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V/0056/2023

Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung in Münster

Vorlagen 31.01.2023

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Anlage A

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Anlage 1 Stadt Münster_Veranstaltung_Pflegeausbildung am 27.10.2022

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Berichtsvorlage 10.02.2023

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 Förder- und Beratungsleistungen

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Anlage A

1500 Zeichen

Anlage A zur V/0056/2023 
Kurzüberblick 
Der Bericht informiert über die Durchführung der Veranstaltung „Stand und Entwicklung der Pfle-
geausbildung“ am 27.10.2022 im Stadtweinhaus, welche in der Vorlage V/0456/2021 beschlos-
sen wurde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln – mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba-
lance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Zuge der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an pflegerischen und pflegeergänzen-
den Hilfs- und Unterstützungsbedarfen weiter steigen. In diesem Kontext kommt der Gewinnung 
von (zukünftigen) Fach- und Hilfskräften sowie der Stärkung der Pflegeausbildung eine besonde-
re Bedeutung zu.

Anlage 1 Stadt Münster_Veranstaltung_Pflegeausbildung am 27.10.2022

22691 Zeichen

05.12.2022 
 
 
 
Dokumentation 
 
der Veranstaltung „Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung“  
der Stadt Münster am 27.10.2022   
 
 
Foto: Stadt Münster, Heiner Witte 
v.l.: Karin Stritzke (Sozialamt), Dr. Norbert Schulze Kalthoff (Leiter des Gesundheits- und 
Veterinäramtes), Roland Weigel (Koordinator: Starke Pflege in Münster), Sebastian Rott 
(Dezernent der Bezirksregierung Münster), Verena Schulte-Sienbeck (Sozialamt), Cornelia 
Wilkens (Sozialdezernentin), Simon Pietschmann (Jobcenter)

Frau Stadträtin Wilkens begrüßte die Teilnehmenden aus den verschiedenen Bereichen der 
Pflegeausbildung, der Bezirksregierung und der Stadtverwaltung. Ziel sei es, in den Austausch 
zu kommen und die unterschiedlichen Perspektiven kennen zu lernen . Gleichzeitig solle 
diskutiert werden, welche Möglichkeiten es in Münster gebe, um die Pflegeausbildung weiter 
zu stärken. 
Mit insgesamt acht Pflegeschulen, dem dualen Studiengang Pflege und vielen Trägern der 
praktischen Ausbildung, wie den stationären P flegeeinrichtungen, Krankenhäusern und 
ambulanten Pflegediensten, sei die Bandbreite der Ausbildungsmöglichkeiten in Münster groß. 
„In Münster gibt es pro 163 Einwohnerinnen  und Einwohner einen Ausbildungsplatz in der 
Pflege“, erläuterte Sebastian Rott von  der Bezirksregierung Münster in seinem Vortrag zu 
Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung in Münster. Mit diesem Wert stehe Münster im 
Vergleich sehr gut da. Eine große Herausforderung zeige sich jedoch in dem bestehenden und 
sich zuspitzenden Mangel an Lehrkräften. Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird 
auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen. 
Herr Pietschmann vom Jobcenter stellt e einen Überblick über die aktuelle (Münsteraner) 
Arbeitsmarktsituation dar. Herr Kegler von der Agent ur für Arbeit , mit dem der Vortrag 
gemeinsam geplant war, war leider kurzfristig verhindert. Münster sei eine junge wachsende 
Stadt mit besonderen Merkmalen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 
nehme zu . Die Nachfrage an Fach - und H ilfskräften steige jedoch in vielen Branchen  
gleichzeitig an. Es gebe einen Wettbewerb um Ausbildungsplatzsuchende. Das Jobcenter und 
die Agentur für Arbeit biete n umfassende Informationen zur Beratungs -, Aktivierungs- und 
Qualifizierungsmaßnahmen, welche an die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden angepasst 
werden. Für Arbeitgeber gebe es ebenfalls Beratung und finanzielle Unterstützung z.B. durch 
das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder d en Eingliederungszuschuss (EGZ). Die 
Agentur für Arbeit habe Proj ekte zur Akquise internationaler Fachkräfte über die Zentrale 
Auslandsvermittlung und vor Ort eine wöchentliche Pflegesprechstunde, die von jedem 
genutzt werden kann, der Interesse am Thema Pflege habe. Auf lokaler Ebene gebe es eine 
aktive Netzwerkarbeit, z.B. mit der „Starken Pflege in Münster“. Zu den weiteren Einzelheiten 
des Vortrages wird auf die als Anlage beigefügte Präsentation verwiesen. 
Um einen Einstieg in die verschiedenen Perspektiven auf die Pflegeausbildung zu erhalten, 
gaben anschließend Akteure der Pflegeausbildung in kurzen Interviews Einblicke in ihre Arbeit. 
Hier wurden sowohl die Organisation der theoretischen und praktischen Ausbildung vorgestellt 
als auch erste Hinweise auf Herausforderungen und Wünsche gegeben.

Beteiligt waren v.l.: 
Kira Schawe (Franziskus-Gesundheitsakademie Münster), Pia Tarot ( Ambulante Pflege der 
Caritas Münster ), Christel Woestmeyer ( Stationäre Pflege der Diakonie Münster ), Karin 
Stritzke (Moderation), Regula Toellner (Zentralschule für Gesundheitsberufe), Jan-Erik Rauhut 
(Auszubildender), Prof. Dr. Claudia Oetting-Roß (FH Münster) 
 
Im Anschluss erfolgte der inhaltliche Austausch und die Diskussion in drei Kleingruppen. Diese 
wurden moderiert von Roland Weigel (Koordinator der Arbeitgeberinitiative „Starke Pflege in 
Münster“), Dr. Norbert Schulze Kalthoff (Gesundheits- und Veterinäramt) und Verena Schulte-
Sienbeck (Sozialamt). 
 
Zusammenfassung der Diskussionsinhalte 
Einige Teilnehmende vertraten die Auffassung, dass d ie Zusammenlegung der Alten - und 
Gesundheitspflege überfällig gewesen  sei. Die verbindlichen Praxiseinsätze ermöglichten 
Einblicke in die unterschiedlichen Sektoren. Dadurch könne man voneinander lernen und habe 
ein besseres Verständnis füreinander. Die Vielfalt des Berufes werde sichtbarer. Auch seien 
die Pflegeschulen heute besser miteinander vernetzt als früher . Durch die 
Pflegefachassistenzausbildung sei ein guter Einstieg in das Berufsfeld gegeben mit der 
Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft. Es gebe positive Erfahrungen mit der 
Externenprüfung für Pflegefachassistenzkräfte. Die Praxisanleitung in den Betrieben sei durch 
die verpflichtende Freistellung für diesen Aufgabenbereich aufgewertet worden. Sie erfahre 
eine höhere Wertschätzung und Professionalität. Die Verbindlichkeit für die Auszubildenden 
sei damit in der praktischen Ausbildung gestiegen.  
Gleichzeitig sorgten die Vorgaben für die Praxiseinsätze für lange Abwesenheitszeiten der 
Auszubildenden von ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Lernort ambulante Pflege s ei bei den 
Einsatzstellen unterrepräsentiert.  Schwachpunkt der Ausbildung seien die sehr kurzen

pädiatrischen und psychiatrischen Einsätze, für die es kaum Einsatzstellen gebe. Der Einsatz 
der Auszubildenden in Kitas w urde kontrovers diskutiert. Die praktische Ausbildung könne, 
auch bedingt durch die vielen verschiedenen Einsatzbereiche, die gesetzlichen Anforderungen 
nicht erfüllen. Nach Abschluss der Ausbildung sei vor Einsatz der Pflegefachkraft eine 
Nachqualifizierung bzw. intensive Einarbeitung nötig. Die Heterogenität der Auszubildenden 
habe durch die generalisierte Pflegeausbildung zugenommen. In einem Ausbildungskurs 
säßen Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen, einer großen Alterspanne und 
viele internationale Auszubildende  mit unterschi edlichem Sprachniveau. Dadurch sei die 
Notwendigkeit von individueller Begleitung und Förderung gestiegen. Weiterhin gebe es ein 
Ungleichgewicht zwischen der Krankenpflege und Altenpflege, da nach wie vor die Bezahlung 
der Fachkräfte in den Krankenhäusern besser sei als in der Altenpflege. Durch den 
Fachkräftemangel bestehe eine Konkurrenz zwischen und innerhalb der Sektoren , die sich 
leider auch durch Abwerbemaßnahmen zeige.  
Ein spontanes Stimmungsbild zur generalistischen Pflegeausbildung zeigte die Onli ne-
Abfrage, die während der Veranstaltung durchgeführt wurde. 
 
In den einzelnen Diskussionsgruppen fand ein guter und konstruktiver Austausch  zu den 
Schwerpunkten „Gesetzliche Anford erungen und Rahmenbedingungen“, „Kommunale 
Handlungsmöglichkeiten“ sowie „Netzwerke und Kooperationen“ statt, mit dem Fokus darauf, 
welche Veränderungen die Situation verbessern würden.  
Folgende Forderungen beziehen sich auf die Rahmenbedingungen der Pflegeausbildung und 
damit auf die gesetzlichen Vorgaben: 
 Bei Abbruch der Aus bildung zur Pflegefachkraft ab dem 2. Lehrjahr solle eine 
Anerkennung als einjährig qualifizierte Pflegefachassistenzkraft möglich sein. Aktuell 
können diese Personen nur als ungelernte Kräfte eingesetzt werden. 
 Eine Umstrukturierung zu einer modularisierten Ausbildung würde 
Zwischenabschlüsse und Unterbrechungen  ermöglichen. Es gäbe eine größere 
Flexibilität, um auf die individuellen Bedürfnisse der Auszubildenden einzugehen.

