V/0200/2019
Modellbausteine für schulische Inklusion - Standortverlagerung der schulischen Lernorte an den Bröderichweg
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Beschlussvorlage
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V/0200/2019 V/0200/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Modellbausteine für schulische Inklusion - Standortverlagerung der drei schulischen Lernorte an den Bröderichweg Beratungsfolge 19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.03.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Zusammenführung der Schule an der Beckstraße an einem Standort und der Konzeption mit Villa Interim, Schule 1-6 sowie Schule 7-10 zusammen mit dem Förderschulangebot im Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ sowie den mobilen Teams für das ge- meinsame Lernen eine Neuaufstellung der inklusiven Bildungslandschaft in der Stadt Münster e r- folgt. 2. Der Rat nimmt die Eckpunkte des überarbeiteten intensivpädagogischen Konzeptes für Schül e- rinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 analog zu den Jahrgangsstufen 1 – 6 zur Kenntnis und stimmt der beschriebenen Umsetzung zu. 3. Die Errichtung eines gebundenen Ganztages für die Klassen 7-10 wird angestrebt, um ein einheit- liches System mit Ganztagsbetrieb für alle Jahrgangsstufen zu etablieren. Amt für Schule und Weiterbildung 01.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0200/2019 4. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW den Umzug a. des intensivpädagogischen Angebots mit den Jahrgangsstufen 1 – 6, der Primarstufe der „Schule an der Beckstraße“, die aktuell an der Beckstraße untergebracht sind, b. des intensivpädagogischen Angebots der Jahrgangsstufen 7 – 10, der Sekundarstufe der „Schule an der Beckstraße“, die aktuell am Laerer Landweg ihren Schulstandort hat und c. der „Villa Interim“, die organisatorisch an die „Schule an der Beckstraße“ angebunde n ist und aktuell ebenfalls an der Beckstraße untergebracht ist, zum Bröderichweg 36. Die Verlagerung der Standorte soll zum kommenden Schuljahr 2019/2020 (Stichtag 01.08.2019) umgesetzt werden. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Grundriss des Gebä udes und die Räumlichkeiten am Bröderichweg für die besonderen Arbeits - und Lernbedingungen dieser schulischen Lernorte b e- sonders eignen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, a. dass der schulische Lernort „Schule an der Beckstraße“ unter Beteiligung der Schulgrem i- en schnellstmöglich einen neuen Namen erhalten soll, b. dass das Ergebnis der Schulkonferenz zur beschriebenen Standortverlagerung erst in die Beratungskette eingebracht werden kann, da ein beschlussfähiges Gremium erst am 12.03.2019 tagt, c. dass für die St andorte an der Beckstraße und dem Laerer Landweg nach Freizug weite r- hin eine schulische Nutzung vorgesehen wird. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Genehm i- gung vorzulegen. - 3 - V/0200/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4650 Förderschulen –Umbau für Nutzungsänderungen Auszahlung für Baumaßna h- men 2019 100.000 Auszahlungen für den Erwerb von bewegl i- chem Anlagevermögen 2019 50.000 Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo Es stehen kleine Umbaumaßnahmen an, die aus den laufenden Haushaltmitteln finanziert werden können. Begründung: 1. Die Schule an der Beckstraße als Baustein der inklusiven Schullandschaft Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2013 zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention erfolgte ein Paradigmenwechsel, indem das gemeinsame Lernen zum Regelfall erklärt wurde. In der Folge dara us hat sich die Schullandschaft und insbesondere die Fö r- derschullandschaft grundlegend verändert. So sind auch die Schülerzahlen in Münster sowohl der Förderschulen Lernen als auch der Förderschule für Emotionale und soziale Entwicklung erheblich zurückgegangen. Wenngleich