Mandari Insight

V/0370/2017

Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße in Angelmodde, Bezirk Südost - Errichtungs- und Baubeschluss -

Vorlagen 11.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 36

Anlage 2 Bauzeichnung

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Ansehen

Anlage 5 Bauökologie

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Ansehen

Anlage 4 Lageplan Eichendorff

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Ansehen

Anlage 1 Flurkarte

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Ansehen

Anlage 7 Folgekostenberechnung

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Ansehen

Anlage 6 Barrierefreiheit Design für alle

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 5 Bauökologie

2344 Zeichen

Anlage 5: Bauökologie

Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien

Energetische Standards

1.

Darstellung des Energiesparkonzeptes

Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes
Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im
Rahmen der Planung erstellt ?

Das Gebäude wird nach den Anforderungen der Gebäudeleitlinien in der aktuellen Fassung
erstellt. ü

Die Anforderungen des Gesetzes "zur Förderung erneuerbarer Energien im
Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über nachstehende Kriterien erfüllt:

Wärmeschutz

Jahres-Heizwärmebedarf gem. Rechenverfahren PHPP in der jeweils gültigen Fassung

Geplant: qh =< 20 kWh /( m?) bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF)
Auf Grundlage der Gebäudeleitlinien beschlossen mit Vorlage 812/2011

Berechnet: 20 kWh/m))

Erläuterung:

Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0” |_Inso=<0,6*

Wärmeerzeugung
mit
m Gas, 7 Oel, [|] Strom , [] Biomasse, [|] Geothermie, [] Sonstiges
sonstige Wärmelieferung
KWK-Nahwärmesystem
X GUD-Fernwärmesystem
|] bestehende Anlage

Solarenergienutzung, aktiv

| Sonnenkollektoren m?
Eine Solarkollektoren-Nutzung oder Vorrichtung wird geprüft.
zur
[] Warmwassererzeugung
|] Beheizung
|] Stromerzeugung

FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 1 von2

5. Wärmeübertragende Bauteile:

Fassade
1. Klinkerfassade U-Wert: 0,15 W/m? K
y U-Wert: Wwm?K
Dach
U-Wert: 0,13 W/m? K
Fenster
Gesamt U -Wert: 0,86 W/m? K
Glas: Uc-Wert: 0,69 W/m? K
Rahmen: U--Wert: 0,80 W/m? K

Sonstige ökologische Kriterien

1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
PVC

[| Tropenholz

Begründung für Einsatz:

23 Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung
(Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Bürogeräte und Heizungspumpe
aufzuführen.)

Wesentliche Komponenten des Heizsystems:
Fernwärmeanlage, optimierte Regelung und hydraulisch abgeglichen,
Lüftungsanlagen:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 80%
Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtungstechnik:
LED-Beleuchtung
Wasserspartechniken

3. sonstige Erläuterungen: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)

aufgestellt:

Ga

27.04..2017

Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 2 von 2

Anlage 4 Lageplan Eichendorff

986 Zeichen

Fläche bei 5 Gruppen: ca. 1.300 m²
(28 x 46 m)
Außengelände  1.000 m²
(grün dargestellte Fläche)
zweigeschossiger 
Baukörper - 5 Gruppen
Mehrzweckraum neu
BGF: ca. 1.100 m
2
Grundstücksfläche ca. 1.800 m²
Stellplätze auf öffentl. Parkfläche
Spielplatz
Sportplatz
Turnhalle
Eichendorff - Schule
Außengelände Bestand ~ 980 m2
28.03.17
MACHBARKEITSSTUDIE
MÜNSTER
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches  Gebäudemanagement
TAGESEINRICHTUNG
FÜR KINDER
EICHENDORFFSTRASSE 38
48167 MÜNSTER
STADT
0229
Standortnummer:
LAGEPLAN
Änderungsnummer:
       
mit aktuellem Ausdruck vom:
PLAN/ LAP_
Fachstellenleitung/Abteilungsleitung
Bauen im Bestand
Architektur und Projektsteuerung
Projektnummer:
Maßstab              1:500
Projektverzeichnis: 229_Eichendorff_Kita_...../..MACHBARKEITSSTUDIE_2017
Lp V4c
Plan-Datum    01.02.17
Datei: 229_machbarkeitsstudie_lap_2017
Zeichner/in
Projektleitung
Fischer
Amtsleitung/ Technische Leitung
Zeichner/in
Bedarfsamt
Haustechnisches 
Gebäudemanagement