 Die Praxisanleitung solle weiter gestärkt und aufgewertet werden, z.B. durch eine 
Anerkennung als Fachweiterbildung des DBfK (Deutscher Berufsverband für 
Pflegeberufe) und entsprechende Entlohnung  der Tätigkeit . Die Auslobung eines 
Preises für gute Konzepte der Praxisanleitung könnte gute Ideen fördern und bekannt 
machen. 
 Aktuell gebe es für einen Großteil der Nicht -EU-Bürger keine Möglichkeit , mit der 
einjährige Pflegefachassistenzausbildung eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Hürden 
zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssten abgebaut werden, um diese Kräfte nach 
der Ausbildung auch zu halten. 
 Anerkennungsverfahren für Pflegeberufe von Personen aus der EU und den 
Drittstaaten sollten vereinfacht und verkürzt werden. 
 Die Branche benötige eine Entbürokratisierung, z.B. bei der Verrechnung von 
Praxisanleitungszeiten. 
 In der theoretischen Ausbildung sei die Beschäftigung mit ethischen Fragen notwendig, 
um die Auszubildenden gut vorzubereiten. 
In Bezug auf die Veränderungsmöglichkeiten vor Ort wurden folgende Aspekte benannt: 
 Auszubildende benötigten preisgünstigen Wohnraum  in Münster, beispielsweise in 
einem Ausbildungscampus. 
 Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln solle durch günstigere Angebote für 
Auszubildende und durch Verbesserung des Angebotes zu Randzeiten verbessert 
werden. 
 Auszubildende sollten - analog zu den Studierenden - von Vergünstigungen, z.B. bei 
kulturellen Angeboten, profitieren. 
 Es müsse ein besseres Kitaangebot für Pflege-Mitarbeitende geben. 
 Ein Ausbau von fachspezifischen Sprachkursen sei zur  Unterstützung von 
internationalen Auszubildenden erforderlich. 
 Die Anforderungen an die Prüfung der Fachsprachkenntnisse ausländischer 
Bewerberinnen und Bewerber sollten verringert werden. 
 Die Willkommenskultur sollte für Fachkräfte aus dem Ausland übergeordnet organisiert 
werden, z.B. durch Patenschaften zwischen Pflegekräften und Studierenden. 
 Die Berufsberatung soll te Schülerinnen und Schüler mehr für die Aufnahme einer 
Pflegeausbildung motivieren. Denkbar sei eine gemeinsame Ausbildungsmesse. 
 Die Angebote zur Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen durch die 
Agentur für Arbeit und das Jobcenter seien bei den Arbeitgebenden nicht ausreichend 
bekannt. Hierzu sollten mehr Informationen bereitgestellt werden. 
 Eine „Pflegevorschule“ könne junge Menschen, die die Voraussetzungen und 
Fähigkeiten für eine Pflegeausbildung noch nicht mitbringen, auf die Pflegeausbildung 
vorbereiten. 
 Die Karrierechancen und Verdienst möglichkeiten im Pflegeberuf sollten stärker im 
Fokus stehen. Es werde gute Pflege geleistet unter schwierigen Rahmenbedingungen. 
Für die zukünftige Zusammenarbeit und Kooperation der Akteure untereinander wurden 
folgende Ideen und Wünsche geäußert: 
 Ein Erfahrungsaustausch zu den aktuellen Entwicklungen der Pflegeausbildung solle 
regelmäßig stattfinden, ca. alle 2-3 Jahre.

 Eine bessere Abstimmung und Koordination der Praxiseinsätze im ambulanten Bereich 
sei sinnvoll, da weniger Einsatzmöglichkeiten vorhanden seien. 
 Eine Angleichung der Beurteilungsbögen für die Praxisanleitung durch die 
Pflegeschulen wäre sinnvoll. 
 Wenn Kurse nicht voll belegt seien, wäre eine Abstimmung unter den Pflegeschulen 
sinnvoll, um Absagen zu vermeiden. Ggf. könne durch Zusammenlegung der 
Bewerberinnen und Bewerber ein Kurs komplett belegt werden. Das gelte speziell für 
besondere Angebot wie die Teilzeitausbildung. Es sollte eine gemeinsame Strategie 
entwickelt werden, über die Konzernstrukturen hinweg. Der Fokus müsse noch stärker 
auf den Stärken und Interessen der Bewerberinnen und Bewerber liegen.  
 Eine „Selbstverpflichtung“ zum Verzicht auf Abwerbungen sei wünschenswert. 
Denkbar sei auch eine gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktion zur Stärkung des 
Pflegeberufes. 
 
Nach einer kurzen Vorstellung der wichtigsten Inhalte der drei Diskussionsrunden durch die 
Moderatoren, bedankte sich Frau Stadträtin Wilkens für die aktive und konstruktive Diskussion. 
Es werde eine Ratsvorlage erstellt, welche die Ergebnisse transportiere und Vorschläge zur 
weiteren Bearbeitung des Themas auf kommunaler Ebene aufgreife. Sie verabschiedete die 
Teilnehmenden. 
 
im Auftrag 
gez. 
Karin Stritzke 
 
Anlagen 
 Liste der Anwesenden 
 Präsentation der Vortragenden 
 Fotos der Stellwände 
 Pressemitteilung der Stadt Münster

Sebastian Rott und Lea Fleuth
Dezernat 24 - Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Krankenhausangelegenheiten, 
Sozialwesen, Gesundheitsfachberufe, Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen
Stand und Entwicklung der 
Pflegeausbildung in Münster in Zahlen
Münster, 27.10.2022

Zahlen und Daten zur Pflegeausbildung 
in Münster
 In der Stadt Münster können Auszubildende heute an acht 
Ausbildungsstätten eine Ausbildung zur Pflegefachfrau 
bzw. zu Pflegefachmann beginnen
 Weitere sieben Ausbildungsstätten bieten die Ausbildung in 
der Pflegefachassistenz an
 Eine Ausbildungsstätte befindet sich aktuell im Prozess der 
staatlichen Anerkennung
 452 Kooperationspartnerschaften bestehen aktuell für die 
praktische Ausbildung 
2

Zahlen und Daten zur Pflegeausbildung 
in Münster
 Abfrage genehmigter sowie tatsächlich besetzter Ausbildungsplätze im 
Regierungsbezirk Münster jährlich zum 01.10.
 Enthalten sind neben den Ausbildungsplätzen zur Pflegefachfrau sowie zum 
Pflegefachmann und der Pflegefachassistenz auch:
̶ Altenpflege & Altenpflegehilfe
̶ Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege & Gesundheits- und 
Krankenpflegeassistenz
̶ Hebammenwesen
̶ Anästhesie- sowie Operationstechnische Assistenz
̶ Diätassistenz
̶ Ergotherapie
̶ Physiotherapie & Masseure und medizinische Bademeister
̶ Logopädie
̶ Medizinisch technische Assistenz (für Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsassistenz und 
Radiologieassistenz)
̶ Orthoptik
̶ Pharmazeutisch technische Assistenz
̶ Podologie
̶ Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe
3

Zahlen und Daten zur Pflegeausbildung 
in Münster
4
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
2021 2022
genehmigt belegt genehmigt belegt
1238* 828** 1931 1485
Pflegefachassistent:in
2021 2022
genehmigt belegt genehmigt belegt
77 57 164 128
* fehlende Meldung einer Ausbildungsstätte
** fehlende Meldung zweier Ausbildungsstätten
Genehmigte und belegte Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen 
an den Ausbildungsstätten in der Stadt Münster

Herausforderungen aus Sicht der 
Bezirksregierung Münster (Auswahl)
 Bestehender und sich zuspitzender Mangel an fachlich und 
pädagogisch geeigneten Lehrkräften gem. §9 Abs. 1 Nr. 2 
PflBG
̶ die Spielräume der Bezirksregierung(en) i.S. der §2 DVO-
PflBG NRW sowie §3  LAGPflB
 Die Bedeutung der Vornoten gem. §13 PflAPrV
̶ bei nicht ausreichenden Vornoten erfolgt keine Zulassung 
zur Prüfung ( § 11 Abs. 3 PflAPrV)
5

Herausforderungen aus Sicht der 
Bezirksregierung Münster (Auswahl)
 Die ersten Prüfungen in der Ausbildung zur Pflegefachfrau 
sowie zum Pflegefachmann
̶ Organisatorische sowie rechtliche Umstellung
̶ Unterschiedliche Herausforderungen je nach dem, ob es 
sich um eine ehemalige Gesundheits- und (Kinder-) 
Krankenpflegeschule oder ein Fachseminar für Altenpflege 
handelt
 Sicherstellung der Praxisanleitung gem. §4 PflAPrV sowie §6 
Abs. 3 PflBG
̶ Teil des Prüfungsausschusses gem. §10 Abs. 1 Nr. 4 
PflAPrV
6

Überblick über die aktuelle 
(Münsteraner) 
Arbeitsmarktsituation
Vortragende:
Benedict Kegler (Agentur für Arbeit Ahlen-Münster)
Simon Pietschmann (Jobcenter Stadt Münster)
27.10.2022

05.12.2022 2
Wie ist die Situation am Münsteraner Arbeitsmarkt?
• Regionales Oberzentrum
• Tertiärsektor dominiert:
Handel, Gesundheitswesen, Verwaltung, Sozialversicherung, 
freiberufliche/wissenschaftliche Dienstleistungen,…
• Einpendlerstadt:
Ca. 50 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster 
kommen aus dem Umkreis (ca. 90.000 Menschen) [Statistik Arbeitsagentur]
• „Junge“ Stadt:
• Der Altersdurchschnitt liegt bei 41,4 Jahren [IT.NRW 2020]
• Wachsende Stadt: 
• ca. 2.000 neue Einwohner/innen pro Jahr
• von ca. 312.000 (2019) auf ca. 335.000 Einwohner (2030)
[Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2019 – 2030 der Stadt Münster]

05.12.2022 3
- Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt 
kontinuierlich 
- 2007: ca. 137.000 Beschäftigte
- 2021: ca. 183.000 Beschäftigte [Statistik Arbeitsagentur]
- Nicht nur im Gesundheitswesen werden (Fach-)Kräfte gesucht, 
sondern auch in anderen Branchen:
- Handwerk, Erziehung, Verwaltung, Gastronomie, …
- Artikel WN vom 19.10.2022
- Ausbildungssuchende haben die Wahl: 
- Auf 1 Bewerber/in kommen 2 Ausbildungsstellen [Statistik Arbeitsagentur]
- Erfahrungen aus der Praxis (Arbeitgebendenbetreuung)
- Kaum oder nur unzureichende Bewerbungen auf offene Stellenangebote
- Infolge von Personalmangel werden Serviceangebote zurückgefahren 
(Öffnungszeiten) oder Arbeitsaufträge abgelehnt
Wie ist die Situation am Münsteraner Arbeitsmarkt?

