Mandari Insight

V/0925/2013

52. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 509 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 26.11.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 29.4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0925-2013-Anlage-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5768 Zeichen

V/0925/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 52. Änderung des Flächennnutzungsplans im Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck im 
Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Beschluss zur Änderung  
2. Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Südost im Stadtteil Wolbeck im Bereich Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
zu ändern.  
 
2. Für den Bereich Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm ist gemäß § 2 (1) BauGB 
ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:  
 
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1,  
 
Flurstücke 275, 362, 366, 368, 433, 443, 486, 488, 491, 493, 849, 850, 851, 852, 853, 993, 
994, 995, 2532, 2710, 2712, 2713, 2714, 2715, 2716, 2717, 2753, 3138, 3139, 3140, 3220, 
3412, 3413, 3414, 3415, 3416, Teile der Flurstücke 1189, 1205, 1206;  
 
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 12,  
 
Flurstücke 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 
122, 125, 127, 132, 133, 134, 135, 136, 634, 635, 636, 2343, 2344, Teil des Flurstücks 118.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0925/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0925/2013 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Die Firma August Gründker hat im Jahr 2012 Flächen in der Größe von ca. 7,1 ha (ehemals Firma 
Lancier) aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  344 „Wolbeck – Gewerbegebiet Süd 
(Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“ (Gesamtfläche ca. 11,0  ha) mit dem Ziel erworben, 
diese nicht (mehr) für gewerbliche Zwecke benötigten Flächen zu einem Wohngebiet umzunutzen.  
 
Vor diesem Hintergrund wurde im September 2012 ein Antrag auf Aufstellung eines 
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplans gestellt, den der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) in seiner Sitzung am 07.03.2013 im Grundsatz 
befürwortet hat.  
 
Diese Zustimmung wurde u.  a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der künftige Bebauungsplan 
nach dem Grundsatz der Konfliktbewältigung nicht nur die Grundstücke des Antrags tellers 
umfassen dürfe, sondern die in Fremdeigentum befindlichen Grundstücke Dritter im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans mit umfassen und unter angemessener Berücksichtigung 
der jeweiligen Interessenlagen in ein tragfähiges Gesamtkonzept mit einbinden müsse.  
 
Zwischenzeitlich sind mit dem Projektentwickler/Erschließungsträger und Dritteigentümern eine 
Vielzahl von Gespr ächen mit dem Ziel geführt worden, bereits vor Aufnahme eines förmlichen 
Planaufstellungsverfahrens zu einem einvernehmlichen Interessenausgleich zu kommen.  
Über die jeweiligen Sachstände wurde der Planungsausschuss kontinuierlich informiert.  
Trotz aller Bemühungen konnte bisher ein Interessenausgleich der Gestalt, dass von allen 
Planungsbeteiligten einvernehmlich eine alleinige Entwickl ung in Richtung „Wohnen“ befürwortet 
wird, nicht erzielt werden.  
 
Gleichwohl schlägt die Verwaltung die Einleitung der Bauleitplanverfahren unter der 
Zielperspektive vor, dass der überwiegende Teil des Planungsbereichs zu einem Wohngebiet 
unter gleichzeit iger Berücksichtigung der im Plangebiet ebenfalls beachtlichen Belange der 
gewerblichen Wirtschaft entwickelt werden kann.  
 
Die hierzu erforderlichen, räumlichen Plankonzepte sollen nunmehr im Rahmen der förmlich 
einzuleitenden Planverfahren entwickelt werden.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet derzeit überwiegend als Gewerbegebiet (GE) 
dargestellt. M it der 52.  Änderung des FNP sollen die zukünftigen Planungsziele in den FNP 
eingearbeitet und damit die übergeordneten planungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der 
vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen werden (Beschlussvorschlag Nr. 1).  
 
Parallel zum Beschluss zur Änderung des FNP soll auf der Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung auch der Beschluss zur Aufstellung eines projektgebunden en – ggf. 
vorhabenbezogenen – Bebauungsplans (Nr. 509) gefasst werden (Beschlussvorschlag Nr. 2).  
In jedem Fall sollen die Planungsziele durch einen öffentlich -rechtlichen Vertrag gemäß § 11 bzw. 
§ 12 BauGB zwischen der Stadt Münster und dem Erschließungsträger abgesichert werden.  
 
Der neu aufzustellende Bebauungsplan überplant Teilbereiche der Bebauungspläne Wolbeck  6 
„Molkenbuer“, in Kraft getreten am 06.11.1974, Nr.  344 „Wolbeck – Gewerbegebiet Süd (Am 
Steintor / Petersheide / Petersdamm)“, in Kraft ge treten am 14.12.1990 und Nr.  376 „Wolbeck – 
Juffernkamp / Am Steintor / Tiergarten“, in Kraft getreten am 09.07.1993. Nach Rechtskraft des 
neuen Bebauungsplans werden die alten Pläne in den überlagerten Bereichen außer Kraft treten.

- 3 - 
V/0925/2013 
 
Das Plangebiet des ne u aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  509 bzw. der 52.  Änderung des 
Flächennutzungsplans ist in der beigefügten Anlage dargestellt.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
Plangebiet

V-0925-2013-Anlage-Plangebiet

257 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0925/2013 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER 52. Änderung des Flächennutzungsplans / Vorhabenbezo gener Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm - Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

04.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 24.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 29.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 509 (amtlicher Umring) amtlich
  • Petersdamm
  • Juffernkamp
  • Am Steintor
  • Petersheide
  • Tiergarten

Bebauungsplan Nr. 509

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0925/2013
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37