Anlage 1 Flurkarte

179 Zeichen

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! Flurkarte

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Aul

Anlage 7 Folgekostenberechnung

2723 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten  Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 02.05.17 
Amt: 23 
A Investitionsmaßnahme 
Produktgruppe: 0601 Förderung v. Kindern in Tagesbet reuung 
Investitionsmaßnahme: 0
Jahr der Fertigstellung: 2019 
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre 
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre 
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre 
B Kapitalbedarf/ Finanzierung 
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 
2. Beiträge 0,00 0,00 
3. Eigenanteil Stadt Münster 3.070.410,00 100,00 
Gesamt-Kapitalbedarf 3.070.410,00 100,00 
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00 
2. Baukosten 2.770.410,00 90,23 
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 300.000,00 9,77 
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 
Gesamtkosten 3.070.410,00 100,00 
D Folgeaufwendungen pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 28.985,00 15,55 
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 45.808,00 24,57 
Zwischensumme 2019 74.790,00 40,12 
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 
6. Bilanzielle Abschreibungen 2019 54.070,00 29,00 
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 
Zwischensumme 2019 0,00 0,00 
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 
9. Fremdkapitalzinsen 2019 57.570,00 30,88 
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 57.570 € p.a. 
+ Tilgung (3 %) 92.110 € p.a. 
= Schuldendienst 149.680 € p.a. 
Summe Folgeaufwendungen 
186.430,00 100,00 
E Folgeerträge pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 
2. Auflösung Sonderposten 2019 0,00 #DIV/0! 
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 
4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! 
Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro 
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro 
insgesamt 186.430,00 
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 6,07 
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro 
J Erläuterungen 
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 6 Barrierefreiheit Design für alle

2052 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 6 zur Vorlage V/370/2017 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl: 1  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße:       
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung:       
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:        
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung:        
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung:       
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Beschlussvorlage

17842 Zeichen

V/0370/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Immobilienmanagement  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Eichendorffstraße in Angelmodde, Bezirk Südost    
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.06.2017 Sportausschuss Vorberatung 
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit fünf 
Gruppen auf der städtischen Fläche an der Eichendorffstraße in Angelmodde zur Weit erent-
wicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuung zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
• 3 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1) 
• 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) 
• 1 Gruppe für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren  (G3) 
 
und insgesamt 90 bis 95 Plätze umfasst, davon 28 u3-Plätze und 62 bis 67 ü3-Plätze.  
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit)  fle-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im II. Quartal 2019 erfolgen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0370/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Tigger, Frau Kratz-Trutti, 
Frau Carl 
Ruf: 
492-5768, 492-2458 
E-Mail: 
Tigger@stadt-muenster.de  
Carl@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0370/2017 
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen  der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme 
in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Der Rat nimmt weiterhin zu Kenntnis, dass die Verwa ltung im Rahmen der Trägerausschrei-
bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extra Zeit“ zu integrieren, um so 
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.  
 
4. Der Neubau der Kindertageseinrichtung an  der Eichendorffstraße erfolgt nach den Plänen 
des Architekturbüros Scholz Architekten aus Senden als Wiederholungsplanung der Kita an 
der Marie-Curie-Straße in Hiltrup (V/0800/2015 - V/0238/2016) (Anlage 2).  
 
5. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökolog ischer Kriterien wird zur Kenntnis geno mmen 
(Anlage 5).  
 
6. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we r-
den zur Kenntnis genommen (Anlage 6). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten für den Neubau an der Kita Eichendorffstraße auf 
der Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 15.03.2016 für die Kita an der M arie-
Curie-Straße ermittelt werden. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.065.000 €. Für die 
Ausstattung werde n Bundes - bzw. gegebenenfalls Landesmittel beantragt.  Bei einer Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 20 20 fallen p.a. zusätzlich 1.027.000 € Betriebskostenzuschüsse an. Der städtische 
Zuschuss reduziert sich, um den bei der Vergabe der Trägerschaft festgesetzten Trägeranteil.  Di e-
sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 3 70.000 € und Elternbeiträ-
ge von voraussichtlich 123.000 € gegenüber. Die anteiligen Beträge für das 2019 sind in der folgen-
den Tabelle aufgeführt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 4940 Neubau KiTa Eichendorff- 
straße 
2017 
VE 2018 
2018 
500.000 
1.041.000 
2.265.000 
 
 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 
(u3) freier Träger 
2018 300.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen  3.065.000  
 
Den zur Finanzierung in 2017 erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlunge n und Verpflichtungser-
mächtigungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produk t-
gruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“, Investitionsmaßnahme 4114 (Flüchtlingseinrichtu n-
gen in System -/Modulbauweise) und nicht benötigte V erpflichtungsermächtigungen in der Produk t-
gruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4720 (Erweiterung Schulgebäude).

- 3 - 
V/0370/2017 
Die zur Finanzierung ab 2018 erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushalt s-
plan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit 
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentl ichen 
Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt.  
 
* maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur. 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist i nsoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
 
Die zur Finanzierun g erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haush altsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuun gs-
platz.  
In Angelmodde liegt die u3 -Versorgungsquote im Kita -Jahr 2017/2018 bei 23,7% (74 Plätze für 312 
Kinder). Für die ü3-Kinder beträgt die Versorgungsquote 63,8 % (173 Plätze für 271 Kinder).  
Für beide Altersgruppen liegt die Versorgungsquote weit unter dem städtischen Durchschnitt. 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen 
2019 
2020ff. 
270.500 
370.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Be-
triebskosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2019 
2020ff. 
90.200 
123.000 
Elternbeiträ-
ge (Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 
2020ff. 
751.500 
1.027.000 
Betriebskos-
tenzuschüs-
se für Kitas  
freier Träger 
* 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2019ff. 74.790,00 Folgeauf-
wand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019ff. 54.070,00 Folgeauf-
wand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2019 57.570 Folgeauf-
wand 
Saldo 2019