05.12.2022 4
- Die Arbeitslosenquote liegt unter dem Bundes- und Landesschnitt 
[September 2022 Statistik Arbeitsagentur]
- Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen verfügt über keine 
abgeschlossene Ausbildung
- Ca. 40 Prozent sind länger als 12 Monate arbeitslos
- Fokus in der Beratung liegt auf der Stärkung individueller 
Ressourcenbereiche (u.a. Gesundheit, familiäre 
Rahmenbedingungen, Qualifizierung)
Wie ist die Situation am Münsteraner Arbeitsmarkt?
Münster NRW Deutschland
4,5 Prozent 
ca. 8.000 Menschen
7,0 Prozent
ca. 681.000 
Menschen
5,4 Prozent
ca. 2,5 Mio. 
Menschen

05.12.2022 5
Zusammenfassung: 
- Fachkräfte, aber auch Hilfskräfte werden stark nachgefragt
- Merkmale eines Arbeitnehmermarktes sind erkennbar
- Wettbewerb um Ausbildungsplatzsuchende
- Durch die demographische Entwicklung wird die aktuelle Lücke an 
Arbeitskräften im Pflegebereich noch größer:
- Zum einen gibt es mehr ältere Menschen. Dementsprechend steigt 
der Bedarf an Versorgung bzw. Pflegedienstleistungen.
- Zum anderen erreichen ca. 20 Prozent der heutigen Beschäftigten im 
Pflegebereich in den nächsten 10 Jahren die Grenze für die 
Regelaltersrente. [Statistik Arbeitsagentur]
Wie ist die Situation am Münsteraner Arbeitsmarkt?

05.12.2022 6
Welche Beiträge leisten die Agentur für Arbeit 
bzw. das Jobcenter Münster hinsichtlich der 
arbeitsmarktlichen Entwicklungen?
- Umfassende Informationen sowie Beratungs-, Aktivierungs- und 
Qualifizierungsangebote, die sich an den Bedürfnissen der Kundinnen und 
Kunden und des Marktes ausrichten (siehe zum Beispiel das 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster)
- Beratung und finanzielle Unterstützung von Arbeitgebenden (z.B. 
Qualifizierungschancengesetz (QCG), Eingliederungszuschuss (EGZ))
- Projekte zur Akquise internationaler Fachkräfte über die Zentrale 
Auslandsvermittlung (ZAV) (z.B. UKM)
- Aktive Netzwerkarbeit (z.B. „Starke Pflege in Münster“)
- Pflegesprechstunde der Agentur für Arbeit (Beratung für jeden mit 
Interesse am Thema Pflege)

05.12.2022 7
Vielen Dank
für Ihre 
Aufmerksamkeit 

03.11.2022 
Gemeinsam für eine gute Pflegeausbildung 
Expertinnen und Ratsmitglieder diskutierten über Ausbildung von 
Pflegefachleuten / Weitere Verbesserungen möglich 
Münster (SMS) Seit dem 1. Januar 2020 hat die Ausbildung zur 
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann die früheren 
Ausbildungsgänge zur Altenpflege und (Kinder-)Krankenpflege 
abgelöst. Jetzt kamen auf Einladung von Stadträtin Cornelia 
Wilkens mehr als 50 Expertinnen und Experten aus der 
schulischen und praktischen Pflegeausbildung zusammen, um 
sich mit Mitgliedern des Rates und Vertreterinnen und Vertretern 
der Stadtverwaltung über die Umsetzung der neuen 
generalistischen Ausbildung und kommunale Handlungsbedarfe 
zur Stärkung der Pflegeausbildung auszutauschen.  
In drei Diskussionsrunden wurde über die aktuellen 
Rahmenbedingungen der Pflegeausbildung, die kommunalen 
Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung der Ausbildung und die 
Zusammenarbeit diskutiert. Viele Aspekte der neuen Ausbildung 
wurden positiv bewertet, gleichzeitig aber auch noch 
Veränderungsbedarf festgestellt. Eine wesentliche Rolle für das 
Gelingen der Ausbildung spiele die Praxisanleitung vor Ort.  
Im Bereich der kommunalen Handlungsmöglichkeiten wurden zum 
Beispiel die Themen preisgünstiger Wohnraum (Azubi-Campus), 
besseres ÖPNV-Angebot in den Randzeiten, Ausbau von 
Amt für Kommunikation 
Tel. 02 51/4 92-13 01 
kommunikation@stadt-
muenster.de 
www.stadt-muenster.de/medien

fachspezifischen Sprachkursen oder die Willkommenskultur für 
Fachkräfte aus dem Ausland benannt. In Richtung des 
Gesetzgebers gingen die Forderungen, Hürden für die Erteilung 
von Arbeitserlaubnissen abzubauen und die 
Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, aber auch der Vorschlag 
zur Modularisierung der Ausbildung. Letzteres soll ermöglichen, 
dass Personen, die eine Ausbildung zur Pflegefachkraft 
abbrechen, dennoch als Assistenzkräfte anerkannt werden 
können.  
„Dieser gelungene Austausch war informativ und konstruktiv. Wir 
sollten ihn beizeiten wiederholen“, fasste Sozialdezernentin 
Wilkens zusammen. Die Stadtverwaltung dokumentiert die 
Ergebnisse und wird dem Rat Vorschläge zur weiteren 
Bearbeitung des Themenfeldes machen. 
Mit insgesamt acht Pflegeschulen, dem dualen Studiengang 
Pflege und vielen Trägern der praktischen Ausbildung, wie den 
stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten 
Pflegediensten, ist die Bandbreite der Ausbildungsmöglichkeiten in 
Münster groß. „In Münster gibt es pro 163 Einwohnerinnen und 
Einwohnern einen Ausbildungsplatz in der Pflege“, erläutert 
Sebastian Rott von der Bezirksregierung Münster in seinem 
Vortrag zu Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung in 
Münster. Mit diesem Wert stehe Münster im Vergleich sehr gut da. 
Eine große Herausforderung zeige sich jedoch in dem 
bestehenden und sich zuspitzenden Mangel an Lehrkräften. 
Simon Pietschmann vom Jobcenter der Stadt Münster machte in 
seinem Vortrag zur Arbeitsmarktsituation in Münster deutlich, dass 
es derzeit in vielen Arbeitsfeldern einen hohen (Fach)Kräftebedarf 
gibt und die Ausbildungssuchenden die Qual der Wahl haben: „Die 
Arbeitgebenden müssen sich intensiv damit auseinandersetzen, 
was sie für die Bewerberinnen und Bewerber attraktiv macht.“  
Vertreterinnen der Pflegeschulen, der FH Münster und der 
praktischen Ausbildung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern sowie 
ein Auszubildender gaben im Rahmen kurzer Interviews Einblicke

in ihre Tätigkeitsbereiche. Hier wurde unter anderem 
herausgestellt, dass die Alten- und Krankenpflege im Zuge der 
generalistischen Ausbildung viel voneinander lernen können. Der 
Auszubildende Jan-Erik Rauhut berichtete von seiner 
Entscheidung den Beruf zu wechseln und in die Pflege zu gehen: 
„Ich habe immer etwas zu erzählen. Kein Tag gleicht dem 
anderen.“  
Foto: Sie tauschten sich mit mehr als 50 Fachleuten über den 
aktuellen Stand der Pflegeausbildung aus: Karin Stritzke, Dr. 
Norbert Schulze Kalthoff, Roland Weigel, Sebastian Rott, Verena 
Schulte-Sienbeck und Simon Pietschmann (v.l.). Foto: Stadt Münster, 
Heiner Witte. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.  
 
Texte und Fotos im Internet: www.muenster.de/pressemeldungen

Berichtsvorlage 10.02.2023

18905 Zeichen

V/0056/2023 
V/0056/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   27.02.2023 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   22.03.2023 Hauptausschuss Bericht 
   22.03.2023 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der fortschreitende Fach- bzw. Arbeitskräftemangel in der Pflege stellt die zentrale Herausforderung 
für die zukünftige Sicherstellung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen dar. Der demographi-
sche Wandel mit einer älter werdenden Bevölkerung erhöht die Inanspruchnahme von pflegerischen 
Leistungen. Gleichzeitig wird in den kommenden 7 bis 10 Jahren die Berufsdemographie in der Pfle-
ge für einen Rückgang der Pflegenden sorgen und damit zu einer deutlichen Verstärkung des Fach-
kräftemangels. Auch in Münster werden die Auswirkungen des Personalmangels immer deutlicher 
spürbar.  
 
Zum 01.01.2020 wurde bundesweit die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau und zum 
Pflegefachmann eingeführt. Damit sollte die Pflegeausbildung attraktiver und zukunftssic her aufge-
stellt werden. Begleitend wurde die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 -2023) ins Leben gerufen, 
deren Ziel es ist, die Zahl der ausbildenden Einrichtungen im Bundesschnitt um 10 Prozent zu stei-
gern.  
Auf Landesebene folgte zum 01.01.2021 die Zusammenführung der Assistenzausbildungen zur Pfle-
gefachassistenz. Durch die so genannte „Externenprüfung“, die ebenfalls neu eingeführt wurde, ha-
ben auch Personen mit Berufserfahrung die Möglichkeit auf kurzem Wege einen Berufsabschluss zu 
erlangen. Die Prüfung erfolgt bei den Pflegeschulen analog zu den regulären Ausbildungsgängen. Zur 
Vorbereitung werden von den Pflegeschulen u.a. spezielle Fortbildungen angeboten. 
 
Die Umstellung zur generalistischen Pflegeausbildung wurde in dem gemeinsamen Antrag der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt A-R/0052/2021: „Pflege-
berufebericht Münster auf den Weg bringen – Pflegeausbildung in Münster stärken“ aufgegriffen. Mit 
Sozialamt 
 
10.02.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Stritzke 
Telefon: 492-5988 
StritzkeK@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0056/2023 
dem Beschluss der Vorlage V/0456/2021 wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Veranstaltung 
mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der schulischen und praktischen Pflegeausbildung 
durchzuführen mit dem Ziel die Ausw irkungen der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbil-
dung zu erfassen und mögliche Handlungsbedarfe auf kommunaler Ebene zu eruieren. Die Veran-
staltung fand unter dem Titel „Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung“ mit insgesamt 62 Teil-
nehmenden am 27.10.2022 im Stadtweinhaus statt. 
 
Es folgt ein Einblick in die aktuellen Zahlen für die Stadt Münster und eine Darstellung der zentralen 
Ergebnisse der Veranstaltung sowie kommunaler Handlungsansätze. 
 
Aktuelle Informationen zur Pflegeausbildung in Münster 
Die Anzahl der Auszubildenden in Münster wird derzeit noch in zwei Statistiken erfasst. Die „Statistik 
der Schulen des Gesundheitswesens“ erfasst die früheren Ausbildungsgänge und die „Statistik nach 
der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung“ wurde mit der Ausbildung zur Pflegefachfrau 
und Pflegefachmann eingeführt. In der folgenden Tabelle werden die Ausbildungszahlen addiert, um 
einen Vergleich für Münster herzustellen. Die Anzahl der Auszubildenden ist in Münster von 2019 bis 
2021 nahezu gleichgeblieben. 
 
