V/0812/2013
Bebauungsplan Nr. 540 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs
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V-0812-2013-Anlage-4-Planverkleinerung
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Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga L E GFL AE GFL AE 689 101 690 I 645 643 I I 639 79 640 83 I I 55 62 57 I 99 I 723 681 I 75 637 638 93 77 I 91 635 I 89 -I 634 739 I 905 906 I 53a I 53 389 717 146 I 97 95 I II 51 II 61 II 59 289 II 291 290 26 II II 28 276 268 30 277 II 8 6 II 890 I 682 886 I 636 I Peter-Wust-Schule 933 II I45a 932 I 49 387 II 17 934 II 22 275 II 20 II 18 274 385 887 863 861 889 888 12 II II 10 860 896 893 883 882 II II 2 4 884 Täppke n 885 II 3 1 II 45 39 41 594 I 43 I I 593 590 592 I 27 591 Schürbusch 29 19 400 I 399 209 I I 21 714 208 I 21a I 23 715 206 II 15 383 I 13 I 13a Schürbusch 381 II 14a II 14 11 II 9 5 874 WR 0,4 0,8 ED oII WR 0,4 0,8 ED oII WR 0,4 0,8 BH max. 6,50 m ED o FD II SD 22° ± 3° SD 22° ± 3° Müll- tonnen Müll- tonnen P P P P P P Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0812/2013 Bebauungsplan Nr. 540 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Planverkleinerung - Maßstab 1:1000
V-0812-2013-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0812/2013 Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Inhalt Seite 1. Planungsanlass .....................................................................................................................................2 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 3.2. Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................3 5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................3 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs................................................................................. 4 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 4 6.3.1 Art der baulichen Nutzung.................................................................................................4 6.3.2 Maß der baulichen Nutzung..............................................................................................4 6.3.3 Überbaubare Flächen, Geschossigkeit.............................................................................5 6.3.4 Bauweise, Gebäudestellung, Dachform............................................................................5 6.3.5 Ruhender Verkehr / Nebenanlagen ..................................................................................5 6.3.6 Freiflächen, Begrünung.....................................................................................................6 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung ................................................................................................. 6 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ........................................................................ 6 6.6 Begrünung .................................................................................................................................. 7 6.6.1 Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote...............................................................................7 6.7 Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung ........................................................................................ 8 6.8 Denkmalschutz / Archäologie..................................................................................................... 8 7. Auswirkungen auf die Umwelt ...............................................................................................................8 7.1 Auswirkungen auf den Menschen .............................................................................................. 8 7.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt ........................................................................................ 8 7.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................................................... 9 7.4 Klimaschutz ................................................................................................................................9 8. Flächenbilanz.........................................................................................................................................9 9. Gesamtabwägung..................................................................................................................................9 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................10 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 1. Planungsanlass Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-Schule genutzt. Bisher war die Schule in zwei Gebäuden untergebracht, wobei der Hauptstandort am Dingbängerweg 80 liegt, der „Lernort“ bislang am Schürbusch 45. Aufgrund der gesunkenen Schüler- und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/2012 alle Klassen der Peter-Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule. Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen entgegenzukommen, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. 2. Geltungsbereich Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und liegt innerhalb vorhandener Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 540 wird im Süden, Osten und Westen von der Straße „Schürbusch“, im Norden von einem vorhandenen Entwässerungsgraben begrenzt. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 10.817 m². Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 219, Flurstücke 933 und ein Teil des Flurstücks 932. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist für das Plangebiet eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt. Um die geplante städtebauliche Entwicklung vorantreiben zu können, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich notwendig. Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gemäß § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: • es handelt sich um eine maßvolle Nachverdichtung zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum • die zu beplanende Grundfläche ist kleiner als 20.000 m² • das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung • Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 540 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Zukünftig werden für den Bereich des Plangebiets im Flächennutzungsplan Wohnflächen dargestellt. