Mandari Insight

V/0812/2013

Bebauungsplan Nr. 540 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 13.11.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 61.2.1

V-0812-2013-Anlage-4-Planverkleinerung

· application/pdf

Ansehen

V-0812-2013-Anlage-2-Begruendung

· application/pdf

Ansehen

V-0812-2013-Anlage-1-Buergerinformation

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0812-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

V-0812-2013-Anlage-4-Planverkleinerung

1098 Zeichen

Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
L
E
GFL 
AE 
GFL 
AE 
689 
101 
690 
I
645 
643 
I
I
639 
79 
640 
83 
I
I
55 
62 
57 
I
99 
I
723 
681 
I
75 
637 
638 
93 
77 
I
91 
635 
I 89 
-I 
634 
739 
I
905 
906 
I
53a I
53 
389 
717 
146 
I
97 
95 
I
II 
51 
II 
61 
II 
59 
289 
II 
291 
290 
26 
II 
II 
28 
276 268 
30 277 
II 8
6 II 
890 
I
682 
886 
I
636 
I
Peter-Wust-Schule 
933 
II 
I45a 
932 
I
49 387 II 
17 
934 
II 
22 
275 
II 
20 
II 
18 
274 
385 
887 863 
861 
889 
888 
12 
II 
II 10 
860 
896 
893 
883 
882 
II 
II 2
4
884 
Täppke
n 
885 II 3
1
II 
45 
39 
41 594 
I 43 
I
I
593 
590 
592 
I
27 
591 
Schürbusch 
29 
19 
400 
I
399 
209 
I
I
21 
714 
208 
I
21a 
I
23 
715 206 
II 
15 
383 
I
13 
I
13a 
Schürbusch 
381 
II 
14a 
II 
14 
11 
II 
9
5
874 
WR 
0,4 0,8 
ED 
oII 
WR 
0,4 0,8 
ED 
oII 
WR 
0,4 0,8 
BH max. 
 6,50 m 
ED 
o
FD 
II 
SD 
22°  ± 3° 
SD 
22°  ± 3° 
Müll- 
tonnen 
Müll- 
tonnen 
P
P
P
P
P
P
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0812/2013 
Bebauungsplan Nr. 540 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Planverkleinerung - Maßstab 1:1000

V-0812-2013-Anlage-2-Begruendung

32295 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0812/2013  
  
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540:  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule  
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass .....................................................................................................................................2 
2.  Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3.  Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 
3.2.  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................3 
5.  Planungsziele ........................................................................................................................................3 
6.  Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 
6.1  Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 
6.2  Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs................................................................................. 4 
6.3  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 4 
6.3.1  Art der baulichen Nutzung.................................................................................................4 
6.3.2  Maß der baulichen Nutzung..............................................................................................4 
6.3.3  Überbaubare Flächen, Geschossigkeit.............................................................................5 
6.3.4  Bauweise, Gebäudestellung, Dachform............................................................................5 
6.3.5  Ruhender Verkehr / Nebenanlagen ..................................................................................5 
6.3.6  Freiflächen, Begrünung.....................................................................................................6 
6.4  Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 6 
6.5  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ........................................................................ 6 
6.6  Begrünung .................................................................................................................................. 7 
6.6.1  Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote...............................................................................7 
6.7  Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung ........................................................................................ 8 
6.8  Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 8 
7.  Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................8 
7.1  Auswirkungen auf den Menschen .............................................................................................. 8 
7.2  Auswirkungen auf den Naturhaushalt ........................................................................................ 8 
7.3  Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................................................... 9 
7.4  Klimaschutz ................................................................................................................................9  
8.  Flächenbilanz.........................................................................................................................................9 
9.  Gesamtabwägung..................................................................................................................................9 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................10 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
1.  Planungsanlass  
Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-Schule 
genutzt. Bisher war die Schule in zwei Gebäuden untergebracht, wobei der Hauptstandort am 
Dingbängerweg 80 liegt, der „Lernort“ bislang am Schürbusch 45.  
Aufgrund der gesunkenen Schüler- und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/2012 
alle Klassen der Peter-Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht 
werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des 
Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule.  
Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen 
entgegenzukommen, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die 
Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen.  
2.  Geltungsbereich  
Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und liegt innerhalb vorhandener 
Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 540 wird im Süden, Osten und 
Westen von der Straße „Schürbusch“, im Norden von einem vorhandenen 
Entwässerungsgraben begrenzt.  
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 10.817 m². Innerhalb des Plangebiets liegen die 
folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 219, Flurstücke 933 und ein Teil des 
Flurstücks 932.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet. 
3.  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist für das Plangebiet eine „Fläche für 
den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt.  
Um die geplante städtebauliche Entwicklung vorantreiben zu können, wird eine Änderung des 
Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich notwendig.  
Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gemäß § 13 a (Bebauungspläne der 
Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da die entsprechenden gesetzlichen 
Voraussetzungen erfüllt sind:  
• es handelt sich um eine maßvolle Nachverdichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit 
Wohnraum  
• die zu beplanende Grundfläche ist kleiner als 20.000 m²  
• das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung  
• Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt  
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 540 erfolgt die Anpassung des 
Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Zukünftig 
werden für den Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan Wohnflächen dargestellt.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
3.2.  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 146: „Schürbusch / 
Dingbängerweg / Schlautstiege“ sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 412: 
„Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Der Bebauungsplan Nr. 146 setzt für das 
Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie eine 
Verkehrsfläche fest. Der Bebauungsplan 412 weist auf dem betreffenden Teilstück ebenfalls die 
Nutzungsart „Verkehrsfläche“ aus.  
Mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 540 treten die Bebauungspläne Nr. 146 und 412 
teilräumig außer Kraft.  
Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne (z. B. ein Landschaftsplan, Erhaltungs- oder 
Gestaltungssatzungen) bestehen für das Plangebiet nicht.  
4.  Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und umfasst die Fläche der ehemaligen 
Peter-Wust-Schule. Das ein- bis zweigeschossige Gebäude des ehemaligen Lernortes Peter-
Wust-Schule sowie das Schulgelände werden seit dem Sommer 2011 nicht mehr genutzt.  
Zu allen Seiten wird das Plangebiet von Wohnbebauung eingefasst, welche überwiegend aus 
Ein- und Zweifamilienhäusern, in ein- bis zweigeschossiger Bauweise, besteht.  
Im Norden des Plangebiets verläuft ein offener Regenwassergraben vom östlichen bis an den 
westlichen Rand des Plangebiets. Er ist Bestandteil der Anlagen zur Regenwasserableitung. 
Entlang dieses Regenwassergrabens sowie auf einem Großteil des ehemaligen Schulgeländes 
prägt wertvoller, erhaltenswerter Baumbestand in Form von Einzelbäumen und Baumgruppen 
das Plangebiet.  
5.  Planungsziele  
Erweiterung des Wohnungsangebots 
Durch den Bebauungsplan sollen familiengerechte Wohnformen geschaffen werden. Im 
Planbereich sollen daher auf bislang städtischen Flächen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Erschließung und Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern 
geschaffen werden. Die zukünftige Bebauung soll sich in einer modernen städtebaulichen 
Sprache in die Struktur der Umgebungsbebauung einfügen.  
Erhalt des wertvollen Baumbestands  
Das Plangebiet wird durch einen wertvollen Baumbestand geprägt, welcher sich, neben einigen 
prägnanten Einzelbäumen und Baumgruppen, insbesondere entlang des 
Entwässerungsgrabens im Norden, bzw. entlang der östlichen Grundstücksgrenze befindet. 
Dieser Baumbestand soll – soweit möglich – erhalten bleiben und in das zukünftige Baugebiet 
integriert werden.  
6.  Inhalte des Bebauungsplans  
6.1  Grundzüge der Planung  
Um eine qualitätvolle städtebauliche Figur realisieren zu können, welche sich an dem 
vorliegenden städtebaulichen Entwurf orientiert und sich zudem harmonisch in den baulichen 
Bestand der Umgebung einfügt, werden detaillierte Festsetzungen zu Dachformen, 
Gebäudehöhen, Baukörperstellung sowie zur Anordnung der Stellplätze und Garagen getroffen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
6.2  Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs  
Der städtebauliche Entwurf für das Gelände der ehemaligen Peter-Wust-Schule zeichnet sich 
durch verschiedene Aspekte aus.  
Ein Hauptmerkmal ist die Anordnung der 
Gebäude um je eine in West-Ost-Richtung 
verlaufende, private Erschließungsstichstraße, 
wodurch zwei Hofsituationen entstehen. Die 
Gebäude – Doppel- und Einfamilienhäuser – 
sind angerförmig um die aufgeweiteten 
Stichstraßen angeordnet und bilden die Mitte 
der Nachbarschaften.  
 
Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf  
Die Anordnung der Gebäude zum 
Straßenraum und die somit geschaffenen 
Raumkanten und Sichtachsen sowie die 
Gebäudekubaturen und Dachformen bilden 
eine moderne städtebauliche Struktur und 
greifen den Maßstab des nördlich 
angrenzenden Wohnquartiers auf. Der Erhalt 
eines Großteils des auf dem Grundstück der 
ehemaligen Peter-Wust-Schule vorhandenen, 
erhaltenswerten Baumbestands ist so möglich 
und wird das Wohngebiet weiterhin prägen. 
Gemäß den Ansprüchen an eine moderne 
Wohnsiedlung ist auch die Nutzung von Solar- 
oder Photovoltaikanlagen auf den Dächern 
möglich.  
Der städtebauliche Entwurf schafft eine Struktur, welche das städtebauliche und 
stadtgestalterische Gesamtbild am Schürbusch qualitätvoll ergänzt und abrundet.  
6.3  Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.3.1  Art der baulichen Nutzung  
Die bisherige Festsetzung als Fläche für den Ge meinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ 
wird zu Gunsten einer Ausweisung des Geländes als Reines Wohngebiet (WR), für etwa 20 
Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser, aufgegeben.  
Die Festsetzung als WR orientiert sich an den ebenfalls als WR ausgewiesenen benachbarten 
Wohngebieten und gewährleistet dauerhaft eine hohe und störungsarme Wohnqualität. Um den 
primären Charakter des Wohngebiets sowie die beabsichtige städtebauliche Gestalt nicht zu 
beeinträchtigen, sind die gemäß § 3 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise 
zulässigen Nutzungen „Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs“ sowie „kleine Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes“ unzulässig (vgl. Textliche Festsetzung (TF) 1.1.1).  
6.3.2  Maß der baulichen Nutzung  
Um eine effiziente Auslastung der vorhandenen Fläche zu erreichen, werden für die Ein- und 
Zweifamilienhausbebauung eine Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,4 sowie eine 
Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,8 festgesetzt. Dies entspricht den Festsetzungen 
für die vorhandene Schulhausbebauung.  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Um Regenwasserrückstauprobleme für die privaten Grundstücke zu vermeiden, muss die 
Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweiligen 
Erschließung liegen (vgl. TF 1.1.3). 
Im Plangebiet sind je Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig (vgl. TF 1.1.2). Auf 
diese Weise soll der Charakter des Baugebiets als insbesondere für Familien geeigneter 
Wohnstandort mit ausreichender Grundstücks- und Wohnnutzfläche gewährleistet bleiben. 
Zudem wird eine auch im Gesamtgefüge der näheren Umgebung ausgewogene und 
verträgliche Anzahl von Wohneinheiten ermöglicht.  
6.3.3  Überbaubare Flächen, Geschossigkeit  
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen definiert.  
Die Umgebungsbebauung ist zu einem großen Teil von I-geschossiger Bebauung mit 
Satteldächern geprägt, während sich nördlich eine II-geschossige Bebauung anschließt.  
Um den heutigen Wohnflächenanforderungen an Ein- und Zweifamilienhäuser und dem 
planungsrechtlichen Anspruch an einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung 
zu tragen, ist im Planbereich eine zwingend II-geschossige Bebauung festgesetzt. Auf diese 
Weise kann die überbaute Grundfläche für die geplante Wohnform geringer gehalten werden 
und trotzdem eine familiengerechte Nutzfläche erzielt werden. Da sich die zulässige 
Höhenentwicklung der Neubauten an der der II-geschossigen Nachbargebäude orientiert, wird 
ein Einfügen der neuen Bebauung in den baulichen Bestand erreicht.  
6.3.4  Bauweise, Gebäudestellung, Dachform  
Im Plangebiet ist für beide Gebäudetypen die offene Bauweise festgesetzt, um dem offenen 
Charakter der Umgebungsbebauung mit ihrer geringen baulichen Dichte und der ebenfalls 
offenen Bauweise, Rechnung zu tragen.  
Um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu lassen, sind 
die Fassaden der Doppelhäuser maßlich deckungsgleich hinsichtlich Gebäudetiefe, Sockel-, 
Trauf- und First- bzw. Attikahöhen auszuführen sowie gestalterisch hinsichtlich der Materialwahl 
und Farbgebung aufeinander abzustimmen. (vgl. TF 2.1).  
Die straßenparallel und die senkrecht hierzu angeordneten Gebäudestellungen sollen eine 
hofartige Quartiersbildung unterstützen.  
Mit der Dachform des flach geneigten Satteldachs wird die in der Nachbarschaft dominierende 
Dachform des Satteldaches fortgeführt. Die Flachdachgebäude in der Mitte des Plangebiets 
dienen einer gestalterischen Vielfalt.  
6.3.5  Ruhender Verkehr / Nebenanlagen  
Gemäß dem Stellplatzschlüssel der Stadt Münster werden pro Wohneinheit 1 Stellplatz – 
ergänzt um einen 30 %igen Besucheranteil – nachgewiesen. Der Stellplatznachweis erfolgt auf 
den Grundstücken und im öffentlichen Raum, in Form von Senkrechtparkplätzen entlang der 
GFL / AE-Flächen (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger und 
Erschließungsträger). Die Anlage weiterer, nichtüberdachter Stellplätze ist innerhalb der 
überbaubaren Flächen möglich.  
Garagen bzw. Carports dürfen innerhalb der überbaubaren Flächen und auf den mit „Ga“ 
gekennzeichneten Flächen errichtet werden (vgl. TF 1.2.1), um die gestalterische Wirkung des 
Quartiers nicht zu beeinträchtigen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Die Standorte der Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind ebenfalls aus städtebaulichen und 
stadtgestalterischen Gesichtspunktes reglementiert. In den Vorgartenbereichen sind außer 
notwendigen Zuwegungen nur Einhausungen für Abfallbehälter sowie nicht überdachte 
Fahrradstellplätze zulässig.  
Die Größe der Nebenanlagen in den rückwärtigen Gartenbereichen darf max. 8 m² betragen, 
um den Versiegelungsgrad im Plangebiet zu begrenzen.  
Um auch zu den öffentlichen Straßenräumen hin ein gepflegtes und einheitliches Gesamtbild zu 
gewährleisten, sind diese Garagen und Carports zu den Seiten, welche an die öffentlichen 
Verkehrsflächen grenzen, zu begrünen (vgl. TF 1.2.2).  
Um die Vitalität der als erhaltenswert festgesetzten Bäume nicht zu beeinträchtigen, dürfen 
weder Garagen / Carports / Stellplätze noch sonstige Nebenanlagen in den 
Kronentraufbereichen dieser Bäume errichtet werden (vgl. TF 1.2.3).  
6.3.6  Freiflächen, Begrünung  
Ein prägender Aspekt des städtebaulichen Entwurfs ist die Ausrichtung der Gebäude hin zu den 
Erschließungsstraßen. Um eine visuelle Erlebbarkeit dieser städtebaulichen Struktur und der 
