auf ein gleichsinniges pädagogisches Handeln an den beiden 
Standorten in dieser Organisationsform kaum realisiert werden können. Die Ste uerung eines so u m-
fassenden Schulentwicklungsprozesses verlangt einerseits nach einer einheitlichen schulstufenübe r-
greifenden und professionsverbindenden Teamstruktur und der Entwicklung und Umsetzung eines 
einheitlichen Leitbildes und andererseits nach ei ner verlässlichen Schulleitung vor Ort, die diese Pr o-
zesse steuert und kontinuierlich begleiten kann.  
Die Zusammenführung der beiden Standorte erscheint vor diesem Hintergrund ein element a-
rer/entscheidender Gelingensfaktor.  
Des Weiteren können durch eine  Zusammenlegung der Teilsysteme Synergieeffekte im Einsatz des 
Personals und der Nutzung von Fachräumen erzielt werden. Darüber hinaus können Übergange von 
Schülerinnen und Schülern von einem Teilsystem ins andere pädagogisch enger gestaltet werden. 
 
Raumkonzept für den neuen Standort 
Die Räumlichkeiten der Uppenbergschule bieten für die Erfordernisse des schulischen Lernortes gute 
Voraussetzungen: Der Grundriss des Gebäudes zeigt vier Bauteile, davon drei Bauteile mit Klasse n-
räumen und einen Bauteil mit Verwaltungsräumen und Fachräumen wie einem Holz- und Metallwerk-
raum, einer Lehrküche und einem naturwissenschaftlichen Raum. Die drei Bauteile mit Klassenrä u-
men könnten so aufgeteilt werden, dass ein Bauteil die Primarstufe (Klasse 1 -6), ein Bauteil die S e-
kundarstufe I (Klasse 7-10) und ein Bauteil die Villa Interim fassen könnte.  
Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit intensivpädagogischem Unterstü t-
zungsbedarf bedürfen unter anderem einer sehr klar strukturierten und verlässlichen Raumorganisati-
on, die mit eindeutigen Verhaltenserwartungen und Regeln verbunden sind: Klar definierte Räume für 
Gruppenprozesse und soziales Lernen auf der einen Seite und entsprechend strukturierte und au s-
gestattete Räume für unterrichtliches Lernen auf der an deren Seite. Die Schülerinnen und Schüler 
werden in so genannten Lerninseln gefördert, die flexibel und individuell auf die Förderbedarfe eing e-
hen. Eine Lerninsel sollte diesen Anforderungen Rechnung tragen. Das Raumangebot der jetzigen 
Uppenbergschule bietet die Möglichkeiten, für jede Lerninsel einen Raum für soziales Lernen und 
einen Raum für unterrichtliches Lernen zu definieren. Um jedoch ein hohes Maß an Flexibilität und 
Durchlässigkeit der Angebote zu gewährleisten, sollten die Schülerinnen und Schül er keine Rau m-
wechsel vornehmen müssen – eine Verbindung von jeweils zwei Klassenräumen der jetzigen Uppe n-
bergschule in Form eines Wanddurchbruchs kann diese flexiblen Wechsel zwischen den Förderse t-
tings ermöglichen.

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V/0200/2019 
Raumplanung  
Primarstufe: 3 Lerninsel n für 15 Schulplätze (je zwei verbundene Klassenräume plus ein Gruppe n-
raum für Sozialtraining) 
Sekundarstufe I: 5 Lerninseln für 30 Schulplätze (je zwei verbundene Klassenräume plus Gruppe n-
raum für Sozialtraining) 
Villa Interim: 2 Klassenräume plus Differenzierungsraum 
Um den lebenspraktischen Alltag in den Lerninseln zu stützen, sollte jedes Teilsystem über eine K ü-
che verfügen, die aus dem Bestand des Standorts an der Beckstraße herausgenommen werden 
könnte; für jede Lerninsel sollte eine kleine Küchenauss tattung (Schränke, Waschbecken, Küh l-
schrank) vorhanden sein. 
 
Zur individuellen Gestaltung der Fördersettings zählen ebenfalls ein breites Sport - und Kunstangebot 
sowie in der Sekundarstufe I die Verknüpfung von unterrichtlichem Lernen und berufspraktischer Vor-
bereitung. In den Räumlichkeiten der jetzigen Uppenbergschule kann dies mit den Werkräumen für 
Holz und Metall sowie der Lehrküche realisiert werden und mit der auf dem Gelände liegenden Sport-
halle.  
Einige bisher als Klassenräume genutzte Räume müsst en der pädagogischen Nutzung angepasst 
werden – so muss es in jedem Flügel Räume zur kreativen bzw. werkpädagogischen Nutzung geben. 
Es ist (besonders für die Schülerinnen und Schüler der Villa Interim) zudem zu berücksichtigen, dass 
auch in den naturwisse nschaftlichen Fächern die Lehrpläne der Stammschulen erfüllt werden mü s-
sen. Der naturwissenschaftliche Fachraum der jetzigen Uppenbergschule kann dies im Gegensatz zu 
den jetzigen beiden Standorten an der Beckstraße und am Laerer Landweg gewährleisten. 
Die Gegebenheiten des Außengeländes bieten dem Schulischen Lernort ebenfalls angemessene 
Ausgangsbedingungen: Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gibt es einen direkt zugänglichen 
Schulhofteil mit Spielgeräten, Sandkasten usw. und für die älteren Schüle rinnen und Schüler  ein 
Fußballfeld, Basketballkorb usw.  
Die räumliche Trennung der drei Teilsysteme muss sich sowohl im Gebäude als auch auf dem Schu l-
hof realisieren lassen, um die Problemlagen der Schülerschaft nicht zu potenzieren. Die Schülerinnen 
und Schüler der verschiedenen Teilsysteme sollten sich so wenig wie möglich ungeplant begegnen 
dürfen. Dazu bedarf es geeigneter baulicher und gestalterischer Maßnahmen, um die Aufenthaltsb e-
reiche zu trennen. Sowohl zur Gestaltung des Gebäudes als auch der Außenanlagen sind noch Über-
legungen zu entwickeln. 
 