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 3.2. Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 146: „Schürbusch / Dingbängerweg / Schlautstiege“ sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 412: „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Der Bebauungsplan Nr. 146 setzt für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie eine Verkehrsfläche fest. Der Bebauungsplan 412 weist auf dem betreffenden Teilstück ebenfalls die Nutzungsart „Verkehrsfläche“ aus. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 540 treten die Bebauungspläne Nr. 146 und 412 teilräumig außer Kraft. Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne (z. B. ein Landschaftsplan, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen) bestehen für das Plangebiet nicht. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mecklenbeck und umfasst die Fläche der ehemaligen Peter-Wust-Schule. Das ein- bis zweigeschossige Gebäude des ehemaligen Lernortes Peter- Wust-Schule sowie das Schulgelände werden seit dem Sommer 2011 nicht mehr genutzt. Zu allen Seiten wird das Plangebiet von Wohnbebauung eingefasst, welche überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern, in ein- bis zweigeschossiger Bauweise, besteht. Im Norden des Plangebiets verläuft ein offener Regenwassergraben vom östlichen bis an den westlichen Rand des Plangebiets. Er ist Bestandteil der Anlagen zur Regenwasserableitung. Entlang dieses Regenwassergrabens sowie auf einem Großteil des ehemaligen Schulgeländes prägt wertvoller, erhaltenswerter Baumbestand in Form von Einzelbäumen und Baumgruppen das Plangebiet. 5. Planungsziele Erweiterung des Wohnungsangebots Durch den Bebauungsplan sollen familiengerechte Wohnformen geschaffen werden. Im Planbereich sollen daher auf bislang städtischen Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen werden. Die zukünftige Bebauung soll sich in einer modernen städtebaulichen Sprache in die Struktur der Umgebungsbebauung einfügen. Erhalt des wertvollen Baumbestands Das Plangebiet wird durch einen wertvollen Baumbestand geprägt, welcher sich, neben einigen prägnanten Einzelbäumen und Baumgruppen, insbesondere entlang des Entwässerungsgrabens im Norden, bzw. entlang der östlichen Grundstücksgrenze befindet. Dieser Baumbestand soll – soweit möglich – erhalten bleiben und in das zukünftige Baugebiet integriert werden. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Um eine qualitätvolle städtebauliche Figur realisieren zu können, welche sich an dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf orientiert und sich zudem harmonisch in den baulichen Bestand der Umgebung einfügt, werden detaillierte Festsetzungen zu Dachformen, Gebäudehöhen, Baukörperstellung sowie zur Anordnung der Stellplätze und Garagen getroffen. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 6.2 Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs Der städtebauliche Entwurf für das Gelände der ehemaligen Peter-Wust-Schule zeichnet sich durch verschiedene Aspekte aus. Ein Hauptmerkmal ist die Anordnung der Gebäude um je eine in West-Ost-Richtung verlaufende, private Erschließungsstichstraße, wodurch zwei Hofsituationen entstehen. Die Gebäude – Doppel- und Einfamilienhäuser – sind angerförmig um die aufgeweiteten Stichstraßen angeordnet und bilden die Mitte der Nachbarschaften. Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf Die Anordnung der Gebäude zum Straßenraum und die somit geschaffenen Raumkanten und Sichtachsen sowie die Gebäudekubaturen und Dachformen bilden eine moderne städtebauliche Struktur und greifen den Maßstab des nördlich angrenzenden Wohnquartiers auf. Der Erhalt eines Großteils des auf dem Grundstück der ehemaligen Peter-Wust-Schule vorhandenen, erhaltenswerten Baumbestands ist so möglich und wird das Wohngebiet weiterhin prägen. Gemäß den Ansprüchen an eine moderne Wohnsiedlung ist auch die Nutzung von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf den Dächern möglich. Der städtebauliche Entwurf schafft eine Struktur, welche das städtebauliche und stadtgestalterische Gesamtbild am Schürbusch qualitätvoll ergänzt und abrundet. 6.3 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.3.1 Art der baulichen Nutzung Die bisherige Festsetzung als Fläche für den Ge meinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ wird zu Gunsten einer Ausweisung des Geländes als Reines Wohngebiet (WR), für etwa 20 Einfamilienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser, aufgegeben. Die Festsetzung als WR orientiert sich an den ebenfalls als WR ausgewiesenen benachbarten Wohngebieten und gewährleistet dauerhaft eine hohe und störungsarme Wohnqualität. Um den primären Charakter des Wohngebiets sowie die beabsichtige städtebauliche Gestalt nicht zu beeinträchtigen, sind die gemäß § 3 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zulässigen Nutzungen „Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs“ sowie „kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ unzulässig (vgl. Textliche Festsetzung (TF) 1.1.1). 6.3.2 Maß der baulichen Nutzung Um eine effiziente Auslastung der vorhandenen Fläche zu erreichen, werden für die Ein- und Zweifamilienhausbebauung eine Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,8 festgesetzt. Dies entspricht den Festsetzungen für die vorhandene Schulhausbebauung. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Um Regenwasserrückstauprobleme für die privaten Grundstücke zu vermeiden, muss die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweiligen Erschließung liegen (vgl. TF 1.1.3). Im Plangebiet sind je Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig (vgl. TF 1.1.2). Auf diese Weise soll der Charakter des Baugebiets als insbesondere für Familien geeigneter Wohnstandort mit ausreichender Grundstücks- und Wohnnutzfläche gewährleistet bleiben. Zudem wird eine auch im Gesamtgefüge der näheren Umgebung ausgewogene und verträgliche Anzahl von Wohneinheiten ermöglicht. 6.3.3 Überbaubare Flächen, Geschossigkeit Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen definiert. Die Umgebungsbebauung ist zu einem großen Teil von I-geschossiger Bebauung mit Satteldächern geprägt, während sich nördlich eine II-geschossige Bebauung anschließt. Um den heutigen Wohnflächenanforderungen an Ein- und Zweifamilienhäuser und dem planungsrechtlichen Anspruch an einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, ist im Planbereich eine zwingend II-geschossige Bebauung festgesetzt. Auf diese Weise kann die überbaute Grundfläche für die geplante Wohnform geringer gehalten werden und trotzdem eine familiengerechte Nutzfläche erzielt werden. Da sich die zulässige Höhenentwicklung der Neubauten an der der II-geschossigen Nachbargebäude orientiert, wird ein Einfügen der neuen Bebauung in den baulichen Bestand erreicht. 