Tabelle: Auszubildende an den Pflegeschulen in Münster 
Auszubildende in den auslaufenden Ausbildungsgängen1: 2019 2020 2021 
Krankenpflegeschule 816 485 245 
Kinderkrankenpflegeschule 212 130 70 
Fachseminar für Altenpflege 591 423 220 
Auszubildende in der neuen Ausbildung2:    
Pflegefachfrau/Pflegefachmann - 573 1086 
Gesamt 1619 1611 1621 
Quellen:  
1) Information und Technik NRW (2020; 2021, 2022), „Statistik der Schulen des Gesundheitsw esens“, Stichtag 15.10. 
2) Information und Technik NRW (2021, 2022), Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung, „Auszubildende 
nach dem Pflegeberufe-Gesetz in Münster nach Geschlecht“, Stichtag 31.12. 
Mit acht Pflegeschulen (in dem bisherigen Erhebungszeitraum) werden in der Stadt Münster im Ver-
gleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich viele Pflegekräfte ausgebildet. Mehrere Pflegeschu-
len befinden sich aktuell in Baumaßnahmen, um die Ausbildung im Gesundheitsbereich insgesamt zu 
verstärken. Außerdem wurde eine neunte Pflegeschule im vierten Quartal 2022 durch die Bezirksre-
gierung Münster zugelassen. Es bleibt abzuwarten , inwieweit diese Entwicklungen die Anzahl der 
Auszubildenden in der Pflege in Münster steigern wird. Ein Hemmnis für den Ausbau der Schulplätze 
stellt auch hier der Mangel an pädagogisch geeigneten Lehrkräften nach dem Pflegeberufegesetz 
(PflBG) dar.  
 
Die Statistik zur generalistischen Pflegeausbildung wertet neben der Anzahl der Auszubildenden wei-
tere Indikatoren für Münster aus. In dem bisher erfassten Zeitraum waren jeweils ¾ der Auszubilden-
den weiblich. Die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge im Jahr 2020 und 2021 ist mit 573 neuen 
Auszubildenden gleichbleibend. Eine Auswertung der Altersstruktur zeigt deutlich, dass die Pflege-
ausbildung auch für Menschen attraktiv ist, die bereits einen anderen Bildungsweg bestritten haben. 
2021 waren 34 Prozent der Auszubildenden in NRW älter als 24 Jahre. Die Bundestatistik kommt zu 
dem Ergebnis, dass sogar jede fünfte Ausbildung erst im Alter ab 30 Jahren begonnen wurde (Statis-
tisches Bundesamt). 
 
Im Oktober 2022 wurden die neuen Daten der Pflegestatistik über die Pflegeversicherung (SGB XI) 
mit dem Stichtag 15.12.2021 vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen 
(IT.NRW) für die Stadt Münster veröffentlicht. Bei der Betrachtung der pflegenden Berufsgruppen, die 
unter der neuen Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegefachassistenzkraft zusammengeführt wur-
den, waren insgesamt 825 Personen in Angeboten der ambulanten Altenpflege und 1203 Personen 
im Bereich der teilstationären- und stationären Altenpflege tätig. 36 Prozent von ihnen sind älter als 
50 Jahre alt und  rund jeder zehnte der Pflegenden in Münster wird in den kommenden 5 Jahren in

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V/0056/2023 
Rente gehen. Neben dem aktuellen Fachkräftemangel, der in allen Bereichen der Pflege, insbesonde-
re in der ambulanten Pflege, in Münster bereits Auswirkungen hat, wird die Berufsdemographie die 
Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen.  
 
Die Pflegeausbildung ist, neben der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, ein wichtiger He-
bel um dem  Fachkräftemangel zu begegnen und aus diesem Grund  von erheblichem kommunalen 
Interesse. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Zuständigkeit für die qualitative und quantitative Ent-
wicklung sowie die ad ministrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflegeausbildung nicht auf 
der kommunalen Ebene liegen. 
 
Ergebnisse der Veranstaltung zur Pflegeausbildung am 27.10.2022 und aktuelle Handlungsan-
sätze 
 
Bei der Bewertung der generalistischen Pflegeausbildung durch die Teilnehmenden der Veranstal-
tung wurden viele positive Aspekte, aber auch Schwierigkeiten und Hindernisse benannt. 
 
Einige Teilnehmende vertraten die Auffassung, dass die Zusammenlegung der Alten - und Gesund-
heitspflege überfällig gewesen sei. Die verbindlichen Praxiseinsätze ermöglichten Einblicke in die 
unterschiedlichen Sektoren. Dadurch könne man voneinander lernen und habe ein besseres Ver-
ständnis füreinander. Die Vielfalt des Berufes werde sichtbarer. Auch seien die Pflegeschulen heute 
besser miteinander vernetzt als früher. Durch die Pflegefachassistenzausbildung sei ein guter Ein-
stieg in das Berufsfeld gegeben mit der Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft. Es 
gebe positive Erfahrungen mit der Externenprüfung für Pflegefachassistenzkräfte. Die Praxisanleitung 
in den Betrieben sei durch die verpflichtende Freistellung für diesen Aufgabenbereich aufgewertet 
worden. Sie erfahre eine höhere Wertschätzung und Professionalität. Die Verbindlichkeit für die Aus-
zubildenden sei damit in der praktischen Ausbildung gestiegen.  
 
Gleichzeitig sorgten die Vorgaben für die Praxiseinsätze für lange Abwesenheitszeiten der Auszubil-
denden von ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Lernort ambulante Pflege sei bei den Einsatzstellen unter-
repräsentiert. Schwachpunkt der Ausbildung seien die sehr kurzen pädiatrischen und psychiatrischen 
Einsätze, für die es kaum Einsatzstellen gebe. Der Einsatz der Auszubildenden in Kitas wurde kont-
rovers diskutiert. Die praktische Ausbildung könne, auch bedingt durch die vielen verschiedenen Ein-
satzbereiche, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Nach Abschluss der Ausbildung sei vor 
Einsatz der Pflegefachkraft eine Nachqualifizierung bzw. intensive Einarbeitung nötig. Die Heterogeni-
tät der Auszubildenden habe durch d ie generalisierte Pflegeausbildung zugenommen. In einem Aus-
bildungskurs säßen Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen, einer großen Alterspanne 
und viele internationale Auszubildende mit unterschiedlichem Sprachniveau. Dadurch sei die Not-
wendigkeit von individueller Begleitung und Förderung gestiegen. Weiterhin gebe es ein Ungleichge-
wicht zwischen der Krankenpflege und Altenpflege, da nach wie vor die Bezahlung der Fachkräfte in 
den Krankenhäusern besser sei als in der Altenpflege. Durch den Fach kräftemangel bestehe eine 
Konkurrenz zwischen und innerhalb der Sektoren, die sich leider auch durch Abwerbemaßnahmen 
zeige.  
 
In kleineren Diskussionsrunden fand ein guter und konstruktiver Austausch zu den drei Schwerpunk-
ten „Gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen“, „Kommunale Handlungsmöglichkeiten“ 
und „Netzwerke und Kooperationen“ statt. Die Teilnehmenden der Veranstaltung formulierten Ideen 
und Anregungen, welche die Ausbildung stärken und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken 
könnten.  
 
Zentrale Ergebnisse der Veranstaltung werden folgend in einem Rahmen vorgestellt. Anschließend 
folgt eine Erläuterung aktueller kommunaler Schnittstellen sowie Handlungsansätze. Weitere Details 
und Diskussionsinhalte der Veranstaltung befinden sich in der als Anlage beigefügten Dokumentation.

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V/0056/2023 
1. Gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen 
 Anerkennung als einjährig qualifizierte Pflegefachassistenzkraft bei Abbruch der 3 -jährigen 
Ausbildung ab dem 2. Lehrjahr 
 Umstrukturierung zu einer modularisierten Ausbildung 
 Stärkung der Praxisanleitung; Entbürokratisierung 
 Anerkennung der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung bei der Erteilung einer Arbeitser-
laubnis 
 Verkürzung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Abschlüsse 
 
Die Kommune wird ihre Einflussmö glichkeiten über den Städtetag Nordrhein-Westfalen nutzen, um 
diese Forderungen weiterzugeben. Es erfolgt zudem ein Anschreiben an  das Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit den wesentlichen Ergebnissen der Veranstaltung. 
 
Die Forderung, die einjährige Pflegefachassistenzausbildung bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis 
zu berücksichtigen, wurde in einer Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Gesetzes zur 
Einführung eines Chance-Aufenthaltsrechts“ (Drucksache 367/22), durch die Anregung die Definition 
des Begriffes Fachkraft im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) um Assistenz- und Hilfskräfte mit einer Aus-
bildungsdauer von mindestens einem Jahr zu erweitern, eingebracht. Eine Umsetzung erfolgte bisher 
nicht.  
 
Die Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen werden seit 2021 zentral für Nordrhein-
Westfalen von der Servicestelle „Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe“ (ZAG) an der 
Bezirksregierung Münster bearbeitet. Im Oktober 2022 wurde die Servicestelle laut dem MAGS mit 
weiterem Personal aufgestockt, um die Anerkennung auch bei zunehmenden Antragszahlen, zu be-
schleunigen. 
 
2. Kommunale Handlungsmöglichkeiten 
 Preisgünstiger Wohnraum, günstige Angebote des ÖPNV und ein gutes Kitaangebot 
 Ausbau fachspezifischer Sprachkurse 
 Willkommenskultur für Fachkräfte aus dem Ausland 
 Reduzierung der Anforderungen an die Prüfung der Fachsprachkenntnisse 
 Motivation der Schülerinnen und Schüler zum Beruf Pflege durch die Berufsberatung 
 Gebündelte Information zu Fördermöglichkeiten und Umschulungen durch die Agentur für Ar-
beit und das Jobcenter 
 Pflegevorschule 
 
Fachspezifische Sprachkurse und Projekte zur Willkommenskultur werden von den Akteuren der 
Ausbildung zum Teil eigenständig organisiert. Mehrere Pflegeschulen teilen mit, dass sie Sprachkur-
se anbieten, um den unterschiedlichen Sprachniveaus in den Klassen zu begegnen. Träger der prak-
tischen Ausbildung, welche Auszubildende aus dem Ausland anwerben, m achen unterschiedliche 
Angebote zur praktischen Unterstützung. Vom Wohnraum über soziale Betreuung bis zu Patenschaf-
ten unter den Arbeitnehmenden ist das Bemühen sehr groß Menschen bei der Arbeit, aber auch in 
Münster, willkommen zu heißen. Die Angebote und Möglichkeiten variieren. Kleine Träger von pflege-
rischen Leistungen haben in der Regel keine Kapazitäten und Ressourcen individuelle Angebote zu 
machen.  
 
