V/0370/2017
Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße in Angelmodde, Bezirk Südost - Errichtungs- und Baubeschluss -
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Anlage 5 Bauökologie
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Anlage 5: Bauökologie Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien Energetische Standards 1. Darstellung des Energiesparkonzeptes Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im Rahmen der Planung erstellt ? Das Gebäude wird nach den Anforderungen der Gebäudeleitlinien in der aktuellen Fassung erstellt. ü Die Anforderungen des Gesetzes "zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über nachstehende Kriterien erfüllt: Wärmeschutz Jahres-Heizwärmebedarf gem. Rechenverfahren PHPP in der jeweils gültigen Fassung Geplant: qh =< 20 kWh /( m?) bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) Auf Grundlage der Gebäudeleitlinien beschlossen mit Vorlage 812/2011 Berechnet: 20 kWh/m)) Erläuterung: Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) n50 =< 1,0” |_Inso=<0,6* Wärmeerzeugung mit m Gas, 7 Oel, [|] Strom , [] Biomasse, [|] Geothermie, [] Sonstiges sonstige Wärmelieferung KWK-Nahwärmesystem X GUD-Fernwärmesystem |] bestehende Anlage Solarenergienutzung, aktiv | Sonnenkollektoren m? Eine Solarkollektoren-Nutzung oder Vorrichtung wird geprüft. zur [] Warmwassererzeugung |] Beheizung |] Stromerzeugung FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 1 von2 5. Wärmeübertragende Bauteile: Fassade 1. Klinkerfassade U-Wert: 0,15 W/m? K y U-Wert: Wwm?K Dach U-Wert: 0,13 W/m? K Fenster Gesamt U -Wert: 0,86 W/m? K Glas: Uc-Wert: 0,69 W/m? K Rahmen: U--Wert: 0,80 W/m? K Sonstige ökologische Kriterien 1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe PVC [| Tropenholz Begründung für Einsatz: 23 Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung (Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Bürogeräte und Heizungspumpe aufzuführen.) Wesentliche Komponenten des Heizsystems: Fernwärmeanlage, optimierte Regelung und hydraulisch abgeglichen, Lüftungsanlagen: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 80% Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtungstechnik: LED-Beleuchtung Wasserspartechniken 3. sonstige Erläuterungen: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) aufgestellt: Ga 27.04..2017 Amt für Immobilienmanagement FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 2 von 2
Anlage 4 Lageplan Eichendorff
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Fläche bei 5 Gruppen: ca. 1.300 m²
(28 x 46 m)
Außengelände 1.000 m²
(grün dargestellte Fläche)
zweigeschossiger
Baukörper - 5 Gruppen
Mehrzweckraum neu
BGF: ca. 1.100 m
2
Grundstücksfläche ca. 1.800 m²
Stellplätze auf öffentl. Parkfläche
Spielplatz
Sportplatz
Turnhalle
Eichendorff - Schule
Außengelände Bestand ~ 980 m2
28.03.17
MACHBARKEITSSTUDIE
MÜNSTER
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
TAGESEINRICHTUNG
FÜR KINDER
EICHENDORFFSTRASSE 38
48167 MÜNSTER
STADT
0229
Standortnummer:
LAGEPLAN
Änderungsnummer:
mit aktuellem Ausdruck vom:
PLAN/ LAP_
Fachstellenleitung/Abteilungsleitung
Bauen im Bestand
Architektur und Projektsteuerung
Projektnummer:
Maßstab 1:500
Projektverzeichnis: 229_Eichendorff_Kita_...../..MACHBARKEITSSTUDIE_2017
Lp V4c
Plan-Datum 01.02.17
Datei: 229_machbarkeitsstudie_lap_2017
Zeichner/in
Projektleitung
Fischer
Amtsleitung/ Technische Leitung
Zeichner/in
Bedarfsamt
Haustechnisches
Gebäudemanagement
Anlage 1 Flurkarte
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Anlage 7 Folgekostenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 02.05.17 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0601 Förderung v. Kindern in Tagesbet reuung Investitionsmaßnahme: 0 Jahr der Fertigstellung: 2019 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 3.070.410,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 3.070.410,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 2.770.410,00 90,23 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 300.000,00 9,77 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 3.070.410,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 28.985,00 15,55 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 45.808,00 24,57 Zwischensumme 2019 74.790,00 40,12 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2019 54.070,00 29,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2019 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2019 57.570,00 30,88 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 57.570 € p.a. + Tilgung (3 %) 92.110 € p.a. = Schuldendienst 149.680 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 186.430,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 2. Auflösung Sonderposten 2019 0,00 #DIV/0! 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 186.430,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 6,07 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 6 Barrierefreiheit Design für alle