Straßenräume in den Hofsituationen mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu gewährleisten, ist 
die Höhe fester Grundstückseinfriedungen (Mauern, Zäune) generell auf 1,20 m beschränkt.  
Hecken sind aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit aus standortgerechten, heimischen 
Laubgehölzen herzustellen.  
6.4  Verkehrsflächen / Erschließung  
Das Wohngebiet ist über die Straßen Täppken und Schürbusch an das örtliche Straßennetz 
angebunden.  
Das geplante Baugebiet wird durch zwei private Stichstraßen erschlossen, welche mit Geh-, 
Fahr- und Leitungsrechten (GFL) zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger (AE) belegt 
werden.  
Die Stichstraßen weisen in ihrem Zentrum eine Aufweitung zu einer „Hofmitte“ sowie zwei 
Verlängerungsarme auf, welche die Gebäude in zweiter Reihe erschließen. Die privaten 
Erschließungsflächen sind als gemischt genutzte Verkehrsfläche geplant. Durch eine 
ebenerdige Pflasterung sollen Fußgänger, Fahrradfahrer, spielende Kinder und Autofahrer die 
Fläche in Rücksichtnahme aufeinander jeweils gemeinsam nutzen können.  
Entlang der Einfahrtsbereiche sind jeweils drei Senkrechtstellplätze als ergänzende 
Besucherstellplätze ausgewiesen.  
Die Querschnitte aller Erschließungsflächen sind für Begegnungsverkehr, aus den 
Garageneinfahrten ein- und ausfahrende PKW sowie für aus den Senkrechtstellplätzen 
rückstoßende PKW ausreichend.  
Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien 10 (Haltestelle: St.-Anna-Kirche) und 15 
(Haltestellen: Dingbängerweg und Umspannwerk) an das ÖPNV-Netz der Stadt Münster 
angebunden. Die Haltestellen liegen ca. 400 m vom Plangebiet entfernt und sind barrierearm.  
6.5  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Im Plangebiet verlaufen Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH 
und der Stadtwerke Münster GmbH. Es handelt sich bei diesen Versorgungsleitungen um 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
mehrere Mittel-, Niederspannungs-, Fernmelde- und Beleuchtungskabel mit den dazugehörigen 
Betriebsmitteln (Leuchten, Kabelverteilerschränke) sowie Wasser- und Gasleitungen.  
Die vorhandene Ortsnetzstation 323 (Schürbusch 45 a) wird im Laufe der 
Baugebietsentwicklung außer Betrieb genommen. Dies macht die Verlegung von 
Ersatzleitungen notwendig, damit die Versorgung aufrecht erhalten werden kann. Für die 
Versorgung der Wohneinheiten im Plangebiet werden im Zuge der Realisierung weitere 
Verlegungsmaßnahmen von Gas-, Wasser-, und Stromleitungen notwendig.  
Die Entwässerung der geplanten Baugrundstücke ist über ein Trennsystem in die bestehende 
Kanalisation in der Straße Täppken vorgesehen. Hierzu ist die Verlegung neuer Schmutz- und 
Regenwasserkanäle im Plangebiet erforderlich.  
Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des Niederschlagswassers 
nicht möglich. Als Vorfluter für die betroffene Regenwasserkanalisation dient ein 
Nebengewässer des Meckelbaches. Eine Genehmigung für das Einleiten von 
Niederschlagswasser aus der vorhandenen Kanalisation in das Nebengewässer liegt vor. Die 
Plangebietsfläche ist in den aktuellen Genehmigungsunterlagen bereits berücksichtigt.  
Die Entwässerung der östlich angrenzenden Grundstücke erfolgt derzeit in den 
Entwässerungsgraben an der nördlichen Plangebietsgrenze. Dieser Regenwassergraben ist im 
Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt. Er bleibt auch im Zuge der 
Neubebauung des ehemaligen Schulgeländes erhalten.  
Die Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser erfolgt über die neue Erschließungsstraße 
und wird an das vorhandene Netz in der Straße Schürbusch angeschlossen.  
An der östlichen Plangebietsgrenze wird mit einem Leitungsrecht (ca. 25 m lang und 2,50 m 
breit) die Trasse der öffentlichen Kanalisation gesichert.  
Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine lokale Abfallentsorgungsgesellschaft. Die Gebäude, 
welche entlang der Straße Schürbusch liegen, können über diese Straße von einem 
dreiachsigen, 12 m langen Müllfahrzeug angefahren werden.  
Die beiden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der Anlieger und 
Erschließungsträger (GFL / AE) belasteten Erschließungsstichstraßen können aufgrund der 
fehlenden Wendemöglichkeit nicht von einem Müllfahrzeug befahren werden.  
Die Abfallbehälter müssen an den Abholtagen zu den ausgewiesenen Sammelplätzen an den 
Erschließungsstichstraßen gebracht werden. Da diese Sammelplätze weniger als 50 m von den 
Wohngebäuden entfernt liegen, ist diese Art der Abfallentsorgung für die Bewohner zumutbar.  
6.6  Begrünung  
Das Plangebiet wird in bedeutendem Maße durch einen als erhaltenswert eingestuften 
Baumbestand geprägt. Deren Standorte konnten im Plankonzept größtenteils berücksichtigt 
werden. Dadurch erhält das neue Wohnquartier eine besondere gestalterische und ökologische 
Qualität.  
Grundstücksflächen ohne bauliche Anlagen sollen weitestgehend begrünt werden. Zudem 
eignen sich die Dächer zur Begrünung.  
6.6.1  Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote  
Die im Plangebiet festgesetzten Bäume sind aufgrund ihrer prägenden, städtebaulichen und 
gestalterischen Wirkung und ihrer ökologischen Wertigkeit auf Dauer zu erhalten und zu 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
pflegen. Bei Schäden des erhaltenswerten Baumbestandes ist das Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz der Stadt Münster zu benachrichtigen. Um den Charakter des Plangebiets nicht 
zu verändern sind abgängige Bäume nachzupflanzen (vgl. TF 1.3.1 i V m TF 3.1).  
In den Kronentraufbereichen der erhaltenswerten Bäume sind bauliche Anlagen, einschließlich 
Nebenanlagen unzulässig, um die Vitalität der Bäume nicht zu gefährden (vgl. TF 1.2.3).  
6.7  Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung  
Da der Bebauungsplan gemäß § 13 a Baugesetzbuch der Innenentwicklung dient, wird mit 
Bezug auf § 13 (3) Baugesetzbuch von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. von einem 
Umweltbericht abgesehen.  
Im gesamten Bebauungsplangebiet wird eine Grundfläche (GRZ) von 0,4 festgesetzt, welche 
der bisherigen GRZ des Bebauungsplans Nr. 146 entspricht. Somit entstehen keine 
zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft.  
6.8  Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine denkmalwerten 
Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NRW.  
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis.  
7.  Auswirkungen auf die Umwelt  
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es 