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V/0370/2017 
 
Um eine Versorgungsquote von 50 % (Zielmarke) an u3 -Plätzen erreichen zu können, müssen nach 
aktuellem Stand im Stadtteil Angelmodde 82 u3 -Betreuungsplätze (in Kindertagespflege und in Ki n-
dertageseinrichtungen) eingerichtet werden. Für die über 3 -Jährigen müssen aktuell 98 weitere B e-
treuungsplätze bereitgestellt werden, um eine 100% Versorgung anbieten zu können. Dies zeigt, dass 
sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder in Angelmodde dringend weitere Plätze in Kinder tages-
einrichtungen erforderlich sind. 
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Angelmodde bei gleich -
bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne die B e-
rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, von 23,7% auf 32,7 % bei den u3 -Kindern und von 63,8 
% auf 88,6 % bei den ü3-Kindern.  
Die Errichtung dieser 5 -Gruppen Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als 
auch der Schaffung von dringend benötigten Plätzen im ü3-Bereich.  
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Um den Betreuungsbedarf in Angelmodde langfristig decken zu können, sind, zusätzlich zum Neubau 
dieser fünfgruppigen Kindertageseinrichtung an der Eichendorffstraße und der geplanten 3 -Gruppen 
Einrichtung in Angelmodde Dorf, im Stadtteil Angelmodde weitere Maßnahmen erforderlich. 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als fünfgruppige Einrichtung mit 28 u3-Plätzen und  62 - 67 ü3 
Plätzen errichtet.  
Die zurzeit an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup umgesetzte Kita-Planung des Architekturbüros Scholz 
soll in Angelmodde als Wiederholungsplanung  errichtet und die Außenanlagen den örtlichen Geg e-
benheiten angepasst werden. 
Die Planung der Ki ta Marie-Curie-Straße in Hiltrup entstand in enger Abstimmung des Amtes für Im-
mobilienmanagement mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie sowie dem Landesjugendamt 
und wurde unter finanziellen und nachhaltigen Gesich tspunkten optimiert, so dass die Ausführung s-
variante keine weiteren Reduktionsmöglichkeiten mehr zulässt. 
Die sehr kostenbewusste Entwurfsplanung, die sich in einer sehr kompakten zweigeschossigen Ba u-
weise, einem geringen Flächenverbrauch bei den Verkehrsf lächen und einem guten Verhältnis von 
Außenfläche zu Geschossfläche zeigt, schlägt sich in dem Kostenkennwert nieder, der mit 1.591,00 € 
/ m² Brutto-Grundfläche (BGF) um 129,00 € unter dem BKI-Wert für eine Kindertageseinrichtung mitt-
leren Standards liegt. 
Die Kostenberechnung für die  Kita an der Eichendorffstraße, auf der Grundlage für die Ki ta Marie-
Curie-Straße in Hiltrup , ergibt nach rechnerischer Anpassung an die unterschiedlichen topograph i-
schen Gegebenheiten, der Berücksichtigung von Unwägbarkeiten u nd jährlicher Preissteigerung e i-
nen Kostenkennwert von 1.626,00 €/m² BGF. 
Durch die wiederholte Errichtung der optimierten Kindertageseinrichtung kann auf die ausgereifte 
Planung zurückgegriffen und der Abstimmungsbedarf für Planung mit Nutzern, Fachingenieuren und 
zuständigen Ämtern erheblich ver kürzt werden. Dies wiederum schlägt sich ebenfalls positiv auf die 
Honorarkosten nieder und trägt erheblich dazu bei, mit der Umsetzung der Maßnahme zum Ende 
2017 beginnen zu können. Die Fertigstellung der Einrichtung kann für das II. Quartal 2019 angestrebt 
werden. 
Die Einrichtung wird auf der öffentlichen Sportfläche an der Eichendorffstraße erstellt. Ein Lageplan 
(Anlage 1) und ein Raumprogramm (Anlage 2) sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für fünf  
Gruppen wurde mit 1.000 m² reiner Spielfläche mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familie fest-
gesetzt und ist nachgewiesen. Darüber hinaus verbleibt im Süden eine ca. 1.300 m² große Restfl ä-
che, die in Abstimmung mit dem Sportamt als Ersatz für den en tfallenden Asche-Sportplatz in Form 
eines multifunktionalen Kunststoffspielfeldes für die weitere Nutzung aufgewertet wird.  
 
Über die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zei t-
punkt entschieden.

- 5 - 
V/0370/2017 
Zu Beschlusspunkt 4. Planung: 
 