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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1 Anlage 6 zur Vorlage V/370/2017 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 1 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:
Beschlussvorlage
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V/0370/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße in Angelmodde, Bezirk Südost - Errichtungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 20.06.2017 Sportausschuss Vorberatung 27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen auf der städtischen Fläche an der Eichendorffstraße in Angelmodde zur Weit erent- wicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuung zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet • 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) • 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) • 1 Gruppe für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren (G3) und insgesamt 90 bis 95 Plätze umfasst, davon 28 u3-Plätze und 62 bis 67 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im II. Quartal 2019 erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0370/2017 Auskunft erteilt: Frau Tigger, Frau Kratz-Trutti, Frau Carl Ruf: 492-5768, 492-2458 E-Mail: Tigger@stadt-muenster.de Carl@stadt-muenster.de Datum: 30.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0370/2017 3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zu Kenntnis, dass die Verwa ltung im Rahmen der Trägerausschrei- bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extra Zeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 4. Der Neubau der Kindertageseinrichtung an der Eichendorffstraße erfolgt nach den Plänen des Architekturbüros Scholz Architekten aus Senden als Wiederholungsplanung der Kita an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup (V/0800/2015 - V/0238/2016) (Anlage 2). 5. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökolog ischer Kriterien wird zur Kenntnis geno mmen (Anlage 5). 6. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we r- den zur Kenntnis genommen (Anlage 6). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für den Neubau an der Kita Eichendorffstraße auf der Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 15.03.2016 für die Kita an der M arie- Curie-Straße ermittelt werden. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.065.000 €. Für die Ausstattung werde n Bundes - bzw. gegebenenfalls Landesmittel beantragt. Bei einer Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 20 20 fallen p.a. zusätzlich 1.027.000 € Betriebskostenzuschüsse an. Der städtische Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil. Di e- sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 3 70.000 € und Elternbeiträ- ge von voraussichtlich 123.000 € gegenüber. Die anteiligen Beträge für das 2019 sind in der folgen- den Tabelle aufgeführt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 4940 Neubau KiTa Eichendorff- straße 2017 VE 2018 2018 500.000 1.041.000 2.265.000 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Träger 2018 300.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen 3.065.000 Den zur Finanzierung in 2017 erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlunge n und Verpflichtungser- mächtigungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produk t- gruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“, Investitionsmaßnahme 4114 (Flüchtlingseinrichtu n- gen in System -/Modulbauweise) und nicht benötigte V erpflichtungsermächtigungen in der Produk t- gruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4720 (Erweiterung Schulgebäude). - 3 - V/0370/2017 Die zur Finanzierung ab 2018 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushalt s- plan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentl ichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. * maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur. Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist i nsoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierun g erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haush altsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuun gs- platz. In Angelmodde liegt die u3 -Versorgungsquote im Kita -Jahr 2017/2018 bei 23,7% (74 Plätze für 312 Kinder). Für die ü3-Kinder beträgt die Versorgungsquote 63,8 % (173 Plätze für 271 Kinder). Für beide Altersgruppen liegt die Versorgungsquote weit unter dem städtischen Durchschnitt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemei- ne Umlagen 2019 2020ff. 270.500 370.000 Landeszu- schüsse zu den Be- triebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2019 2020ff. 90.200 123.000 Elternbeiträ- ge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 2020ff. 751.500 1.027.000 Betriebskos- tenzuschüs- se für Kitas freier Träger * Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2019ff. 74.790,00 Folgeauf- wand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019ff. 54.070,00 Folgeauf- wand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t- schaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2019 57.570 Folgeauf- wand Saldo 2019 - 4 - V/0370/2017 Um eine Versorgungsquote von 50 % (Zielmarke) an u3 -Plätzen erreichen zu können, müssen nach aktuellem Stand im Stadtteil Angelmodde 82 u3 -Betreuungsplätze (in Kindertagespflege und in Ki n- dertageseinrichtungen) eingerichtet werden. Für die über 3 -Jährigen müssen aktuell 98 weitere B e- treuungsplätze bereitgestellt werden, um eine 100% Versorgung anbieten zu können. Dies zeigt, dass sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder in Angelmodde dringend weitere Plätze in Kinder tages- einrichtungen erforderlich sind. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Angelmodde bei gleich - bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne die B e- rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, von 23,7% auf 32,7 % bei den u3 -Kindern und von 63,8 % auf 88,6 % bei den ü3-Kindern. Die Errichtung dieser 5 -Gruppen Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als auch der Schaffung von dringend benötigten Plätzen im ü3-Bereich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Um den Betreuungsbedarf in Angelmodde langfristig decken zu können, sind, zusätzlich zum Neubau dieser fünfgruppigen Kindertageseinrichtung an der Eichendorffstraße und der geplanten 3 -Gruppen Einrichtung in Angelmodde Dorf, im Stadtteil Angelmodde weitere Maßnahmen erforderlich. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 28 u3-Plätzen und 62 - 67 ü3 Plätzen errichtet. Die zurzeit an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup umgesetzte Kita-Planung des Architekturbüros Scholz soll in Angelmodde als Wiederholungsplanung errichtet und die Außenanlagen den örtlichen Geg e- benheiten angepasst werden. Die Planung der Ki ta Marie-Curie-Straße in Hiltrup entstand in enger Abstimmung des Amtes für Im- mobilienmanagement mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie sowie dem Landesjugendamt und wurde unter finanziellen und nachhaltigen Gesich tspunkten optimiert, so dass die Ausführung s- variante keine weiteren Reduktionsmöglichkeiten mehr zulässt. Die sehr kostenbewusste Entwurfsplanung, die sich in einer sehr kompakten zweigeschossigen Ba u- weise, einem geringen Flächenverbrauch bei den Verkehrsf lächen und einem guten Verhältnis von Außenfläche zu Geschossfläche zeigt, schlägt sich in dem Kostenkennwert nieder, der mit 1.591,00 € / m² Brutto-Grundfläche (BGF) um 129,00 € unter dem BKI-Wert für eine Kindertageseinrichtung mitt- leren Standards liegt. Die Kostenberechnung für die Kita an der Eichendorffstraße, auf der Grundlage für die Ki ta Marie- Curie-Straße in Hiltrup , ergibt nach rechnerischer Anpassung an die unterschiedlichen topograph i- schen Gegebenheiten, der Berücksichtigung von Unwägbarkeiten u nd jährlicher Preissteigerung e i- nen Kostenkennwert von 1.626,00 €/m² BGF. Durch die wiederholte Errichtung der optimierten Kindertageseinrichtung kann auf die ausgereifte Planung zurückgegriffen und der Abstimmungsbedarf für Planung mit