viele Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen ihren Platz gefunden haben und dort auch gute Lernerfolge erzielen, ist dies nicht der richtige Platz für Alle. Aus dieser Überzeugung heraus wurde in der Stadt Münster von Anfang an da s Ziel verfolgt, auf jeden Fall ein Förderschula n- gebot aufrecht zu erhalten. Für den Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ ist dies aktuell und absehbar auch mit Auflösung der Uppenbergschule mit der Albert-Schweitzer-Schule gewährleistet. Für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale und soziale En t- wicklung bestand ausgangs die Richard -von-Weizsäcker-Schule. Parallel dazu hat die Stadt Münster bereits 2011, also noch vor dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz, die ‚Villa Interim‘ errich tet, eine bis zum heutigen Tag landesweit beachtete Einrichtung. 2016 hat der Rat der Stadt Münster als weiteren Modellbaustein für schulische Inklusion die Erric h- tung eines schulischen Lernortes, die „Schule an der Beckstraße“, beschlossen (V/0085/2016). Damit - 4 - V/0200/2019 sollte der Bedarf an einem intensivpädagogischen Angebot für die Teilgruppe von Schülerinnen und Schülern gedeckt werden, die mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung au f- grund außergewöhnlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten un d/oder erheblicher psychischer B e- lastungen für die vorübergehende Erfüllung der Schulpflicht andere, besondere Lern - und Arbeitsfor- men benötigen. Von Beginn an war die Genehmigung jedoch gekoppelt an die Auflösung aller Förderschulen mit u.a. dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, der Fortbestand deshalb ungewiss. Mit der Fertigstellung des Konzeptes für die Schule an der Beckstraße für die Jahrgänge 7-10 sowie der Zusammenführung der Schule an der Beckstraße am Standort der Uppenbergsc hu- le und damit einer Neuaufstellung der inklusiven Schullandschaft in der Stadt Münster ist ein über Jahre dauernder Konsolidierungsprozess zum Abschluss gekommen. Wohl wissend, dass der Prozess der Inklusion insgesamt, insbesondere die Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen in den allgemeinen Schulen nach wie vor vor erheblichen Herausforderun- gen steht und noch andauern wird, ist die städtische Konzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf damit ebenso nachfragegerecht wie fachlich von hoher Qualität aufgestellt. Der Schulische Lernort mit seinen drei Säulen Villa Interim – Primar- und Sekundarbereich stellt dabei ein Teil des Unterstützungssystems für das Gemeinsame Lernen dar. Um die Schulen prä ventiv und niederschwellig fachlich zu unterstützen, gibt es die Mobilen Teams Münster (MTM) für den Primar - und Sekundarbereich. Das Mobile Team Münster ist ein Kooperationsprojekt vom Schulamt für die Stadt Münster, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fa milien und der Schulpsychologischen Ber a- tungsstelle und damit multiprofessionell aufgestellt. Diese Mobilen Teams können von den Schulen angefordert werden, um Beratung vor Ort und Unterstützung bei Maßnahmenplanung und – koordinierung zu erhalten. - 5 - V/0200/2019 2. Das Konzept der Schule Organisatorisch sind drei verschiedene intensivpädagogische Angebote an der „Schule an der Beckstraße“ angebunden: 1. Villa Interim Das Konzept der Villa Interim als Kooperationsmodell von Schule, Jugendhilfe und Schulps y- chologie richt et sich an Schülerinnen und Schüler (SuS) aus weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, die trotz Förderung im Gemeinsamen Lernen auf Grund ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung vorübergehend an der Regelschule schwer beschulbar sind. Eine schulorganisatorische Absicherung zur Verstetigung und Absicherung dieses erfolgreich etab- lierten Modells wurde in der Vorlage „Modellbausteine für schulische Inklusion: Schule an der Beckstraße“ (V/0085/2016) und durch Genehmigung der Bezirksregierung mit Schreiben vom 07.04.2017 vorgenommen. 2. Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 6 Das Konzept zu diesen Jahrgängen, der „Primarstufe der Schule an der Beckstraße“, wurde bereits in V/0085/2016 vorgestellt und der Umsetzung zuge stimmt. Es soll den SuS mit b e- sonders ausgeprägtem Förderbedarf (§ 4 Absatz 4 Ausbildungsordnung sonderpädagog i- scher Förderung (AO-SF) in Verbindung mit der Notwendigkeit intensivpädagogischer Förd e- rung im Sinne der Schwerstbehinderung nach § 15 Absatz 1 A O-SF) ein Setting geschaffen werden, indem eine kleinschrittige Begleitung sowie ggf. eine längere Perspektive ermöglicht wird, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. 3. Intensivpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 Die Schule an der Beckstraße startete in 2016 mit den Jahrgangsstufen 1 -6. Mit der seine r- zeitigen Einrichtung des schulischen Lernortes hat der Rat die Verwaltung beauftragt, auch für die Jahrgänge 7-10 ein Konzept zu entwickeln (s. Vorlage V/0085/2016), das nachfolgend dargestellt wird. Pädagogisches Konzept der Jahrgänge 7 - 10 Ausgehend von den aktuellen Einschätzungen wird von einer erforderlichen aber auch maximal mö g- lichen Kapazität von 30 Schülerinnen und Schülern im Sekundarstufenbereich (Jahrgangsstufe 7 – 10) ausgegangen. Diese Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Unterstü t- zungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung gem. § 4 AO -SF und darüber hinaus einen intensivpädagogischen Unterstützungsbedarf gem. § 15 AO-SF. - 6 - V/0200/2019 Schwerpunkte des pädagogischen Konzeptes sind: - Vermittlung von Lebenspraxis - Rückführung in das allgemeinbildende Schulsystem - Berufsvorbereitende Angebote - Eingliederung in berufliche Maßnahmen Die emotionalen und sozialen Schwierigkeiten der Zielgruppe haben sich aufgrund des Alters bzw. der Entwicklung manifestiert. Zunehmend sind Delinquenz, aggressive Verhaltensweisen, Kontrollver- luste, Alkohol - und Drogenmissbrauch, extreme motivationale Schwierigkeiten, Schulverweigerung u.a. zu beobachten. Das multiprofessionelle Team bietet den Schülerinnen und Schülern verlässliche Beziehungen und Tagestrukturen, die von einer positiven und wertschätzenden Haltung geprägt sind. Die Förderung ist individualisierbar und differenziert. Zentraler Punk t aller pädagogisch -psychologischen Maßnahmen ist der individuelle Förderplan, der in Abstimmung mit allen Beteiligten sowie mit der Stammschule der Schülerinnen und Schüler erstellt wird. Grundlegende Zielsetzungen Zentrale Grundidee ist, dass für diese Schülerklientel ein multiprofessionell ausgestatteter schulischer Lernort in Kooperation von Schule mit der Jugendhilfe, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und der Bezirksregierung bzw. dem Schulamt für die Stadt Münster geschaffen wird, der eine intensi- ve sonderpädagogische Förderung gewährleistet. Dabei versteht sich dieser Lernort als Institution, dessen grundlegende Aufgabe und Ziel es ist, für Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten der indiv i- duellen Rückführung an die jeweilige Stammschule an zustreben und diese umzusetzen. Zur Durc h- führung eines möglichst erfolgreichen Rückführungsprozesses bedarf es der kontinuierlichen Begle i- tung durch die Fachkräfte, die während des Aufenthaltes wesentlich an der stattgefundenen Entwic k- lung beteiligt waren. Inhaltliche Schwerpunkte sind Erziehung und Vermittlung schulischer Inhalte im Rahmen ganztägiger, ganzheitlicher Angebote und eine Heranführung an berufliche Orientierung bzw. die Entwicklung einer beruflichen Anschlussperspektive. Dabei soll es im We sentlichen um die Stärkung des Selbstwertg e- fühls, der Persönlichkeitsentwicklung, der Entwicklung von Alltagkompetenzen sowie eine sozial - emotionalen Stabilisierung gehen. Wesentlicher Bestandteil ist die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die gekennzeichnet ist von regelmäßigen Gesprächen, von der Ei n- - 7 - V/0200/2019 