6.3.4 Bauweise, Gebäudestellung, Dachform Im Plangebiet ist für beide Gebäudetypen die offene Bauweise festgesetzt, um dem offenen Charakter der Umgebungsbebauung mit ihrer geringen baulichen Dichte und der ebenfalls offenen Bauweise, Rechnung zu tragen. Um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu lassen, sind die Fassaden der Doppelhäuser maßlich deckungsgleich hinsichtlich Gebäudetiefe, Sockel-, Trauf- und First- bzw. Attikahöhen auszuführen sowie gestalterisch hinsichtlich der Materialwahl und Farbgebung aufeinander abzustimmen. (vgl. TF 2.1). Die straßenparallel und die senkrecht hierzu angeordneten Gebäudestellungen sollen eine hofartige Quartiersbildung unterstützen. Mit der Dachform des flach geneigten Satteldachs wird die in der Nachbarschaft dominierende Dachform des Satteldaches fortgeführt. Die Flachdachgebäude in der Mitte des Plangebiets dienen einer gestalterischen Vielfalt. 6.3.5 Ruhender Verkehr / Nebenanlagen Gemäß dem Stellplatzschlüssel der Stadt Münster werden pro Wohneinheit 1 Stellplatz – ergänzt um einen 30 %igen Besucheranteil – nachgewiesen. Der Stellplatznachweis erfolgt auf den Grundstücken und im öffentlichen Raum, in Form von Senkrechtparkplätzen entlang der GFL / AE-Flächen (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Anlieger und Erschließungsträger). Die Anlage weiterer, nichtüberdachter Stellplätze ist innerhalb der überbaubaren Flächen möglich. Garagen bzw. Carports dürfen innerhalb der überbaubaren Flächen und auf den mit „Ga“ gekennzeichneten Flächen errichtet werden (vgl. TF 1.2.1), um die gestalterische Wirkung des Quartiers nicht zu beeinträchtigen. Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Standorte der Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind ebenfalls aus städtebaulichen und stadtgestalterischen Gesichtspunktes reglementiert. In den Vorgartenbereichen sind außer notwendigen Zuwegungen nur Einhausungen für Abfallbehälter sowie nicht überdachte Fahrradstellplätze zulässig. Die Größe der Nebenanlagen in den rückwärtigen Gartenbereichen darf max. 8 m² betragen, um den Versiegelungsgrad im Plangebiet zu begrenzen. Um auch zu den öffentlichen Straßenräumen hin ein gepflegtes und einheitliches Gesamtbild zu gewährleisten, sind diese Garagen und Carports zu den Seiten, welche an die öffentlichen Verkehrsflächen grenzen, zu begrünen (vgl. TF 1.2.2). Um die Vitalität der als erhaltenswert festgesetzten Bäume nicht zu beeinträchtigen, dürfen weder Garagen / Carports / Stellplätze noch sonstige Nebenanlagen in den Kronentraufbereichen dieser Bäume errichtet werden (vgl. TF 1.2.3). 6.3.6 Freiflächen, Begrünung Ein prägender Aspekt des städtebaulichen Entwurfs ist die Ausrichtung der Gebäude hin zu den Erschließungsstraßen. Um eine visuelle Erlebbarkeit dieser städtebaulichen Struktur und der Straßenräume in den Hofsituationen mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu gewährleisten, ist die Höhe fester Grundstückseinfriedungen (Mauern, Zäune) generell auf 1,20 m beschränkt. Hecken sind aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit aus standortgerechten, heimischen Laubgehölzen herzustellen. 6.4 Verkehrsflächen / Erschließung Das Wohngebiet ist über die Straßen Täppken und Schürbusch an das örtliche Straßennetz angebunden. Das geplante Baugebiet wird durch zwei private Stichstraßen erschlossen, welche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger (AE) belegt werden. Die Stichstraßen weisen in ihrem Zentrum eine Aufweitung zu einer „Hofmitte“ sowie zwei Verlängerungsarme auf, welche die Gebäude in zweiter Reihe erschließen. Die privaten Erschließungsflächen sind als gemischt genutzte Verkehrsfläche geplant. Durch eine ebenerdige Pflasterung sollen Fußgänger, Fahrradfahrer, spielende Kinder und Autofahrer die Fläche in Rücksichtnahme aufeinander jeweils gemeinsam nutzen können. Entlang der Einfahrtsbereiche sind jeweils drei Senkrechtstellplätze als ergänzende Besucherstellplätze ausgewiesen. Die Querschnitte aller Erschließungsflächen sind für Begegnungsverkehr, aus den Garageneinfahrten ein- und ausfahrende PKW sowie für aus den Senkrechtstellplätzen rückstoßende PKW ausreichend. Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien 10 (Haltestelle: St.-Anna-Kirche) und 15 (Haltestellen: Dingbängerweg und Umspannwerk) an das ÖPNV-Netz der Stadt Münster angebunden. Die Haltestellen liegen ca. 400 m vom Plangebiet entfernt und sind barrierearm. 6.5 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Im Plangebiet verlaufen Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH und der Stadtwerke Münster GmbH. Es handelt sich bei diesen Versorgungsleitungen um Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule mehrere Mittel-, Niederspannungs-, Fernmelde- und Beleuchtungskabel mit den dazugehörigen Betriebsmitteln (Leuchten, Kabelverteilerschränke) sowie Wasser- und Gasleitungen. Die vorhandene Ortsnetzstation 323 (Schürbusch 45 a) wird im Laufe der Baugebietsentwicklung außer Betrieb genommen. Dies macht die Verlegung von Ersatzleitungen notwendig, damit die Versorgung aufrecht erhalten werden kann. Für die Versorgung der Wohneinheiten im Plangebiet werden im Zuge der Realisierung weitere Verlegungsmaßnahmen von Gas-, Wasser-, und Stromleitungen notwendig. Die Entwässerung der geplanten Baugrundstücke ist über ein Trennsystem in die bestehende Kanalisation in der Straße Täppken vorgesehen. Hierzu ist die Verlegung neuer Schmutz- und Regenwasserkanäle im Plangebiet erforderlich. Aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich. Als Vorfluter für die betroffene Regenwasserkanalisation dient ein Nebengewässer des Meckelbaches. Eine Genehmigung für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der vorhandenen Kanalisation in das Nebengewässer liegt vor. Die Plangebietsfläche ist in den aktuellen Genehmigungsunterlagen bereits berücksichtigt. Die Entwässerung der östlich angrenzenden Grundstücke erfolgt derzeit in den Entwässerungsgraben an der nördlichen Plangebietsgrenze. Dieser Regenwassergraben ist im Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt. Er bleibt auch im Zuge der Neubebauung des ehemaligen Schulgeländes erhalten. Die Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser erfolgt über die neue Erschließungsstraße und wird an das vorhandene Netz in der Straße Schürbusch angeschlossen. An der östlichen Plangebietsgrenze wird mit einem Leitungsrecht (ca. 25 m lang und 2,50 m breit) die Trasse der öffentlichen Kanalisation gesichert. Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine lokale Abfallentsorgungsgesellschaft. Die Gebäude, welche entlang der Straße Schürbusch liegen, können über diese Straße von einem dreiachsigen, 12 m langen Müllfahrzeug angefahren werden. Die beiden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der Anlieger und Erschließungsträger (GFL / AE) belasteten Erschließungsstichstraßen können aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeit nicht von einem Müllfahrzeug befahren werden. Die Abfallbehälter müssen an den Abholtagen zu den ausgewiesenen Sammelplätzen an den Erschließungsstichstraßen gebracht werden. Da diese Sammelplätze weniger als 50 m von den Wohngebäuden entfernt liegen, ist diese Art der Abfallentsorgung für die Bewohner zumutbar. 6.6 Begrünung Das Plangebiet wird in bedeutendem Maße durch einen als erhaltenswert eingestuften Baumbestand geprägt. Deren Standorte konnten im Plankonzept größtenteils berücksichtigt werden. Dadurch erhält das neue Wohnquartier eine besondere gestalterische und ökologische Qualität. Grundstücksflächen ohne bauliche Anlagen sollen weitestgehend begrünt werden. Zudem eignen sich die Dächer zur Begrünung. 6.6.1 Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote Die im Plangebiet festgesetzten Bäume sind aufgrund ihrer prägenden, städtebaulichen und gestalterischen Wirkung und ihrer ökologischen Wertigkeit auf Dauer zu erhalten und zu Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule pflegen. Bei Schäden des erhaltenswerten Baumbestandes ist das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster zu benachrichtigen. Um den Charakter des Plangebiets nicht zu verändern sind abgängige Bäume nachzupflanzen (vgl. TF 1.3.1 i V m TF 3.1). In den Kronentraufbereichen der erhaltenswerten Bäume sind bauliche Anlagen, einschließlich Nebenanlagen unzulässig, um die Vitalität der Bäume nicht zu gefährden (vgl. TF 1.2.3). 6.7 Ausgleichsflächen / Eingriffsregelung Da der Bebauungsplan gemäß § 13 a Baugesetzbuch der Innenentwicklung dient, wird mit Bezug auf § 13 (3) Baugesetzbuch von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. von einem Umweltbericht abgesehen. Im gesamten Bebauungsplangebiet wird eine Grundfläche (GRZ) von 0,4 festgesetzt, welche der bisherigen GRZ des Bebauungsplans Nr. 146 entspricht. Somit entstehen keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine denkmalwerten Bau- und Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7. Auswirkungen auf die Umwelt Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² beträgt.. Eine für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ausgeschlossen. Ebenso wird durch den Plan kein UVP-pflichtiges Vorhaben vorbereitet. 7.1 Auswirkungen auf den Menschen Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück der ehemaligen Peter-Wust-Schule. Durch die Planung soll auf dem ehemaligen Schulgrundstück Wohnen ermöglicht werden. Maßgebliche Immissionen durch Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet nicht zu verzeichnen. 7.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 540 sind gegenüber der gegenwärtigen Situation keine wesentlichen Veränderungen für den Naturhaushalt im Sinne von § 1 (6) Nr. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege) verbunden. Gegenüber der Vornutzung kommt es real zu einer Erhöhung des Anteils versiegelter Flächen. Im Vergleich zum bislang geltenden Planungsrecht erfolgt jedoch keine Zunahme der überbaubaren Fläche. Durch die Lage des Plangebiets im Innenbereich, d. h. durch den Verzicht auf eine Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich, und die Wiedernutzbarmachung von Flächen, erfüllt die Planung zudem das Gebot mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1 a (2) BauGB). Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Das Gelände wird durch einen umfangreichen Baumbestand geprägt. Der Baumbestand wurde hinsichtlich seines Erhaltungswerts überprüft. Der vorliegende Bebauungsplan nimmt auf diesen Baumbestand größtmöglich Rücksicht. Zudem erfolgt eine Festsetzung des zu erhaltenden Baumbestands. Im Falle eines Abgangs von festgesetzten Bäumen ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben (vgl. TF 1.3.1). Mit der Realisierung der Planung ist der Verlust von ca. 20 Bäumen, davon etwa 10 erhaltenswerten Bäumen unvermeidbar. Im Abgleich mit dem bestehenden Planungsrecht ergibt sich durch die Planung kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist bei dem vorliegenden Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erforderlich (§ 13 a (2) Nr. 4 BauGB). Sonstige maßgebliche Auswirkungen auf den Boden, das Klima oder den Wasserhaushalt sind nicht zu verzeichnen. 7.3 Artenschutzrechtliche Prüfung Die Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt oder zu erwarten sind. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass das Plangebiet sporadisch z. B. von Fledermäusen als Nahrungsraum genutzt wi rd, Lebensstätten geschützter Arten im engeren Sinne (Nist-, Brutstätten etc.) werden aber nicht tangiert. Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten zählen (z. B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wird. 7.4 Klimaschutz Die im Bebauungsplan zum Teil festgesetzte Dachform Flachdach hat aufgrund ihrer kompakten Bauweise deutlich geringere Tr ansmissionswärmeverluste als Gebäude mit Satteldach. Somit ist ein geringerer Energieverbrauch zu erwarten. Auch ergeben sich im Hinblick auf mögliche Luftbelastungen durch die geplante Nutzungsart (Wohnen) keine Hinweise, dass es infolge der Planung hier zu erheblichen zusätzlichen Belastungen kommen könnte. 8. Flächenbilanz Plangebiet gesamt 10.817 m² 100 % Verkehrsfläche 1.052 m² 10 % Baufläche 8.753 m² 81 % Private Verkehrsfläche 1.012 m² 9 % 9. Gesamtabwägung Die Planung verfolgt das wichtige und bedarfsgerechte Ziel, Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen. Im Zuge der Planungen soll auf dem ehemaligen Schulgelände ein Wohngebiet entstehen, welches sowohl die Anforderungen an aktuelle Wohnbedürfnisse, als auch städtebauliche und ökologische Aspekte erfüllen soll. Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 10 Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde nötig, um die Entwicklung des Plangebiets steuern und schließlich die vorgesehene städtebauliche Struktur zu realisieren zu können. Die Eigenart des Gebiets und seiner Umgebung sollte im Zuge der Entwicklungen soweit wie möglich erhalten und gleichzeitig die städtebauliche Struktur in diesem Bereich vervollständigt werden. Ein wesentliches Charakteristikum des Plangebiets ist der prägnante und teilweise erhaltenswerte Baumbestand, der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans geschützt wird. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt die Standorte der Bäume soweit möglich, um eine Erhaltung zu gewährleisten. Um dennoch eine klar gegliederte Siedlungsstruktur mit einer hohen städtebaulichen sowie Wohn- und Aufenthaltsqualität zu erreichen, ist es nicht möglich jeden Baum zu erhalten. Durch Festsetzungen zur Begrünung der Freiflächen kann ein kompensatorischer Ausgleich erfolgen. Die Prüfung der Artenschutzbelange erbrachte keine Hinweise auf planungsrelevante Arten, so dass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich wird. Maßgebliche Immissionen durch Lärm oder Luftschadstoffe sind im Plangebiet ebenfalls nicht zu verzeichnen. Da das Planverfahren zur Wiedernutzbarmachung einer Fläche gemäß § 13 a BauGB realisiert wird, sind keine maßgeblichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu verzeichnen. Daher ist auch keine Eingriffsausgleichsregelung notwenig. Die Realisierung des Bebauungsplans wird sich nicht wesentlich auf die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen auswirken. Nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind ebenfalls nicht zu erwarten. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den anteiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden. Die Erschließungsanlagen werden durch die Stadt Münster realisiert. Mögliche anfallende Kosten der Erschließung werden anteilig auf die Grundstückseigentümer übertragen. Durch die Realisierung des Bebauungsplans sind keine nachteiligen Auswirkungen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
V-0812-2013-Anlage-1-Buergerinformation
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0812/2013 Niederschrift über eine Bürgerinformation Stadtbezirk: Münster-West Anlass: Bebauungsplan Nr.: 540 „Schürbusch – ehemalige Fläche der Peter-Wust-Schule“ Zeit: am Dienstag, den 11.06.2013, um 19:00 Uhr, Ort: in der Aula der Peter-Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, 48163 Münster Teilnehmer: ca. 95 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Stadtplanungsamt Frau Hertfelder, Regierungsbaureferendarin Frau Morka, Regierungsbaureferendarin Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgerinformation, in der Plankonzepte für ein Wohnquartier auf dem Areal der ehemaligen Peter-Wust-Schule im Schürbusch vorgestellt werden. Anschließend übergibt Frau Westrup Herrn Kurz, als Vertreter der Verwaltung, das Wort. Herr Kurz stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die angestrebte Entwicklung zum Wohnquartier in zwei städtebaulichen Entwurfsvarianten dar: Da der Lernstandort der Schule auf Grund gesunkener Schülerzahlen aufgegeben wurde, steht die Fläche einer neuen Entwicklung zur Verfügung. Inmitten gewachsener Siedlungsstrukturen, überwiegend von Einfamilienhäusern umgeben und durch die Straße Schürbusch erschlossen, soll hier künftig ein Wohnquartier mit Einfamilienhäusern entstehen. Geplant sind Einzel- und Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise mit familiengerechten Wohnflächengrößen. Entlang der östlichen Grundstücksseite soll ein etwa 10 m breiter Streifen den östlich angrenzenden Grundstücken als Freifläche zugeordnet werden. Damit folgt die Stadt einer Anregung der Anwohner unter der Bedingung, dass sie die Flächen zu den gleichen Konditionen wie die künftigen Grundstücksbewerber im Plangebiet (Höchstgebotsverfahren) erwerben. Insgesamt wird das Plangebiet durch den erhaltenswerten Baumbestand geprägt, der soweit wie möglich bei der Neuplanung berücksichtigt werden soll. Hinsichtlich des entlang der Nordseite verlaufenden offenen Entwässerungsgrabens läuft zurzeit noch eine verwaltungsinterne Prüfung zu der Frage, ob der Graben in der Form erhalten oder eine Verrohrung als Ersatzlösung angestrebt werden soll. Die Entwurfsvariante 1 erschließt das Wohnquartier durch zwei Stichstraßen, um die herum die Einfamilienhäuser hofartig angeordnet werden. Gebäude mit reiner Südausrichtung und Ost- West-Ausrichtung prägen die beiden Hofsituationen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind zweigeschossig ausgebildet und werden von einem Staffelgeschoss ergänzt. Die Dächer sind als Flachdächer ausgebildet. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 1 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Entwurfsvariante 2 erschließt das Wohnquartier mit einer Schleife parallel zum Schürbusch, entlang der die Bebauung vorgesehen ist. Die Gebäudeausrichtung ist ausschließlich in Ost- West-Richtung vorgesehen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind mit zwei Vollgeschossen und einem Satteldach vorgesehen. Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Frau Westrup die Bürger, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern: Fragen zu den Entwürfen In welcher Spannbreite liegen die Grundstücksgrößen? Insgesamt gibt es eine größere Varianz. Im Mittel handelt es sich um ca. 300-400 m² große Grundstücke. Könnten die Grundstücke nicht vergrößert werden? Eine generelle Vergrößerung der Grundstücksgrößen würde die Anzahl der Baugrundstücke verringern. Die Entwürfe weisen bereits größere Grundstücke in den Teilbereichen auf, wo größere Baumstandorte berücksichtigt werden sollen. Werden die Grundstücksgrenzen entlang der Gebäude verlaufen oder gibt es einen Spielraum? In Wohngebieten müssen die Wohngebäude mit seitlichen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Abstandsflächen sollen in die Gartengestaltung einbezogen werden. Wie erklärt sich die Gebäudeausrichtung? Durch die Gebäude und die Bäume werden die Grundstücke verschattet. Könnte man die Gebäude