Nutzern, Fachingenieuren und zuständigen Ämtern erheblich ver kürzt werden. Dies wiederum schlägt sich ebenfalls positiv auf die Honorarkosten nieder und trägt erheblich dazu bei, mit der Umsetzung der Maßnahme zum Ende 2017 beginnen zu können. Die Fertigstellung der Einrichtung kann für das II. Quartal 2019 angestrebt werden. Die Einrichtung wird auf der öffentlichen Sportfläche an der Eichendorffstraße erstellt. Ein Lageplan (Anlage 1) und ein Raumprogramm (Anlage 2) sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für fünf Gruppen wurde mit 1.000 m² reiner Spielfläche mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie fest- gesetzt und ist nachgewiesen. Darüber hinaus verbleibt im Süden eine ca. 1.300 m² große Restfl ä- che, die in Abstimmung mit dem Sportamt als Ersatz für den en tfallenden Asche-Sportplatz in Form eines multifunktionalen Kunststoffspielfeldes für die weitere Nutzung aufgewertet wird. Über die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zei t- punkt entschieden. - 5 - V/0370/2017 Zu Beschlusspunkt 4. Planung: Grundstückssituation: Das Grundstück für die geplante Kindertageseinrichtung befindet sich in Angelmodde auf einer de r- zeit als Asche-Sportplatz genutzten Fläche westlich der be stehenden 2-Gruppen-Einrichtung „Städti- schen Kita Eichendorff“. Die Erschließung für P KW erfolgt über die Str aße Am Schütthook. Zusätzlich gibt es im nördl ichen Bereich der geplanten Kita eine von der Theodor -Heuss-Straße ausgehend durchgehende Rad- und Fußwegeverbindung. Nach Überprüfung der Sachlage vor Ort wurde festgestellt, dass für den zusätz- lichen Abhol- und Bringverkehr ausreichend Stellplätze auf dem bestehe nden städtischen Parkplatz vorhanden sind. Im Bedarfsfall besteht noch die Möglichkeit Kurzzeitparken anzuordnen. Derzeit sind für die bestehende „Städtische Kita Eichendorff“ drei Stellplätze per Baulast auf dem öf- fentlichen Parkplatz gesichert, von denen jedoch zwei Stellplätze für die Feuerwehrzufahrt mi ttels Absperrpollern vorgehalten werden. Im Rahmen der Errichtung der neuen Einrichtung muss die Ba u- last dahingehend angepasst werden, dass neben den zwei Stellplätzen für die Feuerwehrzufahrt drei Stellplätze für die bestehende Kita und 6 -7 Stellplätze für die neue Einrichtung mö glichst in erster Reihe platziert werden. Einer dieser Stellplätze soll als Behindertenstellplatz dienen. Die Stellplä tze müssen per Baulast gesichert werden. Eine Erweiterung der östlich angrenzenden „Städtischen Kita Eichendorff“ wurde von der Verwaltung ebenfalls geprüft und ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll. Zudem bietet der Grundriss des Bestandsgebäudes keine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit der Erwei- terung. Entwurf: Die Anordnung des zweigeschossigen Baukörpers erfolgt parallel zur östlichen Grundstück sgrenze und der benachbarten „städtischen Kita Eichendorff“. Der Vorentwurf für die Kindertageseinrichtung wurde in der Vorlage zum Baubeschluss der Kindertageseinrichtung Marie-Curie-Straße, Hiltrup (V/0238/2016) beschrieben und die Umsetzung entsprechend beschlossen. In der Ursprungsplanung wird aufgrund der topografischen Gegebenh eiten der Mehrzweckraum a b- gesenkt und mit bodentiefen Fenstern versehen. Da das Grundstück in Angelmodde kein nennen s- wertes Gefälle aufweist, werden im Bereich des Mehrzweckraumes die Fenster mit Brüstungen ve r- sehen. Die Gestaltungsideen und –kriterien der Freiflächen werden ebenfalls analog zur Hochbaumaßnahme von der Kita Marie -Curie-Straße übernommen und werden vom Amt für Grünflächen, U mwelt und Nachhaltigkeit an die Örtlichkeit angepasst. Darüber hinaus soll im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen ei n Flutlichtmast der Sportanl age versetzt werden. Da die Sportfläche, auf der die Kita errichtet werden soll, derzeit für Schul - und Freizeitsportbedarfe genutzt wird, soll die im Süden verbleibende Restfläche von ca. 1.300 m² als Tartanfläche (Kuns t- stoffspielfeld, 2 Tore und 4 Basketballkörbe mit umlaufenden Pflasterweg) ersetzt werden und eine intensive Beanspruchung der Fläche dauerhaft gewährleisten. Die Abtrennung zwischen der Auße n- spielfläche der neuen Kita und der Sportfläche erfolgt mittels eines Ballfangzaunes. Die Kosten für die Sportfläche sind nicht im Budget des Sportamtes enthalten und müssen im Ra h- men der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung mit übernommen werden. Zu Beschlusspunkt 5. Checkliste bauökologische Kriterien: Die anliegende Checkliste (Anlage 5) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologi- schen Kriterien des geplanten Baukörpers. Zu Beschlusspunkt 6. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen: Die Kindertageseinrichtung ist barrierefrei erschlossen. Das Obergeschoss wird über einen Aufzug erreicht. Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss, es wird mit einer Klappliege ausgestattet. Ein behindertengerechter Stellplatz, wie auch die übrigen Stellplätze, werden auf der öffentlichen Stellplatzanlage möglichst in erster Reihe per Baulast angelegt (Anlage 6). - 6 - V/0370/2017 Weiteres Vorgehen: Der Bauantrag wird nach Beauftragung des Architekturbüros Scholz aus Senden gestellt. Mit dem Bau wird schnellstmöglich begonnen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im II. Qua rtal des Jahres 2019. Zu II. Finanzielle Auswirkungen: Der Entwurf lässt nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt keine weitere Reduzierung der Fl ä- chen zu (V/800/2015). Die komprimierten Nutzungseinheiten ermöglichen eine optimierte Flächenbe- legung (V/0238/2016). Planungsdaten: 886,00 m² Summe der Nutz- und Verkehrsflächen 1.100,00 m² Brutto-Grundfläche (BGF) Auf der Grundlage der Kostenberechnung des Büros Scholz Architekten vom 15.03.2016 wu rde die Kosten für die Kita Eichendorff folgendermaßen angepasst: Die festgestellten Kosten der Kostengruppe 300 und 400 werden um die jährliche Preissteigerungsra- te von 2% erhöht. Die voraussichtlichen Honorarkosten der Kostengruppe 700 werden durch die Beauftragung einer Wiederholungsplanung gem. HOAI § 11 um ca. 92.400,00 € gesenkt. Die Kosten der Kostengruppe 999 werden mit 66.000,00 € veranschlagt. Darüber hinaus entstehen Folgekosten pro Jahr (Anlage 7) in Höhe von 186.430,00 €. Kostengruppe 100 Grundstück - 200 Herrichten und Erschließen, pauschaler Ansatz 100.000,00 € 300 und 400 Bauwerkskosten und Baukonstruktion und technische Anlagen 1.789.000,00 € 500 Außenanlagen Davon Errichtung des Mehrzweckfeldes: 189.000,00 € 355.000,00 € 700 Baunebenkosten 455.000,00 € 999 Unvorhersehbares 66.000,00 € Summe Baumaßnahme 2.765.000,00 € Budget gem. Errichtungs- beschluss Unterschreitung voraus- sichtlich 600 300.000,00 € Investition gesamt Investition gesamt gem. Errichtungsbeschluss 3.065.000,00 € - 7 - V/0370/2017 3. Fazit: Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder im Stadtteil Angelmodde geschaffen. Die Inbetriebnahme ist für das II. Quartal 2019 geplant. I.V. I.V. Gez. Gez. Thomas Paal Matthias Peck Stadtdirektor Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Flurkarte Anlage 2: Bauzeichnung Anlage 3: Raumprogramm Anlage 4: Lageplan Kita Eichendorff Anlage 5: Bauökologie Anlage 6: Barrierefreiheit / Design für alle Anlage 7: Folgekostenberechnung
Anlage 3 Raumprogramm
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Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita in Angelmodde, Eichendorffstraße
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
3x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIb/c = 20 – 25 Kinder - 3 - 6 J.
Eine Reduzierung des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion ist
bereits enthalten.
Maximale anerkennungsfähige
Gesamtfläche
= 900 qm
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm)
A1 Gruppenraum 5 43 215
A2 Nebenraum 5 17 85
A3 Wasch-/WC 5 12 60 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 im WC integriert
A4 Garderobe 5 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 5 5 25
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 5 17 85
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 2 19 38
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 ca. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
590
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
71
Kindertageseinrichtung gesamt 661
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 239 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.500
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 02.05.2017
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Eichendorffstraße 38
- Marie-Curie-Straße
- Am Schütthook
- Theodor-Heuss-Straße
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0370/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37