V/0112/2023
Betreuung und Leerung der städtischen Parkscheinautomaten (PSA) und Parkuhren (PU)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0112/2023 Kurzüberblick Die Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren soll ab 03/2024 dauerhaft an einen externen Dienstleister vergeben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Ziele: 1. Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem internen Kontrollsystem Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 56.000 €/Jahr zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0112/2023 V/0112/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Betreuung und Leerung der städtischen Parkscheinautomaten (PSA) und Parkuhren (PU) Beratungsfolge 14.03.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Ausschreibung und dauerhaften Vergabe der Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren incl. der Durchführung betrieblicher Wartungs- und In- standhaltungsarbeiten an einen externen Dienstleister zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren incl. der Durchführung betrieblicher Wartungs - und Instandhaltungsarbeiten Kosten in Höhe von ca. 56.000 €/Jahr entstehen. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2024 ff. 56.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 06.03.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Leifken Telefon: 492-6610 Leifken@stadt-muenster.de - 2 - V/0112/2023 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Leerung incl. der Durchführung betrieb- licher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Die Stadtverwaltung stellt einen Teil der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet sicher. Unter Park- raumbewirtschaftung ist die Betreuung und Leerung der Parkscheinautomaten (PSA) und Parkuhren (PU) zu verstehen. Im Stadtgebiet Münster sind aktuell 1 28 PSA (84 PSA der Firma Siemens, 44 PSA der Firma Flowbird) sowie 79 PU aufgestellt. Im vergangenen Jahr wurden 30 defekte PSA der Firma Siemens durch Automaten der Firma Flowbird ersetzt. Die vollständige Ablösung der veralte- ten, störungsanfälligen und nicht auf elektronische Zahlweise umstellfähigen Siemensautomaten er- folgt in 2023 und 2024. Bis Januar 2020 waren zwei städtische Mitarbeitende (auf 1,31 Stellen) für die Parkraumbewirtschaf- tung eingesetzt. Trotz interner Sicherheitsvorkehrungen ist es durch kollusives Zusammenwirken der zwei Mitarbeitenden zur Veruntreuung von Einnahmen in beträchtlicher Höhe gekommen. Ein Straf- verfahren wurde eingeleitet. Die Arbeitsverhältnisse der beiden Mitarbeitenden wurden fristlos been- det. Nach dem letzten Unterschlagungsfall wurde das interne Kontrollsystem unter Beteiligung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision überarbeitet. Entsprechend der Entscheidung des Rates vom 29.09.2021 (V/0555/2021), wurde vor diesem Hintergrund ein externer Dienstleister mit der Lee- rung und Wartung von PSA und PU für 2 Jahre betraut (Vertragsende 03/2024). Neben den Anforderungen aus dem internen Kontrollsystem gab es w eitere Gründe, die für eine Vergabe an einen externen Dritten gesprochen haben: Die Durchführung der Leerung incl. der Durchführung betrieblicher Wartungs- und Instandhal- tungsarbeiten durch städtische Mitarbeitende würde nach aktuellem Stand Kosten in Höhe von rd. 108.000 €/Jahr verursachen (Personalkosten, Sach - und Gemeinkosten, Dienstfahr- zeug und Vertretung). Dem gegenüber stehen die aktuellen Kosten des externen Dienstleis- ters von rd. 56.000 €/Jahr. Der externe Dienstleister kann auf einen größeren Pool an Mitarbeitenden zurückgreifen, um bedarfsweise Vertretung sicher zu stellen. Ausfälle der bisher eingeset zten Mitarbeitenden sind zu Lasten anderer Arbeitsbereiche geregelt worden. Der externe Dienstleister trägt das Risiko für das Abhandenkommen bewachter Sachen und ist dagegen versichert. Die PSA werden ab diesem Jahr sukzessive auf eine elektronische Zahlweise umgestellt, die ergänzend zur Bargeldzahlung angeboten wird. Damit wird der Leerungsaufwand geringer und der Leistungsumfang eines externen Dienstleisters nimmt ab. Hinsic htlich eines ab- schmelzenden Leistungsumfanges besteht über einen Dienstleistungsvertrag mit einem Drit- ten höhere Dispositionsfreiheit. Aus den oben genannten Gründen und der bisher positiven Erfahrungen mit dem aktuellen externen Dienstleister soll die Leistung „Leerung der PSA und PU incl. der Durchführung betrieblicher War- tungs- und Instandhaltungsarbeiten“ dauerhaft an einen externen Dienstleister vergeben werden. - 3 - V/0112/2023 Mangels einer sog. „Betriebsteilidentität“ – Betrachtungsmöglichkeit als selbstständig wahrnehmbaren Teilbetrieb – liegt kein Teilbetriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vor; darüber hinaus wären auch kei- ne Arbeitsverhältnisse betroffen. Nach wie vor stellt die angestrebte Vergabe dieser Dienstleistung jedoch eine Privatisierung i. S. d. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 22 Landespersonalvertretungsgesetz NW dar, so dass im Anschluss an den Beschluss des Rates dies dem zuständigen Personalrat zur Zustim- mung vorzulegen ist. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung sind be- reits vorher beteiligt worden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0112/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2023
- Erstellt
- 16.02.2023 10:03