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen zulässige Grundfläche im 
Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² beträgt.. Eine für die 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist 
ausgeschlossen. Ebenso wird durch den Plan kein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet.  
7.1  Auswirkungen auf den Menschen  
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück der ehemaligen Peter-Wust-Schule. Durch die 
Planung soll auf dem ehemaligen Schulgrundstück Wohnen ermöglicht werden. Maßgebliche 
Immissionen durch Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet nicht zu verzeichnen.  
7.2  Auswirkungen auf den Naturhaushalt  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 540 sind gegenüber der gegenwärtigen Situation 
keine wesentlichen Veränderungen für den Naturhaushalt im Sinne von § 1 (6) Nr. 7 BauGB 
(Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) 
verbunden. Gegenüber der Vornutzung kommt es real zu einer Erhöhung des Anteils 
versiegelter Flächen. Im Vergleich zum bislang geltenden Planungsrecht erfolgt jedoch keine 
Zunahme der überbaubaren Fläche. Durch die Lage des Plangebiets im Innenbereich, d. h. 
durch den Verzicht auf eine Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich, und die 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, erfüllt die Planung zudem das Gebot mit Grund und 
Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1 a (2) BauGB).  
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Das Gelände wird durch einen umfangreichen Baumbestand geprägt. Der Baumbestand wurde 
hinsichtlich seines Erhaltungswerts überprüft. Der vorliegende Bebauungsplan nimmt auf 
diesen Baumbestand größtmöglich Rücksicht. Zudem erfolgt eine Festsetzung des zu 
erhaltenden Baumbestands. Im Falle eines Abgangs von festgesetzten Bäumen ist eine 
Ersatzpflanzung vorgeschrieben (vgl. TF 1.3.1). Mit der Realisierung der Planung ist der Verlust 
von ca. 20 Bäumen, davon etwa 10 erhaltenswerten Bäumen unvermeidbar.  
Im Abgleich mit dem bestehenden Planungsrecht ergibt sich durch die Planung kein 
zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft 
ist bei dem vorliegenden Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erforderlich (§ 13 a (2) 
Nr. 4 BauGB).  
Sonstige maßgebliche Auswirkungen auf den Boden, das Klima oder den Wasserhaushalt sind 
nicht zu verzeichnen.  
7.3  Artenschutzrechtliche Prüfung  
Die Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen 
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des 
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 
22.12.2010.  
Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt 
oder zu erwarten sind. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass das Plangebiet sporadisch z. B. 
von Fledermäusen als Nahrungsraum genutzt wi rd, Lebensstätten geschützter Arten im 
engeren Sinne (Nist-, Brutstätten etc.) werden aber nicht tangiert.  
Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten 
Arten zählen (z. B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer 
Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei 
vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote des 
Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wird.  
7.4  Klimaschutz  
Die im Bebauungsplan zum Teil festgesetzte Dachform Flachdach hat aufgrund ihrer 
kompakten Bauweise deutlich geringere Tr ansmissionswärmeverluste als Gebäude mit 
Satteldach. Somit ist ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten. Auch ergeben sich im 
Hinblick auf mögliche Luftbelastungen durch die geplante Nutzungsart (Wohnen) keine 
Hinweise, dass es infolge der Planung hier zu erheblichen zusätzlichen Belastungen kommen 
könnte.  
8.  Flächenbilanz  
Plangebiet gesamt 10.817 m² 100 %
Verkehrsfläche  1.052 m² 10 %
Baufläche  8.753 m² 81 %
Private Verkehrsfläche  1.012 m² 9 %
9.  Gesamtabwägung  
Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerechte Ziel, Wohnraum für die Bevölkerung zu 
schaffen. Im Zuge der Planungen soll auf dem ehemaligen Schulgelände ein Wohngebiet 
entstehen, welches sowohl die Anforderungen an aktuelle Wohnbedürfnisse, als auch 
städtebauliche und ökologische Aspekte erfüllen soll.  
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 10  
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde nötig, um die Entwicklung des Plangebiets steuern 
und schließlich die vorgesehene städtebauliche Struktur zu realisieren zu können. Die Eigenart 
des Gebiets und seiner Umgebung sollte im Zuge der Entwicklungen soweit wie möglich 
erhalten und gleichzeitig die städtebauliche Struktur in diesem Bereich vervollständigt werden.  
Ein wesentliches Charakteristikum des Plangebiets ist der prägnante und teilweise 
erhaltenswerte Baumbestand, der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans geschützt 
wird. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die Standorte der Bäume soweit möglich, um 
eine Erhaltung zu gewährleisten. Um dennoch eine klar gegliederte Siedlungsstruktur mit einer 
hohen städtebaulichen sowie Wohn- und Aufenthaltsqualität zu erreichen, ist es nicht möglich 
jeden Baum zu erhalten. Durch Festsetzungen zur Begrünung der Freiflächen kann ein 
kompensatorischer Ausgleich erfolgen.  
Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, so 
dass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird. Maßgebliche Immissionen durch Lärm 
oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet ebenfalls nicht zu verzeichnen.  
Da das Planverfahren zur Wiedernutzbarmachung einer Fläche gemäß § 13 a BauGB realisiert 
wird, sind keine maßgeblichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu verzeichnen. Daher ist auch 
keine Eingriffsausgleichsregelung notwenig.  
Die Realisierung des Bebauungsplans wird sich nicht wesentlich auf die persönlichen 
Lebensumstände der im Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen auswirken. Nachteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind ebenfalls nicht zu erwarten.  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den 
anteiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden. Die Erschließungsanlagen werden 
durch die Stadt Münster realisiert. Mögliche anfallende Kosten der Erschließung werden anteilig 
auf die Grundstückseigentümer übertragen.  
Durch die Realisierung des Bebauungsplans sind keine nachteiligen Auswirkungen in sozialer 
und wirtschaftlicher Hinsicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, 
ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