Zentrales Charakteristikum des Schulischen Lernortes ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit 
zwischen Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologischer Beratungsstelle. 
Es sollte ausdrücklich keine klar definierten professionsgebundenen Arbeitsräume geben; alle Mita r-
beiterinnen und Mitarbeiter nutzen das vorhandene Lehrerzimmer und Besprechungsräume, die z.T.

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V/0200/2019 
noch als solche eingerichtet werden müssten. Um Möglichkeiten sowohl für Unterrichtsvor - und -
nachbereitung als auch das Führen von Dokumentationen und andere Aufgaben außerhalb des direk-
ten pädagogischen Geschehens zu haben müssen ausreichender Arbeitsraum und PC -Arbeitsplätze 
zur Verfügung stehen. 
 
Gemeinsame Nutzung des Gebäudes  
Eine Zusammenlegung der beiden Standorte würde eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit 
den ausgelagerten zwei Klassen der jetzigen Uppenbergschule bedeuten. Da nach heutigem Kenn t-
nis- und Prognosestand die Schülerzahlen im Sekundarstufen I -Bereich im nächsten Schuljahr gerin-
ger sein wird, als das Schulplatzkontingent mit 30 Schülerinnen und Schülern zulässt, wird der S e-
kundarstufen I-Bereich wahrscheinlich mit drei statt fünf Lerninseln im Schuljahr 2019/20 beginnen. In 
einer Übergangsphase ließe sich daher eine Koexistenz der beiden Systeme realisieren, indem der 
östliche Bauteil, der als „Neubau“ zuletzt angebaut worden ist und durch eine Türe verbunden bzw. 
vom restlichen Gebäudeteil getrennt werden kann, als Räumlichkeiten dieser beiden Klassen definiert 
wird. Die beiden  Klassen der jetzigen Uppenbergschule würden dann weiterhin Klassenräume und 
Ganztagsräume sowie Differenzierungsräume nutzen können. Perspektivisch sollte jedoch der östl i-
che Bauteil als Sekundarstufen I-Bereich definiert werden. 
 
Namensgebung und Folgenutzung der Standorte 
Die künftige Namensgebung der Schule an der Beckstraße soll auf dem dafür üblichen Weg aus der 
Schulgemeinschaft heraus auf den Weg gebracht werden. Die dann ab dem Schuljahr 2019/20 frei 
gezogenen Standorte Beckstraße und Laerer Landweg sind weiterhin für schulische Zwecke erforder-
lich (zunächst als Ersatz- und Interimsstandorte) 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

3040 Zeichen

Anlage A zur V/0200/2019 
Kurzüberblick 
Die schulischen Lernorte der „Schule an der Beckstraße“ sollen an einem Standort zusammenge-
führt werden. Ergänzend zur Errichtungsvorlage V/0085/2016 wird ein überarbeitetes intensivpä-
dagogisches Konzept auch für die Jahrgangsstufen 7-10 beschrieben.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende 
kommunale Personal zur Verfügung. 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, 
 - einen den Lernplänen entsprechenden 
 - qualitativ guten 
 - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich-
tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in 
Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen han-
delnden Personen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schule 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Anstehende kleine Umbaumaßnahmen sollen aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Beim Umzug einer Schule an einen anderen Schulstandort handelt es sich um eine Änderung von 
Schulen gemäß § 81 Absatz 2 SchulG NRW. Es ist daher ein formeller Beschluss erforderlich, be-
vor eine entsprechende Genehmigung durch die Bezirksregierung beantragt wird (§ 81 Abs. 3 
SchulG NRW i.V.m. § 88 Abs. 2 SchulG NRW)   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die Zusammenführung der Schule an der Beckstraße an einen Standort und der Konzepti-
on mit Villa Interim, der Jahrgangstufe 1-6 sowie Jahrgangsstufe 7-10 zusammen mit dem För-
derschulangebot im Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ und den mobilen Teams für das gemeinsame 
Lernen soll eine Neuaufstellung der inklusiven Bildungslandschaft in der Stadt Münster erfolgen.

Beratungsverlauf (6)

19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
15.05.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung
Zur Sitzung
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20.1 Vorberatung
Zur Sitzung
22.05.2019 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Beckstraße
  • Bröderichweg 36
  • Laerer Landweg

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Details

Aktenzeichen
V/0200/2019
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37