bindung in den Förderprozess mit sämtlichen Informationen zum Förderkonzept und dessen Durc h- führung von Handlungstransparenz und von positiv ko nnotierten Kontakten mit kooperativen Strukt u- ren zwischen Elternhaus und Schule. Im Unterschied zu der Zielgruppe des schulischen Lernortes Villa Interim ist bei den Schülerinnen und Schülern dieses schulischen Angebotes aufgrund ihrer ausgeprägten und umfassenden Förderbedar- fe unwahrscheinlich, dass diese bereits nach 6 Monaten vollständig wieder am Unterricht der Stamm- schule teilnehmen können. Über Verlängerungen der zunächst auf höchstens sechs Monate befrist e- ten Aufnahmen (§ 28 Abs. 4 Satz 2 AO -SF) wird die Schulaufsichtsbehörde entscheiden; auch diese Verlängerungen sind auf höchstens sechs Monate begrenzt (§ 28 Abs. 4 Satz 3 AO-SF). Kernaufgabe des schulischen Lernortes ist die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Rückführung an ihr e Stammschulen. Dies ist eine Aufgabe, die multiprofessionell durch Schule, J u- gendhilfe und Schulpsychologie erfüllt wird. Aus schulfachlicher Sicht bedeutet die Einrichtung des schulischen Lernortes eine umfassende Ne u- konzeptionierung und Neuausrichtung in Bezug auf die Förderung und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung. Eine solche Neukonzeptionierung bedarf einer intensiven Steuerung und eines umfan g- reichen Prozesses auf den Ebenen Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung. Der Primarbereich des Schulischen Lernortes wird als „Offener Ganztag“ geführt. Bislang wird am Standort Laerer Landweg lediglich eine freiwillige Nachmittagsbetreuung angebot en. Für die Jugend- lichen mit intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf ist jedoch eine geregelte Tagesstruktur und eine verlässliche Rhythmisierung des Tages zielführend. Die Errichtung eines gebundenen Ganzt a- ges ermöglicht einen variablen und individuell angepassten Wechsel zwischen mehr schulisch orie n- tierten Lernangeboten, berufsvorbereitenden Maßnahmen und Angeboten zum sozial -emotionalen Kompetenzaufbau bzw. pädagogisch -psychologischen Maßnahmen. Darüber hinaus lassen sich durch einen gebundenen Ganzt ag Kooperationen mit außerschulischen Lernorten passgenau real i- sieren. 3. Räumliche Unterbringung Aktuelle Situation Der aus der ehemaligen Richard -von-Weizsäcker Schule entstandene schulische Lernort ist in der Tradition der Förderschule weiter an zwei Standorten, einem Primarstandort an der Beckstraße (Klassen 1 -6) und einem Sekundarstufen I -Standort (Klassen 7 -10) am Laerer Landweg realisiert - 8 - V/0200/2019 worden; hinzugekommen ist das Teilsystem der „Villa Interim“, ebenfalls am Standort Beckstraße. Die Erfahrungen der ersten Jahre des Lernortes zeigen jedoch deutlich, dass die Ansprüche an eine ko n- zeptionelle Entwicklung in Bezug auf ein gleichsinniges pädagogisches Handeln an den beiden Standorten in dieser Organisationsform kaum realisiert werden können. Die Ste uerung eines so u m- fassenden Schulentwicklungsprozesses verlangt einerseits nach einer einheitlichen schulstufenübe r- greifenden und professionsverbindenden Teamstruktur und der Entwicklung und Umsetzung eines einheitlichen Leitbildes und andererseits nach ei ner verlässlichen Schulleitung vor Ort, die diese Pr o- zesse steuert und kontinuierlich begleiten kann. Die Zusammenführung der beiden Standorte erscheint vor diesem Hintergrund ein element a- rer/entscheidender Gelingensfaktor. Des Weiteren können durch eine Zusammenlegung der Teilsysteme Synergieeffekte im Einsatz des Personals und der Nutzung von Fachräumen erzielt werden. Darüber hinaus können Übergange von Schülerinnen und Schülern von einem Teilsystem ins andere pädagogisch enger gestaltet werden. Raumkonzept für den neuen Standort Die Räumlichkeiten der Uppenbergschule bieten für die Erfordernisse des schulischen Lernortes gute Voraussetzungen: Der Grundriss des Gebäudes zeigt vier Bauteile, davon drei Bauteile mit Klasse n- räumen und einen Bauteil mit Verwaltungsräumen und Fachräumen wie einem Holz- und Metallwerk- raum, einer Lehrküche und einem naturwissenschaftlichen Raum. Die drei Bauteile mit Klassenrä u- men könnten so aufgeteilt werden, dass ein Bauteil die Primarstufe (Klasse 1 -6), ein Bauteil die S e- kundarstufe I (Klasse 7-10) und ein Bauteil die Villa Interim fassen könnte. Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit intensivpädagogischem Unterstü t- zungsbedarf bedürfen unter anderem einer sehr klar strukturierten und verlässlichen Raumorganisati- on, die mit eindeutigen Verhaltenserwartungen und Regeln verbunden sind: Klar definierte Räume für Gruppenprozesse und soziales Lernen auf der einen Seite und entsprechend strukturierte und au s- gestattete Räume für unterrichtliches Lernen auf der an deren Seite. Die Schülerinnen und Schüler werden in so genannten Lerninseln gefördert, die flexibel und individuell auf die Förderbedarfe eing e- hen. Eine Lerninsel sollte diesen Anforderungen Rechnung tragen. Das Raumangebot der jetzigen Uppenbergschule bietet die Möglichkeiten, für jede Lerninsel einen Raum für soziales Lernen und einen Raum für unterrichtliches Lernen zu definieren. Um jedoch ein hohes Maß an Flexibilität und Durchlässigkeit der Angebote zu gewährleisten, sollten die Schülerinnen und Schül er keine Rau m- wechsel vornehmen müssen – eine Verbindung von jeweils zwei Klassenräumen der jetzigen Uppe n- bergschule in Form eines Wanddurchbruchs kann diese flexiblen Wechsel zwischen den Förderse t- tings ermöglichen. - 9 - V/0200/2019 Raumplanung Primarstufe: 3 Lerninsel n für 15 Schulplätze (je zwei verbundene Klassenräume plus ein Gruppe n- raum für Sozialtraining) Sekundarstufe I: 5 Lerninseln für 30 Schulplätze (je zwei verbundene Klassenräume plus Gruppe n- raum für Sozialtraining) Villa Interim: 2 Klassenräume plus Differenzierungsraum Um den lebenspraktischen Alltag in den Lerninseln zu stützen, sollte jedes Teilsystem über eine K ü- che verfügen, die aus dem Bestand des Standorts an der Beckstraße herausgenommen werden könnte; für jede Lerninsel sollte eine kleine Küchenauss tattung (Schränke, Waschbecken, Küh l- schrank) vorhanden sein. Zur individuellen Gestaltung der Fördersettings zählen ebenfalls ein breites Sport - und Kunstangebot sowie in der Sekundarstufe I die Verknüpfung von unterrichtlichem Lernen und berufspraktischer Vor- bereitung. In den Räumlichkeiten der jetzigen Uppenbergschule kann dies mit den Werkräumen für Holz und Metall sowie der Lehrküche realisiert werden und mit der auf dem Gelände liegenden Sport- halle. Einige bisher als Klassenräume genutzte Räume müsst en der pädagogischen Nutzung angepasst werden – so muss es in jedem Flügel Räume zur kreativen bzw. werkpädagogischen Nutzung geben. Es ist (besonders für die Schülerinnen und Schüler der Villa Interim) zudem zu berücksichtigen, dass auch in den naturwisse nschaftlichen Fächern die Lehrpläne der Stammschulen erfüllt werden mü s- sen. Der naturwissenschaftliche Fachraum der jetzigen Uppenbergschule kann dies im Gegensatz zu den jetzigen beiden Standorten an der Beckstraße und am Laerer Landweg gewährleisten. Die Gegebenheiten des Außengeländes bieten dem Schulischen Lernort ebenfalls angemessene Ausgangsbedingungen: Für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gibt es einen direkt zugänglichen Schulhofteil mit Spielgeräten, Sandkasten usw. und für die älteren Schüle rinnen und Schüler ein Fußballfeld, Basketballkorb usw. Die räumliche Trennung der drei Teilsysteme muss sich sowohl im Gebäude als auch auf dem Schu l- hof realisieren lassen, um die Problemlagen der Schülerschaft nicht zu potenzieren. Die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Teilsysteme sollten sich so wenig wie möglich ungeplant begegnen dürfen. Dazu bedarf es geeigneter baulicher und gestalterischer Maßnahmen, um die Aufenthaltsb e- reiche zu trennen. Sowohl zur