V-0812-2013-Anlage-1-Buergerinformation

15050 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0812/2013  
  
Niederschrift über eine Bürgerinformation  
Stadtbezirk:    Münster-West  
Anlass: Bebauungsplan Nr.: 540 „Schürbusch – ehemalige Fläche 
der Peter-Wust-Schule“  
Zeit:      am Dienstag, den 11.06.2013, um 19:00 Uhr,  
Ort: in der Aula der Peter-Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, 
48163 Münster  
Teilnehmer:    ca. 95 Bürgerinnen und Bürger  
Leitung der Bürgeranhörung:  Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin  
Vertreter der Verwaltung:  Herr Kurz, Stadtplanungsamt  
Frau Hertfelder, Regierungsbaureferendarin  
Frau Morka, Regierungsbaureferendarin  
 
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgerinformation, in der  
Plankonzepte für ein Wohnquartier auf dem Areal der ehemaligen Peter-Wust-Schule im 
Schürbusch  
vorgestellt werden. Anschließend übergibt Frau Westrup Herrn Kurz, als Vertreter der 
Verwaltung, das Wort.  
Herr Kurz stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die angestrebte Entwicklung zum 
Wohnquartier in zwei städtebaulichen Entwurfsvarianten dar:  
Da der Lernstandort der Schule auf Grund gesunkener Schülerzahlen aufgegeben wurde, steht 
die Fläche einer neuen Entwicklung zur Verfügung. Inmitten gewachsener Siedlungsstrukturen, 
überwiegend von Einfamilienhäusern umgeben und durch die Straße Schürbusch erschlossen, 
soll hier künftig ein Wohnquartier mit Einfamilienhäusern entstehen. Geplant sind Einzel- und 
Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise mit familiengerechten Wohnflächengrößen.  
Entlang der östlichen Grundstücksseite soll ein etwa 10 m breiter Streifen den östlich 
angrenzenden Grundstücken als Freifläche zugeordnet werden. Damit folgt die Stadt einer 
Anregung der Anwohner unter der Bedingung, dass sie die Flächen zu den gleichen 
Konditionen wie die künftigen Grundstücksbewerber im Plangebiet (Höchstgebotsverfahren) 
erwerben.  
Insgesamt wird das Plangebiet durch den erhaltenswerten Baumbestand geprägt, der soweit 
wie möglich bei der Neuplanung berücksichtigt werden soll.  
Hinsichtlich des entlang der Nordseite verlaufenden offenen Entwässerungsgrabens läuft 
zurzeit noch eine verwaltungsinterne Prüfung zu der Frage, ob der Graben in der Form erhalten 
oder eine Verrohrung als Ersatzlösung angestrebt werden soll.  
Die Entwurfsvariante 1 erschließt das Wohnquartier durch zwei Stichstraßen, um die herum die 
Einfamilienhäuser hofartig angeordnet werden. Gebäude mit reiner Südausrichtung und Ost-
West-Ausrichtung prägen die beiden Hofsituationen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind 
zweigeschossig ausgebildet und werden von einem Staffelgeschoss ergänzt. Die Dächer sind 
als Flachdächer ausgebildet.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 1 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Die Entwurfsvariante 2 erschließt das Wohnquartier mit einer Schleife parallel zum Schürbusch, 
entlang der die Bebauung vorgesehen ist. Die Gebäudeausrichtung ist ausschließlich in Ost-
West-Richtung vorgesehen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind mit zwei Vollgeschossen und 
einem Satteldach vorgesehen.  
Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Frau Westrup die Bürger, Fragen zu stellen 
und ihre Meinung zu äußern:  
Fragen zu den Entwürfen  
In welcher Spannbreite liegen die Grundstücksgrößen?  
Insgesamt gibt es eine größere Varianz. Im Mittel handelt es sich um ca. 300-400 m² große 
Grundstücke.  
Könnten die Grundstücke nicht vergrößert werden?  
Eine generelle Vergrößerung der Grundstücksgrößen würde die Anzahl der Baugrundstücke 
verringern. Die Entwürfe weisen bereits größere Grundstücke in den Teilbereichen auf, wo 
größere Baumstandorte berücksichtigt werden sollen.  
Werden die Grundstücksgrenzen entlang der Gebäude verlaufen oder gibt es einen 
Spielraum?  
In Wohngebieten müssen die Wohngebäude mit seitlichen Abstandsflächen zur 
Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Abstandsflächen sollen in die Gartengestaltung 
einbezogen werden.  
Wie erklärt sich die Gebäudeausrichtung? Durch die Gebäude und die Bäume werden die 
Grundstücke verschattet. Könnte man die Gebäude nicht so stellen, dass es einen Süd- 
und / oder Westgarten gibt?  
Bei der ersten Variante ergeben sich vielfältige Grundstücksausrichtungen. Die hofartige 
Anordnung bietet Ost-, Süd- und Westgärten. Bei der zweiten Variante kann die 
Gebäudestellung zugunsten tieferer Westgärten verändert werden. Im Hinblick auf die 
wertvollen Bäume müsste dies im Einzelnen überprüft werden. Der Erhalt der Bäume bringt 
auch gewisse Einschränkungen, denen allerdings eine große gestalterische Qualität für das 
Quartier gegenüber steht.  
Welche Maße weisen die geplanten Gebäude auf?  
Die Gebäudebreite liegt zwischen 7 und 9 m und die Gebäudetiefe liegt bei ca. 12 m, maximal 
14 m.  
Wo sind die Parkplätze untergebracht?  
Bauordnungsrechtlich sind die Parkplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Auf den 
Grundstücken ist die Möglichkeit zu Realisierung einer Garage und eines Stellplatzes gegeben. 
Zusätzlich gibt es Besucherstellplätze an der gemeinsamen Erschließungsstraße.  
Welche Dachformen sind denkbar? Handelt es sich nur um Satteldächer?  
Die beiden Varianten wurden bewusst mit zwei verschiedenen Dachlösungen dargestellt, um 
die gestalterischen Spielräume aufzuzeigen. Es sind sowohl Satteldächer als auch Flachdächer 
denkbar.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 2 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Welche Dachneigungen sind vorgesehen?  
Bei den Satteldächern ist eine Neigung von etwa 35-38° vorgesehen, damit das Gebäude durch 
einen spitzeren Neigungswinkel nicht zu hoch werden kann. Die Flachdächer wären ohne 
Neigung, nur mit sichtbarer Attika, auszubilden.  
Ist eine Unterkellerung der Gebäude mit dem Erhalt der Bäume vereinbar?  
Eine Unterkellerung ist möglich. Die Fachkollegen weisen darauf hin, dass die Baumkrone 
einen Hinweis auf die Fläche des Wurzelwerks gibt. Um die Bäume nicht zu beschädigen wäre 
eine Unterkellerung nur außerhalb der eingemessenen Baumkronenflächen möglich.  
Was ist die angestrebte Zielgruppe? Die Grundstücke sind viel zu klein für Familien, um 
ausreichend Wohnraum und Freifläche / Spielfläche zu schaffen.  
Auf den zwei Geschossen sind ca. 140 m² Wohnfläche möglich. Hinzu kommt die dritte Ebene, 
als Staffel- oder Dachgeschoss, die maximal 2/3 der Fläche des darunter liegenden 
Geschosses aufweisen darf. Die Grundstücke in beiden Varianten weisen eine Varianz von 
verschiedenen Grundstücksgrößen auf, so dass auch Grundstücke für unterschiedliche 
Ansprüche an Freifläche verwirklicht werden können. Die Zielgruppe ist primär die der Familien, 
schließt aber keine Zielgruppen aus.  
Warum gibt es keine Stichstraßenlösung, damit alle Grundstücke in den Süden 
ausgerichtet sind?  
Eine reine Südausrichtung der Bebauung als Zeilenbebauung mit Stichstraßen wäre auch 
möglich, führt allerdings insgesamt zu einer wesentlich größeren Verkehrsfläche.  
Welche Materialien sind für das Gebiet vorgesehen? Wird eine Bebauung im Bauhausstil 
möglich sein?  
Es werden in der Regel keine Materialvorgaben getroffen. Weiße Putzbauten wären damit 