Grundstückssituation: 
Das Grundstück für die geplante Kindertageseinrichtung befindet sich in Angelmodde auf einer de r-
zeit als Asche-Sportplatz genutzten Fläche westlich der be stehenden 2-Gruppen-Einrichtung „Städti-
schen Kita Eichendorff“. 
Die Erschließung für P KW erfolgt über die Str aße Am Schütthook. Zusätzlich gibt es im nördl ichen 
Bereich der geplanten Kita eine von der Theodor -Heuss-Straße ausgehend durchgehende Rad- und 
Fußwegeverbindung. Nach Überprüfung der Sachlage vor Ort wurde festgestellt, dass für den zusätz-
lichen Abhol- und Bringverkehr ausreichend Stellplätze auf dem bestehe nden städtischen Parkplatz 
vorhanden sind. Im Bedarfsfall besteht noch die Möglichkeit Kurzzeitparken anzuordnen. 
Derzeit sind für die bestehende „Städtische Kita Eichendorff“ drei Stellplätze per Baulast auf dem öf-
fentlichen Parkplatz gesichert, von denen jedoch zwei Stellplätze für die Feuerwehrzufahrt mi ttels 
Absperrpollern vorgehalten werden. Im Rahmen der Errichtung der neuen Einrichtung muss die Ba u-
last dahingehend angepasst werden, dass neben den  zwei Stellplätzen für die Feuerwehrzufahrt drei 
Stellplätze für die bestehende Kita und 6 -7 Stellplätze für die neue Einrichtung mö glichst in erster 
Reihe platziert werden. Einer dieser Stellplätze soll als Behindertenstellplatz dienen. Die Stellplä tze 
müssen per Baulast gesichert werden. 
Eine Erweiterung der östlich angrenzenden „Städtischen Kita Eichendorff“ wurde von der Verwaltung 
ebenfalls geprüft und ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll. Zudem bietet der 
Grundriss des Bestandsgebäudes keine sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit der Erwei-
terung. 
 
Entwurf: 
Die Anordnung des zweigeschossigen Baukörpers erfolgt parallel zur östlichen Grundstück sgrenze 
und der benachbarten  „städtischen Kita Eichendorff“. Der Vorentwurf für  die Kindertageseinrichtung 
wurde in der Vorlage zum Baubeschluss der Kindertageseinrichtung  Marie-Curie-Straße, Hiltrup 
(V/0238/2016) beschrieben und die Umsetzung entsprechend beschlossen. 
In der Ursprungsplanung wird aufgrund der topografischen Gegebenh eiten der Mehrzweckraum a b-
gesenkt und mit bodentiefen Fenstern versehen. Da das Grundstück in Angelmodde kein nennen s-
wertes Gefälle aufweist, werden im Bereich des Mehrzweckraumes die Fenster mit Brüstungen ve r-
sehen. 
Die Gestaltungsideen und –kriterien der Freiflächen werden ebenfalls analog zur Hochbaumaßnahme 
von der Kita Marie -Curie-Straße übernommen und werden vom Amt für Grünflächen, U mwelt und 
Nachhaltigkeit an die Örtlichkeit angepasst. 
Darüber hinaus soll im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen ei n Flutlichtmast der Sportanl age 
versetzt werden. 
Da die Sportfläche, auf der die Kita errichtet werden soll, derzeit für Schul - und Freizeitsportbedarfe 
genutzt wird, soll die im Süden verbleibende Restfläche von ca. 1.300 m² als Tartanfläche (Kuns t-
stoffspielfeld, 2 Tore und 4 Basketballkörbe mit umlaufenden Pflasterweg) ersetzt werden und eine 
intensive Beanspruchung der Fläche dauerhaft gewährleisten. Die Abtrennung zwischen der Auße n-
spielfläche der neuen Kita und der Sportfläche erfolgt mittels eines Ballfangzaunes. 
Die Kosten für die Sportfläche sind nicht im Budget des Sportamtes enthalten und müssen im Ra h-
men der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung mit übernommen werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 5. Checkliste bauökologische Kriterien: 
 
Die anliegende Checkliste (Anlage 5) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologi-
schen Kriterien des geplanten Baukörpers. 
 
Zu Beschlusspunkt 6. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen: 
 
Die Kindertageseinrichtung ist barrierefrei erschlossen. Das Obergeschoss wird über einen Aufzug 
erreicht. Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss, es wird mit einer Klappliege ausgestattet. 
Ein behindertengerechter Stellplatz, wie auch die übrigen Stellplätze, werden auf der öffentlichen 
Stellplatzanlage möglichst in erster Reihe per Baulast angelegt (Anlage 6).