nicht so stellen, dass es einen Süd- und / oder Westgarten gibt? Bei der ersten Variante ergeben sich vielfältige Grundstücksausrichtungen. Die hofartige Anordnung bietet Ost-, Süd- und Westgärten. Bei der zweiten Variante kann die Gebäudestellung zugunsten tieferer Westgärten verändert werden. Im Hinblick auf die wertvollen Bäume müsste dies im Einzelnen überprüft werden. Der Erhalt der Bäume bringt auch gewisse Einschränkungen, denen allerdings eine große gestalterische Qualität für das Quartier gegenüber steht. Welche Maße weisen die geplanten Gebäude auf? Die Gebäudebreite liegt zwischen 7 und 9 m und die Gebäudetiefe liegt bei ca. 12 m, maximal 14 m. Wo sind die Parkplätze untergebracht? Bauordnungsrechtlich sind die Parkplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Auf den Grundstücken ist die Möglichkeit zu Realisierung einer Garage und eines Stellplatzes gegeben. Zusätzlich gibt es Besucherstellplätze an der gemeinsamen Erschließungsstraße. Welche Dachformen sind denkbar? Handelt es sich nur um Satteldächer? Die beiden Varianten wurden bewusst mit zwei verschiedenen Dachlösungen dargestellt, um die gestalterischen Spielräume aufzuzeigen. Es sind sowohl Satteldächer als auch Flachdächer denkbar. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 2 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Welche Dachneigungen sind vorgesehen? Bei den Satteldächern ist eine Neigung von etwa 35-38° vorgesehen, damit das Gebäude durch einen spitzeren Neigungswinkel nicht zu hoch werden kann. Die Flachdächer wären ohne Neigung, nur mit sichtbarer Attika, auszubilden. Ist eine Unterkellerung der Gebäude mit dem Erhalt der Bäume vereinbar? Eine Unterkellerung ist möglich. Die Fachkollegen weisen darauf hin, dass die Baumkrone einen Hinweis auf die Fläche des Wurzelwerks gibt. Um die Bäume nicht zu beschädigen wäre eine Unterkellerung nur außerhalb der eingemessenen Baumkronenflächen möglich. Was ist die angestrebte Zielgruppe? Die Grundstücke sind viel zu klein für Familien, um ausreichend Wohnraum und Freifläche / Spielfläche zu schaffen. Auf den zwei Geschossen sind ca. 140 m² Wohnfläche möglich. Hinzu kommt die dritte Ebene, als Staffel- oder Dachgeschoss, die maximal 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses aufweisen darf. Die Grundstücke in beiden Varianten weisen eine Varianz von verschiedenen Grundstücksgrößen auf, so dass auch Grundstücke für unterschiedliche Ansprüche an Freifläche verwirklicht werden können. Die Zielgruppe ist primär die der Familien, schließt aber keine Zielgruppen aus. Warum gibt es keine Stichstraßenlösung, damit alle Grundstücke in den Süden ausgerichtet sind? Eine reine Südausrichtung der Bebauung als Zeilenbebauung mit Stichstraßen wäre auch möglich, führt allerdings insgesamt zu einer wesentlich größeren Verkehrsfläche. Welche Materialien sind für das Gebiet vorgesehen? Wird eine Bebauung im Bauhausstil möglich sein? Es werden in der Regel keine Materialvorgaben getroffen. Weiße Putzbauten wären damit möglich. Auch Flachdachbauten sind – zumindest in Teilen des Gebietes – denkbar. Welche Variante wird von der Stadt bevorzugt? Frau Westrup: Es gibt noch keine Entscheidung bezüglich der beiden Varianten. Wir befinden uns in einem Prozess in dem noch entschieden werden muss, welche Variante sich als die bessere erweist. Die Bürgerinformation ist ein Bestandteil dieses Prozesses. Rahmenbedingungen Soll der Bach bestehen bleiben oder wird er verrohrt? Derzeit wird noch geprüft, ob der Zustand so erhalten bleibt oder verrohrt wird. Es wird die Sorge geäußert, dass durch eine Verrohrung der Baumbestand wegfallen würde. Ohnehin würde die Bebauung nordöstlich des Plangebietes dazu führen, dass der Baumbestand am Bachlauf nicht erhalten werden könnte. Eine Verrohrung des Baches würde nicht dazu führen, dass der Baumbestand wegfällt. Grundsätzlich ist der Erhalt des wertvollen Baumbestandes ein wesentlicher Bestandteil dieser Planung. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 3 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Die Bäume befinden sich auf den zukünftig privaten Grundstücken. Wie wird der Erhalt der Bäume gesichert? Die erhaltenswerten Bäume werden durch eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan gesichert. Soll die Eiche nördlich des Grabens gefällt werden? Nein. Die Eiche ist im Plan nur deshalb nicht dargestellt, weil sie sich außerhalb des Plangebiets befindet. Sie steht auf dem städtischen Grundstück, das zur Bewirtschaftung des Regenwassergrabens dient. Gibt es eine Möglichkeit den Grünstreifen im Norden am Bachlauf vergleichbar wie im Osten auszuweisen? Derzeit wird geprüft, ob der offene Entwässerungsgraben bestehen bleiben oder künftig eine Verrohrung vorgesehen werden soll. Im Falle einer Aufgabe des Grabens könnten diese Flächen als private Grünflächen ausgewiesen werden. Warum wird der 10-m-Streifen nicht dem Baugebiet zugeteilt? Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Interesse, möglichst viel Bauland zur Verfügung stellen zu können und den Interessen der Anlieger, eine Grundstücksarrondierung vornehmen zu können, wurde im Vorfeld der Planung zugunsten der Anliegerwünsche entschieden. Ist der 10-m-Streifen schon verkauft? Zurzeit gibt es die Bereitschaft der Stadt, den Streifen – zu den gleichen Konditionen, die für die anderen Grundstücksbewerber gelten werden – zu veräußern. Und es gibt die Bereitschaft der Anlieger, diese Konditionen zu akzeptieren. Verläuft in dem 10-m-Streifen irgendeine Leitung? Im nordöstlichen Bereich verläuft eine Verbindungsleitung zwischen dem Entwässerungsgraben und dem Regenwasserkanal im östlich angrenzenden Wohngebiet. Ein Bürger begrüßt die Haltung, dass die wertvollen Bäume erhalten werden sollen, äußert aber die Sorge, dass die II-geschossigen Gebäude die bestehenden I- geschossigen Gebäude einschränken könnten. Die geplanten Gebäude sollen in der Höhe nicht die bestehenden Gebäude überragen. Die Gebäudehöhen orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden – zweigeschossigen – Gebäude und liegen zwischen 9 (Variante 1) und ca. 10 m (Variante 2). Der Rat hat beschlossen, dass der Bebauungsplan in Anlehnung an die Umgebung entstehen soll. Warum hat man sich für eine zweigeschossige Bebauung entscheiden? Die Umgebung ist sowohl von ein- als auch von zweigeschossiger Bebauung geprägt. Es handelt sich in der Regel um Gebäude, die drei Ebenen aufweisen. Die Entwicklung der Fläche, lässt also in Anlehnung an die Umgebung die Verwirklichung von Gebäuden mit zwei Vollgeschossen zu, zumal auch das noch vorhandene Schulgebäude zweigeschossig ist. Ein familiengerechtes Angebot an Wohnbaugrundstücken muss eine ausreichend große Wohn- und Nutzfläche für einen Haushalt mit Kindern ermöglichen. Auch im Hinblick auf die Kosten für die künftigen Erwerber soll ein ausgewogenes Verhältnis von Grundstücksgröße und Ausnutzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Wie hoch ist der anfängliche Grundstückspreis? Anfragen zu Preisen sollten direkt an das Amt für Immobilienmanagement gerichtet werden. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 4 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Was ist mit dem Trafo-Häuschen, gibt es ein Ersatzgebäude? Für das Trafo-Gebäude wird ein Ersatzstandort noch geklärt. Für eine Passivhausnutzung sind die Gebäude falsch ausgerichtet. Für ein Passivhaus ist eine Nord-Süd-Ausrichtung nicht zwingend erforderlich. Passivhaus- Standards sind auch mit Gebäuden in Ost-West-Ausrichtung möglich. Ab wie vielen Häusern muss ein Spielplatz errichtet werden? Der Spielplatzbedarf richtet sich einerseits nach der Plangebietsgröße und Anzahl der Wohnhäuser und andererseits nach den im Umfeld vorhandenen Spielplatzangeboten. Für dieses Plangebiet wird kein zusätzlicher Spielplatzbedarf gesehen. Besteht die Möglichkeit, dass ein Großinvestor den gesamten Bestand kauft und daraufhin die Grundstücke noch teurer verkauft? Die Gefahr besteht nicht. Die Stadt wird die Grundstücke im Wege der Einzelvermarktung veräußern. Fragen zum Verfahren Wann ist die Vermarktung der Grundstücke vorgesehen? Zunächst muss das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein. Voraussichtlich ab Frühjahr 2014 ist eine Vermarktung möglich. Den genauen Zeitpunkt kann man beim Amt für Liegenschaftsmanagement erfahren. Gibt es auch ein Vergabeverfahren für jüngere Familien? Bei diesem Gebiet wurde entschieden, dass ausschließlich das Höchstgebotsverfahren angewendet werden soll. Wenn bei der Offenlegung noch Kritik an der Planung geäußert wird, gehen die Grundstücke dann trotzdem in die Vergabe? Die Grundstücksvergabe macht vor dem Satzungsbeschluss und der Abwägungsentscheidung zu den eingegangenen Änderungswünschen durch den Rat der Stadt keinen Sinn. Wann würde die Vermarktung stattfinden, wenn gegen den Bebauungsplan geklagt wird? Es ist davon auszugehen, dass eine Vergabeentschei dung so frühzeitig wie möglich erfolgen wird. Weitere Anmerkungen, Wünsche und Vorschläge Einbringung der Bitte, dass im Hinblick auf eine älter werdende Gesellschaft auch Möglichkeiten geschaffen werden sollten, 70-80 m² auf einer Ebene zu realisieren. Einwand, dass es sich um ein zu „tristen“ Entwurf und eine nachteilige Ausrichtung der Gärten handelt. Bis wann können Einwendungen gemacht werden? Frau Westrup weist auf die Veröffentlichung des Protokolls hin. Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 5 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Niederschrift über eine Bürgerinformation / Seite 6 von 6 Vorschlag von einem Bürger: Man könnte die Varianten kombinieren. Zum Beispiel den Entwurf aus Variante 1, in Kombination mit der Dachform aus dem 2. Entwurf. Der Vorschlag wurde positiv von den anwesenden Bürgern kommentiert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass alle Fragen protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zu dem Bebauungsplanverfahren mit abgewogen werden. Das Protokoll wird im Internet veröffentlicht. Auch steht die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung. Sie schließt um ca. 20:05 Uhr die Bürgeranhörung. Münster, 01.07.13 gez. gez. Ort, Datum Frau Westrup, Frau Hertfelder und Frau Morka Bezirksbürgermeisterin Schriftführerinnen
Beschlussvorlage
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V/0812/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 540: Mecklenbeck - Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 05.12.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich des ehemaligen Standortes der Peter -Wust-Schule am Schürbusch im Stadtteil Mecklenbeck ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein Beba u- ungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 219, Flurstück 933, Teil des Flurstücks 932. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die Grundstücke sollen mit den a n- teiligen Erschließungsflächen einzeln vermarktet werden. Die Erschließungsanlagen werden durch die Stadt Münster realisiert. Mögliche anfallende Kosten der Erschließung werden anteilig auf die Grundstückseigentümer übertragen. Vorlagen-Nr.: V/0812/2013 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 6140 / 6194 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0812/2013 Begründung: Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter -Wust-Schule genutzt. Bisher war die Schule in zwei Gebäuden untergebracht, wobei der Hauptstandort am Dingbängerweg 80 liegt, der „Lernort“ bislang am Schürbusch 45. Aufgrund der gesunkenen Schüler - und Klassenzahlen konnten bereits im Schuljahr 2011/20 12 alle Klassen der Peter -Wust-Schule im Hauptgebäude am Dingbängerweg untergebracht werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 14.12.2011 erfolgte die Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule (Vorlage Nr. V/0779/2011/1.Erg.). Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen Lagen entgegenzukommen, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer Wohnb e- bauung zuzuführen. Am 11.06.2013 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Das Protokoll ist in der Anlage 1 beigefügt. Die vorliegende Planung wurde in folgenden Punkten überarbeitet: 1. Städtebauliches Konzept der Hofbebauung In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden zwei stä dtebauliche Alternativen für eine Woh n- bebauung auf dem Schulgrundstück vorgestellt. - zwei kleinere Wohnquartiere mit einer hofartigen Anordnung der Bebauung um zwei E r- schließungsstiche vom Schürbusch aus, - eine lineare Anordnung der Bebauung parallel zu m Schürbusch erschlossen durch eine eingehängte Schleife. Das Konzept der hofartigen Bebauung soll weiterverfolgt werden, weil sie kleinteilige überscha u- bare Nachbarschaften um eine multifunktional nutzbare Erschließungsfläche bietet. 