möglich. Auch Flachdachbauten sind – zumindest in Teilen des Gebietes – denkbar.  
Welche Variante wird von der Stadt bevorzugt?  
Frau Westrup: Es gibt noch keine Entscheidung bezüglich der beiden Varianten. Wir befinden 
uns in einem Prozess in dem noch entschieden werden muss, welche Variante sich als die 
bessere erweist. Die Bürgerinformation ist ein Bestandteil dieses Prozesses.  
Rahmenbedingungen  
Soll der Bach bestehen bleiben oder wird er verrohrt?  
Derzeit wird noch geprüft, ob der Zustand so erhalten bleibt oder verrohrt wird.  
Es wird die Sorge geäußert, dass durch eine Verrohrung der Baumbestand wegfallen 
würde. Ohnehin würde die Bebauung nordöstlich des Plangebietes dazu führen, dass der 
Baumbestand am Bachlauf nicht erhalten werden könnte.  
Eine Verrohrung des Baches würde nicht dazu führen, dass der Baumbestand wegfällt. 
Grundsätzlich ist der Erhalt des wertvollen Baumbestandes ein wesentlicher Bestandteil dieser 
Planung.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 3 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Die Bäume befinden sich auf den zukünftig privaten Grundstücken. Wie wird der Erhalt 
der Bäume gesichert?  
Die erhaltenswerten Bäume werden durch eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan 
gesichert.  
Soll die Eiche nördlich des Grabens gefällt werden?  
Nein. Die Eiche ist im Plan nur deshalb nicht dargestellt, weil sie sich außerhalb des 
Plangebiets befindet. Sie steht auf dem städtischen Grundstück, das zur Bewirtschaftung des 
Regenwassergrabens dient.  
Gibt es eine Möglichkeit den Grünstreifen im Norden am Bachlauf vergleichbar wie im 
Osten auszuweisen?  
Derzeit wird geprüft, ob der offene Entwässerungsgraben bestehen bleiben oder künftig eine 
Verrohrung vorgesehen werden soll. Im Falle einer Aufgabe des Grabens könnten diese 
Flächen als private Grünflächen ausgewiesen werden.  
Warum wird der 10-m-Streifen nicht dem Baugebiet zugeteilt?  
Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Interesse, möglichst viel Bauland zur Verfügung 
stellen zu können und den Interessen der Anlieger, eine Grundstücksarrondierung vornehmen 
zu können, wurde im Vorfeld der Planung zugunsten der Anliegerwünsche entschieden.  
Ist der 10-m-Streifen schon verkauft?  
Zurzeit gibt es die Bereitschaft der Stadt, den Streifen – zu den gleichen Konditionen, die für die 
anderen Grundstücksbewerber gelten werden – zu veräußern. Und es gibt die Bereitschaft der 
Anlieger, diese Konditionen zu akzeptieren.  
Verläuft in dem 10-m-Streifen irgendeine Leitung?  
Im nordöstlichen Bereich verläuft eine Verbindungsleitung zwischen dem Entwässerungsgraben 
und dem Regenwasserkanal im östlich angrenzenden Wohngebiet.  
Ein Bürger begrüßt die Haltung, dass die wertvollen Bäume erhalten werden sollen, 
äußert aber die Sorge, dass die II-geschossigen Gebäude die bestehenden I-
geschossigen Gebäude einschränken könnten.  
Die geplanten Gebäude sollen in der Höhe nicht die bestehenden Gebäude überragen. Die 
Gebäudehöhen orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden – zweigeschossigen – 
Gebäude und liegen zwischen 9 (Variante 1) und ca. 10 m (Variante 2).  
Der Rat hat beschlossen, dass der Bebauungsplan in Anlehnung an die Umgebung 
entstehen soll. Warum hat man sich für eine zweigeschossige Bebauung entscheiden?  
Die Umgebung ist sowohl von ein- als auch von zweigeschossiger Bebauung geprägt. Es 
handelt sich in der Regel um Gebäude, die drei Ebenen aufweisen. Die Entwicklung der Fläche, 
lässt also in Anlehnung an die Umgebung die Verwirklichung von Gebäuden mit zwei 
Vollgeschossen zu, zumal auch das noch vorhandene Schulgebäude zweigeschossig ist. Ein 
familiengerechtes Angebot an Wohnbaugrundstücken muss eine ausreichend große Wohn- und 
Nutzfläche für einen Haushalt mit Kindern ermöglichen. Auch im Hinblick auf die Kosten für die 
künftigen Erwerber soll ein ausgewogenes Verhältnis von Grundstücksgröße und 
Ausnutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.  
Wie hoch ist der anfängliche Grundstückspreis?  
Anfragen zu Preisen sollten direkt an das Amt für Immobilienmanagement gerichtet werden.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 4 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Was ist mit dem Trafo-Häuschen, gibt es ein Ersatzgebäude?  
Für das Trafo-Gebäude wird ein Ersatzstandort noch geklärt.  
Für eine Passivhausnutzung sind die Gebäude falsch ausgerichtet.  
Für ein Passivhaus ist eine Nord-Süd-Ausrichtung nicht zwingend erforderlich. Passivhaus-
Standards sind auch mit Gebäuden in Ost-West-Ausrichtung möglich.  
Ab wie vielen Häusern muss ein Spielplatz errichtet werden?  
Der Spielplatzbedarf richtet sich einerseits nach der Plangebietsgröße und Anzahl der 
Wohnhäuser und andererseits nach den im Umfeld vorhandenen Spielplatzangeboten. Für 
dieses Plangebiet wird kein zusätzlicher Spielplatzbedarf gesehen.  
Besteht die Möglichkeit, dass ein Großinvestor den gesamten Bestand kauft und 
daraufhin die Grundstücke noch teurer verkauft?  
Die Gefahr besteht nicht. Die Stadt wird die Grundstücke im Wege der Einzelvermarktung 
veräußern.  
Fragen zum Verfahren  
Wann ist die Vermarktung der Grundstücke vorgesehen?  
Zunächst muss das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein. 
Voraussichtlich ab Frühjahr 2014 ist eine Vermarktung möglich. Den genauen Zeitpunkt kann 
man beim Amt für Liegenschaftsmanagement erfahren.  
Gibt es auch ein Vergabeverfahren für jüngere Familien?  
Bei diesem Gebiet wurde entschieden, dass ausschließlich das Höchstgebotsverfahren 
angewendet werden soll.  
Wenn bei der Offenlegung noch Kritik an der Planung geäußert wird, gehen die 
Grundstücke dann trotzdem in die Vergabe?  
Die Grundstücksvergabe macht vor dem Satzungsbeschluss und der Abwägungsentscheidung 
zu den eingegangenen Änderungswünschen durch den Rat der Stadt keinen Sinn.  
Wann würde die Vermarktung stattfinden, wenn gegen den Bebauungsplan geklagt wird?  
Es ist davon auszugehen, dass eine Vergabeentschei dung so frühzeitig wie möglich erfolgen 
wird.  
Weitere Anmerkungen, Wünsche und Vorschläge  
Einbringung der Bitte, dass im Hinblick auf eine älter werdende Gesellschaft auch 
Möglichkeiten geschaffen werden sollten, 70-80 m² auf einer Ebene zu realisieren.  
Einwand, dass es sich um ein zu „tristen“ Entwurf und eine nachteilige Ausrichtung der 
Gärten handelt.  
Bis wann können Einwendungen gemacht werden?  
Frau Westrup weist auf die Veröffentlichung des Protokolls hin.  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 5 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 6 von 6  
Vorschlag von einem Bürger: Man könnte die Varianten kombinieren. Zum Beispiel den 
Entwurf aus Variante 1, in Kombination mit der Dachform aus dem 2. Entwurf.  
Der Vorschlag wurde positiv von den anwesenden Bürgern kommentiert. 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass alle 
Fragen protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zu dem 
Bebauungsplanverfahren mit abgewogen werden. Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht. 
Auch steht die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung.  
Sie schließt um ca. 20:05 Uhr die Bürgeranhörung.  
Münster, 01.07.13 gez.      gez.  
Ort, Datum Frau Westrup,    Frau Hertfelder und Frau Morka  
Bezirksbürgermeisterin  Schriftführerinnen