Das Kommunale Integrationszentrum hat gemeinsam mit verschiedenen Münsteraner Akteur*innen in 
dem 2019 vom Rat der Stadt Münster verabschiedeten Leitbild Migration und Integratio n 
(V/0203/2019) das Thema Zugang von Menschen mit Migrationsvorgeschichte zum Arbeitsmarkt im 
Gesundheits- und Pflegebereich als gemeinsames Ziel formuliert (vgl. Leitbild 2019, S.29). Durch 
eine partizipative Umsetzung der Integrationsleitziele entstehen gute Voraussetzungen für ein An-
kommen in Münster. Dazu gehören u.a. die im Leitbild formulierten Querschnittsthemen „Rechtliche 
Beratung und Integrationsbegleitung“, „(Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engage-

- 5 - 
V/0056/2023 
ment“, „Bildung und Sprachen “, „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ sowie „Kultur und 
Freizeit“.  
 
Die Migrantenselbstorganisationen sind wichtige Kooperationspartner*innen bei diesem Vorhaben. 
Ihre konkreten Angebote und Aktivitäten haben eine besondere integrationspolitische Bedeutung. 
 
Nach einer Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Ausbildungen, die zentral für NRW von der 
Servicestelle ZAG der Bezirksregierung durchgeführt wird, ist das Gesundheits - und Veterinäramt 
nach § 1 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) für d ie Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbe-
zeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger“ oder „Ge-
sundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger“ zuständig. 
Hier werden die in der Ve ranstaltung zur Pflegeausbildung angesprochenen Fachsprachprüfungen 
durchgeführt. Das Verfahren wurde mittlerweile umgestellt, so dass die ausreichende Fachsprache 
mittels einer entsprechenden Bescheinigung belegt werden kann. Wartezeiten konnten so reduzi ert 
werden. Tatsächliche Prüfungen finden nur noch in Ausnahmefällen statt. Aufgrund gesetzlicher Neu-
regelungen führt die Bezirksregierung ab 2025 das gesamte Verfahren incl. Urkundenerstellung für 
ausländische Krankenpflegekräfte durch. Durch diese Verlag erung der Aufgabe in die Hand einer 
Behörde soll eine Straffung des Verfahrens erreicht werden. 
 
Mit dem Schulamt, insbesondere der kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
(KAOA), wird eine Zusammenarbeit mit der „Starken Pflege in Münster“ angestrebt. Unter dem Titel 
„Starke Pflege – Starke Ausbildung“ wurde von der Initiative ein Konzept entwickelt, welches den 
Schulen als Element des KAOA -Landesprogrammes angeboten werden soll. Das Konzept ist mehr-
stufig angelegt und bietet einen schrittweisen Einstieg in das Berufsfeld Pflege. Zu Beginn steht eine 
„Doppelstunde Pflege“ in den allgemeinbildenden Schulen, die von Akteuren aus der Praxis vorberei-
tet und durchgeführt wird. Bei Interesse sind anschließend Projekttage und Praktika möglich. Als wei-
tere Stufe bietet die Initiative die Bildung von so genannten „Pflegebanden“ an. Hier sollen Kleingrup-
pen von fünf bis sechs Schülerinnen und Schüler n über ein Jahr unter Begleitung einer festen An-
sprechperson ein Jahresprogramm mit acht Halbtagesveranstaltungen durchlaufen, die einen Einblick 
in die Praxis geben. 
 
Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit biete n umfassende Informationen für Arbeitgebende und 
Arbeitnehmende sowie Beratungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsangebote an. Es wurde, als Re-
aktion auf die Wünsche der Teilnehmenden, ein gemeinsames Informationsblatt zu den Fördermög-
lichkeiten erstellt. Es ist in der Anlage beigefügt. 
 
Die Initiative „Starke Pflege in Münster“ beschäftigt sich seit längerem mit der Idee einer Pflegevor-
schule. Aktuell haben sich einzelne Träger zusammengeschlossen um eine trägerfinanzierte Clea-
ringstelle zur offenen Beratung von Interessierten anzubieten. Angedacht sind , in Kooperation mit 
dem Jobcenter, anschließende arbeitsmarktbezogene Maßnahmen um die Vorausse tzungen der 
Teilnehmenden für eine Pflegeausbildung zu schaffen. Ziel ist die Einmündung in den Pflegeberuf bei 
den beteiligten Trägern. 
 
3. Netzwerke und Kooperationen 
 Erfahrungsaustausch der Akteure, ca. alle 2-3 Jahre. 
 Abstimmung unter den Pflegeschulen (Koordination der Praxiseinsätze, Angleichung Beurtei-
lungsbögen, Kursbelegung) 
 
Aufgrund der positiven Resonanz der Teilnehmenden wird ein Forum zur aktuellen Entwicklung der 
Pflegeausbildung mit den Akteuren der Pflegeausbildung unter Beteiligung der Ratsfraktionen im Jahr 
2024 wiederholt. Die Organisation erfolgt über die Pflegeplanung des Sozialamtes in Kooperation mit 
dem Gesundheitsamt und dem Jobcenter. 
 
Das Sozialamt wird in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster die Kooperation der Pflege-
schulen untereinander, durch die Organisation eines Austauschtreffens, fördern. Es soll die Möglich-

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V/0056/2023 
keit entstehen über gemeinsame Angebote z.B. einer Teilzeitausbildung nachzudenken bzw. sich zu 
Verfahrensabläufen auszutauschen. Ziel soll es sein, weitere Zielgruppen wie Alleinerziehende für die 
Ausbildung zu gewinnen und Synergien untereinander zu nutzen. 
 
Ausblick 
 
Über die Fortschreibung des Kommunalen Pflegebedarfsplans nach § 7 des Alten- und Pflegegeset-
zes NRW (APG NRW) wird der Rat jährlich über aktuelle Entwicklungen und statistische Auswertun-
gen informiert. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 - Dokumentation der Veranstaltung „Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung“ am 
27.10.2022 
Anlage 2 - Förder- und Beratungsleistungen

Berichtsvorlage

18941 Zeichen

V/0056/2023 
V/0056/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   27.02.2023 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   15.03.2023 Integrationsrat Bericht 
   22.03.2023 Hauptausschuss Bericht 
   22.03.2023 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
Der fortschreitende Fach- bzw. Arbeitskräftemangel in der Pflege stellt die zentrale Herausforderung 
für die zukünftige Sicherstellung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen dar. Der demographi-
sche Wandel mit einer älter werdenden Bevölkerung erhöht die Inanspruchnahme von pflegerischen 
Leistungen. Gleichzeitig wird in den kommenden 7 bis 10 Jahren die Berufsdemographie in der Pfle-
ge für einen Rückgang der Pflegenden sorgen und damit zu einer deutlichen Verstärkung des Fach-
kräftemangels. Auch in Münster werden die Auswirkungen des Personalmangels immer deutlicher 
spürbar.  
 
Zum 01.01.2020 wurde bundesweit die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau und zum 
Pflegefachmann eingeführt. Damit sollte die Pflegeausbildung attraktiver und zukunftssic her aufge-
stellt werden. Begleitend wurde die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 -2023) ins Leben gerufen, 
deren Ziel es ist, die Zahl der ausbildenden Einrichtungen im Bundesschnitt um 10 Prozent zu stei-
gern.  
Auf Landesebene folgte zum 01.01.2021 die Zusammenführung der Assistenzausbildungen zur Pfle-
gefachassistenz. Durch die so genannte „Externenprüfung“, die ebenfalls neu eingeführt wurde, ha-
ben auch Personen mit Berufserfahrung die Möglichkeit auf kurzem Wege einen Berufsabschluss zu 
erlangen. Die Prüfung erfolgt bei den Pflegeschulen analog zu den regulären Ausbildungsgängen. Zur 
Vorbereitung werden von den Pflegeschulen u.a. spezielle Fortbildungen angeboten. 
 
Die Umstellung zur generalistischen Pflegeausbildung wurde in dem gemeinsamen Antrag der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt A-R/0052/2021: „Pflege-
berufebericht Münster auf den Weg bringen – Pflegeausbildung in Münster stärken“ aufgegriffen. Mit 
Sozialamt 
 
10.02.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Stritzke 
Telefon: 492-5988 
StritzkeK@stadt-
muenster.de

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V/0056/2023 
dem Beschluss der Vorlage V/0456/2021 wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Veranstaltung 
mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der schulischen und praktischen Pflegeausbildung 
durchzuführen mit dem Ziel die Ausw irkungen der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbil-
dung zu erfassen und mögliche Handlungsbedarfe auf kommunaler Ebene zu eruieren. Die Veran-
staltung fand unter dem Titel „Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung“ mit insgesamt 62 Teil-
nehmenden am 27.10.2022 im Stadtweinhaus statt. 
 
Es folgt ein Einblick in die aktuellen Zahlen für die Stadt Münster und eine Darstellung der zentralen 
Ergebnisse der Veranstaltung sowie kommunaler Handlungsansätze. 
 
Aktuelle Informationen zur Pflegeausbildung in Münster 
Die Anzahl der Auszubildenden in Münster wird derzeit noch in zwei Statistiken erfasst. Die „Statistik 
der Schulen des Gesundheitswesens“ erfasst die früheren Ausbildungsgänge und die „Statistik nach 
der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung“ wurde mit der Ausbildung zur Pflegefachfrau 
und Pflegefachmann eingeführt. In der folgenden Tabelle werden die Ausbildungszahlen addiert, um 
einen Vergleich für Münster herzustellen. Die Anzahl der Auszubildenden ist in Münster von 2019 bis 
2021 nahezu gleichgeblieben. 
 
