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V/0946/2015

Änderung der Abfallsatzung

Vorlagen 09.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 31

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

3152 Zeichen

Anlage 
zur Ratsvorlage V/0946/2015 
 
Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallvermeidung 
und Abfallentsorgung in der Stadt Münster (Abfallsatzung) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 aufgrund 
 
der §§ 7, 8, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), 
 
und der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV. 
NRW. S. 250 / SGV. NRW. 74), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 
148), 
  
in Ausführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I 2012, S. 212), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), 
 
folgende Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1 
 
Die Abfallsatzung wird wie folgt geändert: 
 
(nachrichtlich: bisherige Fassung) 
  
1.  § 7 Abs. 2 Ziff. 5. wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
5. Unterflurcontainer für Restabfall, Altpapier (Papier, 
Pappe, Kartonagen), organische Abfälle und stoffgleiche 
Nichtverpackungen in den Größen 1m³, 2m³, 3m³, 4m³ 
und 5m³. 
(2) Für das Einsammeln und 
Befördern von Abfällen sind fol-
gende Abfallbehälter zugelassen: 
(…) 
5. Unterflurcontainer für Restab-
fall, Altpapier (Papier, Pappe, 
Kartonagen), organische Abfälle 
und stoffgleiche Nichtverpackun-
gen in den Größen 3m³, 4m³ und 
5m³. 
  
2.  § 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert: 
 
 
 „Abs. 2 – 7“ wird ersetzt durch „Abs. 2 – 6“. 
 
 
(1) Alle Nutzer der städt. Ab-
fallentsorgung müssen verwertba-
re Abfälle gemäß Abs. 2 - 7 vom 
Restmüll trennen und einer ge-
ordneten Erfassung zuführen. 
(redaktionelle Änderung) 
  
3. § 12 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 Die privaten Haushaltungen haben Altpapier, Pappe, 
Glas, Hartkunststoffe, Metalle, Korken, Elektrokleingerä-
te sowie Fahrradreifen getrennt zu den im Stadtgebiet 
aufgestellten Depotcontainern bzw. zu den städtischen 
Recyclinghöfen zu bringen oder Papier und Pappe in 
der Papiertonne bereitzustellen. 
Die privaten Haushaltungen ha-
ben Altpapier, Pappe, Glas, 
Kunststofffolie, Styropor (unbe-
schichtet), Metalle, Korken, Elekt-
rokleingeräte sowie Fahrradreifen 
getrennt zu den im Stadtgebiet 
aufgestellten Depotcontainern 
bzw. zu den städtischen Recyc-
linghöfen zu bringen oder Papier 
und Pappe in der Papiertonne 
bereitzustellen.

- 2 - 
4.  § 12 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 Zur Entsorgung von Altgeräten anderer Nutzer als priva-
ter Haushalte sind die Hersteller und Besitzer nach den 
Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 
selbst verpflichtet. 
 
Zur Entsorgung von Altgeräten 
anderer Nutzer als privater Haus-
halte sind die Hersteller und Be-
sitzer nach den Vorgaben des § 
10 Abs. 2 Elektro- und Elektronik-
gerätegesetz selbst verpflichtet 
  
5.  § 12 Abs. 7 wird wie folgt geändert: 
 
 
 „Abs. 2 – 7“ wird ersetzt durch „Abs. 2 – 6“. 
 
(7) Die nicht unter Abs. 2 - 7 er-
fassten Abfälle sind der Restmüll-
tonne zuzuführen. 
(redaktionelle Änderung) 
 
 
Artikel 2 
 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Beschlussvorlage

2588 Zeichen

V/0946/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Abfallsatzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2015 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende „Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallvermeidung und Abfallentso r-
gung in der Stadt Münster (Abfallsatzung)“ wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Satzung entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziff. 1 der Änderungssatzung 
 
Zum 01.01.2014 wurden Unterflurcontainer in den Größen 3m³, 4m³ und 5m³ in die Abfallsatzung 
aufgenommen (siehe Vorlage V/0803/2013). In den vergangenen zwei Jahren haben die AWM 
diese Behälter an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet aufstellen können. Das System hat sich 
insgesamt bewährt. 
 
Inzwischen existieren auf dem Markt auch kleinere Unterflurcontainer in den Größen 1m³ und 2m³. 
Die AWM sollen über die vorgeschlagene Satzungsänderung in die Lage versetzt werden, auch 
diese kleineren Behältergrößen anbieten zu können. Auch die Abfallgebührensatzung wird ent-
sprechend angepasst (siehe Ratsvorlage V/0869/2015). 
 
Wie bisher wird der Einsatz in jedem Einzelfall mit den interessierten Grundstückseigentü-
mern/innen detailliert geplant und dürfte in erster Linie bei Großwohnanlagen und mehrgeschossi-
gen Wohnhäusern bzw. Wohnheimen sinnvoll sein. Daneben ist ein diesbezügliches Interesse von 
Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen etc. denkbar. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0946/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Homann 
Ruf: 
60 52 20 
E-Mail: 
HomannG@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
18.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0946/2015 
 
Zu Ziff. 2 – 5 der Änderungssatzung 
 
Die bisherigen Satzungsregelungen zur Abfalltrennung waren in zwei Punkten veraltet. Auf den 
städtischen Recyclinghöfen wird kein Styropor mehr getrennt gesammelt. Die Verwertung dieses 
Materials wird über die LVP-Sammlung der Dualen Systeme gewährleistet. Als abfallwirtschaftlich 
äußerst sinnvoll hat sich die versuchsweise Einführung einer Getrenntsammlung von Hartkunst-
stoffen herausgestellt. Diese Sammlung ersetzt nun die mangels Bedarf eingestellte Erfassung von 
Kunststofffolien. 
 
Bei Ziff. 4 der Änderungssatzung handelt es sich um eine redaktionelle Änderung aufgrund der 
Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20.10.2015. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: Änderungssatzung

Beratungsverlauf (3)

08.12.2015 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 54 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0946/2015
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37