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Widmungserweiterung für ein Teilstück der Forsbachstraße in Köln-Urbach

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1756/2020 vom 27.11.2020

Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02-7-18825-2019 Vorlagen-Nummer 1756/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmungserweiterung für ein Teilstück der Forsbachstraße in Köln-Urbach Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, das Teilstück der Forsbachstraße (Gemarkung Urbach, Flur 5, Teilfläche aus Flurstück 131) von der Frankfurter Straße bis zur Treppenanlage in Köln-Urbach ge- mäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschrän- kung zu widmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei einer Widmungsüberprüfung wurde festgestellt, dass die Wegefläche mit Ratsbeschluss vom 13.07.1976 als Fußweg gewidmet wurde. Der Ausbau und die heutige Nutzung entsprechen nicht diesem Widmungsinhalt. Mit der Widmung wird der Widmungsinhalt für das Straßenteilstück erweitert und an die tatsächliche verkehrliche Funktion angepasst. Anlage
  • Anlage: Widmungsplan Forsbachstraße

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    20m151050 Mittelpunkt: [365125,5638141] 1:500 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 23.11.2020

Beratungsverlauf

  1. 11.02.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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