Tabelle: Auszubildende an den Pflegeschulen in Münster 
Auszubildende in den auslaufenden Ausbildungsgängen1: 2019 2020 2021 
Krankenpflegeschule 816 485 245 
Kinderkrankenpflegeschule 212 130 70 
Fachseminar für Altenpflege 591 423 220 
Auszubildende in der neuen Ausbildung2:    
Pflegefachfrau/Pflegefachmann - 573 1086 
Gesamt 1619 1611 1621 
Quellen:  
1) Information und Technik NRW (2020; 2021, 2022), „Statistik der Schulen des Gesundheitsw esens“, Stichtag 15.10. 
2) Information und Technik NRW (2021, 2022), Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung, „Auszubildende 
nach dem Pflegeberufe-Gesetz in Münster nach Geschlecht“, Stichtag 31.12. 
Mit acht Pflegeschulen (in dem bisherigen Erhebungszeitraum) werden in der Stadt Münster im Ver-
gleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich viele Pflegekräfte ausgebildet. Mehrere Pflegeschu-
len befinden sich aktuell in Baumaßnahmen, um die Ausbildung im Gesundheitsbereich insgesamt zu 
verstärken. Außerdem wurde eine neunte Pflegeschule im vierten Quartal 2022 durch die Bezirksre-
gierung Münster zugelassen. Es bleibt abzuwarten , inwieweit diese Entwicklungen die Anzahl der 
Auszubildenden in der Pflege in Münster steigern wird. Ein Hemmnis für den Ausbau der Schulplätze 
stellt auch hier der Mangel an pädagogisch geeigneten Lehrkräften nach dem Pflegeberufegesetz 
(PflBG) dar.  
 
Die Statistik zur generalistischen Pflegeausbildung wertet neben der Anzahl der Auszubildenden wei-
tere Indikatoren für Münster aus. In dem bisher erfassten Zeitraum waren jeweils ¾ der Auszubilden-
den weiblich. Die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge im Jahr 2020 und 2021 ist mit 573 neuen 
Auszubildenden gleichbleibend. Eine Auswertung der Altersstruktur zeigt deutlich, dass die Pflege-
ausbildung auch für Menschen attraktiv ist, die bereits einen anderen Bildungsweg bestritten haben. 
2021 waren 34 Prozent der Auszubildenden in NRW älter als 24 Jahre. Die Bundestatistik kommt zu 
dem Ergebnis, dass sogar jede fünfte Ausbildung erst im Alter ab 30 Jahren begonnen wurde (Statis-
tisches Bundesamt). 
 
Im Oktober 2022 wurden die neuen Daten der Pflegestatistik über die Pflegeversicherung (SGB XI) 
mit dem Stichtag 15.12.2021 vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein -Westfalen 
(IT.NRW) für die Stadt Münster veröffentlicht. Bei der Betrachtung der pflegenden Berufsgruppen, die 
unter der neuen Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegefachassistenzkraft zusammengeführt wur-
den, waren insgesamt 825 Personen in Angeboten der ambulanten Altenpflege und 1203 Personen 
im Bereich der teilstationären- und stationären Altenpflege tätig. 36 Prozent von ihnen sind älter als 
50 Jahre alt und  rund jeder zehnte der Pflegenden in Münster wird in den kommenden 5 Jahren in

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Rente gehen. Neben dem aktuellen Fachkräftemangel, der in allen Bereichen der Pflege, insbesonde-
re in der ambulanten Pflege, in Münster bereits Auswirkungen hat, wird die Berufsdemographie die 
Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen.  
 
Die Pflegeausbildung ist, neben der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, ein wichtiger He-
bel um dem  Fachkräftemangel zu begegnen und aus diesem Grund  von erheblichem kommunalen 
Interesse. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Zuständigkeit für die qualitative und quantitative Ent-
wicklung sowie die ad ministrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflegeausbildung nicht auf 
der kommunalen Ebene liegen. 
 
Ergebnisse der Veranstaltung zur Pflegeausbildung am 27.10.2022 und aktuelle Handlungsan-
sätze 
 
Bei der Bewertung der generalistischen Pflegeausbildung durch die Teilnehmenden der Veranstal-
tung wurden viele positive Aspekte, aber auch Schwierigkeiten und Hindernisse benannt. 
 
Einige Teilnehmende vertraten die Auffassung, dass die Zusammenlegung der Alten - und Gesund-
heitspflege überfällig gewesen sei. Die verbindlichen Praxiseinsätze ermöglichten Einblicke in die 
unterschiedlichen Sektoren. Dadurch könne man voneinander lernen und habe ein besseres Ver-
ständnis füreinander. Die Vielfalt des Berufes werde sichtbarer. Auch seien die Pflegeschulen heute 
besser miteinander vernetzt als früher. Durch die Pflegefachassistenzausbildung sei ein guter Ein-
stieg in das Berufsfeld gegeben mit der Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft. Es 
gebe positive Erfahrungen mit der Externenprüfung für Pflegefachassistenzkräfte. Die Praxisanleitung 
in den Betrieben sei durch die verpflichtende Freistellung für diesen Aufgabenbereich aufgewertet 
worden. Sie erfahre eine höhere Wertschätzung und Professionalität. Die Verbindlichkeit für die Aus-
zubildenden sei damit in der praktischen Ausbildung gestiegen.  
 
Gleichzeitig sorgten die Vorgaben für die Praxiseinsätze für lange Abwesenheitszeiten der Auszubil-
denden von ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Lernort ambulante Pflege sei bei den Einsatzstellen unter-
repräsentiert. Schwachpunkt der Ausbildung seien die sehr kurzen pädiatrischen und psychiatrischen 
Einsätze, für die es kaum Einsatzstellen gebe. Der Einsatz der Auszubildenden in Kitas wurde kont-
rovers diskutiert. Die praktische Ausbildung könne, auch bedingt durch die vielen verschiedenen Ein-
satzbereiche, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Nach Abschluss der Ausbildung sei vor 
Einsatz der Pflegefachkraft eine Nachqualifizierung bzw. intensive Einarbeitung nötig. Die Heterogeni-
tät der Auszubildenden habe durch d ie generalisierte Pflegeausbildung zugenommen. In einem Aus-
bildungskurs säßen Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen, einer großen Alterspanne 
und viele internationale Auszubildende mit unterschiedlichem Sprachniveau. Dadurch sei die Not-
wendigkeit von individueller Begleitung und Förderung gestiegen. Weiterhin gebe es ein Ungleichge-
wicht zwischen der Krankenpflege und Altenpflege, da nach wie vor die Bezahlung der Fachkräfte in 
den Krankenhäusern besser sei als in der Altenpflege. Durch den Fach kräftemangel bestehe eine 
Konkurrenz zwischen und innerhalb der Sektoren, die sich leider auch durch Abwerbemaßnahmen 
zeige.  
 
In kleineren Diskussionsrunden fand ein guter und konstruktiver Austausch zu den drei Schwerpunk-
ten „Gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen“, „Kommunale Handlungsmöglichkeiten“ 
und „Netzwerke und Kooperationen“ statt. Die Teilnehmenden der Veranstaltung formulierten Ideen 
und Anregungen, welche die Ausbildung stärken und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken 
könnten.  
 
Zentrale Ergebnisse der Veranstaltung werden folgend in einem Rahmen vorgestellt. Anschließend 
folgt eine Erläuterung aktueller kommunaler Schnittstellen sowie Handlungsansätze. Weitere Details 
und Diskussionsinhalte der Veranstaltung befinden sich in der als Anlage beigefügten Dokumentation.

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V/0056/2023 
1. Gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen 
 Anerkennung als einjährig qualifizierte Pflegefachassistenzkraft bei Abbruch der 3 -jährigen 
Ausbildung ab dem 2. Lehrjahr 
 Umstrukturierung zu einer modularisierten Ausbildung 
 Stärkung der Praxisanleitung; Entbürokratisierung 
 Anerkennung der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung bei der Erteilung einer Arbeitser-
laubnis 
 Verkürzung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Abschlüsse 
 
Die Kommune wird ihre Einflussmö glichkeiten über den Städtetag Nordrhein-Westfalen nutzen, um 
diese Forderungen weiterzugeben. Es erfolgt zudem ein Anschreiben an  das Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit den wesentlichen Ergebnissen der Veranstaltung. 
 
Die Forderung, die einjährige Pflegefachassistenzausbildung bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis 
zu berücksichtigen, wurde in einer Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Gesetzes zur 
Einführung eines Chance-Aufenthaltsrechts“ (Drucksache 367/22), durch die Anregung die Definition 
des Begriffes Fachkraft im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) um Assistenz- und Hilfskräfte mit einer Aus-
bildungsdauer von mindestens einem Jahr zu erweitern, eingebracht. Eine Umsetzung erfolgte bisher 
nicht.  
 
Die Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen werden seit 2021 zentral für Nordrhein-
Westfalen von der Servicestelle „Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe“ (ZAG) an der 
Bezirksregierung Münster bearbeitet. Im Oktober 2022 wurde die Servicestelle laut dem MAGS mit 
weiterem Personal aufgestockt, um die Anerkennung auch bei zunehmenden Antragszahlen, zu be-
schleunigen. 
 
2. Kommunale Handlungsmöglichkeiten 
 Preisgünstiger Wohnraum, günstige Angebote des ÖPNV und ein gutes Kitaangebot 
 Ausbau fachspezifischer Sprachkurse 
 Willkommenskultur für Fachkräfte aus dem Ausland 
 Reduzierung der Anforderungen an die Prüfung der Fachsprachkenntnisse 
 Motivation der Schülerinnen und Schüler zum Beruf Pflege durch die Berufsberatung 
 Gebündelte Information zu Fördermöglichkeiten und Umschulungen durch die Agentur für Ar-
beit und das Jobcenter 
 Pflegevorschule 
 
Fachspezifische Sprachkurse und Projekte zur Willkommenskultur werden von den Akteuren der 
Ausbildung zum Teil eigenständig organisiert. Mehrere Pflegeschulen teilen mit, dass sie Sprachkur-
se anbieten, um den unterschiedlichen Sprachniveaus in den Klassen zu begegnen. Träger der prak-
tischen Ausbildung, welche Auszubildende aus dem Ausland anwerben, m achen unterschiedliche 
Angebote zur praktischen Unterstützung. Vom Wohnraum über soziale Betreuung bis zu Patenschaf-
ten unter den Arbeitnehmenden ist das Bemühen sehr groß Menschen bei der Arbeit, aber auch in 
Münster, willkommen zu heißen. Die Angebote und Möglichkeiten variieren. Kleine Träger von pflege-
rischen Leistungen haben in der Regel keine Kapazitäten und Ressourcen individuelle Angebote zu 
machen.  
 