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V/0370/2017 
 
Weiteres Vorgehen: 
Der Bauantrag wird nach Beauftragung des Architekturbüros Scholz aus Senden gestellt. 
Mit dem Bau wird schnellstmöglich begonnen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im II. Qua rtal 
des Jahres 2019. 
 
Zu II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Entwurf lässt nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt keine weitere Reduzierung der Fl ä-
chen zu (V/800/2015). Die komprimierten Nutzungseinheiten ermöglichen eine  optimierte Flächenbe-
legung (V/0238/2016). 
 
Planungsdaten: 
   886,00 m²   Summe der Nutz- und Verkehrsflächen 
1.100,00 m²   Brutto-Grundfläche (BGF) 
 
Auf der Grundlage der Kostenberechnung des Büros Scholz Architekten vom 15.03.2016 wu rde die 
Kosten für die Kita Eichendorff folgendermaßen angepasst: 
Die festgestellten Kosten der Kostengruppe 300 und 400 werden um die jährliche Preissteigerungsra-
te von 2% erhöht. 
Die voraussichtlichen Honorarkosten der Kostengruppe 700 werden durch die Beauftragung einer 
Wiederholungsplanung gem. HOAI § 11 um ca. 92.400,00 € gesenkt. 
Die Kosten der Kostengruppe 999 werden mit 66.000,00 € veranschlagt. 
 
 
Darüber hinaus entstehen Folgekosten pro Jahr (Anlage 7) in Höhe von 186.430,00 €. 
 
 
 
 
Kostengruppe    
100 Grundstück - 
200 Herrichten und Erschließen, pauschaler 
Ansatz 100.000,00 € 
300 und 400 Bauwerkskosten und Baukonstruktion und 
technische Anlagen 1.789.000,00 € 
500 
Außenanlagen 
Davon Errichtung des Mehrzweckfeldes: 
189.000,00 € 
355.000,00 € 
700 Baunebenkosten 455.000,00 € 
999 Unvorhersehbares 66.000,00 € 
Summe Baumaßnahme  2.765.000,00 € 
Budget gem. Errichtungs-
beschluss   
Unterschreitung voraus-
sichtlich   
600  300.000,00 € 
Investition gesamt   
Investition gesamt gem. 
Errichtungsbeschluss  3.065.000,00 €

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V/0370/2017 
3. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder im Stadtteil 
Angelmodde geschaffen.  
Die Inbetriebnahme ist für das II. Quartal 2019 geplant. 
 
 
 
I.V.       I.V. 
 
Gez.       Gez.  
 
Thomas Paal      Matthias Peck 
Stadtdirektor      Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Flurkarte 
Anlage 2: Bauzeichnung 
Anlage 3: Raumprogramm  
Anlage 4: Lageplan Kita Eichendorff 
Anlage 5: Bauökologie 
Anlage 6: Barrierefreiheit / Design für alle 
Anlage 7: Folgekostenberechnung

Anlage 3 Raumprogramm

1785 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm 
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita in Angelmodde, Eichendorffstraße 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
3x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIb/c = 20 – 25 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion ist  
bereits enthalten. 
 
 Maximale anerkennungsfähige 
Gesamtfläche 
= 900 qm 
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
 
     
A1 Gruppenraum 5 43 215   
A2 Nebenraum 5 17 85   
A3 Wasch-/WC 5 12 60  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1     im WC integriert 
A4 Garderobe 5    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 5 5 25   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 1 19 19   
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 5 17 85   
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 2 19 38   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 53 53 ca. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    590   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 25 25   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    71   
Kindertageseinrichtung gesamt 661 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 239 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.500 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 02.05.2017

Beratungsverlauf (6)

06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2017 Sportausschuss
TOP 3.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Eichendorffstraße 38
  • Marie-Curie-Straße
  • Am Schütthook
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Asche

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Details

Aktenzeichen
V/0370/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37