Beschlussvorlage

5845 Zeichen

V/0812/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 540: Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 
1. Beschluss zur Aufstellung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Für den Bereich des ehemaligen Standortes der Peter -Wust-Schule am Schürbusch im 
Stadtteil Mecklenbeck ist gemäß §  2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Beba u-
ungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 219, Flurstück 933, Teil des Flurstücks 932.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: 
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule öffentlich auslegen 
wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den a n-
teiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden. Die Erschließungsanlagen werden durch 
die Stadt Münster realisiert. Mögliche anfallende Kosten der Erschließung werden anteilig auf die 
Grundstückseigentümer übertragen.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0812/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 6140 / 6194 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0812/2013 
Begründung: 
 
Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter -Wust-Schule 
genutzt. Bisher war die Schule in zwei Gebäuden untergebracht, wobei der Hauptstandort am 
Dingbängerweg 80 liegt, der „Lernort“ bislang am Schürbusch 45.  
 
Aufgrund der gesunkenen Schüler - und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/20 12 
alle Klassen der Peter -Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht werden. 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des Standortes 
Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule (Vorlage Nr. V/0779/2011/1.Erg.).  
 
Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen entgegenzukommen, 
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer Wohnb e-
bauung zuzuführen.  
 
Am 11.06.2013 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Das 
Protokoll ist in der Anlage 1 beigefügt.  
 
Die vorliegende Planung wurde in folgenden Punkten überarbeitet: 
 
1. Städtebauliches Konzept der Hofbebauung 
In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zwei stä dtebauliche Alternativen für eine Woh n-
bebauung auf dem Schulgrundstück vorgestellt.  
- zwei kleinere Wohnquartiere mit einer hofartigen Anordnung der Bebauung um zwei E r-
schließungsstiche vom Schürbusch aus, 
- eine lineare Anordnung der Bebauung parallel zu m Schürbusch erschlossen durch eine 
eingehängte Schleife.  
Das Konzept der hofartigen Bebauung soll weiterverfolgt werden, weil sie kleinteilige überscha u-
bare Nachbarschaften um eine multifunktional nutzbare Erschließungsfläche bietet. 
 