2. Bebauung, Geschossigkeit, Dachform Die Bebauung wird generell mit zwei Vollgeschossen vorgesehen. Damit wird eine ausreichend große Wohn- / Nutzfläche für einen 4 – 5 Personenhaushalt ermöglicht. Die Zweigeschossigkeit stellt keinen Fremdkörper in dem städtebaulichen Umfe ld dar. Die überwiegend vorhandenen 1 - geschossigen Häuser haben meistens steile Satteldächer mit entsprechend hochgelegenen Fir s- ten. Auf der Nordseite grenzt zudem die Bebauung am Täppken an. Sie ist 2 -geschossig mit ei- nem flach geneigten Satteldach. Die Entwurfsalternativen zur Bürgerinformation sahen entweder eine Bebauung mit Satteld ä- chern und oder eine Bebauung mit Flachdächern vor. In der öffentlichen Erörterung kam der Wunsch auf Wahlmöglichkeiten im Baugebiet zu haben. Dies greift der vorliegende En twurf auf, indem die mittleren Gebäudereihen mit Flachdach vorgesehen werden, während die anderen Gebäude die Kubatur und Dachform der Bebauung am Täppken aufnehmen. 3. Entwässerungsgraben Zum Zeitpunkt der Bürgerinformation war noch nicht geklärt, ob der vorhandene Entwässerungs- graben künftig verrohrt oder weiterhin als offenes Teilstück der Regenwasserkanalisation genutzt werden soll. Inzwischen steht fest, dass der offene Entwässerungsgraben beibehalten werden soll. Die freiräumliche Zäsur zwischen der Bebauung am Täppken und dem künftigen Baugebiet bleibt somit erhalten. Hierüber wurde die Bürgerinitiative zum Erhalt des Grabens bereits info r- miert. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 540 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungspl ans im Wege der Berichtigung gemäß. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. - 3 - V/0812/2013 Der Bereich der Neuaufst ellung überlagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 146: „Schürbusch / Dingbängerweg / Schlautstiege“ und Nr. 412: „Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die Offenlegung soll im Januar 2014 erfolgen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Niederschrift über eine Bürgerinformation 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0812-2013-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0812/2013 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 540: Mecklenbeck –Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1.1 Gemäß §1 (6) Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird für die „Reinen Wohngebiete“ (WR) festgesetzt, dass die nach § 3 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen nur teilweise Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Folgende Nutzungsarten sind unzulässig: • Läden zur Deckung des täglichen Bedarfes • kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes 1.1.2 Je Wohngebäude sind nicht mehr als 2 Wohneinheiten zulässig (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB). 1.1.3 Die Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden der Gebäude muss mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden nächstgelegenen Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO). Die Traufhöhe sowie die Höhe der Attika darf max. 6,50 m betragen. Flachdächer dürfen keine sichtbare Neigung aufweisen. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen ist die NHN-Höhe des zum Bauvorhaben nächstliegenden, in der Planzeichnung gekennzeichneten Kanaldeckels, gemessen von der Mitte der Gebäudefassade (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.2 Nebenanlagen und ruhender Verkehr 1.2.1 Garagen, Carports und nicht überdachte Stellplätze sind innerhalb der Baugrenzen und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der Baugrenzen sind sie nur im seitlichen Grenzabstand zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Nr. 6 BauNVO). 1.2.2 Garagen, Carports und nichtüberdachte Stellplätze, welche an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, sind mit dicht gestaffelten Sträuchern oder Hecken zu den Verkehrsflächen hin abzupflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB). 1.2.3 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur außerhalb der Kronentraufbereiche der erhaltenswerten Bäume zulässig (§ 14 (1) BauNVO). 1.2.4 In den Vorgartenbereichen sind nur Zuwegungen, nicht überdachte Stellplätze für Fahrräder sowie Einhausungen für Abfallbehälter zulässig. Auf den rückwärtigen Grundstücksbereichen darf die Grundfläche von Nebenanlagen pro Grundstück 8 m² nicht überschreiten (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 540 Mecklenbeck – Schürbusch, ehemaliger Standort der Peter-Wust-Schule Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2 1.3 Pflanzgebote 1.3.1 Die innerhalb der Planzeichnung festgesetzten Bäume sind auf Dauer zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang nachzupflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). Bei Abgang erhaltenswerter Bäume sind Nachpflanzungen mit mittel- bis großkronigen Laubbäumen (z.B. Feldahorn, Hainbuche) vorzunehmen. 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Aneinandergebaute Doppelhäuser sind maßlich deckungsgleich auszuführen. Dies gilt sowohl für die Gebäudetiefe, als auch für Sockel-, Trauf- und First- bzw. Attikahöhen. Auch Material (Klinker und / oder Putz) und Farbe sind einheitlich zu gestalten. 2.2 Die Höhe fester Einfriedungen (Mauern, Zäune) darf 1,20 m nicht überschreiten. 2.3 Die direkt an öffentliche Verkehrsflächen anschließenden Grundstücke sind entlang dieser Grenze mit Hecken aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen (z. B. Hainbuche, Rotbuche) einzufrieden. Kombinationslösungen mit Maschendrahtzäunen sind zulässig, sofern diese zur öffentlichen Verkehrsfläche hin mit der Heckenbepflanzung vollständig verdeckt werden. Auch die Einfriedung der den verkehrlichen Einrichtungen zugewandten Vorgartenbereiche ist nur in dieser Form zulässig. 3. Hinweise 3.1 Während der Bauzeit ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen im Bereich von Baustellen“ zu beachten. 3.2 Sobald Schäden an den zu erhaltenden Bäumen festgestellt werden, ist das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster zu benachrichtigen. 3.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.4 Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe/LWL – Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Dingbängerweg 80
- Albersloher Weg 33
- Ossenkampstiege
- Schlautstiege
- Schürbusch 45
- Täppken
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0812/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37