V/0925/2013
52. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 509 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0925/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. 52. Änderung des Flächennnutzungsplans im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm zu ändern. 2. Für den Bereich Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm ist gemäß § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstücke 275, 362, 366, 368, 433, 443, 486, 488, 491, 493, 849, 850, 851, 852, 853, 993, 994, 995, 2532, 2710, 2712, 2713, 2714, 2715, 2716, 2717, 2753, 3138, 3139, 3140, 3220, 3412, 3413, 3414, 3415, 3416, Teile der Flurstücke 1189, 1205, 1206; Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 12, Flurstücke 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 122, 125, 127, 132, 133, 134, 135, 136, 634, 635, 636, 2343, 2344, Teil des Flurstücks 118. Vorlagen-Nr.: V/0925/2013 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 17.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0925/2013 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Firma August Gründker hat im Jahr 2012 Flächen in der Größe von ca. 7,1 ha (ehemals Firma Lancier) aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 344 „Wolbeck – Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“ (Gesamtfläche ca. 11,0 ha) mit dem Ziel erworben, diese nicht (mehr) für gewerbliche Zwecke benötigten Flächen zu einem Wohngebiet umzunutzen. Vor diesem Hintergrund wurde im September 2012 ein Antrag auf Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans gestellt, den der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) in seiner Sitzung am 07.03.2013 im Grundsatz befürwortet hat. Diese Zustimmung wurde u. a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der künftige Bebauungsplan nach dem Grundsatz der Konfliktbewältigung nicht nur die Grundstücke des Antrags tellers umfassen dürfe, sondern die in Fremdeigentum befindlichen Grundstücke Dritter im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit umfassen und unter angemessener Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlagen in ein tragfähiges Gesamtkonzept mit einbinden müsse. Zwischenzeitlich sind mit dem Projektentwickler/Erschließungsträger und Dritteigentümern eine Vielzahl von Gespr ächen mit dem Ziel geführt worden, bereits vor Aufnahme eines förmlichen Planaufstellungsverfahrens zu einem einvernehmlichen Interessenausgleich zu kommen. Über die jeweiligen Sachstände wurde der Planungsausschuss kontinuierlich informiert. Trotz aller Bemühungen konnte bisher ein Interessenausgleich der Gestalt, dass von allen Planungsbeteiligten einvernehmlich eine alleinige Entwickl ung in Richtung „Wohnen“ befürwortet wird, nicht erzielt werden. Gleichwohl schlägt die Verwaltung die Einleitung der Bauleitplanverfahren unter der Zielperspektive vor, dass der überwiegende Teil des Planungsbereichs zu einem Wohngebiet unter gleichzeit iger Berücksichtigung der im Plangebiet ebenfalls beachtlichen Belange der gewerblichen Wirtschaft entwickelt werden kann. Die hierzu erforderlichen, räumlichen Plankonzepte sollen nunmehr im Rahmen der förmlich einzuleitenden Planverfahren entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet derzeit überwiegend als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. M it der 52. Änderung des FNP sollen die zukünftigen Planungsziele in den FNP eingearbeitet und damit die übergeordneten planungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen werden (Beschlussvorschlag Nr. 1). Parallel zum Beschluss zur Änderung des FNP soll auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung auch der Beschluss zur Aufstellung eines projektgebunden en – ggf. vorhabenbezogenen – Bebauungsplans (Nr. 509) gefasst werden (Beschlussvorschlag Nr. 2). In jedem Fall sollen die Planungsziele durch einen öffentlich -rechtlichen Vertrag gemäß § 11 bzw. § 12 BauGB zwischen der Stadt Münster und dem Erschließungsträger abgesichert werden. Der neu aufzustellende Bebauungsplan überplant Teilbereiche der Bebauungspläne Wolbeck 6 „Molkenbuer“, in Kraft getreten am 06.11.1974, Nr. 344 „Wolbeck – Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“, in Kraft ge treten am 14.12.1990 und Nr. 376 „Wolbeck – Juffernkamp / Am Steintor / Tiergarten“, in Kraft getreten am 09.07.1993. Nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplans werden die alten Pläne in den überlagerten Bereichen außer Kraft treten. - 3 - V/0925/2013 Das Plangebiet des ne u aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 509 bzw. der 52. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der beigefügten Anlage dargestellt. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
V-0925-2013-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0925/2013 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER 52. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezo gener Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm - Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 509 (amtlicher Umring) amtlich
- Petersdamm
- Juffernkamp
- Am Steintor
- Petersheide
- Tiergarten
Bebauungsplan Nr. 509
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0925/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37