2. Bebauung, Geschossigkeit, Dachform 
Die Bebauung wird generell mit zwei Vollgeschossen vorgesehen. Damit wird eine ausreichend 
große Wohn- / Nutzfläche für einen 4 – 5 Personenhaushalt ermöglicht. Die Zweigeschossigkeit 
stellt keinen Fremdkörper in dem städtebaulichen Umfe ld dar. Die überwiegend vorhandenen 1 -
geschossigen Häuser haben meistens steile Satteldächer mit entsprechend hochgelegenen Fir s-
ten. Auf der Nordseite grenzt zudem die Bebauung am Täppken an. Sie ist 2 -geschossig mit ei-
nem flach geneigten Satteldach. 
 
Die Entwurfsalternativen zur Bürgerinformation sahen entweder eine Bebauung mit Satteld ä-
chern und oder eine Bebauung mit Flachdächern vor. In der öffentlichen Erörterung kam der 
Wunsch auf Wahlmöglichkeiten im Baugebiet zu haben. Dies greift der vorliegende En twurf auf, 
indem die mittleren Gebäudereihen mit Flachdach vorgesehen werden, während die anderen 
Gebäude die Kubatur und Dachform der Bebauung am Täppken aufnehmen. 
 
3. Entwässerungsgraben 
Zum Zeitpunkt der Bürgerinformation war noch nicht geklärt, ob der  vorhandene Entwässerungs-
graben künftig verrohrt oder weiterhin als offenes Teilstück der Regenwasserkanalisation genutzt 
werden soll. Inzwischen steht fest, dass der offene Entwässerungsgraben beibehalten werden 
soll. Die freiräumliche Zäsur zwischen der Bebauung am Täppken und dem künftigen Baugebiet 
bleibt somit erhalten. Hierüber wurde die Bürgerinitiative zum Erhalt des Grabens bereits info r-
miert. 
  
Der Bebauungsplan wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  540 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungspl ans 
im Wege der Berichtigung gemäß. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

- 3 - 
V/0812/2013 
 
Der Bereich der Neuaufst ellung überlagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.  146: 
„Schürbusch / Dingbängerweg / Schlautstiege“ und Nr.  412: „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / 
Schürbusch“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bereichen 
an die Stelle des bisherigen Planungsrechts.  
 
Die Offenlegung soll im Januar 2014 erfolgen.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Niederschrift über eine Bürgerinformation  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

V-0812-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

4871 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0812/2013  
  
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540:  
Mecklenbeck –Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule  
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung  
1.1.1 Gemäß §1 (6) Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird für die „Reinen 
Wohngebiete“ (WR) festgesetzt, dass die nach § 3 (3) BauNVO 
ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen nur teilweise Bestandteil 
des Bebauungsplanes sind. Folgende Nutzungsarten sind unzulässig:  
• Läden zur Deckung des täglichen Bedarfes  
• kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes  
1.1.2 Je Wohngebäude sind nicht mehr als 2 Wohneinheiten zulässig (§ 9 (1) Nr. 6 
BauGB).  
1.1.3 Die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden der Gebäude muss 
mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden 
nächstgelegenen Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) 
BauNVO).  
Die Traufhöhe sowie die Höhe der Attika darf max. 6,50 m betragen.  
Flachdächer dürfen keine sichtbare Neigung aufweisen.  
Maßgeblicher Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen ist die NHN-Höhe des 
zum Bauvorhaben nächstliegenden, in der Planzeichnung gekennzeichneten 
Kanaldeckels, gemessen von der Mitte der Gebäudefassade (§ 16 (2) Nr. 4 
i. V. m. § 18 (1) BauNVO).  
1.2 Nebenanlagen und ruhender Verkehr  
1.2.1 Garagen, Carports und nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb der 
Baugrenzen und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der 
Baugrenzen sind sie nur im seitlichen Grenzabstand zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 
BauGB i. V. m. § 12 Nr. 6 BauNVO).  
1.2.2 Garagen, Carports und nichtüberdachte Stellplätze, welche an öffentliche 
Verkehrsflächen grenzen, sind mit dicht gestaffelten Sträuchern oder Hecken 
zu den Verkehrsflächen hin abzupflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB).  
1.2.3 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur außerhalb der 
Kronentraufbereiche der erhaltenswerten Bäume zulässig (§ 14 (1) BauNVO).  
1.2.4 In den Vorgartenbereichen sind nur Zuwegungen, nicht überdachte Stellplätze 
für Fahrräder sowie Einhausungen für Abfallbehälter zulässig. Auf den 
rückwärtigen Grundstücksbereichen darf die Grundfläche von Nebenanlagen 
pro Grundstück 8 m² nicht überschreiten (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) 
BauNVO).  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 540  
Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort  
der Peter-Wust-Schule  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2  
1.3 Pflanzgebote 
1.3.1 Die innerhalb der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind auf Dauer zu 
erhalten, zu pflegen und bei Abgang nachzupflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 b 
BauGB). Bei Abgang  erhaltenswerter Bäume sind Nachpflanzungen mit 
mittel- bis großkronigen Laubbäumen (z.B. Feldahorn, Hainbuche) 
vorzunehmen.  
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)  
2.1 Aneinandergebaute Doppelhäuser sind maßlich deckungsgleich auszuführen. Dies 
gilt sowohl für die Gebäudetiefe, als auch für Sockel-, Trauf- und First- bzw. 
Attikahöhen. Auch Material (Klinker und / oder Putz) und Farbe sind einheitlich zu 
gestalten.  
2.2 Die Höhe fester Einfriedungen (Mauern, Zäune) darf 1,20 m nicht überschreiten.  
2.3 Die direkt an öffentliche Verkehrsflächen anschließenden Grundstücke sind entlang 
dieser Grenze mit Hecken aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen (z. B. 
Hainbuche, Rotbuche) einzufrieden. Kombinationslösungen mit 
Maschendrahtzäunen sind zulässig, sofern diese zur öffentlichen Verkehrsfläche hin 
mit der Heckenbepflanzung vollständig verdeckt werden. Auch die Einfriedung der 
den verkehrlichen Einrichtungen zugewandten Vorgartenbereiche ist nur in dieser 
Form zulässig.  
3. Hinweise  
3.1 Während der Bauzeit ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen im 
Bereich von Baustellen“ zu beachten.  
3.2 Sobald Schäden an den zu erhaltenden Bäumen festgestellt werden, ist das Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster zu benachrichtigen.  
3.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen-
Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden.  
3.4 Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe/LWL – Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).

Beratungsverlauf (4)

23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 63.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 61.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Dingbängerweg 80
  • Albersloher Weg 33
  • Ossenkampstiege
  • Schlautstiege
  • Schürbusch 45
  • Täppken

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0812/2013
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37