Das Kommunale Integrationszentrum hat gemeinsam mit verschiedenen Münsteraner Akteur*innen in 
dem 2019 vom Rat der Stadt Münster verabschiedeten Leitbild Migration und Integration 
(V/0203/2019) das Thema Zugang von Menschen mit Migrationsvorgeschichte zum Arbeitsmarkt im 
Gesundheits- und Pflegebereich als gemeinsames Ziel formuliert (vgl. Leitbild 2019, S.29). Durch 
eine partizipative Umsetzung der Integrationsleitziele entstehen gute Voraussetzungen für ein An-
kommen in Münster. Dazu gehören u.a. die im Leitbild formulierten Querschnittsthemen „Rechtliche 
Beratung und Integrationsbegleitung“, „(Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engage-

- 5 - 
V/0056/2023 
ment“, „Bildung un d Sprachen“, „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ sowie „Kultur und 
Freizeit“.  
 
Die Migrantenselbstorganisationen sind wichtige Kooperationspartner*innen bei diesem Vorhaben. 
Ihre konkreten Angebote und Aktivitäten haben eine besondere integrationspolitische Bedeutung. 
 
Nach einer Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Ausbildungen, die zentral für NRW von der 
Servicestelle ZAG der Bezirksregierung durchgeführt wird, ist das Gesundheits - und Veterinäramt 
nach § 1 des Krankenpflegegesetzes (KrP flG) für die Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbe-
zeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger“ oder „Ge-
sundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits - und Kinderkrankenpfleger“ zuständig. 
Hier werden die  in der Veranstaltung zur Pflegeausbildung angesprochenen Fachsprachprüfungen 
durchgeführt. Das Verfahren wurde mittlerweile umgestellt, so dass die ausreichende Fachsprache 
mittels einer entsprechenden Bescheinigung belegt werden kann. Wartezeiten konnten so reduziert 
werden. Tatsächliche Prüfungen finden nur noch in Ausnahmefällen statt. Aufgrund gesetzlicher Neu-
regelungen führt die Bezirksregierung ab 2025 das gesamte Verfahren incl. Urkundenerstellung für 
ausländische Krankenpflegekräfte durch. Durch di ese Verlagerung der Aufgabe in die Hand einer 
Behörde soll eine Straffung des Verfahrens erreicht werden. 
 
Mit dem Schulamt, insbesondere der kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
(KAOA), wird eine Zusammenarbeit mit der „Starken Pflege in Münster“ angestrebt. Unter dem Titel 
„Starke Pflege – Starke Ausbildung“ wurde von der Initiative ein Konzept entwickelt, welches den 
Schulen als Element des KAOA -Landesprogrammes angeboten werden soll. Das Konzept ist mehr-
stufig angelegt und bietet einen schrittweisen Einstieg in das Berufsfeld Pflege. Zu Beginn steht eine 
„Doppelstunde Pflege“ in den allgemeinbildenden Schulen, die von Akteuren aus der Praxis vorberei-
tet und durchgeführt wird. Bei Interesse sind anschließend Projekttage und Praktika möglich. Als wei-
tere Stufe bietet die Initiative die Bildung von so genannten „Pflegebanden“ an. Hier sollen Kleingrup-
pen von fünf bis sechs Schülerinnen und Schüler n über ein Jahr unter Begleitung einer festen An-
sprechperson ein Jahresprogramm mit acht Halbtagesveranstaltungen durchlaufen, die einen Einblick 
in die Praxis geben. 
 
Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit biete n umfassende Informationen für Arbeitgebende und 
Arbeitnehmende sowie Beratungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsangebote an. Es wurde, als Re-
aktion auf die Wünsche der Teilnehmenden, ein gemeinsames Informationsblatt zu den Fördermög-
lichkeiten erstellt. Es ist in der Anlage beigefügt. 
 
Die Initiative „Starke Pflege in Münster“ beschäftigt sich seit längerem mit der Idee einer Pflegevor-
schule. Aktuell haben sich einzelne Träger zusammengeschlossen um eine trägerfinanzierte Clea-
ringstelle zur offenen Beratung von Interessierten anzubieten. Angedacht sind , in Kooperation mit 
dem Jobcenter, anschließende arbeitsmarktbezogene Maßnahmen um di e Voraussetzungen der 
Teilnehmenden für eine Pflegeausbildung zu schaffen. Ziel ist die Einmündung in den Pflegeberuf bei 
den beteiligten Trägern. 
 
3. Netzwerke und Kooperationen 
 Erfahrungsaustausch der Akteure, ca. alle 2-3 Jahre. 
 Abstimmung unter den Pflegeschulen (Koordination der Praxiseinsätze, Angleichung Beurtei-
lungsbögen, Kursbelegung) 
 
Aufgrund der positiven Resonanz der Teilnehmenden wird ein Forum zur aktuellen Entwicklung der 
Pflegeausbildung mit den Akteuren der Pflegeausbildung unter Beteiligung der Ratsfraktionen im Jahr 
2024 wiederholt. Die Organisation erfolgt über die Pflegeplanung des Sozialamtes in Kooperation mit 
dem Gesundheitsamt und dem Jobcenter. 
 
Das Sozialamt wird in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster die Kooperation der Pflege-
schulen untereinander, durch die Organisation eines Austauschtreffens, fördern. Es soll die Möglich-

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V/0056/2023 
keit entstehen über gemeinsame Angebote z.B. einer Teilzeitausbildung nachzudenken bzw. sich zu 
Verfahrensabläufen auszutauschen. Ziel soll es sein, weitere Zielgruppen wie Alleinerziehende für die 
Ausbildung zu gewinnen und Synergien untereinander zu nutzen. 
 
Ausblick 
 
Über die Fortschreibung des Kommunalen Pflegebedarfsplans nach § 7 des Alten- und Pflegegeset-
zes NRW (APG NRW) wird der Rat jährlich übe r aktuelle Entwicklungen und statistische Auswertun-
gen informiert. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 - Dokumentation der Veranstaltung „Stand und Entwicklung der Pflegeausbildung“ am 
27.10.2022 
Anlage 2 - Förder- und Beratungsleistungen

Anlage 2 Förder- und Beratungsleistungen

15800 Zeichen

Förder- und Beratungsleistungen  
der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und des Jobcenters Münster 
  
 
Inhalt 
Arbeitnehmerförderung (Arbeitsvermittlung - Arbeitsuchende und Arbeitslose) .......... 2 
Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) ............................................................. 2 
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) .................................................... 2 
Gründungszuschuss (GZ) ........................................................................................ 3 
Probearbeit – Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) ................................................ 3 
Vermittlungsbudget (VB) .......................................................................................... 3 
Beratungsangebote der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ...................................... 3 
Berufliche Rehabilitation (REHA) ................................................................................ 4 
Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) .................................................................. 4 
Berufs- und Studienberatung - Berufsberatung vor dem Erwerbsleben (BBvE) ...... 4 
Förderung und Beratung an Schulen ................................................................... 4 
Förderung und Beratung an Hochschulen/ für Studierende ................................. 5 
Einbezug moderner Online-Self-Assessments und Begutachtungen ................... 5 
Förderinstrumente der BBvE in Maßnahmenform ................................................ 5 
Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) ................................................................. 6 
Team Outgoing / Beratung zu Auslandsaufenthalten .............................................. 6 
Arbeitgeberförderungen (Arbeitgeberservice) ............................................................. 7 
Weiterbildung von Beschäftigten (QCG – Qualifizierungschancengesetz) .............. 7 
Eingliederungszuschuss bei Neueinstellung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden 
(EGZ) ....................................................................................................................... 7

Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster, 25.01.2023 
 
2 
Arbeitnehmerförderung (Arbeitsvermittlung - Arbeitsuchende und 
Arbeitslose) 
 
Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) 
 
▪ Förderungsmöglichkeiten: abschlussorientierte Maßnahmen (Erwerb eines Berufsabschlusses, 
Umschulung) und Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifikationserweiterung 
› Rechtsanspruch: für (Wieder-) Ungelernte (um 1/3 verkürzte Ausbildungsdauer) 
› Aufgrund persönlicher Eignung und persönlicher Umstände kann von dem Prinzip, der um 
1/3 verkürzten Ausbildungsdauer abgewichen werden, wenn zu erwarten ist, dass sonst 
kein Berufsabschluss erreicht werden kann 
› Das Verkürzungsgebot entfällt vollständig für Ausbildungsberufe, die aufgrund von 
Landes- und Bundesrecht keine Verkürzung vorsehen (ab dem 01.07.2023) 
› Nicht Förderfähig:  schulische Ausbildungen, da diese nicht um 1/3 zu verkürzen sind. 
Ausnahmen: Pflegerische oder erzieherische Ausbildungen. (entfällt ab 01.07.2023) 
▪ Individualprüfung der Förd ervoraussetzungen u.a. in auf Hinblick Notwendigkeit und 
arbeitsmarktliche Anschlussfähigkeit 
▪ Übernahme der Maßnahmekosten, Unterbringungskosten, Kinderbetreuungskosten, 
Fahrtkosten und bei Anspruch Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes 
▪ Weiterbildungsgeld i. H. v. 150 Euro pro Monat für Arbeitslose während einer 
abschlussorientierten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme  (gilt ab dem 01.07.2023), 
Weiterbildungsprämie nach erfolgreichem Abschluss einer abschlussorientierten Maßnahme, 
die mindestens einer 2-jährigen Ausbildung gleichzusetzen ist (Umschulung) 
▪ Beratung vor Förderung erforderlich 
▪ Freie Trägerwahl, da Neutralitätsgebot der Agentur für Arbeit und des Jobcenters 
 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-6-weiterbildung_ba015381.pdf 
 
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/beruf-wechseln/umschulung-zur-pflegefachkraft 
 
 
 
 
 
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) 
 
▪ Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung durch 
› Zuweisung zu einer nach den Bedürfnissen ausgerichteten Maßnahme oder 
› Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. 
▪ Zielsetzungen sind:  
› Heranführung an Ausbildungs - und Arbeitsmarkt sowie Feststellung , Verringerung und 
Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (bspw. Coaching) 
› Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung (private Arbeitsvermittlung) 
› Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (bspw. Gründerseminare) 
› Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (bspw. begleitende soziale Beratung) 
▪ Dauer: max. 8 Wochen. 
▪ Zeitliche und regionale Beschränkung in der Ermessensausübung möglich 
▪ Förderung von Ausbildungssuchenden auch möglich 
▪ Beratung vor Förderung erforderlich 
▪ Bei Ausgabe eines AVGS freie Trägerwahl, da Neutralitätsgebot der Agentur für Arbeit und der 
Jobcenter 
 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-3-foerderleistungen_ba147613.pdf

Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster, 25.01.2023 
 
3 
Gründungszuschuss (GZ) 
 
▪ Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und sozialen Sicherung zu Beginn einer 
Selbstständigkeit → Ziel ist die Unterstützung einer dauerhaften, tragfähigen Selbstständigkeit 
▪ Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch, keine Förderung: 
› von Geschäfts-/Betriebsübernahmen und Eintritten in bestehende Gesellschaft en, wenn 
eine wirtschaftliche Absicherung bereits vorhanden ist und die Zielsetzung (Sicherung des 
Lebensunterhaltes) bereits erreicht wird (ggf. Ausnahme: Übernahme bei Insolvenz). 
› bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Kündigung 
durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen. 
› wenn bereits in den ersten 6 Monaten Selbständigkeit in der Summe Einkommen zu 
erwarten ist, dass den Förderbetrag in diesem Zeitraum übersteigt. 
▪ Voraussetzung ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (und mind. 150 Tage Restanspruch) 
▪ Beratung vor Förderung erforderlich 
 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-3-foerderleistungen_ba147613.pdf 
 
Probearbeit – Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) 
 
▪ Unverbindliches Kennenlernen eines Berufes und Betriebes 
▪ Dauer i.d.R. wenige Tage, bis zu 6 Wochen möglich, mit begründeter Ausnahme 12 Wochen 
▪ Unentgeltlich für den Arbeitgeber 
▪ Fortzahlung des Arbeitslosengeldes und Erstattung der Fahrkosten u.a. 
▪ Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch 
▪ Es ist kein Praktikum 
▪ Probearbeit soll nicht Personalbedarfe decken, sondern Einblicke gewähren unter Anleitung. 
▪ Zustimmungspflichtig seitens der Agentur für Arbeit vor Maßnahmeantritt 
 
Vermittlungsbudget (VB) 
 
▪ Ziel: Unterstützung von Anbahnung und Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigungen  
▪ Förderungsfähig sind Ausbildungssuchende, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte 
Arbeitssuchende. 
▪ Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch 
▪ Die Leistungen sind individuell auf den konkreten Unterstützungsbedarf abg estellt. Immer 
wiederkehrende Förderungen sind bspw. Umzugs-, Pendel-, Reise- und Bewerbungskosten 
▪ Antragsstellung vor Kosteneintritt notwendig 
 
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/foerderung-aus-dem-
vermittlungsbudget?pk_vid=d33dc9fb7d8c48cf16711733576137d6 
 
Beratungsangebote der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 
▪ Alle 2 Wochen stattfindende Pflegesprechstunde in der Agentur Münster in Räumen des BiZ 
▪ Für alle Interessierten offene Sprechstunde zum Thema Pflege und Gesundheit 
▪ Beratung hinsichtlich Ausbildung, Vermittlung und Förderleistungen 
▪ Auch für Arbeitgeber geöffnet, die eine Verweisberatung erhalten können 
 
https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/veranstaltungen/10000-2000510830-V

Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster, 25.01.2023 
 
4 
Berufliche Rehabilitation (REHA) 
 
Die Bundesagentur für Arbeit is t einer von mehreren Trägern beruflicher Rehabilitation. Die 
Bundesagentur für Arbeit begleitet Menschen mit Behinderungen vor und während des Berufslebens 
mit einer Vielzahl an Angeboten. Basis für ein konkretes Angebot ist auf Grund der komplexen 
Regelungen und Zuständigkeiten die persönliche, individuelle Beratung und Zuständigkeitsklärung im 
Einzelfall. 
 
▪ Einstiegsseite für die Kontaktaufnahme 
 
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/persoenliche-beratung  
 
▪ Einstiegsseite in das Thema und allgemeiner Überblick über Förderinstrumente 
 
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen 
 
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung  
 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-12-teilhabe_ba015371.pdf  
 
 
 
 
 
 
 
 
Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) 
 
Der Zugang zu den folgenden  Leistungen k ann und sollte über ein Beratungsgespräch individuell 
geklärt werden:  
 
https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/terminvereinbarung/berufsberatung  
 
Berufs- und Studienberatung - Berufsberatung vor dem 
Erwerbsleben (BBvE) 
 
Beratung und Unterstützung zu und in Ausbildung, Studium, Übergangssystemen und 
Auslandsaufenthalten, weiterem Schulbesuch; allgemeine Berufsberatung; vor Ort in der Agentur 
nach Terminvereinbarung, Sprechzeiten an allen Schulen, Veranstaltungen an Hochschulen 
 
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/ahlen-muenster/zukunft-klar-machen  
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung  
 
Förderung und Beratung an Schulen  
Die BBvE ist an allen weiterführenden und beruflichen Schulen präsent und früh in die 
Berufsorientierung nach dem Landesprogramm KAoA eingebunden; sie hilft Schüler*innen 
schon bei der Praktikumssuche und berät und informiert auch die Eltern 
 
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/berufseinstieg/zukunft-planen

Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster, 25.01.2023 
 
5 
 
 
Förderung und Beratung an Hochschulen/ für Studierende 
Die BBvE berät mit Netzwerkpartnern Studierende vor und während des Studiums - zu 
Studienwahl und Studienerfo lg ebenso wie in Fragen des Studienzweifels und bei 
Studienabbruch 
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium 
 
https://www.fh-muenster.de/studium/studienberatung/zweifel/beratungsnetzwerk.php  
 
Einbezug moderner Online-Self-Assessments und Begutachtungen  
Beratung erfolgt auch unter Einbezug der Ergebnisse von Online -Self-Assessments, die 
Fähigkeiten, soziale Kompetenzen, Interessen und berufliche Vorlieben einschätzen helfen; 
daneben steht das Dienstleistungsspektrum des Berufspsychologischen Service mit 
berufswahl- und studienfeldbezogenen Tests zur Verfügung 
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt 
 
Förderinstrumente der BBvE in Maßnahmenform  
werden im Beratungskontakt individuell besprochen und ggf. eingeleitet, beispielsweise 
 
• Berufseinstiegsbegleitung (BerEB) 
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufseinstiegsbegleitung  
 
• Assistierte Ausbildung (AsA) 
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/assistierte-ausbildung-machen  
 
• Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme  
  
• Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach § 48 SGB III  
Das mit der Stadt Münster kofinanzierte Angebot wendet sich an Schüler*innen mit 
dem Förderschwerpunkt ‚Lernen‘ an Regel- und Förderschulen in den Jahrgangsstufen 
8 bis 10. 
 
http://lernenfoerdern-ms.de/bom/  
 
• Sonstige Geldleistungen 
Die Beratung umfasst auch den Zugang zu Geldleistungen wie beispielsweise die 
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 
 
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster, 25.01.2023 
 
6 
Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) 
Umfassende persönliche und digitale Angebote rund um Weiterbildung, Karriereplanung oder 
Berufswechsel - Orientierungsberatung, auf Wunsch auch unter Einbezug des Arbeitgebers 
(Schnittstelle zum Arbeitgeberservice) 
 
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben  
 
https://eveeno.com/orientierungsberatung  
 
https://www.arbeitsagentur.de/k/newplan  
 
 
Team Outgoing / Beratung zu Auslandsaufenthalten 
Berufsberatung der zentralen Auslands- und Fachvermittlung, über die örtliche Berufsberatung der 
Agentur für Arbeit zugänglich gemacht:  
▪ Information und vertiefte Beratung zu Bildungsmöglichkeiten im Ausland - Europa und 
Drittstaaten: Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Praktika  
▪ Überbrückungsmöglichkeiten im Ausland - Europa und Drittstaaten: Freiwilligendienste, Au -
pair-Aufenthalte, Work & Travel, usw. 
▪ Informationsveranstaltungen in Agenturen für Arbeit und für externe Bildungs -einrichtungen 
(Online-Format oder größere Veranstaltungen);  
▪ umfangreiches Informationsmaterial online und im BiZ 
 
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/wage-den-sprung  
 
https://wege-ins-ausland.org/auslandspraktika/

Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster, 25.01.2023 
 
7 
Arbeitgeberförderungen (Arbeitgeberservice) 
 
Weiterbildung von Beschäftigten (QCG – 
Qualifizierungschancengesetz)  
 
▪ Die Förderung  unterstützt bei der Weiterbildung  von Arbeitnehmern*innen, die in 
Beschäftigung sind. 
▪ Je nach Fallkonstellation können folgende Zuschüsse möglich sein: 
› Zuschuss zu den Lehrgangskosten: Es können zwischen 15% und 100% der 
Lehrgangskosten übernommen werden.  
› Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Es kann zwischen 25% und 100% des Arbeitsentgelts 
während der Weiterbildung übernommen werden. Die Höhe hängt von 
verschiedenen Faktoren wie z.B. der Betriebsgröße ab 
▪ Eine ausführliche Beratung im Vorfeld durch den Arbeitgeberservice ist erforderlich. 
▪ Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung notwendig. 
 
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung 
 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-weiterbildung-qualifizierungsoffensive_ba146654.pdf 
 
Eingliederungszuschuss bei Neueinstellung von Arbeitslosen und 
Arbeitsuchenden (EGZ)  
 
▪ Bei der Neueinstellung von Arbeitslosen kann die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zahlen, 
wenn die Vermittlung der Person erschwert ist (fehlende Qualifikation oder Berufserfahrung, 
erhöhter Einarbeitungsaufwand etc.). 
▪ Bezuschusst wird hierbei das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt sowie der Arbeitgeberanteil 
am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in pauschalierter Form. 
▪ Die Höhe und Dauer des Zuschusses sind abhängig von den individuellen Voraussetzungen von 
dem/der Bewerber*in sowie ggf. von der Grundlage der Entlohnung (Tarifvertrag, gesetzlicher 
Mindestlohn).  
▪ Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts 
betragen. Die Förderdauer kann bis zu zwölf Monate betragen. Soweit erfor derlich, ist für 
bestimmte Arbeitnehmer*innen eine längere und/oder höhere Förderung möglich. 
▪ Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung notwendig. 
 
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-
arbeitsaufnahme 
 
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013242.pdf  
 
 
 
Hinweis: 
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität! 
 
Kontaktaufnahme Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und Jobcenter Stadt Münster: 
Jobcenter (Simon Pietschmann): 0251 – 492 91 10 
    pietschmann@stadt-muenster.de 
Service Center:   0800 – 4 5555 00 (Arbeitnehmer) 0800 – 4 5555 20 (Arbeitgeber) 
Lokale Hotline:   0251 – 698 800 
E-Mail:    ahlen-muenster.pflegesprechstunde@arbeitsagentur.de

Beratungsverlauf (6)

22.02.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.02.2023 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 25 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 32 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2023 Integrationsrat
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0056/2023
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2023
Erstellt
19.01.2023 12:08