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V/0112/2023

Betreuung und Leerung der städtischen Parkscheinautomaten (PSA) und Parkuhren (PU)

Vorlagen 16.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 21

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1477 Zeichen

Anlage A zur V/0112/2023 
Kurzüberblick 
Die Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren soll ab 03/2024 dauerhaft an 
einen externen Dienstleister vergeben werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Ziele: 
1. Leerung von städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren unter Berücksichtigung der 
Vorgaben aus dem internen Kontrollsystem 
 
Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 56.000 €/Jahr zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine

Beschlussvorlage

5375 Zeichen

V/0112/2023 
V/0112/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Betreuung und Leerung der städtischen Parkscheinautomaten (PSA) und Parkuhren (PU) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.03.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Ausschreibung und dauerhaften Vergabe der Leerung von städtischen 
Parkscheinautomaten und Parkuhren incl. der Durchführung betrieblicher Wartungs- und In-
standhaltungsarbeiten an einen externen Dienstleister zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und 
Parkuhren incl. der Durchführung betrieblicher Wartungs - und Instandhaltungsarbeiten Kosten in 
Höhe von ca. 56.000 €/Jahr entstehen. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2024 ff. 56.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
06.03.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Leifken 
Telefon: 492-6610 
Leifken@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0112/2023 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Leerung incl. der Durchführung betrieb-
licher Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren 
sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtverwaltung stellt einen Teil der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet sicher. Unter Park-
raumbewirtschaftung ist die Betreuung und Leerung der Parkscheinautomaten (PSA) und Parkuhren 
(PU) zu verstehen.  Im Stadtgebiet Münster sind aktuell 1 28 PSA (84 PSA der Firma Siemens, 44 
PSA der Firma Flowbird) sowie 79 PU aufgestellt. Im vergangenen Jahr wurden 30 defekte PSA der 
Firma Siemens durch Automaten der Firma Flowbird ersetzt. Die vollständige Ablösung der veralte-
ten, störungsanfälligen und nicht auf elektronische Zahlweise umstellfähigen Siemensautomaten er-
folgt in 2023 und 2024. 
 
Bis Januar 2020 waren zwei städtische Mitarbeitende (auf 1,31 Stellen) für die Parkraumbewirtschaf-
tung eingesetzt. Trotz interner Sicherheitsvorkehrungen ist es durch kollusives Zusammenwirken der 
zwei Mitarbeitenden zur Veruntreuung von Einnahmen in beträchtlicher Höhe gekommen. Ein Straf-
verfahren wurde eingeleitet. Die Arbeitsverhältnisse der beiden Mitarbeitenden wurden fristlos been-
det. 
 
Nach dem letzten Unterschlagungsfall wurde das interne Kontrollsystem unter Beteiligung des Amtes 
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision überarbeitet. Entsprechend der Entscheidung des Rates 
vom 29.09.2021 (V/0555/2021), wurde vor diesem Hintergrund ein externer Dienstleister mit der Lee-
rung und Wartung von PSA und PU für 2 Jahre betraut (Vertragsende 03/2024). 
 
Neben den Anforderungen aus dem internen Kontrollsystem gab es w eitere Gründe, die für eine 
Vergabe an einen externen Dritten gesprochen haben: 
 
 Die Durchführung der Leerung incl. der Durchführung betrieblicher Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten durch städtische Mitarbeitende würde nach aktuellem Stand Kosten in Höhe 
von rd. 108.000 €/Jahr verursachen (Personalkosten, Sach - und Gemeinkosten, Dienstfahr-
zeug und Vertretung). Dem gegenüber stehen die aktuellen Kosten des externen Dienstleis-
ters von rd. 56.000 €/Jahr. 
 
 Der externe Dienstleister kann auf einen größeren Pool an Mitarbeitenden zurückgreifen, um 
bedarfsweise Vertretung sicher zu stellen. Ausfälle der bisher eingeset zten Mitarbeitenden 
sind zu Lasten anderer Arbeitsbereiche geregelt worden. 
 
 Der externe Dienstleister trägt das Risiko für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 
ist dagegen versichert. 
 
 Die PSA werden ab diesem Jahr sukzessive auf eine elektronische Zahlweise umgestellt, die 
ergänzend zur Bargeldzahlung angeboten wird. Damit wird der Leerungsaufwand geringer 
und der Leistungsumfang eines externen Dienstleisters nimmt ab. Hinsic htlich eines ab-
schmelzenden Leistungsumfanges besteht über einen Dienstleistungsvertrag mit einem Drit-
ten höhere Dispositionsfreiheit. 
 
Aus den oben genannten Gründen und der bisher positiven Erfahrungen mit dem aktuellen externen 
Dienstleister soll die Leistung „Leerung der PSA und PU incl. der Durchführung betrieblicher War-
tungs- und Instandhaltungsarbeiten“ dauerhaft an einen externen Dienstleister vergeben werden.

- 3 - 
V/0112/2023 
 
Mangels einer sog. „Betriebsteilidentität“ – Betrachtungsmöglichkeit als selbstständig wahrnehmbaren 
Teilbetrieb – liegt kein Teilbetriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vor; darüber hinaus wären auch kei-
ne Arbeitsverhältnisse betroffen. Nach wie vor stellt die angestrebte Vergabe dieser Dienstleistung 
jedoch eine Privatisierung i. S. d. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 22 Landespersonalvertretungsgesetz NW dar, 
so dass im Anschluss an den Beschluss des Rates dies dem zuständigen Personalrat zur Zustim-
mung vorzulegen ist. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung sind be-
reits vorher beteiligt worden. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (4)

14.03.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0112/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.02.2023
Erstellt
16.02.2023 10:03