Gestaltung des Gebäudes als auch der Außenanlagen sind noch Über- legungen zu entwickeln. Zentrales Charakteristikum des Schulischen Lernortes ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologischer Beratungsstelle. Es sollte ausdrücklich keine klar definierten professionsgebundenen Arbeitsräume geben; alle Mita r- beiterinnen und Mitarbeiter nutzen das vorhandene Lehrerzimmer und Besprechungsräume, die z.T. - 10 - V/0200/2019 noch als solche eingerichtet werden müssten. Um Möglichkeiten sowohl für Unterrichtsvor - und - nachbereitung als auch das Führen von Dokumentationen und andere Aufgaben außerhalb des direk- ten pädagogischen Geschehens zu haben müssen ausreichender Arbeitsraum und PC -Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Gemeinsame Nutzung des Gebäudes Eine Zusammenlegung der beiden Standorte würde eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit den ausgelagerten zwei Klassen der jetzigen Uppenbergschule bedeuten. Da nach heutigem Kenn t- nis- und Prognosestand die Schülerzahlen im Sekundarstufen I -Bereich im nächsten Schuljahr gerin- ger sein wird, als das Schulplatzkontingent mit 30 Schülerinnen und Schülern zulässt, wird der S e- kundarstufen I-Bereich wahrscheinlich mit drei statt fünf Lerninseln im Schuljahr 2019/20 beginnen. In einer Übergangsphase ließe sich daher eine Koexistenz der beiden Systeme realisieren, indem der östliche Bauteil, der als „Neubau“ zuletzt angebaut worden ist und durch eine Türe verbunden bzw. vom restlichen Gebäudeteil getrennt werden kann, als Räumlichkeiten dieser beiden Klassen definiert wird. Die beiden Klassen der jetzigen Uppenbergschule würden dann weiterhin Klassenräume und Ganztagsräume sowie Differenzierungsräume nutzen können. Perspektivisch sollte jedoch der östl i- che Bauteil als Sekundarstufen I-Bereich definiert werden. Namensgebung und Folgenutzung der Standorte Die künftige Namensgebung der Schule an der Beckstraße soll auf dem dafür üblichen Weg aus der Schulgemeinschaft heraus auf den Weg gebracht werden. Die dann ab dem Schuljahr 2019/20 frei gezogenen Standorte Beckstraße und Laerer Landweg sind weiterhin für schulische Zwecke erforder- lich (zunächst als Ersatz- und Interimsstandorte) I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0200/2019 Kurzüberblick Die schulischen Lernorte der „Schule an der Beckstraße“ sollen an einem Standort zusammenge- führt werden. Ergänzend zur Errichtungsvorlage V/0085/2016 wird ein überarbeitetes intensivpä- dagogisches Konzept auch für die Jahrgangsstufen 7-10 beschrieben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - einen den Lernplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich- tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen han- delnden Personen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schule Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Anstehende kleine Umbaumaßnahmen sollen aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Beim Umzug einer Schule an einen anderen Schulstandort handelt es sich um eine Änderung von Schulen gemäß § 81 Absatz 2 SchulG NRW. Es ist daher ein formeller Beschluss erforderlich, be- vor eine entsprechende Genehmigung durch die Bezirksregierung beantragt wird (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW i.V.m. § 88 Abs. 2 SchulG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die Zusammenführung der Schule an der Beckstraße an einen Standort und der Konzepti- on mit Villa Interim, der Jahrgangstufe 1-6 sowie Jahrgangsstufe 7-10 zusammen mit dem För- derschulangebot im Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ und den mobilen Teams für das gemeinsame Lernen soll eine Neuaufstellung der inklusiven Bildungslandschaft in der Stadt Münster erfolgen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße
- Bröderichweg 36
- Laerer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0200/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37